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Geldwerter Vorteil-Rechner 2026: Sachbezüge versteuern

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Art des Sachbezugs
€/Monat
€/Monat
Steuerklasse
Kirchensteuer
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Kurzantwort

Geldwerter Vorteil-Rechner 2026: Sachbezug-Art wählen, Wert und Gehaltsdaten eingeben – steuer- und SV-pflichtiger Anteil, Lohnsteuer-Mehrbelastung und Nettovorteil sofort berechnen.

Geldwerter Vorteil berechnen: Art des Sachbezugs und Wert eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

7 Annahmen und 5 Grenzen

Annahmen

  • Steuerberechnung auf Basis des ESt-Tarifs 2026 und der Lohnsteuertabelle.
  • SV-Beiträge: gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (AN-Anteil).
  • 50-€-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG): Sachbezüge ≤ 50 €/Monat sind steuerfrei; bei Überschreitung ist der GESAMTE Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, nicht Freibetrag).
  • Rabattfreibetrag 1.080 €/Jahr (§ 8 Abs. 3 EStG): nur der Betrag über 1.080 € ist steuerpflichtig.
  • Verpflegung und Unterkunft: Angesetzt werden die amtlichen Sachbezugswerte der SvEV (§ 8 Abs. 2 Satz 6 EStG). Die 50-€-Freigrenze gilt dafür nicht, weil § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nur nach Satz 1 bewertete Sachbezüge erfasst (R 8.1 Abs. 3 LStR); auch in der Sozialversicherung verweist nur § 3 SvEV, nicht § 2 SvEV auf sie. Der eingegebene Wert ist deshalb voll steuer- und beitragspflichtig.
  • Jobticket: steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG, wenn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
  • Dienstwohnung (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG, § 2 Abs. 4 SvEV): Vom ortsüblichen Mietwert (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) wird ein Drittel abgezogen, wenn die ortsübliche Kaltmiete höchstens 25 €/m² beträgt; steuer- und beitragspflichtig ist nur, was danach über der gezahlten Miete liegt. Bleiben davon höchstens 50 € im Monat, greift die Sachbezugsfreigrenze.

Grenzen

  • Dienstwagen werden NICHT berechnet — dafür den Firmenwagenrechner nutzen.
  • Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber wird nicht abgebildet, weder nach § 37b EStG noch für Mahlzeiten mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (pauschal versteuerte Mahlzeiten sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV beitragsfrei).
  • Sachbezugswerte SvEV für Verpflegung/Unterkunft: Nutzer muss den amtlichen Wert selbst eingeben, eine eigene Zuzahlung abziehen und die Abschläge für Gemeinschaftsunterkunft, Jugendliche, Auszubildende oder Mehrfachbelegung selbst anwenden.
  • Entgeltumwandlung beim Jobticket (nicht steuerfrei) wird als allgemeiner Sachbezug behandelt.
  • Dienstwohnung: Die 50-€-Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen; der Rechner prüft sie nur für den Mietvorteil allein, weitere Sachbezüge im selben Monat sind hinzuzurechnen. Das Wahlrecht für den Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG bei Arbeitgebern, die überwiegend an Fremde vermieten, bildet er nicht ab.

Stand der Prüfung: ESt-Tarif 2026, SvEV 2026, § 8 EStG, § 3 Nr. 15 EStG.

Überblick

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Geldwerter-Vorteil-Rechner berechnet die steuerliche Belastung auf Sachbezüge wie Gutscheine, Essenszuschüsse, Mitarbeiterrabatte, Jobtickets oder verbilligte Wohnungen. Er ist ausdrücklich nicht für Dienstwagen gedacht — dafür gibt es den Firmenwagen-Rechner mit der 1-Prozent-Regelung.

Stattdessen zeigt dieser Rechner, wie sich verschiedene Sachbezugsarten steuerlich unterscheiden: Die 50-Euro-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG befreit allgemeine Sachbezüge bis 50 Euro komplett, der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG lässt 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei, und Jobtickets nach § 3 Nr. 15 EStG bleiben bei Zusätzlichkeit vollständig steuerfrei.

Bei einem Sachbezug von 100 Euro und 3.500 Euro Bruttogehalt in Steuerklasse I entstehen 23,25 Euro Lohnsteuer und 21,75 Euro Sozialversicherung — von 100 Euro Vorteil kommen nur 55,00 Euro netto an.

Grundlage sind die Steuer- und Beitragssätze 2026 nach § 8 EStG und SvEV. Wer sein gesamtes Netto prüfen will, nutzt ergänzend den Brutto-Netto-Rechner.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du wählst zunächst die Art des Sachbezugs: allgemeiner Sachbezug, Verpflegung, Unterkunft, Mitarbeiterrabatt, Jobticket oder Wohnung. Jeder Modus wendet die passende Regel automatisch an: Freigrenze, Freibetrag, Steuerbefreiung oder Bewertungsabschlag; bei Verpflegung und Unterkunft gibt es keine Freigrenze.

Dann gibst du den monatlichen Wert des Sachbezugs in Euro ein, abzüglich dessen, was du selbst dafür zahlst — bei Rabatten den Preisvorteil nach § 8 Abs. 3 EStG, also den um 4 Prozent geminderten Endpreis abzüglich des gezahlten Preises.

Bei einer Dienstwohnung trägst du stattdessen vier Werte ein: die ortsübliche Kaltmiete, die umlagefähigen Nebenkosten, die gezahlte Miete einschließlich Nebenkosten und die Wohnfläche.

Das Bruttogehalt bestimmt den Grenzsteuersatz und damit die Höhe der Mehrbelastung. Steuerklasse, Kirchensteuerstatus, Bundesland und Kinderfreibeträge fließen in die Schätzung von Lohnsteuer und Sozialversicherung ein.

