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GWP-Rechner 2026: CO₂-Äquivalent von Kältemitteln berechnen

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Kurzantwort

Der Rechner multipliziert die Füllmenge eines Kältemittels mit seinem GWP-Wert und gibt das CO2-Äquivalent in Tonnen aus. Daraus leitet er die Dichtheitsprüfungspflicht nach F-Gase-VO (EU) 2024/573 ab.

CO₂-Äquivalent aus Füllmenge und GWP-Wert des Kältemittels berechnen.

Kilian AchatzFachredaktion Energie
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der GWP-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Ein Kilogramm R-410A wirkt auf das Klima so stark wie 2.088 Kilogramm CO₂ — und genau dieses Verhältnis drückt der GWP-Wert (Global Warming Potential) aus. Der GWP-Rechner multipliziert die Füllmenge eines Kältemittels in Kilogramm mit seinem GWP-Wert und gibt das Ergebnis als CO₂-Äquivalent in Tonnen aus.

Ab diesem Wert bestimmt die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, ob und wie oft eine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben ist.

Der Rechner richtet sich an Kälteanlagenbauer, Betreiber von Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Energieberater, die wissen müssen, in welche regulatorische Stufe eine konkrete Anlage fällt.

Statt im Gesetzestext nachzuschlagen, wählst du eines der 16 hinterlegten Kältemittel oder trägst einen eigenen GWP-Wert ein, gibst die Füllmenge ein und erhältst sofort das CO₂-Äquivalent, die Dichtheitsprüfungspflicht und eine Einordnung zum F-Gase-Phase-Down.

Hinterlegt sind die GWP-100-Werte nach Anhang I F-Gase-VO (Vierter IPCC-Sachstandsbericht, AR4): von R-717 (Ammoniak, GWP 0, kein F-Gas) über R-32 (GWP 675) und R-410A (GWP 2.088) bis R-507A (GWP 3.985).

Für die ungesättigten HFO R-1234yf und R-1234ze(E) aus Anhang II Gruppe 1 gilt dagegen der GWP-Wert nach dem Sechsten Sachstandsbericht (AR6) - mit 0,501 beziehungsweise 1,37 deutlich niedriger als bei den gesättigten HFKW. GWP-Skala: Von R-717 Ammoniak mit GWP 0 über R-290 Propan mit 3 bis R-507A mit 3.985

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du wählst zuerst das Kältemittel aus einer Liste von 16 gängigen Typen — von natürlichen Kältemitteln wie R-290 (Propan, GWP 3) über HFC-Blends wie R-410A (GWP 2.088) bis zu HFO-Kältemitteln wie R-1234yf (GWP 4). Die Option „Eigener GWP-Wert“ erlaubt es, einen beliebigen GWP-Wert zwischen 0 und 15.000 einzutragen, etwa für weniger verbreitete Gemische oder Neuentwicklungen.

Der eigene GWP-Wert wird nur bei Auswahl von „Eigener GWP-Wert“ berücksichtigt, bei allen anderen Kältemitteln greift der hinterlegte Tabellenwert.

Bei R-1234yf (GWP 0,501) und R-1234ze(E) (GWP 1,37) - beides Anhang-II-Gruppe-1-Gase - zeigt der Rechner statt der CO₂-Äquivalent-Tonnen-Schwelle eine eigene, kilogrammbasierte Prüfschwelle an.

Danach trägst du die Füllmenge in Kilogramm ein, also die Kältemittelmenge, die sich tatsächlich in der Anlage befindet.

Für eine typische Split-Klimaanlage im Wohnbereich liegt die Füllmenge zwischen 1 und 5 kg, für Gewerbekälteanlagen zwischen 10 und 100 kg und für industrielle Anlagen auch darüber.

Der Wert steht auf dem Typenschild der Anlage oder im Kältemittelnachweis. Aus diesen beiden Eingaben — GWP-Wert und Füllmenge — errechnet der Rechner das CO₂-Äquivalent.

Die Formel ist denkbar einfach: Füllmenge mal GWP geteilt durch 1.000 ergibt Tonnen CO₂-Äquivalent. Genau dieser Tonnenwert entscheidet über die Dichtheitsprüfungsstufe nach F-Gase-VO.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

GWP-Formel: CO₂-Äquivalent (t) = Füllmenge (kg) × GWP ÷ 1.000. Beispiel: 5 kg R-410A × 2.088 ÷ 1.000 = 10,44 t CO₂-Äquivalent.

