Zum Hauptinhalt springen

Sozialplan Punkte Rechner: Abfindung nach Punkteschema 2026

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Was möchtest du berechnen?
€
Jahre
Jahre
Kinder
Ehegatte oder Lebenspartner unterhaltsberechtigt
Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Punkte
Punkte
Jahre
Punkte
Punkte
Punkte
€
Anzeige

Kurzantwort

Der Sozialplan-Punkte-Rechner wandelt Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung in Punkte um und multipliziert die Summe mit dem Punktwert zur Brutto-Abfindung. Als Gegenprobe rechnet er die Faustformel nach § 1a KSchG und zeigt die Obergrenze nach § 10 KSchG. Das Schema ist ein Beispiel, alle Werte sind änderbar.

Sozialplan Punkte berechnen: Betriebszugehörigkeit, Alter

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Sozialplan-Punkte berechnen: Punkteschema, Punktwert und Abfindung

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Ein Sozialplan gleicht die wirtschaftlichen Nachteile aus, die Beschäftigte durch eine Betriebsänderung erleiden, etwa bei einer Schließung oder einem Stellenabbau. Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren ihn nach § 112 BetrVG; kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.

Wie hoch die Abfindung des Einzelnen ausfällt, schreibt kein Gesetz vor.

Deshalb arbeiten viele Sozialpläne mit einem Punkteschema: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung ergeben Punkte, und die Punktsumme mal Punktwert ist die Brutto-Abfindung.

Der Punktwert verteilt das Gesamtvolumen des Sozialplans auf alle Betroffenen.

Die Einigungsstelle muss dabei sowohl die sozialen Belange der Beschäftigten als auch die wirtschaftliche Vertretbarkeit für das Unternehmen beachten (§ 112 Abs. 5 BetrVG); bei einem reinen Personalabbau ist ein Sozialplan nur ab bestimmten Schwellen erzwingbar (§ 112a BetrVG).

Dieser Sozialplan-Punkte-Rechner richtet sich an Beschäftigte, Betriebsräte und Personalabteilungen, die einen Sozialplan prüfen oder entwerfen.

Er rechnet ein Beispielschema mit deinen eigenen Punkten und stellt der Abfindung die Faustformel des § 1a KSchG gegenüber: 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Beide Wege liefern eine Orientierung, keinen Anspruch auf einen bestimmten Betrag.

Dieselben vier Merkmale kennt auch die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Die Punkte dort bestimmen die Reihenfolge der Kündigungen, nicht die Höhe einer Abfindung.

Eingaben

Sozialplan-Punkte berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Im ersten Feld „Was möchtest du berechnen?“ wählst du zwischen dem Sozialplan-Punkteschema und der Faustformel nach § 1a KSchG. Der „Bruttomonatsverdienst“ ist das regelmäßige Entgelt einschließlich Sachbezügen im letzten Monat; Sonderzahlungen trägst du als Zwölftel ein, wenn dein Sozialplan sie mitzählt.

Bei „Betriebszugehörigkeit (volle Jahre)“ zählen vollendete Jahre bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, die „Zusätzlichen Monate der Betriebszugehörigkeit“ wirken nur bei der Faustformel.

Das „Lebensalter bei Ende des Arbeitsverhältnisses“ ist das Alter am letzten Arbeitstag, nicht dein heutiges.

Die soziale Lage beschreiben die „Unterhaltspflichtigen Kinder“, der „Ehegatte oder Lebenspartner unterhaltsberechtigt“ und die „Schwerbehinderung oder Gleichstellung“.

Die Gewichtung geben „Punkte je Jahr Betriebszugehörigkeit“, „Punkte je Lebensjahr oberhalb der Altersschwelle“, „Altersschwelle für die Alterspunkte“, „Punkte je unterhaltspflichtigem Kind“, „Punkte für Ehegatte oder Lebenspartner“ und „Punkte für Schwerbehinderung“ vor.

Die Vorgaben 2, 2, 40, 5, 5 und 10 sind Beispielwerte; ersetze sie durch die Zahlen deines Sozialplans. Der „Punktwert (Euro je Punkt)“ steht dort ebenfalls oder ergibt sich aus Sozialplanvolumen geteilt durch Punktsumme aller Betroffenen.

Bei der Faustformel entscheidet der „Faktor je Beschäftigungsjahr“; 0,5 entspricht § 1a KSchG, Werte bis 2,0 kannst du für Vergleiche eintragen. Ausgeblendete Felder behalten ihre Vorgabe und wirken nur im jeweils anderen Berechnungsweg.

Berechnung

Punkte, Punktwert und Faustformel: so entsteht die Abfindung

Verstehe den Formelweg.

