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Überstunden auszahlen: Netto-Rechner 2026 mit Steuerabzug

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Überstunden auszahlen lassen: Berechne den Nettobetrag deiner Überstundenvergütung nach...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Überstunden-Auszahlungsrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Überstunden-Auszahlungsrechner berechnet, wie viel netto auf dem Konto ankommt, wenn Überstunden ausgezahlt statt in Freizeit ausgeglichen werden. Er richtet sich an Arbeitnehmer, die vor der Entscheidung stehen, angesammelte Mehrarbeit vergüten zu lassen oder Freizeitausgleich zu nehmen.

Anders als ein einfacher Stundenrechner verwendet er die Differenzmethode: Er berechnet die Lohnabrechnung einmal ohne und einmal mit Überstundenvergütung und ermittelt aus der Differenz den exakten Grenzsteuersatz sowie die zusätzlichen Sozialabgaben auf den Mehrverdienst.

Als Orientierung: Bei 3.500 Euro Monatsgehalt, 20 Überstunden zu 22 Euro Stundenlohn und 25 Prozent Überstundenzuschlag ergibt sich eine Bruttovergütung von 550 Euro.

Davon bleiben nach Abzug von 131,25 Euro Lohnsteuer und 119,63 Euro Sozialabgaben genau 299,12 Euro netto — eine Auszahlungsquote von 54,4 Prozent. Fast die Hälfte der Überstundenvergütung geht an Fiskus und Sozialversicherung.

Parallel zeigt der Rechner den Freizeitausgleich: 20 Überstunden entsprechen 2,5 Arbeitstagen. Ob Auszahlung oder zeitlicher Ausgleich günstiger ist, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz und den individuellen Prioritäten ab.

Ein wichtiger Hinweis: Überstundenzuschläge sind — anders als Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG — vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Die Ergebnisse basieren auf dem Lohnsteuerabzugsverfahren und den Beitragssätzen 2026 des Bundesfinanzministeriums. Wasserfall: 550 Euro Überstundenbrutto abzüglich Steuern und Sozialabgaben zu 299,12 Euro netto

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Die Auszahlungsquote ist der wichtigste Einzelwert: Sie zeigt, welcher Anteil der Bruttovergütung tatsächlich auf dem Konto ankommt. Bei einer Quote unter 50 Prozent — typisch ab etwa 5.000 Euro Monatsgehalt in Steuerklasse I — geht mehr als die Hälfte der Überstundenvergütung an Steuern und Sozialversicherung.

In diesem Bereich wird der Freizeitausgleich finanziell betrachtet zur gleichwertigen Alternative, weil die effektive Nettovergütung pro Überstunde deutlich sinkt.

Der Vergleichswert Freizeitausgleich hilft bei der Einordnung: 2,5 freie Tage haben keinen bezifferbaren Geldwert, aber einen Erholungswert. Liegt die Auszahlungsquote über 55 Prozent, lohnt sich die monetäre Variante rechnerisch stärker.

Liegt sie unter 45 Prozent, ist der Freizeitausgleich finanziell fast gleichwertig und bietet zusätzlich Regenerationszeit.

Steuerklasse und Grundgehalt sind die größten Hebel: In Steuerklasse III liegt die Quote bei gleichem Brutto deutlich höher als in Steuerklasse V, weil die Grenzbelastung niedriger ausfällt. Der Rechner weist Steuern und Sozialabgaben getrennt aus.

Die Sozialabgaben betragen bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze konstant rund 21,75 Prozent (kinderlos, ab 23 Jahre), sodass die Schwankung der Auszahlungsquote zwischen verschiedenen Gehaltsstufen fast ausschließlich vom Grenzsteuersatz abhängt.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt der Differenzmethode in drei Schritten. Zuerst ermittelt der Rechner die Bruttovergütung der Überstunden: Stundenzahl mal Stundenlohn mal (1 plus Zuschlag in Prozent).

Bei 20 Stunden, 22 Euro und 25 Prozent Zuschlag ergibt das 20 × 22 × 1,25 = 550 Euro brutto.

Dann folgt die Grenzbelastungsrechnung: Der Rechner berechnet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle vier Sozialversicherungsbeiträge einmal für das Grundgehalt allein (3.500 Euro) und einmal für das Grundgehalt plus Überstundenvergütung (4.050 Euro).

Die Differenz der beiden Steuerbeträge ergibt die Steuerlast auf die Überstunden (131,25 Euro), die Differenz der Sozialabgaben den SV-Anteil (119,63 Euro).

