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Mindestlohn-Rechner 2026/2027: Brutto, Netto, Stundencheck

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Mindestlohn-Rechner 2026/2027: Bruttolohn aus Monats- oder Wochenstunden berechnen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Mindestlohn-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Mindestlohn-Rechner berechnet den Bruttolohn auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden und des geltenden Mindestlohnstundensatzes. Er richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die prüfen wollen, ob ihr Monatslohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, sowie an Arbeitgeber, die die korrekte Vergütung kontrollieren möchten.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 exakt 13,90 Euro pro Stunde und gilt auf Basis des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für nahezu alle Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland – einschließlich Minijobbern und Teilzeitkräften.

Wie viel Bruttolohn ergibt der Mindestlohn bei Vollzeit? Bei 160 Stunden monatlich und 13,90 Euro je Stunde ergibt sich ein Bruttomonatslohn von 2.224,00 Euro, bei 173 Stunden (40 Wochenstunden × 4,33) sind es 2.404,70 Euro brutto.

Der Rechner ermittelt zusätzlich den Jahresbruttolohn und prüft optional, ob ein angegebener Monatslohn dem Mindestlohn entspricht oder ihn unterschreitet.

Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), etwa in der Pflege, im Bau oder in der Gebäudereinigung, können höher sein als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn – der Rechner erlaubt deshalb die manuelle Eingabe des tatsächlich geltenden Stundensatzes.

Weiterführende Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die berechneten Werte sind Orientierungswerte und ersetzen keine rechtliche Beratung.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die monatliche Anzahl der Arbeitsstunden, den geltenden Mindestlohnstundensatz und optional deinen tatsächlichen Monatslohn ein. Zusätzlich kannst du eine Steuerklasse wählen, um eine Netto-Schätzung zu erhalten; ohne eigene Angabe gilt Steuerklasse I.

Die Stundenzahl findest du in deinem Arbeitsvertrag – oder du trägst im optionalen Feld Wochenstunden deine vertragliche Wochenarbeitszeit ein: Der Rechner rechnet dann selbst mit dem Faktor 52/12 in Monatsstunden um (40 Wochenstunden = 173,33 Stunden) und zeigt die zugrunde gelegten Stunden pro Monat im Ergebnis an.

Typische Eingabefehler sind das Verwechseln von Brutto- und Nettobeträgen sowie die Eingabe von Jahreswerten statt Monatswerten. Gib immer den Brutto-Monatslohn ein, nicht den Nettobetrag nach Steuerabzug.

Wenn du den Mindestlohnstundensatz für deine Branche nicht kennst, prüfe das aktuelle Verzeichnis der Branchenmindestlöhne auf der Website des Zolls (der für die Mindestlohnkontrolle zuständigen Behörde) oder beim BMAS.

Achte darauf, dass wechselnde Wochenstunden – etwa bei Schichtbetrieb – als Durchschnittswert eingetragen werden sollten, damit das monatliche Ergebnis realistisch ist.

Das Feld Monatslohn ist bewusst optional und arbeitet getrennt von den beiden anderen: Es speist ausschließlich den Stundencheck, die maximal zulässige Stundenzahl und die Nachzahlung pro Monat, verändert den ausgewiesenen Bruttolohn aber nicht.

Lässt du es auf null, meldet der Rechner schlicht, dass kein Monatslohn angegeben wurde, und zeigt nur das Soll-Brutto.

Genau darin liegt die Doppelfunktion: Ohne Monatslohn rechnest du vorwärts, was dir bei einer Stundenzahl mindestens zusteht; mit Monatslohn prüfst du rückwärts, ob eine bestehende Vergütung das MiLoG einhält.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Grundformel lautet: Bruttolohn = Arbeitsstunden pro Monat × Mindestlohnstundensatz. Das Jahresbrutto ergibt sich aus dem Monatsbrutto multipliziert mit 12.

Trägst du Wochenstunden ein, gilt vorher: Arbeitsstunden pro Monat = Wochenstunden × 52 ÷ 12 – bei 40 Wochenstunden also 173,33 Stunden. Für den optionalen Stundencheck gilt: Effektiver Stundenlohn = Monatslohn ÷ Arbeitsstunden pro Monat.

Liegt dieser Wert unter dem Mindestlohnstundensatz, besteht eine Unterschreitung; die Nachzahlung pro Monat ist dann Soll-Brutto minus gezahlter Monatslohn.

