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Minijob- und Midijob-Rechner 2026: 603-Euro-Grenze prüfen

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Kurzantwort

Minijob-Grenze 2026 ist 603 Euro pro Monat. Gib deinen Verdienst ein und sieh sofort, ob du im Minijob (bis 603 €) oder im Midijob-Übergangsbereich (603–2.000 €) mit progressiver Beitragssatzentlastung liegst. Mit Abgabenschätzung. Kein Ersatz für eine verbindliche Lohnabrechnung.

Minijob-Rechner 2026: Verdienst prüfen, die Minijob-Grenze von 603 Euro einordnen und...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Minijob- & Midijob-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Minijob-Rechner ordnet einen monatlichen Verdienst den richtigen sozialversicherungsrechtlichen Stufen zu und zeigt Abgaben und maximale Arbeitsstunden transparent. Er richtet sich an Arbeitnehmer, Studierende, Rentner und Nebenjobber, die ihren Verdienst korrekt einordnen wollen.

Seit 2026 gilt die Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich, dynamisch an den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt. Wie viele Stunden für 520 Euro?

Für 520 Euro sind bei 13,90 Euro Mindestlohn rund 37 Stunden nötig; die volle Minijob-Grenze von 603 Euro geteilt durch 13,90 Euro erlaubt rund 43 Stunden pro Monat. Wie rechnet man das Minijob-Gehalt aus?

Stunden pro Monat mal Stundenlohn darf 603 Euro nicht übersteigen. Wie berechne ich die Stunden bei einem Minijob? 603 Euro geteilt durch deinen Stundenlohn ergibt die maximale Monatsstundenzahl.

Der Übergangsbereich (Midijob) reicht von 603,01 bis 2.000 Euro; dort bist du voll sozialversichert, zahlst aber reduzierte Eigenbeiträge.

Der Rechner zeigt Einordnung, geschätzten Arbeitnehmer-SV-Beitrag, effektiven Abgabensatz und Abstand zur Grenze auf einen Blick.

Die Ergebnisse sind Orientierungswerte; verbindliche Auskünfte erteilen Minijob-Zentrale, Krankenkasse und Deutsche Rentenversicherung. Minijob-Verdienstgrenzen 2026: Minijob bis 603 EUR, Midijob bis 2.000 EUR, volle SV ab 2.000 EUR Midijob-Rechner: Übergangsbereich 603,01–2.000 EUR Verdienst du zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich, ordnet der Rechner dich automatisch als Midijob ein.

Im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV bist du voll sozialversichert (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), zahlst aber reduzierte Arbeitnehmeranteile.

Die Beiträge steigen gleitend mit dem Verdienst: Bei 700 Euro liegt der effektive Abgabensatz bei rund 4 Prozent, bei 1.500 Euro bei rund 17 Prozent und erst bei 2.000 Euro greift der volle Satz.

Gib deinen Verdienst ein und lies den geschätzten SV-Beitrag, den effektiven Abgabensatz und das geschätzte Netto direkt ab — der Sprung über die 603-Euro-Grenze ist damit berechenbar und planbar.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst deinen monatlichen Bruttoverdienst ein, deinen Stundenlohn für die Berechnung der maximal möglichen Minijob-Stunden sowie einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Sozialabgabensatz für die Midijob-Schätzung. Der Verdienst sollte dem regelmäßigen Monatsbetrag entsprechen, nicht einem einmaligen Ausreißer mit Sonderzahlung.

Beim Stundenlohn ist der Mindestlohn von 13,90 Euro voreingestellt; trägst du deinen tatsächlichen Stundenlohn ein, zeigt der Rechner die für dich passende Stundenobergrenze.

Der Abgabensatz von standardmäßig 20 Prozent bildet die typische Summe der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab und lässt sich anpassen, etwa wenn dein Krankenkassen-Zusatzbeitrag oder der Pflegezuschlag für Kinderlose abweicht.

Ein häufiger Fehler ist, Brutto- und Nettowerte zu vermischen oder Jahres- mit Monatsbeträgen zu verwechseln. Wer die Werte sauber pflegt, erhält eine belastbare erste Einordnung.

Achte darauf, den Bruttoverdienst als regelmäßigen Monatswert einzutragen: Schwankt dein Einkommen, ist der über das Jahr gemittelte Durchschnitt maßgeblich für die Einordnung als Mini- oder Midijob.

Der voreingestellte Abgabensatz von 20 Prozent ist eine Näherung und lässt sich an deine konkrete Beitragssituation anpassen.

Eine Annahme steckt unausgesprochen im Minijob-Ergebnis: Der Rechner weist für einen Verdienst bis 603 Euro einen Eigenanteil von null aus und unterstellt damit, dass du dich von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen.

Ohne diesen Befreiungsantrag ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig – der Arbeitgeber trägt nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI eine Pauschale von 15 Prozent des Arbeitsentgelts, und den Restbetrag bis zum vollen Beitragssatz zahlst du selbst.

In einem Privathaushalt liegt die Arbeitgeberpauschale nach Nr. 1c nur bei 5 Prozent, dein Eigenanteil fällt entsprechend höher aus.

