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Urlaubsabgeltung berechnen: Auszahlung bei Kündigung

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Bereits im Vorjahr beschäftigt (Wartezeit erfüllt)?
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Kurzantwort

Urlaubsabgeltung-Rechner: Monatsbrutto, Jahresurlaubstage, bereits genommene Tage und Ausscheidemonat eingeben – Resturlaubstage, Tagessatz und Brutto-Abgeltungsbetrag nach § 7 Abs. 4 BUrlG ablesen. Keine Rechtsberatung, Stand 2026.

Urlaubsabgeltung 2026: Resturlaubstage nach Ausscheidemonat hochrechnen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Urlaubsabgeltung-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wer bei Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses Resturlaub auszahlen lassen möchte, hat nach § 7 Abs. 4 BUrlG einen gesetzlichen Anspruch: Der Arbeitgeber zahlt statt des Urlaubs einen Geldbetrag – man spricht auch von Urlaub auszahlen lassen oder Urlaubstage auszahlen.

Der Urlaubsabgeltung-Rechner berechnet aus Monatsbrutto, Jahresurlaubstagen, bereits genommenen Tagen und dem Ausscheidemonat den anteiligen Resturlaub, den Tagessatz und den Brutto-Abgeltungsbetrag.

Der anteilige Urlaubsanspruch folgt § 5 BUrlG: Die Zwölftelung gilt in der ersten Jahreshälfte und bei nicht erfüllter Wartezeit; wer die Wartezeit (§ 4 BUrlG: sechs Monate) erfüllt hat und nach dem 30.

Juni ausscheidet, behält den vollen Jahresanspruch. Bruchteile werden erst ab einem halben Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Der Tagessatz ergibt sich aus dem vereinfachten Verfahren: Jahresbrutto geteilt durch 260 Arbeitstage nach § 11 BUrlG.

Nach § 11 BUrlG gilt: (Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ÷ tatsächliche Arbeitstage) × Resturlaubstage — bei konstantem Monatsgehalt identisch mit Jahresbrutto ÷ 260. Die Netto-Näherung liegt bei ca. 60 Prozent des Bruttobetrags.

Die Ergebnisse sind Orientierungswerte; verbindlich ist die Abrechnung des Arbeitgebers. Keine Rechtsberatung.

Wichtig ist die Reihenfolge der Berechnung: Zuerst steht fest, wie viele Urlaubstage bis zum Ausscheiden anteilig entstanden sind, davon werden die bereits genommenen Tage abgezogen, und erst der verbleibende Resturlaub wird mit dem Tagessatz in einen Geldbetrag umgerechnet.

Der Rechner bildet diese Kette nach und zeigt jeden Zwischenschritt, damit du die Abgeltung gegenüber dem Arbeitgeber nachvollziehen und plausibilisieren kannst.

Er eignet sich sowohl für die Vorbereitung eines Kündigungsgesprächs als auch für die Kontrolle einer bereits erhaltenen Schlussabrechnung, in der die Urlaubsabgeltung häufig als eigener Posten auftaucht.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst vier Eingaben: monatliches Bruttogehalt, vertraglichen Jahresurlaub, bereits genommene Urlaubstage im laufenden Jahr und den Ausscheidemonat (1 bis 12). Aus diesen Werten berechnet der Rechner den anteiligen Urlaubsanspruch, den Resturlaub und den Abgeltungsbetrag.

Häufige Fehler: den gesetzlichen Mindesturlaub statt des vertraglichen Jahresanspruchs einzutragen, genommene Tage zu vergessen oder einen falschen Ausscheidemonat anzugeben.

Je genauer die Eingaben, desto belastbarer die Schätzung für das Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Den vertraglichen Jahresurlaub findest du im Arbeits- oder Tarifvertrag; setze hier den tatsächlich vereinbarten Anspruch an und nicht den gesetzlichen Mindesturlaub, sonst fällt die Abgeltung zu niedrig aus.

Die bereits genommenen Tage trägst du vollständig ein, also auch bereits genehmigten, aber noch nicht angetretenen Urlaub, weil sie den Resturlaub mindern.

Der Ausscheidemonat entscheidet über den anteiligen Anspruch, deshalb sollte er dem letzten Monat des Arbeitsverhältnisses entsprechen.

Das Monatsbrutto trägst du als regelmäßiges Bruttogehalt ein, weil daraus über das Jahr der Tagessatz gebildet wird.

Je sorgfältiger diese vier Werte gepflegt sind, desto belastbarer ist der ausgewiesene Abgeltungsbetrag, den du anschließend mit der Abrechnung des Arbeitgebers vergleichen kannst.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Urlaubsabgeltung berechnen: Tagessatz gleich Monatsbrutto mal 12 geteilt durch 260, dann mal Resturlaub Tagessatz = (Monatsbrutto × 12) ÷ 260. Anteiliger Urlaubsanspruch = ceil(Jahresurlaub × Ausscheidemonat ÷ 12).

