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Mehrwertsteuer-Rechner: Netto und Brutto mit 19 % oder 7 %

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Kurzantwort

Mehrwertsteuerrechner: Gib richtung und betrag ein und erhalte Brutto-Betrag (€) als Ergebnis. Kein Ersatz für steuerliche oder finanzielle Fachberatung.

MwSt berechnen: Mehrwertsteuer aus Netto- oder Bruttobetrag herausrechnen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Apr. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Mehrwertsteuerrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Mehrwertsteuer-Rechner 2026 berechnet sofort und in beide Richtungen: Netto zu Brutto (Endpreis berechnen) und Brutto zu Netto (Mehrwertsteuer herausrechnen). Er beantwortet drei typische Anliegen: den MwSt-Anteil eines Betrags bei 19 Prozent ermitteln, die enthaltene Steuer aus einem Bruttobetrag herausrechnen und den passenden Steuersatz für eine bestimmte Leistung bestimmen.

In Deutschland gilt nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) der Regelsteuersatz von 19 Prozent für die meisten Waren und Dienstleistungen sowie der ermäßigte Satz von 7 Prozent für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und den Übernachtungsanteil in Hotels. Seit dem 1.

Januar 2026 gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einheitlich der ermäßigte Satz von 7 Prozent – unabhängig vom Verzehrsort. Getränke bleiben bei 19 Prozent.

Der Rechner richtet sich an Selbstständige für korrekte Ausgangsrechnungen, Händler für Einkauf und Verkaufskalkulation, und Verbraucher für Preisvergleiche.

Er unterstützt außerdem europäische MwSt-Sätze im Vergleich für internationale Geschäftsvorfälle.

Der Rechner selbst bleibt dabei bewusst schlank: Er kennt den Regelsatz und den ermäßigten Satz nach § 12 UStG sowie ein Feld für einen frei wählbaren Prozentsatz, mit dem sich auch abweichende ausländische Sätze durchrechnen lassen.

Was er dir nicht abnimmt, ist die eigentlich schwierige Frage – welcher Satz auf deine konkrete Leistung anzuwenden ist. Diese Zuordnung löst keine Formel, sondern nur ein Blick ins Gesetz oder in die Beratung. Mehrwertsteuer-Vergleich: 19 % Regelsteuersatz vs. 7 % ermäßigter Satz mit Produktbeispielen

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Lege zunächst die Rechenrichtung fest: Netto zu Brutto für die Preisaufschlagsrechnung oder Brutto zu Netto für die Rückrechnung aus einem Endpreis. Gib dann den Betrag in Euro und den passenden Steuersatz ein.

In der Praxis sind 19 Prozent und 7 Prozent die häufigsten Werte. Der Betrag stammt typischerweise aus Rechnung, Kassenzettel, Online-Angebot oder Kalkulationsblatt. Betrag und Steuersatz müssen aus demselben Geschäftsvorfall stammen.

Typische Eingabefehler sind: Bruttobetrag als Nettowert eingeben und damit systematisch zu hohe Endpreise erzeugen, falschen Steuersatz für die Produktgruppe wählen (z.B. 19 statt 7 Prozent für Grundnahrungsmittel), gemischte Warenkörbe mit verschiedenen Sätzen in einem einzigen Lauf verarbeiten statt pro Steuersatz getrennt zu rechnen, und Rabatte oder Versandkosten nicht in die Bemessungsgrundlage einzurechnen.

Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt: Auf Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Konkret wählst du zunächst die Richtung: Vom Nettobetrag ausgehend rechnet der Rechner die Umsatzsteuer auf und zeigt den Bruttobetrag, vom Bruttobetrag ausgehend zieht er die enthaltene Steuer heraus und weist den Nettobetrag aus.

Beim Steuersatz stehen die beiden gesetzlichen Sätze nach § 12 UStG zur Wahl – 19 Prozent als Regelsatz und 7 Prozent als ermäßigter Satz für Lebensmittel, Bücher oder den öffentlichen Nahverkehr – sowie ein frei eingebbarer individueller Satz für Sonderfälle.

Mehr Felder gibt es nicht: Betrag und Satz genügen, weil die Umsatzsteuer eine reine Prozentrechnung auf den jeweiligen Bezugsbetrag ist.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Wie berechnet man die Mehrwertsteuer? MwSt rückwärts rechnen: Brutto ÷ 1,19 = Netto, Steuer = Brutto − Netto.

