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BAB-Rechner 2026: Berufsausbildungsbeihilfe berechnen

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Kurzantwort

BAB-Rechner: Wohnform, Ausbildungsvergütung, Fahrtkosten und Elterneinkommen eingeben und die geschätzte Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraphen 56 bis 72 SGB III erhalten. Vereinfachtes Modell, maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit. Stand 2026.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2026 schätzen: Bedarf

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Aug. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

4 Annahmen und 9 Grenzen

Annahmen

  • Der Grundbedarf orientiert sich an den BAföG-analogen Sätzen 2026 nach Paragraf 61 Abs. 1 SGB III: 442 Euro plus 380 Euro Mietpauschale bei eigener Wohnung. Hinzu kommen eine Arbeitskleidungspauschale von 16 Euro (Paragraf 64 Abs. 1 SGB III), die tatsächlichen Fahrtkosten und je aufsichtsbedürftigem Kind 160 Euro Kinderbetreuungskosten (Paragraf 64 Abs. 3 SGB III). Wer im Haushalt der Eltern wohnt, ist nach Paragraf 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nicht förderungsberechtigt; der Rechner zeigt dann 0 Euro. Der Anspruch wird auf volle Euro gerundet; Beträge unter 10 Euro im Monat werden nicht ausgezahlt (Paragraf 71 SGB III), der Rechner zeigt dann ebenfalls 0 Euro.
  • Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 22,3 Prozent Sozialpauschale abgezogen (Paragraf 21 Abs. 2 BAföG). Vom Teil der Vergütung über 1.255 Euro zieht der Rechner außerdem 15 Prozent für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab; so setzt die Bundesagentur für Arbeit die Steuer bei Auszubildenden pauschal an. Ist der Ausbildungsort von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar, bleiben davon 85 Euro anrechnungsfrei (Paragraf 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III), sonst wird die Vergütung voll angerechnet. Der allgemeine Freibetrag von 389 Euro gilt nach Paragraf 23 Abs. 3 BAföG nicht für die Ausbildungsvergütung.
  • Das Elterneinkommen wird ab einem Freibetrag von 2.540 Euro (zusammenlebende Eltern) zu 50 Prozent angerechnet. Ist der Ausbildungsort von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar, erhöht sich der Freibetrag um 901 Euro (Paragraf 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III). Je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung steigt der Freibetrag um 770 Euro und die Anrechnung sinkt um 5 Prozentpunkte (Paragraf 25 Abs. 3 und 4 BAföG). Stehen Geschwister selbst in einer nach BAföG oder BAB förderfähigen Ausbildung, gibt es für sie keinen Zusatzfreibetrag; der Anrechnungsbetrag wird stattdessen zu gleichen Teilen auf dich und diese Geschwister verteilt (Paragraf 11 Abs. 4 BAföG).
  • Bei verheirateten Azubis und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird zuerst das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners angerechnet, danach das der Eltern (Paragraf 67 Abs. 1 SGB III). Vom Nettoeinkommen des Partners bleiben 1.690 Euro frei, je Kind weitere 770 Euro; vom Rest wird die Hälfte angerechnet, je Kind 5 Prozentpunkte weniger (Paragraf 25 BAföG). Das Elterneinkommen wird wie bei ledigen Azubis angerechnet, denn die Eltern haften nach dem Partner weiter (Paragraf 1608 BGB).

Grenzen

  • Der Rechner bildet ein vereinfachtes Modell ab. Tatsächliche BAB-Sätze können abweichen.
  • Weitere Einkünfte des Azubis (Kindergeld, Unterhalt, Waisenrente) und individuelle Abzüge sind nicht berücksichtigt.
  • Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verteilt die Agentur für Arbeit auf den Bewilligungszeitraum; der Rechner rechnet nur mit der monatlichen Vergütung. Mit Einmalzahlungen fällt die Anrechnung entsprechend höher aus.
  • Die Angemessenheitsprüfung der Mietkosten durch die Agentur für Arbeit ist nicht abgebildet.
  • Beim Ehe- oder Lebenspartner setzt der Rechner die eingetragenen aufsichtsbedürftigen Kinder als gemeinsame Kinder an. Ältere Kinder, Kinder nur des Partners und eigenes Einkommen volljähriger Kinder sind nicht abgebildet, ebenso der Fall, dass der Partner selbst in einer förderfähigen Ausbildung steht.
  • Das Elterneinkommen entfällt nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder kein Unterhaltsanspruch gegen sie besteht (Paragraf 67 Abs. 5 SGB III). Diese Fälle bildet der Rechner nicht ab; trage dann 0 als Elterneinkommen ein. Ob sie vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit.
  • Hat ein volljähriges Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung eigenes Einkommen, mindert es dessen Freibetrag von 770 Euro (Paragraf 25 Abs. 3 Satz 2 BAföG); der Rechner setzt den vollen Freibetrag an. Ob die Ausbildung eines Geschwisterkinds förderfähig ist, entscheidet im Zweifel die Agentur für Arbeit.
  • Ob der Ausbildungsort von den Eltern aus in angemessener Zeit erreichbar ist und ob bei erreichbarem Ausbildungsort eine Ausnahme nach Paragraf 60 Abs. 2 SGB III greift (18 Jahre oder älter, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, auch früher, mit Kind, schwerwiegende soziale Gründe), entscheidet die Agentur für Arbeit; der Rechner übernimmt deine Auswahl ungeprüft. Der Bewilligungszeitraum von 18 Monaten ist nicht im Rechenergebnis abgebildet.
  • Die Kinderbetreuungspauschale von 160 Euro setzt der Rechner für jedes eingetragene Kind an; ob ein Kind aufsichtsbedürftig ist und betreut wird, prüft die Agentur für Arbeit. Weitere sonstige Kosten, die sie nach Paragraf 64 Abs. 3 Satz 2 SGB III anerkennen kann, sind nicht abgebildet.

Stand der Prüfung: Förderungsberechtigung, Kinderbetreuungskosten, Freibeträge, Sozialpauschale, Mindestbetrag und die Anrechnung bei verheirateten Azubis am 19.10.2026 gegen gesetze-im-internet.de (Paragraphen 60, 64, 67 und 71 SGB III, Paragraphen 21 und 25 BAföG, Paragraf 1608 BGB) und gegen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den Paragraphen 67 und 68 SGB III (Stand August 2024) geprüft, Bedarfssätze und Verfahrensregeln gegen arbeitsagentur.de und gesetze-im-internet.de (SGB III) Stand 23.09.2026. Der Regierungsentwurf zum 30. BAföGÄndG (Bundestags-Drucksache 21/8405, Artikel 5 bis 7) wurde am 19.10.2026 abgeglichen: Mietpauschale 380 € → 440 € ab 1. April 2027, Grundbedarf 442 € → 469 € ab 1. August 2027 und 524 € ab 1. April 2029, Arbeitskleidungspauschale 16 € → 17 € ab 1. April 2029 – noch kein geltendes Recht, erste Lesung im Bundestag am 15.10.2026.

