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Urlaubsentgelt berechnen: Lohn im Urlaub nach § 11 BUrlG

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Wie wird dein Verdienst gezahlt?
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Dauerhafte Lohnerhöhung im Zeitraum oder im Urlaub?
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Kurzantwort

Der Urlaubsentgelt-Rechner ermittelt den Tagessatz nach § 11 BUrlG aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen ohne zusätzlich gezahlte Überstunden und multipliziert ihn mit den Urlaubstagen. Er rechnet fest, schwankend, nach Stundenlohn und für Minijobs und berücksichtigt eine dauerhafte Erhöhung. Urlaubsgeld ist eine andere Zahlung.

Urlaubsentgelt berechnen: Tagessatz aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen ohne...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Urlaubsentgelt berechnen: Lohn im Urlaub nach § 11 BUrlG

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Das Urlaubsentgelt ist die Vergütung, die du für deine Urlaubstage bekommst, damit du im Urlaub nicht schlechter dastehst als bei der Arbeit. Das Bundesurlaubsgesetz legt in § 11 Absatz 1 fest, wie es sich bemisst: nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs, ohne den zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienst.

Bei einem festen Monatslohn ist das schnell erledigt.

Bei schwankendem Verdienst, Stundenlohn oder wechselnden Arbeitstagen entscheidet erst der Durchschnitt über den Betrag, und dafür rechnet dieser Rechner den Tagessatz aus und multipliziert ihn mit deinen Urlaubstagen.

Das Urlaubsentgelt ist weder Urlaubsgeld noch Urlaubsabgeltung. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung, die nur gilt, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sie vorsehen.

Die Urlaubsabgeltung wird erst fällig, wenn das Arbeitsverhältnis endet und Urlaub übrig ist.

Das Urlaubsentgelt dagegen steht jedem Arbeitnehmer für jeden genommenen Urlaubstag zu, auch Teilzeitkräfte und Minijobber sind Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes (§§ 1, 2 BUrlG).

Der Referenzzeitraum von 13 Wochen bedeutet: Es zählen die Wochen unmittelbar vor dem ersten Urlaubstag, nicht das Kalenderjahr.

Viele Überstunden in diesem Zeitraum erhöhen das Urlaubsentgelt nicht, eine dauerhafte Gehaltserhöhung dagegen schon (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG). Genau diese beiden Fälle trennt der Rechner sauber voneinander.

Eingaben

Urlaubsentgelt berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Im ersten Feld wählst du, wie dein Verdienst gezahlt wird: fester Monatslohn, schwankender Verdienst, Stundenlohn oder Minijob. Danach zeigt der Rechner nur die Felder, die dazu passen.

Beim festen Monatslohn trägst du den „Bruttomonatslohn“ ein, zum Beispiel 3.000 Euro.

Bei schwankendem Verdienst brauchst du den „Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen“ aus den Lohnabrechnungen, etwa 8.100 Euro, und getrennt die „darin enthaltene Überstundenvergütung“, etwa 300 Euro, denn diese wird herausgerechnet.

Beim Stundenlohn gibst du den „Brutto-Stundenlohn“ und die „geleisteten Stunden in den 13 Wochen“ ohne Überstunden an, zum Beispiel 15 Euro und 520 Stunden. Beim Minijob zählen der Stundenlohn und die „vereinbarten Stunden je Woche“.

Die „Arbeitstage je Woche“ legen fest, wie viele Referenztage die 13 Wochen haben; wechseln deine Arbeitstage, trägst du die „tatsächlichen Arbeitstage in den 13 Wochen“ ein, sonst lässt du 0 stehen.

Bei den „Urlaubstagen“ zählen Arbeitstage, halbe Tage sind möglich. Eine „dauerhafte Lohnerhöhung“ markierst du bei festem Lohn, Stundenlohn und Minijob und trägst den neuen Monats- oder Stundenlohn ein.

Trage immer Bruttobeträge ein, nie das Netto der Lohnabrechnung. Der Bruttomonatslohn reicht im Rechner bis 50.000 Euro, die Urlaubstage bis 60; Werte darüber werden begrenzt, ein Verdienst von 0 Euro liefert 0 Euro mit einem Hinweis.

Berechnung

Tagessatz und Urlaubsentgelt: so rechnet § 11 BUrlG

Verstehe den Formelweg.

