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Fahrtkostenrechner 2026: Entfernungspauschale berechnen

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Kurzantwort

Fahrtkostenrechner: Entfernung, Arbeitstage und Grenzsteuersatz eingeben und Entfernungspauschale, Jahresbetrag und Steuerersparnis 2026 erhalten. Keine Steuerberatung.

Entfernungspauschale 2026 berechnen: einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer.

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Fahrtkostenrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Entfernungspauschale – umgangssprachlich Pendlerpauschale oder Kilometerpauschale –, die du 2026 als Werbungskosten für den Weg zur Arbeit absetzen kannst, ermittelt der Fahrtkostenrechner. Die Kernfrage: Wie viel darf ich für meine Pendelstrecke steuerlich geltend machen und was spare ich dadurch?

Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung, und zwar ab dem ersten Kilometer und jeweils pro Arbeitstag.

Bis Ende 2025 war die Pauschale gestaffelt: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro erst ab dem 21. – diese Staffelung ist entfallen.

Der Rechner richtet sich an alle Arbeitnehmer mit regelmäßigem Arbeitsweg, an Fernpendler und an alle, die vor der Steuererklärung ihren Werbungskostenblock abschätzen wollen.

Er zeigt Tagesbetrag, Jahresbetrag und – über deinen Grenzsteuersatz – die geschätzte Steuerersparnis. Auf Wunsch vergleicht er die Pauschale mit den tatsächlichen Kfz-Kosten.

Eine Modellgrenze solltest du von vornherein kennen: Der Rechner unterstellt durchgehend die Nutzung eines eigenen Pkw und deckelt den Jahresbetrag deshalb nicht bei 4.500 Euro.

Bei 100 Kilometern einfacher Entfernung und 230 Arbeitstagen weist er volle 8.740 Euro aus. Wer ohne eigenen Wagen pendelt, muss den Höchstbetrag selbst gegenprüfen. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung. Entfernungspauschale 2026: einheitlich 0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst wenige Werte ein. Die einfache Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für eine Richtung – nicht die Summe aus Hin- und Rückweg.

Bei den Arbeitstagen trägst du die tatsächlichen Pendeltage pro Jahr ein; üblich sind 220 bis 230 Tage, abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice.

Über die Berechnung wählst du zwischen der reinen Entfernungspauschale und dem Vergleich mit tatsächlichen Kfz-Kosten.

Der persönliche Grenzsteuersatz steuert die Schätzung der Steuerersparnis; typisch sind 20 bis 42 Prozent, und wer nur den Pauschbetrag sehen will, setzt ihn auf 0.

Im Vergleichsmodus kommt der Kilometersatz für die Vollkosten hinzu (Sprit, Wertverlust, Versicherung, Wartung), Richtwert 0,30 bis 0,50 Euro.

Häufige Fehler: die doppelte Strecke eintragen, Homeoffice-Tage mitzählen oder mehr als 230 Arbeitstage ansetzen. Je genauer die Pendeltage, desto realistischer der Jahresbetrag.

Praxisfälle

Fahrtkosten in der Praxis: 7 Anwendungsfälle

Sieben nachgerechnete Szenarien für die häufigsten Fahrtkosten-Suchanfragen – von der Standardpauschale über die Absetzbarkeits-Schwelle bis zu Minijob und Selbstständigen.

  1. Fahrtkostenpauschale 2026: 30 km, 220 Arbeitstage

    „Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale 2026 bei 30 km?“

    Eingabe
    Einfache Entfernung 30 km, 220 Arbeitstage, Berechnung Entfernungspauschale, Grenzsteuersatz 30 %
    Ergebnis
    2.508 € Jahresbetrag (11,40 €/Tag), davon 1.278 € über dem Pauschbetrag, ca. 383,40 € Steuerersparnis
  2. Fahrtkosten absetzen: Ab wie viel km lohnt es sich?

    „Ab wie vielen Kilometern lohnen sich Fahrtkosten steuerlich?“

    Eingabe
    Einfache Entfernung 10 km bzw. 15 km, 220 Arbeitstage, Grenzsteuersatz 30 %
    Ergebnis
    Bei 10 km: 836 € (0 € Ersparnis); bei 15 km: 1.254 € (7,20 € Ersparnis) – Schwelle liegt zwischen 14 und 15 km
  3. Fahrtkosten Steuererklärung: Fernpendler mit 50 km

    „Wie berechne ich Fahrtkosten für die Steuererklärung bei 50 km?“

    Eingabe
    Einfache Entfernung 50 km, 230 Arbeitstage, Grenzsteuersatz 42 %
    Ergebnis
    4.370 € Jahresbetrag, davon 3.140 € über dem Pauschbetrag, ca. 1.318,80 € Steuerersparnis
  4. Fahrtkosten pro km: Pauschale vs. tatsächliche Kosten

