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Entgeltfortzahlungsrechner: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berechnen

FinanzenStand Noch keine Bewertung
AU trat während des Arbeitstags ein
€
Tage
Fortsetzungserkrankung
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Kurzantwort

Der Entgeltfortzahlungsrechner ermittelt Beginn und Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Er berücksichtigt die 4-Wochen-Wartezeit (Par. 3 III EFZG), die Regel für Fortsetzungserkrankungen (Par. 3 I S. 2 EFZG) und berechnet das fortgezahlte Bruttoentgelt nach dem Lohnausfallprinzip (Par. 4 EFZG). Ab dem 43. Tag übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld. Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung.

Entgeltfortzahlung berechnen: AU-Beginn und Monatsbrutto eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Entgeltfortzahlungsrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Entgeltfortzahlungsrechner berechnet Beginn und Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Rechtsgrundlage sind Paragraph 3 EFZG für die Dauer der Entgeltfortzahlung und Paragraph 4 EFZG für die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts.

Der Rechner prüft automatisch, ob die vierwöchige Wartezeit den Anspruch verschiebt, und berücksichtigt Fortsetzungserkrankungen innerhalb von zwölf Monaten.

Entgeltfortzahlung bedeutet, dass der Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit das volle Bruttoeinkommen für maximal 42 Kalendertage weiterzahlt. Ab dem 43.

Tag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld nach Paragraph 44 SGB V. Der Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Stundenumfang, also auch für Teilzeitkräfte und Minijobber.

Dieses Werkzeug dient der Orientierung und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Entgeltfortzahlung: EFZ-Zeitraum, Tagessatzformel und Gesamtbrutto nach EFZG

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst den Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein, also den ersten Tag der ärztlich bescheinigten AU. Wenn die Erkrankung erst während des Arbeitstags eintritt, wähle Ja bei der Option AU während des Arbeitstags, dann beginnt die Entgeltfortzahlung am Folgetag.

Der Beschäftigungsbeginn bestimmt, ob die 4-Wochen-Wartezeit nach Paragraph 3 Absatz 3 EFZG den Anspruch verschiebt. Beim Monatsbrutto trage das regelmäßige Bruttoeinkommen ein, also ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni.

Die Arbeitstage pro Woche beeinflussen die Berechnung der bezahlten Arbeitstage im EFZ-Zeitraum.

Bei Fortsetzungserkrankung wähle Ja und trage das Datum der früheren Erkrankung ein, damit der Rechner die Zwölf-Monats-Regel und die Sechs-Monats-Regel korrekt anwendet.

Praxisfälle

Typische Fälle bei der Entgeltfortzahlung

Sieben Situationen aus der Praxis, jeweils mit den Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis dieses Rechners.

  1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: 6 Wochen bei 3.500 € Brutto

    „Wie lange bekomme ich bei Krankheit meinen vollen Lohn?“

    Eingabe
    AU-Beginn 03.09.2026, Monatsbrutto 3.500 €, 5-Tage-Woche
    Ergebnis
    42 Kalendertage bis 14.10.2026, Tagessatz 161,54 €, insgesamt 4.846,20 € fortgezahltes Brutto
  2. Wartezeit im neuen Job: Entgeltfortzahlung erst nach 4 Wochen

    „Bekomme ich als neuer Mitarbeiter sofort Lohnfortzahlung?“

    Eingabe
    Beschäftigungsbeginn 15.08.2026, AU ab 03.09.2026, 4.000 € Monatsbrutto
    Ergebnis
    Wartezeit (28 Kalendertage) endet am 11.09.2026, EFZ-Ende 22.10.2026, 5.538,60 € fortgezahltes Brutto
  3. § 3 EFZG: Wie viele Wochen Lohnfortzahlung stehen mir zu

    „efzg §3 – was steht mir an Entgeltfortzahlung zu?“

    Eingabe
    Beschäftigungsbeginn länger als 4 Wochen zurück, beliebiges Monatsbrutto
    Ergebnis
    42 Kalendertage (6 Wochen) nach § 3 Abs. 1 EFZG, danach Krankengeld nach § 44 SGB V
  4. Entgeltfortzahlung Minijob: 603 € Monatsbrutto, 2-Tage-Woche