Der Rechner bildet zuerst den Referenzverdienst, also den Verdienst der 13 Wochen ohne zusätzlich bezahlte Überstunden. Bei festem Lohn sind das drei Monatslöhne, bei schwankendem Verdienst die Summe der 13 Wochen minus Überstundenvergütung, beim Stundenlohn Stundenlohn mal Stunden und beim Minijob Stundenlohn mal Wochenstunden mal 13.

Dann zählt er die Referenztage: 13 Wochen mal Arbeitstage je Woche, bei fünf Tagen also 65, oder deine tatsächlich gearbeiteten Tage.

Der Tagessatz ist der Referenzverdienst geteilt durch die Referenztage, das Urlaubsentgelt der Referenzverdienst mal Urlaubstage geteilt durch die Referenztage.

Bei 3.000 Euro Monatslohn sind das 9.000 Euro durch 65 Tage, also 138,46 Euro je Tag und 1.384,62 Euro für 10 Urlaubstage.

Das Urlaubsentgelt rechnet mit dem ungerundeten Tagessatz und rundet einmal am Ende; der gerundete Tagessatz mal 10 gäbe 1.384,60 Euro.

Bei einer dauerhaften Erhöhung setzt der Rechner den neuen Satz für den ganzen Zeitraum an (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG). Wechseln deine Arbeitstage, ersetzt du die 65 durch die Tage, an denen du tatsächlich gearbeitet hast.

Bei 7.800 Euro Referenzverdienst und nur 60 Arbeitstagen steigt der Tagessatz auf 130,00 Euro, und 5 Urlaubstage ergeben 650,00 Euro. Das ist logisch: Derselbe Verdienst verteilt sich auf weniger Tage, also ist jeder Tag mehr wert. Rechenweg beim festen Monatslohn: 3.000 Euro mal 3 Monate gleich 9.000 Euro, geteilt durch 65 Arbeitstage gleich 138,46 Euro Tagessatz, mal 10 Urlaubstage gleich 1.384,62 Euro

Urlaubsentgelt U gleich Referenzverdienst V mal Urlaubstage d geteilt durch Referenztage N; V gleich Verdienst 13 Wochen minus Überstundenvergütung; N gleich 13 mal Arbeitstage.
Urlaubsentgelt = Verdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung, geteilt durch die Arbeitstage dieser Wochen, mal Urlaubstage (§ 11 Abs. 1 BUrlG).

Nachschlagen

Urlaubsentgelt bei festem Lohn: Monatslohn und Urlaubstage (5-Tage-Woche)

Die Tabelle zeigt das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG für einen festen Bruttomonatslohn bei fünf Arbeitstagen je Woche: drei Monatslöhne geteilt durch 65 Arbeitstage, mal Urlaubstage. Die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben und sind Bruttobeträge.

Brutto-Urlaubsentgelt in Euro für Bruttomonatslohn (Zeilen) und Urlaubstage (Spalten), 5-Tage-Woche
Bruttomonatslohn1 Tag5 Tage10 Tage15 Tage20 Tage25 Tage
2.000 €92,31 €461,54 €923,08 €1.384,62 €1.846,15 €2.307,69 €
2.500 €115,38 €576,92 €1.153,85 €1.730,77 €2.307,69 €2.884,62 €
3.000 €138,46 €692,31 €1.384,62 €2.076,92 €2.769,23 €3.461,54 €
3.500 €161,54 €807,69 €1.615,38 €2.423,08 €3.230,77 €4.038,46 €
4.000 €184,62 €923,08 €1.846,15 €2.769,23 €3.692,31 €4.615,38 €
5.000 €230,77 €1.153,85 €2.307,69 €3.461,54 €4.615,38 €5.769,23 €

Jeder Wert wird einmal aus dem ungerundeten Tagessatz gerundet; der gerundete Tagessatz mal Urlaubstage kann um einen Cent abweichen. Ein Tarifvertrag darf nach § 13 Abs. 1 BUrlG abweichen.

Tagessatz nach Monatslohn und Arbeitstagen je Woche

Je weniger Arbeitstage du pro Woche hast, desto höher ist der Tagessatz, denn derselbe Verdienst der 13 Wochen verteilt sich auf weniger Tage. Die Tabelle zeigt den Tagessatz für feste Monatslöhne bei drei bis sechs Arbeitstagen je Woche.

