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Unterhaltsrechner 2026: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

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Kurzantwort

Unterhaltsrechner: Nettöinkommen und Altersstufen der Kinder eingeben und den Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle 2026 schätzen. Vereinfachte Schätzung, keine Rechtsberatung.

Kindesunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen: Einkommensgruppe bestimmen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Unterhaltsrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Unterhaltsrechner schätzt den monatlichen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle – dem bundesweiten Standardwerk, das die Familiengerichte zur Bemessung des Kindesunterhalts heranziehen. Die Kernfrage, die er beantwortet: Wie viel Unterhalt muss der barunterhaltspflichtige Elternteil pro Monat und Kind zahlen?

Grundlage ist der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB, der zum 1. Januar 2026 gestiegen ist.

Der Rechner ordnet dein bereinigtes Nettoeinkommen einer der 15 Einkommensgruppen zu, liest für jedes Kind den Bedarf nach Altersstufe ab und zieht das anzurechnende Kindergeld ab.

Er richtet sich an getrenntlebende Eltern, die eine erste Orientierung suchen, bevor sie zum Jugendamt oder Anwalt gehen. Wichtig als YMYL-Hinweis: Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung mit Stand 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Individuelle Faktoren wie Mangelfall, Sonderbedarf oder das Wechselmodell bleiben außen vor. Die Skala der Einkommensgruppen reicht von Gruppe 1 (bis 2.100 Euro) bis zur höchsten Gruppe, die bei 11.200 Euro endet.

Liegt dein bereinigtes Netto darüber, verlässt du den Tabellenbereich: Der Rechner weist dann ausdrücklich eine Einzelfallberechnung aus und rechnet vorsorglich mit den Werten der höchsten Gruppe weiter.

Bei sehr hohen Einkommen bemisst die Rechtsprechung den Bedarf nämlich konkret nach dem Lebensbedarf des Kindes – nicht mehr schematisch nach Tabelle. Auszug der Düsseldorfer Tabelle 2026 mit Bedarfssätzen der ersten Einkommensgruppen

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst zwei Arten von Angaben ein. Erstens das bereinigte Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils pro Monat – das ist nicht einfach das Netto vom Gehaltszettel, sondern der Betrag nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen (oft pauschal fünf Prozent), berücksichtigungsfähiger Schulden und angemessener Altersvorsorge.

Dieser Wert bestimmt die Einkommensgruppe. Zweitens wählst du für bis zu vier Kinder die Altersstufe: 0–5, 6–11, 12–17 Jahre oder ab 18 Jahre (volljährig); nicht belegte Plätze lässt du auf „kein Kind“.

Über den Schalter „Kindergeld anrechnen“ steuerst du, ob der Zahlbetrag nach Abzug des Kindergeldes oder der reine Tabellenbedarf angezeigt wird.

Häufige Eingabefehler: das unbereinigte Netto oder sogar das Brutto einzutragen, wodurch die Einkommensgruppe zu hoch ausfällt; Monatswerte mit Jahreswerten zu verwechseln; und bei volljährigen Kindern zu übersehen, dass hier andere Regeln und das volle Kindergeld gelten.

Je sorgfältiger die Bereinigung, desto belastbarer die Schätzung.

Praxisfälle

Kindesunterhalt berechnen: sieben typische Fälle

Jeder Fall nennt die Suchfrage, die passende Eingabe im Rechner oben und das Ergebnis aus der echten Rechenfunktion beziehungsweise – bei Fallgruppen außerhalb des Kindesunterhalts – den amtlichen Wert aus derselben Düsseldorfer Tabelle.

  1. Kindesunterhalt bei 2.800 Euro netto und zwei Kindern

    „Wie viel Unterhalt bei 2800 Euro netto und zwei Kindern?“

    Eingabe
    Nettoeinkommen 2.800 €, Kind 1: 6–11 Jahre, Kind 2: 12–17 Jahre, Kindergeld anrechnen: ja
    Ergebnis
    Gruppe 3, Tabellenbedarf 1.333 €, Zahlbetrag 1.074 € nach Abzug von 259 € Kindergeld
  2. Kindesunterhalt bei 3.000 Euro netto (ein Kind)

    „Wie viel Unterhalt bei 3000 Euro netto?“

    Eingabe
    Nettoeinkommen 3.000 €, Kind 1: 6–11 Jahre, Kindergeld anrechnen: ja
    Ergebnis
    Gruppe 4, Tabellenbedarf 642 €, Zahlbetrag 512,50 € nach Abzug von 129,50 € halbem Kindergeld
  3. Mindestunterhalt 2026 bei 2.000 Euro netto

    „Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?“

    Eingabe
    Nettoeinkommen 2.000 €, Kind 1: 0–5 Jahre, Kindergeld anrechnen: ja
    Ergebnis
    Gruppe 1 (Mindestunterhalt), Tabellenbedarf 486 €, Zahlbetrag 356,50 €
  4. Unterhalt für ein volljähriges Kind berechnen

    „Wie viel Unterhalt bekommt ein volljähriges Kind?“

    Eingabe
    Nettoeinkommen 3.500 €, Kind 1: ab 18 Jahre (volljährig), Kindergeld anrechnen: ja
    Ergebnis
    Gruppe 5, Tabellenbedarf 838 €, Zahlbetrag 579 € nach Abzug des vollen Kindergeldes (259 €)
  5. Mangelfall bei 1.800 Euro netto und drei Kindern