    „Habe ich als Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?“

    Eingabe
    Monatsbrutto 603 €, 2 Arbeitstage pro Woche
    Ergebnis
    Tagessatz 69,58 €, 12 Arbeitstage im EFZ-Zeitraum, 834,96 € fortgezahltes Brutto

    Minijob-Rechner

  5. Entgeltfortzahlung Arbeitsunfall: Verletztengeld statt Krankengeld

    „Was gilt bei einem Arbeitsunfall statt Krankengeld?“

    Eingabe
    AU nach Arbeitsunfall, Standardeingaben ohne Wartezeit
    Ergebnis
    Erste 42 Tage EFZ wie gewohnt, ab Tag 43 Verletztengeld 80 % statt Krankengeld 70 % (§ 47 SGB VII)
  6. Fortsetzungserkrankung: Restanspruch bei erneuter AU

    „Habe ich bei derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten erneut vollen Anspruch?“

    Eingabe
    Fortsetzungserkrankung Ja, Vorerkrankung 01.06.2026, AU 03.09.2026
    Ergebnis
    Nur noch 1 Kalendertag Restanspruch, da weniger als 6 Monate seit der Vorerkrankung vergangen sind (§ 3 I S. 2 EFZG)
  7. U1-Umlage: Was der Arbeitgeber zurückbekommt

    „Wie viel erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber über die U1-Umlage?“

    Eingabe
    Fortgezahltes Brutto 4.846,20 €, Erstattungssatz 60 %
    Ergebnis
    Rund 2.908 € Erstattung für den Arbeitgeber (60 % von 4.846,20 €)

    Arbeitgeberkosten-Rechner

Berechnung

Entgeltfortzahlung berechnen: Formel nach § 4 EFZG

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung läuft in drei Schritten. Zuerst wird der EFZ-Zeitraum bestimmt: 42 Kalendertage ab dem ersten AU-Tag.

Bei AU während des Arbeitstags beginnt die Frist am Folgetag. Fällt der AU-Beginn in die 4-Wochen-Wartezeit, verschiebt sich der EFZ-Beginn auf den 29. Tag ab Beschäftigungsbeginn.

Im zweiten Schritt wird der Tagessatz nach dem Lohnausfallprinzip berechnet: Monatsbrutto mal 3, geteilt durch 13, geteilt durch Arbeitstage pro Woche.

Bei 3.500 Euro und 5 Arbeitstagen ergibt das 3.500 mal 3 gleich 10.500, geteilt durch 13 gleich 807,69, geteilt durch 5 gleich 161,54 Euro pro Tag. Drittens wird das fortgezahlte Brutto ermittelt: Tagessatz mal Arbeitstage im EFZ-Zeitraum.

Bei 30 Arbeitstagen sind das 161,54 mal 30 gleich 4.846,20 Euro. Der Krankengeld-Beginn ist der 43. Kalendertag.

Nachschlagen

Fristen und Sätze nach EFZG: Tabelle zum Nachschlagen

Die wichtigsten Fristen und Prozentsätze rund um Entgeltfortzahlung, Krankengeld und Verletztengeld auf einen Blick, mit der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Fristen und Sätze nach EFZG, SGB V, SGB VII und AAG
SachverhaltFrist / SatzRechtsgrundlage
Wartezeit vor erstem Anspruch4 Wochen (28 Kalendertage) ab Beschäftigungsbeginn§ 3 Abs. 3 EFZG
Dauer der Entgeltfortzahlung6 Wochen (42 Kalendertage) ab dem 1. AU-Tag§ 3 Abs. 1 EFZG
AU-BescheinigungspflichtAb dem 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit§ 5 Abs. 1 EFZG
Krankengeld nach Ende der EFZAb dem 43. Kalendertag; 70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos§ 44, § 47 SGB V
Verletztengeld bei ArbeitsunfallAb dem 43. Kalendertag; 80 % des Regelentgelts§ 45, § 47 SGB VII
Neuer Anspruch bei FortsetzungserkrankungNach 12 Monaten seit Erst-AU oder 6 Monaten ohne dieselbe Krankheit§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG
U1-Erstattung für den Arbeitgeber40 bis 80 % des fortgezahlten Bruttos, je nach gewähltem Satz§ 1 AAG

