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Pflegegeld-Rechner 2026: Pflegegeld nach Pflegegrad berechnen

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Pflegesetting
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Kurzantwort

Pflegegeld-Rechner: Pflegegrad, Pflegesetting und Sachleistungsanteil eingeben. Nur Orientierung — beantrage Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse.

Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad 1–5 schätzen: Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Pflegegeld-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Pflegegeld und welche Pflegeleistungen dir oder deinen Angehörigen bei einem anerkannten Pflegegrad zustehen, schätzt der Pflegegeld-Rechner ab. Die Kernfrage: Was zahlt die Pflegekasse für häusliche oder stationäre Pflege?

Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) bietet je nach Pflegegrad und Pflegesetting unterschiedliche Leistungen: Pflegegeld (§ 37 SGB XI) für häusliche Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) für ambulante Pflegedienste, eine Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) aus beidem und stationäre Pflegeleistungen (§ 43 SGB XI) für das Pflegeheim.

Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld; Pflegegrad 1 erhält nur den Entlastungsbetrag (seit dem 1. Januar 2025: 131 Euro/Monat, davor 125 Euro). Wie viel Pflegegeld gibt es 2026? Die monatlichen Beträge nach § 37 SGB XI gelten seit dem 1.

Januar 2025 unverändert: Pflegegrad 2 erhält 347 Euro, Pflegegrad 3 erhält 599 Euro, Pflegegrad 4 erhält 800 Euro und Pflegegrad 5 erhält 990 Euro pro Monat.

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann Pflegegeld und Sachleistungen als Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) aufteilen.

Der Rechner ermittelt aus Pflegegrad, Pflegesetting und Sachleistungsanteil das monatliche Pflegegeld und die Gesamtleistung. Er richtet sich an Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Verbindlich ist der Bescheid der Pflegekasse.

Ein Punkt entscheidet über alles Weitere und steht trotzdem nicht zur Wahl: der Pflegegrad.

Er ergibt sich nicht aus einer Diagnose und auch nicht aus dem Umfang der Pflege in Stunden, sondern aus einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, die in sechs Modulen misst, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag noch bewältigt.

Der Rechner setzt das Ergebnis dieser Begutachtung voraus und rechnet ab da nur noch die Beträge aus. Ein hier eingegebener Grad ist deshalb eine Annahme – wie belastbar deine Schätzung ist, hängt vollständig daran, ob diese Annahme stimmt.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst drei Angaben. Beim Pflegegrad wählst du den anerkannten oder vermuteten Grad (1 bis 5) aus.

Pflegegrad 1 erhält nur den Entlastungsbetrag, nicht das klassische Pflegegeld. Die höheren Grade 4 und 5 stehen für schwerste Beeinträchtigungen, bei Grad 5 mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Beim Pflegesetting gibst du an, ob häusliche oder stationäre Pflege vorliegt. Bei häuslicher Pflege besteht Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen; bei stationärer Pflege gilt ein pauschaler Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI.

Der Sachleistungsanteil ist nur bei häuslicher Pflege relevant: Wenn ein Pflegedienst einen Teil des Budgets nutzt, sinkt das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).

Bei 0 Prozent erhältst du das volle Pflegegeld; bei 100 Prozent nutzt du nur Sachleistungen. Häufiger Fehler: den Sachleistungsanteil bei stationärer Pflege einzugeben — dort gilt er nicht.

Praxisfälle

Typische Fälle: Pflegegeld nach Pflegegrad und Situation

Acht Situationen aus der Suche zeigen, wie sich Pflegegeld, Kombinationsleistung und stationäre Pflege konkret auswirken — jeweils mit dem Ergebnis aus der Rechenfunktion.

  1. Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 € im Monat

    „Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 2?“

    Eingabe
    Pflegegrad 2, häusliche Pflege, 0 % Sachleistungen
    Ergebnis
    347 € Pflegegeld pro Monat (§ 37 SGB XI, ab 01.01.2025)
  2. Pflegegeld Pflegegrad 3: 599 € im Monat

    „Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?“

    Eingabe
    Pflegegrad 3, häusliche Pflege, 0 % Sachleistungen
    Ergebnis
    599 € Pflegegeld pro Monat, plus 131 € Entlastungsbetrag zusätzlich möglich
  3. Kombinationsleistung Pflegegrad 3 mit 30 % Pflegedienst