Tagessatz in Euro für Bruttomonatslohn (Zeilen) und Arbeitstage je Woche (Spalten)
Bruttomonatslohn3 Tage je Woche4 Tage je Woche5 Tage je Woche6 Tage je Woche
2.000 €153,85 €115,38 €92,31 €76,92 €
2.500 €192,31 €144,23 €115,38 €96,15 €
3.000 €230,77 €173,08 €138,46 €115,38 €
3.500 €269,23 €201,92 €161,54 €134,62 €
4.000 €307,69 €230,77 €184,62 €153,85 €
5.000 €384,62 €288,46 €230,77 €192,31 €

Bei wechselnden Arbeitstagen setzt du im Rechner die tatsächlich gearbeiteten Tage der 13 Wochen ein. Urlaubstage zählen in Arbeitstagen deiner Woche.

Schwankender Verdienst: Tagessatz nach Abzug der Überstundenvergütung

Bei schwankendem Verdienst rechnet § 11 Abs. 1 BUrlG ohne den zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienst. Die Tabelle zeigt, wie der Tagessatz bei fünf Arbeitstagen (65 Referenztage) vom Verdienst der 13 Wochen und der enthaltenen Überstundenvergütung abhängt.

Tagessatz in Euro für Bruttoverdienst der 13 Wochen (Zeilen) und darin enthaltene Überstundenvergütung (Spalten), 5-Tage-Woche
Verdienst 13 Wochenohne Überstundendavon 300 € Überstundendavon 600 € Überstundendavon 900 € Überstunden
6.000 €92,31 €87,69 €83,08 €78,46 €
7.500 €115,38 €110,77 €106,15 €101,54 €
9.000 €138,46 €133,85 €129,23 €124,62 €
10.500 €161,54 €156,92 €152,31 €147,69 €
12.000 €184,62 €180,00 €175,38 €170,77 €

Provisionen und Zuschläge, die für Arbeitsleistung in bestimmten Zeitabschnitten gezahlt werden, gehören in den Verdienst der 13 Wochen. Die Werte stammen aus derselben Funktion wie der Rechner (Modus schwankend).

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Urlaubsentgelt

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet man Urlaubsentgelt bei Stundenlohn?

Du multiplizierst deinen Stundenlohn mit den Stunden, die du in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub geleistet hast, und lässt Überstunden weg.

Dieser Referenzverdienst geteilt durch die Arbeitstage der 13 Wochen ist der Tagessatz, und der Tagessatz mal Urlaubstage ist das Urlaubsentgelt (§ 11 Abs. 1 BUrlG).

Bei 15 Euro Stundenlohn, 520 Stunden und 65 Arbeitstagen ergibt das 7.800 Euro Referenzverdienst, 120,00 Euro Tagessatz und 1.200,00 Euro für 10 Urlaubstage. Im Rechner wählst du dafür den Modus „Stundenlohn“.

Arbeitest du an wechselnden Tagen, trägst du die tatsächlich gearbeiteten Tage ein; mit 58 Tagen statt 65 steigt der Tagessatz, weil sich derselbe Verdienst auf weniger Tage verteilt.

Zeiten mit bezahlter Freistellung, etwa Feiertage, gehören zum Verdienst und zu den Stunden. Prüfe dein Ergebnis anschließend mit der Lohnabrechnung, denn dort steht das Urlaubsentgelt als eigene Position.

Wie wird Urlaubsentgelt bei schwankendem Gehalt berechnet?

Bei schwankendem Verdienst zählt der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem ersten Urlaubstag (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG).

Du addierst alle Bruttoentgelte dieser Wochen, ziehst den zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienst ab und teilst durch die Arbeitstage des Zeitraums.

Mit 8.100 Euro in 13 Wochen, davon 300 Euro Überstundenvergütung, und 65 Arbeitstagen sind das 7.800 Euro durch 65 Tage, also 120,00 Euro Tagessatz und 600,00 Euro für 5 Urlaubstage.

Variable Bestandteile wie Provisionen, die für bestimmte Zeiträume gezahlt werden und von der Arbeitsleistung abhängen, gehören nach dem Bundesarbeitsgericht zum Urlaubsentgelt (9 AZR 376/20).

Rechne sie deshalb in den Verdienst der 13 Wochen ein, denn der Rechner nimmt nur den Betrag, den du einträgst.

Nimm für den Zeitraum die Lohnabrechnungen und keine Schätzung, und achte darauf, dass der Zeitraum mit dem Tag vor dem ersten Urlaubstag endet und nicht mit dem Monatsende.

Zählen Überstunden beim Urlaubsentgelt mit?

