Überblick
Was ist der Kurzfristige Beschäftigung?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung, und bin ich dabei sozialversicherungsfrei? Der Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner beantwortet diese Frage auf Basis von § 8 Abs.
1 Nr. 2 SGB IV: Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig – und ist damit sozialversicherungsfrei –, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, nicht berufsmäßig ausgeübt wird und nicht als regelmäßige Beschäftigung einzustufen ist.
Der entscheidende Unterschied zum Minijob: Beim Minijob gibt es eine Verdienstgrenze (603 Euro/Monat 2026). Bei der kurzfristigen Beschäftigung spielt der Verdienst keine Rolle – auch eine gut bezahlte Aushilfe kann sozialversicherungsfrei sein.
Sie ist beliebt bei Saisonarbeitnehmern, Erntehelfern, Ferienjobber:innen und Studierenden. Der Rechner prüft, ob die Grenzen eingehalten werden, und schätzt die anfallende Lohnsteuer.
Die beiden Zeitgrenzen stehen alternativ nebeneinander – erreicht ist die Kurzfristigkeit, solange die Beschäftigung ihrer Eigenart nach auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt zu sein pflegt.
Dass die Grenzen über alle Arbeitgeber hinweg zusammengezählt werden, folgt dabei nicht aus der Definition selbst, sondern aus der Zusammenrechnungsregel des § 8 Abs. 2 SGB IV.
Sie soll verhindern, dass sich jemand die Versicherungsfreiheit durch das Stückeln mehrerer Aushilfsjobs verschafft. Ein zweiter Job im selben Jahr ist deshalb nie eine neue, saubere Rechnung, sondern eine Fortschreibung deines bisherigen Kontos.