Beispiel 1 – Vollzeit 160 Stunden: 160 × 13,90 = 2.224,00 Euro brutto monatlich; 2.224,00 × 12 = 26.688,00 Euro Jahresbrutto. Beispiel 2 – Minijob-Check: Monatslohn 603 Euro, 44 Stunden.

Effektiver Stundenlohn = 603 ÷ 44 = 13,70 Euro – liegt unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro, was eine Unterschreitung von 0,20 Euro je Stunde ergibt. Maximale erlaubte Stundenzahl bei 603 Euro: 603 ÷ 13,90 ≈ 43,38 Stunden.

Jede geleistete Stunde darüber hinaus verstößt rechnerisch gegen das MiLoG. Beispiel 3 – Teilzeit-Prüfung: Monatslohn 900 Euro, 80 Stunden. Effektiver Stundenlohn = 900 ÷ 80 = 11,25 Euro – Unterschreitung von 2,65 Euro je Stunde.

Beispiel 4 – der Blick auf 2027: Weil der Mindestlohnsatz ein Eingabefeld und kein fester Wert ist, kannst du die nächste Stufe vorwegnehmen. Trägst du statt 13,90 Euro den ab 1.

Januar 2027 geltenden Satz von 14,60 Euro ein, steigt das Soll-Brutto bei 160 Stunden von 2.224,00 auf 2.336,00 Euro monatlich und das Jahresbrutto von 26.688,00 auf 28.032,00 Euro.

Dieselbe Mechanik trägt für Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die vielerorts über dem gesetzlichen Satz liegen: Du ersetzt einfach den Stundensatz durch den tariflich verbindlichen Wert.

Zwei Grenzen solltest du kennen – der Rechner prüft ausschließlich den rechnerischen Durchschnitt und weiß nichts von Zuschlägen, Sachbezügen oder unbezahlter Mehrarbeit, die den effektiven Stundenlohn in der Praxis unter die Grenze drücken können.

Mindestlohn-Formel: Bruttolohn gleich Arbeitsstunden pro Monat mal Mindestlohnsatz; Jahresbrutto gleich Bruttolohn mal 12; maximal erlaubte Stunden gleich Monatslohn geteilt durch Mindestlohn.
Bruttolohn beim Mindestlohn (13,90 €/Std. 2026, 14,60 €/Std. ab 2027) und Rückrechnung, wie viele Stunden ein Monatslohn höchstens abdeckt.

Nachschlagen

Mindestlohn-Tabelle 2015–2027: Stundenlohn, Monatslohn und Minijob-Grenze

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und steigt seither regelmäßig. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, gerundet). Die Tabelle zeigt den Stundensatz, den Monatslohn bei 40 Wochenstunden (× 52/12 ≈ 173,3 Std.) und die jeweils geltende Minijob-Grenze.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland – Entwicklung, Monatslohn bei 40 h/Woche und dynamische Minijob-Grenze
ZeitraumMindestlohn (€/Std.)Monatslohn 40 h/Wo.Minijob-Grenze (€/Mo.)
01.01.2015 – 31.12.20168,50 €1.473 €450 €
01.01.2017 – 31.12.20188,84 €1.532 €450 €
01.01.2019 – 31.12.20199,19 €1.593 €450 €
01.01.2020 – 31.12.20209,35 €1.621 €450 €
01.01.2021 – 30.06.20219,50 €1.647 €450 €
01.07.2021 – 31.12.20219,60 €1.664 €450 €
01.01.2022 – 30.06.20229,82 €1.702 €450 €
01.07.2022 – 30.09.202210,45 €1.811 €450 €
01.10.2022 – 31.12.202312,00 €2.080 €520 €
01.01.2024 – 31.12.202412,41 €2.151 €538 €
01.01.2025 – 31.12.202512,82 €2.222 €556 €
01.01.2026 – 31.12.202613,90 €2.409 €603 €
01.01.2027 (geplant)14,60 €2.531 €633 €

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG), Beschlüsse der Mindestlohnkommission. Monatslohn = Stundenlohn × 173,33 Std. (40 h × 52/12 Wochen), gerundet. Minijob-Grenze ab 10/2022 dynamisch: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Wert 2027: Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025.