Wie rechne ich 19 % von einer Summe aus? Netto × 0,19 = Mehrwertsteuer. Die Rechenlogik folgt zwei exakten Formeln. Netto zu Brutto: Brutto = Netto mal (1 plus Steuersatz geteilt durch 100). Der Steueranteil = Brutto minus Netto.

Brutto zu Netto (MwSt herausrechnen): Netto = Brutto geteilt durch (1 plus Steuersatz geteilt durch 100). Der Steueranteil = Brutto minus Netto. Warum nicht einfach 19 Prozent vom Bruttobetrag abziehen? Das ist falsch.

Aus 119 Euro brutto werden durch Abzug von 19 Prozent nur 96,39 Euro, statt korrekt 100 Euro. Richtig ist die Division durch 1,19. Rechenbeispiele 19 Prozent: 500 Euro netto ergibt 595 Euro brutto und 95 Euro Steueranteil.

Umgekehrt: 595 Euro brutto ergibt 500 Euro netto und 95 Euro Steueranteil. Rechenbeispiele 7 Prozent: 200 Euro netto ergibt 214 Euro brutto und 14 Euro Steueranteil. Aus 214 Euro brutto werden 200 Euro netto und 14 Euro Steueranteil.

Die Formeln gelten für jeden beliebigen Steuersatz, also auch für individuelle Sondersätze anderer EU-Länder.

Ein Zahlenpaar zum Gegenrechnen beim ermäßigten Satz: Aus 1.000 Euro brutto werden bei 7 Prozent genau 934,58 Euro netto und 65,42 Euro Steuer.

Dass die 65,42 Euro spürbar unter 70 Euro bleiben, überrascht viele – ist aber dieselbe Mechanik wie oben: Der Satz bemisst sich am Netto, nicht am Brutto. Aus dem Bruttobetrag herausgerechnet entsprechen 7 Prozent deshalb nur rund 6,54 Prozent. MwSt-Formel: Netto × 1,19 = Brutto und Brutto ÷ 1,19 = Netto

Formel zur Mehrwertsteuer-Berechnung: Brutto gleich Netto mal eins plus Steuersatz, und Rückrechnung.

Nachschlagen

Mehrwertsteuer-Sätze Europa 2026: Normalsatz und ermäßigter Satz nach Land

In Deutschland gilt seit 2007 ein Normalsatz von 19 % und ein ermäßigter Satz von 7 % (Lebensmittel, Bücher, ÖPNV, etc.). Die EU schreibt einen Mindest-Normalsatz von 15 % vor. Schweiz und Norwegen sind keine EU-Mitglieder.

MwSt-Sätze in EU-Ländern und ausgewählten Nicht-EU-Ländern 2026: Normal-, ermäßigter und Nullsatz
LandNormalsatz (%)Ermäßigter Satz (%)Nullsatz / SondersatzAnmerkung
Deutschland (DE)19 %7 %0 % (PV-Anlagen, § 12 Abs. 3 UStG)7 % auch Gastronomie-Speisen seit 01.01.2026
Österreich (AT)20 %10 % / 13 %0 % (Exporte)13 % für Hotelübernachtungen
Schweiz (CH)8,1 %2,6 % / 3,8 %0 % (Exporte)Nicht EU; eigenes System
Frankreich (FR)20 %5,5 % / 10 %2,1 % (Medikamente)
Italien (IT)22 %5 % / 10 %4 % (Grundnahrungsm.)
Spanien (ES)21 %10 %4 % (Grundnahrungsm.)
Niederlande (NL)21 %9 %0 % (Exporte)
Belgien (BE)21 %6 % / 12 %0 % (Exporte)
Polen (PL)23 %5 % / 8 %0 % (Exporte)
Tschechien (CZ)21 %12 %0 % (Exporte)Reform 2024: 3 Sätze → 2 Sätze
Schweden (SE)25 %6 % / 12 %0 % (Exporte)Höchster EU-Satz
Dänemark (DK)25 %0 %0 % (fast alle ermäßigt 0)Kaum Ermäßigungen
Finnland (FI)25,5 %10 % / 14 %0 % (Exporte)Erhöhung Sept. 2024
Norwegen (NO)25 %12 % / 15 %0 % (Exporte)Nicht EU; EWR-Mitglied
Portugal (PT)23 %6 % / 13 %0 % (Exporte)Azoren/Madeira: reduzierte Sätze
Griechenland (GR)24 %6 % / 13 %0 % (Exporte)Ägäische Inseln: 17/6/4 %
Ungarn (HU)27 %5 % / 18 %0 % (Exporte)Höchster EU-Normalsatz
Rumänien (RO)21 %11 %0 % (Exporte)Reform 01.08.2025 (Legea 141/2025); 9 % für best. Wohnimmobilien bis 31.07.2026
Irland (IE)23 %9 % / 13,5 %0 % (Lebensmittel, Kleidung)
Luxemburg (LU)17 %3 % / 8 %0 % (Exporte)Niedrigster EU-Normalsatz