Überblick

Was ist der BAB-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe und wie viel BAB steht dir als Azubi zu? Der BAB-Rechner beantwortet diese Frage auf Basis der Paragraphen 56 bis 72 SGB III.

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Förderung für Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung, deren Ausbildungsvergütung und Elterneinkommen den Lebensunterhalt nicht decken.

Der BAB-Anspruch setzt bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung immer voraus, dass der Azubi außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt, und in der Regel auch, dass die Ausbildungsstätte von den Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist.

Diese zweite Bedingung entfällt für Azubis ab 18 Jahren, für Verheiratete oder Verpartnerte, auch frühere, für Azubis mit Kind und bei schwerwiegenden sozialen Gründen (Paragraf 60 SGB III).

Anders als BAföG wird BAB als reiner Zuschuss gezahlt, also nicht als Darlehen.

Der Rechner ermittelt aus dem Gesamtbedarf (Grundbedarf plus Mietpauschale plus Arbeitskleidungspauschale plus Fahrtkosten plus Kinderbetreuungskosten) abzüglich der Einkommensanrechnung den geschätzten monatlichen BAB-Anspruch.

Die tatsächliche Höhe legt die Agentur für Arbeit fest. Zusammensetzung des BAB-Gesamtbedarfs aus Grundbedarf, Mietpauschale und Fahrtkosten Wer hat Anspruch auf BAB? Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben Azubis in einer förderungsfähigen betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung, die in einer eigenen Wohnung außerhalb des Elternhaushalts leben.

Auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind förderungsfähig. Eine zweite Berufsausbildung wird in der Regel nicht gefördert.

Der Antrag wird online oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt und sollte vor Ausbildungsbeginn erfolgen, da BAB frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt wird und die Bewilligung zunächst nur für 18 Monate gilt.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst acht Angaben, als verheirateter Azubi eine neunte. Zuerst wählst du die Wohnsituation: Mit eigener Wohnung erhältst du 442 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Mietpauschale.

Ob der Ausbildungsort von den Eltern aus zu weit entfernt oder auch von dort erreichbar ist, entscheidet über die Freibeträge von 85 und 901 Euro; im zweiten Fall brauchst du eine Ausnahme nach Paragraf 60 Absatz 2 SGB III, etwa weil du 18 Jahre oder älter bist.

Bei den Eltern zeigt der Rechner keinen Anspruch, weil es dort keine BAB gibt. Die Brutto-Ausbildungsvergütung bestimmt die Anrechnung deines eigenen Einkommens.

Die monatlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte erhöhen den Gesamtbedarf.

Der Familienstand ist wichtig: Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, fragt der Rechner zusätzlich nach dem Nettoeinkommen deines Partners.

Es wird vor dem Elterneinkommen angerechnet, ersetzt es aber nicht (Paragraf 67 Absatz 1 SGB III). Für jedes aufsichtsbedürftige eigene Kind kommen 160 Euro Kinderbetreuungskosten zum Bedarf hinzu (Paragraf 64 Absatz 3 SGB III).

Das Nettoeinkommen beider Eltern zusammen wird nach einem Freibetragsmodell angerechnet.

Bei den Geschwistern unterscheidet der Rechner zwei Gruppen: Geschwister ohne förderfähige Ausbildung, etwa jüngere Schulkinder, erhöhen den Eltern-Freibetrag um je 770 Euro und senken die Anrechnungsquote um je 5 Prozentpunkte.

Geschwister, die studieren oder selbst eine nach BAföG oder BAB förderfähige Ausbildung machen, bringen keinen Freibetrag; mit ihnen wird die Elternanrechnung zu gleichen Teilen geteilt.

Häufige Eingabefehler: Netto statt Brutto bei der Ausbildungsvergütung eintragen, oder das Bruttoeinkommen der Eltern statt des Nettoeinkommens angeben.

Der Rechner verwendet die Brutto-Ausbildungsvergütung und zieht pauschal 22,3 Prozent Sozialpauschale ab, über 1.255 Euro zusätzlich 15 Prozent Steuerpauschale auf den übersteigenden Teil.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

BAB-Formel: Gesamtbedarf minus Anrechnung eigenes Einkommen minus Anrechnung Eltern gleich BAB Die Berechnung folgt vier Schritten. Schritt 1 – Gesamtbedarf: Grundbedarf (442 Euro) plus Mietpauschale (380 Euro) plus Arbeitskleidungspauschale (16 Euro, Paragraf 64 Absatz 1 SGB III) plus tatsächliche Fahrtkosten plus 160 Euro je aufsichtsbedürftigem Kind (Paragraf 64 Absatz 3 SGB III).

Im Haushalt der Eltern entfällt die Rechnung, weil dort kein Anspruch besteht (Paragraf 60 Absatz 1 Nummer 1 SGB III). Im Standardbeispiel ergibt das 442 plus 380 plus 16 plus 50 gleich 888 Euro.

Schritt 2 – Anrechnung eigenes Einkommen: Brutto-Ausbildungsvergütung mal 0,777 (Nettofaktor nach 22,3 Prozent Sozialpauschale, Paragraf 21 Absatz 2 BAföG) ergibt das anrechenbare Netto; liegt die Vergütung über 1.255 Euro, gehen vom übersteigenden Teil noch 15 Prozent Steuerpauschale ab, wie es die Bundesagentur für Arbeit vorgibt.

Davon wird der Freibetrag von 85 Euro abgezogen, wenn der Ausbildungsort von den Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist (Paragraf 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB III).

Der allgemeine Freibetrag von 389 Euro gilt nach Paragraf 23 Absatz 3 BAföG nicht für die Ausbildungsvergütung, weil diese vollständig angerechnet wird.

Bei 800 Euro brutto: 800 mal 0,777 gleich 621,60 Euro; 621,60 minus 85 gleich 536,60 Euro Anrechnung.

Schritt 3 – Anrechnung Elterneinkommen: Grundfreibetrag 2.540 Euro (zusammenlebende Eltern, Paragraf 25 BAföG) plus 901 Euro, wenn der Ausbildungsort von den Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist (Paragraf 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB III), plus 770 Euro je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung (Paragraf 25 Absatz 3 BAföG).

Vom übersteigenden Betrag werden 50 Prozent angerechnet, je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung 5 Prozentpunkte weniger (Paragraf 25 Absatz 4 BAföG).