    „Wie berechne ich die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3?“

    Eingabe
    Pflegegrad 3, häuslich, 30 % Sachleistungen
    Ergebnis
    419,30 € Pflegegeld (70 % von 599 €) + 449,10 € Sachleistungen (30 % von 1.497 €) = 868,40 € Gesamtleistung
  4. Pflegegeld Pflegegrad 4 im Vergleich zum Pflegeheim

    „Was zahlt die Kasse bei Pflegegrad 4 zuhause im Vergleich zum Heim?“

    Eingabe
    Pflegegrad 4: einmal häuslich 0 % Sachleistungen, einmal stationär
    Ergebnis
    800 € Pflegegeld zuhause gegenüber 1.855 € Kassenleistung im Heim (§ 43 SGB XI)
  5. Pflegegeld 2027: keine Erhöhung

    „Wird das Pflegegeld 2027 erhöht?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe – Gesetzesstand nach § 30 SGB XI
    Ergebnis
    Nein: Die Beträge von 2025/2026 gelten unverändert auch 2027, die nächste Dynamisierung folgt erst zum 1. Januar 2028
  6. Volle Sachleistungsnutzung bei Pflegegrad 2

    „Was passiert, wenn ich das komplette Sachleistungsbudget nutze?“

    Eingabe
    Pflegegrad 2, häuslich, 100 % Sachleistungen
    Ergebnis
    0 € Pflegegeld, 796 € Sachleistungen – das gesamte Budget geht an den Pflegedienst
  7. Pflegegeld für Pflegegrad 1: nur der Entlastungsbetrag

    „Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?“

    Eingabe
    Pflegegrad 1, häuslich, 0 % Sachleistungen
    Ergebnis
    0 € Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI)
  8. Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt

    „Läuft das Pflegegeld weiter, wenn ich ins Krankenhaus muss?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe – Rechtslage nach § 34 Abs. 2 SGB XI
    Ergebnis
    Ja: In den ersten 8 Wochen eines vollstationären Krankenhausaufenthalts läuft das Pflegegeld unverändert weiter

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Pflegegeld 2026: SGB-XI-Leistungen nach Pflegegrad – PG2 347 €, PG3 599 €, PG4 800 €, PG5 990 € häuslich, Kombinationsleistung Beispiel PG3 mit 30 % Sachleistungen = 868,40 € Die Berechnung folgt SGB XI §§ 36 bis 38 und 43. Bei häuslicher Pflege: Pflegegeld nach § 37 SGB XI (ab 01.01.2025, für 2026 unverändert: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €).

Bei Kombinationsleistung (§ 38): Pflegegeld x (1 minus genutzter Sachleistungsanteil in Prozent / 100). Sachleistungsmaximum (§ 36): PG 2 = 796 €, PG 3 = 1.497 €, PG 4 = 1.859 €, PG 5 = 2.299 €.

Bei stationärer Pflege rechnet der Rechner mit den seit dem 1.

Januar 2025 geltenden Leistungsbeträgen nach § 43 SGB XI: PG 2 = 805 €, PG 3 = 1.319 €, PG 4 = 1.855 €, PG 5 = 2.096 € pro Monat; für Pflegegrad 1 sieht § 43 Absatz 3 einen Zuschuss von 131 € vor.

Bis Ende 2024 waren es 770 €, 1.262 €, 1.775 €, 2.005 € und 125 € – wer ältere Bescheide oder Ratgeber vergleicht, findet dort also durchweg niedrigere Zahlen. Ein Beispiel häuslich: PG 3, 30 % Sachleistungen genutzt.

Pflegegeld: 599 x (1 - 0,3) = 419,30 €. Sachleistungen genutzt: 30 % x 1.497 = 449,10 €. Gesamtleistung: ca. 868 €. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI, seit 2025: 131 €/Monat, davor 125 €) ist zusätzlich verfügbar, aber nicht im Rechner abgebildet.

Die Systematik folgt damit einem Baukasten: Der Pflegegrad bestimmt die Leistungshöhe, das Pflegesetting die Leistungsart, und der Sachleistungsanteil verteilt das Budget zwischen Geldleistung und Pflegedienst.

Entscheidend ist, dass der Rechner den Pflegegrad nicht ermittelt, sondern voraussetzt: Ob und welcher Pflegegrad anerkannt wird, stellt die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest, die das Maß der Selbstständigkeit in mehreren Modulen bewertet.

Ein hier eingegebener oder vermuteter Grad nimmt dieser Begutachtung nichts vorweg. Ob und in welcher Höhe Leistungen zustehen, entscheidet allein die Pflegekasse im Einzelfall.