Im Punkteschema bildet der Rechner fünf Gruppen und rundet jede einzeln auf zwei Stellen: Jahre mal Punkte je Jahr, (Alter minus Altersschwelle) mal Punkte je Lebensjahr, Kinder mal Punkte je Kind, dazu einmalig die Punkte für Ehegatte oder Lebenspartner und für Schwerbehinderung. Die Punktsumme mal Punktwert ergibt die Brutto-Abfindung.

Mit den Vorgaben sind das bei 12 Jahren, 45 Lebensjahren, einem Kind und Ehegatten 24 + 10 + 5 + 5 = 44 Punkte, also 44 × 600 Euro = 26.400 Euro. Die Faustformel rechnet Bruttomonatsverdienst mal Jahre mal Faktor.

Nach § 1a Abs. 2 KSchG beträgt der Faktor 0,5, und ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet: 8 Jahre und 7 Monate zählen als 9 Jahre, 8 Jahre und 6 Monate bleiben 8.

Bei 4.000 Euro und 12 Jahren sind das 24.000 Euro. Als Monatsverdienst gilt dabei, was dir im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses an Geld und Sachbezügen zusteht (§ 10 Abs. 3 KSchG); Überstunden ohne festen Anspruch zählen nicht.

Dazu zeigt der Rechner die Monatsverdienste, den Punktwert, bei dem Schema und Faustformel gleich viel ergeben (hier 545,45 Euro je Punkt), und die Obergrenze nach § 10 KSchG: 12 Monatsverdienste, 15 ab 50 Jahren und 15 Dienstjahren, 18 ab 55 Jahren und 20 Dienstjahren. Rechenweg des Beispielschemas: 24 Punkte Betriebszugehörigkeit, 10 Alter, 5 Kind, 5 Ehegatte, 44 Punkte mal 600 Euro gleich 26.400 Euro

Abfindung A gleich Punktsumme P mal Punktwert W; P gleich Jahre mal Punkte je Jahr plus Alterspunkte plus Kinderpunkte plus Ehegatte plus Schwerbehinderung; Faustformel Af gleich G mal J mal f.
Sozialplan-Abfindung = Punktsumme mal Punktwert (Beispielschema, kein Gesetz); Faustformel nach § 1a KSchG = Bruttomonatsverdienst mal Jahre mal Faktor 0,5.

Nachschlagen

Abfindung nach der Faustformel § 1a KSchG: Gehalt und Beschäftigungsjahre

Die Tabelle zeigt die Abfindung nach der Faustformel des § 1a Abs. 2 KSchG mit dem Faktor 0,5 (ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr) für verschiedene Bruttomonatsverdienste. Die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben. Sie sind eine Orientierung für Vergleichsverhandlungen, kein Anspruch aus einem Sozialplan.

Brutto-Abfindung in Euro nach § 1a KSchG (Faktor 0,5) für Bruttomonatsverdienst (Zeilen) und volle Beschäftigungsjahre (Spalten)
Bruttomonatsverdienst5 Jahre10 Jahre15 Jahre20 Jahre
2.500 €6.250 €12.500 €18.750 €25.000 €
3.000 €7.500 €15.000 €22.500 €30.000 €
4.000 €10.000 €20.000 €30.000 €40.000 €
5.000 €12.500 €25.000 €37.500 €50.000 €
6.000 €15.000 €30.000 €45.000 €60.000 €

Angefangene Jahre: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Sozialpläne und Aufhebungsverträge zahlen häufig einen höheren Faktor; die nächste Tabelle zeigt die Spanne.

Faktor 0,5 bis 1,5 im Vergleich: Abfindung bei 4.000 € Bruttomonatsverdienst

Wie stark der Faktor je Beschäftigungsjahr die Abfindung verändert, zeigt diese Tabelle für einen Bruttomonatsverdienst von 4.000 Euro. Der Faktor 0,5 ist der Wert des § 1a KSchG; höhere Faktoren sind in Sozialplänen und Vergleichen möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Brutto-Abfindung in Euro bei 4.000 € Bruttomonatsverdienst für Faktor je Beschäftigungsjahr (Zeilen) und volle Beschäftigungsjahre (Spalten)
Faktor je Jahr5 Jahre10 Jahre15 Jahre20 Jahre
0,5010.000 €20.000 €30.000 €40.000 €
0,7515.000 €30.000 €45.000 €60.000 €
1,0020.000 €40.000 €60.000 €80.000 €
1,5030.000 €60.000 €90.000 €120.000 €

Die Werte stammen aus derselben Funktion wie der Rechner (Modus Faustformel). Die Obergrenze des § 10 KSchG gilt nur für die gerichtliche Festsetzung, nicht für Sozialplan oder Aufhebungsvertrag.