Typische Fehler: den Marktwert statt des SvEV-Sachbezugswerts eingeben (bei Verpflegung und Unterkunft gelten die amtlichen Werte, nicht die tatsächlichen Kosten), die Freigrenze mit einem Freibetrag verwechseln, oder vergessen, dass mehrere Sachbezüge im selben Monat für die 50-Euro-Grenze zusammengerechnet werden.

Halte deine Eingaben konsistent mit der letzten Lohnabrechnung, damit der Vergleich belastbar ist.

Praxisfälle

Typische Fälle: Welcher geldwerte Vorteil liegt bei dir vor?

Sechs häufige Konstellationen aus Sachbezug, Rabatt, Jobticket und Wohnung mit den passenden Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Sachbezugskarte 49 €/Monat: innerhalb der Freigrenze

    „Bleibt ein Gutschein von 49 Euro im Monat steuerfrei?“

    Eingabe
    Modus „Allgemeiner Sachbezug“, monatlicher Wert 49 €
    Ergebnis
    Steuerfreier Anteil 49 €, Nettovorteil 49 €, Gesamtbelastung 0 €
  2. Sachbezugskarte 51 €/Monat: Freigrenze gerissen

    „Was passiert, wenn der Sachbezug 51 Euro statt 50 Euro beträgt?“

    Eingabe
    Modus „Allgemeiner Sachbezug“, monatlicher Wert 51 €
    Ergebnis
    Der gesamte Betrag wird steuerpflichtig: Nettovorteil nur noch 28,09 €
  3. Vollverpflegung nach SvEV-Sachbezugswert 2026

    „Wie wird freie Verpflegung durch den Arbeitgeber versteuert?“

    Eingabe
    Modus „Verpflegung“, monatlicher SvEV-Wert 345 €
    Ergebnis
    Keine Freigrenze: 345 € steuerpflichtig, Gesamtbelastung 156,46 €, Nettovorteil 188,54 €
  4. Mitarbeiterrabatt 150 €/Monat im Einzelhandel

    „Wie viel Steuer fällt auf einen Personalrabatt von 150 Euro monatlich an?“

    Eingabe
    Modus „Mitarbeiterrabatt“, monatlicher Wert 150 €
    Ergebnis
    90 € steuerfrei (Rabattfreibetrag), 60 € steuerpflichtig, Nettovorteil 123,04 €

    Firmenwagen statt Warenrabatt berechnen

  5. Deutschlandticket als Jobticket

    „Ist das vom Arbeitgeber bezuschusste Deutschlandticket steuerfrei?“

    Eingabe
    Modus „Jobticket“, monatlicher Wert 58 €
    Ergebnis
    Vollständig steuerfrei: Nettovorteil 58 €, keine Mehrbelastung
  6. Werkswohnung mit 450 € Mietvorteil

    „Wie wird eine verbilligte Werkswohnung steuerlich bewertet?“

    Eingabe
    Modus „Dienstwohnung“, ortsüblich 750 € kalt plus 150 € Nebenkosten, gezahlt 450 €, 60 m²
    Ergebnis
    300 € steuerfrei (Bewertungsabschlag), 150 € steuerpflichtig, Nettovorteil 382,37 €

Berechnung

Geldwerten Vorteil berechnen: So funktioniert die Formel

Verstehe den Formelweg.

Der Rechner prüft je Modus die anwendbare Befreiung: Bei allgemeinem Sachbezug greift die 50-Euro-Freigrenze — liegt der Wert darunter, ist der gesamte Betrag steuerfrei, darüber wird alles steuerpflichtig. Beim Rabattfreibetrag wird der Jahresvorteil (Monatswert × 12) um 1.080 Euro gekürzt und der Rest gleichmäßig auf die Monate verteilt.

Beim Jobticket ist der volle Betrag steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).

Bei Verpflegung und Unterkunft setzt er den eingegebenen amtlichen Sachbezugswert voll an, denn die 50-Euro-Freigrenze gilt nur für Sachbezüge, die mit dem üblichen Endpreis bewertet werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Bei Wohnungen zieht der Rechner vom ortsüblichen Mietwert (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) ein Drittel als Bewertungsabschlag ab, sofern die ortsübliche Kaltmiete höchstens 25 Euro je Quadratmeter beträgt (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG); steuerpflichtig ist nur, was danach über der gezahlten Miete liegt und die 50-Euro-Freigrenze übersteigt.

Die Formeln: Gesamtbelastung = Lohnsteuer-Mehrbelastung + SV-Mehrbelastung. Nettovorteil = geldwerter Vorteil − Gesamtbelastung.

Beispiel: 100 Euro Sachbezug über der Freigrenze, 3.500 Euro Brutto, SK I → Lohnsteuer-Mehrbelastung 23,25 Euro, SV-Mehrbelastung 21,75 Euro, Gesamtbelastung 45,00 Euro, Nettovorteil 55,00 Euro.

Die Mehrbelastung entsteht, weil der Sachbezug das zu versteuernde Einkommen erhöht, ohne ausgezahlt zu werden — wie beim Firmenwagen, nur ohne 1-Prozent-Regelung.

Steuerpflichtiger Betrag S gleich Wert W minus Freibetrag F. Gesamtbelastung B gleich Lohnsteuer plus Sozialversicherung.
Formel für den steuerpflichtigen Betrag und die Gesamtbelastung beim geldwerten Vorteil.

Nachschlagen

Sachbezugsarten: Rechtsgrundlage, Freigrenzen und SV-Pflicht 2026

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Sachbezugsarten mit ihrer gesetzlichen Grundlage, ob eine Freigrenze oder ein Freibetrag gilt und ob der steuerpflichtige Anteil sozialversicherungspflichtig ist. Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze (alles steuerfrei ODER alles steuerpflichtig) und gilt nur für Sachbezüge, die mit dem üblichen Endpreis bewertet werden, nicht für Verpflegung und Unterkunft mit amtlichen Sachbezugswerten; der Rabattfreibetrag 1.080 Euro/Jahr ein echter Freibetrag (nur der übersteigende Teil wird versteuert). Für Dienstwagen gelten eigene Regeln (1-/0,5-/0,25-%-Regelung), die im Firmenwagen-Rechner abgebildet sind.