Nachschlagen

Pflegegrad-Beträge 2026: Pflegegeld, Sachleistung und stationäre Pflege

Wie viel Pflegegeld, Sachleistungen und stationäre Leistungen stehen je Pflegegrad zu? Diese Tabelle zeigt die monatlichen Beträge nach SGB XI für 2026 (unverändert seit 01.01.2025). Für individuelle Kombinationsleistungen nutzt du den Rechner oben.

Monatliche Pflegeleistungen je Pflegegrad nach SGB XI (Stand 2026, Beträge ab 01.01.2025)
PflegegradPflegegeld § 37 (€/Mo)Sachleistung max. § 36 (€/Mo)vollstationär § 43 (€/Mo)
PG 1——131
PG 2347796805
PG 35991.4971.319
PG 48001.8591.855
PG 59902.2992.096

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld und keine Sachleistungen nach §§ 36–37 SGB XI, aber einen Zuschuss von 131 €/Monat für vollstationäre Pflege (§ 43 Abs. 3 SGB XI) sowie den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI, nicht in der Tabelle). Beträge ab 01.01.2025 (+4,5 % gegenüber 2024), gelten 2026 unverändert. Maßgeblich ist der Bescheid der Pflegekasse.

Zusatzleistungen der Pflegeversicherung: Entlastung, Verhinderung, Hilfsmittel

Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es weitere feste Ansprüche, die im Rechner oben nicht enthalten sind. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Zusatzleistungen mit Höchstbeträgen.

Zusatzleistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI (Stand 2026)
LeistungHöchstbetragRechtsgrundlage
Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade)131 €/Monat§ 45b SGB XI
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag, ab PG 2)3.539 €/Kalenderjahr§ 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €/Monat§ 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme4.180 €/Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XI

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 01.07.2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag (zuvor getrennte Budgets von 1.612 € bzw. 1.774 €). Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und muss für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden; nicht verbrauchte Beträge verfallen zum 30.06. des Folgehalbjahres. Bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt kann sich der Höchstbetrag für Wohnumfeldverbesserung erhöhen (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI). Maßgeblich ist der Bescheid der Pflegekasse.

Ausblick

Pflegegeld 2027: Was sich ändert

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Pflegeleistungen nach § 37 SGB XI wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und bleiben 2026 und 2027 unverändert.
  • Die nächste turnusmäßige Anpassung erfolgt laut § 30 Absatz 1 SGB XI erst zum 1. Januar 2028, in Höhe der kumulierten Kerninflationsrate der drei vorangegangenen Kalenderjahre.
  • Die verbreitete Suche nach „Pflegegeld 2027" führt deshalb zu denselben Beträgen wie 2025 und 2026: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 € pro Monat.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro (§ 42a SGB XI) – auch dieser Betrag bleibt 2027 unverändert, bis die nächste Dynamisierung greift.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: § 30 SGB XI – Dynamisierung, gesetze-im-internet.de

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Pflegegeld-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist Pflegegeld und wer bekommt es?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder Freiwilligen gepflegt werden und keinen oder nur teilweise professionellen Pflegedienst nutzen.

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, sondern nur den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI). Das Geld geht an die pflegebedürftige Person, die es an die pflegende Person weitergeben kann.

Beantragt wird die Leistung formlos bei der Pflegekasse, die bei deiner Krankenkasse angesiedelt ist – nicht beim Sozialamt. Wähle im Rechner Pflegegrad und Setting, um deinen Anspruch abzuschätzen.

Ein Beispiel: Betreut eine Tochter ihre Mutter mit Pflegegrad 3 täglich mehrere Stunden, kann die Mutter ihr als Anerkennung 599 € monatlich weitergeben.

Stelle den Antrag auch bei Unsicherheit über den Pflegegrad – er kostet nichts, und gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 SGB XI).

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 je nach Pflegegrad – und ändert sich das 2027?

Seit dem 01.01.2025 gelten diese monatlichen Beträge nach § 37 SGB XI: Pflegegrad 1: 0 € (kein Pflegegeld), Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €.

Diese Beträge gelten unverändert auch für 2027 – die nächste turnusmäßige Erhöhung schreibt § 30 Abs. 1 SGB XI erst zum 1. Januar 2028 vor, in Höhe der kumulierten Kerninflationsrate der drei Vorjahre.