Die Befreiung bringt also etwas mehr Netto, kostet aber Rentenanwartschaften und den Zugang zu Leistungen wie der Erwerbsminderungsrente – eine Abwägung, die der Rechner dir nicht abnimmt.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Einordnung folgt klaren Schwellen: Bis 603 Euro liegt ein Minijob vor, von 603,01 bis 2.000 Euro ein Midijob im Übergangsbereich, darüber eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die maximalen Minijob-Stunden ergeben sich aus 603 Euro geteilt durch den Stundenlohn, beim Mindestlohn also 603 geteilt durch 13,90, rund 43,4 Stunden pro Monat.

Im Übergangsbereich wird der Arbeitnehmerbeitrag nicht auf den vollen Verdienst erhoben, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme: Obergrenze geteilt durch (Obergrenze minus Geringfügigkeitsgrenze) mal (Verdienst minus Geringfügigkeitsgrenze).

Bei 1.000 Euro ergibt das 2000 geteilt durch 1397 mal 397, also rund 568 Euro; darauf wird der Abgabensatz angewendet, hier rund 114 Euro. Bei 603 Euro ist der Beitrag null, bei 2.000 Euro der volle Satz.

So steigen die Abgaben gleitend statt sprunghaft.

Ein weiterer Stützpunkt verdeutlicht den gleitenden Anstieg: Bei 1.500 Euro Verdienst liegt die reduzierte beitragspflichtige Einnahme bei rund 1.284 Euro, woraus sich beim Standardsatz von 20 Prozent ein Arbeitnehmerbeitrag von etwa 257 Euro und ein effektiver Abgabensatz von rund 17 Prozent ergeben.

Erst am oberen Ende des Übergangsbereichs bei 2.000 Euro wird der volle Beitragssatz auf den gesamten Verdienst fällig.

Die exakte Berechnung nach § 163 Abs. 10 SGB VI verwendet den Faktor F, der jährlich vom BMAS veröffentlicht wird und den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz widerspiegelt (Formel: F = 30 Prozent geteilt durch den Gesamtbeitragssatz).

Der Rechner arbeitet mit einer vereinfachten Formel auf Basis eines pauschalen Abgabensatzes, die für die Orientierung ausreicht; die verbindlichen Beiträge stehen auf der Lohnabrechnung.

Wie weich der Übergang wirklich ist, zeigt sich erst direkt an der Schwelle. Verdienst du 604 Euro und damit einen Euro über der Geringfügigkeitsgrenze, fällt kein spürbarer Beitrag an, sondern 0,29 Euro – ein effektiver Abgabensatz von 0,05 Prozent.

Bei 700 Euro sind es 27,77 Euro und 3,97 Prozent, bei 1.500 Euro 256,84 Euro und 17,12 Prozent.

Der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV existiert genau dafür: Ohne ihn würde der erste Euro über der Grenze schlagartig den vollen Beitragssatz auslösen und das Netto unter das eines Minijobs drücken.

Ab 2.001 Euro endet die Entlastung; bei 2.100 Euro Verdienst rechnet der Rechner mit dem vollen Satz, also 420,00 Euro Arbeitnehmerbeitrag und einem geschätzten Netto von 1.680,00 Euro.

Nachschlagen

Minijob 2026: Regelungen, Beiträge und Midijob-Übergangsbereich im Überblick

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. 2026 beträgt sie 603 € pro Monat (9,98 h/Woche × Mindestlohn 13,90 €; Divisor 4,345 Wochen/Monat). Der Midijob-Übergangsbereich liegt bei 603,01–2.000 € monatlich.

Minijob-Regelungen 2026: Verdienstgrenze 603 €, Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitgeberbeiträge
MerkmalMinijob (bis 603 €/Monat)Midijob / Übergangsbereich (603–2.000 €/Monat)
Verdienstgrenze603 €/Monat (7.236 €/Jahr)603,01 €–2.000 €/Monat
Rentenversicherung AN3,6 % (Aufstockung auf AG-Beitrag 15 %)Gleitend ansteigend, max. 9,3 %
Rentenversicherung AG15 % (Pauschalbeitrag)Gleitend; AG-Anteil max. 9,3 % (kein 15-%-Pauschalsatz)
Krankenversicherung AN0 % (kein GKV-Beitrag)Gleitend, ab Vollbeitrag 7,3 %+Zusatz
Krankenversicherung AG13 % (Pauschalbeitrag, falls GKV-pflicht.)7,3 % + halber Zusatzbeitrag (kein Pauschalsatz)
Arbeitslosenversicherung AN0 %Gleitend bis 1,3 %
Pflegeversicherung AN0 %Gleitend bis 1,8 %
Lohnsteuer2 % Pauschale (AG zahlt) oder LohnsteuerkarteLohnsteuerkarte (regulär)
Beiträge AG gesamthöchstens 31,17 % (RV 15 %, KV 13 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeld 0,15 %)Reguläre AN+AG-Beiträge, gleitend
UrlaubsanspruchJa – anteilig (BUrlG gilt)Ja – wie Vollzeit (anteilig Teilzeit)
KündigungsschutzJa – wie VollzeitbeschäftigteJa – wie Vollzeitbeschäftigte
Entgeltfortzahlung (Krankheit)Ja – 6 Wochen (EntgFG gilt)Ja – 6 Wochen
Mindestlohn13,90 €/Stunde (2026)13,90 €/Stunde (2026)
Max. Arbeitsstunden/Woche bei Mindestlohn9,98 h/Woche (603 € ÷ 13,90 € ÷ 4,345 Wo./Mo.)bis 38 h/Woche je nach Lohn