Übersicht geldwerter Vorteile nach Sachbezugsart, Rechtsgrundlage, Frei-/Höchstbetrag und Sozialversicherungspflicht
SachbezugsartRechtsgrundlageFreigrenze / FreibetragSV-PflichtBesonderheit
Allgemeiner Sachbezug (Gutschein, Prepaid-Karte)§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG50 €/Monat FreigrenzeNein, wenn unter Freigrenze; ja, wenn darüberFreigrenze: Bei Überschreitung wird der GESAMTE Betrag steuerpflichtig
Verpflegung (Mahlzeiten vom Arbeitgeber)§ 8 Abs. 2 S. 6 EStG, § 2 Abs. 1 SvEVKeine Freigrenze; amtliche Sachbezugswerte (Frühstück 2,37 €, Mittag/Abend je 4,57 € pro Tag)Ja, auf den Sachbezugswert abzüglich ZuzahlungBewertung nach SvEV-Pauschalwerten, nicht nach tatsächlichen Kosten; auch unter 50 € voll steuerpflichtig
Unterkunft (z. B. Zimmer, Gemeinschaftsunterkunft)§ 8 Abs. 2 S. 6 EStG, § 2 Abs. 3 SvEVKeine Freigrenze; 285 €/Monat SachbezugswertJa, auf den Sachbezugswert abzüglich Zuzahlung15 % Abschlag bei Gemeinschaftsunterkunft oder Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt, 40–60 % bei Mehrfachbelegung; gilt nicht für Wohnungen
Mitarbeiterrabatt (eigene Waren/DL)§ 8 Abs. 3 EStG1.080 €/Jahr FreibetragJa, auf den übersteigenden BetragFreibetrag: Nur der über 1.080 € liegende Jahresbetrag ist steuerpflichtig
Jobticket (zusätzlich zum Gehalt)§ 3 Nr. 15 EStGUnbegrenzt steuerfreiNein (steuerfrei = SV-frei)Nur bei Zusätzlichkeit; bei Gehaltsumwandlung Pauschalierung § 40 Abs. 2 EStG
Wohnung (vom Arbeitgeber verbilligt)§ 8 Abs. 2 S. 12 EStG, § 2 Abs. 4 SvEV1/3 Bewertungsabschlag auf den ortsüblichen Mietwert inkl. umlagefähiger NebenkostenJa, auf den steuerpflichtigen AnteilKein Vorteil, wenn die gezahlte Miete mind. 2/3 des Mietwerts erreicht; Abschlag entfällt bei ortsüblicher Kaltmiete über 25 €/m²; ein Rest bis 50 €/Monat bleibt frei
Betriebsveranstaltung§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG110 €/Veranstaltung Freibetrag (max. 2/Jahr)Nein, wenn unter 110 €; ja, wenn darüberFreibetrag je Veranstaltung; max. 2 Veranstaltungen pro Jahr begünstigt
Pauschalversteuerung § 37b EStG§ 37b EStGMax. 10.000 € je ZuwendungKann SV-frei sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV)30 % pauschale ESt trägt der Arbeitgeber; AN versteuert nicht individuell
Dienstwagen (Firmenwagen)§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStGKeine Freigrenze/FreibetragJa, auf den geldwerten VorteilEigener Rechner: 1-/0,5-/0,25-%-Regelung im Firmenwagen-Rechner

Freigrenze und Freibetrag wirken unterschiedlich: Bei einer Freigrenze (z. B. 50 €) wird bei Überschreitung der GESAMTE Betrag steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag (z. B. 1.080 €/Jahr) bleibt der Grundbetrag stets steuerfrei, nur der Überschuss wird versteuert. Alle Werte Stand 2026. Die Tabelle ersetzt keine steuerliche Beratung.

Amtliche Sachbezugswerte 2026 nach SvEV im Überblick

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) legt jährlich zum 1. Januar amtliche Pauschalwerte für Verpflegung und Unterkunft fest, die der Arbeitgeber gewährt. Diese Werte gelten unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers und sind für 2026 bereits final festgesetzt. Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze gilt für sie nicht.

Amtliche Sachbezugswerte 2026 für Verpflegung und Unterkunft nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), Tages- und Monatswerte
SachbezugWert pro TagWert pro MonatPersonenkreis
Frühstück2,37 €71,00 €Arbeitnehmer, Auszubildende
Mittagessen4,57 €137,00 €Arbeitnehmer, Auszubildende
Abendessen4,57 €137,00 €Arbeitnehmer, Auszubildende
Vollverpflegung (alle drei Mahlzeiten)11,50 €345,00 €Arbeitnehmer, Auszubildende
Unterkunft (Einzelbelegung)9,50 €285,00 €Bundeseinheitlich, keine Ost/West-Trennung mehr

Werte laut 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, gültig ab 01.01.2026 (Verpflegung: Anstieg um 12 €/Monat gegenüber 2025; Unterkunft bundeseinheitlich 285 €/Monat). Bei Mehrfachbelegung einer Unterkunft gelten prozentuale Abschläge auf den Monatswert. Die Werte werden jährlich neu festgelegt, siehe Ausblick auf 2027 weiter unten auf dieser Seite.