Wer „Pflegegeld 2027" sucht, findet also dieselben Zahlen wie 2026. Zusätzlich steht allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat zu (§ 45b SGB XI).

Der Rechner gibt diese Beträge für häusliche Pflege aus und stellt ihnen die Sachleistungs-Höchstbeträge nach § 36 SGB XI gegenüber (PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €) – rund doppelt so hoch wie das Pflegegeld.

Wird Pflegegeld auf Bürgergeld oder Grundsicherung angerechnet?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung: Nach § 11a Abs. 3 SGB II werden Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur insoweit als Einkommen berücksichtigt, wie eine SGB-II-Leistung demselben Zweck dient.

Beim Pflegebedürftigen selbst mindert das Pflegegeld deshalb in der Regel weder Bürgergeld noch Grundsicherung im Alter (SGB XII), solange es zweckgemäß für die Pflege verwendet wird.

Anders sieht es aus, wenn eine pflegende Person das weitergegebene Geld als eigenes Einkommen erhält und selbst Bürgergeld bezieht – das prüft das Jobcenter im Einzelfall.

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 stehen 599 € Pflegegeld zur Verfügung; ob und wie stark sich das auf einen eigenen Bürgergeldanspruch der Pflegeperson auswirkt, klärt verbindlich das zuständige Jobcenter. Lass dich dazu vor der Antragstellung beraten.

Ist Pflegegeld steuerfrei?

Ja, mit einer wichtigen Einschränkung: Pflegegeld, das der Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält, ist für ihn keine steuerpflichtige Einnahme.

Gibt er das Geld an eine pflegende Angehörige oder einen Angehörigen weiter, bleibt dieser Betrag beim Empfänger nach § 3 Nr. 36 EStG bis zur Höhe des Pflegegelds nach § 37 SGB XI steuerfrei – bei Pflegegrad 3 also bis 599 € im Monat, bei Pflegegrad 5 bis 990 €.

Voraussetzung ist, dass die Pflege aus einer sittlichen Pflicht heraus erfolgt, also typischerweise durch nahe Angehörige oder enge Bezugspersonen, nicht gewerbsmäßig.

Wird mehr als der Pflegegeldbetrag gezahlt oder erfolgt die Pflege gewerblich, kann der übersteigende Teil steuerpflichtig sein.

Kläre Details zur eigenen Konstellation mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater, insbesondere bei einer Kombination aus mehreren Zuwendungen.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt 131 €/Monat und steht allen Pflegegraden in häuslicher Pflege zu – auch Pflegegrad 1, der sonst kein Pflegegeld erhält.

Er ist zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen wie Betreuungsgruppen, niedrigschwellige Betreuungsangebote, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Kurzzeitpflege.

Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können nach § 45b Abs. 1 SGB XI in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden – der Restbetrag aus 2025 verfällt also am 30.06.2026.

Ausgezahlt wird er nie in bar: Du gehst in Vorleistung und reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Praxisbeispiel: Ein Nachbarschaftshelfer betreut zwei Stunden pro Woche à 15 € – rund 120 € monatlich –, die über die Pflegekasse erstattet werden können, sofern das Angebot zugelassen ist.

Der Entlastungsbetrag ist im Rechner oben bewusst nicht abgebildet, er kommt zu jedem Ergebnis zusätzlich hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden – das Geld ist frei verwendbar.

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet und können nicht bar ausgezahlt werden.

Wer beides kombinieren möchte, nutzt die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI – das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt.

Der Größenunterschied ist erheblich: In Pflegegrad 3 stehen 599 € Pflegegeld einem Sachleistungsbudget von 1.497 € gegenüber – mehr als das Doppelte.

Die verbreitete Fehlannahme, man könne den nicht genutzten Sachleistungsbetrag ausgezahlt bekommen, stimmt nicht: Nur der Pflegegeld-Anteil fließt als Geld. Wer regelmäßig professionelle Hilfe braucht, fährt mit Sachleistungen daher meist besser.

Trage im Rechner den prozentualen Sachleistungsanteil ein – der ausgezahlte Pflegegeldbetrag passt sich sofort an.

Was ist die Kombinationsleistung und wie funktioniert sie?

Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) erlaubt es, gleichzeitig einen Pflegedienst zu beauftragen und Pflegegeld zu erhalten. Die Formel: Pflegegeld × (1 minus genutzter Sachleistungsanteil).

