Dämmstärken-Stufentabelle und Wärmeverlustformel: Der Rechner hinterlegt je Rohrtyp eine typische Medientemperatur von 55, 60 oder 6 Grad Celsius und bildet daraus die Temperaturdifferenz zur Umgebung. Die empfohlene Dämmstärke folgt für Heizung und Warmwasser einer gestuften Logik nach GModG Anlage 8 (vormals GEG Anlage 8): bis 22 mm Rohrdurchmesser 20 mm, bis 35 mm 30 mm, bis 100 mm ungefähr Rohrdurchmesser gleich Dämmstärke (die sogenannte '100-Prozent-Regel'), darüber pauschal 100 mm.
Danach berechnet eine vereinfachte U-Wert-Näherung den jährlichen Wärmeverlust pro Meter ohne und mit Dämmung.
Beispiel: Ein 28-mm-Warmwasserrohr in kühler Kellerluft zeigt sofort, wie stark schon wenige Meter ungedämmte Strecke die jährlichen Verluste erhöhen.
Der U-Wert-Ansatz beschreibt dabei den Wärmestrom durch Rohrwand und Dämmschicht: Je dicker die Dämmung und je geringer ihre Wärmeleitfähigkeit, desto kleiner der Verlust je Meter.
Weil die Temperaturdifferenz linear in die Rechnung eingeht, verdoppelt eine doppelt so große Differenz zwischen Medium und Umgebung auch den Wärmestrom.
Der ausgewiesene Jahreswert unterstellt eine durchgehende Betriebszeit und ist deshalb als obere Abschätzung zu lesen, mit der sich eine Dämmmaßnahme bewerten, aber keine exakte Abrechnung führen lässt.
Wichtig: Kälte- und Kaltwasserleitungen folgen NICHT derselben Stufentabelle wie Heizung und Warmwasser, sondern der eigenständigen, nur zweistufigen Regel aus § 70 GModG in Verbindung mit Anlage 8 Nr. 2 — bis 22 mm Innendurchmesser 9 mm Dämmdicke, darüber pauschal 19 mm, unabhängig davon, wie groß das Rohr darüber hinaus wird.
Der Rechner wendet diese eigene Kälte-Regel automatisch an, sobald Rohrinhalt = Kälte gewählt ist; bei 28 mm Außendurchmesser liefert das 19 mm statt der 30 mm, die für ein gleich großes Heizungsrohr gelten würden.