Quelle: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung), Mindestlohngesetz (MiLoG), § 20 SGB IV (Übergangsbereich), § 163 SGB VI (Midijob-Entlastung). Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat (Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3, gerundet). Midijob-Formel: gleitende Entlastung des AN bei Verdienst im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2a SGB IV, progressive Beitragssatzentlastung nach § 163 SGB VI). Pauschalbeitrag AG Minijob: höchstens 31,17 % (RV 15 % nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI, KV 13 % nach § 249b SGB V, Pauschsteuer 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG, U1 0,8 %, U2 0,22 % nach § 7 AAG, Insolvenzgeldumlage 0,15 % nach § 358 SGB III); nur wenn AN gesetzlich krankenversichert; bei PKV-Mitgliedschaft entfällt KV-Pauschale.

Maximale Minijob-Stunden nach Stundenlohn 2026

Schnell nachschlagen – ohne selbst zu rechnen.

Basierend auf Minijob-Grenze 603 € pro Monat. Wochenstunden = Monatsstunden ÷ 4,345 Wochen/Monat. Alle Werte aus dem Rechner (calculateMinijobRechner).
StundenlohnMax. Stunden/MonatMax. Stunden/Woche
13.90 €43.4 Std.9.98 Std.
15.00 €40.2 Std.9.25 Std.
16.00 €37.7 Std.8.67 Std.
18.00 €33.5 Std.7.71 Std.
20.00 €30.1 Std.6.94 Std.
22.00 €27.4 Std.6.31 Std.
25.00 €24.1 Std.5.55 Std.

Wer mehr Stunden arbeitet, unterschreitet die Minijob-Grenze (603 €) nicht — überschreitet aber den Mindestlohn-Anspruch nicht, sofern der Stundenlohn stimmt. Wer weniger verdient als 603 €, hat entsprechend mehr Spielraum (Spalte 'Monatlicher Verdienst' des Rechners anpassen). Divisor 4,345 Wochen/Monat = 52,14 ÷ 12.

Ausblick

Steigt die Minijob-Grenze 2027 weiter?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde – das hat die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2025 beschlossen und die Bundesregierung per Verordnung festgeschrieben.
  • Weil die Minijob-Grenze seit Oktober 2022 gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist (§ 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro), ergibt sich daraus rechnerisch eine neue Grenze von 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro pro Monat – 30 Euro mehr als 2026.
  • Der Midijob-Übergangsbereich bleibt bei einer festen Obergrenze von 2.000 Euro monatlich stehen, weil dieser Wert im Gesetz als fester Betrag verankert ist und nicht mit dem Mindestlohn steigt.
  • Amtlich bestätigt werden Minijob-Grenze und Geringfügigkeitsrichtlinien für 2027 üblicherweise erst im Spätherbst 2026 durch die Minijob-Zentrale und die Deutsche Rentenversicherung; bis dahin ist 633 Euro eine rechnerische Prognose auf Basis des bereits verordneten Mindestlohns, kein amtlich veröffentlichter Grenzwert.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Mindestlohnkommission – Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns; Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Minijob- & Midijob-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt seit dem 1. Januar 2026 bei monatlich 603 Euro, also 7.236 Euro im Jahr.

Sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und berechnet sich nach § 8 Abs. 1a SGB IV aus Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3: 13,90 Euro mal 130 geteilt durch 3 ergibt rund 602,33 Euro, aufgerundet auf 603 Euro.

Gegenüber 2025 (556 Euro) ist die Grenze damit um 47 Euro gestiegen.

Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen erlaubt, etwa bei einer kurzfristigen Krankheitsvertretung: bis zu zweimal im Zeitjahr, solange der Jahresverdienst das 14-Fache der Monatsgrenze (8.442 Euro) nicht übersteigt.

Wer dauerhaft mehr verdient, rutscht automatisch in den Midijob-Übergangsbereich. Trage deinen Verdienst oben ein, um sofort zu sehen, ob du innerhalb der Grenze liegst oder bereits im Übergangsbereich landest.

Steigt die Minijob-Grenze 2027 weiter?

Ja, voraussichtlich auf 633 Euro im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde – das hat die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2025 beschlossen.

Wendet man dieselbe Kopplungsformel an (Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet), ergibt das 14,60 mal 130 geteilt durch 3, also rund 632,67 Euro, aufgerundet auf 633 Euro.

Das wären 30 Euro mehr im Monat beziehungsweise 360 Euro mehr im Jahr als 2026.

Der Midijob-Übergangsbereich bleibt dabei bei einer festen Obergrenze von 2.000 Euro stehen, weil dieser Wert gesetzlich fixiert und nicht an den Mindestlohn gekoppelt ist.