Die Berechnung ist eine einfache Multiplikation: Die Füllmenge in Kilogramm wird mit dem dimensionslosen GWP-Faktor multipliziert, das Ergebnis in Kilogramm CO₂-Äquivalent durch 1.000 in Tonnen umgerechnet.

Der GWP-Wert selbst gibt an, wie viel stärker ein Kilogramm des Kältemittels über 100 Jahre zum Treibhauseffekt beiträgt als ein Kilogramm CO₂. Bei R-410A (GWP 2.088) heißt das: Jedes Kilogramm in der Anlage entspricht klimatisch 2,088 Tonnen CO₂.

Die Dichtheitsprüfung folgt einer Stufenlogik: Unter 5 t CO₂-Äquivalent keine Pflicht, ab 5 t alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate mit automatischer Leckageerkennung, ab 500 t alle 3 Monate mit Pflicht zur automatischen Leckageerkennung.

Diese Schwellenwerte beziehen sich auf das CO₂-Äquivalent, nicht auf die reine Füllmenge — dasselbe Kältemittel kann je nach GWP-Wert in völlig unterschiedliche Prüfstufen fallen.

Nachschlagen

GWP-Werte gängiger Kältemittel nach F-Gase-VO (EU) 2024/573

Die GWP-Werte bestimmen das CO₂-Äquivalent einer Kältemittelfüllung und damit die Pflichten nach F-Gase-VO: Dichtheitsprüfung, Dokumentation und Phase-Down-Einschränkungen. Gesättigte HFKW (Anhang I) sind mit dem GWP-100 nach dem Vierten IPCC-Sachstandsbericht (AR4) hinterlegt; die ungesättigten HFO R-1234yf und R-1234ze(E) (Anhang II Gruppe 1) mit dem GWP-100 nach dem Sechsten Sachstandsbericht (AR6). Natürliche Kältemittel (R-290, R-744, R-717, R-600a) sind keine fluorierten Treibhausgase und fallen gar nicht unter die F-Gase-VO.

Treibhauspotenzial (GWP-100) der wichtigsten Kältemittel mit Typ, Einsatzgebiet und Regulierungsstatus
KältemittelGWP-100TypTypische AnwendungStatus F-Gase-VO
R-717 (Ammoniak)0NatürlichIndustrie, große WPKein F-Gas, VO nicht anwendbar
R-744 (CO₂)1NatürlichSupermarkt, Industrie-WPKein F-Gas, VO nicht anwendbar
R-290 (Propan)3Natürlich (HC)Klein-Kälte, WP, KühlschrankKein F-Gas, VO nicht anwendbar
R-600a (Isobutan)3Natürlich (HC)Haushalts-KühlgeräteKein F-Gas, VO nicht anwendbar
R-1234yf0,501HFOKfz-KlimaanlageAnhang II Gr. 1; Dichtheitsprüfung ab 1 kg
R-1234ze(E)1,37HFOChiller, GebäudeklimaAnhang II Gr. 1; Dichtheitsprüfung ab 1 kg
R-32675HFCSplit-Klima, WP (R-410A-Nachfolger)Anhang I; Phase-Down
R-448A1.387HFC/HFO-BlendGewerbekälte (R-404A-Ersatz)Anhang I; Phase-Down
R-449A1.397HFC/HFO-BlendGewerbekälte (R-404A-Ersatz)Anhang I; Phase-Down
R-134a1.430HFCKfz-Klima alt, GewerbekälteAnhang I; in Kfz durch R-1234yf ersetzt
R-407C1.774HFC-BlendKlimaanlagen (R-22-Ersatz)Anhang I; Phase-Down
R-407F1.825HFC-BlendGewerbekälte (R-404A-Ersatz)Anhang I; Phase-Down
R-410A2.088HFC-BlendSplit-Klima, WP (Altbestand)Anhang I; Mono-Split < 3 kg seit 2025 verboten
R-452A2.140HFC/HFO-BlendGewerbe-/TransportkälteAnhang I; Phase-Down
R-404A3.922HFC-BlendGewerbe-/TiefkühlkälteAnhang I; neue ortsfeste Anlagen seit 2025 verboten
R-507A3.985HFC-BlendTiefkühlungAnhang I; neue ortsfeste Anlagen seit 2025 verboten

Quelle: Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung), Anhang I (GWP-100 nach IPCC AR4) und Anhang II Gruppe 1 (GWP-100 nach IPCC AR6). WP = Wärmepumpe, HC = Kohlenwasserstoff. Verbotsdaten nach Art. 11 i. V. m. Anhang IV. Stand: September 2026.

