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Teilzeitrechner 2026: Teilzeit auf Vollzeit hochrechnen und Gehalt berechnen

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Kurzantwort

Teilzeitrechner: Vollzeitgehalt und -stunden sowie gewünschte Teilzeitstunden eingeben – der Rechner ermittelt das anteilige Bruttogehalt, schätzt das Netto, berechnet die Netto-Differenz und den anteiligen Urlaubsanspruch.

Teilzeitgehalt aus Vollzeitlohn oder Vollzeitgehalt aus Teilzeitlohn berechnen: Brutto

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Teilzeitrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Teilzeitrechner berechnet das anteilige Teilzeitgehalt, das geschätzte Netto und den anteiligen Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit. Er richtet sich an Arbeitnehmer, die Teilzeit planen oder prüfen möchten, wie viel Netto bei reduzierter Stundenzahl übrig bleibt.

Als Faustregel gilt: Bei einem Wechsel von 40 auf 25 Stunden (62,5 %) sinkt das Brutto auf 62,5 %, aber das Netto fällt weniger stark – durch die Steuerprogression bleiben ca. 65–68 % des Vollzeit-Nettos.

Gesetzliche Grundlage ist § 4 Abs. 1 TzBfG (pro-rata-temporis-Grundsatz). Weiterführende Informationen bietet das Bundesarbeitsministerium. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte.

Der Grundgedanke des pro-rata-temporis-Grundsatzes nach § 4 Abs. 1 TzBfG ist, dass Teilzeitkräfte anteilig genauso behandelt werden wie Vollzeitkräfte: Wer 62,5 Prozent der Stunden arbeitet, erhält 62,5 Prozent des Bruttogehalts.

Beim Netto greift jedoch die Steuerprogression, sodass anteilig mehr übrig bleibt, als der reine Stundenanteil vermuten lässt.

Genau diese Differenz zwischen Brutto- und Nettoanteil macht der Teilzeitrechner sichtbar, damit du die finanzielle Wirkung einer Stundenreduzierung realistisch einschätzen kannst, bevor du sie mit dem Arbeitgeber vereinbarst.

Zusätzlich weist er den anteiligen Urlaubsanspruch aus, der sich bei geänderter Wochenarbeitszeit verschieben kann. Die Werte sind Näherungen und hängen von Steuerklasse und Jahr ab.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Eingaben: Vollzeit-Bruttogehalt, Vollzeit-Wochenstunden, gewünschte Teilzeit-Wochenstunden, Urlaubstage in Vollzeit, Steuerklasse, Kirchensteuerstatus und Bundesland. Das Vollzeitgehalt und die Stunden stammen aus dem Arbeitsvertrag.

Typischer Fehler: Teilzeit-Stunden über Vollzeit-Stunden eingeben (ergibt Faktor > 1 → kein sinnvolles Ergebnis).

Das Vollzeit-Bruttogehalt und die vertragliche Vollzeit-Wochenstundenzahl entnimmst du deinem aktuellen Arbeitsvertrag oder der letzten Gehaltsabrechnung, die gewünschten Teilzeitstunden legst du selbst fest.

Achte darauf, Brutto- und nicht Nettobeträge einzutragen und Monatswerte nicht mit Jahreswerten zu vermischen. Die Urlaubstage gibst du auf Basis deiner bisherigen Vollzeitstelle an, damit der Rechner den anteiligen Anspruch korrekt umrechnen kann.

Steuerklasse, Kirchensteuerstatus und Bundesland beeinflussen die Netto-Schätzung und sollten mit deiner Lohnabrechnung übereinstimmen.

Wer mehrere Modelle vergleichen möchte, rechnet nacheinander verschiedene Teilzeit-Stundenzahlen durch und liest jeweils Netto-Differenz und Arbeitszeitfaktor ab.

Je genauer die Ausgangswerte, desto belastbarer ist der Vergleich für das Gespräch mit der Personalabteilung.

Beachte, dass die gewünschten Teilzeitstunden stets unter den Vollzeitstunden liegen müssen, damit der Arbeitszeitfaktor sinnvoll unter 100 Prozent bleibt und der Rechner ein plausibles Ergebnis ausgibt.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Teilzeit-Rechner: Anteiliges Bruttogehalt und Nettoeffekt bei Stundenreduzierung von Vollzeit auf verschiedene Teilzeitmodelle Teilzeit-Brutto = VZ-Brutto × (TZ-Stunden ÷ VZ-Stunden). Urlaubsanspruch TZ = VZ-Urlaubstage × (TZ-Arbeitstage ÷ VZ-Arbeitstage) nach § 3 Abs.

1 BUrlG (aufgerundet). Netto-Schätzung über vereinfachte Lohnsteuer- und SV-Formel 2026. Netto-Differenz = VZ-Netto − TZ-Netto. Arbeitszeitfaktor = TZ-Stunden ÷ VZ-Stunden × 100 %.

Der Arbeitszeitfaktor bestimmt das Teilzeit-Brutto: Im Beispiel führen 25 von 40 Stunden zu 62,5 Prozent und das Teilzeit-Brutto sinkt proportional von 4.000 auf 2.500 Euro.