    „Wie viel kostet 1 km mit dem Auto im Vergleich zur Pauschale?“

    Eingabe
    30 km, 220 Arbeitstage, Vergleichsmodus, tatsächliche Kfz-Kosten 0,40 €/km
    Ergebnis
    Tatsächliche Kosten 5.280 € vs. Pauschale 2.508 € – Differenz 2.772 €, die steuerlich nicht ausgeglichen wird

    Spritkosten-Rechner

  5. Fahrtkosten bei Minijob (450-/556-Euro-Job)

    „Kann ich bei einem Minijob Fahrtkosten absetzen?“

    Eingabe
    20 km, 46 Arbeitstage (2 Tage pro Woche), Grenzsteuersatz 25 %
    Ergebnis
    349,60 € Jahresbetrag – bleibt unter dem Pauschbetrag von 1.230 €, daher 0 € Ersparnis ohne weiteres steuerpflichtiges Einkommen
  6. Fahrtkosten ohne Deckelung: 100 km mit eigenem Pkw

    „Gibt es eine Obergrenze für Fahrtkosten über 4.500 Euro?“

    Eingabe
    100 km, 220 Arbeitstage, Grenzsteuersatz 42 %
    Ergebnis
    8.360 € Jahresbetrag ohne Deckelung bei eigenem Pkw, davon 7.130 € über dem Pauschbetrag, ca. 2.994,60 € Ersparnis
  7. Fahrtkosten Selbstständige: Weg zur eigenen Betriebsstätte

    „Gelten für Selbstständige dieselben Fahrtkosten-Regeln?“

    Eingabe
    30 km, 220 Arbeitstage zur eigenen Betriebsstätte, Grenzsteuersatz 30 %
    Ergebnis
    2.508 € Jahresbetrag – identisch zur Entfernungspauschale von Angestellten (Kundenfahrten laufen separat mit 0,30 €/km)

    Reisekosten-Rechner

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Entfernungspauschale rechnet sich so: Pauschale pro Tag = 0,38 € × einfache Entfernung in Kilometern. Diesen Tagesbetrag multiplizierst du mit den Arbeitstagen.

Beispiel: Bei 30 Kilometern und 220 Arbeitstagen ergeben 30 × 0,38 Euro genau 11,40 Euro pro Tag – eine Aufteilung in zwei Kilometerzonen entfällt seit 2026. Mal 220 Tage sind das 2.508 Euro Werbungskosten im Jahr.

Die Steuerersparnis schätzt der Rechner über den Grenzsteuersatz — aber nicht auf den vollen Betrag: Vom Jahresbetrag geht zuerst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, den das Finanzamt ohnehin ansetzt.

Es bleiben 1.278 Euro, und davon 30 Prozent ergeben rund 383,40 Euro.

Bei einem Fernpendler mit 50 Kilometern und 230 Tagen sind es 19,00 Euro pro Tag und 4.370 Euro im Jahr – noch unter dem Höchstbetrag von 4.500 Euro, der ohnehin nur ohne eigenen Pkw greift.

Zur Einordnung der Gesamtsteuer hilft der Einkommensteuer-Rechner. Vom Tagesbetrag über den Jahresbetrag zur Steuerersparnis Beachte den Unterschied zwischen Abzugsbetrag und Ersparnis: Die Entfernungspauschale ist kein Betrag, den du zurückbekommst, sondern eine Position, die dein zu versteuerndes Einkommen mindert.

Wie viel Steuer daraus wird, hängt allein vom persönlichen Grenzsteuersatz ab – bei gleichem Fahrtweg fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen also größer aus.

Ein zweiter Punkt: Die Pauschale wirkt erst, soweit deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Darunter ändert sie an der Steuer nichts, weil das Finanzamt den Pauschbetrag ohnehin ansetzt.

Die Rechnung ist eine Orientierung, kein Steuerbescheid.

Nachschlagen

Entfernungspauschale 2026: Jahresbetrag nach Entfernung und Arbeitstagen

Seit 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 € bis km 20, 0,38 € ab km 21) ist entfallen. Die Tabelle zeigt den Jahresbetrag bei typischen Arbeitstagen (220) und die Steuerersparnis bei Grenzsteuersatz 30 % (nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wirkt).