Bei Pflegegrad 3 und 30 % genutzten Sachleistungen ergibt sich: Pflegegeld 599 € × 70 % = 419,30 €, dazu 30 % × 1.497 € = 449,10 € verbrauchte Sachleistungen – zusammen 868,40 € Gesamtleistung.

Genau das bildet im Rechner das Feld „Anteil Pflegesachleistungen" ab. Wichtig: Maßgeblich ist der tatsächlich abgerechnete Anteil deines Budgets, nicht der Rechnungsbetrag des Pflegedienstes in Euro.

Praxisbeispiel: Ein Pflegedienst stellt für Pflegegrad-3-Leistungen 450 € in Rechnung – das entspricht 30,1 % des Sachleistungsbudgets von 1.497 €. Daraus folgt ein Pflegegeld-Rest von 69,9 % × 599 € = rund 418,70 €.

Der Rechner übernimmt diese Berechnung automatisch, sobald du den Prozentanteil einträgst.

Was zahlt die Pflegekasse bei stationärer Pflege im Heim?

Bei vollstationärer Pflege (§ 43 SGB XI) zahlt die Pflegekasse monatlich, Stand 2025/2026: Pflegegrad 2: 805 €, PG 3: 1.319 €, PG 4: 1.855 €, PG 5: 2.096 €. Pflegegrad 1 erhält nach § 43 Abs. 3 SGB XI einen Zuschuss von 131 €.

Dazu kommt ein Zuschlag der Kasse auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, gestaffelt nach Verweildauer. Trotzdem tragen Bewohner:innen in der Regel einen erheblichen Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst.

Wählst du im Rechner das Setting „stationär", wird kein Pflegegeld mehr ausgewiesen – korrekt, denn im Heim entfällt der Anspruch nach § 37 SGB XI vollständig.

Zum Vergleich: Bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad 4 erhält der Angehörige 800 € Pflegegeld – im Heim zahlt die Kasse stattdessen 1.855 € direkt an die Einrichtung.

Den verbleibenden Eigenanteil fuer Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten weist die Einrichtung in ihrem Pflegesatz aus.

Wird Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt oder im Ausland weitergezahlt?

Bei einem Krankenhausaufenthalt läuft das Pflegegeld nach § 34 Abs. 2 SGB XI in den ersten acht Wochen einer vollstationären Behandlung unverändert weiter, erst danach ruht der Anspruch.

Bei Auslandsaufenthalten gilt: Innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz ruht das Pflegegeld laut § 34 Abs. 1a SGB XI gar nicht – es wird unbegrenzt weitergezahlt.

Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb dieser Staaten wird das Pflegegeld nach § 34 Abs. 1 SGB XI bis zu acht Wochen im Kalenderjahr fortgezahlt.

Beispiel: Verbringt eine Pflegeperson mit Pflegegrad 4 sechs Wochen im Krankenhaus, fließen die vollen 800 € Pflegegeld weiter – erst ab der neunten Woche ruht die Zahlung.

Für Pflegesachleistungen gilt das nur, wenn die bisherige Pflegekraft den Pflegebedürftigen ins Ausland begleitet.

Ist die Pflegeperson über die Pflegekasse renten- und unfallversichert?

Ja: Pflegt eine nicht erwerbsmäßig tätige Person einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, und arbeitet dabei höchstens 30 Stunden pro Woche, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 44 Abs. 1 SGB XI).

Zusätzlich besteht während der Pflegetätigkeit Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 44 Abs. 2a SGB XI) und in der Arbeitslosenversicherung (§ 44 Abs. 2b SGB XI).

Der Medizinische Dienst oder ein beauftragter Gutachter stellt den genauen zeitlichen Pflegeaufwand fest; bei mehreren Pflegepersonen wird der Aufwand anteilig aufgeteilt.

Beispiel: Pflegt eine Tochter ihre Mutter mit Pflegegrad 3 (599 € Pflegegeld) an vier Tagen pro Woche insgesamt zwölf Stunden und arbeitet selbst nur in Teilzeit, erfüllt sie die Voraussetzungen und baut zusätzlich Rentenansprüche auf – ohne eigene Beitragszahlung.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte solltest du kennen. Erstens der Entlastungsbetrag: Alle Pflegegrade (auch PG 1) erhalten bei häuslicher Pflege zusätzlich 131 Euro pro Monat (bis Ende 2024: 125 Euro) für anerkannte entlastende Dienstleistungen (§ 45b SGB XI).

