Überblick
Sozialplan-Punkte berechnen: Punkteschema, Punktwert und Abfindung
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Ein Sozialplan gleicht die wirtschaftlichen Nachteile aus, die Beschäftigte durch eine Betriebsänderung erleiden, etwa bei einer Schließung oder einem Stellenabbau. Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren ihn nach § 112 BetrVG; kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.
Wie hoch die Abfindung des Einzelnen ausfällt, schreibt kein Gesetz vor.
Deshalb arbeiten viele Sozialpläne mit einem Punkteschema: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung ergeben Punkte, und die Punktsumme mal Punktwert ist die Brutto-Abfindung.
Der Punktwert verteilt das Gesamtvolumen des Sozialplans auf alle Betroffenen.
Die Einigungsstelle muss dabei sowohl die sozialen Belange der Beschäftigten als auch die wirtschaftliche Vertretbarkeit für das Unternehmen beachten (§ 112 Abs. 5 BetrVG); bei einem reinen Personalabbau ist ein Sozialplan nur ab bestimmten Schwellen erzwingbar (§ 112a BetrVG).
Dieser Sozialplan-Punkte-Rechner richtet sich an Beschäftigte, Betriebsräte und Personalabteilungen, die einen Sozialplan prüfen oder entwerfen.
Er rechnet ein Beispielschema mit deinen eigenen Punkten und stellt der Abfindung die Faustformel des § 1a KSchG gegenüber: 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Beide Wege liefern eine Orientierung, keinen Anspruch auf einen bestimmten Betrag.
Dieselben vier Merkmale kennt auch die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Die Punkte dort bestimmen die Reihenfolge der Kündigungen, nicht die Höhe einer Abfindung.