Nein, der zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsverdienst wird aus dem Verdienst der 13 Wochen herausgerechnet (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Das gilt, damit Überstunden den Urlaub nicht vergüten, den du für normale Arbeitszeit bekommst.

Im Rechner trägst du die Überstundenvergütung deshalb getrennt ein.

Bei 8.100 Euro Verdienst und 300 Euro Überstunden beträgt der Tagessatz 120,00 Euro; blieben die Überstunden drin, wären es 124,62 Euro und bei 5 Urlaubstagen 623,08 statt 600,00 Euro, also 23,08 Euro zu viel.

Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit sind dagegen regelmäßiger Verdienst und gehören in den Referenzverdienst, solange sie keine Überstunden vergüten.

Frage im Zweifel in der Personalabteilung nach, wie dein Arbeitgeber den Verdienst der 13 Wochen ermittelt, und vergleiche seine Rechnung mit dem Rechenweg des Rechners, der alle Schritte einzeln ausweist.

So findest du schnell, ob der Unterschied an den Überstunden oder an den Arbeitstagen liegt.

Bekomme ich Urlaubsgeld zusätzlich zum Urlaubsentgelt?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Das Urlaubsentgelt ist gesetzlich vorgeschrieben: Du erhältst für jeden Urlaubstag dein Arbeitsentgelt weiter (§§ 1, 11 BUrlG).

Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche Zahlung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht; sie gilt nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Übung sie vorsehen.

Ob es Urlaubsgeld gibt, wie hoch es ist und wann es fließt, regelt allein die jeweilige Vereinbarung. Der Rechner berechnet nur das Urlaubsentgelt, also die fortgezahlte Vergütung, bei 3.000 Euro Monatslohn und 10 Urlaubstagen 1.384,62 Euro brutto.

Ein vereinbartes Urlaubsgeld kommt obendrauf und gehört in der Regel nicht in den Verdienst der 13 Wochen. Beide Zahlungen sind Arbeitslohn und unterliegen Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Schau in deinen Vertrag oder Tarifvertrag, und frage bei Unklarheiten die Personalabteilung oder den Betriebsrat, damit du beide Beträge getrennt planen kannst und keine Zahlung doppelt erwartest.

Wie berechne ich Urlaubsentgelt in Teilzeit oder im Minijob?

Es gilt dieselbe Regel wie bei Vollzeit, nur mit deinen Arbeitstagen: Teilzeitkräfte und Minijobber sind Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (§§ 1, 2 BUrlG).

Bei vier Arbeitstagen je Woche und 3.000 Euro Monatslohn hast du 52 Referenztage, 9.000 Euro Referenzverdienst und einen Tagessatz von 173,08 Euro; 8 Urlaubstage ergeben 1.384,62 Euro, genau wie 10 Tage bei fünf Arbeitstagen, weil beides zwei Wochen sind.

Im Minijob wählst du den Modus „Minijob“ und gibst Stundenlohn, Wochenstunden und Arbeitstage ein.

Mit 14 Euro, 10 Stunden und 2 Arbeitstagen je Woche sind das 1.820 Euro in 13 Wochen, 26 Referenztage, 70,00 Euro Tagessatz und 350,00 Euro für 5 Urlaubstage.

Zähle als Urlaubstage nur die Tage, an denen du sonst gearbeitet hättest, und gib bei wechselnden Tagen die tatsächlich gearbeiteten Tage der 13 Wochen an, damit der Tagessatz zu deinem Arbeitsmuster passt.

Wie wirkt sich eine Lohnerhöhung auf das Urlaubsentgelt aus?

Eine Erhöhung nicht nur vorübergehender Natur, die im Referenzzeitraum oder während des Urlaubs eintritt, wird für den ganzen Zeitraum angesetzt (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG).

Du rechnest also mit dem neuen Satz, als hättest du ihn schon die ganzen 13 Wochen bekommen.

Bei 3.000 Euro Monatslohn, der dauerhaft auf 3.300 Euro steigt, sind das 9.900 Euro Referenzverdienst, 152,31 Euro Tagessatz und 1.523,08 Euro für 10 Urlaubstage, also 138,46 Euro mehr als vorher.

Beim Stundenlohn von 15 auf 16 Euro sind es 1.280,00 statt 1.200,00 Euro. Eine einmalige Prämie oder eine befristete Zulage zählt nicht als dauerhafte Erhöhung.