Sozialplan-Abfindung aus Punktsumme und Punktwert

Im Punkteschema ist die Brutto-Abfindung das Produkt aus Punktsumme und Punktwert. Die Tabelle zeigt typische Größenordnungen; die Punktsumme deiner Person ermittelst du mit dem Rechner, den Punktwert nennt der Sozialplan.

Brutto-Abfindung in Euro für Punktsumme (Zeilen) und Punktwert in Euro je Punkt (Spalten)
Punktsumme400 € je Punkt500 € je Punkt600 € je Punkt700 € je Punkt
20 Punkte8.000 €10.000 €12.000 €14.000 €
40 Punkte16.000 €20.000 €24.000 €28.000 €
60 Punkte24.000 €30.000 €36.000 €42.000 €
80 Punkte32.000 €40.000 €48.000 €56.000 €
100 Punkte40.000 €50.000 €60.000 €70.000 €

Beispielwerte, kein Gesetz: Kein Gesetz schreibt Punkte oder Punktwert vor; beides legen Arbeitgeber und Betriebsrat im Sozialplan nach § 112 BetrVG fest.

Obergrenze nach § 10 KSchG: Monatsverdienste nach Alter und Dienstjahren

Setzt ein Gericht die Abfindung bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses fest, gilt eine Obergrenze: 12 Monatsverdienste, 15 ab 50 Jahren und 15 Dienstjahren, 18 ab 55 Jahren und 20 Dienstjahren (§ 10 Abs. 1 und 2 KSchG). Die Tabelle liest dieselbe Funktion wie der Rechner.

Obergrenze der gerichtlich festgesetzten Abfindung in Monatsverdiensten für Lebensalter (Zeilen) und Dienstjahre (Spalten)
Lebensalter10 Dienstjahre15 Dienstjahre20 Dienstjahre25 Dienstjahre
45 Jahre12121212
50 Jahre12151515
55 Jahre12151818
60 Jahre12151818
67 Jahre12121212

Die Staffel entfällt, wenn die Regelaltersrente erreicht ist; der Rechner setzt dafür vereinfacht 67 Jahre an. Für einen Sozialplan gilt die Obergrenze nicht.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Sozialplan, Punkten und Abfindung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet man die Punkte im Sozialplan?

Du wandelst jedes Merkmal mit dem Faktor deines Sozialplans in Punkte um und addierst.

Im Beispielschema des Rechners gibt es 2 Punkte je volles Beschäftigungsjahr, 2 Punkte je Lebensjahr über 40, 5 Punkte je unterhaltspflichtigem Kind, 5 Punkte für den Ehegatten und 10 Punkte für eine Schwerbehinderung.

Wer 12 Jahre im Betrieb ist, 45 Jahre alt ist, ein Kind hat und verheiratet ist, kommt auf 24 + 10 + 5 + 5 = 44 Punkte. Bei einem Punktwert von 600 Euro ergibt das 26.400 Euro brutto, also 6,6 Monatsverdienste bei 4.000 Euro Gehalt.

Rundet dein Sozialplan angefangene Jahre auf, ändert sich die Punktzahl für die Dauer; auch die Altersschwelle von 40 Jahren ist ein Beispielwert. Wichtig: Diese Werte sind Beispiele, kein Gesetz.

Frag beim Betriebsrat nach der Punktetabelle des gültigen Sozialplans, trage dessen Faktoren in die Felder ein und prüfe, ob Sonderzahlungen zum Verdienst zählen und ob Monate bei der Dauer anteilig gewertet werden.

Gibt es ein gesetzliches Punkteschema für Sozialpläne?

Nein. Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt in § 112 Abs. 1 nur eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, nicht eine bestimmte Berechnungsmethode.

Welche Merkmale zählen, wie viele Punkte sie bringen und wie hoch der Punktwert ist, handeln Arbeitgeber und Betriebsrat aus.

Scheitern die Verhandlungen, entscheidet die Einigungsstelle nach billigem Ermessen und muss soziale Belange, Arbeitsmarktchancen und die wirtschaftliche Vertretbarkeit abwägen (§ 112 Abs. 5 BetrVG).

Rechtlich bindend sind nur Grenzen wie das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot: Staffeln nach Alter oder Betriebszugehörigkeit sind erlaubt, wenn sie die schlechteren Chancen Älterer erkennbar berücksichtigen (§ 10 Satz 3 Nr. 6 AGG).

Behandle jedes Punkteschema im Internet deshalb als Muster und rechne immer mit den Zahlen aus deinem eigenen Sozialplan.

