Überblick
Was ist der Altersteilzeitrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Altersteilzeitrechner berechnet ATZ-Bruttogehalt (50 % des Vollzeitgehalts), den Aufstockungsbetrag auf 83 % Netto nach TV-FlexAZ und die RV-Aufstockungspflicht des Arbeitgebers. Er richtet sich an Beschäftigte ab 55 Jahren, die den gleitenden Übergang in den Ruhestand planen.
Gesetzliche Grundlage: Altersteilzeitgesetz (ATZG); tariflich geregelt im TV-FlexAZ (öffentlicher Dienst). Die 83-%-Netto-Garantie bedeutet: Der Arbeitgeber stockt das ATZ-Netto auf 83 % des bisherigen Vollzeit-Nettos auf.
Zudem muss er die RV-Beiträge auf 90 % des maßgeblichen Vollzeitentgelts aufstocken (§ 3 ATZG). Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Beratung.
Altersteilzeit bedeutet nicht zwingend, täglich halbtags zu arbeiten: Rechtlich wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum halbiert, praktisch lässt sie sich aber sehr unterschiedlich verteilen.
Im Gleichverteilungsmodell arbeitest du durchgehend mit halber Stundenzahl, im Blockmodell zunächst voll weiter und wirst anschließend vollständig freigestellt.
In beiden Fällen liegt das ATZ-Brutto bei 50 Prozent des früheren Vollzeitgehalts, weshalb die Aufstockung durch den Arbeitgeber und die Rentenaufstockung entscheidend dafür sind, wie tragfähig der gleitende Übergang finanziell ist.
Der Rechner zeigt diese Bausteine gemeinsam, damit du Brutto, aufgestocktes Netto und Rentenwirkung nicht einzeln, sondern im Zusammenhang beurteilen kannst. Die Werte sind Näherungen und hängen von Tarifvertrag, Steuerklasse und Jahr ab.