Stehen Geschwister selbst in einer nach BAföG oder BAB förderfähigen Ausbildung, wird dieser Betrag zu gleichen Teilen auf dich und sie verteilt (Paragraf 11 Absatz 4 BAföG).

Bei 4.000 Euro und einem Ausbildungsort fern der Eltern: Freibetrag 2.540 plus 901 gleich 3.441 Euro; (4.000 minus 3.441) mal 0,50 gleich 279,50 Euro.

Schritt 4 – BAB-Anspruch: Gesamtbedarf minus alle Anrechnungen, auf volle Euro gerundet; Beträge unter 10 Euro werden nicht ausgezahlt (Paragraf 71 SGB III). 888 minus 536,60 minus 279,50 gleich 71,90, gerundet 72 Euro pro Monat.

Bei verheirateten oder verpartnerten Azubis wird vor Schritt 3 das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners angerechnet (Paragraf 67 Absatz 1 SGB III): Frei bleiben 1.690 Euro plus 770 Euro je Kind, vom Rest werden 50 Prozent angerechnet, je Kind 5 Prozentpunkte weniger (Paragraf 25 BAföG).

Bei 2.800 Euro netto und einem gemeinsamen Kind sind das (2.800 minus 2.460) mal 0,45 gleich 153 Euro. Schritt 3 entfällt dadurch nicht, denn die Eltern haften nach dem Partner weiter (Paragraf 1608 BGB).

Im Rechner lassen sich verschiedene Szenarien durchspielen, etwa die Auswirkung einer höheren Vergütung oder eines Geschwisterkinds, das ein Studium beginnt.

BAB-Bedarfsformel: Gesamtbedarf gleich Grundbedarf plus Mietpauschale plus Arbeitskleidung plus Fahrtkosten plus Kinderbetreuung.
Bedarfsformel der Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraphen 61 bis 64 SGB III.

Nachschlagen

BAB-Bedarfssätze und Freibeträge 2026

Wie hoch ist der BAB-Bedarf 2026 und welche Freibeträge gelten? Diese Tabelle zeigt die monatlichen Bedarfsbausteine und Freibeträge der Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraphen 56 bis 72 SGB III für Azubis mit eigener Wohnung, getrennt danach, ob der Ausbildungsort auch von der Wohnung der Eltern aus erreichbar wäre. Die Werte gelten für das Rechenjahr 2026.

Monatliche BAB-Bausteine und Freibeträge bei eigener Wohnung (Stand 2026)
BausteinAusbildungsort von den Eltern aus zu weit (€)Ausbildungsort auch von den Eltern erreichbar (€)Rechtsgrundlage
Grundbedarf442442Paragraf 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG über Paragraf 61 Abs. 1 SGB III
Mietpauschale380380Paragraf 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG über Paragraf 61 Abs. 1 SGB III
Arbeitskleidungspauschale1616Paragraf 64 Abs. 1 SGB III
Kinderbetreuung je aufsichtsbedürftigem Kind (Bedarf)160160Paragraf 64 Abs. 3 SGB III
Freibetrag Ausbildungsvergütung85—Paragraf 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III
Freibetrag Eltern (zusammenlebend)3.4412.540Paragraf 25 Abs. 1 BAföG + Paragraf 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III
Freibetrag Ehe- oder Lebenspartner (verheiratete Azubis)1.6901.690Paragraf 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Zusatzfreibetrag je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung770770Paragraf 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG

Ist der Ausbildungsort von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar, bleiben 85 Euro der Vergütung und zusätzlich 901 Euro vom Elterneinkommen anrechnungsfrei (Paragraf 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III), daher 2.540 + 901 = 3.441 Euro. Wäre er erreichbar, gibt es BAB nur mit einer Ausnahme nach Paragraf 60 Abs. 2 SGB III (18 Jahre oder älter, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, auch früher, mit Kind, schwerwiegende soziale Gründe) und ohne diese beiden Freibeträge. Die 160 Euro je aufsichtsbedürftigem Kind erhöhen den Bedarf und sind kein Freibetrag. Der allgemeine Freibetrag von 389 Euro (Paragraf 23 Abs. 1 BAföG) gilt nach Paragraf 23 Abs. 3 BAföG nicht für die Ausbildungsvergütung. Vom Einkommen über dem Elternfreibetrag werden 50 Prozent angerechnet, je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung 5 Prozentpunkte weniger (Paragraf 25 Abs. 4 BAföG). Für Geschwister, die selbst in einer nach BAföG oder BAB förderfähigen Ausbildung stehen, gibt es keinen Zusatzfreibetrag; der Anrechnungsbetrag wird stattdessen zu gleichen Teilen auf dich und sie verteilt (Paragraf 11 Abs. 4 BAföG). Bist du verheiratet oder verpartnert, wird zuerst das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners angerechnet (1.690 Euro frei, je Kind weitere 770 Euro, vom Rest 50 Prozent, je Kind 5 Prozentpunkte weniger) und danach das deiner Eltern (Paragraf 67 Abs. 1 SGB III); die 901 Euro gelten nur für das Elterneinkommen. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte werden zusätzlich als Bedarf anerkannt. Wer im Haushalt der Eltern wohnt, bekommt bei einer Berufsausbildung keine BAB (Paragraf 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB III), auch nicht mit einer der Ausnahmen. Alle Beträge sind Monatsbeträge. Vereinfachtes Modell; maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.

BAB-Antrag: Bewilligung, Rückzahlung und Rechtsgrundlage

Wie und wo stelle ich den BAB-Antrag, wie lange gilt die Bewilligung und muss ich BAB zurückzahlen? Diese Tabelle fasst die Eckpunkte des Antragsverfahrens zusammen, die der Rechner nicht berechnet, weil sie keine individuelle Rechengröße, sondern feste Verfahrensregeln sind.

