Überblick
Was ist der Lastenzuschuss? Wohngeld für Eigentümer erklärt
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Lastenzuschuss ist das Wohngeld für Eigentümer selbst genutzter Immobilien. Wer nicht zur Miete wohnt, sondern ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, kann Lastenzuschuss nach § 19 Wohngeldgesetz (WoGG) beantragen, wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen unterschreitet und die monatliche Belastung aus Tilgung, Zinsen und Bewirtschaftungskosten einen bestimmten Anteil des Einkommens übersteigt.
Seit der WoGG-Reform 2023 (in Kraft ab 1.
Januar 2023) wurde der Lastenzuschuss deutlich ausgeweitet: Eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente wurden eingeführt, die Formelparameter angepasst und der Einkommenskreis erweitert — die Höchstbeträge nach Anlage 1 blieben 2023 unverändert und stiegen erst zum 01.01.2025 durch die reguläre Fortschreibung.
Dieser Lastenzuschuss-Rechner für Eigentümer wendet die WoGG-Formel nach §§ 12, 13 und 19 WoGG auf die angegebene Belastung an und gibt eine Schätzung des monatlichen Lastenzuschusses inklusive Heizkostenkomponente.
Aktuelle Informationen zum Wohngeld bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Miet- und Lastenzuschuss sind dabei keine zwei Gesetze, sondern zwei Türen in dasselbe: Das WoGG kennt nur eine Wohngeldformel, und ob Sie mieten oder Eigentum bewohnen, entscheidet allein darüber, ob als zu berücksichtigende Größe die Miete oder die Belastung eingesetzt wird.
Beides zugleich gibt es nicht, und einen Antrag auf „Lastenzuschuss" müssen Sie auch nicht suchen – zuständig ist dieselbe Wohngeldstelle mit demselben Wohngeldantrag.
Einen eigenen Wohngeldrechner für Eigentümer braucht es deshalb nicht — dieser Lastenzuschuss-Rechner bildet die identische WoGG-Formel ab.
Ebenso wenig läuft die Leistung dauerhaft: Nach § 25 WoGG wird Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen.
Der Rechner gilt bundesweit — die Wohngeldformel ist in allen Bundesländern identisch, regionale Unterschiede bildet allein die Mietenstufe Ihrer Gemeinde ab.
Auch mit abgezahltem Haus kann sich der Antrag lohnen, etwa für Rentner mit Eigenheim: Als Belastung zählen dann die Instandhaltungs- und Betriebskostenpauschale (36 € je Quadratmeter und Jahr) und die Grundsteuer.