Amtlich bestätigt die Minijob-Zentrale den neuen Grenzwert erst im Spätherbst 2026; bis dahin ist 633 Euro eine belastbare Prognose auf Basis des bereits verordneten Mindestlohns, kein amtlich veröffentlichter Grenzwert.

Mehr dazu im Ausblick-Abschnitt auf dieser Seite.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis 603 Euro im Monat (Stand 2026); hier zahlst du als Arbeitnehmer grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Ein Midijob liegt im Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich: Dort bist du voll sozialversichert, zahlst aber reduzierte, gleitend ansteigende Arbeitnehmerbeiträge statt des vollen Satzes.

Bei 900 Euro Midijob-Verdienst beträgt der eigene Sozialversicherungsbeitrag laut Rechner beispielsweise 85,04 Euro (effektiv 9,45 Prozent) statt der vollen 180 Euro bei regulärer Beschäftigung.

Oberhalb von 2.000 Euro gelten die vollen Sozialversicherungsbeiträge ohne Entlastung.

Der Rechner ordnet deinen eingegebenen Verdienst automatisch einer der drei Stufen zu und schätzt die jeweiligen Abgaben – gib einfach deinen Monatsverdienst ein, um deine Einordnung zu sehen.

Muss ich im Minijob Krankenversicherung zahlen?

Als Minijobber zahlst du selbst in der Regel keinen eigenen Krankenversicherungsbeitrag.

Bist du gesetzlich krankenversichert (etwa über Familienversicherung, eine eigene Mitgliedschaft oder als Rentner mit KVdR), übernimmt dein Arbeitgeber stattdessen einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale – bei 603 Euro sind das 78,39 Euro, die allein der Arbeitgeber trägt.

Voraussetzung ist eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung; bist du privat versichert oder anderweitig nicht gesetzlich pflichtversichert, entfällt die Arbeitgeberpauschale zur Krankenversicherung ersatzlos, ohne dass für dich Kosten entstehen.

Im Midijob-Übergangsbereich sieht das anders aus: Dort bist du regulär krankenversicherungspflichtig und zahlst einen eigenen, gleitend ansteigenden Beitragsanteil, der im geschätzten Sozialversicherungsbeitrag des Rechners bereits enthalten ist.

Für die genaue Aufschlüsselung nach Kassen-Zusatzbeitrag nutze ergänzend den Brutto-Netto-Rechner.

Bin ich im Minijob rentenversicherungspflichtig?

Ja, seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – das gilt unverändert auch 2026.

Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent des Verdienstes zur Rentenversicherung (bei 603 Euro sind das 90,45 Euro); als Arbeitnehmer stockst du das auf den vollen Beitragssatz auf, üblicherweise um 3,6 Prozentpunkte, bei 603 Euro also rund 21,71 Euro im Monat.

Diese Beiträge bauen echte Rentenansprüche auf: Entgeltpunkte für die spätere Rente, Zugang zu Reha-Leistungen und zur Erwerbsminderungsrente sowie die Möglichkeit, Riester-Zulagen zu nutzen.

Du kannst dich auf Antrag bei deinem Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – dann bleibt zwar der volle Verdienst netto erhalten, du verzichtest aber auf diese zusätzlichen Rentenansprüche.

Der Rechner setzt für die Minijob-Stufe standardmäßig eine erteilte Befreiung voraus und weist den Arbeitnehmerbeitrag deshalb mit 0 Euro aus; ohne Befreiung fällt der genannte Eigenanteil zusätzlich an.

Ist ein Minijob steuerfrei?

Für dich als Minijobber ist der Verdienst in der Regel de facto steuerfrei, weil dein Arbeitgeber die Lohnsteuer meist über eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale abführt – bei 603 Euro sind das 12,06 Euro, die allein der Arbeitgeber zahlt.

Du musst diesen Verdienst dann nicht in deiner eigenen Steuererklärung angeben, und dein steuerlicher Grundfreibetrag bleibt für andere Einkünfte ungeschmälert erhalten.

Nur wenn dein Arbeitgeber ausnahmsweise die individuelle Besteuerung nach deiner Lohnsteuerklasse wählt statt der Pauschsteuer, kann in Steuerklasse V oder VI tatsächlich Lohnsteuer abgezogen werden – das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Wichtig: Übst du mehrere Minijobs gleichzeitig aus, werden deren Verdienste für die 603-Euro-Grenze zusammengerechnet; überschreitest du dadurch die Grenze, greift automatisch die Midijob- oder reguläre Besteuerung statt der Pauschsteuer.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?

Die zulässige Stundenzahl ergibt sich aus der Verdienstgrenze von 603 Euro geteilt durch deinen Stundenlohn. Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde sind das laut Rechner rund 43,4 Stunden pro Monat, also knapp 10 Stunden pro Woche.

Verdienst du mehr als den Mindestlohn, sinkt die erlaubte Stundenzahl entsprechend: Bei 20 Euro Stundenlohn bleiben nur noch rund 30 Stunden pro Monat, bevor die 603-Euro-Grenze erreicht ist.