Ausblick

Was ändert sich 2027?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Ab dem 1. Januar 2027 verbieten Anhang IV Nr. 8 Buchstabe b und Nr. 9 Buchstabe b der F-Gase-VO (EU) 2024/573 das Inverkehrbringen neuer steckerfertiger Raumklimageräte, Monoblock-Klimaanlagen, geschlossener Wärmepumpen und Luft-Wasser-Splitsysteme bis 12 kW Nennleistung mit einem GWP von 150 oder mehr - eine Ausnahme erlaubt bis GWP 750, wenn Sicherheitsanforderungen am Aufstellort keinen niedrigeren Wert zulassen.
  • Zum selben Stichtag (1. Januar 2027) dürfen laut Anhang IV Nr. 7 Buchstabe b und d auch neue Kühler bis 12 kW Nennleistung mit einem GWP ab 150 sowie Kühler über 12 kW mit einem GWP ab 750 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Damit sind gängige HFC-Kältemittel wie R-410A (GWP 2.088) und R-32 (GWP 675) ab 2027 in den meisten dieser Neugeräte-Kategorien nicht mehr zulässig; erlaubt bleiben Kältemittel mit GWP unter 150 - etwa R-290 (GWP 3) oder die Anhang-II-HFO R-1234yf (GWP 0,501) - sowie eng begrenzte Sicherheitsausnahmen.
  • Für Luft-Luft-Splitsysteme bis 12 kW (GWP ab 150) und größere Splitsysteme über 12 kW (GWP ab 750) verschiebt sich die entsprechende Schwelle laut Anhang IV Nr. 9 Buchstabe c und e erst auf den 1. Januar 2029 - wer eine Neuanschaffung plant, sollte deshalb den genauen Gerätetyp und die Nennleistung prüfen, nicht nur das Kältemittel.

Stand: 26.09.2026 · Quelle: Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024, Anhang IV

Expertenmodus

Häufige Fragen zu GWP-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was bedeutet die Abkürzung GWP und was ist ein guter GWP-Wert?

GWP steht für Global Warming Potential (Treibhauspotenzial) und gibt an, wie stark ein Kilogramm eines Gases die Erderwärmung über 100 Jahre im Vergleich zu einem Kilogramm CO₂ antreibt, dem per Definition der Wert 1 zugewiesen ist.

Ein guter, also klimafreundlicher GWP-Wert liegt möglichst nahe an 0: Natürliche Kältemittel wie R-717 (Ammoniak, GWP 0) und R-744 (CO₂, GWP 1) sind unproblematisch, während HFC-Gemische wie R-404A (GWP 3.922) oder R-507A (GWP 3.985) sehr hohe Werte erreichen.

Als grobe Orientierung gilt in der Kältetechnik: GWP unter 150 gilt als zukunftssicher gegenüber den F-Gase-VO-Verkaufsverboten, GWP ab 750 ist bereits in mehreren Gerätekategorien eingeschränkt, und GWP ab 2.500 ist für neue ortsfeste Kälteanlagen seit 2025 verboten.

Trage dein Kältemittel in den Rechner ein, um den genauen GWP-Wert und die daraus folgende Einordnung zu sehen.

Wie berechnet man das CO₂-Äquivalent einer Kältemittelfüllung?

Das CO₂-Äquivalent ergibt sich aus der Multiplikation der Füllmenge in Kilogramm mit dem GWP-Wert des Kältemittels, geteilt durch 1.000 für die Umrechnung in Tonnen. Die Formel lautet: CO₂-Äquivalent (t) = Füllmenge (kg) × GWP ÷ 1.000.

Beispiel: Eine Split-Klimaanlage mit 5 kg R-410A (GWP 2.088) ergibt 5 × 2.088 ÷ 1.000 = 10,44 t CO₂-Äquivalent. Dieser Wert bestimmt, welche Dichtheitsprüfungspflicht nach F-Gase-VO greift.

Bei derselben Füllmenge mit R-32 (GWP 675) ergeben sich nur 3,38 t CO₂-Äquivalent, womit die Anlage unter der 5-Tonnen-Schwelle bliebe und keine Prüfpflicht hätte.

Bei den ungesättigten HFO-Kältemitteln R-1234yf und R-1234ze(E) gilt dagegen keine CO₂-Äquivalent-Schwelle, sondern eine eigene, kilogrammbasierte Prüfschwelle nach Anhang II Gruppe 1 der Verordnung.