Mindestlohn nach Wochenstunden: Monatsbrutto 2026 und 2027 sowie Netto-Schätzung

Wer seine Arbeitszeit nur in Wochenstunden kennt, findet hier den Monatsverdienst beim Mindestlohn: Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12, Bruttolohn = Monatsstunden × Mindestlohn. Die Netto-Schätzung gilt für Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Die Zeile mit 10 Wochenstunden entspricht der gesetzlichen Definition der Minijob-Grenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

Monatsstunden, Bruttomonatslohn beim gesetzlichen Mindestlohn (13,90 € 2026, 14,60 € ab 2027) und Netto-Schätzung (Steuerklasse I) je Wochenarbeitszeit
WochenstundenMonatsstunden (× 52/12)Brutto/Monat 2026 (13,90 €)Netto-Schätzung SK I 2026Brutto/Monat 2027 (14,60 €)
10 Std.43,33 Std.602,29 €471,29 €632,62 €
15 Std.65,00 Std.903,50 €706,99 €949,00 €
20 Std.86,67 Std.1.204,71 €942,69 €1.265,38 €
25 Std.108,33 Std.1.505,79 €1.168,03 €1.581,62 €
30 Std.130,00 Std.1.807,00 €1.359,89 €1.898,00 €
35 Std.151,67 Std.2.108,21 €1.539,92 €2.214,38 €
40 Std.173,33 Std.2.409,29 €1.715,60 €2.530,62 €

Werte aus dem Mindestlohn-Rechner (Wochenstunden-Eingabe, Monatsstunden auf zwei Nachkommastellen gerundet). Mindestlohn 13,90 €/Std. ab 01.01.2026 und 14,60 €/Std. ab 01.01.2027 nach § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5). Netto-Schätzung: Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Sozialversicherung 2026 – Orientierungswert, maßgeblich ist die Gehaltsabrechnung.

Ausblick

Mindestlohn 2027: Was sich ändert

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde (§ 1 Nr. 2 MiLoV5) – bei 173,33 Monatsstunden (40 Wochenstunden) ergeben sich dann 2.530,62 Euro brutto statt bisher 2.409,29 Euro.
  • Mit dem höheren Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auch die dynamisch gekoppelte Minijob-Grenze von 603 Euro auf 633 Euro monatlich (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet).
  • Die Mindestlohnkommission hat beide Stufen – 13,90 Euro für 2026 und 14,60 Euro für 2027 – bereits am 27. Juni 2025 gemeinsam beschlossen; die nächste reguläre Anpassungsentscheidung für 2028 und 2029 steht turnusgemäß Mitte 2027 an (§ 9 MiLoG, zweijähriger Rhythmus).
  • Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, etwa in der Pflege (bis 21,03 Euro ab Juli 2026), werden unabhängig vom allgemeinen Mindestlohn eigenständig verhandelt und können den gesetzlichen Satz auch 2027 weiterhin deutlich übersteigen.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025 (BMAS)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Mindestlohn-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und ab wann gilt er?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 genau 13,90 Euro pro Stunde. Festgelegt ist der Satz in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) auf Grundlage der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.

Er gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, sofern kein höherer Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz greift.

Zum Vergleich: 2024 lag der Satz bei 12,41 Euro, 2025 bei 12,82 Euro – die Erhöhung 2026 fällt mit plus 1,08 Euro deutlich stärker aus als die vorherigen Schritte.

Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Monatsstunden (40 Wochenstunden × 52 ÷ 12) ergibt der aktuelle Satz ein Bruttomonatsgehalt von 2.409,29 Euro und ein Jahresbrutto von 28.911,48 Euro.

Trägst du deine eigenen Stunden in den Mindestlohn-Rechner ein, erscheint dein persönliches Bruttoergebnis sofort.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro ist immer ein Bruttobetrag – vor Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen. Wie viel davon netto ankommt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen ab.

Bei 160 Arbeitsstunden im Monat und Steuerklasse I ergibt der Mindestlohn-Rechner ein Bruttogehalt von 2.224,00 Euro und eine Netto-Schätzung von rund 1.607,78 Euro; bei der vollen Stundenzahl von 173,33 Stunden (40-Stunden-Woche) liegt das Brutto bei 2.409,29 Euro und das geschätzte Netto bei rund 1.715,60 Euro.

Damit gehen bei Vollzeit etwa 694 Euro für Steuern und Sozialabgaben ab.

Wer netto einen bestimmten Betrag erreichen möchte, muss also brutto entsprechend mehr verdienen – der ergänzende Brutto-Netto-Rechner rechnet das für jede Steuerklasse im Detail durch.

Wie berechne ich meinen Bruttolohn nach Mindestlohn bei 40 Stunden pro Woche?