Beim Netto verläuft die Kurve flacher: Weil die Lohnsteuer mit sinkendem Einkommen anteilig geringer ausfällt, bleibt rund 65 bis 68 Prozent des Vollzeit-Nettos übrig.

Der Urlaubsanspruch hängt dagegen nicht von den Wochenstunden, sondern von der Anzahl der Arbeitstage je Woche ab (§ 3 Abs. 1 BUrlG).

Wer seine Stunden auf fünf Tage verteilt bleibt – nur kürzer pro Tag –, behält seinen vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Wer stattdessen Arbeitstage streicht (etwa von 5 auf 3 Tage), reduziert den Urlaub im Verhältnis 3 ÷ 5 auf 18 Tage.

Die Netto-Schätzung beruht auf einer vereinfachten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsformel und gilt für das Regelarbeitsverhältnis über 2.000 Euro brutto; im Minijob- und Übergangsbereich sind die SV-Abzüge abweichend.

Wie flach die Netto-Kurve verläuft, zeigen drei Stufen ausgehend von 4.000 Euro Vollzeit-Brutto und 2.603,75 Euro Vollzeit-Netto (SK I): Bei 30 Stunden (75 %) bleiben 2.053,25 Euro netto, bei 25 Stunden (62,5 %) 1.768,00 Euro und bei 20 Stunden (50 %) 1.476,17 Euro – das entspricht 79, 68 und 57 statt der erwarteten 75, 62,5 und 50 Prozent.

In Steuerklasse III liegen dieselben 25 Stunden bei 1.956,25 Euro netto.

Nachschlagen

Teilzeitgehalt nach Wochenstunden: Brutto und Netto im Vergleich (Tabelle 2026)

Wie viel Brutto und Netto bleibt bei reduzierter Arbeitszeit? Diese Tabelle zeigt die Auswirkung einer Stundenreduzierung auf Brutto und geschätztes Netto ausgehend von 4.000 EUR Vollzeit-Brutto bei 40 Wochenstunden (Steuerklasse I).

Teilzeitgehalt bei 4.000 EUR Vollzeitbrutto (40 h/Woche), Steuerklasse I, geschätztes Netto (Stand 2026)
WochenstundenAnteilBrutto / MonatNetto / Monat (ca.)Netto-Differenz zu VZ
40 h (Vollzeit)100 %4.000 EUR2.603,75 EUR---
35 h87,5 %3.500 EUR2.331,83 EUR−271,92 EUR
30 h75 %3.000 EUR2.053,25 EUR−550,50 EUR
25 h62,5 %2.500 EUR1.768,00 EUR−835,75 EUR
20 h (Halbzeit)50 %2.000 EUR1.476,17 EUR−1.127,58 EUR
15 h37,5 %1.500 EUR1.164,17 EUR−1.439,58 EUR

Netto-Werte direkt aus der Rechenfunktion generiert (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, GKV-Durchschnitt, kinderlos, Stand 2026). Die Netto-Differenz fällt geringer aus als die Brutto-Differenz, weil niedrigere Einkommen prozentual weniger Abgaben tragen. Für individuelle Ergebnisse den Rechner oben nutzen. Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtet sich nach dem Arbeitstagsverhältnis (§ 3 Abs. 1 BUrlG).

Teilzeitanspruch im Vergleich: Regulär, Brückenteilzeit und Elternzeit

Neben dem regulären Teilzeitanspruch gibt es zwei besondere Formen mit eigenen Fristen und Voraussetzungen: die befristete Brückenteilzeit und die Teilzeit während der Elternzeit. Die Tabelle vergleicht Rechtsgrundlage, Mindestbetriebsgröße, Wartezeit, Antragsfrist und Rückkehrrecht.

Voraussetzungen für regulären Teilzeitanspruch, Brückenteilzeit und Teilzeit in der Elternzeit (Stand 2026)
AnspruchsartRechtsgrundlageMindestbetriebsgrößeWartezeitAntragsfristDauerRückkehrrecht
Regulärer Teilzeitanspruch§ 8 TzBfGmehr als 15 Beschäftigte6 Monate3 Monate vorher (Textform)unbefristetkein automatischer Rückkehranspruch auf Vollzeit
Brückenteilzeit§ 9a TzBfGmehr als 45 Beschäftigte6 Monate3 Monate vorher (Textform)1 bis 5 Jahregarantierte Rückkehr zur vorherigen Stundenzahl
Teilzeit während der Elternzeit§ 15 BEEGmehr als 15 Beschäftigte6 Monate7 Wochen (13 Wochen bei Teilzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag des Kindes)bis zum Ende der Elternzeit, 15–32 h/Woche im SchnittRückkehr zur vorherigen Stundenzahl nach Ende der Elternzeit

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Quellen: § 8 und § 9a TzBfG (gesetze-im-internet.de), § 15 BEEG sowie BMAS und Familienportal des Bundes zu Brückenteilzeit und Teilzeit in der Elternzeit. Bei Ablehnung durch den Arbeitgeber gelten unterschiedliche Prüfmaßstäbe: entgegenstehende betriebliche Gründe bei § 8 TzBfG, ein zusätzlich erforderlicher wichtiger betrieblicher Grund bei der Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG. Die konkrete finanzielle Auswirkung der gewünschten Wochenstunden lässt sich oben im Teilzeitrechner durchrechnen.