Welches Kältemittel hat den niedrigsten GWP-Wert?

R-717 (Ammoniak) hat mit GWP 0 den niedrigsten Wert, weil es kein fluoriertes Treibhausgas ist und die F-Gase-VO auf natürliche Kältemittel gar nicht anwendbar ist.

Danach folgt mit GWP 0,501 das HFO-Kältemittel R-1234yf, dessen sehr niedriger Wert erst im Sechsten IPCC-Sachstandsbericht (AR6) festgestellt wurde – ältere Quellen nennen hier oft fälschlich einen GWP von 4.

Es folgen R-744 (CO₂) mit GWP 1, R-1234ze(E) mit GWP 1,37 sowie R-290 (Propan) und R-600a (Isobutan) mit jeweils GWP 3.

Ein wichtiger Unterschied: R-717, R-744, R-290 und R-600a sind keine F-Gase und komplett von der Verordnung ausgenommen, während R-1234yf und R-1234ze(E) trotz ihres niedrigen GWP als Anhang-II-Gase eigene Pflichten wie die Dichtheitsprüfung ab 1 kg Füllmenge tragen.

Ab welcher Füllmenge ist eine Dichtheitsprüfung nach F-Gase-VO Pflicht?

Das hängt vom Kältemittel ab, denn die F-Gase-VO (EU) 2024/573 kennt zwei unterschiedliche Schwellensysteme.

Für Anhang-I-Gase (die meisten HFC wie R-32, R-410A, R-404A) zählt das CO₂-Äquivalent in Tonnen: Ab 5 t ist eine Prüfung alle 12 Monate vorgeschrieben, ab 50 t alle 6 Monate mit empfohlener Leckageerkennung, ab 500 t alle 3 Monate mit Pflicht zur automatischen Leckageerkennung.

Für Anhang-II-Gruppe-1-Gase (die HFO R-1234yf und R-1234ze(E)) gilt dagegen eine reine Kilogramm-Schwelle nach Art.

5: Ab 1 kg Füllmenge ist eine Prüfung Pflicht, unter 10 kg alle 12 Monate, bei 10 bis 100 kg alle 6 Monate, ab 100 kg alle 3 Monate mit Leckageerkennung.

Natürliche Kältemittel wie R-290 oder R-717 unterliegen gar keiner Prüfpflicht, weil sie keine fluorierten Treibhausgase sind.

Wie hoch ist der GWP-Wert von R-32 und R-134a?

R-32 (Difluormethan) hat einen GWP-Wert von 675 nach Anhang I der F-Gase-VO, R-134a (Tetrafluorethan) liegt bei 1.430 – gut doppelt so hoch.

Bei 5 kg Füllmenge ergibt das für R-32 ein CO₂-Äquivalent von 3,38 t (keine Prüfpflicht), für R-134a dagegen 7,15 t (jährliche Dichtheitsprüfung Pflicht, da über der 5-Tonnen-Schwelle).

R-32 hat sich als Nachfolger von R-410A (GWP 2.088) in modernen Split-Klimageräten und Wärmepumpen durchgesetzt, weil es bei vergleichbarer Kälteleistung einen deutlich niedrigeren GWP-Wert bietet.

R-134a war lange das Standardkältemittel in Pkw-Klimaanlagen, wurde dort aber inzwischen durch R-1234yf (GWP 0,501) ersetzt, weil die EU-Klimaanlagenrichtlinie 2006/40/EG für neue Fahrzeugtypen einen GWP-Grenzwert von 150 vorschreibt.

In Gewerbekälteanlagen und älteren Klimageräten ist R-134a weiterhin verbreitet.

Warum wird R-410A in neuen Klimaanlagen verboten?

R-410A hat mit GWP 2.088 einen sehr hohen Treibhauseffekt und überschreitet damit mehrere Schwellenwerte der F-Gase-VO (EU) 2024/573.

Bereits seit dem 1.1.2025 dürfen neue Mono-Split-Klimageräte mit einer Kältemittelfüllung unter 3 kg und einem GWP ab 750 nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Anhang IV Nr. 9 Buchst. a) – R-410A mit GWP 2.088 fällt darunter.

Ab dem 1.1.2027 kommen für viele weitere Gerätekategorien bis 12 kW Nennleistung (steckerfertige Klimageräte, Monoblöcke, Wärmepumpen, kleine Kühler) Verbote ab GWP 150 hinzu, die R-410A ebenfalls betreffen.