Resturlaub = max(0, anteiliger Anspruch − genommene Tage). Abgeltungsbetrag = Resturlaub × Tagessatz. Netto-Näherung = Abgeltungsbetrag × 0,6. Beispiel: 3.500 Euro Monatsbrutto, 30 Urlaubstage, 10 genommen, Monat 7 (Wartezeit erfüllt).

Tagessatz = round((3.500 × 12) ÷ 260 × 100) / 100 = 161,54 Euro. Anteiliger Anspruch: Wartezeit erfüllt + Monat ≥ 7 → voller Jahresurlaub = 30 Tage (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Resturlaub = 30 − 10 = 20 Tage.

Abgeltungsbetrag = 20 × 161,54 = 3.230,80 Euro brutto.

Der Tagessatz beruht bewusst auf dem Jahresbrutto geteilt durch 260 Arbeitstage und nicht auf dem Monatsgehalt geteilt durch Kalendertage, weil § 11 BUrlG auf das durchschnittliche Arbeitsentgelt abstellt.

Aus 3.500 Euro Monatsbrutto werden so 42.000 Euro Jahresbrutto und daraus ein gerundeter Tagessatz von 161,54 Euro.

Weil Wartezeit erfüllt und Ausscheiden ab Juli, besteht der volle Jahresanspruch von 30 Tagen (§ 5 Abs. 1 BUrlG), nicht nur sieben Zwölftel.

Nach Abzug der zehn genommenen Tage bleiben 20 Tage Resturlaub – und die Bruttoabgeltung von 3.230,80 Euro statt 1.292,31 Euro ist der konkrete Fehler, den der Rechner vor der Korrektur für jeden Ausscheidefall ab Juli gemacht hat.

Die Netto-Näherung von rund 60 Prozent ist nur ein grober Anhaltspunkt und hängt von deinen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen ab; der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann daher spürbar abweichen.

Der Rechner wendet § 5 Abs. 2 BUrlG korrekt an: Bruchteile werden erst ab einem halben Tag aufgerundet, nicht schon bei jedem Bruchteil.

Bei 20 Vertragsurlaubstagen und Ausscheiden im Februar (Wartezeit erfüllt) ergeben sich 3,33 Tage – der Rechner weist 3 Tage und 484,62 Euro aus, nicht 4 Tage.

Bei 2,5 Tagen (30 Vertragstage, Januar) werden 3 Tage angezeigt (0,5 ist genau die gesetzliche Aufrundungsschwelle).

Beim vollen Jahresanspruch – Austritt zum Jahresende nach erfüllter Wartezeit – bleiben 30 minus 10 genommene = 20 offene Tage; Abgeltung bei 3.500 Euro Monatsbrutto: 3.230,80 Euro brutto.

Nachschlagen

Urlaubsabgeltung nach Monatsbrutto und Resturlaubstagen

Wie viel Urlaubsabgeltung steht dir bei nicht genommenem Resturlaub zu? Diese Tabelle zeigt die Brutto-Abgeltung für gängige Monatsgehälter und verschiedene Resturlaubstage – berechnet nach der gesetzlichen Formel: Tagessatz = Jahresbrutto ÷ 260 Arbeitstage.

Brutto-Urlaubsabgeltung nach Monatsgehalt und Resturlaubstagen bei 5-Tage-Woche (Stand 2026)
MonatsbruttoTagessatz (÷ 260)Abgeltung 5 TageAbgeltung 10 TageAbgeltung 15 TageAbgeltung 20 Tage
2.000 €92,31 €461,55 €923,10 €1.384,65 €1.846,20 €
2.500 €115,38 €576,90 €1.153,80 €1.730,70 €2.307,60 €
3.000 €138,46 €692,30 €1.384,60 €2.076,90 €2.769,20 €
3.500 €161,54 €807,70 €1.615,40 €2.423,10 €3.230,80 €
4.000 €184,62 €923,10 €1.846,20 €2.769,30 €3.692,40 €
4.500 €207,69 €1.038,45 €2.076,90 €3.115,35 €4.153,80 €
5.000 €230,77 €1.153,85 €2.307,70 €3.461,55 €4.615,40 €
6.000 €276,92 €1.384,60 €2.769,20 €4.153,80 €5.538,40 €

Tagessatz nach § 11 BUrlG: (Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ÷ tatsächliche Arbeitstage) — bei konstantem Monatsgehalt identisch mit Jahresbrutto ÷ 260, gerundet auf volle Cent. Abgeltung = Resturlaub × gerundeter Tagessatz (erst der Tagessatz wird gerundet, danach multipliziert). Alle Beträge brutto; netto ca. 55–65 %. Quelle: § 7 Abs. 4, § 11 BUrlG. Stand: Juli 2026.

Anteiliger Urlaubsanspruch nach Ausscheidemonat

Wie viele Urlaubstage stehen dir je nach Ausscheidemonat zu? Die Tabelle gilt für Beschäftigte, die die Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG) bereits erfüllt haben. Ab Juli entsteht der volle Jahresurlaub (§ 5 Abs. 1 BUrlG); bis Juni gilt die Zwölftelung. Der Sprung zwischen Juni und Juli ist der entscheidende Rechtsschritt.