Wichtig ist die Gegenrichtung: Wer bei ausgeschöpfter Stundenzahl trotzdem nur 603 Euro erhält, obwohl mehr Stunden gearbeitet wurden, würde rechnerisch unter den Mindestlohn rutschen – das ist unzulässig, unabhängig von der Minijob-Grenze.

Gib oben deinen individuellen Stundenlohn ein, um die für dich maximal möglichen Minijob-Stunden direkt zu sehen.

Welche Abgaben fallen im Minijob für den Arbeitgeber an?

Der Arbeitgeber zahlt im Minijob pauschal höchstens 31,17 Prozent des Verdienstes zusätzlich zum Bruttolohn: 15 Prozent zur Rentenversicherung, 13 Prozent zur Krankenversicherung (bei gesetzlich versicherten Minijobbern), 2 Prozent Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,8 Prozent, Krankheit), U2 (0,22 Prozent, Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 Prozent).

Bei einem Verdienst an der vollen Grenze von 603 Euro sind das laut Rechner 187,96 Euro Pauschalabgaben, macht Arbeitgeber-Gesamtkosten von 790,96 Euro.

Bei einem kleineren Nebenjob mit 450 Euro Verdienst fallen entsprechend nur 140,27 Euro Pauschalabgaben an, macht 590,27 Euro Gesamtkosten.

Diese Sätze gelten nur bis zur Minijob-Grenze; im Midijob-Übergangsbereich und darüber zahlt der Arbeitgeber stattdessen die regulären, gleitend ansteigenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Die genauen Gesamtkosten für reguläre Beschäftigungen liefert der Arbeitgeberkosten-Rechner.

Wie werden die Abgaben im Midijob-Übergangsbereich berechnet?

Im Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 Euro wird nicht dein voller Verdienst mit dem Beitragssatz belegt, sondern eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme: Obergrenze geteilt durch die Differenz aus Ober- und Geringfügigkeitsgrenze, multipliziert mit der Differenz aus deinem Verdienst und der Geringfügigkeitsgrenze.

Bei 700 Euro Verdienst ergibt das laut Rechner nur 27,77 Euro Eigenanteil (effektiv 3,97 Prozent) statt rund 140 Euro bei vollem Satz.

Bei 1.500 Euro steigt der Eigenanteil auf 256,84 Euro (17,12 Prozent), erst ab 2.000 Euro greift der volle Beitragssatz auf den gesamten Verdienst.

Am unteren Rand der Zone ist der Sprung minimal: Bei 604 Euro, also nur einen Euro über der Minijob-Grenze, fallen laut Rechner lediglich 0,29 Euro Eigenanteil an.

Trage deinen Verdienst und deinen durchschnittlichen Abgabensatz ein, um deinen individuellen Übergangsbereichs-Beitrag zu sehen.

Wie viel Urlaub steht mir im Minijob zu?

Im Minijob gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauso wie in jeder anderen Beschäftigung.

Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, umgerechnet auf die übliche Fünftagewoche also 20 Urlaubstage im Jahr.

Arbeitest du als Minijobber weniger als fünf Tage pro Woche, gilt der Anspruch anteilig: 20 Urlaubstage mal deine Wochenarbeitstage geteilt durch 5.

Bei einem Tag pro Woche ergibt das 4 Urlaubstage im Jahr, bei zwei Tagen 8, bei drei Tagen 12 Urlaubstage.

Tarif- und Arbeitsverträge sehen oft mehr vor; der gesetzliche Wert ist die Untergrenze und gilt unabhängig davon, ob du 603 Euro oder weniger verdienst.

Fängst du unterjährig an, erhältst du nach § 5 BUrlG nur anteiligen Urlaub für die verbleibenden Monate. Die genaue Urlaubstagezahl für deine individuelle Wochenarbeitstagezahl berechnet der Urlaubstage-Rechner direkt.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies das Ergebnis immer im Zusammenhang: Klassifizierung, geschätzter Beitrag, effektiver Abgabensatz und Abstand zur Grenze gehören zusammen. Wie viele Stunden für 520 Euro?

Bei 13,90 Euro Mindestlohn sind das rund 37 Stunden; die volle 603-Euro-Grenze erlaubt rund 43 Stunden pro Monat – wer bei ausgeschöpfter Grenze mehr arbeitet, unterschreitet den Mindestlohn, und das ist gesetzwidrig.

Wie rechnet man das Minijob-Gehalt aus? Stunden pro Monat mal Stundenlohn darf 603 Euro nicht übersteigen; der Rechner zeigt die maximal möglichen Stunden direkt an.

Wer knapp unter 603 Euro liegt, sollte vor einer Gehaltserhöhung prüfen, ob der Wechsel in den Midijob gewollt ist; der Übergangsbereich bringt volle Sozialversicherung mit eigenen Ansprüchen.

Im Minijob lohnt sich die Überlegung, ob du die Rentenversicherungspflicht nutzt oder dich befreien lässt: Ohne Befreiung baust du Rentenansprüche auf, mit Befreiung bleibt mehr netto.

Plane gelegentliches Überschreiten der Grenze bewusst, da es nur zweimal im Jahr in engen Ausnahmen zulässig ist. Für eine genaue Nettoberechnung mit Steuerklasse nutze ergänzend den Brutto-Netto-Rechner.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber? Bei 603 € zahlt der Arbeitgeber zusätzlich höchstens 31,17 % Pauschalabgaben (RV 15 %, KV 13 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeld 0,15 %) = 187,96 € Abgaben; Gesamtkosten für den Arbeitgeber: 790,96 €.