Die Formel lautet: Bruttolohn gleich Arbeitsstunden pro Monat mal Mindestlohnstundensatz, wobei sich die Monatsstunden aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12 ergeben.

Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Monatsstunden; multipliziert mit 13,90 Euro ergibt das 2.409,29 Euro brutto im Monat und, mal 12, ein Jahresbrutto von 28.911,48 Euro.

Trägst du im Mindestlohn-Rechner stattdessen 35 Wochenstunden ein, rechnet er automatisch 151,67 Monatsstunden aus und liefert 2.108,21 Euro brutto.

Wer nur die Monatsstunden kennt, kann sie direkt eingeben, ohne den Umweg über die Wochenstunden zu gehen: Bei 120 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttolohn von 1.668,00 Euro.

Der Rechner zeigt außerdem die zugrunde gelegten Monatsstunden im Ergebnis an, damit die Umrechnung nachvollziehbar bleibt.

Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), unabhängig von Beschäftigungsform, Nationalität, Alter oder Branche.

Ausnahmen regelt § 22 MiLoG: Pflichtpraktika im Rahmen schulrechtlicher, ausbildungsrechtlicher oder hochschulrechtlicher Vorgaben sind ohne Zeitgrenze ausgenommen, freiwillige Orientierungspraktika und studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten ebenfalls.

Wer ohne Bildungsbezug oder länger als drei Monate praktiziert, hat dagegen ab dem ersten Tag Anspruch.

Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Einstiegsqualifizierungen nach § 54a SGB III und ehrenamtlich Tätige sind ebenfalls ausgenommen; Langzeitarbeitslose können in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung unterhalb des Mindestlohns beschäftigt werden.

Auszubildende fallen stattdessen unter die eigenen Mindestvergütungen des Berufsbildungsgesetzes. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus EU-Ländern haben Anspruch, sobald sie in Deutschland tätig sind.

Trägst du deinen tatsächlichen Stundensatz in den Rechner ein, zeigt er direkt, ob er die aktuellen 13,90 Euro erreicht.

Gilt der Mindestlohn auch beim Minijob, und wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt uneingeschränkt auch für Minijobs.

Gleichzeitig liegt die Minijob-Verdienstgrenze 2026 bei 603 Euro monatlich – sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Formel: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet).

Daraus ergibt sich automatisch eine maximale Stundenzahl: 603 Euro geteilt durch 13,90 Euro ergibt laut Mindestlohn-Rechner 43,4 Stunden pro Monat; bei genau diesen Werten meldet der Rechner unter Eingabe von 43 Stunden und 603 Euro Monatslohn den Status Mindestlohn erfüllt bei einem Bruttolohn von 597,70 Euro.

Wer mehr Stunden arbeitet, aber trotzdem nur 603 Euro erhält, unterschreitet den Mindestlohn rechnerisch.

Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit von Minijobbern spätestens bis zum siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertag dokumentieren (§ 17 Abs. 1 MiLoG) und zwei Jahre aufbewahren, damit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Einhaltung prüfen kann.

Was passiert, wenn der Mindestlohn unterschritten wird?

Eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns ist nach dem MiLoG verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann (§ 21 MiLoG).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in jedem Fall Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung der Differenz; eine vertragliche Vereinbarung unterhalb des Mindestlohns ist unwirksam.

Beispiel aus dem Mindestlohn-Rechner: Bei 80 Stunden im Monat und einem gezahlten Monatslohn von 900 Euro läge der effektive Stundenlohn bei 11,25 Euro statt der geschuldeten 13,90 Euro – der Rechner weist eine Unterschreitung von 2,65 Euro pro Stunde und eine Nachzahlung von 212,00 Euro pro Monat aus (1.112,00 Euro Soll-Brutto minus 900,00 Euro Ist-Lohn).

Der Nachzahlungsanspruch verjährt nach der regulären Frist von drei Jahren gemäß § 195 BGB.

Im Streitfall hilft eine Beratung durch den DGB-Rechtsschutz, die Verbraucherzentrale oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls weiter, bei der sich Verstöße auch anonym melden lassen.

Wie viele Stunden darf ich bei einem Monatslohn von 2.000 Euro arbeiten?

Bei einem Monatslohn von 2.000 Euro brutto und dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich die maximale Stundenzahl aus der Formel Monatslohn geteilt durch Mindestlohnsatz: 2.000 geteilt durch 13,90 ergeben laut Mindestlohn-Rechner 143,9 Stunden pro Monat.