Kilometerpauschale / Entfernungspauschale 2026 – einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dienstreise-Kilometergeld: 0,30 €/km.
Einfache EntfernungPauschale/TagJahresbetrag (220 Tage)Über Pauschbetrag (1.230 €)Steuerersparnis (30 %)
5 km1,90 €418 €0 €0 €
10 km3,80 €836 €0 €0 €
15 km5,70 €1.254 €24 €7 €
20 km7,60 €1.672 €442 €133 €
25 km9,50 €2.090 €860 €258 €
30 km11,40 €2.508 €1.278 €383 €
40 km15,20 €3.344 €2.114 €634 €
50 km19,00 €4.180 €2.950 €885 €
60 km22,80 €5.016 €3.786 €1.136 €
80 km30,40 €6.688 €5.458 €1.637 €
100 km38,00 €8.360 €7.130 €2.139 €

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Fassung ab 01.01.2026, einheitlich 0,38 €/km). Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € (§ 9a EStG). Steuerersparnis = (Jahresbetrag − 1.230 €) × Grenzsteuersatz; nur der Teil über 1.230 € wirkt steuerlich. Höchstbetrag ohne eigenen Pkw: 4.500 €/Jahr. Bei ÖV-Nutzung sind tatsächliche Kosten absetzbar, sofern höher.

Andere Fahrtkosten-Erstattungen: Wann NICHT die Entfernungspauschale gilt

Der Begriff „Fahrtkosten" wird für drei weitere Anlässe gesucht, die dieser Rechner nicht abbildet, weil sie einer anderen Rechtsgrundlage folgen als die Entfernungspauschale für den täglichen Arbeitsweg.

Fahrtkosten bei Dienstreise, Bewerbung und Krankenkasse – jeweils andere Regelung als die Entfernungspauschale
AnlassRegelungWo geltend gemachtRechtsgrundlage
Dienstreise / Auswärtstätigkeit (Kunde, Fortbildung)0,30 €/km für die volle gefahrene Strecke (Hin- und Rückweg), kein HöchstbetragReisekosten-Rechner; Anlage N (Reisekosten) in der Steuererklärung§ 9 EStG i. V. m. R 9.5 LStR
Fahrt zum Vorstellungsgespräch (Bewerbungskosten)0,30 €/km für Hin- und Rückfahrt mit dem Privat-Pkw, unabhängig vom BewerbungserfolgAnlage N (Werbungskosten) – auch ohne bestehendes Arbeitsverhältnis absetzbar§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (vorweggenommene Werbungskosten)
Fahrt zu medizinisch notwendiger Behandlung (gesetzlich versichert)Erstattung durch die Krankenkasse nach Genehmigung; Eigenanteil je Fahrt 10 % der Kosten (mind. 5 €, max. 10 €)Antrag bei der Krankenkasse vor der Fahrt – nicht in der Steuererklärung§ 60 Abs. 1/2 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V

Quellen: § 9 EStG i. V. m. R 9.5 LStR (Dienstreise-Kilometerpauschale), § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (Bewerbungskosten als vorweggenommene Werbungskosten, unabhängig von einer bestehenden Beschäftigung), § 60 Abs. 1/2 i. V. m. § 61 Satz 1 SGB V (Fahrtkostenerstattung der Krankenkasse) – alle auf gesetze-im-internet.de, geprüft 27.09.2026. Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte gilt der Reisekosten-Rechner (/finanzen/gehalt/reisekosten-rechner), nicht dieser Fahrtkostenrechner.

Ausblick

Was ändert sich 2027 bei den Fahrtkosten?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Für 2027 ist nach aktuellem Quellenstand keine weitere Anpassung der Entfernungspauschale bekannt: Der mit dem Steueränderungsgesetz 2025 zum 1. Januar 2026 eingeführte einheitliche Satz von 0,38 € je Kilometer gilt unverändert fort, eine erneute Staffelung oder Erhöhung ist nicht vorgesehen.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und der Höchstbetrag von 4.500 € für ÖPNV, Fahrrad und Mitfahrer sind ebenfalls nicht befristet und gelten ohne bekanntes Enddatum weiter.
  • Sollte der Gesetzgeber die Entfernungspauschale für 2027 doch ändern, geschähe das typischerweise über ein Jahressteuergesetz im Herbst des Vorjahres – bis dahin bleibt der Rechner mit 0,38 €/km die verlässliche Grundlage.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: § 9 EStG (gesetze-im-internet.de)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Fahrtkosten und Entfernungspauschale

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viele Fahrtkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Absetzen kannst du die Entfernungspauschale: einheitlich 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für jeden tatsächlichen Arbeitstag – Rechtsgrundlage ist § 9 EStG.

Ein Beispiel: Bei 30 Kilometern und 220 Arbeitstagen ergeben sich 2.508 Euro Werbungskosten im Jahr (30 × 0,38 € × 220 Tage).

Nutzt du einen eigenen oder überlassenen Pkw, gilt keine Obergrenze; fährst du dagegen mit Bus, Bahn, Fahrrad oder als Mitfahrer, deckelt das Finanzamt den Ansatz auf 4.500 Euro im Jahr, sofern keine höheren tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.