    „Was passiert bei einem Unterhalts-Mangelfall?“

    Eingabe
    Nettoeinkommen 1.800 €, Kind 1+2: 6–11 Jahre, Kind 3: 12–17 Jahre, Kindergeld anrechnen: ja
    Ergebnis
    Zahlbetrag rechnerisch 1.380,50 € – Selbstbehalt von 1.450 € unterschritten, Warnhinweis „möglicher Mangelfall“
  6. Unterhalt für ein studierendes Kind mit eigenem Haushalt

    „Wie hoch ist der Unterhalt für ein studierendes Kind 2026?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe nötig – fester Bedarfssatz der Düsseldorfer Tabelle für Studierende außerhalb des Elternhaushalts
    Ergebnis
    990 € monatlich, davon bis zu 440 € für Warmmiete (Anm. A.IV Düsseldorfer Tabelle 2026)
  7. Selbstbehalt beim Ehegatten- und Elternunterhalt nachschlagen

    „Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt 2026?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe nötig – Selbstbehalte aus derselben Düsseldorfer Tabelle, andere Unterhaltsart als Kindesunterhalt
    Ergebnis
    Ehegattenunterhalt 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 € (nicht erwerbstätig); Elternunterhalt mindestens 2.650 € zzgl. 70 % des übersteigenden Einkommens

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung läuft in vier Schritten. Erstens: Aus dem bereinigten Nettoeinkommen wird die Einkommensgruppe bestimmt – bei 2.800 Euro ist das Gruppe 3 (2.501–2.900 Euro).

Zweitens: Für jedes Kind wird der Tabellenbedarf nach Altersstufe abgelesen; ein Kind von 6–11 Jahren hat in Gruppe 3 einen Bedarf von 614 Euro, eines von 12–17 Jahren 719 Euro, zusammen 1.333 Euro.

Drittens: Das Kindergeld wird abgezogen – bei Minderjährigen die Hälfte (2026: 129,50 Euro je Kind), bei Volljährigen das volle Kindergeld von 259 Euro. Viertens ergibt sich der Zahlbetrag: 1.333 − 259 = 1.074 Euro.

Der Mindestunterhalt der Gruppe 1 beträgt 2026 je nach Alter 486, 558 oder 653 Euro, für Volljährige 698 Euro. Ergänzend lohnt der Brutto-Netto-Rechner, um das Nettoeinkommen zu ermitteln.

Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst steht immer das bereinigte Nettoeinkommen, denn erst daraus ergibt sich die Einkommensgruppe, und erst die Gruppe bestimmt den Bedarf.

Verändert sich das anrechenbare Einkommen, verschiebt sich unter Umständen die gesamte Zuordnung und damit jeder einzelne Bedarfssatz.

Die Altersstufen richten sich nach dem Alter des Kindes: Mit jedem Wechsel in die nächste Altersstufe steigt der Bedarf automatisch, ohne dass sich am Einkommen selbst etwas ändern muss.

Auch die Kindergeldanrechnung folgt einer festen Logik, die zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern unterscheidet und den ausgewiesenen Zahlbetrag entsprechend mindert. Vier Schritte vom Nettoeinkommen über den Tabellenbedarf zum Zahlbetrag

Kindesunterhalt: Zahlbetrag gleich Tabellenbetrag minus halbes Kindergeld.
Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergelds.
Privatinsolvenz-Formel: Pfändbarer Betrag gleich Nettoeinkommen minus Freibetrag.
Bei Privatinsolvenz wird der pfändbare Betrag aus dem Nettoeinkommen abzüglich des Freibetrags (nach Pfändungstabelle) berechnet.

Nachschlagen

Duesseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe

Die Duesseldorfer Tabelle wird vom OLG Duesseldorf herausgegeben und dient als bundesweite Richtlinie fuer den Kindesunterhalt. Die Bedarfssaetze gelten bei zwei Unterhaltsberechtigten; bei abweichender Anzahl kann eine Hoeher- oder Herabstufung erfolgen.

Kindesunterhalt 2026 nach Duesseldorfer Tabelle: Bedarfssaetze und Zahlbetraege (abzgl. haelftigem Kindergeld) je Einkommensgruppe und Altersstufe
Einkommensgruppe (Netto)0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 JahreAb 18 JahreZahlbetrag 0-5 (abzgl. 1/2 KG)Zahlbetrag 6-11 (abzgl. 1/2 KG)Zahlbetrag 12-17 (abzgl. 1/2 KG)Zahlbetrag ab 18 (abzgl. KG)
Gruppe 1 (bis 2.100 EUR)486 EUR558 EUR653 EUR698 EUR357 EUR429 EUR524 EUR439 EUR
Gruppe 2 (2.101-2.500 EUR)511 EUR586 EUR686 EUR733 EUR382 EUR457 EUR557 EUR474 EUR
Gruppe 3 (2.501-2.900 EUR)535 EUR614 EUR719 EUR768 EUR406 EUR485 EUR590 EUR509 EUR
Gruppe 4 (2.901-3.300 EUR)559 EUR642 EUR751 EUR803 EUR430 EUR513 EUR622 EUR544 EUR
Gruppe 5 (3.301-3.700 EUR)584 EUR670 EUR784 EUR838 EUR455 EUR541 EUR655 EUR579 EUR
Gruppe 6 (3.701-4.100 EUR)623 EUR715 EUR836 EUR894 EUR494 EUR586 EUR707 EUR635 EUR
Gruppe 7 (4.101-4.500 EUR)661 EUR759 EUR889 EUR950 EUR532 EUR630 EUR760 EUR691 EUR
Gruppe 8 (4.501-4.900 EUR)700 EUR804 EUR941 EUR1.006 EUR571 EUR675 EUR812 EUR747 EUR
Gruppe 9 (4.901-5.300 EUR)739 EUR849 EUR993 EUR1.061 EUR610 EUR720 EUR864 EUR802 EUR
Gruppe 10 (5.301-5.700 EUR)778 EUR893 EUR1.045 EUR1.117 EUR649 EUR764 EUR916 EUR858 EUR
Gruppe 11 (5.701-6.400 EUR)817 EUR938 EUR1.098 EUR1.173 EUR688 EUR809 EUR969 EUR914 EUR
Gruppe 12 (6.401-7.200 EUR)856 EUR983 EUR1.150 EUR1.229 EUR727 EUR854 EUR1.021 EUR970 EUR
Gruppe 13 (7.201-8.200 EUR)895 EUR1.027 EUR1.202 EUR1.285 EUR766 EUR898 EUR1.073 EUR1.026 EUR
Gruppe 14 (8.201-9.700 EUR)934 EUR1.072 EUR1.254 EUR1.341 EUR805 EUR943 EUR1.125 EUR1.082 EUR
Gruppe 15 (9.701-11.200 EUR)972 EUR1.116 EUR1.306 EUR1.396 EUR843 EUR987 EUR1.177 EUR1.137 EUR