Im Rechner aktivierst du dafür „Dauerhafte Lohnerhöhung“ und trägst den neuen Betrag ein; bei schwankendem Verdienst rechnest du den Verdienst der 13 Wochen selbst mit dem neuen Satz hoch.

Ohne neuen Betrag bleibt die Erhöhung unberücksichtigt, und der Rechner weist darauf hin.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf das Urlaubsentgelt aus?

Gar nicht zu deinem Nachteil: Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für das Urlaubsentgelt außer Betracht (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG).

Waren deine 13 Wochen von Kurzarbeit geprägt, ist nicht der gekürzte Verdienst maßgeblich, sondern der Verdienst, den du ohne die Kürzung gehabt hättest.

Im Rechner gibst du diesen Verdienst ein: Bei schwankendem Verdienst setzt du die ausgefallenen Beträge wieder an, beim Monatslohn den vollen vertraglichen Lohn, beim Stundenlohn die vertraglichen Stunden.

Der Rechner kennt die Kürzung nicht selbst, weil er nur mit deinen Eingaben rechnet. Wer unsicher ist, wie viel Verdienst ausgefallen ist, nimmt die Lohnabrechnungen und die Kurzarbeitsvereinbarung zur Hand oder fragt den Betriebsrat.

Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld selbst rechnest du im Kurzarbeitergeld-Rechner nach. Denke daran, dass die Regel nur Kürzungen im Berechnungszeitraum betrifft, also die 13 Wochen vor dem Urlaub.

Wann muss das Urlaubsentgelt gezahlt werden?

Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG).

Der Betrag muss also spätestens vor dem ersten Urlaubstag ausgezahlt sein; eine Zahlung erst mit der Abrechnung des Folgemonats entspricht nicht der gesetzlichen Regel, sofern Vertrag oder Tarif nichts anderes zulassen.

Ein Tarifvertrag darf nach § 13 Abs. 1 BUrlG von der Berechnung und der Fälligkeit abweichen; die Mindestregeln der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG bleiben davon unberührt.

Gilt für dich ein Tarifvertrag, prüfe seine Urlaubsregel, zum Beispiel eine andere Berechnungsgrundlage oder einen festen Zuschlag.

Weicht der Betrag aus der Abrechnung vom Rechner ab, bitte die Personalabteilung um den Rechenweg: Referenzzeitraum, Verdienst, Tage.

Das Ergebnis ist ein Bruttobetrag; Lohnsteuer und Sozialabgaben ziehst du für das Netto ab, das du im Brutto-Netto-Rechner ermittelst. Hebe den Rechenweg als Beleg für Rückfragen auf.

Hinweise

Urlaubsentgelt einordnen: Überstunden, Auszahlung, Tarifvertrag

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Bei festem Lohn entspricht das Urlaubsentgelt dem, was du in dieser Zeit sonst verdient hättest: Zwei Wochen Urlaub sind bei 3.000 Euro Monatslohn und fünf Arbeitstagen 1.384,62 Euro. Ein ganzer Monatslohn ist es nicht, weil ein Monat im Schnitt 4,33 Wochen hat.

Wenn dein Betrag nach der Lohnabrechnung deutlich niedriger ausfällt, prüfe zuerst, ob Zuschläge oder Provisionen im Verdienst fehlen, die regelmäßig gezahlt werden.

Bei schwankendem Verdienst zeigt der Vergleich, was die Überstunden-Ausnahme bewirkt: Aus 8.100 Euro in 13 Wochen werden nach Abzug von 300 Euro Überstundenvergütung 7.800 Euro, der Tagessatz sinkt von 124,62 auf 120,00 Euro, und für 5 Urlaubstage sind es 600,00 statt 623,08 Euro.

Wer die Überstunden nicht herausrechnet, rechnet 23,08 Euro zu viel. Das Urlaubsentgelt ist brutto und vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG); was netto bleibt, siehst du im Brutto-Netto-Rechner.

Ein Tarifvertrag darf nach § 13 Abs. 1 BUrlG abweichen.

Wegen der Rundung kann eine Probe um einen Cent abweichen: Bei 2.400 Euro Monatslohn und 15 Urlaubstagen ergibt der Rechner 1.661,54 Euro, obwohl der gerundete Tagessatz von 110,77 Euro mal 15 genau 1.661,55 Euro wäre.