Die U1-Umlage gilt nur für Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten; der genaue Erstattungssatz wird bei der jeweiligen Krankenkasse gewählt. Quelle: EFZG, SGB V, SGB VII, AAG, gesetze-im-internet.de, geprüft 23.09.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Entgeltfortzahlungsrechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet man die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Entgeltfortzahlung wird in drei Schritten ermittelt: Zuerst steht der EFZ-Zeitraum fest, maximal 42 Kalendertage ab dem ersten AU-Tag nach Paragraph 3 EFZG.

Zweitens wird der Tagessatz nach dem Lohnausfallprinzip aus Paragraph 4 EFZG berechnet: Monatsbrutto mal 3, geteilt durch 13, geteilt durch die Arbeitstage pro Woche. Bei 3.500 Euro Monatsbrutto und einer 5-Tage-Woche ergibt das 161,54 Euro pro Tag.

Drittens wird das fortgezahlte Brutto als Tagessatz mal Arbeitstage im EFZ-Zeitraum ermittelt, im Beispiel 30 Arbeitstage mal 161,54 Euro gleich 4.846,20 Euro.

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni fließen nicht in den Tagessatz ein, nur das regelmäßige Arbeitsentgelt zählt.

Dieser Rechner führt alle drei Schritte automatisch aus, sobald AU-Beginn, Beschäftigungsbeginn und Monatsbrutto eingetragen sind, und zeigt zusätzlich den Beginn des Krankengeldes am 43. Tag an.

Wie lange dauert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Entgeltfortzahlung dauert nach Paragraph 3 Absatz 1 EFZG maximal sechs Wochen, das sind 42 Kalendertage, und zwar Kalendertage statt Arbeitstage, also zählen auch Wochenenden und Feiertage mit.

Die Frist beginnt am ersten Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Tritt die Erkrankung erst während eines laufenden Arbeitstags ein, zählt dieser Tag noch als Arbeitstag und die Entgeltfortzahlung beginnt erst am Folgetag.

Bei einer 5-Tage-Woche fallen in die 42 Kalendertage typischerweise rund 30 bezahlte Arbeitstage, bei einer 3-Tage-Woche nur etwa 18. Ab dem 43.

Kalendertag endet die Zahlungspflicht des Arbeitgebers, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt das Krankengeld nach Paragraph 44 SGB V. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 42 Tage, endet auch die Entgeltfortzahlung entsprechend früher.

Trage AU-Beginn und Erkrankungszeitpunkt ein, um das exakte EFZ-Ende zu sehen.

Was ist die 4-Wochen-Wartezeit nach Paragraph 3 Absatz 3 EFZG?

In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Diese Wartezeit nach Paragraph 3 Absatz 3 EFZG beträgt exakt 28 Kalendertage ab dem Beschäftigungsbeginn und dient dem Schutz des Arbeitgebers vor sehr frühen Ausfällen.

Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb dieser 28 Tage, verschiebt sich der Anspruchsbeginn auf den 29. Tag, sofern die Arbeitsunfähigkeit dann noch andauert.

Beispiel: Beginnt die Beschäftigung am 15.08.2026 und die AU startet bereits am 03.09.2026, endet die Wartezeit erst am 11.09.2026, und die EFZ-Frist von 42 Tagen läuft ab diesem späteren Datum bis zum 22.10.2026.

Die Wartezeit gilt einmalig pro Arbeitsverhältnis und wird bei einem Arbeitgeberwechsel nicht angerechnet. Auch während der Wartezeit besteht bei gesetzlich Versicherten Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.

Der Rechner prüft die Wartezeit automatisch anhand des eingetragenen Beschäftigungsbeginns.