Anteiliger Urlaubsanspruch nach Ausscheidemonat – Wartezeit erfüllt (§ 5 BUrlG, Stand 2026)
Ausscheidemonat20 AT/Jahr24 AT/Jahr25 AT/Jahr28 AT/Jahr30 AT/JahrAbgeltung 30 AT / 3.500 €/Mo
Januar2 T2 T2 T2 T3 T484,62 €
Februar3 T4 T4 T5 T5 T807,70 €
März5 T6 T6 T7 T8 T1.292,32 €
April7 T8 T8 T9 T10 T1.615,40 €
Mai8 T10 T10 T12 T13 T2.100,02 €
Juni10 T12 T13 T14 T15 T2.423,10 €
Juli20 T24 T25 T28 T30 T4.846,20 €
August20 T24 T25 T28 T30 T4.846,20 €
September20 T24 T25 T28 T30 T4.846,20 €
Oktober20 T24 T25 T28 T30 T4.846,20 €
November20 T24 T25 T28 T30 T4.846,20 €
Dezember20 T24 T25 T28 T30 T4.846,20 €

Gilt für Beschäftigte mit erfüllter Wartezeit (§ 4 BUrlG: 6 Monate). Wer im laufenden Jahr eingetreten ist, hat ggf. nur einen anteiligen Anspruch — Eintrittsmonat im Rechner eingeben. Abgeltungsspalte: Tagessatz 161,54 € (3.500 € × 12 ÷ 260), kein Urlaub vorgezogen. Alle Beträge brutto. Quelle: §§ 4, 5, 7 BUrlG. Stand: August 2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Urlaubsabgeltung-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist Urlaubsabgeltung und wann habe ich Anspruch darauf?

Urlaubsabgeltung – auch als Urlaub auszahlen lassen, Resturlaub auszahlen oder Urlaubstage auszahlen bezeichnet – ist die finanzielle Auszahlung von nicht genommenem Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub abgelten, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in natura genommen werden kann.

Der Anspruch entsteht unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat – also bei eigener Kündigung, Arbeitgeberkündigung oder Aufhebungsvertrag.

Urlaubsabgeltung wird auch fällig, wenn das Arbeitsverhältnis während des Urlaubs endet (z.B. durch Befristungsablauf) oder der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Kündigungszeitraum keinen Urlaub mehr einräumen kann.

Entscheidend: Im aktiven Arbeitsverhältnis besteht kein Anspruch auf Auszahlung von Urlaub; der Arbeitgeber darf darauf bestehen, dass Urlaub gewährt und genommen wird.

Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 20 Arbeitstagen pro Jahr; viele Tarifverträge gewähren 25 bis 30 Tage. Wer mit 12 offenen Resttagen und 3.500 Euro Monatsbrutto ausscheidet, erhält rund 1.938 Euro Urlaubsabgeltung.

Der Rechner zeigt diesen Betrag sofort nach Eingabe der Rahmendaten.

Wie wird der Tagessatz für die Urlaubsabgeltung berechnet?

Der Tagessatz für die Urlaubsabgeltung ergibt sich aus dem jährlichen Bruttoverdienst geteilt durch 260 Arbeitstage. Die Zahl 260 ergibt sich aus 52 Wochen mal 5 Arbeitstagen; dieser Divisor gilt bundesweit als Standard.

Beispiel: Bei einem Monatsbrutto von 3.500 Euro beträgt das Jahresbrutto 42.000 Euro. Geteilt durch 260 ergibt sich ein Tagessatz von 161,54 Euro. Für jeden nicht genommenen Urlaubstag zahlt der Arbeitgeber diesen Tagessatz.

Tarif- oder einzelvertragliche Regelungen können abweichen. Enthielt das Gehalt variable Bestandteile (Provisionen, Boni, Überstundenzuschläge), zählen diese im Referenzzeitraum ebenfalls mit.

Der Urlaubsabgeltungsrechner setzt den Tagessatz vereinfacht aus dem eingetragenen Monatsbrutto und dem Faktor 12/260 an; für exakte Werte ist das tatsächliche Jahresentgelt maßgeblich.

Bei einem Monatsbrutto von 2.500 Euro beträgt der Tagessatz entsprechend 115,38 Euro; bei 5.000 Euro Monatsbrutto sind es 230,77 Euro. In der Praxis prüfen Arbeitsgerichte auch, ob Sonderzahlungen wie ein 13.

Monatsgehalt oder eine Ergebnisbeteiligung in den Tagessatz einfließen – das kann den Abgeltungsbetrag spürbar erhöhen.

Wie wird der Resturlaub bei unterjähriger Beschäftigung ermittelt?

Nach § 5 Abs. 1 BUrlG greift die Zwölftelung nur in drei abschließend geregelten Fällen: wenn die sechsmonatige Wartezeit im Kalenderjahr noch nicht erfüllt ist, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit endet, oder wenn es in der ersten Jahreshälfte endet.