BAB-Antrag: Verfahren, Fristen und Rechtsgrundlage (Stand 2026)
PunktAngabeQuelle
AntragswegOnline-Antrag oder persönlich mit Formular bei der zuständigen Agentur für ArbeitBundesagentur für Arbeit
BewilligungszeitraumZunächst 18 Monate bei betrieblicher/ausserbetrieblicher Ausbildung, danach Weiterbewilligungsantrag nötig; 1 Jahr bei berufsvorbereitenden BildungsmaßnahmenBundesagentur für Arbeit
RückwirkungZahlung frühestens ab dem Monat der Antragstellung, keine rückwirkende Zahlung für frühere MonateBundesagentur für Arbeit
RückzahlungBAB ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werdenBundesagentur für Arbeit
RechtsgrundlageParagraphen 56 bis 72 SGB IIIBundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)

Quelle: arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab (abgerufen 2026-09-23) und gesetze-im-internet.de/sgb_3 (Paragraphen 56-72). Der Bewilligungszeitraum von 18 Monaten gilt für die ERSTE Bewilligung bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung; reicht die Ausbildung länger, muss vor Ablauf ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden, sonst reißt die Zahlung ab. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist fristgerecht Widerspruch möglich. Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Ausblick

Was ändert sich 2027 bei der Berufsausbildungsbeihilfe?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Das Bundeskabinett hat den Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes am 12. August 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 15. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen (Drucksache 21/8405). Der Entwurf ändert in den Artikeln 5 bis 7 auch die Berufsausbildungsbeihilfe im SGB III; beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
  • Der BAB-Bedarf bei eigener Wohnung stiege ohne eigene Änderung im SGB III mit, weil Paragraf 61 Absatz 1 SGB III auf den jeweils geltenden BAföG-Bedarf nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2 BAföG verweist: Die Mietpauschale soll zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen, der Grundbedarf zum 1. August 2027 von 442 auf 469 Euro und zum 1. April 2029 auf 524 Euro.
  • Zum 1. April 2029 soll außerdem die Arbeitskleidungspauschale (Paragraf 64 Absatz 1 SGB III) von 16 auf 17 Euro steigen. Der Höchstsatz ohne Fahrt- und Kinderbetreuungskosten läge damit bei 898 Euro ab April 2027, 925 Euro ab August 2027 und 981 Euro ab April 2029 statt heute 838 Euro; im Standardbeispiel dieses Rechners (eigene Wohnung, 800 Euro Bruttovergütung, 50 Euro Fahrtkosten, 2.500 Euro Elternnetto) stiege der Anspruch von 351 auf 411 Euro ab April 2027 und auf 438 Euro ab August 2027.
  • Die Freibeträge sollen nach dem neuen Paragraf 67a SGB III ab dem 1. August 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen, aufgerundet auf volle Euro – die BAB-eigenen Freibeträge von 85 Euro auf die Ausbildungsvergütung und 901 Euro zusätzlich auf das Elterneinkommen ebenso wie die aus dem BAföG übernommenen Elternfreibeträge, etwa 2.540 Euro für zusammenlebende Eltern. Rechnerisch würden daraus zum 1. August 2028 87, 915 und 2.579 Euro; die neuen Beträge werden jeweils bis zum 31. Mai im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht.
  • Für Azubis, die mit voller Verpflegung im Wohnheim oder Internat wohnen, soll der Betrag für sonstige Bedürfnisse (Paragraf 61 Absatz 2 SGB III) zum 1. August 2027 von 115 auf 118 Euro und zum 1. April 2029 auf 122 Euro steigen; das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen soll zu denselben Terminen steigen, etwa nach Paragraf 124 Nummer 2 SGB III von 133 auf 136 und 141 Euro. Beide Fälle bildet dieser Rechner nicht ab.
  • Bis die Änderungen in Kraft treten – nach dem Entwurf ab 1. April 2027 –, gelten die heutigen Sätze von 442 Euro Grundbedarf, 380 Euro Mietpauschale und 16 Euro Arbeitskleidungspauschale, mit denen dieser Rechner rechnet. Die neuen Beträge sollen dann ab dem jeweiligen Stichtag auch für bereits bewilligte BAB gelten (Paragraf 455b SGB III neu und Gesetzesbegründung); der Entwurf kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Stand: 19.10.2026 · Quelle: Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8405 vom 07.10.2026 (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 30. BAföGÄndG, Artikel 5 bis 7 zum SGB III und Artikel 9 zum Inkrafttreten) und Textarchiv zur ersten Lesung am 15.10.2026

Expertenmodus

Häufige Fragen zu BAB-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und wer bekommt sie?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit nach den Paragraphen 56 bis 72 SGB III für Azubis in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, deren Ausbildungsvergütung und Elterneinkommen den Lebensunterhalt nicht decken.

Voraussetzung ist immer, dass du außerhalb des Haushalts deiner Eltern wohnst.

Anspruch haben vor allem Azubis, die für die Ausbildung von den Eltern wegziehen müssen, weil die Ausbildungsstätte von dort nicht in angemessener Zeit erreichbar ist; wer 18 Jahre oder älter ist, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft ist oder war, mit einem Kind zusammenlebt oder schwerwiegende soziale Gründe hat, bekommt BAB auch für eine eigene Wohnung in der Nähe der Eltern (Paragraf 60 SGB III).

BAB ist ein reiner Zuschuss und muss anders als der Darlehensanteil beim BAföG nicht zurückgezahlt werden.

Bei eigener Wohnung fern der Eltern, 800 Euro Bruttovergütung, 50 Euro Fahrtkosten und 2.500 Euro Elternnetto errechnet der Rechner einen monatlichen Anspruch von 351 Euro.

Wer gar keinen Anspruch hat, sollte alternativ den Wohngeld-Rechner prüfen, denn BAB und Wohngeld schließen sich meist gegenseitig aus. Verbindlich ist in jedem Fall nur der Bescheid der Agentur für Arbeit, nicht dieser Rechner.

Wie und wo beantrage ich BAB?

Den BAB-Antrag stellst du online im Portal der Bundesagentur für Arbeit oder mit einem Formular auf Papier bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort.

Du brauchst dafür den Ausbildungsvertrag sowie den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung deiner Eltern für das vorletzte Kalenderjahr, bei verheirateten Azubis zusätzlich die Unterlagen des Ehe- oder Lebenspartners.

Reiche den Antrag so früh wie möglich ein, idealerweise schon vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird ausschließlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt und nicht rückwirkend für vorherige Monate nachgezahlt.

Nach der Prüfung erhältst du einen Bescheid; gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Agentur für Arbeit einlegen, die den Fall dann erneut prüft.

Die Bewilligung gilt zunächst 18 Monate bei betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildung, danach ist ein rechtzeitiger Weiterbewilligungsantrag nötig, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird.

Wie hoch ist der BAB-Bedarf 2026 und gibt es Unterschiede nach Bundesland?

Der Bedarf setzt sich aus festen, bundeseinheitlichen Bausteinen zusammen, unabhängig vom Bundesland: Azubis mit eigener Wohnung erhalten 442 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Mietpauschale plus 16 Euro Arbeitskleidungspauschale (Paragraf 64 Absatz 1 SGB III), zusammen 838 Euro vor Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Die Mietpauschale wird unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe gezahlt; wer weniger Miete zahlt, profitiert von der Differenz, wer mehr zahlt, trägt den Rest selbst.

Hinzu kommen die tatsächlichen Fahrtkosten und je aufsichtsbedürftigem Kind 160 Euro Kinderbetreuungskosten (Paragraf 64 Absatz 3 SGB III).