Als Nachfolger hat sich R-32 mit GWP 675 etabliert, das bei vergleichbarer Leistung einen um rund 68 Prozent niedrigeren GWP-Wert bietet, langfristig aber selbst durch natürliche Kältemittel wie R-290 (Propan, GWP 3) ersetzt werden dürfte.

Bestehende R-410A-Anlagen dürfen weiter betrieben und gewartet werden – die Verbote gelten nur für neue Geräte.

Was ändert sich durch die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573?

Die am 11.

März 2024 in Kraft getretene Verordnung verschärft den HFC-Phase-Down deutlich gegenüber der Vorgängerverordnung: Die EU-weite Höchstmenge sinkt laut Anhang VII von 42,87 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent in 2025–2026 (rund 24 Prozent des 2015-Basiswerts von 176,7 Millionen Tonnen) über 21,67 Millionen (2027–2029) und 9,13 Millionen (2030–2032) auf 6,78 Millionen Tonnen in 2036–2038 (rund 4 Prozent des Basiswerts) und erreicht ab 2050 null.

Neue GWP-Schwellen für Verkaufsverbote greifen laut Anhang IV gestaffelt: bereits seit 2025 GWP ab 2.500 in neuen ortsfesten Kälteanlagen und GWP ab 150 in geschlossenen Kälteanlagen, ab 2027 GWP ab 150 in vielen kleinen Klimageräten und Wärmepumpen.

Die Dichtheitsprüfungspflichten wurden auf zwei Schwellensysteme (CO₂-Äquivalent für Anhang I, Kilogramm für Anhang II) präzisiert, und die Berichtspflichten für Betreiber und Händler wurden ausgeweitet.

Darf ich meine bestehende R-410A-Klimaanlage weiter betreiben?

Ja, bestehende R-410A-Anlagen genießen Bestandsschutz.

Der Weiterbetrieb ist unbefristet erlaubt, und auch die Wartung und Nachfüllung mit R-410A bleibt zulässig, weil sich die Verkaufsverbote der F-Gase-VO ausschließlich an das Inverkehrbringen neuer Geräte richten.

Eine Ausnahme gilt für Kältemittel mit GWP ab 2.500: Deren Verwendung zur Wartung ist bereits seit dem 1.1.2025 für Kälteanlagen jeder Größe untersagt (Art.

13) – R-410A mit GWP 2.088 bleibt davon aber unberührt, weil es die 2.500er-Schwelle nicht erreicht. Allerdings wird R-410A durch den Phase-Down der HFC-Produktionsmengen langfristig knapper und damit teurer.

Bei einem ohnehin geplanten Anlagentausch lohnt sich deshalb der Wechsel auf R-32 oder R-290, weil diese Kältemittel regulatorisch zukunftssicherer sind und meist geringere Dichtheitsprüfungskosten verursachen.

Welches Kältemittel ist für Wärmepumpen am zukunftssichersten?

R-290 (Propan, GWP 3) gilt derzeit als zukunftssicherstes Kältemittel für Wärmepumpen, weil es als natürliches Kältemittel gar nicht unter die F-Gase-VO fällt und damit von keiner GWP-Schwelle betroffen ist.

Führende Hersteller wie Vaillant und Viessmann setzen bei neuen Wärmepumpenmodellen bereits auf R-290.

R-32 (GWP 675) ist als Übergangslösung weit verbreitet, fällt aber ab 2027 in mehreren Gerätekategorien bis 12 kW unter das dann geltende GWP-150-Verkaufsverbot (Anhang IV Nr. 8 und 9), sodass Hersteller in diesem Marktsegment auf andere Kältemittel ausweichen müssen.

R-744 (CO₂, GWP 1) eignet sich vor allem für Hochtemperatur-Wärmepumpen mit Vorlauftemperaturen über 65 Grad Celsius und für industrielle Anwendungen.

R-717 (Ammoniak, GWP 0) kommt in großen Industriewärmepumpen zum Einsatz, ist aber wegen seiner Toxizität für Wohngebäude ungeeignet.

Ist R-1234yf ein zugelassenes Kältemittel oder wird es bald verboten?

R-1234yf ist mit GWP 0,501 eines der am wenigsten klimaschädlichen zugelassenen Kältemittel und wird von keiner F-Gase-VO-Verbotsschwelle erfasst, weil selbst das strengste geplante GWP-Limit von 150 um ein Vielfaches unterschritten wird.

Es ist seit 2017 verpflichtend in neuen Pkw mit Klimaanlage vorgeschrieben (EU-Richtlinie 2006/40/EG) und hat R-134a (GWP 1.430) dort vollständig abgelöst.