Sprich den Betriebsrat auf die Verhandlungsprotokolle an; sie zeigen häufig, warum bestimmte Merkmale gewichtet wurden, und erleichtern die Bewertung von Härtefallklauseln.

Wie hoch ist der Punktwert im Sozialplan?

Er steht im Sozialplan und lässt sich nicht pauschal angeben. Häufig entsteht er rückwärts: Das ausgehandelte Gesamtvolumen wird durch die Punktsumme aller betroffenen Beschäftigten geteilt.

Haben 50 Betroffene zusammen 2.000 Punkte und das Volumen beträgt 1,2 Millionen Euro, liegt der Punktwert bei 600 Euro.

Der Rechner zeigt dir zusätzlich den Gleichstand zur Faustformel: Bei 44 Punkten und 24.000 Euro nach § 1a KSchG sind das 545,45 Euro je Punkt.

Liegt der Punktwert deines Sozialplans darunter, fällt das Schema für diese Person ungünstiger aus als die Faustformel; liegt er darüber, günstiger.

Bedenke, dass die Einigungsstelle das Gesamtvolumen so bemessen soll, dass der Fortbestand des Unternehmens und die verbleibenden Arbeitsplätze nicht gefährdet werden (§ 112 Abs. 5 Nr. 3 BetrVG). Frag den Betriebsrat nach Punktsumme und Volumen.

Beachte außerdem, dass ein Höchstbetrag oder ein Härtefonds den Punktwert im Einzelfall überlagern kann; der Rechner zeigt dann nur die Summe des reinen Schemas.

Was bedeutet 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr?

Es ist die Faustformel aus § 1a Abs. 2 KSchG: Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet.

Bei 3.500 Euro Monatsverdienst und 8 Jahren sind das 14.000 Euro, bei 8 Jahren und 7 Monaten zählen 9 Jahre und es sind 15.750 Euro; genau 6 Monate werden nicht aufgerundet.

Der gesetzliche Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt, in der Kündigung auf die Abfindung hinweist und du die Klage nach § 4 KSchG nicht erhebst.

In Vergleichen und Sozialplänen sind Faktoren von 0,5 bis 1,0 und mehr üblich, vorgeschrieben ist nur 0,5. Der Rechner erlaubt deshalb Faktoren von 0,25 bis 2,0 und zeigt dir die Abfindung bei 0,5, 0,75 und 1,0 nebeneinander.

Als Monatsverdienst zählt nach § 10 Abs. 3 KSchG, was dir im letzten Monat an Geld und Sachbezügen zusteht.

Gilt die Höchstgrenze von 12 bis 18 Monatsgehältern im Sozialplan?

Nein, sie betrifft die gerichtliche Festsetzung. § 10 KSchG sagt, dass ein Gericht, das ein Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflöst, bis zu 12 Monatsverdienste festsetzt, bis zu 15 ab 50 Jahren und 15 Dienstjahren und bis zu 18 ab 55 Jahren und 20 Dienstjahren.

Das gilt nicht, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Ein Sozialplan nach § 112 BetrVG und ein Aufhebungsvertrag sind daran nicht gebunden.

Der Rechner zeigt die Grenze deshalb nur als Vergleich: Bei 22 Dienstjahren, 56 Jahren, 4.000 Euro und Faktor 1,0 stehen 88.000 Euro (22 Monatsverdienste) einer Grenze von 72.000 Euro (18 Monatsverdienste) gegenüber.

Liegt dein Ergebnis darüber, ist es nicht falsch, aber ein Gericht würde ohne Sozialplan voraussichtlich weniger festsetzen. Nutze die Grenze als Maßstab für Vergleichsverhandlungen und nicht als Anspruchsgrenze.

Die 72.000 Euro der Obergrenze entsprechen bei 22 Jahren einem Faktor von rund 0,82 je Beschäftigungsjahr.

Darf der Sozialplan ältere Beschäftigte mit mehr Punkten bevorzugen?

In der Regel ja. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG erlaubt Sozialpläne, die nach Alter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungen vorsehen und dabei die schlechteren Arbeitsmarktchancen Älterer erkennbar berücksichtigen.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 12.04.2011 (1 AZR 743/09) einen Sozialplan gebilligt, der zur Grundabfindung aus Betriebszugehörigkeit und Verdienst gestaffelte Alterszuschläge ab 45 und 50 Jahren sowie einen Sozialzuschlag für unterhaltspflichtige Kinder und schwerbehinderte Menschen zahlte; jüngere Beschäftigte wurden dadurch in der Regel nicht unzulässig benachteiligt.

Auch Zuschläge für Kinder und Schwerbehinderung sind üblich. Heikel sind Staffeln, die eine Gruppe ohne sachlichen Grund praktisch ausschließen.