Für das Wohnen bei den Eltern gibt es keinen Bedarfssatz, weil dort bei einer Berufsausbildung gar kein Anspruch besteht (Paragraf 60 Absatz 1 Nummer 1 SGB III).

Im Standardbeispiel mit eigener Wohnung und 50 Euro Fahrtkosten ergibt der Rechner einen Gesamtbedarf von 888 Euro.

Die Sätze gelten bundesweit identisch nach den Paragraphen 56 bis 72 SGB III; ob BAB in Berlin, Bayern oder NRW beantragt wird, ändert an der Berechnung selbst nichts, nur die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort ist unterschiedlich.

Ist BAB elternunabhängig oder wird das Elterneinkommen immer angerechnet?

BAB ist im Regelfall elternabhängig: Das Nettoeinkommen beider Eltern wird nach einem Freibetragsmodell angerechnet, bevor der Zuschuss ausgezahlt wird.

Zusammenlebende Eltern haben einen Grundfreibetrag von 2.540 Euro netto im Monat; ist die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar, erhöht er sich um 901 Euro auf 3.441 Euro (Paragraf 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB III).

Von jedem Euro darüber werden 50 Prozent angerechnet. Je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung, etwa ein jüngeres Schulkind, kommen 770 Euro Freibetrag hinzu, und die Anrechnung sinkt um 5 Prozentpunkte (Paragraf 25 BAföG).

Studiert ein Geschwisterkind oder macht es selbst eine förderfähige Ausbildung, gibt es keinen Zusatzfreibetrag; der Anrechnungsbetrag wird dann zu gleichen Teilen auf euch aufgeteilt (Paragraf 11 Absatz 4 BAföG).

Bei einem Nettoeinkommen von 4.000 Euro, einer Ausbildungsstätte fern der Eltern und ohne Geschwister ergibt sich eine Anrechnung von 279,50 Euro monatlich, mit einem studierenden Geschwisterkind 139,75 Euro und mit einem Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung 0 Euro.

Elternunabhängig wird die Berechnung nach Paragraf 67 Absatz 5 SGB III nur in Ausnahmefällen: wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist, wenn sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten, oder soweit ein Unterhaltsanspruch gegen sie nicht besteht oder verwirkt ist.

Eine Heirat gehört nicht dazu: Bei verheirateten oder verpartnerten Azubis wird zuerst das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners angerechnet und danach das der Eltern (Paragraf 67 Absatz 1 SGB III), denn die Eltern haften nach dem Partner weiter (Paragraf 1608 BGB).

Vom Nettoeinkommen des Partners bleiben 1.690 Euro und je Kind 770 Euro frei; bei 2.800 Euro Partnereinkommen und einem gemeinsamen Kind werden (2.800 minus 2.460) mal 45 Prozent gleich 153 Euro angerechnet.

Wie wird mein eigenes Einkommen (Ausbildungsvergütung) angerechnet?

Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 22,3 Prozent Sozialpauschale abgezogen (Paragraf 21 Absatz 2 BAföG); vom Teil über 1.255 Euro zieht die Agentur für Arbeit außerdem 15 Prozent Steuerpauschale ab. Das ergibt das anrechenbare Netto.

Davon zieht der Rechner einen Freibetrag von nur 85 Euro ab, wenn die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist (Paragraf 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB III); sonst wird das Netto ohne Freibetrag angerechnet.

Der allgemeine Freibetrag von 389 Euro gilt nach Paragraf 23 Absatz 3 BAföG ausdrücklich nicht für die Ausbildungsvergütung, weil diese vollständig angerechnet wird.

Eigene Kinder ändern an der Anrechnung nichts: Die 160 Euro Kinderbetreuungskosten je aufsichtsbedürftigem Kind zählen nach Paragraf 64 Absatz 3 SGB III zum Bedarf.

Bei 800 Euro brutto ergibt das 800 mal 0,777 gleich 621,60 Euro Netto, abzüglich 85 Euro Freibetrag werden 536,60 Euro auf den BAB-Anspruch angerechnet.

Bei einer Vergütung von 950 Euro brutto mit einem eigenen Kind sind es 950 mal 0,777 gleich 738,15 Euro minus 85 Euro gleich 653,15 Euro Anrechnung; dafür steigt der Bedarf um 160 Euro.

Bei 1.400 Euro brutto greift auch die Steuerpauschale: 1.400 mal 0,777 gleich 1.087,80 Euro; davon gehen 15 Prozent von 145 Euro ab, also 21,75 Euro. Es bleiben 1.066,05 Euro Netto und nach dem Freibetrag 981,05 Euro Anrechnung.

Wer eine höhere Vergütung bekommt, hat also einen deutlich geringeren BAB-Anspruch; unter rund 110 Euro brutto fällt die Eigenanrechnung ganz weg, weil das Netto unter dem Freibetrag bleibt.

Bekomme ich BAB auch, wenn ich bei meinen Eltern wohne oder alleine wohne?

Solange du im Haushalt deiner Eltern wohnst, bekommst du bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung keine BAB, auch nicht ab 18 Jahren: Paragraf 60 Absatz 1 Nummer 1 SGB III verlangt, dass du außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnst, also in einer eigenen, abgegrenzten Wohnung mit eigenem Haushalt.

Ein untervermietetes Zimmer in der Wohnung eines Elternteils reicht nicht (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2024, L 20 AL 196/22).

Wohnst du alleine oder mit anderen in einer eigenen Wohnung, kommt es darauf an, ob du die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreichen könntest.

Ist das nicht der Fall, bist du förderungsberechtigt und erhältst 442 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Mietpauschale.

Wäre sie erreichbar, gilt das nur in vier Ausnahmen nach Paragraf 60 Absatz 2 SGB III: Du bist 18 Jahre oder älter, du bist oder warst verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, du lebst mit mindestens einem Kind zusammen, oder es liegen schwerwiegende soziale Gründe vor.

Dann entfallen allerdings die Freibeträge von 85 Euro auf deine Vergütung und 901 Euro auf das Elterneinkommen (Paragraf 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB III); im Standardbeispiel sinkt der Anspruch dadurch von 351 auf 266 Euro.

Ob eine Ausnahme greift und welche Fahrzeit noch angemessen ist, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Wird Kindergeld bei der BAB-Berechnung als Einkommen angerechnet?

Nein, Kindergeld wird bei der Ermittlung des BAB-Anspruchs nicht als Einkommen angerechnet und führt deshalb auch nicht zu einer Kürzung.

BAB und Kindergeld können somit nebeneinander bezogen werden: Kindergeld wird in aller Regel an die Eltern ausgezahlt und zählt nicht zur Ausbildungsvergütung oder zum Elterneinkommen, das dieser Rechner in die Anrechnung einbezieht.