Ausblick

Sachbezugswerte 2027: Was sich bei Verpflegung und Unterkunft ändert

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 3. September 2026 den Entwurf der 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt (Bundesrat-Drucksache 503/26): Danach soll der Sachbezugswert für Mittag- und Abendessen 2027 auf 4,70 Euro pro Tag steigen, der Frühstückswert auf 2,43 Euro.
  • Nach dem Entwurf soll der monatliche Sachbezugswert für Vollverpflegung 2027 auf 355 Euro steigen (2026: 345 Euro) und der Wert für Unterkunft auf 289 Euro (2026: 285 Euro).
  • Die neuen Werte sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, sofern der Bundesrat zustimmt — das geschieht laut bisherigem Verfahren üblicherweise Ende November. Bis zur endgültigen Verabschiedung ist der Entwurf nicht bindend, und die hier genannten Beträge können sich noch ändern.
  • Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze und der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr sind dagegen im Einkommensteuergesetz selbst festgelegt und passen sich nicht automatisch jährlich an — eine Änderung würde eine eigene Gesetzesänderung erfordern, für die zum Stand September 2026 kein Vorschlag vorliegt.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Haufe – Sachbezugswerte 2027: Neue Werte für Verpflegung und Unterkunft (Entwurf 17. SvEV-Änderungsverordnung, BR-Drucksache 503/26)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Geldwerter Vorteil

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist ein geldwerter Vorteil und worin unterscheidet er sich vom Sachbezug?

Ein geldwerter Vorteil ist jede Sachleistung oder Vergünstigung, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Barlohn erhält, etwa Gutscheine, Essenszuschüsse, Mitarbeiterrabatte, eine verbilligte Wohnung oder ein Jobticket.

Der Sachbezug ist dabei nur eine Unterart des geldwerten Vorteils: Er bezeichnet konkret Sachleistungen wie Waren oder Dienstleistungen, während der geldwerte Vorteil der Oberbegriff für alle nicht in Geld ausgezahlten Vergünstigungen ist, einschließlich Rabatten und Nutzungsvorteilen.

Steuerlich gelten geldwerte Vorteile nach § 8 EStG als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und werden dem Bruttogehalt hinzugerechnet, was Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und meist auch Sozialversicherungsbeiträge auslöst.

Bei einem Sachbezug von 100 Euro monatlich und 3.500 Euro Bruttogehalt in Steuerklasse I entstehen beispielsweise 23,25 Euro Lohnsteuer-Mehrbelastung und 21,75 Euro SV-Mehrbelastung, sodass netto nur 55,00 Euro des Vorteils ankommen.

Wie hoch die tatsächliche Belastung ausfällt, hängt vom Grenzsteuersatz, der Steuerklasse und der Art des Vorteils ab.

Für Dienstwagen gilt ein eigenes Bewertungssystem mit der 1-Prozent-Regelung, das dieser Rechner bewusst nicht abbildet — dafür gibt es den Firmenwagen-Rechner.

Wird der geldwerte Vorteil vom Gehalt abgezogen?

Nein, ein geldwerter Vorteil wird nicht vom Gehalt abgezogen, sondern dem Bruttogehalt zusätzlich hinzugerechnet, bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet werden.

Er erhöht damit die Bemessungsgrundlage, wodurch die Abzüge auf das Gesamtentgelt steigen — das Nettogehalt selbst wird also nicht direkt um den Vorteil gekürzt, sondern die zusätzliche Steuer- und SV-Last auf den Vorteil mindert, wie viel davon netto übrig bleibt.

Ein Beispiel verdeutlicht das: Bei 3.500 Euro Bruttogehalt und einem steuerpflichtigen Sachbezug von 100 Euro rechnet der Arbeitgeber mit 3.600 Euro Gesamtbrutto ab.

Die Differenz zwischen dem regulären Nettogehalt ohne Vorteil und dem Nettogehalt mit Vorteil beträgt in Steuerklasse I rund 55,00 Euro — das ist der tatsächliche Nettozuwachs aus den 100 Euro Sachbezug, nicht ein Abzug vom bestehenden Gehalt.

Bei steuerfreien Vorteilen wie dem Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG entsteht dagegen gar keine zusätzliche Belastung, der volle Betrag kommt netto an.

Wichtig für die Lohnabrechnung: Der geldwerte Vorteil erscheint als eigener Posten auf der Gehaltsabrechnung und wird separat von den regulären Bezügen ausgewiesen.

Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?

Die Berechnung folgt je nach Art des Vorteils einer eigenen Formel. Bei einem allgemeinen Sachbezug prüft der Rechner zuerst die 50-Euro-Freigrenze: Liegt der Wert darunter, ist der gesamte Betrag steuerfrei, darüber wird alles steuerpflichtig.

Beim Rabattfreibetrag wird der Jahresvorteil um 1.080 Euro gekürzt und der Rest gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt. Bei Verpflegung und Unterkunft ist der amtliche Sachbezugswert ohne Freigrenze voll steuerpflichtig.

Anschließend wird die Lohnsteuer- und SV-Mehrbelastung per Differenzmethode ermittelt: Der Rechner berechnet die Abzüge einmal ohne und einmal mit dem geldwerten Vorteil und bildet die Differenz.

Bei 100 Euro steuerpflichtigem Sachbezug und 3.500 Euro Bruttogehalt in Steuerklasse I ergibt das 23,25 Euro Lohnsteuer-Mehrbelastung, 21,75 Euro SV-Mehrbelastung, zusammen 45,00 Euro Gesamtbelastung und damit 55,00 Euro Nettovorteil im Monat beziehungsweise 1.200 Euro geldwerten Vorteil im Jahr.

Für die Einkommensteuererklärung musst du steuerpflichtige geldwerte Vorteile in der Regel nicht selbst eintragen, da sie bereits über die Lohnsteuerbescheinigung erfasst sind — eine Ausnahme bilden pauschal versteuerte Zuwendungen, die separat beim Arbeitgeber laufen.

Der Rechner übernimmt diese komplette Berechnung automatisch für sechs Sachbezugsarten.

Was bedeutet die 50-Euro-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG?

Die 50-Euro-Grenze für Sachbezüge ist eine Freigrenze, kein Freibetrag — ein entscheidender Unterschied. Bleibt der monatliche Sachbezug bei maximal 50 Euro, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei.

Überschreitet er die Grenze auch nur um einen Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Der Rechner zeigt diesen Effekt deutlich: Bei 49 Euro Sachbezug bleibt der volle Betrag steuerfrei, der Nettovorteil entspricht den vollen 49 Euro.