Wenn du eine Klausel für unfair hältst, lass sie von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen und beachte die Fristen für Klagen und Ausschlussfristen im Sozialplan.

Prüfe außerdem, ob Rentennähe zu Kürzungen führt: Wer nach Arbeitslosengeld rentenberechtigt ist, darf nach § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG ausgeschlossen werden.

Sind Sozialauswahl-Punkte und Sozialplan-Punkte dasselbe?

Sie nutzen dieselben vier Merkmale, erfüllen aber verschiedene Zwecke. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen (§ 1 Abs. 3 KSchG).

Ein Punkteschema in einer Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG ordnet die vergleichbaren Beschäftigten nach Schutzbedürftigkeit; wer die meisten Punkte hat, wird zuletzt gekündigt.

Ist die Gewichtung in einer solchen Richtlinie festgelegt, prüft ein Gericht sie nur auf grobe Fehlerhaftigkeit (§ 1 Abs. 4 KSchG); das Bundesarbeitsgericht hat am 09.11.2006 (2 AZR 812/05) ein Punktesystem als zulässig behandelt.

Die Punkte eines Sozialplans bestimmen dagegen die Höhe der Abfindung, wenn der Arbeitsplatz entfällt. Beide Schemata können gleich aussehen, die Zahlen müssen aber nicht übereinstimmen. Frag, welches Schema in deinem Betrieb gemeint ist.

Wer in der Sozialauswahl viele Punkte hat, ist besser vor einer Kündigung geschützt; die Sozialplanabfindung folgt erst, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

Ab wann besteht Anspruch auf einen Sozialplan?

Bei einer Betriebsänderung kann der Betriebsrat einen Sozialplan verlangen und notfalls über die Einigungsstelle erzwingen (§ 112 Abs. 4 BetrVG).

Besteht die Änderung nur in einem Personalabbau, gilt das nach § 112a BetrVG erst ab Schwellen: in Betrieben mit weniger als 60 Beschäftigten bei 20 Prozent, mindestens aber 6 Entlassungen; bei 60 bis 249 Beschäftigten bei 20 Prozent oder mindestens 37; bei 250 bis 499 bei 15 Prozent oder mindestens 60; ab 500 bei 10 Prozent, mindestens aber 60 Entlassungen.

Auch Aufhebungsverträge auf Veranlassung des Arbeitgebers zählen mit. In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist ein Sozialplan nicht erzwingbar.

Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan, wohl aber den Weg über eine Abfindung nach § 1a KSchG oder einen Aufhebungsvertrag. Klär zuerst mit dem Betriebsrat, welche Betriebsänderung vorliegt.

Der Rechner prüft diese Schwellen nicht, er setzt voraus, dass ein Sozialplan besteht oder verhandelt wird.

Hinweise

Abfindung einordnen: Faustformel, Obergrenze, Steuer

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die 26.400 Euro im Beispiel entsprechen 6,6 Monatsverdiensten und liegen 2.400 Euro über der Faustformel von 24.000 Euro. Das heißt: Ein Punktwert von 600 Euro stellt diesen Fall mit Kind und Ehegatte leicht besser als die reine Dauer.

Erst bei einem Punktwert unter 545,45 Euro läge das Schema unter der Faustformel. Vergleiche deshalb den Punktwert deines Sozialplans mit diesem Gleichstand.

Beschäftigte ohne Familie schneiden im Schema oft schlechter ab: Bei 3.000 Euro, 5 Jahren und 30 Lebensjahren ohne Kinder ergeben sich nur 10 Punkte und 6.000 Euro, die Faustformel liefert 7.500 Euro.

Die Obergrenze von 12 Monatsverdiensten (im Beispiel 48.000 Euro) steht in § 10 KSchG und gilt, wenn ein Gericht die Abfindung bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses festsetzt.

Ein Sozialplan darf darüber hinausgehen, und in der Praxis tun das viele, wenn das Volumen es hergibt. Die Brutto-Abfindung ist steuerpflichtig, das Netto rechnest du im Abfindungsrechner mit der Fünftelregelung.

Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist, kann das Arbeitslosengeld ruhen (§ 158 SGB III).

Nächster Schritt: Geh den Sozialplan mit dem Betriebsrat durch und frag bei unklaren Klauseln eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hat der Sozialplan Altersstaffeln oder Zuschläge für Kinder und Schwerbehinderte, sind sie in der Regel zulässig, solange die schlechteren Arbeitsmarktchancen Älterer erkennbar berücksichtigt werden (§ 10 Satz 3 Nr. 6 AGG). Vergleich: Sozialplan-Punkteschema 26.400 Euro, Faustformel nach § 1a KSchG 24.000 Euro, Obergrenze nach § 10 KSchG 48.000 Euro

Anwendung

Praxisfall: 87 Punkte bei 550 Euro Punktwert

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Herr Hoffmann, 52 Jahre alt, arbeitet seit 19 Jahren in einem Maschinenbaubetrieb, der die Fertigung verlagert.

