Überblick
Was bedeutet der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Betriebsveranstaltung-Freibetrag-Rechner beantwortet die zentrale Frage jeder Weihnachtsfeier, jedes Sommerfests oder Firmenjubiläums: Wie viel der Kosten bleibt für die Belegschaft steuerfrei, und ab wann wird der Rest zu steuerpflichtigem Arbeitslohn? Nach § 19 Abs.
1 Nr. 1a EStG bleiben Zuwendungen des Arbeitgebers bis 110 Euro je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung steuerfrei – und zwar als echter Freibetrag, nicht als Freigrenze: Nur der übersteigende Teil wird besteuert, nicht die gesamte Zuwendung.
Bis 2014 galt hier noch eine Freigrenze, bei deren Überschreitung der komplette Betrag steuerpflichtig wurde – diese Unterscheidung verwechseln viele bis heute.
Der Rechner richtet sich an Personalabteilungen, Lohnbuchhaltungen und Geschäftsführungen, die vor der Abrechnung einer Feier wissen wollen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil je Kopf ausfällt und was eine Pauschalversteuerung mit 25 Prozent kostet.
Entscheidend ist eine oft übersehene Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof rechnet die Gesamtkosten seit dem Urteil VI R 31/18 vom 29. April 2021 nicht auf die Anmeldungen um, sondern ausschließlich auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmer.
Sagen Kolleginnen und Kollegen kurzfristig ab, steigt der Kopfbetrag der übrig gebliebenen Gäste, weil das bereits bestellte Catering trotzdem bezahlt werden muss.
Zusätzlich zählen Begleitpersonen wie Partner oder Kinder zum Kontingent des einladenden Arbeitnehmers, nicht separat, und der Freibetrag gilt laut Gesetz nur für die ersten zwei begünstigten Veranstaltungen im Kalenderjahr.
Der Rechner bildet außerdem die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer ab und weist aus, unter welcher Voraussetzung dieser Betrag zusätzlich sozialversicherungsfrei bleibt.
Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.