Die genauen Arbeitgeberkosten ab regulärem Brutto zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner. Midijob und Steuerklasse — was ändert sich am Netto? Die SV-Beiträge im Übergangsbereich sind steuerklassenunabhängig und hängen nur vom Verdienst ab.

Die Lohnsteuer variiert dagegen je Steuerklasse erheblich: Ein Midijobber mit 1.500 € in Steuerklasse I zahlt deutlich weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse VI (Zweitjob). Für die exakte Aufschlüsselung nutze den Brutto-Netto-Rechner.

Verbindliche Auskünfte geben allerdings nur die Minijob-Zentrale, deine Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung — der Rechner liefert ausschließlich Orientierungswerte.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Nebenjob: Eine Studentin verdient 600 Euro im Monat bei 13,90 Euro Stundenlohn. Eingaben im Rechner: Verdienst 600 Euro, Stundenlohn 13,90 Euro.

Ergebnis: Einordnung Minijob, Abstand zur Grenze 3 Euro, maximal rund 43 Stunden pro Monat, Arbeitnehmer-SV-Beitrag null. Sie sieht sofort, dass schon eine kleine Erhöhung sie in den Midijob bringt.

Zweiter Lauf mit 900 Euro: Einordnung Midijob, reduzierte beitragspflichtige Einnahme rund 425 Euro, geschätzter Beitrag bei 20 Prozent rund 85 Euro, effektiver Abgabensatz rund 9 Prozent, geschätztes Netto vor Lohnsteuer rund 815 Euro.

Das Ergebnis zeigt: Der Sprung über 603 Euro kostet zunächst nur moderate Beiträge und bringt vollen Versicherungsschutz.

Als nächste Entscheidung prüft sie im Brutto-Netto-Rechner die genaue Nettowirkung inklusive Steuerklasse, bevor sie ihre Wochenstunden mit dem Arbeitgeber neu vereinbart. Minijob 600 EUR (SV-Beitrag 0 EUR) vs. Midijob 900 EUR (85 EUR Beitrag, 815 EUR Netto) Dritter Lauf mit 1.500 Euro: Einordnung Midijob, reduzierte beitragspflichtige Einnahme rund 1.284 Euro, geschätzter Arbeitnehmerbeitrag bei 20 Prozent rund 257 Euro und ein effektiver Abgabensatz von rund 17 Prozent.

So wird sichtbar, wie die Eigenbeiträge im Übergangsbereich mit steigendem Verdienst gleitend zunehmen, bis am oberen Ende bei 2.000 Euro der volle Beitragssatz auf den gesamten Verdienst anfällt.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, die Minijob-Grenze liege weiterhin bei 556 Euro; seit 2026 sind es 603 Euro, weil sie an den gestiegenen Mindestlohn gekoppelt ist. Zweitens wird oft übersehen, dass im Übergangsbereich nicht der volle Verdienst, sondern eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme zugrunde liegt; wer mit dem vollen Satz rechnet, überschätzt die Abgaben deutlich.

Drittens verwechseln viele die pauschalen Arbeitgeberabgaben im Minijob mit eigenen Arbeitnehmerbeiträgen: Als Minijobber zahlst du außer der Rentenversicherung grundsätzlich nichts selbst.

Viertens wird die Lohnsteuer falsch eingeordnet; im Minijob wird sie meist pauschal abgegolten. Fünftens wird der Mindestlohn unterschritten, wenn man bei 603 Euro zu viele Stunden arbeitet.

Wer diese Punkte trennt und mit den aktuellen Werten für 2026 rechnet, vermeidet teure Fehleinschätzungen bei Verdienst und Stundenplanung.

Ein weiterer Irrtum betrifft die Lohnsteuer: Der Minijob wird in aller Regel über die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent abgegolten, die der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abführt, sodass für den Minijobber selbst keine Lohnsteuer über die eigene Steuererklärung anfällt.

Und schließlich wird oft übersehen, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden – die 603-Euro-Grenze gilt für die Summe aller geringfügigen Beschäftigungen, nicht je Arbeitgeber.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Minijob- und Midijob-Rechner ordnet deinen Verdienst für 2026 korrekt als Minijob bis 603 Euro, Midijob bis 2.000 Euro oder reguläre Beschäftigung ein und schätzt die Arbeitnehmerabgaben im Übergangsbereich.

Er deckt damit die Suchintention rund um minijob rechner, midijob rechner und verdienstgrenze 2026 ab. Für die nächste Entscheidung nutzt du den Abstand zur Grenze und die maximalen Minijob-Stunden, um Verdienst und Stundenzahl bewusst zu planen.

Eine exakte Nettoberechnung mit Steuerklasse und Krankenkassen-Zusatzbeitrag liefert der Brutto-Netto-Rechner; den passenden Stundenwert ermittelst du mit dem Stundenlohn-Rechner.