Wer mehr Stunden arbeitet, bekommt de facto weniger als den Mindestlohn pro Stunde und hat einen gesetzlichen Nachzahlungsanspruch.

Trägst du im Rechner zusätzlich deine tatsächlichen Arbeitsstunden ein, zeigt er die konkrete Unterschreitung: Bei 160 Stunden und 2.000 Euro Monatslohn meldet er eine Unterschreitung von 1,40 Euro pro Stunde und eine Nachzahlung von 224,00 Euro pro Monat, weil das Soll-Brutto bei 160 Stunden 2.224,00 Euro beträgt.

Bei 1.800 Euro Monatslohn sind rechnerisch nur rund 129,5 Stunden erlaubt, bei 2.500 Euro rund 179,9 Stunden. Der Mindestlohn-Rechner übernimmt diese Prüfung automatisch, sobald Stunden, Stundensatz und Monatslohn eingetragen sind.

Wann steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, und wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde (§ 1 Nr. 2 MiLoV5).

Weil der Stundensatz im Mindestlohn-Rechner ein frei änderbares Eingabefeld ist, lässt sich diese Stufe schon heute durchrechnen: Bei 160 Stunden im Monat steigt das Bruttogehalt von 2.224,00 Euro (2026) auf 2.336,00 Euro (2027), das Jahresbrutto von 26.688,00 Euro auf 28.032,00 Euro.

Bei einer vollen 40-Stunden-Woche mit 173,33 Monatsstunden ergeben sich 2.530,62 Euro brutto statt bisher 2.409,29 Euro, die Netto-Schätzung für Steuerklasse I steigt dabei von rund 1.715,60 Euro auf rund 1.785,71 Euro.

Beide Erhöhungsstufen – 2026 und 2027 – hat die Mindestlohnkommission bereits gemeinsam am 27.

Juni 2025 beschlossen; die nächste reguläre Anpassungsentscheidung für 2028/2029 steht turnusgemäß Mitte 2027 an, weil das Gesetz eine Überprüfung alle zwei Jahre vorsieht.

Gibt es Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen?

Ja, in mehreren Branchen gelten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) eigene Branchenmindestlöhne, die deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Satz liegen. Beispiele aus 2026: In der Pflege gelten ab dem 1.

Juli 2026 mindestens 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte (Pflegearbeitsbedingungenverordnung).

Weitere Branchenmindestlöhne bestehen im Bauhauptgewerbe, im Elektrohandwerk, im Dachdeckerhandwerk, im Gebäudereinigungsgewerbe und im Gerüstbaugewerbe; die aktuellen Werte veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wer in einer dieser Branchen beschäftigt ist, muss den höheren Satz statt der 13,90 Euro erhalten.

Im Mindestlohn-Rechner trägst du dafür einfach den tatsächlich geltenden Stundensatz statt des gesetzlichen Mindestlohns ein: Bei 160 Stunden und dem Pflegesatz von 16,52 Euro ergibt sich ein Bruttolohn von 2.643,20 Euro statt 2.224,00 Euro beim allgemeinen Mindestlohn.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Mindestlohn 2026: Monatsverdienst nach Stundenzahl – von Minijob bis Vollzeit Für die Praxis empfiehlt sich ein regelmäßiger Abgleich zwischen geleisteten Stunden und erhaltenem Bruttomonatslohn, besonders wenn Stundenzahlen schwanken. Wie viele Stunden darf ich maximal arbeiten, damit mein Monatslohn dem Mindestlohn entspricht?

Die Formel lautet: Maximale Stunden = Monatslohn ÷ Mindestlohn. Bei 603 Euro Minijob-Grenze und 13,90 Euro Stundensatz sind das rund 43 Stunden pro Monat. Zum aktuellen Stand: Der Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde; zum 1.

Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

Wer in einer Branche mit höherem Branchenmindestlohn tätig ist – etwa in der Pflege (für Hilfskräfte galten schon 2024 mindestens 15,50 Euro, der Satz wurde seither weiter angehoben), im Bauhauptgewerbe oder in der Gebäudereinigung – sollte immer den aktuell geltenden branchenspezifischen Stundensatz eingeben, nicht den allgemeinen Mindestlohn.

Der Rechner deckt auch diesen Fall ab, da der Stundensatz frei eingebbar ist. Wie viel verdient man bei 40 Stunden Mindestlohn? 40 Wochenstunden × 52/12 ≈ 173,3 Monatsstunden.