Er verdient 4.800 Euro brutto im Monat, hat zwei unterhaltspflichtige Kinder und eine unterhaltsberechtigte Ehefrau und einen Grad der Behinderung von 50.

Der Entwurf des Sozialplans nennt 2 Punkte je Dienstjahr, 2 Punkte je Lebensjahr über 40, 5 Punkte je Kind, 5 Punkte für den Ehegatten, 10 Punkte für die Schwerbehinderung und einen Punktwert von 550 Euro.

Eingaben: 4.800 Euro, 19 Jahre, 52 Jahre, 2 Kinder, Ehegatte ja, Schwerbehinderung ja, Punktwert 550 Euro. Rechenweg: 38 + 24 + 10 + 5 + 10 = 87 Punkte, mal 550 Euro sind 47.850 Euro oder 9,97 Monatsverdienste.

Die Faustformel (4.800 × 19 × 0,5) läge bei 45.600 Euro, das Schema also 2.250 Euro darüber. Ohne den Zuschlag für die Schwerbehinderung wären es 77 Punkte und 42.350 Euro, 3.250 Euro unter der Faustformel.

Entscheidung: Die 10 Punkte sind 5.500 Euro wert, daher sorgt Herr Hoffmann dafür, dass der Schwerbehindertenausweis dem Arbeitgeber vor dem Stichtag vorliegt.

Er lässt sich den Punktwert schriftlich bestätigen, bevor er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, und beachtet die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG), die unabhängig vom Sozialplan läuft.

Das Netto der 47.850 Euro rechnet er danach im Abfindungsrechner aus.

Hätte der Betrieb nur 500 Euro Punktwert angesetzt, blieben es 43.500 Euro: Der Punktwert wirkt auf alle 87 Punkte zugleich, 50 Euro mehr oder weniger verschieben die Summe um 4.350 Euro. Praxisfall Hoffmann: 87 Punkte mal 550 Euro gleich 47.850 Euro Abfindung, Faustformel 45.600 Euro, ohne Schwerbehinderung 42.350 Euro

Fallstricke

Fünf typische Fehler beim Sozialplan-Punkte-Rechnen

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: das Beispielschema für ein gesetzliches Schema halten. Kein Gesetz nennt Punkte oder einen Punktwert; § 112 BetrVG überlässt beides den Betriebsparteien.

Wer die Vorgaben 2, 2, 5 und 10 unverändert als Anspruch liest, rechnet mit Zahlen, die in deinem Sozialplan nicht stehen müssen. Fehler 2: Alter und Dauer falsch eintragen. Gefragt ist das Alter am Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht das heutige.

Und die Faustformel rundet ab sieben Monaten auf: Bei 3.500 Euro, Faktor 0,5 und 8 Jahren sind es 14.000 Euro, bei 8 Jahren und 7 Monaten schon 15.750 Euro. Das Punkteschema zählt dagegen nur volle Jahre.

Fehler 3: die Obergrenze des § 10 KSchG als Deckel für jeden Sozialplan lesen. Bei 22 Dienstjahren, 56 Lebensjahren und Faktor 1,0 kommen 88.000 Euro heraus, also 22 Monatsverdienste und mehr als die 18 der Obergrenze (72.000 Euro).

Die Grenze betrifft die gerichtliche Festsetzung, nicht einen Sozialplan oder einen vereinbarten Betrag. Fehler 4: den Punktwert als feste Größe behandeln.

Er ergibt sich oft aus dem Sozialplanvolumen geteilt durch die Punktsumme aller Betroffenen und sinkt, wenn mehr Beschäftigte mehr Punkte haben.

Fehler 5: Punkte der Sozialauswahl mit Abfindungspunkten verwechseln; sie ordnen Beschäftigte nach Schutzbedürftigkeit und sagen noch nichts über Euro.

Nächster Schritt

Sozialplan-Punkte: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Sozialplan-Punkte-Rechner wandelt Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung in Punkte um und multipliziert die Summe mit dem Punktwert: im Beispiel 44 Punkte und 26.400 Euro, bei der Faustformel nach § 1a KSchG 24.000 Euro.

Zum Vergleich nennt er die Monatsverdienste und die Obergrenze nach § 10 KSchG. Grundlage sind §§ 112, 112a und 95 BetrVG, §§ 1, 1a und 10 KSchG sowie § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG, Stand Oktober 2026.