Trage im Rechner nur die einfache Strecke ein, nicht die Summe aus Hin- und Rückweg – die Pauschale deckt beide Richtungen bereits ab.

Zähle außerdem nur echte Pendeltage: Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage zählen nicht mit, weil an diesen Tagen keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte stattfindet.

Wie berechne ich meine Fahrtkosten für die Steuererklärung?

Berechnen lässt sich der Betrag mit der Formel: einfache Entfernung in Kilometern mal 0,38 Euro mal Arbeitstage im Jahr. Bei 30 Kilometern und 220 Arbeitstagen ergibt das zunächst 11,40 Euro pro Tag und daraus 2.508 Euro im Jahr.

Für die tatsächliche Steuerersparnis zieht das Finanzamt zusätzlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, den ohnehin jeder ohne Nachweis erhält: Nur die verbleibenden 1.278 Euro wirken steuermindernd, was bei 30 Prozent Grenzsteuersatz rund 383,40 Euro Ersparnis bedeutet.

Trage im Rechner deine reale Entfernung, die tatsächlichen Arbeitstage und deinen Grenzsteuersatz ein, um beide Zahlen – Werbungskostenbetrag und Ersparnis – getrennt zu sehen.

Verwechsle die beiden nicht: Der Jahresbetrag ist keine Rückerstattung, sondern mindert nur dein zu versteuerndes Einkommen.

Werden bei den Fahrtkosten Hin- und Rückweg zusammengerechnet?

Nein, gezählt wird ausschließlich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – die Pauschale von 0,38 Euro je Kilometer deckt Hin- und Rückweg an einem Arbeitstag bereits gemeinsam ab.

Wer versehentlich die doppelte Strecke einträgt, verdoppelt seinen Werbungskostenbetrag fälschlich: Bei echten 30 Kilometern ergeben sich korrekt 2.508 Euro im Jahr bei 220 Arbeitstagen, bei irrtümlich eingetragenen 60 Kilometern wären es 5.016 Euro – mehr als das Doppelte des tatsächlichen Anspruchs.

Der Rechner zeigt zusätzlich die insgesamt gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückweg als eigene Zeile (bei 30 km und 220 Tagen sind das 13.200 km im Jahr), rein informativ – für die Entfernungspauschale zählt trotzdem nur die einfache Strecke.

Prüfe deine Eingabe deshalb immer anhand der kürzesten Straßenverbindung laut Routenplaner, nicht anhand der gefühlten Gesamtstrecke.

Was passiert, wenn meine Fahrtkosten über 4.500 Euro im Jahr liegen?

Über 4.500 Euro hinaus bleibt die Entfernungspauschale nur dann in voller Höhe absetzbar, wenn du einen eigenen oder dir überlassenen Pkw nutzt – dann gilt seit 2026 kein Höchstbetrag mehr.

Bei 100 Kilometern einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen zeigt der Rechner 8.360 Euro Jahresbetrag, davon 7.130 Euro über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und bei 42 Prozent Grenzsteuersatz rund 2.994,60 Euro Ersparnis – ohne Deckelung.

Fährst du dagegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder als Mitfahrer, greift die Grenze von 4.500 Euro im Jahr, sofern du keine höheren tatsächlichen Ticketkosten nachweist.

Der Rechner selbst unterstellt durchgehend die Pkw-Nutzung und kappt den Betrag deshalb nicht automatisch bei 4.500 Euro – prüfe bei anderen Verkehrsmitteln also selbst, ob dein Ergebnis über der Grenze liegt, und begrenze es in diesem Fall manuell.

Belege für höhere ÖPNV-Kosten solltest du in jedem Fall aufbewahren.

Ab wie vielen Kilometern lohnen sich Fahrtkosten steuerlich?

Steuerlich wirkt sich der Arbeitsweg erst aus, sobald die Entfernungspauschale zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt – bis dahin ersetzt sie nur einen Betrag, den das Finanzamt ohnehin gewährt.

Bei 220 Arbeitstagen liegt diese Schwelle zwischen 14 und 15 Kilometern: 10 Kilometer ergeben 836 Euro und damit 0 Euro zusätzliche Ersparnis, während 15 Kilometer auf 1.254 Euro kommen, 24 Euro über dem Pauschbetrag liegen und bei 30 Prozent Grenzsteuersatz immerhin 7,20 Euro bringen.

Ab dieser Schwelle wächst der Effekt ungebremst weiter, weil jeder zusätzliche Kilometer voll obendrauf kommt.

Hast du weniger Arbeitstage im Jahr, etwa durch Teilzeit oder viel Homeoffice, verschiebt sich die Schwelle nach oben, weil du dieselbe Kilometerzahl seltener fährst.