Bei 13,90 € ergibt das rund 2.410 € brutto im Monat und 28.920 € im Jahr. Wie viel bei 35 Stunden? 35 × 52/12 ≈ 151,67 Stunden, also rund 2.108 € brutto monatlich und 25.296 € im Jahr.

Für den Jahresüberblick: Der Jahresbruttolohn aus dem Rechner gibt Orientierung, liegt aber stets vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Wer wissen möchte, wie viel Netto vom Mindestlohn bleibt, nutzt zusätzlich den Brutto-Netto-Rechner.

Wer umgekehrt sein Monatsgehalt in einen Brutto- oder Netto-Stundenlohn umrechnen oder prüfen will, was ein bestimmter Stundenlohn im Monat ergibt, nutzt den Stundenlohn-Rechner.

Gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn und aktuelle Branchenmindestlöhne veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Rechnerergebnisse sind Orientierungswerte; im Streitfall ist rechtliche Beratung empfehlenswert.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine Verkäuferin in Teilzeit arbeitet 80 Stunden im Monat und erhält 900 Euro brutto. Eingaben im Mindestlohn-Rechner: 80 Stunden, Mindestlohnsatz 13,90 Euro, Monatslohn 900 Euro.

Ergebnis: Bruttolohn bei Mindestlohn: 1.112,00 Euro; Netto-Schätzung (Steuerklasse I): 870,14 Euro; Status: Unterschreitung: 2,65 Euro pro Stunde; Nachzahlung pro Monat: 212,00 Euro. Effektiver Stundenlohn: 11,25 Euro (900 ÷ 80).

Der Arbeitgeber schuldet also monatlich 212,00 Euro (1.112,00 − 900,00), um den Mindestlohn zu erfüllen.

Zweites Szenario – Vollzeit-Berechnung: Wer wissen will, wie viel Bruttolohn ein Vollzeitjob beim Mindestlohn einbringt, gibt 173 Stunden und 13,90 Euro ein. Ergebnis: 2.404,70 Euro monatlich, 28.856,40 Euro jährlich.

Das Netto nach Steuern und Sozialversicherung liegt in den Steuerklassen I bis IV bei rund 1.713 bis 1.882 Euro monatlich – prüfbar mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Drittes Szenario – Minijob-Stundencheck: Bei 603 Euro Minijob-Grenze und 44 Arbeitsstunden liegt der effektive Stundenlohn bei 13,70 Euro, unter dem Mindestlohn. Maximal erlaubt sind 43,38 Stunden.

Aus diesen Szenarien lässt sich eine allgemeine Vorgehensweise ableiten: Prüfe zuerst, ob der vereinbarte Stundensatz überhaupt dem geltenden gesetzlichen Mindestlohn oder dem höheren Branchenmindestlohn entspricht, und rechne erst danach den Monats- oder Jahresbruttolohn hoch.

Verändern sich die geleisteten Stunden von Monat zu Monat, wiederhole die Prüfung mit den tatsächlichen Werten, denn der effektive Stundenlohn sinkt, sobald du mehr arbeitest als vergütet wird.

Wer eine Unterschreitung feststellt, dokumentiert Arbeitszeiten und Lohnabrechnungen sorgfältig und wendet sich im Zweifel an den zuständigen Zoll oder eine Beratungsstelle, da der Anspruch auf den Mindestlohn nicht wirksam abbedungen werden kann.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Netto- und Bruttobetrag: Der Mindestlohn bezieht sich immer auf den Bruttostundenlohn; der tatsächliche Nettolohn liegt nach Steuern und Sozialversicherung deutlich darunter. Wer also netto 13,90 Euro pro Stunde erhält, verdient brutto erheblich mehr.

Der zweite Fehler ist das Ignorieren von Branchenmindestlöhnen: In Branchen wie Pflege, Bau oder Gebäudereinigung liegt der Mindestlohn deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Satz.

Den allgemeinen Mindestlohn einzusetzen, obwohl ein höherer Branchensatz gilt, führt zu einer systematisch zu niedrigen Prüfung.

Ein dritter Fehler betrifft Mehrarbeit: Wenn im laufenden Monat mehr Stunden geleistet werden als vereinbart, sinkt der effektive Stundenlohn rechnerisch – eine häufige Ursache für unbewusste Mindestlohnunterschreitungen.

Schließlich wird oft übersehen, dass Sachbezüge wie kostenlose Mahlzeiten oder Dienstwohnungen nur in begrenztem Umfang auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen.