Steigt der Wert auf 51 Euro, werden die gesamten 51 Euro steuerpflichtig — es entstehen 11,83 Euro Lohnsteuer- und 11,08 Euro SV-Mehrbelastung, sodass nur noch 28,09 Euro netto ankommen, obwohl der Bruttovorteil sogar leicht gestiegen ist.

Diese Freigrenze wird monatlich neu geprüft und gilt für die Summe aller Sachbezüge eines Monats zusammen, nicht für jeden Gutschein einzeln.

Arbeitgeber sollten den monatlichen Gesamtwert deshalb knapp unter 50 Euro halten, um die volle Steuerfreiheit zu sichern.

Nicht erfasst sind Mahlzeiten und Unterkünfte, die mit den amtlichen SvEV-Sachbezugswerten bewertet werden, Mitarbeiterrabatte mit dem Rabattfreibetrag und das steuerfreie Jobticket; sie zählen auch nicht in die 50-Euro-Summe.

Bei einer Dienstwohnung greift die Freigrenze dagegen auf den Vorteil, der nach dem Bewertungsabschlag übrig bleibt.

Welche Sachbezugswerte gelten 2026 nach der SvEV?

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) legt jährlich amtliche Pauschalwerte für Verpflegung und Unterkunft fest. Für 2026 gelten: Frühstück 2,37 Euro pro Tag, Mittagessen 4,57 Euro und Abendessen ebenfalls 4,57 Euro.

Bei voller Verpflegung mit allen drei Mahlzeiten ergibt das 11,50 Euro pro Kalendertag beziehungsweise 345 Euro im Monat — das sind 12 Euro mehr als im Vorjahr.

Für eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft beträgt der bundeseinheitliche Sachbezugswert 2026 genau 285 Euro pro Monat bei Einzelbelegung; bei Mehrfachbelegung reduziert sich der Wert prozentual.

Trägst du im Rechner im Modus Verpflegung den Wert 345 Euro ein, ergibt sich bei 3.500 Euro Bruttogehalt in Steuerklasse I eine Gesamtbelastung von 156,46 Euro und ein Nettovorteil von 188,54 Euro monatlich.

Diese amtlichen Werte gelten unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers — auch eine teurere Mahlzeit wird nur mit dem pauschalen SvEV-Wert angesetzt.

Die 50-Euro-Freigrenze gilt für sie nicht, weil § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nur Sachbezüge erfasst, die mit dem üblichen Endpreis bewertet werden: Schon ein Frühstück an 20 Arbeitstagen (47,40 Euro) ist voll steuer- und beitragspflichtig, im Rechner fallen darauf 21,23 Euro Abzüge an.

Zahlst du selbst etwas für Essen oder Unterkunft, mindert das den Wert; zahlst du mindestens den Sachbezugswert, entsteht kein geldwerter Vorteil.

Der Rechner verwendet die eingetragenen SvEV-Werte automatisch als Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung, sobald du Verpflegung oder Unterkunft als Modus auswählst.

Ist ein Mitarbeiterrabatt ein geldwerter Vorteil?

Ja, ein Mitarbeiterrabatt auf Waren oder Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers ist ein geldwerter Vorteil und unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuer.

Nach § 8 Abs. 3 EStG steht dafür jedoch ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr zur Verfügung: Nur der Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Bei einem monatlichen Rabattvorteil von 150 Euro, also 1.800 Euro im Jahr, bleiben 1.080 Euro steuerfrei und die restlichen 720 Euro werden gleichmäßig über zwölf Monate versteuert — pro Monat entspricht das 90 Euro steuerfreiem und 60 Euro steuerpflichtigem Anteil.

Im Rechner ergibt das bei 3.500 Euro Bruttogehalt und Steuerklasse I eine Gesamtbelastung von 26,96 Euro und einen Nettovorteil von 123,04 Euro monatlich.

Anders als die 50-Euro-Freigrenze bei Sachbezügen ist der Rabattfreibetrag ein echter Freibetrag: Auch bei hohen Rabatten bleibt der Grundbetrag von 1.080 Euro immer steuerfrei erhalten, nur der Überschuss wird versteuert.

Der Rechner berechnet im Modus Rabatt automatisch die monatliche Aufteilung auf Basis des Jahresfreibetrags.

Ist das Jobticket steuerfrei?

Ja, nach § 3 Nr. 15 EStG sind Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln vollständig steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Das gilt für das Deutschlandticket ebenso wie für regionale Monats- oder Jahreskarten, ohne betragsmäßige Obergrenze.

Trägst du im Rechner den Modus Jobticket mit einem Ticketwert von 58 Euro monatlich ein — dem aktuellen Preis des Deutschlandtickets — ergibt sich: geldwerter Vorteil 58 Euro, steuerfreier Anteil 58 Euro, steuerpflichtiger Betrag 0 Euro, keine Lohnsteuer- oder SV-Mehrbelastung, sodass der volle Ticketwert von 58 Euro netto ankommt.

Wichtige Einschränkung: Die Steuerfreiheit gilt nur bei echter Zusätzlichkeit.

Finanziert der Arbeitnehmer das Ticket per Gehaltsumwandlung, greift die Befreiung nicht mehr, und der Arbeitgeber kann alternativ mit 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG pauschal versteuern.

Zusätzlich gilt: Ein steuerfreies Jobticket wird auf die Entfernungspauschale angerechnet, sodass die entsprechenden Fahrtkosten nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Wie wird eine vom Arbeitgeber gestellte Wohnung bewertet?

Überlässt der Arbeitgeber eine Wohnung verbilligt oder unentgeltlich, ist der Unterschied zwischen ortsüblichem Mietwert und gezahlter Miete ein geldwerter Vorteil.

Nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG wird davon nichts angesetzt, soweit die gezahlte Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts erreicht und dieser höchstens 25 Euro je Quadratmeter ohne Nebenkosten beträgt.

Praktisch zieht man vom ortsüblichen Mietwert, also Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten, ein Drittel ab; steuer- und beitragspflichtig ist nur, was danach über der gezahlten Miete liegt, und das erst, wenn es 50 Euro im Monat übersteigt.