Grenzen: Das Punkteschema ist ein Beispiel, jeder Sozialplan regelt Punkte, Punktwert, Höchstbeträge, Härtefonds und Ausschlüsse selbst. Die Regelaltersgrenze setzt der Rechner vereinfacht mit 67 Jahren an. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Nächster Schritt: Den Sozialplan mit den eigenen Zahlen durchrechnen, Punktsumme und Punktwert mit dem Betriebsrat abgleichen und das Netto im Abfindungsrechner ermitteln.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Sozialplan-Punkte und Faustformel im Vergleich

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 10 Punkte (nur Betriebszugehörigkeit) | Abfindung 6.000,00 € brutto = 2 Monatsverdienste | Faustformel § 1a KSchG 7.500,00 €

Kurze Dauer, jung, keine Unterhaltspflichten

Was möchtest du berechnen?
Sozialplan-Punkteschema (Punkte × Punktwert)
Bruttomonatsverdienst
3.000 €
Betriebszugehörigkeit (volle Jahre)
5 Jahre
Lebensalter bei Ende des Arbeitsverhältnisses
30 Jahre

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · 79 Punkte (40 + 24 + 10 + 5) | Abfindung 47.400,00 € brutto = 9,48 Monatsverdienste | Faustformel 50.000,00 € | Obergrenze § 10 KSchG 15 Monatsverdienste = 75.000,00 €

Dienstalter 20 Jahre, 52 Jahre alt, zwei Kinder

Was möchtest du berechnen?
Sozialplan-Punkteschema (Punkte × Punktwert)
Bruttomonatsverdienst
5.000 €
Betriebszugehörigkeit (volle Jahre)
20 Jahre
Lebensalter bei Ende des Arbeitsverhältnisses
52 Jahre

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Abfindung 30.000,00 € brutto = 10 Monatsverdienste | bei Faktor 0,5: 15.000,00 € | bei 0,75: 22.500,00 €

Faustformel mit Faktor 1,0

Was möchtest du berechnen?
Faustformel nach § 1a KSchG (Gehalt × Jahre × Faktor)
Bruttomonatsverdienst
3.000 €
Betriebszugehörigkeit (volle Jahre)
10 Jahre
Faktor je Beschäftigungsjahr
1,0

Beispiel 4 · Komplex · 16 anrechenbare Jahre | Abfindung 32.000,00 € brutto = 8 Monatsverdienste | Obergrenze § 10 KSchG 15 Monatsverdienste = 60.000,00 €

Aufrundung nach mehr als sechs Monaten

Was möchtest du berechnen?
Faustformel nach § 1a KSchG (Gehalt × Jahre × Faktor)
Bruttomonatsverdienst
4.000 €
Betriebszugehörigkeit (volle Jahre)
15 Jahre
Zusätzliche Monate der Betriebszugehörigkeit
8 Monate

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Urlaubsabgeltung-RechnerUrlaubsabgeltung 2026 berechnen: Resturlaubstage nach Zwölftelregelung, Tagessatz nach § 7 Abs. 4 BUrlG und Brutto-Abgeltungsbetrag bei Kündigung oder Ausscheiden sofort ablesen.Resturlaub-Verfall-RechnerResturlaub-Verfall prüfen: Ampel zeigt je Urlaubsjahr, ob und wann Urlaubstage nach § 7 BUrlG verfallen – inklusive Hinweispflicht, Langzeiterkrankung und Elternzeit-Kürzung.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.Kirchensteuer RechnerKirchensteuer 2026 berechnen: 8 oder 9 Prozent je Bundesland, Kinderfreibeträge, Kappung und Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug – kostenlos, sofort.ProzesskostenrechnerProzesskosten berechnen: Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gesamtrisiko bei Obsiegen, Unterliegen und Teilobsiegen – für 1. Instanz, Berufung und Revision.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltNetto-BruttoWunsch-Nettogehalt in das nötige Bruttogehalt zurückrechnen: nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenversicherung 20263.000 € brutto in netto3.000 Euro brutto ergeben in Steuerklasse I rund 2.054 Euro netto – mit allen Abzügen, Steuerklassen I bis VI und Bundesland-Varianten 20264.000 € brutto in netto4.000 Euro brutto ergeben in Steuerklasse I rund 2.606 Euro netto – mit allen Abzügen, Steuerklassen I bis VI und Bundesland-Varianten 2026UrlaubstageUrlaubsanspruch bei Vollzeit, Teilzeit, Eintritt oder Austritt berechnen und Resturlaub über verschiedene Arbeitsmodelle korrekt umrechnen.13. Gehalt NettoWeihnachtsgeld, 13. Gehalt und Einmalzahlungen netto berechnen und den realen Auszahlungsbetrag nach Steuer- und Sozialabzügen einordnen.Metall-Elektro-Tarif-RechnerMetall-Elektro-Tarif berechnen: ERA-Entgelttabelle für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Monatsbrutto, T-ZUG A und B, Transformationsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Jahresnetto.Minijob- & Midijob-RechnerMinijob-Rechner 2026: Verdienst einordnen, Minijob-Grenze von 603 Euro prüfen und die Abgaben im Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 Euro schätzen.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Alle 3 Grafiken dieser Seite darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Rechenweg Sozialplan-Punkte: 12 Jahre 24 Punkte, Alter 45 Jahre 10 Punkte, ein Kind 5 Punkte, Ehegatte 5 Punkte, zusammen 44 Punkte mal 600 Euro Punktwert gleich 26.400 Euro