Deshalb gibt es im Rechner auch kein eigenes Eingabefeld für Kindergeld – es würde das Ergebnis verfälschen, wenn es hier eingetragen würde.

Angerechnet werden ausschließlich die Ausbildungsvergütung (abzüglich Sozialpauschale und gegebenenfalls 85 Euro Freibetrag) und das Nettoeinkommen der Eltern oberhalb der jeweiligen Freibeträge.

Andere Einkünfte wie Unterhalt oder eine Waisenrente sind im vereinfachten Modell dieses Rechners ebenfalls nicht abgebildet; bei hohen Beträgen aus diesen Quellen kann der tatsächliche Bescheid der Agentur für Arbeit vom Rechenergebnis abweichen.

Wie lange wird BAB gezahlt und wann endet der Anspruch?

BAB wird bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung zunächst für 18 Monate bewilligt, bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für ein Jahr.

Reicht die Ausbildungszeit darüber hinaus, muss vor Ablauf ein Weiterbewilligungsantrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden, sonst reißt die monatliche Zahlung ab.

Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung und endet automatisch mit dem Ende der Ausbildung oder bei einem Abbruch.

Er kann auch vorher enden oder sinken, wenn sich die Vergütung erhöht (etwa im zweiten oder dritten Lehrjahr), das Elterneinkommen steigt oder sich die Wohnform ändert – solche Änderungen müssen der Agentur für Arbeit gemeldet werden, sonst drohen Rückforderungen.

Ergeben sich rechnerisch weniger als 10 Euro im Monat, wird nichts ausgezahlt (Paragraf 71 SGB III).

Im Beispiel mit 800 Euro Vergütung im ersten Lehrjahr ergeben sich 351 Euro BAB; steigt die Vergütung im zweiten Lehrjahr auf 900 Euro (sonst gleiche Werte), sinkt der Anspruch auf 274 Euro, weil die Eigenanrechnung von 536,60 auf 614,30 Euro wächst, während der Freibetrag mit nur 85 Euro gering bleibt.

Plane den Weiterbewilligungsantrag ein bis zwei Monate vor Ablauf der 18 Monate ein, damit keine Zahlungslücke entsteht.

Was ist der Unterschied zwischen BAB und BAföG?

BAB fördert betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungen und wird von der Agentur für Arbeit gezahlt. BAföG fördert dagegen Studium, schulische Ausbildungen und bestimmte weiterbildende Schulformen und wird vom BAföG-Amt gezahlt.

BAB ist ein reiner Zuschuss, BAföG für Studierende dagegen zur Hälfte ein zinsloses Darlehen.

Die Bedarfssätze sind ähnlich aufgebaut (Grundbedarf plus Mietpauschale bei eigener Wohnung), und die Einkommensanrechnung folgt in beiden Fällen einem Freibetragsmodell mit ähnlichen, aber nicht identischen Sätzen.

Wichtigster Unterschied bei der Anrechnung: Beim BAföG bleibt eigenes Einkommen bis 389 Euro anrechnungsfrei, während bei BAB die Ausbildungsvergütung nach Paragraf 23 Absatz 3 BAföG voll angerechnet wird und nur 85 Euro Freibetrag gelten.

Wer eine duale Ausbildung macht, beantragt BAB bei der Agentur für Arbeit; wer studiert oder eine rein schulische Ausbildung macht, beantragt BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung. Zum Vergleich der eigenen Zahlen hilft der BAföG-Rechner.

Ist das Ergebnis des BAB-Rechners verbindlich, und was mache ich bei einer Ablehnung?

Nein, das Ergebnis ist nur eine unverbindliche Orientierung.

Der Rechner nutzt ein vereinfachtes Modell mit pauschalisierten Abzügen und den Bedarfssätzen 2026; er berücksichtigt weder individuelle Steuerklassen noch weitere Einkünfte wie Unterhalt oder Waisenrente, und ob die Ausbildungsstätte von den Eltern aus erreichbar ist oder eine Ausnahme nach Paragraf 60 Absatz 2 SGB III greift, übernimmt er ungeprüft aus deiner Auswahl.

Verbindlich ist ausschließlich der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit nach den Paragraphen 56 bis 72 SGB III.

Wird dein Antrag abgelehnt oder fällt der bewilligte Betrag niedriger aus als erwartet, kannst du innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Agentur für Arbeit einlegen; dabei lohnt es sich, die Berechnung im Bescheid mit den eigenen Unterlagen (Steuerbescheid der Eltern, Ausbildungsvertrag) abzugleichen, weil Rechenfehler bei der Einkommensanrechnung keine Seltenheit sind.

Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht.

Nutze das Rechnerergebnis in jedem Fall nur als erste Einschätzung, bevor du den Antrag stellst, und stelle ihn auch dann, wenn dieses Ergebnis niedrig ausfällt oder null anzeigt.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Fünf Tipps zur Berufsausbildungsbeihilfe. Erstens: Antrag rechtzeitig stellen, am besten online im Portal der Bundesagentur für Arbeit oder mit dem Antragsformular bei der zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort.

BAB wird frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend, deshalb lohnt sich der Antrag idealerweise zwei bis drei Monate vor Ausbildungsbeginn.

Nach der Prüfung erhältst du einen Bescheid; gegen eine Ablehnung kannst du fristgerecht Widerspruch einlegen. Zweitens: BAB und Wohngeld vergleichen. Azubis, die keinen BAB-Anspruch haben, können unter Umständen Wohngeld beantragen.

Der Wohngeld-Rechner hilft bei der Einschätzung. Beide Leistungen schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Drittens: Änderungen melden.

Ändert sich die Ausbildungsvergütung (etwa im zweiten Lehrjahr), das Elterneinkommen oder die Wohnform, muss dies der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden, da sonst Rückforderungen drohen. Viertens: Geschwister richtig zuordnen.

Jedes Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung, etwa ein jüngeres Schulkind, erhöht den Eltern-Freibetrag um 770 Euro und senkt die Anrechnungsquote um 5 Prozentpunkte.

Studiert ein Geschwisterkind oder macht es selbst eine förderfähige Ausbildung, gibt es keinen Zusatzfreibetrag, dafür wird die Elternanrechnung zu gleichen Teilen geteilt. Beides kann den BAB-Anspruch spürbar steigern.

Fünftens: Fahrtkosten nicht vergessen. Die tatsächlichen monatlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte erhöhen den Gesamtbedarf und damit den möglichen BAB-Anspruch.