Im Rechner gibst du dafür ortsübliche Kaltmiete, Nebenkosten, gezahlte Miete und Wohnfläche ein. Beispiel: 60 Quadratmeter, ortsüblich 750 Euro kalt plus 150 Euro Nebenkosten, gezahlt 450 Euro.

Der Mietvorteil beträgt 450 Euro, nach dem Abschlag von 300 Euro bleiben 150 Euro steuerpflichtig.

Bei 3.500 Euro Bruttogehalt in Steuerklasse I fallen darauf 35,00 Euro Lohnsteuer- und 32,63 Euro SV-Mehrbelastung an, sodass von den 450 Euro Mietvorteil netto 382,37 Euro ankommen. Wer 600 Euro oder mehr zahlt, hat keinen steuerpflichtigen Vorteil.

Liegt die ortsübliche Kaltmiete über 25 Euro je Quadratmeter, entfällt der Abschlag und die volle Differenz ist steuerpflichtig.

Der Bewertungsabschlag gilt ausschließlich für Wohnungen, nicht für einfache Gemeinschaftsunterkünfte, für die stattdessen die SvEV-Sachbezugswerte heranzuziehen sind (2026: 285 Euro im Monat, bei Gemeinschaftsunterkunft 15 Prozent weniger, also 242,25 Euro).

Die Frage nach Wohnung und Arbeitsstätte hängt davon ab, wie weit die Werkswohnung vom Beschäftigungsort entfernt liegt — das beeinflusst zwar die ortsübliche Vergleichsmiete, ändert aber nichts an der Berechnungslogik des Bewertungsabschlags.

Ist der geldwerte Vorteil sozialversicherungspflichtig?

Grundsätzlich ja: Steuerpflichtige geldwerte Vorteile zählen nach § 14 Abs. 1 SGB IV auch als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.

Auf den steuerpflichtigen Anteil eines Sachbezugs fallen deshalb Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, solange die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten ist.

Bei einem steuerpflichtigen Sachbezug von 100 Euro und 3.500 Euro Bruttogehalt beträgt die SV-Mehrbelastung im Rechner 21,75 Euro monatlich — das sind die Arbeitnehmeranteile aller vier Versicherungszweige zusammen.

Liegt das Gesamtentgelt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5.812,50 Euro monatlich oder der Rentenversicherung von 8.450 Euro monatlich (beide Werte 2026), entfällt der zusätzliche SV-Beitrag auf den Sachbezug oberhalb dieser Grenze.

Steuerfreie Vorteile sind grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei: Das betrifft Sachbezüge unter der 50-Euro-Freigrenze, Jobtickets nach § 3 Nr. 15 EStG und den steuerfreien Teil des Rabattfreibetrags.

Bei pauschal versteuerten Zuwendungen nach § 37b EStG bleibt die SV-Freiheit nur erhalten, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV erfüllt sind. Der Rechner weist die SV-Mehrbelastung immer als eigenen, getrennten Posten aus.

Kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuern?

Ja, nach § 37b EStG kann der Arbeitgeber Sachzuwendungen an Arbeitnehmer pauschal mit 30 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern.

Die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber, sodass für den Arbeitnehmer kein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht und der Vorteil nicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung auftaucht.

Die Pauschalversteuerung ist je Zuwendung auf maximal 10.000 Euro begrenzt und betrifft typischerweise Incentive-Reisen, Jubiläumsgeschenke oder Sachzuwendungen über den üblichen Rahmen hinaus.

Für das Jobticket bei Gehaltsumwandlung gilt stattdessen die spezielle Pauschalierung mit 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG.

Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV kann die Pauschalversteuerung sogar die Sozialversicherungspflicht entfallen lassen.

Ob sich die Pauschalierung für den Arbeitnehmer lohnt, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab: Liegt dieser über 30 Prozent, ist die Pauschalversteuerung günstiger als die individuelle Versteuerung, liegt er darunter, wäre die reguläre Versteuerung vorteilhafter.

Der Rechner bildet die Pauschalversteuerung selbst nicht ab, eignet sich aber zum direkten Vergleich mit der individuellen Steuerlast.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Gestalte Sachbezüge gezielt unter 50 Euro monatlich, um die Freigrenze voll auszuschöpfen: 49 Euro sind komplett steuerfrei, 51 Euro werden komplett versteuert. Bei 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I bleiben von 49 Euro Sachbezug 49 Euro netto, von 51 Euro nach 11,83 Euro Lohnsteuer und 11,08 Euro Sozialabgaben nur 28,09 Euro: 2 Euro mehr Sachbezug kosten 20,91 Euro Nettovorteil.

Beim Rabattfreibetrag (1.080 Euro/Jahr) lohnt sich die Verteilung über alle Monate, um die Lohnsteuer-Mehrbelastung gleichmäßig zu halten.

Jobtickets sind die steuerlich attraktivste Variante, solange sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden — bei Gehaltsumwandlung greift die Befreiung nicht.

Prüfe bei einer Dienstwohnung den Bewertungsabschlag: Zahlst du mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts einschließlich Nebenkosten und liegt die ortsübliche Kaltmiete bei höchstens 25 Euro je Quadratmeter, bleibt der gesamte Mietvorteil steuer- und beitragsfrei.

Bei 750 Euro ortsüblicher Kaltmiete und 150 Euro Nebenkosten reichen dafür 600 Euro Miete im Monat.

Vergleiche bei höheren Sachbezügen immer die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (30 Prozent vom Arbeitgeber) mit der individuellen Versteuerung — bei einem Grenzsteuersatz über 30 Prozent spart die Pauschalierung.

Kombiniere den Rechner mit dem Brutto-Netto-Rechner, um die Auswirkung auf das Gesamtnetto zu sehen.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Beispiel 1: Eine Angestellte mit 3.500 Euro Brutto in Steuerklasse I (NRW, keine Kirchensteuer, kinderlos) erhält monatlich einen Tankgutschein über 40 Euro.