Den anteiligen Urlaubsanspruch für deine individuelle Wochenarbeitstagezahl im Minijob (Formel: 20 Urlaubstage × Wochentage ÷ 5) berechnet der Urlaubstage-Rechner direkt.

Wer hingegen keine Verdienstgrenze, sondern eine Zeitgrenze nutzen möchte – etwa für Saisonarbeit oder flexible Aushilfen –, prüft mit dem Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner, ob die Tätigkeit als kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sozialversicherungsfrei ist.

Wer aus einem regulären Vollzeitjob in Teilzeit wechseln möchte, berechnet das anteilige Brutto- und Nettogehalt sowie den angepassten Urlaubsanspruch im Teilzeitrechner.

Wer als Werkstudent mehr als 603 Euro verdient und das Brutto-Netto nach Werkstudentenprivileg (nur RV-Beitrag, keine KV/PV/AV) durchrechnen will, nutzt den Werkstudenten-Gehaltsrechner.

Behalte beim Lesen im Kopf, dass das ausgewiesene Netto eine Schätzung über einen pauschalen Abgabensatz ist und weder Lohnsteuer noch eine mögliche Rentenversicherungspflicht im Minijob enthält.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Einordnung: Midijob (Übergangsbereich), Arbeitnehmer-SV-Beitrag 85,04 €, effektiver Abgabensatz 9,45 %, geschätztes Netto 814,96 €

Midijob (900 €, typischer Übergangsbereich)

monatlicherVerdienst
900 €
stundenlohn
13,90 €/Std.
anSvSatz
20 %

Beispiel 2 · Mittel · Einordnung: Regulär sozialversicherungspflichtig, Arbeitnehmer-SV-Beitrag 420,00 €, effektiver Abgabensatz 20,00 %, geschätztes Netto 1.680,00 €

Reguläre Beschäftigung (2.100 €, voller SV-Beitrag)

monatlicherVerdienst
2.100 €
stundenlohn
13,90 €/Std.
anSvSatz
20 %

Beispiel 3 · Komplex · Einordnung: Midijob (Übergangsbereich), Arbeitnehmer-SV-Beitrag 256,84 €, effektiver Abgabensatz 17,12 %, geschätztes Netto 1.243,16 €

Midijob-Übergangsbereich (1.500 €, gleitender Anstieg)

monatlicherVerdienst
1.500 €
stundenlohn
13,90 €/Std.
anSvSatz
20 %

Beispiel 4 · Komplex · Einordnung: Minijob (geringfügige Beschäftigung), Arbeitnehmer-SV-Beitrag 0,00 €, Netto 450 €, Abstand zur Grenze 153 €, Arbeitgeber-Gesamtkosten 590,27 €

Kleiner Nebenjob (450 €, deutlich unter der Grenze)

monatlicherVerdienst
450 €
stundenlohn
13,90 €/Std.
anSvSatz
20 %

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Werkstudenten-RechnerWerkstudenten-Netto berechnen: Nur RV-pflichtig, Befreiung von KV, PV und AV nach Werkstudentenprivileg bei max. 20 h/Woche im Semester.SFN-ZuschlagsrechnerSteuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG berechnen: Steuerfrei- und steuerpflichtigen Anteil ermitteln.UnterhaltsrechnerKindesunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen: Einkommensgruppe bestimmen, Tabellenbedarf je Kind und Altersstufe ablesen und Zahlbetrag nach Kindergeld ermitteln.BAföG-RechnerBAföG-Anspruch 2025 schätzen: Bedarfssatz nach § 13 BAföG minus Elterneinkommen- und Eigeneinkommensanrechnung – für Studierende und Schüler:innen. Nur Orientierung.Mindestlohn-RechnerMindestlohn 2026/2027 berechnen: Bruttolohn aus Monats- oder Wochenstunden, Netto-Schätzung und Prüfung, ob der Monatslohn dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/Std. (ab 2027: 14,60 €) entspricht.Geldwerter VorteilGeldwerter Vorteil berechnen: Art des Sachbezugs und Wert eingeben – steuerpflichtiger Betrag, Lohnsteuer-Mehrbelastung und Nettovorteil sofort ermitteln.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.Haushaltsnahe-Dienstleistungen-RechnerHaushaltsnahe Dienstleistungen 2026 absetzen: Minijob (510 €), Dienstleistungen/Pflege (4.000 €) und Handwerker (1.200 €) nach § 35a EStG getrennt berechnen – kostenlos, sofort, mit Deckel-Check.Ausbildungsvergütung-Netto-RechnerAusbildungsvergütung netto berechnen: Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 BBiG, volle SV-Beiträge ohne Übergangsbereich, Geringverdienergrenze 325 €.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltAltersteilzeitrechnerAltersteilzeit-Gehalt berechnen: Bruttogehalt (50 %), Aufstockungsbetrag auf 83 % Netto nach TV-FlexAZ und RV-Aufstockung ermitteln.Reisekosten-RechnerSteuerfreie Reisekosten nach EStG berechnen: Fahrtkosten (0,30 €/km), Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten für Dienstreisen auf einen Blick.Urlaubsabgeltung-RechnerUrlaubsabgeltung 2026 berechnen: Resturlaubstage nach Zwölftelregelung, Tagessatz nach § 7 Abs. 4 BUrlG und Brutto-Abgeltungsbetrag bei Kündigung oder Ausscheiden sofort ablesen.Kündigungsfristen-RechnerKündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen: frühestes Beendigungsdatum, maßgebliche Frist und Rechtsgrundlage für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigung.