Bei längeren Pendelstrecken kann das den Unterschied zwischen Anspruch und keinem Anspruch ausmachen. Ein Azubi mit 100 Euro Fahrtkosten statt 50 Euro hat 50 Euro mehr Gesamtbedarf.

Wie lange wird BAB gezahlt? BAB wird bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung zunächst für 18 Monate bewilligt, bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für ein Jahr (Quelle: arbeitsagentur.de).

Reicht die Ausbildung länger, muss vor Ablauf ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden, sonst reißt die Zahlung ab. Bei steigender Ausbildungsvergütung in späteren Lehrjahren sinkt der Anspruch entsprechend.

Passe im Rechner die Vergütung an, um den Anspruch für das zweite oder dritte Lehrjahr abzuschätzen.

BAB oder BAföG: Welche Förderung passt zu mir? BAB fördert betriebliche Ausbildungen (Agentur für Arbeit), BAföG fördert Studium und schulische Ausbildungen (BAföG-Amt). BAB ist ein reiner Zuschuss, BAföG für Studierende zur Hälfte ein Darlehen.

Die Bedarfssätze sind ähnlich, die konkreten Freibeträge unterscheiden sich leicht. Wie hoch darf die Miete bei BAB sein? Die BAB rechnet mit einer festen Mietpauschale von 380 Euro pro Monat (Paragraf 13 Absatz 2 Nummer 2 BAföG).

Die tatsächliche Miete spielt für die Höhe des Bedarfs keine Rolle; wer höhere Mietkosten hat, muss die Differenz selbst tragen.

Die Bedarfssätze und Freibeträge gelten bundeseinheitlich nach den Paragraphen 56 bis 72 SGB III, unabhängig vom Bundesland.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine 19-jährige Auszubildende zur Industriekauffrau zieht für die Ausbildung von einem ländlichen Ort in eine Großstadt. Ihre Ausbildungsvergütung beträgt 800 Euro brutto im ersten Lehrjahr.

Die Eltern verdienen zusammen 4.000 Euro netto, ihr älterer Bruder studiert. Schritt 1 – Gesamtbedarf: Eigene Wohnung, also 442 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Mietpauschale plus 16 Euro Arbeitskleidungspauschale (Paragraf 64 Absatz 1 SGB III).

Monatsticket für den Weg zur Ausbildungsstätte: 60 Euro. Gesamtbedarf: 442 plus 380 plus 16 plus 60 gleich 898 Euro.

Schritt 2 – Eigenes Einkommen: 800 mal 0,777 gleich 621,60 Euro; abzüglich 85 Euro Freibetrag (Paragraf 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB III; der allgemeine Freibetrag von 389 Euro gilt nach Paragraf 23 Absatz 3 BAföG nicht für die Ausbildungsvergütung) bleiben 536,60 Euro Anrechnung.

Schritt 3 – Elterneinkommen: Für den studierenden Bruder gibt es keinen Zusatzfreibetrag, denn sein Studium ist nach BAföG förderfähig (Paragraf 25 Absatz 3 BAföG).

Der Freibetrag bleibt bei 2.540 plus 901 (Ausbildungsort fern der Eltern) gleich 3.441 Euro; (4.000 minus 3.441) mal 0,50 gleich 279,50 Euro.

Weil das Elterneinkommen auch auf den Bedarf des Bruders anzurechnen ist, wird es zu gleichen Teilen aufgeteilt (Paragraf 11 Absatz 4 BAföG): 279,50 geteilt durch 2 gleich 139,75 Euro.

Schritt 4 – BAB: 898 minus 536,60 minus 139,75 gleich 221,65, gerundet 222 Euro pro Monat.

Ohne den studierenden Bruder würden ihr die vollen 279,50 Euro angerechnet, und der BAB-Anspruch läge bei rund 82 Euro; die Aufteilung macht also 140 Euro im Monat aus.

Ginge statt des Bruders eine jüngere Schwester noch zur Schule, also ohne förderfähige Ausbildung, gäbe es keine Aufteilung, aber 770 Euro mehr Freibetrag: 3.441 plus 770 gleich 4.211 Euro.

Das Elterneinkommen läge darunter, und der Anspruch stiege auf 361 Euro. Im zweiten Lehrjahr steigt die Vergütung auf 900 Euro brutto: 900 mal 0,777 gleich 699,30 Euro; minus 85 gleich 614,30 Euro Anrechnung.

BAB sinkt auf 898 minus 614,30 minus 139,75 gleich 143,95, gerundet 144 Euro. Diesen Rückgang sollte sie einplanen.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Sechs häufige Fehler bei der Berufsausbildungsbeihilfe. Erstens: den Antrag zu spät stellen.

BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Wer erst zwei Monate nach Ausbildungsbeginn beantragt, verliert zwei Monate Förderung. Zweitens: Netto-Ausbildungsvergütung statt Brutto eintragen.

Der Rechner benötigt die Bruttovergütung aus dem Ausbildungsvertrag und berechnet die Abzüge selbst. Drittens: das Bruttoeinkommen der Eltern angeben statt des Nettoeinkommens.

Der Rechner fragt nach dem Nettoeinkommen beider Eltern zusammen; bei Bruttowerten fällt die Anrechnung zu hoch aus und der geschätzte BAB-Anspruch zu niedrig. Viertens: Geschwister falsch zuordnen.

Die 770 Euro Zusatzfreibetrag gibt es nur für Geschwister ohne förderfähige Ausbildung, etwa jüngere Schulkinder; bei 4.000 Euro Elternnetto und eigener Wohnung fällt die Elternanrechnung dadurch von 279,50 auf 0 Euro.

Ein studierendes Geschwisterkind bringt keinen Freibetrag, halbiert aber die Anrechnung auf 139,75 Euro, weil das Elterneinkommen auf euch beide aufgeteilt wird (Paragraf 11 Absatz 4 BAföG). Fünftens: annehmen, ab 18 gebe es BAB auch bei den Eltern.

Eine eigene Wohnung außerhalb des Elternhaushalts ist immer Voraussetzung (Paragraf 60 Absatz 1 Nummer 1 SGB III).

Die Ausnahmen für Azubis ab 18 Jahren, Verheiratete oder Verpartnerte, Azubis mit Kind und bei schwerwiegenden sozialen Gründen betreffen nur die Entfernung: Mit ihnen gibt es BAB auch für eine eigene Wohnung in der Nähe der Eltern, dann aber ohne die Freibeträge von 85 und 901 Euro.

Sechstens: BAB mit BAföG verwechseln. Duale Ausbildung gleich BAB, Studium oder rein schulische Ausbildung gleich BAföG. Wer die falsche Leistung beantragt, verliert Zeit.