Bedarfssaetze nach Duesseldorfer Tabelle 2026 (OLG Duesseldorf, Stand 01.01.2026). Kindergeld 2026: 259 EUR/Monat. Zahlbetraege = Bedarf abzueglich haelftiges Kindergeld (0-17 J.: 129,50 EUR) bzw. volles Kindergeld (ab 18 J.: 259 EUR). Selbstbehalt gegenueber minderjaehrigen Kindern: 1.450 EUR (erwerbstaetig) / 1.200 EUR (nicht erwerbstaetig). Die Tabelle gilt als Richtlinie, nicht als Gesetz; Gerichte koennen im Einzelfall abweichen.

Weitere Selbstbehalte und Sonderbedarfe der Duesseldorfer Tabelle 2026

Neben dem Kindesunterhalt legt die Duesseldorfer Tabelle auch Selbstbehalte fuer Ehegatten-, Eltern- und Enkelunterhalt sowie einen festen Bedarfssatz fuer studierende Kinder mit eigenem Haushalt fest. Diese Werte berechnet der Rechner oben nicht automatisch, sie sind aber haeufig gesuchte Nachschlagewerte aus derselben Tabelle.

Selbstbehalte fuer Ehegatten-, Eltern- und Enkelunterhalt sowie der Bedarf eines studierenden Kindes mit eigenem Haushalt, Stand 01.01.2026 (nicht Bestandteil der Kindesunterhalt-Berechnung oben)
FallgruppeSelbstbehalt / Bedarf 2026Rechtsgrundlage
Ehegattenunterhalt (getrenntlebend/geschieden)1.600 EUR (erwerbstaetig) / 1.475 EUR (nicht erwerbstaetig)Anm. B.II Duesseldorfer Tabelle, §§ 1361, 1569 BGB
Angemessener Eigenbedarf ggue. volljaehrigen, nicht privilegierten Kindernmindestens 1.750 EURAnm. A.VII/D Duesseldorfer Tabelle, § 1603 Abs. 1 BGB
Elternunterhalt (ggue. Eltern des Unterhaltspflichtigen)mindestens 2.650 EUR zzgl. 70 % des uebersteigenden EinkommensAnm. D.I Duesseldorfer Tabelle, § 1603 Abs. 1 BGB
Enkelunterhalt (ggue. Enkeln)mindestens 2.650 EUR zzgl. 50 % des uebersteigenden EinkommensAnm. D.II Duesseldorfer Tabelle
Studierendes Kind mit eigenem Haushalt990 EUR (davon bis 440 EUR Warmmiete)Anm. A.IV Duesseldorfer Tabelle
Unterhalt fuer Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes1.600 EUR (erwerbstaetig) / 1.475 EUR (nicht erwerbstaetig)Anm. D.IV Duesseldorfer Tabelle, §§ 1615l, 1603 Abs. 1 BGB

Quelle: OLG Duesseldorf, Duesseldorfer Tabelle Stand 01.01.2026 (DT_2026.pdf), Anmerkungen A.IV, A.VII, B.II, D.I, D.II, D.IV. Diese Werte betreffen andere Unterhaltsarten als den Kindesunterhalt und werden vom Rechner oben nicht ausgegeben.

Ausblick

Was ändert sich beim Kindesunterhalt 2027?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich zum 1. Januar fortgeschrieben. Die Bekanntmachung der Bedarfssätze für 2027 erfolgt erfahrungsgemäß erst Anfang Dezember 2026 durch das OLG Düsseldorf gemeinsam mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. – zum Stand dieser Seite lag noch keine Tabelle 2027 vor.
  • Der Mindestunterhalt (Gruppe 1, Spalten 1–3) ist gesetzlich an die Mindestunterhaltsverordnung gekoppelt. Die aktuelle Tabelle 2026 beruht auf der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024; eine Achte Änderungsverordnung für 2027 war zum Stand dieser Seite noch nicht veröffentlicht.
  • Auch das Kindergeld (2026 einheitlich 259 Euro je Kind) wird üblicherweise zum Jahreswechsel per Gesetz neu festgesetzt. Für 2027 lag zum Stand dieser Seite noch kein beschlossener Betrag vor – wer 2027 einen Unterhaltstitel berechnet, sollte vor Zahlung die dann aktuelle Bekanntmachung auf gesetze-im-internet.de oder beim OLG Düsseldorf prüfen, statt die Werte dieser Seite unverändert zu übernehmen.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: OLG Düsseldorf – Düsseldorfer Tabelle (jährliche Fortschreibung); Siebte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Unterhaltsrechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026?