Was passiert bei einer Fortsetzungserkrankung?

Bei einer Fortsetzungserkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Satz 2 EFZG werden Ausfallzeiten wegen derselben Krankheit innerhalb von zwölf Monaten zusammengerechnet, sodass der 6-Wochen-Anspruch nicht beliebig oft neu entsteht.

Ein neuer voller Anspruch entsteht erst, wenn seit der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind oder wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.

Liegt der Abstand zur Vorerkrankung dagegen unter sechs Monaten, verrechnet dieser Rechner die Tage, die während der Vorerkrankung bereits genutzt wurden (Beginn bis Ende der Vorerkrankung, gedeckelt auf 42 Tage), mit dem 42-Tage-Anspruch und zeigt nur den verbleibenden Rest an: Bei einer Vorerkrankung vom 01.06. bis 14.06.2026 (14 genutzte Tage) und erneuter AU am 03.09.2026 bleiben so noch 28 Tage Restanspruch.

Handelt es sich nachweislich um eine andere Krankheit, beginnen die 42 Tage unabhängig davon von vorn.

Die Beweislast für dieselbe Krankheit liegt beim Arbeitgeber, eine neue Diagnose auf der AU-Bescheinigung begründet in der Regel einen eigenständigen Anspruch.

Wann beginnt das Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung?

Das Krankengeld nach Paragraph 44 SGB V setzt am 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit ein, unmittelbar nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung.

Es beträgt nach Paragraph 47 SGB V 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts.

Voraussetzung ist eine gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch; privat Versicherte müssen den Verdienstausfall über eine Krankentagegeldversicherung absichern.

Für einen nahtlosen Übergang muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich bescheinigt sein, eine Folgebescheinigung sollte spätestens am letzten Tag der vorherigen ausgestellt werden.

Bei 3.500 Euro Monatsbrutto und einem AU-Beginn am 03.09.2026 zeigt dieser Rechner den Krankengeld-Beginn am 15.10.2026 an. Wie hoch das Krankengeld konkret ausfällt, berechnet der Krankengeld-Rechner auf diesem Portal mit den echten Nettoabzügen.

Reiche die Folgebescheinigung rechtzeitig ein, damit keine Lücke in der Absicherung entsteht.

Wie viel Prozent des Lohns zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?

Während der bis zu 42 Kalendertage dauernden Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber nach Paragraph 4 EFZG 100 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts weiter, nicht nur einen Prozentsatz davon. Erst ab dem 43.

Kalendertag sinkt die Leistung: Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoentgelts, gedeckelt auf 90 Prozent des Nettoentgelts nach Paragraph 47 SGB V.

Regelmäßige Zulagen wie Schicht- oder Gefahrenzuschläge gehören zum fortzuzahlenden Entgelt, wenn sie bei normaler Arbeit angefallen wären; Überstundenzuschläge und einmalige Sonderzahlungen in der Regel nicht.

Bei 4.000 Euro Monatsbrutto und einer 5-Tage-Woche zahlt der Arbeitgeber über 30 Arbeitstage insgesamt 5.538,60 Euro brutto weiter.

Wer den Einkommensknick ab Woche sieben planen will, sollte den Übergang zum Krankengeld frühzeitig mit der Krankenkasse klären.

Gilt die Entgeltfortzahlung auch bei Minijob und Teilzeit?

Ja, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gilt nach Paragraph 1 EFZG für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Stundenumfang, also auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und Werkstudenten.

Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und die vierwöchige Wartezeit nach Paragraph 3 Absatz 3 EFZG bereits erfüllt ist.

Bei einem Minijob mit 603 Euro Monatsbrutto und einer 2-Tage-Woche ermittelt dieser Rechner einen Tagessatz von 69,58 Euro und ein fortgezahltes Brutto von 834,96 Euro über 12 bezahlte Arbeitstage im 42-Tage-Zeitraum.

Die Gesamtdauer von 42 Kalendertagen bleibt bei jedem Stundenumfang gleich, nur die Zahl der darin liegenden bezahlten Arbeitstage sinkt mit weniger Wochenarbeitstagen.