Ausblick

Was ändert sich 2027 beim Teilzeitgehalt?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2027 von 603 auf 633 Euro brutto im Monat, weil sie gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf den vollen Euro.
  • Grundlage ist die bereits beschlossene fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde, die zweite Stufe der Erhöhung, die das Bundeskabinett auf Vorschlag der Mindestlohnkommission von Juni 2025 per Verordnung umgesetzt hat.
  • Wer 2027 mit reduzierten Wochenstunden knapp über der neuen Minijob-Grenze von 633 Euro liegt, sollte die Teilzeit-Stunden neu abstimmen, um nicht unbeabsichtigt aus dem Minijob-Status herauszufallen oder gezielt im sozialversicherungspflichtigen Übergangsbereich zu bleiben.
  • Der gesetzliche Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG) und die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) ändern sich zum Jahreswechsel 2027 nach aktuellem Stand nicht: Beide Regelungen gelten unbefristet, eine Gesetzesänderung ist nicht angekündigt.

Stand: 24.09.2026 · Quelle: Bundesregierung – FAQ zum Mindestlohn (fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Teilzeitrechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?

Das Teilzeitgehalt wird nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz (§ 4 Abs. 1 TzBfG) berechnet: Das Vollzeitgehalt wird mit dem Verhältnis der Teilzeitstunden zu den Vollzeitstunden multipliziert.

Wer statt 40 Stunden nur 25 Stunden pro Woche arbeitet, erhält 62,5 Prozent des Vollzeitgehalts. Bei 4.000 Euro brutto in Vollzeit ergibt das 2.500 Euro brutto in Teilzeit.

Wer auf 32 von 40 Stunden reduziert (80 Prozent), behält 3.200 Euro – ein im Alltag häufiges Modell für Eltern in der Rückkehrphase.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter zu stellen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte – sowohl beim Grundgehalt als auch bei Zulagen, Urlaubsgeld und sonstigen Leistungen.

Eine diskriminierende Schlechterstellung in der Gehaltsstruktur ist nach § 4 TzBfG unzulässig.

Betriebe mit Tarifvertrag verwenden oft 38,5 oder 39 Stunden als Vollzeitbasis – das Eingabefeld "Vollzeitstunden" im Rechner sollte diesen tariflichen Wert widerspiegeln.

Der Rechner ermittelt das anteilige Brutto und schätzt das resultierende Netto nach Steuerklasse und Sozialversicherung.

Wie verändert sich das Netto bei Teilzeit gegenüber Vollzeit?

Das Netto sinkt bei Teilzeit überproportional weniger als das Brutto, weil sich die Steuerprogression in niedrigeren Einkommensbereichen abschwächt.

Bei einem Wechsel von 4.000 auf 2.500 Euro brutto (62,5 Prozent) sinkt das Netto in Steuerklasse I nur von 2.603,75 auf 1.768,00 Euro – das entspricht rund 68 Prozent des Vollzeit-Nettos statt der 62,5 Prozent beim Brutto.

Bei höheren Einkommen fällt dieser Progressionsvorteil stärker aus, da die Grenzsteuersätze bei Vollzeit höher sind.

Gleichzeitig verringern sich auch die SV-Beiträge proportional: Wer von 4.000 auf 2.000 Euro brutto wechselt, zahlt ca. 435 Euro weniger in die Sozialversicherung ein.

Die tatsächliche Nettoeinbuße ist also geringer als die Bruttoeinbuße – das sollte bei der Entscheidung für Teilzeit berücksichtigt werden.

In Steuerklasse III (typisch bei verheirateten Alleinverdienern) fällt der Progressionsvorteil kleiner aus, da dort schon bei mittleren Vollzeitlöhnen weniger Steuer anfällt.

Wer Steuerklasse V trägt, profitiert dagegen von einer spürbaren Nettoentlastung bei der Stundenkürzung. Der Rechner zeigt die Netto-Differenz zwischen Vollzeit und Teilzeit direkt an.

Ändert sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Ja, der Urlaubsanspruch ändert sich – aber nicht durch das Stundenmodell, sondern durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Wer in Vollzeit 5 Tage pro Woche und 30 Tage Urlaub hat, erhält bei einem 3-Tage-Teilzeitmodell (60 Prozent) nur noch 18 Urlaubstage, dafür sind diese Tage zeitlich kürzer. Die tatsächliche Freizeit in Wochen bleibt identisch.

Rechtliche Grundlage ist § 3 BUrlG: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Wochen – bei einer 3-Tage-Woche sind das mindestens 12 Urlaubstage.

Bei gleichbleibender Tagesstruktur, aber reduzierter Stundenanzahl pro Tag (z. B. von 8 auf 5 Stunden an 5 Tagen), bleibt die Anzahl der Urlaubstage unverändert – die Urlaubsdauer in Stunden sinkt jedoch.