Quelle: EU-Kommission – VAT Rates Applied in the Member States 2026; OECD Tax Database. DE-Kategorien: 19 % (Standard), 7 % (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Blumen, ÖPNV, Hotelübernachtungen, Theatertickets, Gastronomie-Speisen seit 01.01.2026 nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG – Getränke weiterhin 19 %), 0 % (Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UStG, mit Vorsteuerabzug; Arztleistungen/Vermietung/Finanzdienstleistungen sind Steuerbefreiungen nach § 4 UStG ohne Vorsteuerabzug). Rumänien: Reform per Legea 141/2025, in Kraft 01.08.2025. Stand: August 2026. Nächste Prüfung: August 2027.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Mehrwertsteuerrechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus?

Es gibt zwei Rechenrichtungen. Netto zu Brutto: Brutto = Netto mal (1 plus Steuersatz geteilt durch 100). Bei 19 Prozent ergibt das aus 100 Euro Netto: 100 mal 1,19 gleich 119 Euro Brutto, Steuer 19 Euro.

Brutto zu Netto: Netto = Brutto geteilt durch (1 plus Steuersatz geteilt durch 100). Aus 119 Euro werden so 119 geteilt durch 1,19 gleich 100 Euro Netto. Beim ermäßigten Satz von 7 Prozent nimmst du den Teiler 1,07.

Häufiger Fehler: Viele ziehen 19 Prozent direkt vom Bruttobetrag ab – das ergibt zu wenig Netto. Aus 119 Euro brutto würden so nur 96,39 Euro statt korrekt 100 Euro. Immer durch (1 plus Steuersatz) teilen, nicht subtrahieren.

Typische Werte: 250 Euro netto werden bei 19 Prozent zu 297,50 Euro brutto. Aus 1.000 Euro brutto werden bei 7 Prozent 934,58 Euro netto.

Der Rechner oben erledigt beide Richtungen automatisch für 19 Prozent, 7 Prozent oder einen individuellen Steuersatz.

Wie viel sind 19 % MwSt von einem Betrag?

19 Prozent Mehrwertsteuer von einem Nettobetrag berechnest du durch Multiplikation mit dem Faktor 0,19. Die Formel lautet: MwSt-Betrag = Nettobetrag mal 0,19.

Konkrete Beispiele für häufige Beträge: 100 Euro netto mal 0,19 ergibt 19 Euro Steuer und 119 Euro brutto. 250 Euro netto: 47,50 Euro Steuer, 297,50 Euro brutto. 500 Euro netto: 95 Euro Steuer, 595 Euro brutto.

1.000 Euro netto: 190 Euro Steuer, 1.190 Euro brutto. 2.500 Euro netto: 475 Euro Steuer, 2.975 Euro brutto. 5.000 Euro netto: 950 Euro Steuer, 5.950 Euro brutto. 10.000 Euro netto: 1.900 Euro Steuer, 11.900 Euro brutto.

Wichtig: Der Faktor 0,19 bezieht sich stets auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag.

Wenn du nur den Bruttobetrag hast und den Steueranteil herausrechnen willst, lautet die richtige Formel: Steueranteil = Brutto minus (Brutto geteilt durch 1,19). Aus 595 Euro brutto sind das 595 minus 500 gleich 95 Euro Steuer.

Trage deinen Wert in den Mehrwertsteuer-Rechner oben ein, er zeigt Netto, Steueranteil und Brutto sofort für jeden Steuersatz.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?