Wer die Wartezeit (§ 4 BUrlG: sechs Monate) erfüllt hat und ab dem 1. Juli ausscheidet, behält den vollen Jahresurlaub. Bruchteile des Zwölftel-Anspruchs werden erst ab einem halben Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG), nicht schon bei jedem Bruchteil.

Wurden bereits Urlaubstage genommen, werden diese abgezogen.

Beispiel: 30 Urlaubstage, Kündigung im Juli nach erfüllter Wartezeit – voller Jahresanspruch 30 Tage, minus 10 genommene Tage, ergibt 20 Tage Resturlaub und 3.230,80 Euro Abgeltung bei 3.500 Euro Monatsbrutto.

Beachte: Betriebliche oder tarifliche Regelungen können günstigere Regelungen vorsehen; im Zweifel gilt das Günstigkeitsprinzip zugunsten des Arbeitnehmers.

Für Teilzeitkräfte richtet sich der Urlaubsanspruch anteilig nach der vertraglichen Wochenarbeitszeit.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung?

Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung des gewohnten Gehalts während eines genommenen Urlaubstags, Urlaubsabgeltung dagegen die Geldauszahlung für nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nach § 11 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt am durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn – der Arbeitnehmer bekommt während des Urlaubs also genau das, was er sonst auch verdient hätte.

Die Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG wendet dieselbe Bemessungsgrundlage an, zahlt aber statt Freizeit einen Geldbetrag aus, weil der Urlaub wegen des Ausscheidens nicht mehr genommen werden kann.

Beim Urlaubsentgelt bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, bei der Abgeltung endet es und der Tag wird in Euro umgerechnet.

Bei einem Tagessatz von 161,54 Euro (3.500 Euro Monatsbrutto) macht das für einen Tag betragsmäßig keinen Unterschied, rechtlich aber schon: Urlaubsentgelt kann nicht eingeklagt werden, solange noch Zeit zum Urlaubnehmen bleibt, Abgeltung erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wer noch im Job ist, sollte offenen Urlaub deshalb möglichst nehmen, statt auf eine Auszahlung zu hoffen – die ist im laufenden Arbeitsverhältnis gesetzlich ausgeschlossen.

Ist Urlaubsabgeltung steuerpflichtig?

Ja, Urlaubsabgeltung ist als Arbeitslohn vollständig lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie unterliegt dem normalen Lohnsteuersatz und der Sozialversicherungspflicht (KV, PV, RV, AV).

Die Abgeltung wird in dem Monat versteuert, in dem sie ausgezahlt wird. Es gibt keine Steuervergünstigung für Urlaubsabgeltung – weder als Einmalbetrag noch als Abfindung.

Wer zugleich eine Abfindung erhält, kann für die Abfindung unter Umständen die Fünftelregelung in der Einkommensteuererklärung geltend machen; für die Urlaubsabgeltung gilt das jedoch nicht.

Steuerrechtlich wird die Abgeltung nach § 39b Abs. 3 EStG als sonstiger Bezug behandelt: Das Jahresarbeitsentgelt wird fiktiv um den Einmalbetrag erhöht und die Jahreslohnsteuer neu berechnet; die Differenz fließt als Lohnsteuer in den Auszahlungsmonat.

Sozialversicherungsrechtlich gilt sie nach § 23a SGB IV als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.

Im Urlaubsabgeltungsrechner zeigt die Netto-Näherung grob 60 Prozent von brutto; der exakte Nettobetrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und weiteren Merkmalen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld?

Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld sind grundverschiedene Ansprüche. Die Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht ausschließlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht genommenen Urlaub. Sie ist ein gesetzlicher Pflichtanspruch.

Das Urlaubsgeld hingegen ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Arbeitgeber oder Tarifverträge als Zusatz zum Gehalt während des Urlaubs gewähren.

Das Urlaubsgeld erhöht den Lohn in dem Monat, in dem der Urlaub genommen wird; die Urlaubsabgeltung ersetzt Freizeit durch Geld bei Ausscheiden.

Viele Menschen verwechseln außerdem die Urlaubsabgeltung mit der Gewährung von Freizeit während der Kündigungsfrist.

Wenn der Arbeitgeber während der Kündigungsfrist Urlaub gewährt, ist dieser in natura zu nehmen; eine Abgeltung anstelle von Freizeit ist nur zulässig, wenn die Freizeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist.

Im laufenden Arbeitsverhältnis darf Urlaub grundsätzlich nicht in Geld umgewandelt werden – das verbieten § 7 Abs. 4 BUrlG im Umkehrschluss und § 13 Abs. 1 BUrlG.

Urlaubsgeld liegt branchenüblich zwischen 100 und 500 Euro als Zuschuss; Urlaubsabgeltung kann bei mehreren offenen Wochen leicht mehrere Tausend Euro erreichen.

Wie wird die Urlaubsabgeltung bei langer Krankheit vor dem Ausscheiden berechnet?