Ergebnis: Der Sachbezug bleibt unter der 50-Euro-Freigrenze — steuerfreier Anteil 40 Euro, steuerpflichtiger Betrag 0 Euro, Gesamtbelastung 0 Euro, Nettovorteil 40 Euro. Im Jahr sind das 480 Euro komplett steuerfrei.

Beispiel 2: Dieselbe Angestellte erhält zusätzlich zum Gehalt einen Mitarbeiterrabatt von 150 Euro monatlich auf Waren ihres Arbeitgebers.

Der Jahresrabatt beträgt 1.800 Euro, abzüglich Rabattfreibetrag 1.080 Euro bleiben 720 Euro steuerpflichtig, also 60 Euro pro Monat.

Die Lohnsteuer-Mehrbelastung beträgt 13,91 Euro, die SV-Mehrbelastung 13,05 Euro — von 150 Euro Vorteil kommen 123,04 Euro netto an.

Beispiel 3: Ihr Arbeitgeber überlässt ihr eine 60-Quadratmeter-Wohnung, ortsüblich wären 750 Euro Kaltmiete und 150 Euro Nebenkosten; sie zahlt 450 Euro. Der Mietvorteil beträgt 450 Euro.

Nach dem Bewertungsabschlag von einem Drittel auf 900 Euro (300 Euro) bleibt ein Mietwert von 600 Euro, die 150 Euro über ihrer Miete sind steuerpflichtig.

Darauf fallen 35,00 Euro Lohnsteuer und 32,63 Euro SV an — Nettovorteil: 382,37 Euro, geldwerter Vorteil im Jahr: 5.400 Euro.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Freigrenze und Freibetrag: Die 50-Euro-Sachbezugsgrenze ist eine Freigrenze — bei 51 Euro werden die gesamten 51 Euro steuerpflichtig, nicht nur der eine Euro über der Grenze. Der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro/Jahr dagegen schont diesen Betrag immer und versteuert nur den Überschuss.

Zweiter Fehler: Sachbezüge und Dienstwagen gleichsetzen. Für Firmenwagen gilt die 1-Prozent-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG — ein komplett anderes Bewertungssystem. Dieser Rechner bewertet keine Dienstwagen.

Dritter Fehler: Mehrere Sachbezüge im selben Monat einzeln unter 50 Euro halten und glauben, jeder sei für sich steuerfrei. Die Freigrenze gilt für die Summe aller Sachbezüge eines Monats.

Vierter Fehler: Jobticket per Gehaltsumwandlung als steuerfrei behandeln — die Befreiung nach § 3 Nr. 15 EStG setzt Zusätzlichkeit voraus. Fünfter Fehler: den SV-Anteil vergessen.

Steuerpflichtige Sachbezüge sind fast immer auch sozialversicherungspflichtig, was die Gesamtbelastung deutlich über die reine Lohnsteuer hebt. Sechster Fehler: die Freigrenze auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft anwenden.

Für die amtlichen Sachbezugswerte gilt sie nicht, schon ein Frühstück an 20 Arbeitstagen (47,40 Euro) ist voll steuer- und beitragspflichtig: 10,91 Euro Lohnsteuer und 10,32 Euro Sozialversicherung bei 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Geldwerter-Vorteil-Rechner zeigt für sechs Sachbezugsarten die steuerliche Belastung: geldwerter Vorteil, steuerfreier Anteil, steuerpflichtiger Betrag, Lohnsteuer- und SV-Mehrbelastung sowie den Nettovorteil pro Monat und Jahr.

Er deckt die 50-Euro-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG), den Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG), steuerfreie Jobtickets (§ 3 Nr. 15 EStG), den Bewertungsabschlag für Wohnungen (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG) und die SvEV-Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab.

Für Dienstwagen nutze den Firmenwagen-Rechner, für das Gesamtnetto den Brutto-Netto-Rechner. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte nach den Steuer- und Beitragssätzen 2026 und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Vertiefung

Geldwerter Vorteil: Beispiele für Sachbezug, Rabatt, Jobticket und Wohnung

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Geldwerter Vorteil 49 €/Monat, steuerfreier Anteil 49 €, steuerpflichtig 0 €, Gesamtbelastung 0 €, Nettovorteil 49 €

Sachbezug 49 € statt 51 €: Wirkung der 50-Euro-Freigrenze

Art des Sachbezugs
Allgemeiner Sachbezug (50-€-Freigrenze)
Monatlicher Wert
49
Bruttogehalt
3500
Steuerklasse
I

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Geldwerter Vorteil 345 €/Monat, steuerfreier Anteil 0 €, steuerpflichtig 345 €, Gesamtbelastung 156,46 €, Nettovorteil 188,54 €

Verpflegung: amtlicher SvEV-Wert 345 €/Monat (2026)

Art des Sachbezugs
Verpflegung (Sachbezugswert SvEV)
Monatlicher Wert
345
Bruttogehalt
3500
Steuerklasse
I

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Geldwerter Vorteil 47,40 €/Monat, steuerfreier Anteil 0 €, steuerpflichtig 47,40 €, Gesamtbelastung 21,23 €, Nettovorteil 26,17 €

Frühstück an 20 Arbeitstagen: 47,40 € ohne Freigrenze

Art des Sachbezugs
Verpflegung (Sachbezugswert SvEV)
Monatlicher Wert
47,40
Bruttogehalt
3500
Steuerklasse
I

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Geldwerter Vorteil 150 €/Monat, steuerfreier Anteil 90 €, steuerpflichtig 60 €, Gesamtbelastung 26,96 €, Nettovorteil 123,04 €

Mitarbeiterrabatt 150 €/Monat mit Rabattfreibetrag

Art des Sachbezugs
Mitarbeiterrabatt (1.080-€-Freibetrag)
Monatlicher Wert
150
Bruttogehalt
3500
Steuerklasse
I