Als Anhang-II-Gruppe-1-Gas ist R-1234yf trotzdem ein fluoriertes Treibhausgas und kein natürliches Kältemittel: Es unterliegt einer eigenen Dichtheitsprüfungspflicht ab 1 kg Füllmenge (Art.

5) und einer Kennzeichnungspflicht, ist aber vom Mengen-Phase-Down und den GWP-Verkaufsverboten der Anhänge I und IV ausgenommen.

R-1234ze(E) mit GWP 1,37 gilt aus denselben Gründen ebenfalls als regulatorisch unproblematisch und wird zunehmend in Kaltwassersätzen (Chillern) und der Gebäudeklimatisierung eingesetzt.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Wenn du R-410A mit 5 kg Füllmenge eingibst, zeigt das Ergebnis 10,44 t CO₂-Äquivalent und eine jährliche Dichtheitsprüfungspflicht. Der Hinweis weist darauf hin, dass R-410A in neuen Mono-Splitgeräten ab 2027 verboten ist.

Wechsle dann auf R-32 mit derselben Füllmenge: Das CO₂-Äquivalent sinkt auf 3,38 t und die Anlage fällt unter die 5-Tonnen-Schwelle — keine Dichtheitsprüfungspflicht mehr.

Genau dieser Vergleich macht sichtbar, warum der Kältemittelwechsel von R-410A auf R-32 nicht nur regulatorisch, sondern auch wirtschaftlich relevant ist: Die wegfallende Prüfpflicht spart laufende Kosten.

Noch deutlicher wird der Unterschied bei R-290 (Propan, GWP 3): Selbst bei 10 kg Füllmenge ergeben sich nur 0,03 t CO₂-Äquivalent.

Für Gewerbekälteanlagen lohnt sich der Vergleich zwischen R-404A (GWP 3.922) und R-449A (GWP 1.397): Bei 20 kg Füllmenge sinkt das CO₂-Äquivalent von 78,44 t auf 27,94 t — der Unterschied zwischen halbjährlicher und jährlicher Prüfung.

Den CO₂-Emissionsfaktor deiner Heizung berechnest du mit dem Emissionsfaktor-Rechner, den CO₂-Fußabdruck deines Haushalts mit dem Haushalt-Rechner. Vergleich R-410A vs. R-32: CO₂-Äquivalent bei 5 kg Füllmenge — 10,44 t vs. 3,38 t

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Kälteanlagenbauer prüft drei Anlagen auf ihre F-Gase-VO-Pflichten.

Die erste Anlage enthält 8 kg R-410A (GWP 2.088): 8 × 2.088 ÷ 1.000 = 16,70 t CO₂-Äquivalent — jährliche Dichtheitsprüfung erforderlich, und der Hinweis zeigt das 2027-Verbot in neuen Mono-Splits.

Die zweite Anlage ist eine Gewerbekühlung mit 25 kg R-404A (GWP 3.922): 25 × 3.922 ÷ 1.000 = 98,05 t — halbjährliche Prüfung plus Leckageerkennung, und seit 2025 darf kein neues R-404A-Gerät mehr in Verkehr gebracht werden.

Die dritte Anlage ist eine neue Wärmepumpe mit 4 kg R-290 (GWP 3): 4 × 3 ÷ 1.000 = 0,012 t — keine Prüfpflicht und zukunftssicher ohne Phase-Down-Risiko.

Der Vergleich zeigt dem Betreiber: Der Austausch der R-404A-Anlage gegen eine R-449A-Variante (GWP 1.397) würde das CO₂-Äquivalent von 98,05 auf 34,93 t senken und die Prüffrequenz von halbjährlich auf jährlich reduzieren.

Bei einer Neuanschaffung für den Wohnbereich empfiehlt sich R-290 (Propan), das selbst bei großzügigen Füllmengen unter jeder Schwelle bleibt.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Füllmenge und CO₂-Äquivalent: 5 kg R-410A sind nicht 5 kg CO₂, sondern 10.440 kg CO₂-Äquivalent, weil der GWP-Faktor 2.088 dazwischensteht. Ebenso falsch ist es, den GWP-Wert eines Reinstoffs auf ein Gemisch zu übertragen, ohne den gewichteten Mittelwert zu kennen — R-407C besteht aus drei HFC-Komponenten mit unterschiedlichem GWP und der resultierende Wert von 1.774 ist kein einfacher Durchschnitt der Einzelstoffe.

Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass die Dichtheitsprüfungspflicht an der Füllmenge in Kilogramm hängt: Sie richtet sich ausschließlich nach dem CO₂-Äquivalent in Tonnen.

Deshalb kann eine kleine Anlage mit 3 kg R-404A (GWP 3.922, ergibt 11,77 t) prüfpflichtig sein, während eine größere Anlage mit 10 kg R-290 (GWP 3, ergibt 0,03 t) keine Prüfpflicht hat.

Ebenso irreführend ist die Annahme, alle GWP-Werte der F-Gase-VO (EU) 2024/573 stammten aus demselben IPCC-Bericht: Anhang I (die gesättigten HFKW wie R-32, R-134a, R-410A) verwendet den Vierten Sachstandsbericht (AR4), während Anhang II Gruppe 1 (die ungesättigten HFO R-1234yf und R-1234ze(E)) den Sechsten Sachstandsbericht (AR6) vorschreibt - viele Sekundärquellen im Netz zitieren hier pauschal „AR5“ und damit falsche Zahlen.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der GWP-Rechner übersetzt die Füllmenge und den GWP-Wert eines Kältemittels in ein CO₂-Äquivalent und ordnet die Anlage in die Dichtheitsprüfungsstufen der F-Gase-VO (EU) 2024/573 ein.

Wähle dein Kältemittel, trage die Füllmenge ein und lies sofort ab, ob eine Prüfpflicht besteht und welche Phase-Down-Einschränkungen gelten.

Der Vergleich verschiedener Kältemittel bei gleicher Füllmenge zeigt, wie stark der GWP-Wert die regulatorischen Pflichten und damit die laufenden Betriebskosten beeinflusst.

Natürliche Kältemittel wie R-290 (Propan), R-744 (CO₂) und R-717 (Ammoniak) sind keine fluorierten Treibhausgase und bleiben von der F-Gase-VO vollständig unberührt. Den CO₂-Ausstoß der gesamten Heizung vergleichst du im CO₂-Vergleich Energieträger.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 0,01 t CO₂-Äquivalent, GWP 3, keine Dichtheitsprüfungspflicht

Wärmepumpe mit R-290 (Propan)

Kältemittel
R-290 Propan (3)
Füllmenge
3
Eigener GWP-Wert
1000

Beispiel 2 · Mittel · 58,83 t CO₂-Äquivalent, GWP 3.922, Dichtheitsprüfung alle 6 Monate + Leckageerkennung

Gewerbekälteanlage mit R-404A

Kältemittel
R-404A (3.922)
Füllmenge
15
Eigener GWP-Wert
1000

Beispiel 3 · Komplex · 2,70 t CO₂-Äquivalent, GWP 675, keine Dichtheitsprüfungspflicht

Klimaanlage nach Umrüstung auf R-32

Kältemittel
R-32 (675)
Füllmenge
4
Eigener GWP-Wert
1000

Beispiel 4 · Komplex · 0,03 t CO₂-Äquivalent, GWP 0,501, Dichtheitsprüfung alle 6 Monate (Anhang II Gruppe 1)

Pkw-Klimaanlage mit R-1234yf

Kältemittel
R-1234yf (0,501)
Füllmenge
50
Eigener GWP-Wert
1000

Beispiel 5 · Komplex · 7,15 t CO₂-Äquivalent, GWP 1.430, Dichtheitsprüfung alle 12 Monate