Das ist für Eltern mit Schulferienplanung relevant: Wer 4 Wochen Sommerferien abdecken möchte, braucht bei 3-Tage-Woche statt 20 nur 12 Urlaubstage. Der Rechner berechnet den anteiligen Urlaubsanspruch vereinfacht nach dem Stundenverhältnis.

Bei abweichender Teilzeitstruktur den konkreten Urlaubsanspruch mit dem Arbeitgeber klären.

Kann der Arbeitgeber den regulären Teilzeitwunsch ablehnen?

Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat, haben nach § 8 Abs. 1 TzBfG einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitverringerung, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Der Arbeitgeber kann ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen – etwa wenn die Verringerung die Organisation erheblich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform geltend gemacht werden (§ 8 Abs. 2 TzBfG; eine E-Mail genügt nach § 126b BGB) – das ist eine Anspruchsvoraussetzung, kein bloßes Soll.

Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vorher in Textform ab, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 8 Abs. 5 TzBfG).

Anders als bei der Brückenteilzeit gibt es beim regulären Anspruch kein automatisches Rückkehrrecht zur alten Stundenzahl – wer dauerhaft zurück in Vollzeit möchte, muss dies erneut beantragen und der Arbeitgeber kann dann wieder aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Bei Ablehnung gelten die allgemeinen Verjährungsregeln; tarifliche Ausschlussfristen sind zu beachten.

Was ist Brückenteilzeit und wer hat Anspruch darauf?

Brückenteilzeit ist eine von vornherein zeitlich befristete Arbeitszeitreduzierung nach § 9a TzBfG mit garantierter Rückkehr zur vorherigen Stundenzahl nach Ablauf der vereinbarten Frist.

Der Anspruch gilt für Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen länger als sechs Monate besteht; ein Grund wie Kinderbetreuung oder Pflege muss dafür nicht angegeben werden.

Die Dauer ist gesetzlich auf mindestens ein und höchstens fünf Jahre begrenzt – kürzere oder längere Zeiträume sieht das Gesetz nicht vor.

Der Antrag muss wie beim regulären Anspruch spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform gestellt werden; lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vorher ebenfalls in Textform ab, gilt der Antrag als angenommen.

Der zentrale Unterschied zur regulären Teilzeit: Die Rückkehr zur alten Stundenzahl ist von Anfang an vertraglich fixiert, eine vorzeitige Aufstockung während der Laufzeit ist dagegen grundsätzlich ausgeschlossen.

Wer die finanzielle Wirkung der geplanten Wochenstunden abschätzen möchte, trägt sie einfach in den Teilzeitrechner ein.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit von 15 bis 32 Wochenstunden im monatlichen Durchschnitt erlaubt (§ 15 BEEG).

Einen Anspruch auf Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber haben Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ununterbrochen besteht und deren Betrieb in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform eingereicht werden; wird die Teilzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes gewünscht, verlängert sich die Frist auf 13 Wochen.

Wer zusätzlich Elterngeld bezieht, kann die reduzierte Arbeitszeit mit dem ElterngeldPlus kombinieren, solange die 32-Stunden-Grenze nicht überschritten wird – wird sie überschritten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld für diesen Zeitraum.

Nach Ende der Elternzeit gilt wieder die vorher vereinbarte Stundenzahl, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die konkrete Netto-Auswirkung der gewählten Wochenstundenzahl lässt sich anschließend im Teilzeitrechner mit der eigenen Steuerklasse durchrechnen.

Hat man als Teilzeitkraft Anspruch auf alle Arbeitgeberleistungen?

Das Diskriminierungsverbot nach § 4 TzBfG gilt für alle Entgeltbestandteile: Grundgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge und Sachleistungen wie Firmenwagen oder Diensthandy müssen anteilig gewährt werden.

Wer z. B. in Vollzeit 1.000 Euro Jahressonderzahlung erhält und auf 50 Prozent Teilzeit wechselt, hat Anspruch auf 500 Euro – eine Kürzung auf null wäre rechtswidrig.

Der Arbeitgeber darf keine Mindestarbeitszeit als Voraussetzung für Sonderleistungen setzen, wenn dies Teilzeitkräfte faktisch ausschließt.

Allerdings können einzelne Leistungen an Voraussetzungen geknüpft sein, die Teilzeitkräfte möglicherweise nicht erfüllen – etwa ein Mindest-Jahresbonus bei Vollzeitäquivalent.

Im öffentlichen Dienst nach TVöD erhalten Teilzeitkräfte die Jahressonderzahlung anteilig nach dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit.

Beim Stundenlohn gilt das Gleichbehandlungsgebot unmittelbar: Verdient eine Vollzeitkraft 25 Euro pro Stunde, hat eine Teilzeitkraft mit gleicher Qualifikation ebenfalls Anspruch auf diesen Stundensatz.

Bei Zweifeln empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder den Betriebsrat.

Welche Auswirkungen hat Teilzeit auf die Sozialversicherung und spätere Rente?

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Rentenpunkte (Entgeltpunkte) proportional zum Verdienst gesammelt. Wer in Teilzeit weniger verdient, sammelt weniger Rentenpunkte und hat entsprechend eine niedrigere spätere Rente.

Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten pro Jahr (2026: 51.944 Euro brutto, vorläufig nach Anlage 1 SGB VI, § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).