Der Rechner rundet nur einmal am Ende. Bleibt am Jahresende Urlaub übrig, hilft der Resturlaub-Rechner. Vergleich bei schwankendem Verdienst: richtig 7.800 Euro durch 65 Tage gleich 120,00 Euro und 600,00 Euro, mit Überstunden gerechnet 124,62 Euro und 623,08 Euro

Anwendung

Praxisfall: 10 Urlaubstage bei 15 und 16 Euro Stundenlohn

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Herr Kaya arbeitet im Lager und wird nach Stundenlohn bezahlt: 15 Euro brutto je Stunde. In den 13 Wochen vor seinem Urlaub hat er an 65 Tagen insgesamt 520 Stunden gearbeitet, Überstunden gibt es in diesem Zeitraum nicht.

Er nimmt 10 Urlaubstage und will vorher wissen, was er bekommt. Außerdem ist sein Stundenlohn durch eine Tarifrunde dauerhaft auf 16 Euro gestiegen.

Er wählt im Rechner „Stundenlohn“, trägt 15 Euro und 520 Stunden ein, lässt die tatsächlichen Arbeitstage auf 0 und gibt 10 Urlaubstage an.

Ohne die Erhöhung ergibt sich ein Referenzverdienst von 7.800 Euro, ein Tagessatz von 120,00 Euro und ein Urlaubsentgelt von 1.200,00 Euro.

Mit der Erhöhung auf 16 Euro gilt der neue Satz für den ganzen Zeitraum: 8.320 Euro Referenzverdienst, 128,00 Euro Tagessatz und 1.280,00 Euro für die 10 Urlaubstage, also 80,00 Euro mehr.

Seine Kollegin Frau Aydin arbeitet im Minijob: 14 Euro Stundenlohn, 10 Stunden je Woche an 2 Arbeitstagen. Für 5 Urlaubstage bekommt sie 350,00 Euro bei einem Tagessatz von 70,00 Euro und 26 Referenztagen.

Das Gesetz behandelt beide gleich; nur die Arbeitstage je Woche und die Stunden unterscheiden sich. Herr Kaya vergleicht 1.280,00 Euro mit seiner Lohnabrechnung.

Weicht sie ab, fragt er die Personalabteilung nach dem Referenzzeitraum und der Erhöhung, denn das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Praxisfall Kaya: 15 Euro Stundenlohn, 520 Stunden, 65 Tage, 10 Urlaubstage gleich 1.200,00 Euro; nach Erhöhung auf 16 Euro 1.280,00 Euro, also 80,00 Euro mehr

Fallstricke

Fünf typische Fehler beim Urlaubsentgelt

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gleichsetzen. Das Urlaubsentgelt ist der fortgezahlte Lohn für die Urlaubstage und steht dir immer zu; das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die nur gilt, wenn Vertrag oder Tarif sie vorsehen.

Der Rechner berechnet nur das Urlaubsentgelt. Fehler 2: die Überstundenvergütung im Verdienst der 13 Wochen lassen.

Das Gesetz nimmt den zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienst ausdrücklich aus; bei 8.100 Euro und 300 Euro Überstunden macht das 23,08 Euro bei 5 Urlaubstagen aus.

Fehler 3: Urlaubstage in Wochen- oder Monatslohn umrechnen, ohne die Arbeitstage zu beachten. Wer vier Tage pro Woche arbeitet, hat 52 statt 65 Referenztage und einen höheren Tagessatz von 173,08 Euro; 8 Urlaubstage ergeben trotzdem 1.384,62 Euro.

Fehler 4: Monate mit Kurzarbeit oder Arbeitsausfall als niedrigen Verdienst eintragen. Solche Kürzungen bleiben außer Betracht (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG); trage den Verdienst ein, als hätte es sie nicht gegeben.

Fehler 5: eine einmalige Prämie als dauerhafte Erhöhung ansehen. Nur Erhöhungen nicht nur vorübergehender Natur zählen für den ganzen Zeitraum.

Eine einmalige Prämie oder eine befristete Zulage ist keine solche Erhöhung; trage dann den bisherigen Satz ein.

Nächster Schritt

Urlaubsentgelt: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Das Urlaubsentgelt folgt aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen ohne zusätzlich gezahlte Überstunden, geteilt durch die Arbeitstage dieser Wochen und multipliziert mit den Urlaubstagen: 138,46 Euro Tagessatz und 1.384,62 Euro bei 3.000 Euro Monatslohn und 10 Tagen, 120,00 Euro und 600,00 Euro bei schwankendem Verdienst mit 5 Tagen.