Die Höhe ergibt sich aus zwei Größen: dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes.

Aus dem Nettoeinkommen bestimmt sich eine von 15 Einkommensgruppen, aus dem Alter eine von vier Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre). Der Schnittpunkt liefert den monatlichen Tabellenbedarf.

Bei 2.800 Euro Nettoeinkommen liegt der Zahlende in Gruppe 3 (2.501–2.900 Euro): Ein Kind von 6–11 Jahren hat dort einen Bedarf von 614 Euro, ein Kind von 12–17 Jahren 719 Euro, zusammen 1.333 Euro.

Von diesem Tabellenbedarf wird anschließend das Kindergeld abgezogen, sodass sich ein Zahlbetrag von 1.074 Euro ergibt. Der Rechner übernimmt diese Zuordnung automatisch und zeigt Einkommensgruppe, Tabellenbedarf und Zahlbetrag getrennt an.

Er liefert eine Orientierung nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026, und ersetzt keine anwaltliche Berechnung im Einzelfall.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

Der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB entspricht der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (bereinigtes Netto bis 2.100 Euro). Zum 1.

Januar 2026 beträgt er 486 Euro für ein Kind von 0–5 Jahren, 558 Euro für 6–11 Jahre und 653 Euro für 12–17 Jahre; für volljährige Kinder sind in Gruppe 1 monatlich 698 Euro angesetzt.

Trägst du im Rechner 2.000 Euro Nettoeinkommen und die Altersstufe 0–5 Jahre ein, zeigt er genau diese 486 Euro Tabellenbedarf und nach Abzug des halben Kindergeldes von 129,50 Euro einen Zahlbetrag von 356,50 Euro.

Der Mindestunterhalt ist die Untergrenze: Wer mehr verdient, zahlt nach den höheren Einkommensgruppen der Tabelle.

Wird der Mindestunterhalt nicht oder nicht vollständig gezahlt, kann das Jugendamt über den Unterhaltsvorschuss zumindest einen Teil vorstrecken, solange das Kind noch keine 18 Jahre alt ist.

Welches Einkommen zählt bei der Unterhaltsberechnung?

Maßgeblich ist nicht das Gehalt netto vom Lohnzettel, sondern das bereinigte Nettoeinkommen: der Betrag, der nach Abzug bestimmter Positionen für Unterhalt zur Verfügung steht.

Dazu zählen alle Einkunftsarten – Lohn, anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuererstattungen, Miet- oder Kapitaleinkünfte.

Abgezogen werden berufsbedingte Aufwendungen (häufig pauschal fünf Prozent), berücksichtigungsfähige Kredit- und Schuldenraten sowie angemessene Altersvorsorgebeiträge.

Bei 3.000 Euro Nettolohn und 150 Euro Berufskostenpauschale sowie 400 Euro anerkannter Kreditrate ergeben sich 2.450 Euro bereinigtes Nettoeinkommen – eine Einkommensgruppe tiefer, als der Nettolohn allein vermuten lässt, mit spürbaren Folgen für den Zahlbetrag.

Der Rechner nimmt diese Bereinigung nicht automatisch vor: Trage den bereits bereinigten Wert ein, damit die Einkommensgruppe korrekt bestimmt wird.

Bei Unsicherheit über einzelne Abzugsposten hilft eine Beratung durch das Jugendamt oder einen Fachanwalt für Familienrecht.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Unterhalt 2026?

Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt 2026 bei 1.450 Euro für erwerbstätige und 1.200 Euro für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige.

Trägst du beispielsweise 1.800 Euro Nettoeinkommen und drei Kinder (zweimal 6–11, einmal 12–17 Jahre) ein, errechnet der Rechner einen Zahlbetrag von 1.380,50 Euro; abzüglich dieses Betrags blieben nur 419,50 Euro übrig – der Rechner warnt dann ausdrücklich vor einem möglichen Mangelfall.

Neben dem Kindesunterhalt kennt die Düsseldorfer Tabelle weitere Selbstbehalte: gegenüber dem Ehegatten 1.600 Euro (erwerbstätig) beziehungsweise 1.475 Euro (nicht erwerbstätig), gegenüber Eltern mindestens 2.650 Euro zuzüglich 70 Prozent des übersteigenden Einkommens.

Diese Werte berechnet der Rechner nicht, sie stammen aber aus derselben Tabelle und sind in der Referenztabelle unterhalb der Ergebnisse nachschlagbar.

Wie viel Kindesunterhalt bei 3.000 Euro netto?

Bei 3.000 Euro bereinigtem Nettoeinkommen liegt der Zahlende in Einkommensgruppe 4 (2.901–3.300 Euro) der Düsseldorfer Tabelle 2026.

Für ein Kind von 6–11 Jahren beträgt der Tabellenbedarf dort 642 Euro; nach Abzug des halben Kindergeldes von 129,50 Euro ergibt sich ein Zahlbetrag von 512,50 Euro monatlich.

Für ein jüngeres Kind (0–5 Jahre) wären es 559 Euro Bedarf, für 12–17 Jahre 751 Euro, für ein volljähriges Kind 803 Euro Bedarf abzüglich des vollen Kindergeldes von 259 Euro.

Gibst du im Rechner 3.000 Euro Nettoeinkommen und die passende Altersstufe ein, erscheinen Einkommensgruppe, Tabellenbedarf und Zahlbetrag sofort.

Bei mehreren Kindern addieren sich die einzelnen Bedarfssätze der Gruppe, und auch der Kindergeldabzug wird je Kind einzeln berechnet und anschließend zusammengefasst.

Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, also 129,50 Euro, weil sich beide Eltern das Kindergeld anteilig teilen.