Die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herausrechnen gelingt mit der Formel: Netto = Brutto geteilt durch 1,19 (bei 19 Prozent) beziehungsweise Brutto geteilt durch 1,07 (bei 7 Prozent). Der Steueranteil ergibt sich dann als Brutto minus Netto.

Das ist ein häufiger Irrtum zu korrigieren: Viele ziehen einfach 19 Prozent vom Bruttobetrag ab. Das ist mathematisch falsch und ergibt systematisch zu wenig Netto.

Aus 595 Euro brutto würden bei falscher Methode 595 mal 0,81 gleich 481,95 Euro Netto, statt korrekt 500 Euro. Richtige Beispielrechnung bei 19 Prozent: 595 Euro brutto geteilt durch 1,19 gleich 500 Euro Netto.

Steueranteil: 595 minus 500 gleich 95 Euro. Richtige Beispielrechnung bei 7 Prozent: 214 Euro brutto geteilt durch 1,07 gleich 200 Euro Netto. Steueranteil: 214 minus 200 gleich 14 Euro.

Allgemeine Merkregel: Den Bruttobetrag immer durch (1 + Steuersatz als Dezimalzahl) teilen, nie den prozentualen Anteil direkt abziehen.

Der Mehrwertsteuer-Rechner auf dieser Seite übernimmt die Berechnung automatisch in der Rechenrichtung Brutto zu Netto. Einfach Bruttobetrag und Steuersatz eingeben, den Rest berechnet der Rechner.

Wann gilt 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer?

Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent ist in Paragraf 12 Abs. 2 UStG abschliessend geregelt.

Er gilt unter anderem für: Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Fleisch, Obst und Gemüse, Bücher und Zeitschriften einschliesslich E-Books (seit 2020), den öffentlichen Personennahverkehr (OEPNV), den Übernachtungsanteil in Hotels (Frühstück dagegen 19 Prozent), Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen, Blumen und Pflanzen sowie seit dem 1.

Januar 2026 nach Paragraf 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG alle Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Gastronomie-Speisen).

Nicht begüstigt und weiterhin mit 19 Prozent belegt sind dagegen: Getränke unabhängig vom Verzehrsort, Elektronik, Kleidung und die meisten Dienstleistungen.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Buch für 20 Euro netto kostet mit 7 Prozent insgesamt 21,40 Euro brutto. Eine Beratungsstunde für dieselben 20 Euro netto kostet mit 19 Prozent 23,80 Euro brutto.

Der Unterschied beträgt 2,40 Euro.

Warum heisst die Mehrwertsteuer offiziell Umsatzsteuer?

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer bezeichnen ein und dieselbe Steuer, unterscheiden sich aber in ihrer sprachlichen Herkunft und rechtlichen Verwendung.

Umsatzsteuer ist der offizielle Begriff des deutschen Steuerrechts und wird in Paragraf 1 UStG so definiert. Auf gesetzeskonformen Rechnungen muss daher der Begriff Umsatzsteuer oder die Abkürzung USt verwendet werden.

Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Ausdruck, der auf das europäische Funktionsprinzip der Steuer anspielt: Besteuert wird auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette nur der hinzugefügte Mehrwert, weil Unternehmen die gezahlte Vorsteuer abziehen dürfen.

Beispiel: Kauft ein Händler Ware für 119 Euro brutto (100 Euro netto plus 19 Euro Vorsteuer) und verkauft sie für 238 Euro brutto (200 Euro netto plus 38 Euro Umsatzsteuer), führt er nur die Differenz von 38 minus 19 gleich 19 Euro ans Finanzamt ab.

Er zahlt effektiv nur Steuer auf seinen eigenen Mehrwert von 100 Euro. Auf Kassenbons und Rechnungen sind beide Begriffe verbreitet. In der EU trägt die Steuer einheitlich den Namen Value Added Tax (VAT), in der Schweiz MWST und in Frankreich TVA.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?

In Deutschland existieren zwei gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuersätze nach Paragraf 12 UStG.

Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent und gilt seit dem Jahr 2007 für die überwiegende Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen, zum Beispiel Elektronik, Kleidung, Software, Beratungsleistungen und handwerkliche Leistungen.

Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt für eine abschliessend geregelte Liste von Gütern: Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften, den öffentlichen Personennahverkehr, den Übernachtungsanteil in Hotels sowie seit dem 1.

Januar 2026 für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Gastronomie-Speisen, nicht Getränke). Hinzu kommt seit dem 1.

Januar 2023 nach Paragraf 12 Abs. 3 UStG ein echter Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen; im Unterschied zu den Steuerbefreiungen nach Paragraf 4 UStG bleibt dabei der Vorsteuerabzug erhalten.

Rechenbeispiel Regelsatz: Auf 200 Euro netto fallen 38 Euro Steuer an, der Bruttopreis liegt bei 238 Euro. Rechenbeispiel ermäßigter Satz: Auf 200 Euro netto fallen 14 Euro Steuer an, der Bruttopreis liegt bei 214 Euro.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit 19 Prozent im Mittelfeld: Den höchsten Regelsatz hat Ungarn mit 27 Prozent, den niedrigsten hat Luxemburg mit 17 Prozent.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz?

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und erhebt eigene Mehrwertsteuersätze, die dort als Mehrwertsteuer (MWST), auf Französisch Taxe sur la valeur ajoutee (TVA) und auf Italienisch Imposta sul valore aggiunto (IVA) bezeichnet werden. Seit dem 1.

Januar 2024 gelten drei Sätze: Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent und wird auf Elektronik, Kleidung, allgemeine Dienstleistungen und die meisten sonstigen Güter erhoben. Für Beherbergungsleistungen in Hotels gilt ein Sondersatz von 3,8 Prozent.

Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent kommt bei Grundnahrungsmitteln, Büchern, Zeitungen und Medikamenten zur Anwendung. Diese Sätze wurden zum 1.

Januar 2024 zur Finanzierung der AHV-Rentenreform angehoben: Zuvor galten 7,7 Prozent, 3,7 Prozent und 2,5 Prozent. Rechenbeispiel: 100 Schweizer Franken netto ergeben mit 8,1 Prozent Normalsatz 108,10 Franken brutto.

Im direkten Vergleich: Das ist deutlich unter dem deutschen Regelsatz von 19 Prozent. Für Beträge in Schweizer Franken kann der Rechner mit dem Schweizer Normalsatz von 8,1 Prozent genutzt werden.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt nach Paragraf 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für alle Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einheitlich der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent – unabhängig davon, ob Gäste im Lokal essen oder Speisen mitnehmen.

Diese Neuregelung trat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 22. Dezember 2025) in Kraft. Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, unabhängig vom Verzehrsort.

Hintergrund der wechselnden Sätze: Während der Covid-Pandemie wurde der Satz auf 7 Prozent gesenkt (2020–2023), lief zum 31. Dezember 2023 aus und galt ab Januar 2024 wieder mit 19 Prozent.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde er 2026 dauerhaft auf 7 Prozent abgesenkt. Rechenbeispiel bei 7 Prozent: Ein Gericht für 10 Euro netto kostet 10,70 Euro brutto, der Steueranteil beträgt 70 Cent.

Für gemischte Rechnungen mit Speisen und Getränken müssen Gastronomiebetriebe beide Steuersätze weiterhin getrennt ausweisen.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Wie rechne ich 19 Prozent Mehrwertsteuer raus? Die Formel lautet: Netto = Brutto geteilt durch 1,19.

Aus einem Bruttopreis von 1.000 Euro werden so exakt 840,34 Euro netto, der Steueranteil beträgt 159,66 Euro. Wie rechne ich 19 Prozent von einem Betrag aus? Nettobetrag mal 0,19. Aus 500 Euro netto werden 95 Euro Mehrwertsteuer.

Welcher Steuersatz gilt für meine Leistung? Prüfe immer den rechtlich korrekten Satz. 19 Prozent gelten für die meisten Dienstleistungen, Elektronik und Kleidung.

7 Prozent gelten für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften und Übernachtungen (nur Beherbergungsanteil). Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Gastronomie-Speisen): seit 1.

Januar 2026 einheitlich 7 Prozent nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG – Getränke weiterhin 19 Prozent.

Für Unternehmer sind Sonderfälle separat zu klären: Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (keine MwSt auf Rechnung), innergemeinschaftliche Lieferungen (0 Prozent unter Bedingungen), Reverse-Charge (Steuerschuldner ist der Empfänger).

