Überblick
Was ist der Teilzeitrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Teilzeitrechner berechnet das anteilige Teilzeitgehalt, das geschätzte Netto und den anteiligen Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit. Er richtet sich an Arbeitnehmer, die Teilzeit planen oder prüfen möchten, wie viel Netto bei reduzierter Stundenzahl übrig bleibt.
Als Faustregel gilt: Bei einem Wechsel von 40 auf 25 Stunden (62,5 %) sinkt das Brutto auf 62,5 %, aber das Netto fällt weniger stark – durch die Steuerprogression bleiben ca. 65–68 % des Vollzeit-Nettos.
Gesetzliche Grundlage ist § 4 Abs. 1 TzBfG (pro-rata-temporis-Grundsatz). Weiterführende Informationen bietet das Bundesarbeitsministerium. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte.
Der Grundgedanke des pro-rata-temporis-Grundsatzes nach § 4 Abs. 1 TzBfG ist, dass Teilzeitkräfte anteilig genauso behandelt werden wie Vollzeitkräfte: Wer 62,5 Prozent der Stunden arbeitet, erhält 62,5 Prozent des Bruttogehalts.
Beim Netto greift jedoch die Steuerprogression, sodass anteilig mehr übrig bleibt, als der reine Stundenanteil vermuten lässt.
Genau diese Differenz zwischen Brutto- und Nettoanteil macht der Teilzeitrechner sichtbar, damit du die finanzielle Wirkung einer Stundenreduzierung realistisch einschätzen kannst, bevor du sie mit dem Arbeitgeber vereinbarst.
Zusätzlich weist er den anteiligen Urlaubsanspruch aus, der sich bei geänderter Wochenarbeitszeit verschieben kann. Die Werte sind Näherungen und hängen von Steuerklasse und Jahr ab.