Grundlage ist § 11 BUrlG, am 09.10.2026 gegen gesetze-im-internet.de gelesen.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.07.2021 (9 AZR 376/20) entschieden, dass erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile, die für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden und von der Arbeitsleistung abhängen, zum Urlaubsentgelt gehören.

Grenzen: Ein Tarifvertrag kann nach § 13 Abs. 1 BUrlG abweichen, Sachbezüge, Provisionen und Zuschläge musst du selbst in den Verdienst einrechnen, und der Rechner liefert einen Bruttobetrag zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

Als nächsten Schritt rechnest du im Urlaubstage-Rechner deinen Anspruch aus und im Urlaubsabgeltungs-Rechner den Betrag für nicht genommene Tage bei Ende des Arbeitsverhältnisses.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Urlaubsentgelt bei Festlohn, Überstunden und Minijob

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Referenzverdienst 7.800,00 € | 65 Referenztage | Tagessatz 120,00 € | Urlaubsentgelt 600,00 € brutto | herausgerechnete Überstundenvergütung 300,00 €

Schwankender Verdienst mit Überstunden

Wie wird dein Verdienst gezahlt?
Schwankender Verdienst (13 Wochen)
Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen
8.100 €
Darin enthaltene Überstundenvergütung
300 €
Arbeitstage je Woche
5 Tage

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Referenzverdienst 7.800,00 € | 65 Referenztage | Tagessatz 120,00 € | Urlaubsentgelt 1.200,00 € brutto

Stundenlohn

Wie wird dein Verdienst gezahlt?
Stundenlohn
Brutto-Stundenlohn
15 €
Geleistete Stunden in den 13 Wochen (ohne Überstunden)
520 Stunden
Arbeitstage je Woche
5 Tage

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Referenzverdienst 1.820,00 € | 26 Referenztage | Tagessatz 70,00 € | Urlaubsentgelt 350,00 € brutto

Minijob mit 2 Arbeitstagen je Woche

Wie wird dein Verdienst gezahlt?
Minijob (Stundenlohn, feste Wochenstunden)
Brutto-Stundenlohn
14 €
Vereinbarte Stunden je Woche
10 Stunden
Arbeitstage je Woche
2 Tage

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Referenzverdienst 9.900,00 € | 65 Referenztage | Tagessatz 152,31 € | Urlaubsentgelt 1.523,08 € brutto | 138,46 € mehr als ohne Erhöhung

Dauerhafte Lohnerhöhung

Wie wird dein Verdienst gezahlt?
Fester Monatslohn
Bruttomonatslohn
3.000 €
Arbeitstage je Woche
5 Tage
Urlaubstage
10 Arbeitstage

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

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Minijob- & Midijob-RechnerMinijob-Rechner 2026: Verdienst einordnen, Minijob-Grenze von 603 Euro prüfen und die Abgaben im Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 Euro schätzen.TeilzeitrechnerTeilzeitgehalt aus dem Vollzeitlohn berechnen: Netto, Netto-Differenz, anteiligen Urlaubsanspruch und prozentualen Arbeitszeit-Faktor ermitteln.EntgeltfortzahlungsrechnerEntgeltfortzahlung berechnen: AU-Beginn und Monatsbrutto eingeben – Ende der 6-Wochen-Frist, fortgezahltes Brutto und Krankengeld-Beginn nach EFZG sofort ermitteln.Kurzarbeitergeld-RechnerKurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.TVöD-Krankengeldzuschuss-RechnerTVöD-Krankengeldzuschuss berechnen: nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung den Zuschuss aus Nettoentgelt und Bruttokrankengeld ermitteln, mit Dauer bis zur 13. oder 39. Woche und Zeitleiste der Phasen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltAltersteilzeitrechnerAltersteilzeit-Gehalt berechnen: Bruttogehalt (50 %), Aufstockungsbetrag auf 83 % Netto nach TV-FlexAZ und RV-Aufstockung ermitteln.Werkstudenten-RechnerWerkstudenten-Netto berechnen: Nur RV-pflichtig, Befreiung von KV, PV und AV nach Werkstudentenprivileg bei max. 20 h/Woche im Semester.SFN-ZuschlagsrechnerSteuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG berechnen: Steuerfrei- und steuerpflichtigen Anteil ermitteln.Arbeitgeberkosten-RechnerArbeitgeberkosten 2025 berechnen: Bruttolohn plus alle AG-Sozialversicherungsanteile (RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV, PV, U2, Insolvenzgeld) als Gesamtkosten pro Monat.Reisekosten-RechnerSteuerfreie Reisekosten nach EStG berechnen: Fahrtkosten (0,30 €/km), Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten für Dienstreisen auf einen Blick.Mindestlohn-RechnerMindestlohn 2026/2027 berechnen: Bruttolohn aus Monats- oder Wochenstunden, Netto-Schätzung und Prüfung, ob der Monatslohn dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/Std. (ab 2027: 14,60 €) entspricht.Kündigungsfristen-RechnerKündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen: frühestes Beendigungsdatum, maßgebliche Frist und Rechtsgrundlage für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigung.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.