Die Berechnung der Urlaubsabgeltung ändert sich durch eine vorangegangene Krankheit nicht: Tagessatz und Resturlaub werden nach denselben Formeln wie in jedem anderen Fall ermittelt.

Wichtig ist der Referenzzeitraum nach § 11 BUrlG – fiel das Gehalt wegen Krankheit in den letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden geringer aus, gilt nach dem Lohnausfallprinzip das Gehalt, das ohne die Erkrankung gezahlt worden wäre.

Krankheitszeiten zählen zudem regulär auf die sechsmonatige Wartezeit nach § 4 BUrlG an, sie unterbrechen sie nicht.

In der Praxis führt eine lange Krankheit meist zu hohem Resturlaub, weil während der Arbeitsunfähigkeit kein Urlaub genommen werden kann: Wer mit vollem Jahresanspruch von 30 Tagen und ohne genommenen Urlaub zum Jahresende ausscheidet, erhält bei 3.500 Euro Monatsbrutto die volle Abgeltung von 4.846,20 Euro brutto.

Für Urlaub aus früheren Jahren gilt eine Sonderregel: Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt nicht genommener Urlaub erst nach 15 Monaten zum 31. März des übernächsten Jahres.

Ob im Einzelfall noch älterer Urlaub abzugelten ist, sollte vor der Kündigung mit dem Resturlaub-Verfall-Rechner oder einem Fachanwalt geprüft werden.

Verjährt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Ja, der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjährt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen in drei Jahren gemäß §§ 194 ff. BGB. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 können nicht genommene Urlaubsansprüche unter bestimmten Umständen nicht verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub zu nehmen ist und andernfalls verfällt.

Wurde der Urlaub nicht genommen, weil der Arbeitgeber seine Hinweispflicht versäumte, bleiben auch ältere Ansprüche erhalten (BAG 31.01.2023 – 9 AZR 456/20). Für Resturlaub gilt im Allgemeinen das Übertragungsende zum 31.

März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG), sofern kein Übertragungsgrund (Krankheit, dringende betriebliche Gründe) vorliegt.

Hat ein Arbeitgeber seine Beschäftigten über mehrere Jahre nie aufgefordert, Resturlaub zu nehmen, können auch ältere Ansprüche noch als Abgeltungsanspruch geltend gemacht werden.

Arbeitgeber sind daher gut beraten, Urlaubshinweise jährlich schriftlich zu erteilen.

Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung und gleichzeitiger Freistellung?

Wird ein Arbeitnehmer nach der Kündigung freigestellt und werden dabei gleichzeitig Urlaubstage angerechnet, muss der Arbeitgeber dies ausdrücklich und deutlich erklären.

Eine bloße Freistellung ohne Urlaubsanrechnung beendet den Urlaubsanspruch nicht. Wenn Urlaubstage während der Freistellung gewünscht werden, muss das schriftlich vereinbart sein; andernfalls entstehen diese Urlaubstage als Abgeltungsanspruch.

Wurde der Urlaub hingegen klar auf die Freistellungsphase angerechnet, entfällt der Anspruch auf Abgeltung für diese Tage. Im Streitfall gilt: Die Beweislast für die korrekte Urlaubsgewährung liegt beim Arbeitgeber.

Empfehlung: Im Aufhebungsvertrag oder der Kündigungsbestätigung sollte klar geregelt sein, ob und wie viele Urlaubstage während der Freistellung gewährt werden. So lassen sich späteren Auseinandersetzungen vorbeugen.

Beispiel einer klaren Formulierung: "Sie werden ab 1.

Juli unwiderruflich freigestellt; dabei werden Ihre 12 verbleibenden Urlaubstage angerechnet." Eine vage Aussage wie "Sie müssen ab morgen nicht erscheinen" reicht für eine Urlaubsanrechnung nicht aus.

Im Rechner lässt sich prüfen, welchen Betrag 12 offene Urlaubstage bei Ihrem Gehalt ergeben würden.

Wie berechne ich selbst meinen Urlaubsabgeltungsanspruch?

Den Urlaubsabgeltungsanspruch berechnest du in drei Schritten. Schritt 1 – Restanspruch ermitteln: Anteiliger Jahresurlaub für den Beschäftigungszeitraum abzüglich bereits genommenem Urlaub ergibt den Resturlaub. Bei Beendigung nach dem 30.

Juni gilt der volle Jahresurlaub als Basis. Schritt 2 – Tagessatz berechnen: Jahresbrutto geteilt durch 260 ergibt den Tagessatz. Bei 3.500 Euro Monatsbrutto sind das 161,54 Euro pro Tag.

Schritt 3 – Abgeltungsbetrag: Resturlaub mal Tagessatz ergibt die Urlaubsabgeltung brutto. Bei 20 Resttagen und 161,54 Euro Tagessatz sind das 3.230,80 Euro brutto.

Der Urlaubsabgeltungsrechner automatisiert diese Schritte; gib Monatsbrutto, Jahresurlaub, bereits genommene Tage und den Kündigungsmonat ein.