Dieser Betrag ist zweckgebunden und muss verausgabt werden. Zweitens Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege (§ 39 SGB XI); bis Ende 2024 galten dafür bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es stattdessen den Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI: bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr, flexibel aufteilbar zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Drittens Kurzzeitpflege: Für bis zu acht Wochen im Jahr kann stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden (§ 42 SGB XI); auch sie wird seit Juli 2025 aus dem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro finanziert, zuvor standen dafür separat bis zu 1.774 Euro pro Jahr bereit.

Viertens die Eigenanteile: Bei stationärer Pflege gibt es einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), der von der Pflegekasse mitfinanziert wird. Dazu kommen Investitionskosten und Verpflegungskosten, die selbst zu tragen sind.

Fünftens: Eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) ist kostenlos und hilft, alle Leistungsansprüche zu optimieren.

Sechstens: Wer trotz Rente und Pflegegeld nicht auskommt, kann ergänzend Grundsicherung im Alter nach SGB XII erhalten; den Anspruch schätzt der Grundsicherung-Rechner ab.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine 78-jährige Frau mit Pflegegrad 3 wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Zusätzlich kommt ein ambulanter Pflegedienst dreimal pro Woche — das entspricht etwa 30 Prozent der Sachleistungen.

Schritt 1 – Sachleistungen: 30 % x 1.497 € = 449,10 €. Schritt 2 – Pflegegeld Kombination: 599 x (1 - 0,3) = 419,30 €. Schritt 3 – Gesamtleistung: 449,10 + 419,30 = 868,40 €.

Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro (seit 2025, davor 125 Euro) für Alltagsbegleitung.

Die Tochter beantragt das Pflegegeld bei der Pflegekasse, vereinbart mit dem Pflegedienst die Sachleistungsabrechnung und meldet den Sachleistungsanteil zurück. Das Pflegegeld kommt monatlich auf das Konto der Mutter.

Schritt 4 – Was die Rechnung voraussetzt: Der Pflegegrad 3 ist hier bereits anerkannt.

Wäre er es nicht, stünde am Anfang nicht die Rechnung, sondern der Antrag bei der Pflegekasse und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der die Selbstständigkeit im häuslichen Alltag bewertet.

Erst der Bescheid schafft die Grundlage für jede Leistungshöhe.

Schritt 5 – Vorgehen: Die Tochter dokumentiert vor dem Begutachtungstermin über einige Tage den tatsächlichen Hilfebedarf, lässt sich in einer kostenlosen Pflegeberatung zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege informieren und prüft den Bescheid anschließend genau.

Erscheint ihr der festgestellte Grad zu niedrig, kann sie fristgerecht widersprechen. Die endgültige Entscheidung über Pflegegrad und Leistungshöhe trifft die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: anzunehmen, Pflegegrad 1 gehe leer aus. Richtig ist: Pflegegeld nach § 37 gibt es erst ab Pflegegrad 2 — Pflegegrad 1 erhält aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro/Monat (§ 45b, seit 2025; zuvor 125 Euro).

Zweiter Fehler: den Sachleistungsanteil falsch einzugeben; 100 Prozent Sachleistungen bedeuten kein Pflegegeld mehr. Dritter Fehler: den Entlastungsbetrag (§ 45b) zu vergessen; er kommt für alle Pflegegrade zu den übrigen Leistungen hinzu.

Vierter Fehler: die Eigenanteile bei stationärer Pflege zu ignorieren; der Pflegekassen-Beitrag deckt nicht alle Kosten.

Fünfter Fehler: Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) nicht zu nutzen; sie sind gesonderte Ansprüche, die oft ungenutzt verfallen.

Sechster Fehler: zu früh in die stationäre Pflege zu wechseln, wenn häusliche Kombinationsleistungen ausreichend wären. Dieser Rechner liefert eine Orientierung; verbindlich ist der Bescheid der Pflegekasse.

Siebter Fehler: aus einem selbst geschätzten Pflegegrad auf einen Anspruch zu schließen. Der Grad ergibt sich nicht aus einer Vermutung, sondern aus der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — der Rechner setzt ihn lediglich voraus.

Achter Fehler: aus Scheu oder wegen eines vermeintlich niedrigen Grades gar keinen Antrag zu stellen.

Ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen zustehen, entscheidet allein die Pflegekasse im Einzelfall, und ein Rechnerergebnis ist kein Grund, darauf zu verzichten.