Der Arbeitgeber trägt die Kosten, kann sich über die U1-Umlage bei der Minijob-Zentrale aber einen Teil erstatten lassen. Passe die Arbeitstage pro Woche im Rechner an deinen tatsächlichen Teilzeitumfang an.

Was gilt bei einem Arbeitsunfall für die Entgeltfortzahlung?

Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit gelten zunächst dieselben 42 Kalendertage Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach Paragraph 3 EFZG wie bei jeder anderen Krankheit. Ab dem 43.

Tag übernimmt aber nicht die Krankenkasse das Krankengeld, sondern die zuständige Berufsgenossenschaft zahlt Verletztengeld nach den Paragraphen 45 und 47 SGB VII in Höhe von 80 Prozent des Regelentgelts und damit höher als die 70 Prozent beim regulären Krankengeld.

Arbeitsunfälle werden bei der Fortsetzungserkrankungs-Regel gesondert behandelt und nicht mit späteren allgemeinen Erkrankungen zusammengerechnet, der volle 42-Tage-Anspruch bleibt für eine andere Krankheit erhalten.

Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Ausfall der Berufsgenossenschaft nach Paragraph 193 SGB VII unverzüglich anzeigen.

Dieser Rechner bildet nur die EFZ-Phase nach EFZG ab, nicht die Höhe des anschließenden Verletztengeldes.

Muss der Arbeitgeber auch Zuschläge und Sonderzahlungen weiterzahlen?

Nach dem Lohnausfallprinzip in Paragraph 4 EFZG ist genau das Entgelt fortzuzahlen, das der Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte.

Regelmäßige Zulagen wie Schichtzuschläge, Gefahrenzulagen oder Sonntagszuschläge gehören dazu, wenn sie bei normaler Arbeit angefallen wären.

Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni sind dagegen in der Regel nicht betroffen, sofern der Arbeitsvertrag keine abweichende Regelung enthält.

Paragraph 4a EFZG erlaubt vertragliche Kürzungsklauseln für Sonderzahlungen bei Krankheit, begrenzt auf ein Viertel des täglichen Durchschnitts je Fehltag.

Überstundenzuschläge fallen nur an, wenn Überstunden fest vereinbart oder betriebsüblich sind; Sachbezüge wie Dienstwagen oder Jobticket laufen während der Entgeltfortzahlung normal weiter.

Dieser Rechner verwendet ausschließlich das eingegebene regelmäßige Monatsbrutto als Berechnungsgrundlage. Für Zulagen im Berechnungszeitraum sollte das durchschnittliche Gesamtbrutto der letzten drei abgerechneten Monate eingetragen werden.

Was bedeutet die U1-Umlage für den Arbeitgeber?

Die U1-Umlage ist eine Pflichtversicherung, über die kleine Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten einen Teil der Entgeltfortzahlungskosten von der Krankenkasse erstattet bekommen, gesetzliche Grundlage ist Paragraph 1 des Aufwendungsausgleichsgesetzes.

Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Umlage auf das Bruttoentgelt aller Beschäftigten und erhält im Krankheitsfall je nach gewähltem Erstattungssatz zwischen 40 und 80 Prozent des fortgezahlten Bruttos zurück, oft zusammen mit den anteiligen Sozialversicherungsbeiträgen.

Bei einem fortgezahlten Brutto von 4.846,20 Euro, wie es dieser Rechner für 3.500 Euro Monatsbrutto über 30 Arbeitstage ermittelt, bedeutet ein 60-Prozent-Erstattungssatz eine Rückerstattung von rund 2.908 Euro durch die zuständige Krankenkasse.

Große Betriebe außerhalb der U1-Pflichtgrenze tragen die Entgeltfortzahlung dagegen vollständig selbst. Prüfe den konkreten Erstattungssatz bei der Krankenkasse, bei der die U1-Umlage abgeführt wird.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Faustformel Tagessatz: Monatsbrutto mal 3 geteilt durch 13 ergibt den Wochenlohn, davon ein Fünftel ist der Tagessatz bei einer 5-Tage-Woche. Für eine schnelle Schätzung: Monatsbrutto geteilt durch 21,67 Arbeitstage liegt nah am exakten Ergebnis.