Beachte, dass der Tagessatz je nach Vertrag und Rechtsprechung auch auf Basis des letzten Monatsbruttos oder des Monatsdurchschnitts der letzten 13 Wochen berechnet werden kann.

Das Berechnungsergebnis ist stets als Bruttobetrag zu verstehen; Steuern und Sozialabgaben reduzieren den Auszahlungsbetrag um schätzungsweise 35 bis 45 Prozent je nach Steuerklasse. Bei abweichenden Vertragsklauseln – etwa einer 13.

Monatsvergütung als Berechnungsgrundlage – empfiehlt sich zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Drei Punkte sind wichtig. Erstens: Die Abgeltung ist steuerpflichtig und unterliegt Sozialversicherungsbeiträgen – Netto kommen ca.

55 bis 65 Prozent an. Zweitens: Urlaub darf nicht einfach verfallen; bei wirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist Abgeltung zwingend (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Drittens: Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Berechnungsmethoden vorsehen – immer auch den Arbeitsvertrag prüfen.

Kalkuliere die Abgeltung immer als Bruttowert und nicht als Auszahlungsbetrag: Weil sie steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, kommen erfahrungsgemäß nur rund 55 bis 65 Prozent netto an.

Verlasse dich außerdem nicht darauf, dass nicht genommener Urlaub bei Kündigung einfach verfällt, denn bei wirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zwingend.

Prüfe zusätzlich, ob dein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine eigene Berechnungsmethode vorschreibt, etwa einen anderen Divisor oder einen abweichenden Referenzzeitraum.

Nutze den berechneten Betrag als sachliche Grundlage für das Gespräch mit dem Arbeitgeber und lass dir die endgültige Abrechnung schriftlich geben.

Wer noch offene Urlaubsfragen vor dem Ausscheiden klären will, sollte den Resturlaub möglichst noch während der Beschäftigung verbindlich planen, weil die tatsächliche Freistellung oft günstiger ist als die spätere Auszahlung.

Wird neben der Urlaubsabgeltung eine Abfindung gezahlt, treffen beide Beträge im selben Steuerjahr zusammen und treiben gemeinsam die Progression – anders als die Abgeltung ist die Abfindung dabei nach § 34 EStG begünstigt, was der Abfindungsrechner beziffert.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine Marketingmanagerin scheidet im Juli (Monat 7) aus ihrem Unternehmen aus. Ihr Monatsbrutto beträgt 4.000 Euro, der Jahresurlaubsanspruch 30 Tage; sie hat 12 Tage genommen.

Schritt 1 – Tagessatz: round((4.000 × 12) ÷ 260 × 100) / 100 = 184,62 Euro. Schritt 2 – Anteiliger Anspruch: Wartezeit erfüllt + Monat 7 ≥ Juli → voller Jahresurlaub = 30 Tage (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Schritt 3 – Resturlaub: 30 − 12 = 18 Tage.

Schritt 4 – Abgeltungsbetrag: 18 × 184,62 = 3.323,16 Euro brutto. Netto-Näherung (60 %): ca. 1.993,90 Euro. Sie kann diesen Wert als Verhandlungsgrundlage mit der Personalabteilung nutzen.

Tatsächlich kann der Arbeitgeber auch die letzten 13 Wochen Entgelt als Berechnungsgrundlage nach § 11 BUrlG heranziehen; bei schwankendem Gehalt kann das abweichen. Bei Urlaubsfragen bis zur Kündigung hilft auch der Urlaubstage-Rechner.

Zur Einordnung des Ergebnisses: Von den rund 3.323,16 Euro brutto bleiben nach der Netto-Näherung von 60 Prozent etwa 1.993,90 Euro übrig, die tatsächliche Auszahlung hängt aber von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Verändert sich der Ausscheidemonat, bleibt der Anspruch ab Juli stets beim vollen Jahresurlaubsanspruch; in der ersten Jahreshälfte greift die Zwölftelung.

Wäre die Marketingmanagerin erst im Oktober (Monat 10) ausgeschieden, hätte sie weiterhin Anspruch auf alle 30 Tage – nach Abzug der zwölf genommenen Tage ebenfalls 18 Tage Resturlaub und 3.323,16 Euro brutto.

Die Beträge sind Näherungen ohne Gewähr; verbindlich bleibt die Abrechnung des Arbeitgebers.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: zu glauben, der Urlaub verfalle automatisch bei Kündigung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht immer Abgeltungspflicht für nicht genommene Urlaubstage.

Zweiter Fehler: den Tagessatz aus Kalendertagen ableiten – Monatsgehalt ÷ 30 Tage ergibt bei 3.500 Euro nur 116,67 Euro statt 161,54 Euro; bei 10 Resttagen sind das fast 450 Euro Unterschied.

Dritter Fehler: die Zwölftelregel falsch anzuwenden, etwa indem jeder Bruchteil aufgerundet wird statt erst ab einem halben Tag (§ 5 Abs. 2 BUrlG).