Wer z. B. mit einem Jahresbrutto von 25.972 Euro (50 Prozent des Durchschnitts) tätig ist, sammelt 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr.

Wer dauerhaft mit 60 Prozent Teilzeit tätig ist, erzielt entsprechend 60 Prozent der Rentenpunkte eines Vollzeitbeschäftigten mit demselben Stundenentgelt.

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden auf das Teilzeitgehalt berechnet und sind daher geringer.

Ein konkretes Beispiel: Wer 20 Jahre Vollzeit und 15 Jahre mit 50 Prozent Teilzeit arbeitet, sammelt in 35 Jahren insgesamt 27,5 Entgeltpunkte statt 35.

Um die Rentenlücke zu schließen, empfiehlt sich eine ergänzende private oder betriebliche Altersvorsorge.

Wie rechne ich Teilzeit auf Vollzeit hoch?

Stelle im Teilzeitrechner den Modus auf "Teilzeit zu Vollzeit" um. Gib anschliessend dein aktuelles Teilzeit-Bruttogehalt, deine Teilzeit-Wochenstunden und die tarifliche oder vertragliche Vollzeit-Wochenstundenzahl ein.

Der Rechner teilt das Teilzeit-Brutto durch das Verhaeltnis TZ-Stunden geteilt durch VZ-Stunden und ermittelt so das Vollzeit-Brutto.

Beispiel: 1.800 Euro brutto bei 20 Teilzeitstunden und 38,5 Vollzeitstunden ergeben 1.800 geteilt durch (20 geteilt durch 38,5) = 3.465 Euro Vollzeit-Brutto.

Neben dem hochgerechneten Bruttogehalt zeigt der Rechner auch das geschaetzte Vollzeit-Netto, die Sozialversicherungsbeitraege und den Brutto-Stundenlohn an.

Das ist nuetzlich fuer Gehaltsverhandlungen bei einer Rueckkehr in Vollzeit, fuer den Vergleich mit Stellenangeboten auf Vollzeitbasis oder um den eigenen Marktwert einzuschaetzen.

Die Berechnung setzt voraus, dass das Gehalt linear proportional zur Stundenzahl ist (pro-rata-temporis-Grundsatz nach § 4 Abs. 1 TzBfG). Zulagen oder Schichtzuschlaege, die nicht stundenproportional gezahlt werden, sind nicht abgebildet.

Im oeffentlichen Dienst (TVoeD, TV-L) laesst sich so pruefen, ob die Eingruppierung zum hochgerechneten Vollzeitgehalt passt.

Wie rechne ich meine Arbeitszeit in Prozent um?

Die Arbeitszeit in Prozent ergibt sich aus den Teilzeit-Wochenstunden geteilt durch die Vollzeit-Wochenstunden mal 100. Bei 30 von 40 Stunden sind das 75 Prozent, bei 25 von 38,5 Stunden rund 64,9 Prozent.

Der Prozentwert bestimmt nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz das anteilige Bruttogehalt und dient in Arbeitsvertraegen und Stellenanzeigen als Kurzangabe fuer den Beschaeftigungsumfang.

Im oeffentlichen Dienst wird eine Stelle haeufig als Prozent der Vollzeit ausgeschrieben, etwa 50 oder 75 Prozent, waehrend in der Privatwirtschaft eher die Wochenstundenzahl genannt wird.

Der Teilzeitrechner uebersetzt beide Angaben ineinander: Gib die gewuenschten Teilzeitstunden und die tarifliche Vollzeit ein und lies den Prozentsatz direkt ab.

So laesst sich schnell pruefen, ob eine 75-Prozent-Stelle bei 39 Stunden Vollzeit tatsaechlich 29,25 Wochenstunden bedeutet oder ob bei 32 von 40 Stunden genau 80 Prozent vorliegen.

Neben dem Prozentsatz zeigt der Rechner das resultierende Brutto- und Nettogehalt, sodass Arbeitszeit und Gehaltseffekt in einem Schritt sichtbar werden.

Kontext

Teilzeit auf Vollzeit hochrechnen

Du arbeitest in Teilzeit und willst wissen, was dein Gehalt in Vollzeit waere? Der Modus "Teilzeit zu Vollzeit" rechnet dein aktuelles Brutto hoch.

Der Teilzeitrechner bietet neben der klassischen Richtung (Vollzeit auf Teilzeit) auch den umgekehrten Weg: Im Modus "Teilzeit zu Vollzeit" gibst du dein aktuelles Teilzeit-Bruttogehalt, deine Teilzeit-Wochenstunden und die tarifliche Vollzeit-Stundenzahl ein.

Der Rechner ermittelt daraus das Vollzeit-Brutto nach der Formel Vollzeit-Brutto = Teilzeit-Brutto geteilt durch (TZ-Stunden geteilt durch VZ-Stunden).

Konkretes Beispiel: Wer 1.800 Euro brutto bei 20 Wochenstunden verdient und die tarifliche Vollzeit bei 38,5 Stunden liegt, erhaelt als Ergebnis 1.800 geteilt durch (20 geteilt durch 38,5) = 3.465 Euro Vollzeit-Brutto.