Für die Einfuhrumsatzsteuer auf Pakete aus Drittländern nutze den Zoll-Rechner. Der Rechner liefert die Betragslogik, ersetzt aber nicht die steuerrechtliche Einordnung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen bietet die Verbraucherzentrale.

Ein paar Kontrollrechnungen zum Nachvollziehen: 100 Euro netto ergeben bei 19 Prozent genau 119 Euro brutto (19 Euro Steuer), bei 7 Prozent 107 Euro (7 Euro Steuer). Ein individueller Satz von 20 Prozent macht aus 1.000 Euro netto 1.200 Euro brutto.

Umgekehrt stecken in 1.190 Euro brutto bei 19 Prozent exakt 1.000 Euro netto und 190 Euro Steuer, und in 100 Euro brutto bei 7 Prozent 93,46 Euro netto plus 6,54 Euro Steuer.

Wichtig für die Rechnung rückwärts: Die 19 Prozent beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag – deshalb sind es aus dem Brutto herausgerechnet nur rund 15,97 Prozent.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Rechnungsprüfung und Kalkulation: Eine Agentur erhält eine Eingangsrechnung über 595 Euro brutto für eine Marketingleistung mit 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Schritt 1 (Eingangsrechnung prüfen): Brutto zu Netto, Betrag 595 Euro, Steuersatz 19 Prozent. Ergebnis: 500 Euro netto und 95 Euro Umsatzsteuer. Die Rechnung ist korrekt.

Schritt 2 (Eigene Ausgangsrechnung kalkulieren): Die Agentur erbringt eine Leistung für 1.250 Euro netto. Netto zu Brutto, 1.250 Euro, 19 Prozent. Ergebnis: 1.487,50 Euro brutto, Steueranteil 237,50 Euro.

Schritt 3 (Buchung): Eingangsrechnung: 500 Euro Aufwand, 95 Euro Vorsteuer. Ausgangsrechnung: 1.250 Euro Erlös, 237,50 Euro Umsatzsteuer.

Ergebnis: In der Umsatzsteuervoranmeldung führt die Agentur 237,50 Euro ab und zieht 95 Euro Vorsteuer ab, netto Steuerlast 142,50 Euro. Schritt 4 (Preiskommunikation): Gegenüber Verbrauchern sind Bruttopreise gesetzlich vorgeschrieben.

Gegenüber Unternehmern ist auch die Nettobasis zulässig. Fehlt die saubere Trennung von Netto, Steuer und Brutto, steigt das Risiko für Rückfragen und fehlerhafte Voranmeldungen. Ergänzende Kalkulation für Selbstständige mit dem Stundensatz-Rechner.

An eine Grenze stößt die Agentur dort, wo es nicht mehr ums Rechnen geht: Reverse-Charge bei ausländischen Dienstleistern, innergemeinschaftliche Lieferungen oder die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG sind keine Prozentfrage, sondern eine Zuordnungsfrage.

Der Rechner liefert ihr die Beträge zu einem gegebenen Satz – ob dieser Satz überhaupt der richtige ist, muss sie vorher geklärt haben. MwSt-Praxis: Eingangsrechnung 595 EUR vs. Ausgangsrechnung 1.487,50 EUR, Zahllast 142,50 EUR

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Brutto und Netto verwechseln. Wer einen Bruttopreis von 595 Euro als Netto eingibt und 19 Prozent aufschlägt, berechnet 708,05 Euro statt des korrekten Bruttos von 595 Euro.

Immer die Rechenrichtung im Rechner korrekt wählen. Fehler 2: Falsches Herausrechnen der MwSt. Viele subtrahieren pauschal 19 Prozent vom Bruttobetrag. Das ergibt systemati zu hohe Nettowerte. Korrekt ist Brutto dividiert durch 1,19.

Aus 119 Euro brutto werden so 100 Euro netto, nicht 96,39 Euro. Fehler 3: Falschen Steuersatz wählen. Häufiger Fehler bei Lebensmitteln (7 statt 19 Prozent), Büchern (7 statt 19 Prozent). Fehler 4: Kleinunternehmer weist Umsatzsteuer aus.

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, darf keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Das kann zur Nachzahlungspflicht führen. Fehler 5: Gemischten Warenkorb in einem Lauf berechnen.