Krankengeld rechtzeitig beantragen. Der Krankengeld-Rechner zeigt, wie viel die Krankenkasse ab dem 43. Tag zahlt. Da Krankengeld nur rund 70 Prozent des Bruttos beträgt, ist der Einkommensverlust erheblich.

Plane den Übergang frühzeitig und informiere deine Krankenkasse. AU-Bescheinigung lückenlos einreichen. Eine Lücke zwischen zwei AU-Bescheinigungen kann den Anspruch gefährden.

Achte darauf, dass jede Folgebescheinigung am letzten Tag der vorherigen beginnt. Der Arbeitgeber darf bei fehlender Bescheinigung die Entgeltfortzahlung verweigern.

Teilzeitkräfte nicht vergessen. Auch bei einer 3-Tage-Woche läuft die Entgeltfortzahlung 42 Kalendertage, nur die Zahl der bezahlten Arbeitstage im Zeitraum ist geringer. Den Stundenlohn bei Teilzeit berechnet der Stundenlohn-Rechner.

Anwendung

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Beispielrechnungen

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine Angestellte mit 3.500 Euro Monatsbrutto und 5-Tage-Woche wird am 3. September 2026 arbeitsunfähig. Beschäftigungsbeginn war der 1. Januar 2026, keine Fortsetzungserkrankung.

Der Rechner zeigt: EFZ-Beginn 03.09.2026, EFZ-Ende 14.10.2026, 42 Kalendertage, 30 Arbeitstage, Tagessatz 161,54 Euro, fortgezahltes Brutto 4.846,20 Euro, Krankengeld ab 15.10.2026. Zweites Szenario: Ein neuer Mitarbeiter beginnt am 15.

August 2026, erkrankt am 3. September während des Arbeitstags. Monatsbrutto 4.000 Euro, 5-Tage-Woche. Ergebnis: Die 4-Wochen-Wartezeit endet am 11. September 2026. Die EFZ beginnt erst ab diesem Tag, EFZ-Ende ist der 22. Oktober 2026.

Der Tagessatz beträgt 184,62 Euro, das fortgezahlte Brutto 5.538,60 Euro. Drittes Szenario: Teilzeitkraft mit 2.000 Euro Monatsbrutto und 3-Tage-Woche, AU ab 03.09.2026.

Ergebnis: 42 Kalendertage, aber nur 18 Arbeitstage, Tagessatz 153,85 Euro, fortgezahltes Brutto 2.769,23 Euro. Die Gesamtdauer bleibt 42 Kalendertage, die bezahlten Tage sinken. Was nach Steuern und Sozialabgaben netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Entgeltfortzahlung berechnen

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, Kalendertage mit Arbeitstagen zu verwechseln. Die 42 Tage sind Kalendertage, nicht Werktage.

Bei einer 5-Tage-Woche fallen in 42 Kalendertage typischerweise 30 Arbeitstage, nicht 42. Wer 42 Arbeitstage annimmt, überschätzt den Anspruch um fast 60 Prozent. Zweiter Fehler: die Wartezeit ignorieren.

In den ersten 4 Wochen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wer am dritten Arbeitstag erkrankt, hat bis zum 29. Tag keinen Anspruch, der Rechner zeigt das automatisch an. Dritter Fehler: Fortsetzungserkrankungen nicht melden.

Wer innerhalb von 12 Monaten wegen derselben Krankheit erneut ausfällt, hat nur den Restanspruch. Ohne die Vorerkrankungsdaten berechnet der Rechner den vollen Anspruch.

Vierter Fehler: annehmen, der Tagessatz entspreche dem Monatsbrutto geteilt durch 30. Die Formel nach Paragraph 4 EFZG lautet Monatsbrutto mal 3 geteilt durch 13 geteilt durch Arbeitstage, was bei einer 5-Tage-Woche einen anderen Wert ergibt.