Neben dem hochgerechneten Brutto zeigt der Rechner auch das geschaetzte Netto, die Sozialversicherungsbeitraege und den Brutto-Stundenlohn auf Vollzeitbasis an.

Dieser Modus ist besonders nuetzlich fuer Gehaltsverhandlungen bei einer Rueckkehr in Vollzeit, fuer den Vergleich mit Stellenangeboten, die ein Vollzeitgehalt nennen, oder um den eigenen Marktwert auf Vollzeitbasis einzuschaetzen.

Bei Teilzeitkraeften im oeffentlichen Dienst (TVoeD, TV-L) laesst sich so pruefen, ob die Eingruppierung zum hochgerechneten Vollzeitgehalt passt.

Die Formel setzt voraus, dass das Gehalt linear proportional zur Stundenzahl ist (pro-rata-temporis nach § 4 Abs. 1 TzBfG). Zulagen oder Schichtzuschlaege, die nicht stundenproportional gezahlt werden, sind nicht abgebildet.

Arbeitszeit in Prozent umrechnen: Der Teilzeitrechner zeigt das Ergebnis als Arbeitszeitfaktor in Prozent an. Dieser Wert ergibt sich aus Teilzeit-Wochenstunden geteilt durch Vollzeit-Wochenstunden mal 100.

Bei 30 von 40 Stunden sind das 75 Prozent, bei 25 von 38,5 Stunden rund 64,9 Prozent. Der Prozentsatz bestimmt das anteilige Bruttogehalt und dient in Stellenanzeigen und Arbeitsvertraegen als Kurzangabe fuer den Beschaeftigungsumfang.

Im oeffentlichen Dienst wird die Arbeitszeit haeufig als Prozent einer Vollzeitstelle ausgeschrieben, etwa 50 Prozent oder 75 Prozent, waehrend in der Privatwirtschaft eher die Wochenstundenzahl genannt wird.

Der Rechner uebersetzt beide Angaben ineinander: Gib die gewuenschten Teilzeitstunden und die tarifliche Vollzeit ein und lies den Prozentsatz direkt ab.

So laesst sich schnell pruefen, ob eine ausgeschriebene 75-Prozent-Stelle bei 39 Stunden Vollzeit tatsaechlich 29,25 Wochenstunden bedeutet.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Das Netto sinkt bei Teilzeit überproportional weniger als das Brutto (Progressionsvorteil). Vergleiche daher immer Netto-Differenz, nicht nur Brutto-Differenz.

Für den Urlaubsanspruch gilt: Der Rechner fragt Arbeitstage in Vollzeit und Teilzeit ab. Bleibst du auf fünf Arbeitstagen (nur kürzere Tage), ändert sich der Urlaubsanspruch nicht – er bleibt bei z. B. 30 Tagen.

Streichst du Arbeitstage (etwa von 5 auf 3 Tage pro Woche), sinkt er proportional auf 18 Tage.

Teilzeitwunsch: Antrag spätestens drei Monate vorher in Textform stellen (§ 8 Abs. 2 TzBfG); Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten müssen begründeten Antrag ernsthaft prüfen.

Lies bei der Auswertung immer Netto-Differenz und Arbeitszeitfaktor gemeinsam: Erst beide Werte zusammen zeigen, wie viel Einkommen du je gewonnener Freizeitstunde tatsächlich aufgibst.

Prüfe vor dem Antrag außerdem, wie sich die Stundenreduzierung auf Sonderzahlungen auswirkt, denn Urlaubs- und Weihnachtsgeld sinken in der Regel im selben Verhältnis wie das Grundgehalt.

Liegt das errechnete Teilzeit-Brutto unter 603 Euro (Geringfügigkeitsgrenze 2026), zeigt der Rechner einen Hinweis: Im Minijob gelten abweichende SV-Regeln, und die ausgewiesene Netto-Schätzung gilt nicht ohne Weiteres.

Im Übergangsbereich von 603 bis 2.000 Euro Brutto ist das tatsächliche Netto durch den reduzierten AN-Beitragsanteil höher als ausgewiesen.

Halte den gewünschten Umfang und den Wunschtermin schriftlich fest und bringe die berechnete Netto-Differenz als sachliche Grundlage ins Gespräch mit der Personalabteilung ein.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Beispiel: 4.000 € VZ-Brutto, 40 h/Woche → 25 h TZ (62,5 %). TZ-Brutto: 2.500 €. SK I, NRW: TZ-Netto ca. 1.768 €, VZ-Netto ca. 2.604 €. Netto-Differenz: 836 €/Monat. Urlaubsanspruch: 30 × 0,625 = 18,75 → 19 Tage. Arbeitszeitfaktor: 62,5 %.

Interpretation des Beispiels: Obwohl das Brutto um 37,5 Prozent von 4.000 auf 2.500 Euro sinkt, verringert sich das Netto nur von rund 2.604 auf etwa 1.768 Euro, also um circa 32 Prozent.

Von den 1.500 Euro weniger Brutto kommen somit rund 836 Euro als tatsächlicher Netto-Verlust an, der Rest entfällt auf eingesparte Steuern und Sozialabgaben.