Trage deine reale Entfernung und Arbeitstage ein, um zu prüfen, ob dein Arbeitsweg schon über der Schwelle liegt.

Kann ich Fahrtkosten bei einem Minijob (450-Euro-Job) absetzen?

Ansetzen kannst du die Entfernungspauschale rechnerisch auch bei einem Minijob, sie wirkt sich aber in den meisten Fällen steuerlich nicht aus: Minijobber zahlen auf ihren Verdienst in aller Regel keine Lohn- oder Einkommensteuer, sodass ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ins Leere läuft, wenn kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen vorliegt.

Bei 20 Kilometern einfacher Entfernung und 46 Arbeitstagen im Jahr, etwa zwei Tage pro Woche, zeigt der Rechner 349,60 Euro Jahresbetrag – ein Wert, der weit unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bleibt und deshalb mit 0 Euro Steuerersparnis endet.

Anders sieht es aus, wenn du neben dem Minijob eine hauptberufliche, steuerpflichtige Beschäftigung hast: Dann zählt der Arbeitsweg zum Minijob zu deinen gesamten Werbungskosten dazu und kann helfen, den Pauschbetrag zu übersteigen.

Prüfe deshalb zuerst, ob überhaupt steuerpflichtiges Einkommen vorliegt, bevor du die Fahrtkosten des Minijobs gesondert geltend machst.

Gelten für Selbstständige dieselben Fahrtkosten-Regeln wie für Angestellte?

Nein, Selbstständige setzen ihren Weg zu Kunden in aller Regel nicht über die Entfernungspauschale dieses Rechners an, sondern als Betriebsausgabe: Fahrten mit dem Privat-Pkw zu Kunden, Baustellen oder zum Finanzamt rechnen sie meist mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer ab, für die tatsächliche Strecke inklusive Rückweg, nicht nur die einfache Entfernung.

Nur für den täglichen Weg zur eigenen Betriebsstätte – wenn eine feste erste Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 EStG vorliegt – gilt stattdessen dieselbe Entfernungspauschale von 0,38 Euro wie bei Angestellten.

Bei 30 Kilometern und 220 Arbeitstagen zur eigenen Betriebsstätte ergäben sich dieselben 2.508 Euro wie im Angestelltenbeispiel.

Für einzelne Kundenfahrten mit voller gefahrener Strecke ist dieser Rechner nicht ausgelegt – nutze dafür die Kilometerpauschale für Dienstreisen und trage die tatsächliche Distanz ein, nicht die halbe.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrtkosten-Pauschale und tatsächlichen Kfz-Kosten?

Die Pauschale unterstellt einen festen Wert von 0,38 Euro je Kilometer, unabhängig davon, was dein Auto wirklich kostet – die tatsächlichen Kfz-Kosten umfassen dagegen Sprit, Wertverlust, Versicherung und Wartung und liegen laut Richtwert meist zwischen 0,30 und 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer.

Im Vergleichsmodus des Rechners zeigt sich der Unterschied deutlich: Bei 30 Kilometern, 220 Arbeitstagen und 0,40 Euro tatsächlichen Kosten je Kilometer ergeben sich 5.280 Euro reale Fahrzeugkosten im Jahr, während die Entfernungspauschale nur 2.508 Euro ansetzt – eine Differenz von 2.772 Euro, die steuerlich nicht ausgeglichen wird.

Steuerlich zählt für den Arbeitsweg ausschließlich die Pauschale, unabhängig davon, ob dein Auto tatsächlich mehr oder weniger kostet; die Vergleichsrechnung dient also nur der eigenen Kostenkontrolle, nicht der Steuererklärung.

Nutze den Vergleichsmodus, um zu prüfen, ob sich ein Fahrzeugwechsel oder eine Fahrgemeinschaft angesichts der echten Kosten lohnt.

Wann entfällt die Entfernungspauschale für Fahrtkosten?

Entfallen kann der Anspruch auf die Entfernungspauschale, wenn dein Arbeitgeber die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bereits pauschal versteuert hat, etwa bei einem geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung, den er mit 15 Prozent Lohnsteuer abgegolten hat – in diesem Umfang darfst du keinen zusätzlichen Werbungskostenabzug mehr geltend machen.

Ebenso entfällt sie für Fahrten, die keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind: Echte Dienstreisen zu Kunden oder Fortbildungen rechnest du stattdessen über die Reisekosten-Pauschale von 0,30 Euro je Kilometer ab, für die volle gefahrene Strecke statt nur die einfache Entfernung.

Bei reinen Homeoffice-Tagen ohne jede Fahrt gibt es naturgemäß ebenfalls keine Entfernungspauschale, dafür aber die Homeoffice-Tagespauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr.