Stelle den Antrag bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse, führe vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch und nutze die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Gegen einen Bescheid, der dir zu niedrig erscheint, ist innerhalb der genannten Frist ein Widerspruch möglich.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Pflegegeld-Rechner macht die SGB-XI-Leistungen nachvollziehbar: Er berechnet Pflegegeld (§ 37), Sachleistungsmaximum (§ 36) und bei Kombinationsleistung (§ 38) den anteiligen Pflegegeld-Betrag.

Im Beispiel PG 3 häuslich, 30 % Sachleistungen ergibt sich 419,30 Euro Pflegegeld und 449,10 Euro Sachleistungen = 868,40 Euro Gesamtleistung.

Wichtig: PG 1 erhält kein Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag), stationäre Pflege hat einen pauschalen Betrag nach § 43, und der Entlastungsbetrag (seit 2025: 131 Euro) ist nicht im Rechner abgebildet.

So nutzt du es: Pflegegrad, Setting und Sachleistungsanteil eingeben und dann bei der Pflegekasse beantragen. Nur Orientierung — kein verbindlicher Bescheid, maßgeblich ist die Pflegekasse, Stand 2026.

Disclaimer: Dieses Ergebnis ist ein unverbindlicher Orientierungswert, kein Bescheid und keine Pflege- oder Sozialberatung.

Der Rechner stellt keinen Pflegegrad fest — diesen erkennt die Pflegekasse auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst an.

Er bildet außerdem weder Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege noch die Eigenanteile im Heim vollständig ab; die stationären Leistungsbeträge nach § 43 SGB XI rechnet er dagegen bereits mit den seit dem 1.

Januar 2025 geltenden Werten von 805 Euro bis 2.096 Euro, während ältere Ratgeber hier noch die niedrigeren Beträge bis Ende 2024 nennen. Ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen zustehen, entscheidet allein die Pflegekasse im Einzelfall.

Stelle den Antrag deshalb auch dann, wenn dich dieses Ergebnis unsicher macht, und nutze die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie die Pflegestützpunkte vor Ort.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Pflegegeld (Kombinationsleistung): 419,30 € (599 € × 70 %) + Sachleistungen 449,10 € (30 % × 1.497 €) = Gesamtleistung ca. 868 €

Pflegegrad 3, 30 % Sachleistungen (Kombinationsleistung)

Pflegegrad
Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
Pflegesetting
Häusliche Pflege (ambulant)
Anteil Pflegesachleistungen
30 %

Beispiel 2 · Mittel · Pflegekassenleistung stationär: 1.855 € pro Monat (§ 43 SGB XI)

Pflegegrad 4, stationäre Pflege im Heim

Pflegegrad
Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
Pflegesetting
Stationäre Pflege (Pflegeheim)
Anteil Pflegesachleistungen
0 %

Beispiel 3 · Komplex · Pflegegeld: 0 € (Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld nach § 37)

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, nur Entlastungsbetrag

Pflegegrad
Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
Pflegesetting
Häusliche Pflege (ambulant)
Anteil Pflegesachleistungen
0 %

Beispiel 4 · Komplex · Ausgezahltes Pflegegeld: 0 € (599 € × 0 %) + Sachleistungen 796 € (100 % × 796 €) = Gesamtleistung 796 €

Pflegegrad 2, 100 % Pflegesachleistungen (voller Pflegedienst)

Pflegegrad
Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegesetting
Häusliche Pflege (ambulant)
Anteil Pflegesachleistungen
100 %

