Überblick
Was ist die Abschlagszahlung für Strom und Gas?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Die Abschlagszahlung ist der monatliche Betrag, den Strom- oder Gaskundinnen und -kunden im Voraus an ihren Versorger zahlen, bevor am Jahresende die tatsächliche Verbrauchsabrechnung folgt. Rechtlich ist das kein freier Schätzwert: Nach § 41b Abs.
3 EnWG muss sich die Voraus- oder Abschlagszahlung nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten; in der Grundversorgung gilt inhaltsgleich § 13 StromGVV beziehungsweise § 13 GasGVV.
Dieser Rechner setzt genau dort an, wo die Bemessungsgrundlage fehlt oder falsch wirkt – beim Umzug, beim Vertragsstart ohne Vorjahreswert oder wenn der Versorger einen zu hohen Abschlag verlangt.
Er berechnet aus Jahresverbrauch, Arbeits- und Grundpreis den korrekten monatlichen Abschlag für 11 oder 12 Raten und zeigt zusätzlich, wie stark eine Abweichung des tatsächlichen Verbrauchs um 20 Prozent die Jahresendabrechnung verschiebt.
Fehlt ein Vorjahreswert ganz, schätzt der Rechner den Jahresverbrauch ersatzweise aus der Haushaltsgröße (Strom) oder der Wohnfläche (Gas).
Damit richtet er sich an Mieterinnen, Eigentümer und alle, die vor der Anpassung eines Abschlags prüfen wollen, ob die Forderung des Versorgers realistisch ist – für Strom und für Gas gleichermaßen.