Prüfe bei gemischten Wochen deshalb genau, welche Tage tatsächlich Pendeltage waren, und trage im Rechner nur diese Arbeitstage ein.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Drei Hinweise holen das Maximum heraus. Erstens: Zähle nur echte Pendeltage.

Homeoffice-Tage bringen keine Entfernungspauschale, dafür aber die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag – beides für denselben Tag geht nicht. Zweitens: Denk an den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.

Erst wenn deine gesamten Werbungskosten – Fahrtkosten plus Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge – diese Grenze übersteigen, wirkt jeder weitere Euro steuermindernd.

Schon ab rund 15 Kilometern einfacher Entfernung bei 220 Tagen ist der Pauschbetrag allein durch die Fahrten überschritten.

Drittens: Beim Höchstbetrag von 4.500 Euro genau hinschauen – er gilt nicht, wenn du einen eigenen oder überlassenen Pkw nutzt. Wer Bus und Bahn fährt, darf höhere Ticketkosten ansetzen, ist aber an den Deckel gebunden.

Für die konkrete Wirkung auf deine Steuer nutze ergänzend den Einkommensteuer-Rechner. Viertens lohnt es sich, die Pendeltage sauber zu dokumentieren.

Eine Aufstellung mit Datum und Ziel oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers macht die angesetzten Tage nachvollziehbar, falls das Finanzamt nachfragt.

Fünftens: Prüfe, welche weiteren Werbungskosten neben den Fahrten zusammenkommen – Arbeitsmittel, Fortbildung oder Beiträge zu Berufsverbänden zählen ebenfalls dazu und heben deinen Werbungskostenblock über den Pauschbetrag.

Welche Positionen im Einzelfall anerkannt werden und in welcher Höhe, entscheidet das Finanzamt; bei komplexeren Konstellationen hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.

Der Rechner liefert dafür die Grundlage, aber keine verbindliche Auskunft.

Im Jahr einer Abfindung wiegt jeder Werbungskosten-Euro besonders schwer, weil er das übrige zu versteuernde Einkommen senkt und damit den Spielraum der Fünftelregelung vergrößert – nachrechnen lässt sich das im Abfindungsrechner.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine Angestellte pendelt 30 Kilometer einfache Strecke, arbeitet an 220 Tagen im Büro und im Übrigen im Homeoffice. Schritt 1 – Pauschale: 30 × 0,38 Euro = 11,40 Euro pro Tag, mal 220 Tage = 2.508 Euro.

Schritt 2 – Ersparnis: Ihre Werbungskosten übersteigen den Pauschbetrag von 1.230 Euro um 1.278 Euro; bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart sie dadurch rund 383 Euro Steuern.

Schritt 3 – Realitätscheck: Im Vergleichsmodus mit 0,40 Euro Vollkosten je Kilometer sieht sie, dass das Pendeln tatsächlich 5.280 Euro im Jahr kostet – die Pauschale deckt also nur einen Teil.

Schritt 4 – Entscheidung: Weil die Differenz von rund 2.772 Euro hoch ist, prüft sie eine Fahrgemeinschaft und zusätzliche Homeoffice-Tage.

So nutzt sie den Rechner nicht nur für die Steuererklärung, sondern auch für die Frage, ob sich der lange Arbeitsweg langfristig lohnt. Schritt 5 – Gegenprobe: Sie variiert die Pendeltage.

Sinkt die Zahl der Bürotage durch mehr Homeoffice, fällt auch der Jahresbetrag der Entfernungspauschale, während die Homeoffice-Pauschale für dieselben Tage greift.

Beide lassen sich für denselben Tag nicht kombinieren, weshalb sich der Wechsel nicht eins zu eins in Steuerersparnis übersetzt. Erst der Vergleich beider Varianten zeigt ihr, welche Aufteilung unterm Strich günstiger ist.

Schritt 6 – Absicherung: Vor der Abgabe gleicht sie ihre angesetzten Tage mit der Bescheinigung des Arbeitgebers ab.

Die Zahlen aus dem Rechner sind für sie eine Vorbereitung, kein Steuerbescheid – die endgültige Anerkennung entscheidet das Finanzamt.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der Klassiker unter den Fehlern: die doppelte Strecke eintragen. Es zählt nur die einfache Entfernung; wer 30 Kilometer hin und 30 zurück fährt, gibt 30 ein, nicht 60.

Zweiter Fehler: für 2026 noch mit der alten Staffelung rechnen. Die 0,38 Euro gelten seit dem 1. Januar 2026 ab dem ersten Kilometer; nur für Steuerjahre bis 2025 sind die ersten 20 Kilometer mit 0,30 Euro anzusetzen.