Beträgt der Tabellenbedarf für ein 6–11-jähriges Kind in Gruppe 3 genau 614 Euro, ergibt sich nach Abzug von 129,50 Euro ein Zahlbetrag von 484,50 Euro.

Bei volljährigen Kindern wird dagegen das volle Kindergeld von 259 Euro angerechnet, da es hier in der Regel direkt dem Kind zusteht.

Über den Schalter „Kindergeld anrechnen“ kannst du im Rechner zwischen Tabellenbedarf und tatsächlichem Zahlbetrag umschalten und beide Werte vergleichen: Bei 2.800 Euro Netto und zwei Kindern (6–11 sowie 12–17 Jahre) zeigt der Rechner ohne Kindergeldanrechnung 1.333 Euro, mit Anrechnung 1.074 Euro.

Für die Zahlungsvereinbarung ist stets der Zahlbetrag maßgeblich.

Wann endet die Unterhaltspflicht für volljährige Kinder?

Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag, sondern erst mit der ersten abgeschlossenen, angemessenen Berufsausbildung.

Volljährige Kinder bildet der Rechner über die Altersstufe „ab 18 Jahre“ ab; hier wird das volle Kindergeld von 259 Euro angerechnet, und bei 3.500 Euro Nettoeinkommen (Gruppe 5) ergibt sich ein Tabellenbedarf von 838 Euro und ein Zahlbetrag von 579 Euro.

Anders als bei minderjährigen Kindern haften bei Volljährigen grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen – das berechnet der Rechner nicht automatisch.

Studiert das Kind auswärts mit eigenem Haushalt, gilt statt der Tabelle ein fester Bedarfssatz von 990 Euro monatlich, darin enthalten bis zu 440 Euro Warmmiete (Anmerkung A.IV der Düsseldorfer Tabelle).

Für volljährige Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen und die allgemeine Schulausbildung durchlaufen, gilt weiterhin der notwendige Selbstbehalt von 1.450 beziehungsweise 1.200 Euro wie bei Minderjährigen.

Was bedeutet ein Mangelfall beim Unterhalt?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um allen vorrangig Berechtigten den vollen Tabellenunterhalt zu zahlen und gleichzeitig den eigenen Selbstbehalt zu wahren.

Bei 1.800 Euro Nettoeinkommen und drei Kindern (zweimal 6–11, einmal 12–17 Jahre, alle in Gruppe 1) errechnet der Rechner einen Zahlbetrag von 1.380,50 Euro; nach Abzug blieben nur 419,50 Euro übrig – deutlich unter dem notwendigen Selbstbehalt von 1.450 Euro für Erwerbstätige.

Der Rechner zeigt in diesem Fall den Warnhinweis „möglicher Mangelfall“ direkt unter dem Ergebnis an.

Die eigentliche Mangelfallberechnung – die anteilige Verteilung des verbleibenden Einkommens nach dem Verhältnis der Einsatzbeträge der Kinder – nimmt der Rechner nicht vor, weil dafür die Rangfolge aller Berechtigten und häufig weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt werden müssen.

Das Jugendamt kann in solchen Fällen Unterhaltsvorschuss leisten und den Betrag später beim Schuldner einfordern.

Gilt der Rechner auch für Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt oder das Wechselmodell?

Nein, der Rechner berechnet ausschließlich den Kindesunterhalt nach den Altersstufen der Düsseldorfer Tabelle.

Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt und das paritätische Wechselmodell folgen eigenen Berechnungslogiken derselben Tabelle, die hier nicht abgebildet sind.

Beim Ehegattenunterhalt liegt der Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden oder geschiedenen Partner 2026 bei 1.600 Euro (erwerbstätig) beziehungsweise 1.475 Euro (nicht erwerbstätig); beim Elternunterhalt mindestens bei 2.650 Euro zuzüglich 70 Prozent des übersteigenden Einkommens.

Im Wechselmodell, bei dem das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt, werden beide Einkommen gegeneinander verrechnet, statt dass ein Elternteil allein zahlt.

Diese Werte findest du zur Orientierung in der zweiten Referenztabelle unterhalb der Ergebnisse. Für eine verbindliche Berechnung dieser Unterhaltsarten solltest du das Jugendamt oder einen Fachanwalt für Familienrecht einbeziehen.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Drei Punkte entscheiden über ein realistisches Ergebnis. Erstens die sorgfältige Bereinigung des Einkommens: Schon 100 Euro mehr oder weniger können in eine andere Einkommensgruppe führen und den Bedarf um mehrere Prozent verschieben.

Sammle daher Nachweise zu berufsbedingten Kosten, Kreditraten und Vorsorgeaufwendungen. Zweitens die Zahl der Unterhaltsberechtigten: Die Tabelle unterstellt zwei Berechtigte.

Bei nur einem Kind stufen Gerichte oft eine Gruppe höher ein, bei drei oder mehr eine Gruppe herab – prüfe das im Einzelfall.

Drittens die Absicherung: Ein Unterhaltstitel, kostenlos über das Jugendamt (Beistandschaft) oder das Familiengericht, macht den Anspruch vollstreckbar und passt sich künftigen Tabellenänderungen an.

Für Taschengeld als eigenes Thema neben dem Unterhalt hilft die Taschengeld-Tabelle. Bei Mangelfällen, Volljährigen oder Wechselmodell führt an einer Beratung durch Jugendamt oder Fachanwalt kein Weg vorbei.

Viertens der Selbstbehalt als harte Untergrenze: Trage testweise 1.600 Euro Netto mit zwei Kindern ein, dann warnt der Rechner, dass nach Abzug der 952 Euro Zahlbetrag nur 648 Euro übrig bleiben – weit unter dem notwendigen Selbstbehalt von 1.450 Euro für Erwerbstätige.