Nächster Schritt

Entgeltfortzahlungsgesetz kurz zusammengefasst

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Entgeltfortzahlungsrechner ermittelt EFZ-Beginn, EFZ-Ende, fortgezahltes Brutto und Krankengeld-Beginn nach EFZG Paragraphen 3 und 4.

Die Entgeltfortzahlung läuft 42 Kalendertage, der Tagessatz ergibt sich aus Monatsbrutto mal 3 geteilt durch 13 geteilt durch Arbeitstage pro Woche. Was nach den 6 Wochen als Krankengeld kommt, berechnet der Krankengeld-Rechner.

Den Nettolohn bei Gesundheit zeigt der Brutto-Netto-Rechner, den Stundenlohn bei Teilzeit der Stundenlohn-Rechner. Wie hoch die Arbeitgeberkosten inklusive EFZ-Umlage U1 ausfallen, zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner. Bei Kündigung während der Krankheit gelten die regulären Kündigungsfristen.

Wer länger als 6 Wochen krank ist und Urlaub übrig hat, prüft den Anspruch im Urlaubstage-Rechner.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · EFZ-Beginn 11.09.2026 (nach Wartezeit), EFZ-Ende 22.10.2026, Tagessatz 184,62 €, fortgezahltes Brutto 5.538,60 €, Krankengeld ab 23.10.2026

Wartezeit: Neuer Mitarbeiter, AU nach 3 Wochen

Beginn der Arbeitsunfähigkeit
2026-09-03
AU trat während des Arbeitstags ein
Ja
Beschäftigungsbeginn
2026-08-15
Monatsbrutto
4.000 €

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · EFZ-Ende 14.10.2026, 42 Kalendertage, Tagessatz 153,85 €, 18 Arbeitstage, fortgezahltes Brutto 2.769,30 €

Teilzeit: 3-Tage-Woche, 2.000 € Monatsbrutto

Beginn der Arbeitsunfähigkeit
2026-09-03
AU trat während des Arbeitstags ein
Nein
Beschäftigungsbeginn
2025-06-01
Monatsbrutto
2.000 €

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · EFZ-Ende 11.11.2026, 42 Kalendertage, Tagessatz 276,92 €, 30 Arbeitstage, fortgezahltes Brutto 8.307,60 €

Hohes Gehalt: 6.000 €, 5-Tage-Woche

Beginn der Arbeitsunfähigkeit
2026-10-01
AU trat während des Arbeitstags ein
Nein
Beschäftigungsbeginn
2024-04-01
Monatsbrutto
6.000 €

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · EFZ-Ende 14.10.2026, 42 Kalendertage, Tagessatz 69,58 €, 12 Arbeitstage, fortgezahltes Brutto 834,96 €

Minijob: 603 € Monatsbrutto, 2-Tage-Woche

Beginn der Arbeitsunfähigkeit
2026-09-03
AU trat während des Arbeitstags ein
Nein
Beschäftigungsbeginn
2026-01-01
Monatsbrutto
603 €

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · EFZ-Ende 30.09.2026, 28 Kalendertage, Tagessatz 161,54 €, 20 Arbeitstage, fortgezahltes Brutto 3.230,80 € (Fortsetzungserkrankung: nur noch 28 Tage Anspruch, 14 bereits durch die Vorerkrankung verbraucht, § 3 I S. 2 EFZG)

Fortsetzungserkrankung: Vorerkrankung vor 3 Monaten

Beginn der Arbeitsunfähigkeit
2026-09-03
AU trat während des Arbeitstags ein
Nein
Beschäftigungsbeginn
2025-01-01
Monatsbrutto
3.500 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) §§ 1, 3, 4, 4a, 5; SGB V §§ 44, 47 (Krankengeld); SGB VII §§ 45, 47, 193 (Verletztengeld bei Arbeitsunfall); Stand 2026

Stand: 2026-09-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Entgeltfortzahlungsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/entgeltfortzahlungsrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Entgeltfortzahlungsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/entgeltfortzahlungsrechner

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