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Agentur für Arbeit oder dem BAföG-Amt, um die richtige Anlaufstelle zu klären. Alle Angaben dieses Rechners sind ohne Gewähr und ersetzen keine Sozialberatung.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der BAB-Rechner schätzt die Berufsausbildungsbeihilfe nach den Paragraphen 56 bis 72 SGB III.

Im Standardbeispiel mit eigener Wohnung, 800 Euro Bruttovergütung, 50 Euro Fahrtkosten und 2.500 Euro Elternnetto ergibt sich ein Gesamtbedarf von 888 Euro (Grundbedarf 442 plus Mietpauschale 380 plus Arbeitskleidung 16 plus Fahrtkosten 50), eine Eigenanrechnung von 536,60 Euro (Freibetrag nur 85 Euro, da Paragraf 23 Absatz 3 BAföG die Ausbildungsvergütung vom allgemeinen Freibetrag ausschließt) und ein BAB-Anspruch von 351 Euro monatlich.

Das Elterneinkommen liegt unter dem Freibetrag von 3.441 Euro, sodass keine Elternanrechnung anfällt.

Ohne Fahrt- und Kinderbetreuungskosten liegt der Höchstsatz bei 838 Euro monatlich (Grundbedarf, Mietpauschale und Arbeitskleidungspauschale ohne jede Anrechnung), etwa ohne eigene Vergütung, wenn das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners unter den Freibeträgen bleibt.

Der Antrag wird online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit gestellt und gilt zunächst für 18 Monate, danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig; BAB wird als reiner Zuschuss gezahlt. Für den Vergleich mit der Studienförderung hilft der BAföG-Rechner.

Azubis ohne BAB-Anspruch sollten den Wohngeld-Rechner prüfen. Keine Sozialberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit, Stand 2026. Disclaimer: Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Orientierungswert und keine Sozial- oder Rechtsberatung.

Der Rechner nutzt vereinfachte Pauschalabzüge und bildet weder individuelle Steuerklassen noch weitere Einkünfte (Kindergeld, Unterhalt, Waisenrente) ab. Über den tatsächlichen Anspruch entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit.

Stelle den Antrag rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn und nutze bei Unsicherheit die kostenfreie Beratung der Arbeitsagentur.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gesamtbedarf 868 €, Anrechnung eigenes Einkommen 466,20 €, Anrechnung Eltern 130 €, BAB-Anspruch 272 €

Eigene Wohnung in der Nähe der Eltern, ab 18 Jahren

Wohnsituation
Eigene Wohnung, Ausbildungsort auch von den Eltern erreichbar
Ausbildungsvergütung (brutto/Monat)
600 €
Fahrtkosten (Monat)
30 €
Familienstand
Ledig

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Gesamtbedarf 898 €, Anrechnung eigenes Einkommen 420,05 €, Anrechnung Eltern 14,75 €, BAB-Anspruch 463 €

Azubi mit eigener Wohnung, niedrigere Vergütung, Bruder im Studium

Wohnsituation
Eigene Wohnung, Ausbildungsort von den Eltern aus zu weit
Ausbildungsvergütung (brutto/Monat)
650 €
Fahrtkosten (Monat)
60 €
Familienstand
Ledig

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Gesamtbedarf 1.038 € einschließlich 160 € Kinderbetreuungspauschale, Anrechnung eigenes Einkommen 653,15 €, Anrechnung Ehepartner 153 €, Anrechnung Eltern 0 €, BAB-Anspruch 232 €

Verheirateter Azubi mit einem Kind

Wohnsituation
Eigene Wohnung, Ausbildungsort von den Eltern aus zu weit
Ausbildungsvergütung (brutto/Monat)
950 €
Fahrtkosten (Monat)
40 €
Familienstand
Verheiratet

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Gesamtbedarf 838 €, Anrechnung eigenes Einkommen 0 €, Anrechnung Eltern 0 €, BAB-Anspruch 838 € (theoretischer Höchstsatz ohne Fahrt- und Kinderbetreuungskosten)

Höchstsatz: keine Vergütung, ohne Fahrtkosten

Wohnsituation
Eigene Wohnung, Ausbildungsort von den Eltern aus zu weit
Ausbildungsvergütung (brutto/Monat)
0 €
Fahrtkosten (Monat)
0 €
Familienstand
Ledig

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Sozial- oder Rechtsberatung dar. Der BAB-Anspruch wird individuell von der Agentur für Arbeit berechnet; maßgeblich ist deren Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die zuständige Agentur für Arbeit.

Quelle: Paragraphen 56 bis 72 SGB III (BAB), Paragraf 60 SGB III (Förderungsberechtigung), Paragraf 13 BAföG (Bedarfssätze), Paragraf 21 Abs. 2 BAföG (Sozialpauschale), Paragraf 23 Abs. 3 BAföG (Vollanrechnung Vergütung), Paragraf 25 BAföG (Freibeträge der Eltern und des Ehe- oder Lebenspartners), Paragraf 67 Abs. 1 SGB III (Reihenfolge der Anrechnung), Paragraf 1608 BGB, Paragraf 11 Abs. 4 BAföG (Aufteilung bei Geschwistern in förderfähiger Ausbildung), Paragraf 64 Abs. 1 und 3 SGB III (Arbeitskleidung, Kinderbetreuung), Paragraf 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III (Freibeträge 85 und 901 Euro), Paragraf 71 SGB III (Mindestbetrag 10 Euro), Bundesagentur für Arbeit (Fachliche Weisungen zu Paragraf 67 SGB III, Steuerpauschale)

Stand: 2026-10-19

Externe Fachquellen
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Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
19. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Gesamtbedarf = Grundbedarf + Mietpauschale + Arbeitskleidung (16) + Fahrtkosten + 160 x aufsichtsbedürftige Kinder; Anrechnung eigenes Einkommen = max(0, Brutto x 0,777 - 15 % x max(0, Brutto - 1.255) - Freibetrag 85, nur bei Ausbildungsort fern der Eltern); Anrechnung Ehe- oder Lebenspartner = max(0, Netto - 1.690 - 770 x Kinder) x (50 % - 5 % x Kinder); Anrechnung Eltern (auch bei verheirateten Azubis) =max(0, Netto - 2.540 - 901 (nur bei Ausbildungsort fern der Eltern) - 770 x Geschwister ohne förderfähige Ausbildung) x (50 % - 5 % x Geschwister ohne förderfähige Ausbildung) : (1 + Geschwister in förderfähiger Ausbildung); BAB = max(0, Bedarf - Anrechnungen), auf volle Euro gerundet, unter 10 Euro keine Zahlung (Paragraf 71 SGB III); im Haushalt der Eltern kein Anspruch (Paragraf 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). BAB-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/bab-rechner

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Rechner-Portal, 2026. BAB-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/bab-rechner

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