Genau das ist ein Mangelfall: Der Unterhalt wird dann gekürzt und nach der Rangfolge der Berechtigten verteilt, statt in voller Tabellenhöhe zu fließen.

Der Warnhinweis unter dem Ergebnis ist deshalb kein Beiwerk, sondern das Signal, dass die Tabellenlogik hier endet. Wie viel Unterhalt bei 2.000 Euro netto?

Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.000 Euro (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle) beträgt der Mindestunterhalt 2026 für ein Kind von 0 bis 5 Jahren 486 Euro, abzüglich hälftigem Kindergeld ergibt sich ein Zahlbetrag von 357 Euro monatlich.

Für ein Kind von 6 bis 11 Jahren liegt der Bedarf bei 558 Euro (Zahlbetrag 429 Euro), für 12 bis 17 Jahre bei 653 Euro (Zahlbetrag 524 Euro). Wie viel Unterhalt bei 3.000 Euro netto?

Bei 3.000 Euro Nettoeinkommen (Einkommensgruppe 4) gelten höhere Bedarfssätze: 0 bis 5 Jahre 559 Euro (Zahlbetrag 430 Euro), 6 bis 11 Jahre 642 Euro (Zahlbetrag 513 Euro), 12 bis 17 Jahre 751 Euro (Zahlbetrag 622 Euro).

Was ändert sich 2026 beim Kindesunterhalt? Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden zum 01.01.2026 angehoben. Das Kindergeld beträgt 2026 unverändert 259 Euro pro Kind.

Die Selbstbehalte (1.450 Euro für Erwerbstätige, 1.200 Euro für Nichterwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern) blieben ebenfalls unverändert.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein Vater lebt von der Mutter getrennt, die beiden gemeinsamen Kinder (8 und 14 Jahre) wohnen bei der Mutter. Sein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 2.800 Euro. Schritt 1 – Gruppe bestimmen: 2.800 Euro ergeben Einkommensgruppe 3.

Schritt 2 – Bedarf ablesen: 614 Euro (6–11 Jahre) plus 719 Euro (12–17 Jahre) = 1.333 Euro Tabellenbedarf. Schritt 3 – Kindergeld abziehen: zweimal 129,50 Euro = 259 Euro. Schritt 4 – Zahlbetrag: 1.074 Euro pro Monat für beide Kinder zusammen.

Weil ihm nach Abzug noch 1.726 Euro bleiben, ist der Selbstbehalt von 1.450 Euro gewahrt – kein Mangelfall.

Er lässt den Anspruch anschließend kostenlos über die Beistandschaft des Jugendamts titulieren, damit die Zahlung rechtssicher und bei künftigen Tabellenerhöhungen dynamisch angepasst ist.

So trifft er seine Entscheidung mit belastbaren Zahlen statt mit groben Schätzungen und vermeidet späteren Streit über die Höhe.

Ein zweiter Praxisfall zeigt die Gegenrichtung: Liegt das bereinigte Netto nur knapp über einer Gruppengrenze, lohnt der genaue Blick auf die abziehbaren Positionen, denn schon eine korrekt berücksichtigte Kreditrate kann in die darunterliegende Gruppe führen und den Zahlbetrag spürbar senken.

Umgekehrt sollte niemand Aufwendungen künstlich hochrechnen, weil das Familiengericht im Streitfall Nachweise verlangt und geschätzte Pauschalen nicht anerkennt.

Wer mehreren Kindern aus verschiedenen Beziehungen Unterhalt schuldet, muss zusätzlich die Rangfolge der Berechtigten beachten: Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder stehen im ersten Rang, was bei knappem Einkommen über die Verteilung entscheidet.

In solchen Konstellationen ist die frühzeitige Beratung durch das Jugendamt besonders wertvoll, bevor eine dauerhafte Zahlung vereinbart wird.

Ein dritter Fall betrifft das volljährige Kind: Bei denselben 2.800 Euro bereinigtem Netto und einem Kind ab 18 nennt der Rechner 768 Euro Tabellenbedarf, zieht das volle Kindergeld von 259 Euro ab und weist 509 Euro Zahlbetrag aus.

Der Bedarf liegt damit über jeder Minderjährigenstufe, der Kindergeldabzug aber eben auch – weshalb der Zahlbetrag am Ende moderater ausfällt, als der Tabellenwert allein vermuten lässt.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, das falsche Einkommen anzusetzen: Wer das Brutto oder das unbereinigte Netto einträgt, landet in einer zu hohen Einkommensgruppe und überschätzt den Unterhalt. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen.

Zweiter Fehler: Tabellenbetrag und Zahlbetrag zu verwechseln. Der Tabellenbetrag ist der reine Bedarf, gezahlt wird der Betrag nach Abzug des Kindergeldes – bei 614 Euro Bedarf und 129,50 Euro halbem Kindergeld also 484,50 Euro.

Dritter Fehler: bei volljährigen Kindern nur das halbe Kindergeld abzuziehen; hier wird das volle Kindergeld von 259 Euro angerechnet, und beide Eltern haften anteilig. Vierter Fehler: den Selbstbehalt zu ignorieren.

Bleiben dem Zahlenden weniger als 1.450 Euro (erwerbstätig), liegt ein Mangelfall vor, und der Unterhalt wird gekürzt und anteilig verteilt.

Fünfter Fehler: Sonder- und Mehrbedarf wie Kita-Gebühren oder Nachhilfe als abgegolten anzusehen – diese kommen oft zusätzlich hinzu.