    Sozialplan-Punkte-Rechner: Rechenweg von den Merkmalen zur Abfindung

    760 × 360 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/sozialplan-punkte-rechner-rechenweg.svg"
           alt="Rechenweg Sozialplan-Punkte: 12 Jahre 24 Punkte, Alter 45 Jahre 10 Punkte, ein Kind 5 Punkte, Ehegatte 5 Punkte, zusammen 44 Punkte mal 600 Euro Punktwert gleich 26.400 Euro"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner">Sozialplan-Punkte-Rechner: Rechenweg von den Merkmalen zur Abfindung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner
  • Vergleich bei 4.000 Euro Gehalt und 12 Jahren: Punkteschema 26.400 Euro, Faustformel nach Paragraf 1a KSchG 24.000 Euro, Obergrenze nach Paragraf 10 KSchG 48.000 Euro

    Sozialplan-Punkte-Rechner: Punkteschema, Faustformel und Obergrenze im Vergleich

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/sozialplan-punkte-rechner-vergleich.svg"
           alt="Vergleich bei 4.000 Euro Gehalt und 12 Jahren: Punkteschema 26.400 Euro, Faustformel nach Paragraf 1a KSchG 24.000 Euro, Obergrenze nach Paragraf 10 KSchG 48.000 Euro"
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner">Sozialplan-Punkte-Rechner: Punkteschema, Faustformel und Obergrenze im Vergleich auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner
  • Praxisfall Hoffmann: 87 Punkte mal 550 Euro Punktwert gleich 47.850 Euro, ohne Schwerbehinderung 77 Punkte und 42.350 Euro, Faustformel 45.600 Euro

    Sozialplan-Punkte-Rechner: Praxisfall Hoffmann mit und ohne Schwerbehinderung

    760 × 400 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/sozialplan-punkte-rechner-praxis-hoffmann.svg"
           alt="Praxisfall Hoffmann: 87 Punkte mal 550 Euro Punktwert gleich 47.850 Euro, ohne Schwerbehinderung 77 Punkte und 42.350 Euro, Faustformel 45.600 Euro"
           width="760" height="400">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner">Sozialplan-Punkte-Rechner: Praxisfall Hoffmann mit und ohne Schwerbehinderung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Ein Sozialplan kann Punkte, Punktwert, Höchstbeträge und Ausschlüsse frei regeln; maßgeblich ist allein der Text deines Sozialplans. Wirksamkeit von Klauseln, Ansprüche aus dem Kündigungsschutzprozess und steuerliche Behandlung klären Fachanwältinnen, Fachanwälte, Betriebsrat oder Steuerberatung.

Quelle: Kündigungsschutzgesetz (§§ 1, 1a, 9, 10), Betriebsverfassungsgesetz (§§ 95, 112, 112a), AGG § 10 und BAG-Urteil 1 AZR 743/09, Stand Oktober 2026; Punkteschema als Beispielmodell.

Stand: 2026-10-08

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
08. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
Punkte = Jahre × Punkte je Jahr + max(0; Alter − Schwelle) × Punkte je Lebensjahr + Kinder × Punkte je Kind + Punkte Ehegatte + Punkte Schwerbehinderung (Beispielschema nach den Merkmalen der sozialen Auswahl, § 1 Abs. 3 KSchG); Abfindung = Punkte × Punktwert; Faustformel: Abfindung = Bruttomonatsverdienst × Jahre × Faktor, Faktor 0,5 und Aufrundung ab mehr als sechs Monaten nach § 1a Abs. 2 KSchG; Obergrenze bei gerichtlicher Festsetzung 12, 15 oder 18 Monatsverdienste (§ 10 Abs. 1 und 2 KSchG).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Sozialplan Punkte Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Sozialplan Punkte Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/sozialplan-punkte-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.