Gewerbekälte mit R-134a

Kältemittel
R-134a (1.430)
Füllmenge
5
Eigener GWP-Wert
1000

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

CO₂-Bindung-RechnerCO₂-Bindung von Baum und Wald berechnen: gespeichertes CO₂ je Baumart, jährliche Bindung pro Hektar und Anzahl Bäume für ein CO₂-Ziel.Strom-RechnerStromkosten berechnen, Gerät analysieren, Haushaltsverbrauch schätzen und Standby-Kosten ermitteln – ein Rechner mit vier Modi für alle Stromfragen.Heizkosten-RechnerHeizkosten berechnen und Heizsysteme vergleichen: Einzelberechnung für Ihr aktuelles System oder Vergleich mehrerer Heizsysteme. Mit Wohnfläche, Gebäudetyp, Energiepreisen und optionalen Zusatzkosten – kostenlos und aktuell für 2026.Photovoltaik-AmortisationAmortisation und Gesamtrendite einer PV-Anlage über 20 Jahre. Eigenverbrauch, Einspeisevergütung, Strompreissteigerung und Moduldegradation.E-Auto vs. Verbrenner KostenvergleichTCO-Vergleich E-Auto und Verbrenner: Anschaffung, Strom/Sprit, Wartung, Versicherung, Wertverlust. Break-Even und Kosten pro km – wann lohnt sich das E-Auto?Reichweitenrechner E-AutoRealistische Reichweite berechnen nach Temperatur, Tempo und Klimatisierung.Gasverbrauch-RechnerGasverbrauch aus m³ oder kWh umrechnen, Jahreskosten mit Arbeitspreis und Grundpreis berechnen und Verbrauch, CO₂ sowie Heizvergleich sauber einordnen.LED-EinsparrechnerStrom- und Geldersparnis durch Umstieg von Glühbirne, Halogen oder Energiesparlampe auf LED. Amortisationszeit und CO₂-Einsparung – viele Haushalte haben noch alte Leuchtmittel.Pendel-CO2-RechnerJährlichen CO2-Ausstoß des Arbeitswegs für verschiedene Verkehrsmittel berechnen und vergleichen.CO2-Kompensations-RechnerKosten einer CO2-Kompensation berechnen und Projekttypen vergleichen.Abschlagszahlung-RechnerMonatlichen Abschlag für Strom und Gas aus Jahresverbrauch, Arbeits- und Grundpreis berechnen – inklusive Nachzahlungs- und Guthabenprognose.Stromabrechnung prüfenStromabrechnung prüfen: aus Zählerständen, Preisen und Abschlägen Rechnungsbetrag, Nachzahlung oder Guthaben, Verbrauch pro Tag und neuen Abschlag berechnen, auch mit Preisänderung im Zeitraum.Heizkostenverteiler-Einheiten-RechnerHeizkostenverteiler ablesen und in Euro umrechnen: Einheiten je Heizkörper und Bewertungsfaktor eingeben – eigenen Verbrauchs- und Grundkostenanteil auf den Cent berechnen.Heizungsoptimierung-RechnerEinsparung durch Heizkurve, Nachtabsenkung, Hydraulischen Abgleich, Thermostatventile und Heizungscheck. ROI je Maßnahme.Jahresarbeitszahl und COP WärmepumpeJAZ und COP einer Wärmepumpe berechnen: Jahresarbeitszahl, Stromverbrauch, Betriebskosten und Vergleich mit Gasheizung. Unverzichtbar für realistische Betriebskosten und Typenvergleich.

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  • GWP-Werte von R-717 Ammoniak mit 0 über R-290 Propan mit 3, R-32 mit 675, R-410A mit 2.088 bis R-507A mit 3.985 auf einer logarithmischen Skala.

    GWP-Skala gängiger Kältemittel

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/energie/co2-klimabilanz/gwp-rechner">GWP-Skala gängiger Kältemittel auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/energie/co2-klimabilanz/gwp-rechner
  • Balkenvergleich: R-410A mit GWP 2.088 ergibt 10,44 t CO₂-Äquivalent und jährliche Prüfpflicht. R-32 mit GWP 675 ergibt 3,38 t und keine Prüfpflicht.

    Vergleich R-410A vs. R-32 bei 5 kg Füllmenge

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           alt="Balkenvergleich: R-410A mit GWP 2.088 ergibt 10,44 t CO₂-Äquivalent und jährliche Prüfpflicht. R-32 mit GWP 675 ergibt 3,38 t und keine Prüfpflicht."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/energie/co2-klimabilanz/gwp-rechner">Vergleich R-410A vs. R-32 bei 5 kg Füllmenge auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/energie/co2-klimabilanz/gwp-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Ergebnisse sind Anhaltspunkte und ersetzen keine professionelle Beratung.

Quelle: GWP-Werte nach F-Gase-VO (EU) 2024/573 Anhang I (IPCC AR4) und Anhang II Gruppe 1 (IPCC AR6), Dichtheitsprüfungsschwellen nach Art. 5 F-Gase-VO (EU) 2024/573.

Stand: 2026-09-26

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
26. September 2026
Fachbereich
Energie / CO₂-Klimabilanz
Formeln basieren auf
F-Gase-VO (EU) 2024/573 Anhang I (GWP-100 nach IPCC AR4) und Anhang II Gruppe 1 (GWP-100 nach IPCC AR6, z. B. R-1234yf/R-1234ze)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). GWP-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/energie/co2-klimabilanz/gwp-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. GWP-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/energie/co2-klimabilanz/gwp-rechner

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