Ein sechster Fehler ist, die Düsseldorfer Tabelle als unveränderlich zu behandeln: Sie wird regelmäßig zum Jahreswechsel angepasst, sodass ein alter Ausdruck schnell veraltete Bedarfssätze liefert.

Ein siebter Fehler betrifft das Wechselmodell: Betreuen beide Eltern das Kind etwa zu gleichen Teilen, greift die einfache Tabellenlogik nicht mehr, und der Unterhalt wird nach den beiderseitigen Einkünften anteilig berechnet.

Schließlich wird oft übersehen, dass volljährige Kinder in Ausbildung eigene Einkünfte teilweise anrechnen lassen müssen, was den verbleibenden Anspruch spürbar mindern kann.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Unterhaltsrechner übersetzt die Düsseldorfer Tabelle 2026 in einen konkreten monatlichen Zahlbetrag: Er bestimmt die Einkommensgruppe aus dem bereinigten Nettoeinkommen, liest den Bedarf je Kind und Altersstufe ab und zieht das Kindergeld ab.

Im Beispiel mit 2.800 Euro Netto und zwei Kindern (8 und 14 Jahre) ergeben sich 1.074 Euro Zahlbetrag. So gehst du vor: Ermittle dein bereinigtes Netto, wähle die Altersstufen und vergleiche Tabellen- und Zahlbetrag.

Denk daran, dass die Zahl der Berechtigten, ein möglicher Mangelfall, Sonderbedarf und das Wechselmodell das Ergebnis verschieben.

Für die Ermittlung des Nettoeinkommens hilft der Brutto-Netto-Rechner; der Zakat-Rechner im selben Bereich berechnet die islamische Pflichtabgabe auf Vermögen.

Liegt dein bereinigtes Netto über 11.200 Euro, verlässt du den Tabellenbereich und der Rechner verweist auf die Einzelfallberechnung. Diese Schätzung ersetzt keine Rechtsberatung – für einen Unterhaltstitel wende dich an Jugendamt oder Fachanwalt.

Stand 2026.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gruppe 1, Bedarf 486 €, − 129,50 € = 356,50 € Zahlbetrag

Ein Kleinkind bei 2.000 € netto (Gruppe 1)

Bereinigtes Nettoeinkommen des Zahlenden
2.000 €
Kind 1: Altersstufe
0–5 Jahre
Kindergeld anrechnen (Zahlbetrag)
ja

Beispiel 2 · Mittel · Gruppe 5, Bedarf 838 €, − 259 € volles Kindergeld = 579 € Zahlbetrag

Volljähriges Kind bei 3.500 € netto (Gruppe 5)

Bereinigtes Nettoeinkommen des Zahlenden
3.500 €
Kind 1: Altersstufe
ab 18 Jahre (volljährig)
Kindergeld anrechnen (Zahlbetrag)
ja

Beispiel 3 · Komplex · Zahlbetrag rechnerisch 1.380,50 € – Selbstbehalt (1.450 €) unterschritten

Mangelfall: 1.800 € netto, drei Kinder

Bereinigtes Nettoeinkommen des Zahlenden
1.800 €
Kind 1: Altersstufe
6–11 Jahre
Kind 2: Altersstufe
6–11 Jahre
Kind 3: Altersstufe
12–17 Jahre

Beispiel 4 · Komplex · Gruppe 4, Bedarf 642 €, − 129,50 € halbes Kindergeld = 512,50 € Zahlbetrag

Ein Kind bei 3.000 € netto (Gruppe 4)

Bereinigtes Nettoeinkommen des Zahlenden
3.000 €
Kind 1: Altersstufe
6–11 Jahre
Kindergeld anrechnen (Zahlbetrag)
ja

Beispiel 5 · Komplex · Gruppe 3, Tabellenbedarf 1.333 € ohne Kindergeldabzug (Zahlbetrag = Tabellenbetrag)

Kindergeld nicht angerechnet: reiner Tabellenbedarf

Bereinigtes Nettoeinkommen des Zahlenden
2.800 €
Kind 1: Altersstufe
6–11 Jahre
Kind 2: Altersstufe
12–17 Jahre
Kindergeld anrechnen (Zahlbetrag)
nein