Wer beides verwechselt, rechnet sich je nach Richtung zu arm oder zu reich. Dritter Fehler: Homeoffice-Tage als Fahrten mitzuzählen und so den Jahresbetrag künstlich aufzublähen – das Finanzamt gleicht die Tage mit Arbeitgeberbescheinigungen ab.

Vierter Fehler: zu glauben, die Pauschale werde vollständig erstattet. Sie mindert nur das zu versteuernde Einkommen; die echte Ersparnis ist der Betrag mal Grenzsteuersatz.

Fünfter Fehler: den Höchstbetrag von 4.500 Euro zu übersehen, wenn man zu Fuß, per Rad, als Mitfahrer oder mit Öffis pendelt – nur mit eigenem Pkw entfällt dieser Deckel.

Sechster Fehler: die Entfernung nach der gefahrenen Lieblingsstrecke ansetzen statt nach der kürzesten Straßenverbindung. Eine längere Route ist nur unter engen Voraussetzungen ansetzbar, und das Finanzamt prüft die Angabe.

Siebter Fehler: dieselbe Fahrt doppelt geltend machen, etwa zusätzlich als Reisekosten – für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt ausschließlich die Entfernungspauschale.

Echte Dienstreisen (Auswärtstätigkeit, Hin- und Rückweg je 0,30 €/km) rechnest du separat ab — der Reisekostenrechner ermittelt den steuerfreien Erstattungsrahmen. Welche Regel im konkreten Fall greift, klärt im Zweifel das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Fahrtkostenrechner setzt die Entfernungspauschale 2026 korrekt um: einheitlich 0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer, multipliziert mit den Pendeltagen.

Im Beispiel mit 30 Kilometern und 220 Tagen ergeben sich 2.508 Euro Werbungskosten; davon liegen 1.278 Euro über dem Pauschbetrag, was bei 30 Prozent Grenzsteuersatz rund 383 Euro Steuerersparnis bedeutet.

Der Vergleichsmodus zeigt zusätzlich, wie weit die Pauschale von den echten Kfz-Kosten entfernt ist.

So rechnest du: Trag deine einfache Entfernung und die tatsächlichen Pendeltage ein und prüfe, ob deine Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Für die Wirkung auf die gesamte Steuerlast hilft der Einkommensteuer-Rechner.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung, Stand 2026. Denk daran, dass die Pauschale nur das zu versteuernde Einkommen mindert und nicht als Betrag erstattet wird: Die tatsächliche Entlastung ergibt sich erst aus dem persönlichen Grenzsteuersatz.

Ob deine angesetzten Pendeltage, die Entfernung und die übrigen Werbungskosten anerkannt werden, entscheidet allein das Finanzamt. Bei Unsicherheiten hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.

Vertiefung

Fahrtkosten-Beispiele zum Nachrechnen

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 5,70 €/Tag, 1.254 € pro Jahr, davon nur 24 € über dem Pauschbetrag, ca. 7,20 € Ersparnis

Kurzpendler: 15 km, 220 Tage

Einfache Entfernung (Wohnung – Arbeit)
15 km
Arbeitstage
220
Berechnung
Entfernungspauschale
Grenzsteuersatz
30 %

Beispiel 2 · Mittel · 19,00 €/Tag, 4.370 € pro Jahr, davon 3.140 € über dem Pauschbetrag, ca. 1.318,80 € Ersparnis

Fernpendler: 50 km, 230 Tage, 42 % Grenzsteuersatz

Einfache Entfernung (Wohnung – Arbeit)
50 km
Arbeitstage
230
Berechnung
Entfernungspauschale
Grenzsteuersatz
42 %

Beispiel 3 · Komplex · Tatsächlich 5.280 € vs. Pauschale 2.508 € – Differenz 2.772 €

Vergleich mit echten Kfz-Kosten (30 km, 0,40 €/km)

Einfache Entfernung (Wohnung – Arbeit)
30 km
Arbeitstage
220
Berechnung
Mit tatsächlichen Kfz-Kosten vergleichen
Kfz-Kosten je km
0,40 €

Beispiel 4 · Komplex · 3,80 €/Tag, 836 € pro Jahr, 0 € über dem Pauschbetrag, 0 € Steuerersparnis

Unter dem Pauschbetrag: 10 km, 220 Tage

Einfache Entfernung (Wohnung – Arbeit)
10 km
Arbeitstage
220
Berechnung
Entfernungspauschale
Grenzsteuersatz
30 %

Beispiel 5 · Komplex · 7,60 €/Tag, 349,60 € pro Jahr, 0 € über dem Pauschbetrag, 0 € Steuerersparnis

Minijob mit 2 Präsenztagen: 20 km, 46 Arbeitstage

Einfache Entfernung (Wohnung – Arbeit)
20 km
Arbeitstage
46
Berechnung
Entfernungspauschale
Grenzsteuersatz
25 %

