Überblick
Was ist der Urlaubsabgeltung-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wer bei Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses Resturlaub auszahlen lassen möchte, hat nach § 7 Abs. 4 BUrlG einen gesetzlichen Anspruch: Der Arbeitgeber zahlt statt des Urlaubs einen Geldbetrag – man spricht auch von Urlaub auszahlen lassen oder Urlaubstage auszahlen.
Der Urlaubsabgeltung-Rechner berechnet aus Monatsbrutto, Jahresurlaubstagen, bereits genommenen Tagen und dem Ausscheidemonat den anteiligen Resturlaub, den Tagessatz und den Brutto-Abgeltungsbetrag.
Der anteilige Urlaubsanspruch folgt § 5 BUrlG: Die Zwölftelung gilt in der ersten Jahreshälfte und bei nicht erfüllter Wartezeit; wer die Wartezeit (§ 4 BUrlG: sechs Monate) erfüllt hat und nach dem 30.
Juni ausscheidet, behält den vollen Jahresanspruch. Bruchteile werden erst ab einem halben Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Der Tagessatz ergibt sich aus dem vereinfachten Verfahren: Jahresbrutto geteilt durch 260 Arbeitstage nach § 11 BUrlG.
Nach § 11 BUrlG gilt: (Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ÷ tatsächliche Arbeitstage) × Resturlaubstage — bei konstantem Monatsgehalt identisch mit Jahresbrutto ÷ 260. Die Netto-Näherung liegt bei ca. 60 Prozent des Bruttobetrags.
Die Ergebnisse sind Orientierungswerte; verbindlich ist die Abrechnung des Arbeitgebers. Keine Rechtsberatung.
Wichtig ist die Reihenfolge der Berechnung: Zuerst steht fest, wie viele Urlaubstage bis zum Ausscheiden anteilig entstanden sind, davon werden die bereits genommenen Tage abgezogen, und erst der verbleibende Resturlaub wird mit dem Tagessatz in einen Geldbetrag umgerechnet.
Der Rechner bildet diese Kette nach und zeigt jeden Zwischenschritt, damit du die Abgeltung gegenüber dem Arbeitgeber nachvollziehen und plausibilisieren kannst.
Er eignet sich sowohl für die Vorbereitung eines Kündigungsgesprächs als auch für die Kontrolle einer bereits erhaltenen Schlussabrechnung, in der die Urlaubsabgeltung häufig als eigener Posten auftaucht.