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Minijob- & Midijob-RechnerMinijob-Rechner 2026: Verdienst einordnen, Minijob-Grenze von 603 Euro prüfen und die Abgaben im Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 Euro schätzen.RegelbedarfsrechnerRegelbedarf 2026 berechnen: Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II für Erwachsene und Kinder, monatlicher Regelsatz je Haushalt inklusive Aufschlüsselung.ScheidungskostenrechnerScheidungskosten berechnen: Verfahrenswert nach FamGKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten – einvernehmlich oder strittig.Zakat-RechnerZakat berechnen: Vermögen mit Nisab (Gold/Silber) vergleichen und den fälligen Zakat-Betrag von 2,5 % sofort sehen.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.Hortgebühren Berlin RechnerHortgebühren in Berlin ab der 4. Klasse berechnen: Einkommensstufe, Betreuungsmodul und Geschwisterermäßigung nach Anlage 2 TKBG für das Schuljahr 2026/27 – kostenlos, sofort.Halbwaisenrente RechnerHalbwaisenrente berechnen: Entgeltpunkte oder Rente des Verstorbenen eingeben, Monatsrente mit Waisenzuschlag, Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und Dauer bis 18 oder 27 Jahre 2026 sehen.Zugewinnausgleich-RechnerZugewinnausgleich berechnen: Anfangs- und Endvermögen mit Indexierung, Zugewinn je Ehegatte und Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB – kostenlos, sofort.Ehegattenunterhalt-RechnerEhegattenunterhalt berechnen: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 mit 45-Prozent-Quote, Eigeneinkommen, vorweg abgezogenem Kindesunterhalt und Selbstbehalt.Trennungsunterhalt-RechnerTrennungsunterhalt berechnen: Differenzmethode nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 mit Berufskosten, Kreditraten, Wohnvorteil, Kindesunterhalt, Erwerbsanreiz 1/10 und Selbstbehalt.Kostenbeitrag-Jugendhilfe-RechnerKostenbeitrag Jugendhilfe berechnen: Einkommensgruppe nach der Kostenbeitragsverordnung, Absenkung durch Unterhaltspflichten und Beitrag pro Monat bei Heim, Wohngruppe, Pflegefamilie oder Tagesgruppe.Unterhaltsvorschuss-RechnerUnterhaltsvorschuss 2026 berechnen: Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeld, Anrechnung von Unterhalt, Waisenbezügen und Einkünften des Kindes, Anspruch bis 12 oder 18 Jahre nach dem UVG.Risikolebensversicherung-RechnerBenoetigte Versicherungssumme fuer die Risikolebensversicherung berechnen: Einkommensbedarf plus Schulden minus Vermoegen, mit Faustregel und Praemienorientierung.Geld zählenGeld zählen online: Scheine und Münzen zur Gesamtsumme addieren, Münzen nach Stück, Gewicht oder Rollen, mit Rollenbedarf für die Bank und Kassendifferenz.Wechselgeld-RechnerWechselgeld berechnen: Rückgeld aus Preis und gegebenem Betrag mit Stückelung in Euro-Scheinen und -Münzen (wenigste Teile), gegebenen Betrag aus Preis und Rückgeld ermitteln und Startkasse für Flohmarkt oder Veranstaltung planen.

Weiternutzung

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  • Vier Schritte: Aus 2.800 Euro Nettoeinkommen ergibt sich Einkommensgruppe 3. Für zwei Kinder von 6-11 und 12-17 Jahren beträgt der Tabellenbedarf 614 plus 719 gleich 1.333 Euro. Nach Abzug von zweimal halbem Kindergeld (259 Euro) bleibt ein Zahlbetrag von 1.074 Euro.

    Vom Nettoeinkommen zum Zahlbetrag beim Kindesunterhalt

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           alt="Vier Schritte: Aus 2.800 Euro Nettoeinkommen ergibt sich Einkommensgruppe 3. Für zwei Kinder von 6-11 und 12-17 Jahren beträgt der Tabellenbedarf 614 plus 719 gleich 1.333 Euro. Nach Abzug von zweimal halbem Kindergeld (259 Euro) bleibt ein Zahlbetrag von 1.074 Euro."
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/unterhalt
  • Tabelle mit Bedarfssätzen je Monat für die Einkommensgruppen 1 bis 3 und die Altersstufen 0-5, 6-11, 12-17 und ab 18 Jahre. Gruppe 1 bis 2100 Euro: 486, 558, 653, 698 Euro. Gruppe 2 bis 2500 Euro: 511, 586, 686, 733 Euro. Gruppe 3 bis 2900 Euro: 535, 614, 719, 768 Euro.

    Düsseldorfer Tabelle 2026 – Auszug der ersten Einkommensgruppen

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           alt="Tabelle mit Bedarfssätzen je Monat für die Einkommensgruppen 1 bis 3 und die Altersstufen 0-5, 6-11, 12-17 und ab 18 Jahre. Gruppe 1 bis 2100 Euro: 486, 558, 653, 698 Euro. Gruppe 2 bis 2500 Euro: 511, 586, 686, 733 Euro. Gruppe 3 bis 2900 Euro: 535, 614, 719, 768 Euro."
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/unterhalt
  • Infografik: Formel: Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle), Zahlbetrag = Tabellenbetrag − ½ Kindergeld, Tabellenbetrag = Düsseldorfer Tabelle(Einkommen, Altersstufe), DÜSSELDORFER TABELLE 2026 · KINDERGELD 255 €/KIND · § 1612A BGB, VARIABLEN, Zahlbetrag (€/Mon.)

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  • Infografik: Formel: Privatinsolvenz / Pfändung (§ 850c ZPO), Pfändbar = max(0, Netto − Freibetrag), Tilgung = Pfändbar · 36 Monate (3-Jahres-Verfahren), 3 JAHRE RSB BEI 35 % TILGUNG · FREIBETRÄGE NACH PFÄNDUNGSTABELLE, VARIABLEN, Nettoeinkommen (€) – Monatliches

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  • Kindesunterhalt: Zahlbetrag gleich Tabellenbetrag minus halbes Kindergeld.

    Formel: Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)

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  • Privatinsolvenz-Formel: Pfändbarer Betrag gleich Nettoeinkommen minus Freibetrag.

    Formel: Privatinsolvenz / Pfändung (§ 850c ZPO)

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist eine vereinfachte Schätzung nach der Düsseldorfer Tabelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Individuelle Faktoren wie Selbstbehalt, Mangelfall, Sonderbedarf, Mehrbedarf, weitere Unterhaltsberechtigte oder das Wechselmodell bleiben unberücksichtigt. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Fachanwalt für Familienrecht, das Jugendamt oder eine Beratungsstelle.

Quelle: Düsseldorfer Tabelle des OLG Düsseldorf (Stand 01.01.2026), § 1612a BGB, Kindergeld 2026

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Alltag & Familie
Formeln basieren auf
Düsseldorfer Tabelle 2026 (15 Einkommensgruppen, vier Altersstufen) abzüglich hälftigem bzw. vollem Kindergeld 2026 von 259 Euro
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Unterhaltsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/unterhalt

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Unterhaltsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/unterhalt

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.