Beispiel 6 · Komplex · 38,00 €/Tag, 8.360 € pro Jahr, davon 7.130 € über dem Pauschbetrag, ca. 2.994,60 € Ersparnis

Fernpendler ohne Deckelung: 100 km, 220 Tage, 42 % Grenzsteuersatz

Einfache Entfernung (Wohnung – Arbeit)
100 km
Arbeitstage
220
Berechnung
Entfernungspauschale
Grenzsteuersatz
42 %

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Ausbildungsvergütung-Netto-RechnerAusbildungsvergütung netto berechnen: Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 BBiG, volle SV-Beiträge ohne Übergangsbereich, Geringverdienergrenze 325 €.Doppelte-Haushaltsführung-RechnerDoppelte Haushaltsführung berechnen: Unterkunft bis 1.000 Euro im Monat, Familienheimfahrten mit 0,38 Euro je km, Verpflegung und Steuerersparnis – kostenlos, sofort.Werbungskosten-RechnerWerbungskosten für Arbeitnehmer berechnen: Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung und mehr mit dem Pauschbetrag 1.230 € vergleichen und die Steuerersparnis nach dem Tarif 2026 sehen.SpritkostenSpritkosten berechnen – für Einzelfahrten, monatlich und jährlich mit CO₂-Ausstoß.Pendlerpauschale-RechnerSteuerlich abzugsfähige Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) und tatsächliche Steuerersparnis berechnen.MehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Steuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.Grundsteuer-RechnerBerechnet die Grundsteuer B nach dem Bundesmodell aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz – mit Jahres- und Quartalsbetrag.Lohnsteuer-RechnerBerechnet die Lohnsteuer nach Steuerklasse und Bruttolohn – mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, monatlich oder jährlich.Ehegattensplitting-RechnerSplitting-Vorteil für Ehepaare berechnen: Zusammenveranlagung (Splitting-Tarif) vs. Einzelveranlagung vergleichen und Steuerersparnis 2026 ermitteln.Erbschaftssteuer-RechnerErbschaftsteuer berechnen: Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftsteuer nach §19 ErbStG für 2026 ermitteln.Progressionsvorbehalt-RechnerMehrsteuer durch Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) berechnen: Elterngeld, ALG1, Kurzarbeitergeld und Krankengeld erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.Mieteinnahmen Steuer RechnerSteuer auf Mieteinnahmen 2025 nach § 21 EStG schätzen: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten abziehen, Steuerlast mit Grenzsteuersatz berechnen.AfA-Abschreibungs-RechnerGebäude-AfA nach § 7 EStG 2025 berechnen: lineare 2 %, 2,5 % oder 3 % sowie degressive 5 % AfA mit Buchwert-Tabelle für die steuerliche Abschreibung.

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  • Aus 11,40 Euro Pauschale pro Arbeitstag werden bei 220 Arbeitstagen 2.508 Euro Werbungskosten im Jahr. Davon geht der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, es bleiben 1.278 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent ergibt das rund 383,40 Euro geschätzte Steuerersparnis.

    Entfernungspauschale: Tagesbetrag, Jahresbetrag und Steuerersparnis

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           alt="Aus 11,40 Euro Pauschale pro Arbeitstag werden bei 220 Arbeitstagen 2.508 Euro Werbungskosten im Jahr. Davon geht der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, es bleiben 1.278 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent ergibt das rund 383,40 Euro geschätzte Steuerersparnis."
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/fahrtkosten
  • Seit dem 1. Januar 2026 gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung einheitlich 0,38 Euro. Bei 30 Kilometern ergibt das 11,40 Euro pro Arbeitstag und bei 220 Arbeitstagen 2.508 Euro im Jahr. Die frühere Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer ist entfallen.

    Entfernungspauschale 2026: einheitlich 0,38 € ab dem 1. km

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           alt="Seit dem 1. Januar 2026 gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung einheitlich 0,38 Euro. Bei 30 Kilometern ergibt das 11,40 Euro pro Arbeitstag und bei 220 Arbeitstagen 2.508 Euro im Jahr. Die frühere Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer ist entfallen."
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/fahrtkosten

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuerberatung dar. Die tatsächliche steuerliche Auswirkung hängt von deinen gesamten Werbungskosten, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und deiner individuellen Veranlagung ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale, Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025, gültig ab 01.01.2026)

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
Entfernungspauschale je Arbeitstag = 0,38 € × einfache Entfernung in km (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ab 01.01.2026). Jahresbetrag = Tagesbetrag × Arbeitstage.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Fahrtkostenrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/fahrtkosten

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Fahrtkostenrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/fahrtkosten

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