Vierter Fehler: zu vergessen, dass die Abgeltung brutto ist – nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung bleibt deutlich weniger. Fünfter Fehler: den bereits genommenen Urlaub nicht vollständig einzutragen, wodurch der Resturlaub zu hoch ausfällt.

Ein sechster, oft übersehener Punkt ist die Verwechslung von vertraglichem und gesetzlichem Urlaub: Wer nur die 20 gesetzlichen Mindesttage ansetzt, obwohl der Vertrag beispielsweise 30 Tage vorsieht, unterschätzt die Abgeltung deutlich.

Ebenso wird die kaufmännische Aufrundung der Zwölftelregelung häufig weggelassen, wodurch der anteilige Anspruch und damit der Betrag zu niedrig ausfallen.

Auch der Tagessatz wird verbreitet falsch gebildet, wenn er aus dem Monatsgehalt geteilt durch die Arbeitstage eines Monats statt aus dem Jahresbrutto geteilt durch 260 abgeleitet wird.

Halte deshalb alle vier Eingaben identisch zur Vertragslage und rechne mit dem tatsächlich vereinbarten Jahresanspruch, damit der ausgewiesene Betrag zur späteren Abrechnung passt.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Urlaubsabgeltung-Rechner berechnet Resturlaub, Tagessatz und Brutto-Abgeltungsbetrag nach § 7 Abs. 4 BUrlG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Im Beispiel (3.500 Euro Monatsbrutto, 30 Urlaubstage, 10 genommen, Monat 7, Wartezeit erfüllt) ergeben sich 20 offene Tage (voller Jahresanspruch nach § 5 Abs. 1 BUrlG), ein Tagessatz von 161,54 Euro und 3.230,80 Euro Abgeltung brutto.

Trage dein Monatsbrutto, den Jahresurlaub, die genommenen Tage und den Ausscheidemonat ein und nutze das Ergebnis als erste Orientierung. Keine Rechtsberatung, Stand 2026.

Behalte im Blick, dass der ausgewiesene Betrag brutto ist und die Abgeltung als steuer- und sozialversicherungspflichtige Zahlung nur zu etwa 55 bis 65 Prozent netto ankommt.

Prüfe außerdem, ob dein Tarifvertrag eine abweichende Methode vorsieht, und lass dir die endgültige Abrechnung vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Die berechneten Werte sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Anteiliger Anspruch: 28 Tage (voller Jahresurlaub); Resturlaub: 23 Tage; Tagessatz: 184,62 €; Abgeltungsbetrag: 4.246,26 € brutto

Jahresende-Kündigung, viel Resturlaub

Monatsbrutto (€)
4.000 €
Jahresurlaubstage (gesetzlich/vertraglich)
28 Tage
Bereits genommene Urlaubstage
5
Ausscheidemonat (Monat 1–12)
12 (Dezember)

Beispiel 2 · Mittel · Anteiliger Anspruch: 6 Tage (Zwölftelung, § 5 Abs. 1 BUrlG); Resturlaub: 6 Tage; Tagessatz: 138,46 €; Abgeltungsbetrag: 830,76 € brutto

Kündigung in der Probezeit (März), Neueintritt im Januar

Monatsbrutto (€)
3.000 €
Jahresurlaubstage (gesetzlich/vertraglich)
24 Tage
Bereits genommene Urlaubstage
0
Ausscheidemonat (Monat 1–12)
3 (März)

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Anteiliger Anspruch: 30 Tage (voller Jahresurlaub); Resturlaub: 15 Tage; Tagessatz: 253,85 €; Abgeltungsbetrag: 3.807,75 € brutto

Höheres Gehalt, Kündigung nach dem 30. Juni

Monatsbrutto (€)
5.500 €
Jahresurlaubstage (gesetzlich/vertraglich)
30 Tage
Bereits genommene Urlaubstage
15
Ausscheidemonat (Monat 1–12)
8 (August)

Beispiel 4 · Komplex · Anteiliger Anspruch: 10 Tage (Zwölftelung); Resturlaub: 0 Tage; Tagessatz: 27,83 €; Abgeltungsbetrag: 0,00 €

Minijob-Äquivalent, wenig Urlaub

Monatsbrutto (€)
603 €
Jahresurlaubstage (gesetzlich/vertraglich)
20 Tage
Bereits genommene Urlaubstage
12
Ausscheidemonat (Monat 1–12)
6 (Juni)

Beispiel 5 · Komplex · Anteiliger Anspruch: 30 Tage (voller Jahresurlaub); Resturlaub: 22 Tage; Tagessatz: 276,92 €; Abgeltungsbetrag: 6.092,24 € brutto

Hohes Gehalt, viel Resturlaub zum Jahresende

Monatsbrutto (€)
6.000 €
Jahresurlaubstage (gesetzlich/vertraglich)
30 Tage
Bereits genommene Urlaubstage
8
Ausscheidemonat (Monat 1–12)
11 (November)

