Überblick
Was ist der Fahrtkostenrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Die Entfernungspauschale – umgangssprachlich Pendlerpauschale oder Kilometerpauschale –, die du 2026 als Werbungskosten für den Weg zur Arbeit absetzen kannst, ermittelt der Fahrtkostenrechner. Die Kernfrage: Wie viel darf ich für meine Pendelstrecke steuerlich geltend machen und was spare ich dadurch?
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung, und zwar ab dem ersten Kilometer und jeweils pro Arbeitstag.
Bis Ende 2025 war die Pauschale gestaffelt: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro erst ab dem 21. – diese Staffelung ist entfallen.
Der Rechner richtet sich an alle Arbeitnehmer mit regelmäßigem Arbeitsweg, an Fernpendler und an alle, die vor der Steuererklärung ihren Werbungskostenblock abschätzen wollen.
Er zeigt Tagesbetrag, Jahresbetrag und – über deinen Grenzsteuersatz – die geschätzte Steuerersparnis. Auf Wunsch vergleicht er die Pauschale mit den tatsächlichen Kfz-Kosten.
Eine Modellgrenze solltest du von vornherein kennen: Der Rechner unterstellt durchgehend die Nutzung eines eigenen Pkw und deckelt den Jahresbetrag deshalb nicht bei 4.500 Euro.
Bei 100 Kilometern einfacher Entfernung und 230 Arbeitstagen weist er volle 8.740 Euro aus. Wer ohne eigenen Wagen pendelt, muss den Höchstbetrag selbst gegenprüfen. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.