Positionen mit 7 und 19 Prozent müssen getrennt gerechnet und auf der Rechnung einzeln ausgewiesen werden, sonst sind Rechnungspflichtangaben fehlerhaft.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Mehrwertsteuer-Rechner 2026 berechnet für beide Rechenrichtungen belastbar, wie sich Nettobetrag, Steueranteil und Bruttobetrag zusammensetzen. Damit lassen sich Rechnungen prüfen, Preise korrekt kalkulieren und Angebote fundiert vergleichen.

Drei Schritte vor jeder Rechnungsstellung: Richtung korrekt wählen (Netto zu Brutto oder umgekehrt), den rechtlich zutreffenden Steuersatz verwenden und gemischte Warenkörbe nach Steuersätzen trennen.

Bei Sonderfällen wie Kleinunternehmerregelung, innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Reverse-Charge ist zusätzlich die steuerrechtliche Einordnung durch einen Fachmann nötig.

Für die Kalkulation von Honoraren und Stundensätzen empfiehlt sich ergänzend der Stundensatz-Rechner.

Für die Praxis heißt das: Prüfe immer, ob ein Preis netto oder brutto gemeint ist, bevor du rechnest – im Geschäftskundenbereich sind Angebote üblicherweise netto, im Endkundenhandel brutto.

Auf der Rechnung müssen nach § 14 UStG Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen sein; genau diese drei Werte liefert der Rechner in einem Schritt, egal aus welcher Richtung du startest.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Brutto 119,00 EUR | Mehrwertsteuer 19,00 EUR

Netto zu Brutto mit 19 %

mode
netto-brutto
betrag
100
steuersatzTyp
19

Beispiel 2 · Mittel · Brutto 64,09 EUR | Mehrwertsteuer 4,19 EUR

Netto zu Brutto mit 7 %

mode
netto-brutto
betrag
59.9
steuersatzTyp
7

Beispiel 3 · Komplex · Netto 209,24 EUR | Mehrwertsteuer 39,76 EUR

Brutto zu Netto zurückrechnen

mode
brutto-netto
betrag
249
steuersatzTyp
19

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Weiternutzung

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  • Zwei-Spalten-Vergleich des Regelsteuersatzes 19% und des ermäßigten Satzes 7% mit typischen Produktbeispielen.

    Mehrwertsteuer: 19 % vs. 7 % mit Beispielen

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer">Mehrwertsteuer: 19 % vs. 7 % mit Beispielen auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer
  • Zwei Umrechnungsrichtungen: Netto mal 1,19 ergibt Brutto, Brutto geteilt durch 1,19 ergibt Netto. Beispiel mit 100 Euro Netto und 119 Euro Brutto, 19 Euro MwSt.

    MwSt-Umrechnung: Netto-Brutto-Formel

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           alt="Zwei Umrechnungsrichtungen: Netto mal 1,19 ergibt Brutto, Brutto geteilt durch 1,19 ergibt Netto. Beispiel mit 100 Euro Netto und 119 Euro Brutto, 19 Euro MwSt."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer">MwSt-Umrechnung: Netto-Brutto-Formel auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer
  • Eine Agentur prüft eine Eingangsrechnung über 595 EUR brutto (500 EUR netto, 95 EUR USt) und erstellt eine Ausgangsrechnung über 1.487,50 EUR brutto (1.250 EUR netto, 237,50 EUR USt). USt-Voranmeldung: 237,50 EUR minus 95 EUR Vorsteuer = 142,50 EUR Zahllast.

    Mehrwertsteuer Praxis: Rechnungsprüfung und Kalkulation einer Agentur

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/mehrwertsteuer-praxis-agentur.svg"
           alt="Eine Agentur prüft eine Eingangsrechnung über 595 EUR brutto (500 EUR netto, 95 EUR USt) und erstellt eine Ausgangsrechnung über 1.487,50 EUR brutto (1.250 EUR netto, 237,50 EUR USt). USt-Voranmeldung: 237,50 EUR minus 95 EUR Vorsteuer = 142,50 EUR Zahllast."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer">Mehrwertsteuer Praxis: Rechnungsprüfung und Kalkulation einer Agentur auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF); UStG § 12

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Mehrwertsteuerrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Mehrwertsteuerrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/mehrwertsteuer

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