Für 15 zurückgewonnene Wochenstunden gibt die Mitarbeiterin also etwa 836 Euro netto im Monat auf.

Zweites Szenario: Wählt sie stattdessen 30 statt 25 Wochenstunden, steigt der Arbeitszeitfaktor auf 75 Prozent, das Teilzeit-Brutto auf 3.000 Euro und der Netto-Verlust fällt spürbar kleiner aus.

So lässt sich der Punkt finden, an dem Einkommenseinbuße und gewünschte Entlastung in einem für sie tragbaren Verhältnis stehen. Die Beträge sind Näherungen und hängen von Steuerklasse und Jahr ab.

Wer die Jahreswirkung einschätzen möchte, multipliziert die monatliche Netto-Differenz mit zwölf und berücksichtigt zusätzlich, dass anteilig gekürzte Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld die jährliche Einbuße weiter erhöhen.

So entsteht ein vollständiges Bild der finanziellen Folgen über ein ganzes Jahr statt nur für einen einzelnen Monat.

Diese Jahresbetrachtung ist besonders sinnvoll, wenn die Teilzeit dauerhaft gelten soll und nicht nur für einen befristeten Zeitraum vereinbart wird.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Häufige Fehler: Brutto-Differenz als Netto-Differenz annehmen (Netto sinkt weniger); Urlaubsanspruch nicht anpassen; Monats- statt Jahreswerte eingeben; vergessen, dass Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) ebenfalls anteilig sinken. Besonders folgenreich ist die Annahme, das Netto sinke im gleichen Verhältnis wie das Brutto: Tatsächlich fällt der Nettoverlust wegen der Steuerprogression geringer aus, weshalb die reine Brutto-Differenz die finanzielle Einbuße überzeichnet.

Wer nur auf das Brutto schaut, entscheidet daher auf einer zu pessimistischen Grundlage. Ein zweiter Fehler ist, den Urlaubsanspruch nicht an das neue Stundenmodell anzupassen, obwohl er sich bei geänderter Zahl der Wochenarbeitstage verschiebt.

Drittens werden Monats- und Jahreswerte vermischt, was den Arbeitszeitfaktor und damit alle Folgewerte verfälscht.

Viertens bleibt oft unbeachtet, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie andere Sonderzahlungen anteilig mitsinken und die Jahresbetrachtung dadurch schlechter ausfällt als die reine Monatsrechnung.

Wer alle Eingaben identisch und auf denselben Zeitraum bezogen hält, erhält einen konsistenten Vergleich. Die Ergebnisse bleiben Näherungen ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Teilzeitrechner zeigt TZ-Brutto, TZ-Netto, Netto-Differenz, Arbeitszeitfaktor und anteiligen Urlaubsanspruch auf einen Blick.

Für spezifischere Urlaubskonstellationen — unterjähriger Eintritt, Kündigung, Elternzeit — berechnet der Urlaubstage-Rechner den genauen Restanspruch. Nutze das Ergebnis für die Teilzeit-Entscheidung und als Basis für das Gespräch mit der Personalabteilung.

Für die Entscheidung zählt vor allem die Netto-Differenz, denn sie zeigt den echten Einkommensverzicht, während der Arbeitszeitfaktor die gewonnene Freizeit abbildet.

Rechne mehrere Stundenmodelle durch und wäge Einbuße und Entlastung gegeneinander ab, bevor du den Antrag stellst. Denke daran, dass ein Teilzeitwunsch nach § 8 TzBfG in der Regel mindestens drei Monate vorher schriftlich einzureichen ist.

Wenn du dir eine dauerhafte Reduzierung nicht zutraust, prüfe die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG: Sie erlaubt eine befristete Verringerung von mindestens einem und höchstens fünf Jahren mit garantierter Rückkehr auf die alte Stundenzahl, setzt aber einen Betrieb mit in der Regel mehr als 45 Beschäftigten und ein länger als sechs Monate bestehendes Arbeitsverhältnis voraus.

Rechne dafür einfach beide Stundenmodelle durch und stelle die Netto-Differenz der befristeten Laufzeit gegenüber.

Wer im Werkstudentenverhältnis (max. 20 h/Woche im Semester) arbeitet und das Brutto-Netto nach Werkstudentenprivileg ermitteln möchte, wählt den Werkstudenten-Gehaltsrechner. Die berechneten Werte sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Beratung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Teilzeit-Brutto 2.500 €, Netto 1.956 €, Urlaubsanspruch 30 Tage/Jahr

50 % Teilzeit (20 h), Brutto 5.000 €, SK III verheiratet

Vollzeit-Brutto
5.000 €/Monat
Vollzeit-Stunden
40 h
Teilzeit-Stunden
20 h (50 %)
Steuerklasse
Klasse III (verheiratet, höher)

Beispiel 2 · Mittel · Teilzeit-Brutto 2.763,16 €, Netto 1.919 €, Urlaubsanspruch 30 Tage

Vollzeit 38 h → Teilzeit 30 h (79 %), Brutto 3.500 €

Vollzeit-Brutto
3.500 €/Monat
Vollzeit-Stunden
38 h
Teilzeit-Stunden
30 h
Steuerklasse
Klasse I