Weiternutzung

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  • Eine Studentin vergleicht 600 EUR Minijob (SV-Beitrag 0, Abstand zur Grenze 3 EUR) mit 900 EUR Midijob (SV-Beitrag 85 EUR, Netto 815 EUR, voller Versicherungsschutz).

    Minijob vs. Midijob: 600 € und 900 € im Vergleich

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           alt="Eine Studentin vergleicht 600 EUR Minijob (SV-Beitrag 0, Abstand zur Grenze 3 EUR) mit 900 EUR Midijob (SV-Beitrag 85 EUR, Netto 815 EUR, voller Versicherungsschutz)."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner">Minijob vs. Midijob: 600 € und 900 € im Vergleich auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner
  • Übersicht der drei Beschäftigungsstufen: Minijob bis 603 EUR ohne Arbeitnehmer-SV-Beiträge, Midijob von 603 bis 2.000 EUR mit gleitenden Abgaben, reguläre Beschäftigung ab 2.000 EUR mit vollen Beiträgen. Maximal 43 Stunden pro Monat im Minijob bei 13,90 EUR Mindestlohn.

    Minijob-Verdienstgrenzen und Abgabenstufen 2026

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           alt="Übersicht der drei Beschäftigungsstufen: Minijob bis 603 EUR ohne Arbeitnehmer-SV-Beiträge, Midijob von 603 bis 2.000 EUR mit gleitenden Abgaben, reguläre Beschäftigung ab 2.000 EUR mit vollen Beiträgen. Maximal 43 Stunden pro Monat im Minijob bei 13,90 EUR Mindestlohn."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner">Minijob-Verdienstgrenzen und Abgabenstufen 2026 auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner
  • Infografik: Formel: Minijob / geringfügige Beschäftigung (§ 8 SGB IV), AG-Kosten = Brutto + Pauschale, MAX. 556 €/MON. · BRUTTO ≈ NETTO FÜR AN · AG-PAUSCHALE CA. 31,5 %, VARIABLEN, Brutto (€/Mon.) – Arbeitsentgelt bis 556 € (Verdienstgrenze 2026)., AG-Pauschale

    Minijob-Rechner Formel

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           alt="Infografik: Formel: Minijob / geringfügige Beschäftigung (§ 8 SGB IV), AG-Kosten = Brutto + Pauschale, MAX. 556 €/MON. · BRUTTO ≈ NETTO FÜR AN · AG-PAUSCHALE CA. 31,5 %, VARIABLEN, Brutto (€/Mon.) – Arbeitsentgelt bis 556 € (Verdienstgrenze 2026)., AG-Pauschale "
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner">Minijob-Rechner Formel auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner
  • Infografik: Minijob- & Midijob-Grenzen 2026 (monatl. Bruttoverdienst), MINIJOB, bis 603 €, geringfügige Beschäftigung, Arbeitnehmer:, Keine SV-Pflicht, (opt. RV-Aufstockung), Arbeitgeber:

    Minijob-Rechner Grenzen

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           alt="Infografik: Minijob- & Midijob-Grenzen 2026 (monatl. Bruttoverdienst), MINIJOB, bis 603 €, geringfügige Beschäftigung, Arbeitnehmer:, Keine SV-Pflicht, (opt. RV-Aufstockung), Arbeitgeber:"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner">Minijob-Rechner Grenzen auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Minijob-Grenze (603 €) und die Midijob-progressive Beitragssatzentlastung (§ 20 SGB IV, § 163 SGB VI) werden exakt nach Gesetz berechnet. Der Arbeitnehmer-SV-Beitrag im Midijob wird mit einem pauschalen durchschnittlichen Satz geschätzt; tatsächliche Beiträge hängen von Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Kinderzahl und Steuerklasse ab. Der Rechner ersetzt keine verbindliche Lohnabrechnung oder Beratung durch die Krankenkasse, Minijob-Zentrale oder einen Steuerberater.

Quelle: Verdienstgrenzen 2026 nach Minijob-Zentrale (603 € = Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3); Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 € mit progressiver Beitragssatzentlastung nach § 20 Abs. 2 SGB IV u. § 163 SGB VI; Arbeitnehmer-SV-Beiträge mit pauschalen Durchschnittssätzen geschätzt.

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
Minijob bis 603 € pro Monat (Grenze = Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3); Midijob/Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 €. Im Übergangsbereich gilt für den Arbeitnehmer eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme = Obergrenze ÷ (Obergrenze − Geringfügigkeitsgrenze) × (Verdienst − Geringfügigkeitsgrenze); Arbeitnehmer-Beitrag = reduzierte Einnahme × durchschnittlicher Arbeitnehmer-SV-Satz; maximale Minijob-Stunden = 603 € ÷ Stundenlohn.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Minijob- & Midijob-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Minijob- & Midijob-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/minijob-rechner

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