Überblick
Was ist der SFN-Zuschlagsrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der SFN-Zuschlagsrechner berechnet steuerfreie und steuerpflichtige Anteile von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen nach § 3b EStG. Er richtet sich an Arbeitnehmer im Schichtdienst (Pflege, Gastronomie, Produktion), die wissen möchten, wie viel ihrer Zuschläge steuerfrei bleibt.
Nach § 3b EStG sind steuerfrei: Nachtzuschläge (20–6 Uhr) bis 25 %, Sonntagszuschläge bis 50 %, Feiertagszuschläge bis 125 %, besondere Feiertage (25./26.12., 1.5., Heiligabend ab 14 Uhr) bis 150 % des Grundlohns – jeweils bis max. 50 €/h Grundlohn.
Gesetzliche Grundlage: § 3b EStG. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte.
Der Kern dieser Regelung ist, dass nur die Zuschläge steuerfrei bleiben, die tatsächlich für Arbeit zu ungünstigen Zeiten gezahlt werden, und das auch nur bis zu den genannten Prozentsätzen des Grundlohns.
Der Grundlohn selbst bleibt immer steuer- und beitragspflichtig; begünstigt ist ausschließlich der Zuschlag.
Wer im Schichtdienst arbeitet, kann mit dem Rechner nachvollziehen, welcher Teil seiner Zuschläge ohne Abzug bleibt und ab wann ein hoher Grundlohn die Steuerfreiheit begrenzt.
Das ist besonders in Pflege, Gastronomie und Produktion relevant, wo Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit regelmäßig anfällt. Die Werte sind Näherungen und hängen von der konkreten Abrechnung und dem Jahr ab.