Beispiel 6 · Komplex · Anteiliger Anspruch: 6 Tage (Zwölftelung, 3 volle Monate); Resturlaub: 4 Tage; Tagessatz: 129,23 €; Abgeltungsbetrag: 516,92 € brutto

Neueintritt im April, Kündigung vor Ablauf der Wartezeit

Monatsbrutto (€)
2.800 €
Jahresurlaubstage (gesetzlich/vertraglich)
25 Tage
Bereits genommene Urlaubstage
2
Ausscheidemonat (Monat 1–12)
6 (Juni)

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

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Trinkgeld-RechnerTrinkgeld berechnen und fair aufteilen: gleichmäßig auf alle Personen oder proportional zu den geleisteten Stunden. Mit Gesamtbetrag und Detailaufteilung.SFN-ZuschlagsrechnerSteuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG berechnen: Steuerfrei- und steuerpflichtigen Anteil ermitteln.Reisekosten-RechnerSteuerfreie Reisekosten nach EStG berechnen: Fahrtkosten (0,30 €/km), Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten für Dienstreisen auf einen Blick.Kündigungsfristen-RechnerKündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen: frühestes Beendigungsdatum, maßgebliche Frist und Rechtsgrundlage für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigung.Resturlaub-Verfall-RechnerResturlaub-Verfall prüfen: Ampel zeigt je Urlaubsjahr, ob und wann Urlaubstage nach § 7 BUrlG verfallen – inklusive Hinweispflicht, Langzeiterkrankung und Elternzeit-Kürzung.Anwaltskosten Arbeitsrecht RechnerAnwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen: Streitwert, RVG-Gebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiko bei Vergleich, Sieg oder Niederlage 2026 – kostenlos, sofort.Sozialplan-Punkte-RechnerSozialplan-Punkte berechnen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung als Punkte, Abfindung mit Punktwert und Vergleich zur Faustformel § 1a KSchG.Urlaubsentgelt-RechnerUrlaubsentgelt berechnen: Tagessatz aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung nach § 11 BUrlG, bei festem Lohn, schwankendem Verdienst, Stundenlohn oder Minijob.TagerechnerTage zwischen zwei Daten zählen – wahlweise mit Enddatum, als Arbeits- und Werktage ohne Feiertage, mit Wochentag – oder Datum plus/minus Tage berechnen.Lehrer-Arbeitstage-RechnerUnterrichtstage im Schuljahr 2026/2027 je Bundesland berechnen: Ferien nach KMK-Terminen, Feiertage und bewegliche Ferientage abziehen, mit Unterrichtswochen und Unterrichtsstunden nach Deputat.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltNetto-BruttoWunsch-Nettogehalt in das nötige Bruttogehalt zurückrechnen: nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenversicherung 20264.000 € brutto in netto4.000 Euro brutto ergeben in Steuerklasse I rund 2.606 Euro netto – mit allen Abzügen, Steuerklassen I bis VI und Bundesland-Varianten 202613. Gehalt NettoWeihnachtsgeld, 13. Gehalt und Einmalzahlungen netto berechnen und den realen Auszahlungsbetrag nach Steuer- und Sozialabzügen einordnen.

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  • Infografik: Formel: Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG), Abgeltung = Resturlaub · Tagessatz, TAGESSATZ = BRUTTO · 3 / 65 · VERSTEUERT ALS LAUFENDER BEZUG, VARIABLEN, Resturlaub (Tage) – Nicht genommene Urlaubstage bei Ausscheiden., Tagessatz (€) – Brutto · 3 / 6

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  • Infografik: Urlaubsabgeltung: Berechnung nach § 11 BUrlG, ① Tagessatz, Monatsbrutto × 12, 260 Arbeitstage, = Tagessatz (€), § 11 BUrlG: 5 × 52 = 260 Tage, ② Resturlaub, Urlaubstage gesamt

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           alt="Infografik: Urlaubsabgeltung: Berechnung nach § 11 BUrlG, ① Tagessatz, Monatsbrutto × 12, 260 Arbeitstage, = Tagessatz (€), § 11 BUrlG: 5 × 52 = 260 Tage, ② Resturlaub, Urlaubstage gesamt"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/urlaubsabgeltung-rechner">Urlaubsabgeltung-Rechner Tagessatz auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben ohne Gewähr. Vereinfachte Berechnung nach BUrlG. Individuelle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen. Keine Rechtsberatung.

Quelle: §§ 5, 7, 11 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz), Stand 2026

Stand: 2026-09-24

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
24. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
Tagessatz = round(Jahresbrutto / 260 × 100) / 100; Anteiliger Anspruch: voller Jahresurlaub wenn Wartezeit (§ 4 BUrlG) erfüllt + Ausscheiden H2, sonst halfDayRound(Jahresurlaub × Monate / 12) nach § 5 Abs. 1+2 BUrlG; Abgeltung = Resturlaub × gerundeter Tagessatz (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Urlaubsabgeltung-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/urlaubsabgeltung-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Urlaubsabgeltung-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/urlaubsabgeltung-rechner

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