Ein weiterer Fehler ist, Bereitschafts- oder Rüstzeiten nicht als Arbeitszeit zu zählen, obwohl sie in vielen Fällen vergütungspflichtig sind und damit in die Mindestlohnberechnung einfließen.

Ebenso wird häufig vergessen, dass der Mindestlohn je geleisteter Zeitstunde geschuldet wird: Ein pauschaler Monatslohn kann den Satz rechnerisch unterschreiten, sobald in einem Monat besonders viele Stunden anfallen.

Manche verlassen sich zudem allein auf mündliche Zusagen; erst die schriftliche Abrechnung mit ausgewiesenen Stunden macht eine Unterschreitung wirklich überprüfbar.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Mindestlohn-Rechner gibt Bruttolohn, eine Netto-Schätzung nach Steuerklasse, Jahresbrutto, die maximale Stundenzahl für einen gegebenen Monatslohn und die Nachzahlung pro Monat sofort aus – wahlweise aus Monats- oder Wochenstunden.

Prüfe deinen Stundensatz regelmäßig, besonders wenn sich Arbeitszeiten oder der gesetzliche Mindestlohn ändern. Für den Nettolohn nach Steuern nutze ergänzend den Brutto-Netto-Rechner.

Wer im Minijob tätig ist, sollte Stunden und Verdienstgrenze gemeinsam mit dem Minijob-Rechner prüfen. Branchenmindestlöhne sind beim BMAS und beim Zoll abrufbar. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine rechtliche Beratung.

Entscheidend ist am Ende immer das Zusammenspiel aus geleisteten Stunden und geltendem Stundensatz: Erst beide Werte gemeinsam zeigen, ob dein Lohn dem Mindestlohn genügt.

Behalte im Blick, dass der gesetzliche Mindestlohn von Zeit zu Zeit angehoben wird und dass in vielen Branchen eigene, höhere Mindestlöhne gelten.

Trage im Rechner deshalb stets den Satz ein, der für dein Arbeitsverhältnis tatsächlich maßgeblich ist, damit die Prüfung belastbar bleibt und du eine mögliche Unterschreitung rechtzeitig erkennst.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Zugrunde gelegte Stunden pro Monat: 173,33 Std.; Bruttolohn: 2.409,29 €; Jahresbruttolohn: 28.911,48 €

Vollzeit über Wochenstunden (40 h/Woche × 52/12)

Arbeitsstunden pro Monat
173,33 Std.
Wochenstunden (optional)
40 Std.
Mindestlohn (€/Std.)
13,90 €
Monatslohn zur Prüfung (optional)
0 €

Beispiel 2 · Mittel · Bruttolohn: 597,70 €; Maximale Stunden bei 603 € Monatslohn: 43,38 Std.; Status: Mindestlohn erfüllt

Minijob – Stundencheck bei Monatslohn 603 €

Arbeitsstunden pro Monat
43 Std.
Mindestlohn (€/Std.)
13,90 €
Monatslohn zur Prüfung (optional)
603 €

Beispiel 3 · Komplex · Bruttolohn: 1.112,00 €; Netto-Schätzung: 870,14 €; Maximale Stunden (bei 900 € Monatslohn): 64,7 Std.; Nachzahlung pro Monat: 212,00 €; Status: Unterschreitung: 2,65 €/Std. fehlen

Teilzeit 80 Stunden mit Monatslohn-Prüfung

Arbeitsstunden pro Monat
80 Std.
Mindestlohn (€/Std.)
13,90 €
Monatslohn zur Prüfung (optional)
900 €

Beispiel 4 · Komplex · Bruttolohn: 2.643,20 €; Jahresbruttolohn: 31.718,40 €; Status: Mindestlohn erfüllt

Branchenmindestlohn Pflege – höherer Satz (ab 01.07.2026)

Arbeitsstunden pro Monat
160 Std.
Mindestlohn (€/Std.)
16,52 €
Monatslohn zur Prüfung (optional)
2.643,20 €