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

BAföG-RechnerBAföG-Anspruch 2025 schätzen: Bedarfssatz nach § 13 BAföG minus Elterneinkommen- und Eigeneinkommensanrechnung – für Studierende und Schüler:innen. Nur Orientierung.PflegegradrechnerPflegegrad 2026 kostenlos berechnen: Rohpunkte der 6 NBA-Module eingeben, gewichtete Punkte und voraussichtlichen Pflegegrad 1–5 nach § 15 SGB XI erhalten.Haushaltsnahe-Dienstleistungen-RechnerHaushaltsnahe Dienstleistungen 2026 absetzen: Minijob (510 €), Dienstleistungen/Pflege (4.000 €) und Handwerker (1.200 €) nach § 35a EStG getrennt berechnen – kostenlos, sofort, mit Deckel-Check.Außergewöhnliche Belastungen RechnerAußergewöhnliche Belastungen 2026 berechnen: zumutbare Belastung nach § 33 EStG stufenweise, abziehbarer Betrag und Steuerersparnis – kostenlos, sofort.Gründungszuschuss-RechnerGründungszuschuss berechnen: aus Arbeitslosengeld oder Bruttolohn die Höhe von Phase 1 (sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro) und Phase 2 (neun Monate zu 300 Euro), die Gesamtsumme, die Phasen-Enddaten und den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den §§ 93, 94 und 148 SGB III ermitteln.GdB RechnerGesamt-GdB aus Einzel-GdB-Werten schaetzen und Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkostenpauschale, Steuerersparnis sowie Rechtsfolgen (Schwerbehinderung, Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz) ablesen.WBS-RechnerWohnberechtigungsschein-Anspruch prüfen: Einkommensgrenze nach § 9 WoFG und Landesrecht für alle 16 Bundesländer, anrechenbares Einkommen nach §§ 20–24 WoFG berechnen.Aufstiegs-BAföG-RechnerAufstiegs-BAföG berechnen: Zuschuss, KfW-Darlehen, Erlass und Eigenanteil für Lehrgangsgebühren und Meisterstück, bei Vollzeit mit Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag nach dem AFBG.Arbeitslosengeld-RechnerArbeitslosengeld 2026 berechnen: ALG 1 aus Bruttolohn und Steuerklasse schätzen – Leistungssatz 60/67 Prozent, Tages- und Monatsbetrag sowie Anspruchsdauer nach §§ 147–153 SGB III.BAB-RechnerBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2026 schätzen: Bedarf, Freibeträge und Einkommensanrechnung nach §§ 56–72 SGB III – monatlicher BAB-Anspruch für Azubis mit eigener Wohnung.Bürgergeld-RechnerBürgergeld 2026 berechnen: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Freibeträge nach §§ 19–22 SGB II zum geschätzten Bürgergeld-Anspruch je Haushalt.Kinderzuschlag-RechnerKinderzuschlag 2026 berechnen: bis zu 297 Euro je Kind nach § 6a BKGG, Mindesteinkommen und Anspruch dem Grunde nach prüfen.KindergeldrechnerKindergeld 2026 berechnen: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 EStG, Summe pro Monat und Jahr für alle Kinder.Kostenbeitrag-Jugendhilfe-RechnerKostenbeitrag Jugendhilfe berechnen: Einkommensgruppe nach der Kostenbeitragsverordnung, Absenkung durch Unterhaltspflichten und Beitrag pro Monat bei Heim, Wohngruppe, Pflegefamilie oder Tagesgruppe.Unterhaltsvorschuss-RechnerUnterhaltsvorschuss 2026 berechnen: Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeld, Anrechnung von Unterhalt, Waisenbezügen und Einkünften des Kindes, Anspruch bis 12 oder 18 Jahre nach dem UVG.

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  • Infografik: Formel: Pflegegeld nach Pflegegrad (§ 37 SGB XI), Pflegegeld = Tabelle(Pflegegrad), PG 2: 332 €  ·  PG 3: 573 €  ·  PG 4: 765 €  ·  PG 5: 947 €, STEUERFREI · HÄUSLICHE PFLEGE DURCH ANGEHÖRIGE · AB 01.01.2025, VARIABLEN, Pflegegrad (1–5) – Durch MDK-B

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  • Infografik: Pflegegeld-Rechner 2026 (SGB XI): Leistungen nach Pflegegrad, Kombination (§ 38): Pflegegeld × (1 − Sachleistungsanteil%) · Entlastungsbetrag 131 €/Monat zusätzlich (§ 45b), Pflegegrad, Pflegegeld (§ 37), Sachleist.max (§ 36), Stationär (§ 43), PG 1,

    Pflegegeld-Rechner Leistungen

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Nur Orientierung — kein verbindlicher Bescheid. Pflegegeld setzt einen anerkannten Pflegegrad und eine ärztliche Bescheinigung voraus. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI) für Pflegegrad 1 ist nicht abgebildet.

Quelle: SGB XI §§ 30, 34, 36, 37, 38, 40, 42a, 43, 44, 45b — Pflegegeldbeträge ab 01.01.2025, für 2026/2027 unverändert; § 3 Nr. 36 EStG; § 11a SGB II

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
SGB XI §§ 36–38, 43 — Pflegegeldbeträge ab 01.01.2025, für 2026 unverändert (nächste Dynamisierung 01.01.2028)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Pflegegeld-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegeld-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Pflegegeld-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegeld-rechner

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