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Geldwerter Vorteil 58 €/Monat, steuerfreier Anteil 58 €, steuerpflichtig 0 €, Gesamtbelastung 0 €, Nettovorteil 58 €

Jobticket 58 €/Monat (Deutschlandticket) vollständig steuerfrei

Art des Sachbezugs
Jobticket (§ 3 Nr. 15 EStG)
Monatlicher Wert
58
Bruttogehalt
3500
Steuerklasse
I

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Geldwerter Vorteil 450 €/Monat, steuerfreier Anteil 300 €, steuerpflichtig 150 €, Gesamtbelastung 67,63 €, Nettovorteil 382,37 €

Dienstwohnung mit 450 € Mietvorteil und Bewertungsabschlag

Art des Sachbezugs
Dienstwohnung (⅓-Bewertungsabschlag)
Ortsübliche Kaltmiete
750
Umlagefähige Nebenkosten
150
Gezahlte Miete inkl. Nebenkosten
450

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Bikeleasing RechnerDienstrad per Gehaltsumwandlung berechnen: monatliche Nettobelastung, Steuer- und SV-Ersparnis, Gesamtkosten mit Übernahme und Vorteil gegenüber Direktkauf nach 0,25-Prozent-Regelung.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.StundenlohnrechnerStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltEntgeltfortzahlungsrechnerEntgeltfortzahlung berechnen: AU-Beginn und Monatsbrutto eingeben – Ende der 6-Wochen-Frist, fortgezahltes Brutto und Krankengeld-Beginn nach EFZG sofort ermitteln.Überstunden auszahlen RechnerÜberstundenvergütung netto berechnen: Bruttobetrag nach Stunden, Stundenlohn und Zuschlag, dann Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung zum Nettoauszahlungsbetrag. Vergleich mit Freizeitausgleich.Ausbildungsvergütung-Netto-RechnerAusbildungsvergütung netto berechnen: Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 BBiG, volle SV-Beiträge ohne Übergangsbereich, Geringverdienergrenze 325 €.Resturlaub-Verfall-RechnerResturlaub-Verfall prüfen: Ampel zeigt je Urlaubsjahr, ob und wann Urlaubstage nach § 7 BUrlG verfallen – inklusive Hinweispflicht, Langzeiterkrankung und Elternzeit-Kürzung.Sozialplan-Punkte-RechnerSozialplan-Punkte berechnen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung als Punkte, Abfindung mit Punktwert und Vergleich zur Faustformel § 1a KSchG.Urlaubsentgelt-RechnerUrlaubsentgelt berechnen: Tagessatz aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung nach § 11 BUrlG, bei festem Lohn, schwankendem Verdienst, Stundenlohn oder Minijob.3.000 € brutto in netto3.000 Euro brutto ergeben in Steuerklasse I rund 2.054 Euro netto – mit allen Abzügen, Steuerklassen I bis VI und Bundesland-Varianten 20264.000 € brutto in netto4.000 Euro brutto ergeben in Steuerklasse I rund 2.606 Euro netto – mit allen Abzügen, Steuerklassen I bis VI und Bundesland-Varianten 2026UrlaubstageUrlaubsanspruch bei Vollzeit, Teilzeit, Eintritt oder Austritt berechnen und Resturlaub über verschiedene Arbeitsmodelle korrekt umrechnen.Weihnachtsgeld-Rechner (13. Gehalt netto)Weihnachtsgeld, 13. Gehalt und Einmalzahlungen netto berechnen und den realen Auszahlungsbetrag nach Steuer- und Sozialabzügen einordnen.Metall-Elektro-Tarif-RechnerMetall-Elektro-Tarif berechnen: ERA-Entgelttabelle für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Monatsbrutto, T-ZUG A und B, Transformationsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Jahresnetto.

Weiternutzung

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  • Sechs Karten zeigen die häufigsten Sachbezugsarten: Sachbezug (Warengutscheine), Verpflegung (Kantinenzuschuss), Unterkunft (Dienstunterkunft), Personalrabatt (1.080 Euro Freibetrag pro Jahr), Jobticket (steuerfrei nach Paragraph 3 Nr. 15 EStG) und Dienstwohnung (Differenz zur Marktmiete). Hinweis auf die monatliche 50-Euro-Freigrenze nach Paragraph 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, die für Verpflegung und Unterkunft mit amtlichen Sachbezugswerten nicht gilt.

    Geldwerte Vorteile: Arten von Sachbezügen

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  • Gestapeltes Balkendiagramm zeigt die Aufteilung eines geldwerten Vorteils von 100 Euro in Steuerklasse I Bayern kinderlos: 23,25 Euro Lohnsteuer plus Soli und 21,75 Euro Sozialversicherung ergeben 45,00 Euro Gesamtbelastung. Es verbleiben 55,00 Euro Nettovorteil.

    Steuerbelastung auf 100 € geldwerten Vorteil

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  • Steuerpflichtiger Betrag S gleich Wert W minus Freibetrag F. Gesamtbelastung B gleich Lohnsteuer plus Sozialversicherung.

    Steuerpflichtiger Betrag beim geldwerten Vorteil

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Berechnung dient der Orientierung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von individuellen Faktoren ab (Freibeträge, weitere Einkünfte, Progressionsvorbehalt). Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.

Quelle: § 8 EStG, § 3 Nr. 15 EStG, SvEV 2026, ESt-Tarif 2026

Stand: 2026-10-20

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
20. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
§ 8 EStG (Sachbezüge), § 3 Nr. 15 EStG (Jobticket), § 8 Abs. 3 EStG (Rabattfreibetrag), § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG und R 8.1 Abs. 6a LStR (Bewertungsabschlag Wohnung), § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG und SvEV 2026 (Sachbezugswerte, § 2 Abs. 4 Wohnung), ESt-Tarif 2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Geldwerter Vorteil. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/geldwerter-vorteil-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Geldwerter Vorteil. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/geldwerter-vorteil-rechner

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