Beispiel 3 · Komplex · Teilzeit-Brutto 700 €, Netto 548 € (Schätzung), Urlaubsanspruch 30 Tage

Geringfügig: 10 h/Woche, Brutto 2.800 € VZ

Vollzeit-Brutto
2.800 €/Monat
Vollzeit-Stunden
40 h
Teilzeit-Stunden
10 h (25 %)
Steuerklasse
Klasse I

Beispiel 4 · Komplex · Teilzeit-Brutto 3.000 €, Netto 2.053 €, Arbeitszeit 75 %, Urlaubsanspruch 30 Tage

Vollzeit 40 h → Teilzeit 30 h (75 %), Brutto 4.000 €

Vollzeit-Brutto
4.000 €/Monat
Vollzeit-Stunden
40 h
Teilzeit-Stunden
30 h (75 %)
Steuerklasse
Klasse I

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Minijob- & Midijob-RechnerMinijob-Rechner 2026: Verdienst einordnen, Minijob-Grenze von 603 Euro prüfen und die Abgaben im Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 Euro schätzen.Werkstudenten-RechnerWerkstudenten-Netto berechnen: Nur RV-pflichtig, Befreiung von KV, PV und AV nach Werkstudentenprivileg bei max. 20 h/Woche im Semester.3.000 € brutto in netto3.000 Euro brutto ergeben in Steuerklasse I rund 2.054 Euro netto – mit allen Abzügen, Steuerklassen I bis VI und Bundesland-Varianten 20264.000 € brutto in netto4.000 Euro brutto ergeben in Steuerklasse I rund 2.606 Euro netto – mit allen Abzügen, Steuerklassen I bis VI und Bundesland-Varianten 2026Netto-BruttoWunsch-Nettogehalt in das nötige Bruttogehalt zurückrechnen: nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenversicherung 2026Staplerschein-KostenStaplerschein-Kosten 2026 schaetzen: Grundkurs, Auffrischung, Inhouse-Schulung nach DGUV Grundsatz 308-001 mit Regionsfaktor und Foerderung.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.BAT-KF-RechnerBAT-KF-Gehalt 2026 berechnen: Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe EG 1–15Ü und Stufe 1–6 nachschlagen – mit Teilzeit und Jahressonderzahlung fuer Kirche und Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.FTE-RechnerFTE berechnen: Wochenstunden und Mitarbeiterzahl eingeben – Vollzeitäquivalent (Full Time Equivalent) und Auslastung sofort ermitteln.Urlaubsentgelt-RechnerUrlaubsentgelt berechnen: Tagessatz aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung nach § 11 BUrlG, bei festem Lohn, schwankendem Verdienst, Stundenlohn oder Minijob.Metall-Elektro-Tarif-RechnerMetall-Elektro-Tarif berechnen: ERA-Entgelttabelle für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Monatsbrutto, T-ZUG A und B, Transformationsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Jahresnetto.TV-AVH-Entgelttabelle-RechnerTV-AVH-Gehalt 2026 berechnen: Tabellenentgelt der Entgeltgruppen E 1 bis E 15 und Stufen 1 bis 6 nach Anlage A (ab 1. Mai 2026) mit Teilzeit, Jahressonderzahlung, Stundenentgelt und geschätztem Netto für Hamburg.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsselt13. Gehalt NettoWeihnachtsgeld, 13. Gehalt und Einmalzahlungen netto berechnen und den realen Auszahlungsbetrag nach Steuer- und Sozialabzügen einordnen.

Weiternutzung

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  • Infografik: Teilzeit-Rechner: Anteiliges Gehalt berechnen, Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden), Beispiel: 4.000 € × (25 ÷ 40) = 4.000 € × 62,5 % = 2.500 € brutto/Monat, Teilzeitmodell, Stunden/Woche, Brutto/Monat, % des Vollzeit

    Teilzeitrechner Anteilig

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/teilzeitrechner
  • Infografik: Formel: Teilzeitgehalt und Urlaubsanspruch, = ⌈ U, VARIABLEN, BTZ, Teilzeit-Brutto (€/Monat) – Anteiliges Gehalt nach Arbeitszeitfaktor., BVZ, Vollzeit-Brutto (€/Monat) – Monatliches Bruttogehalt bei voller Stelle., Wochenstunden (h) – h_TZ = gewünsc

    Teilzeitrechner Formel

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben ohne Gewähr. Netto ist eine vereinfachte Schätzung. Individuelle Zulagen, betriebliche Altersvorsorge und sonstige Lohnbestandteile sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung.

Quelle: § 4 TzBfG (pro-rata-Grundsatz); SV-Sätze und Steuertabellen 2026

Stand: 2026-09-24

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
24. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
§ 4 TzBfG (pro-rata-Grundsatz); Gehalt = VZ-Brutto × (TZ-Stunden / VZ-Stunden); Urlaub = VZ-Urlaubstage × (TZ-Arbeitstage / VZ-Arbeitstage) nach § 3 Abs. 1 BUrlG
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Teilzeitrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/teilzeitrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Teilzeitrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/teilzeitrechner

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