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  • Rechenweg Urlaubsentgelt bei festem Lohn: 3.000 Euro mal 3 Monate gleich 9.000 Euro in 13 Wochen, geteilt durch 65 Arbeitstage gleich 138,46 Euro Tagessatz, mal 10 Urlaubstage gleich 1.384,62 Euro

    Urlaubsentgelt-Rechner: Rechenweg vom Monatslohn zum Urlaubsentgelt

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           alt="Rechenweg Urlaubsentgelt bei festem Lohn: 3.000 Euro mal 3 Monate gleich 9.000 Euro in 13 Wochen, geteilt durch 65 Arbeitstage gleich 138,46 Euro Tagessatz, mal 10 Urlaubstage gleich 1.384,62 Euro"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/urlaubsentgelt-rechner">Urlaubsentgelt-Rechner: Rechenweg vom Monatslohn zum Urlaubsentgelt auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Schwankender Verdienst 8.100 Euro in 13 Wochen: ohne Überstundenvergütung von 300 Euro ergibt 7.800 Euro, Tagessatz 120,00 Euro und 600,00 Euro für 5 Urlaubstage; mit Überstunden gerechnet wären es 124,62 Euro und 623,08 Euro

    Urlaubsentgelt-Rechner: Wirkung der Überstunden-Ausnahme bei schwankendem Verdienst

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           alt="Schwankender Verdienst 8.100 Euro in 13 Wochen: ohne Überstundenvergütung von 300 Euro ergibt 7.800 Euro, Tagessatz 120,00 Euro und 600,00 Euro für 5 Urlaubstage; mit Überstunden gerechnet wären es 124,62 Euro und 623,08 Euro"
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  • Praxisfall Kaya: Stundenlohn 15 Euro, 520 Stunden in 13 Wochen an 65 Tagen, 10 Urlaubstage ergeben 1.200,00 Euro; nach dauerhafter Erhöhung auf 16 Euro sind es 1.280,00 Euro, also 80,00 Euro mehr

    Urlaubsentgelt-Rechner: Praxisfall Kaya mit dauerhafter Lohnerhöhung

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           alt="Praxisfall Kaya: Stundenlohn 15 Euro, 520 Stunden in 13 Wochen an 65 Tagen, 10 Urlaubstage ergeben 1.200,00 Euro; nach dauerhafter Erhöhung auf 16 Euro sind es 1.280,00 Euro, also 80,00 Euro mehr"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/urlaubsentgelt-rechner">Urlaubsentgelt-Rechner: Praxisfall Kaya mit dauerhafter Lohnerhöhung auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach § 11 BUrlG im Rechtsstand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge dürfen nach § 13 Abs. 1 BUrlG abweichen, und für variable Bestandteile kommt es auf die Vereinbarung im Einzelfall an. Maßgeblich ist deine Lohnabrechnung; Zweifel klärt die Personalabteilung, der Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Quelle: Bundesurlaubsgesetz (§§ 1, 2, 11, 13) und BAG-Urteil 9 AZR 376/20, Stand Oktober 2026.

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
Tagessatz = Referenzverdienst ÷ Referenztage; Referenzverdienst = Verdienst der letzten 13 Wochen ohne zusätzlich gezahlte Überstundenvergütung (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG), bei festem Monatslohn Monatslohn × 3; Referenztage = 13 × Arbeitstage je Woche oder tatsächliche Arbeitstage; Urlaubsentgelt = Tagessatz × Urlaubstage; dauerhafte Erhöhung: erhöhter Verdienst für den ganzen Zeitraum (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Urlaubsentgelt-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/urlaubsentgelt-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Urlaubsentgelt-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/urlaubsentgelt-rechner

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Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.