Überblick
Urlaubsentgelt berechnen: Lohn im Urlaub nach § 11 BUrlG
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Das Urlaubsentgelt ist die Vergütung, die du für deine Urlaubstage bekommst, damit du im Urlaub nicht schlechter dastehst als bei der Arbeit. Das Bundesurlaubsgesetz legt in § 11 Absatz 1 fest, wie es sich bemisst: nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs, ohne den zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienst.
Bei einem festen Monatslohn ist das schnell erledigt.
Bei schwankendem Verdienst, Stundenlohn oder wechselnden Arbeitstagen entscheidet erst der Durchschnitt über den Betrag, und dafür rechnet dieser Rechner den Tagessatz aus und multipliziert ihn mit deinen Urlaubstagen.
Das Urlaubsentgelt ist weder Urlaubsgeld noch Urlaubsabgeltung. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung, die nur gilt, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sie vorsehen.
Die Urlaubsabgeltung wird erst fällig, wenn das Arbeitsverhältnis endet und Urlaub übrig ist.
Das Urlaubsentgelt dagegen steht jedem Arbeitnehmer für jeden genommenen Urlaubstag zu, auch Teilzeitkräfte und Minijobber sind Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes (§§ 1, 2 BUrlG).
Der Referenzzeitraum von 13 Wochen bedeutet: Es zählen die Wochen unmittelbar vor dem ersten Urlaubstag, nicht das Kalenderjahr.
Viele Überstunden in diesem Zeitraum erhöhen das Urlaubsentgelt nicht, eine dauerhafte Gehaltserhöhung dagegen schon (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG). Genau diese beiden Fälle trennt der Rechner sauber voneinander.