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Arbeitgeberkosten-RechnerArbeitgeberkosten 2025 berechnen: Bruttolohn plus alle AG-Sozialversicherungsanteile (RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV, PV, U2, Insolvenzgeld) als Gesamtkosten pro Monat.SFN-ZuschlagsrechnerSteuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG berechnen: Steuerfrei- und steuerpflichtigen Anteil ermitteln.BAB-RechnerBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2026 schätzen: Bedarf, Freibeträge und Einkommensanrechnung nach §§ 56–72 SGB III – monatlicher BAB-Anspruch für Azubis mit eigener Wohnung.FTE-RechnerFTE berechnen: Wochenstunden und Mitarbeiterzahl eingeben – Vollzeitäquivalent (Full Time Equivalent) und Auslastung sofort ermitteln.Ausbildungsvergütung-Netto-RechnerAusbildungsvergütung netto berechnen: Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 BBiG, volle SV-Beiträge ohne Übergangsbereich, Geringverdienergrenze 325 €.UrlaubstageUrlaubsanspruch bei Vollzeit, Teilzeit, Eintritt oder Austritt berechnen und Resturlaub über verschiedene Arbeitsmodelle korrekt umrechnen.13. Gehalt NettoWeihnachtsgeld, 13. Gehalt und Einmalzahlungen netto berechnen und den realen Auszahlungsbetrag nach Steuer- und Sozialabzügen einordnen.Metall-Elektro-Tarif-RechnerMetall-Elektro-Tarif berechnen: ERA-Entgelttabelle für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Monatsbrutto, T-ZUG A und B, Transformationsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Jahresnetto.Firmenwagen-RechnerGeldwerten Vorteil aus dem Firmenwagen nach 1-, 0,5- oder 0,25-Prozent-Regelung berechnen – inkl. Fahrtkosten-Pauschalwert, Zuzahlung und Netto mit und ohne Dienstwagen.AltersteilzeitrechnerAltersteilzeit-Gehalt berechnen: Bruttogehalt (50 %), Aufstockungsbetrag auf 83 % Netto nach TV-FlexAZ und RV-Aufstockung ermitteln.Werkstudenten-RechnerWerkstudenten-Netto berechnen: Nur RV-pflichtig, Befreiung von KV, PV und AV nach Werkstudentenprivileg bei max. 20 h/Woche im Semester.Reisekosten-RechnerSteuerfreie Reisekosten nach EStG berechnen: Fahrtkosten (0,30 €/km), Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten für Dienstreisen auf einen Blick.Urlaubsabgeltung-RechnerUrlaubsabgeltung 2026 berechnen: Resturlaubstage nach Zwölftelregelung, Tagessatz nach § 7 Abs. 4 BUrlG und Brutto-Abgeltungsbetrag bei Kündigung oder Ausscheiden sofort ablesen.Kündigungsfristen-RechnerKündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen: frühestes Beendigungsdatum, maßgebliche Frist und Rechtsgrundlage für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigung.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.

Weiternutzung

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  • Infografik: Mindestlohn 2026: Monatsverdienst nach Arbeitsstunden, Mindestlohn: 13,90 €/Stunde (ab 01.01.2026), Stunden/Monat, Stunden/Woche, Brutto/Monat, Hinweis, 43 Std., ~10 Std./Woche

    Mindestlohn-Rechner Stunden Tabelle

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/mindestlohn-rechner">Mindestlohn-Rechner Stunden Tabelle auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/mindestlohn-rechner
  • Mindestlohn-Formel: Bruttolohn gleich Arbeitsstunden pro Monat mal Mindestlohnsatz; Jahresbrutto gleich Bruttolohn mal 12; maximal erlaubte Stunden gleich Monatslohn geteilt durch Mindestlohn.

    Formel: Mindestlohn – Bruttolohn und Stundencheck

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           alt="Mindestlohn-Formel: Bruttolohn gleich Arbeitsstunden pro Monat mal Mindestlohnsatz; Jahresbrutto gleich Bruttolohn mal 12; maximal erlaubte Stunden gleich Monatslohn geteilt durch Mindestlohn."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/mindestlohn-rechner">Formel: Mindestlohn – Bruttolohn und Stundencheck auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/mindestlohn-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Mindestlohn-Rechner dient der Orientierung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle gesetzliche Mindestlohn nach § 1 MiLoG. Einzelne Branchen können abweichende Branchenmindestlöhne haben. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quelle: Eigenberechnung; Mindestlohn nach § 1 MiLoG

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
Bruttolohn = Arbeitsstunden × Stundensatz (Monatsstunden = Wochenstunden × 52/12); Stundencheck: Monatslohn / Arbeitsstunden vs. Mindestlohnsatz; Nachzahlung = Soll-Brutto − Monatslohn
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Mindestlohn-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/mindestlohn-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Mindestlohn-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/mindestlohn-rechner

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