Dieses Differenzverfahren bildet den progressiven Einkommensteuertarif korrekt ab — ein pauschaler Steuersatz würde die Belastung je nach Einkommensstufe um mehrere Prozentpunkte über- oder unterschätzen.

Die Nettovergütung ergibt sich als Brutto minus Steuern minus Sozialabgaben: 550 – 131,25 – 119,63 = 299,12 Euro. Die Auszahlungsquote ist der Nettobetrag geteilt durch den Bruttobetrag: 299,12 ÷ 550 = 54,4 Prozent.

Der Freizeitausgleich wird als Überstunden geteilt durch 8 Stunden pro Arbeitstag berechnet: 20 ÷ 8 = 2,5 Tage.

Die Grenzbelastung steigt mit dem Einkommen, weil der Steuertarif nach § 32a EStG progressiv verläuft — bei höherem Grundgehalt sinkt die Auszahlungsquote entsprechend. Auszahlungsquote bei verschiedenen Gehaltsstufen: je höher das Gehalt, desto niedriger der Netto-Anteil

Überstunden-Formel: Bruttovergütung gleich Überstunden mal Stundenlohn mal (1 + Zuschlag geteilt durch 100).
Formel für die Brutto-Überstundenvergütung mit Zuschlag — Grundlage des Überstunden-Auszahlungsrechners.

Nachschlagen

Überstunden auszahlen 2026: Netto-Tabelle nach Stundenanzahl (Orientierungswerte)

Diese Tabelle zeigt Orientierungswerte für die Netto-Auszahlung von Überstunden in Steuerklasse I (ledig, kinderlos, keine Kirchensteuer). Der Stundenlohn beträgt 22 €/h brutto mit 25 % Überstundenzuschlag auf ein reguläres Monatsgehalt von 3.500 €. Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Kinderzahl, Kirchensteuerpflicht und weiteren Faktoren ab.

Netto-Auszahlung bei Überstundenvergütung 2026 nach Stundenanzahl – Steuerklasse I, 3.500 € Gehalt, 22 €/h mit 25 % Zuschlag
ÜberstundenBrutto (ca.)Steuern (ca.)Sozialabgaben (ca.)Netto (ca.)QuoteFreizeitausgleich
5 h138 €32 €30 €76 €55 %0,6 Tage
10 h275 €65 €60 €151 €55 %1,3 Tage
15 h413 €98 €90 €225 €55 %1,9 Tage
20 h550 €131 €120 €299 €54 %2,5 Tage
25 h688 €165 €150 €373 €54 %3,1 Tage
30 h825 €200 €179 €446 €54 %3,8 Tage
35 h963 €235 €209 €518 €54 %4,4 Tage
40 h1.100 €271 €239 €590 €54 %5,0 Tage
45 h1.238 €307 €269 €662 €53 %5,6 Tage
50 h1.375 €343 €299 €733 €53 %6,3 Tage

Orientierungswerte 2026, Steuerklasse I, 3.500 € Monatsgehalt, 22 €/h brutto, 25 % Überstundenzuschlag, Bayern, keine Kirchensteuer, kinderlos, GKV mit 2,9 % Zusatzbeitrag. Die Überstundenvergütung wird zum persönlichen Grenzsteuersatz versteuert (Differenzmethode), daher sinkt die Auszahlungsquote mit steigender Stundenzahl leicht. Freizeitausgleich berechnet auf Basis eines 8-Stunden-Arbeitstags. Für exaktes Netto: BMF-Lohnsteuerrechner unter bmf-steuerrechner.de.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Überstunden auszahlen

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass jeder Überstundenzuschlag steuerfrei sei.

Tatsächlich befreit Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes ausschließlich Zuschläge für Nachtarbeit ab 25 Prozent, für Sonntagsarbeit ab 50 Prozent und für Feiertagsarbeit ab 125 Prozent von der Lohnsteuer, und zwar nur bis zu einem Grundlohn von 50 Euro je Stunde.

Reguläre Überstundenzuschläge, die ein Arbeitgeber für Mehrarbeit an normalen Werktagen zahlt, sind dagegen voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Der Rechner oben berücksichtigt diese Unterscheidung und behandelt den eingegebenen Überstundenzuschlag korrekt als steuerpflichtigen Gehaltsbestandteil.

Die Steuerpflicht ergibt sich daraus, dass Paragraf 3b EStG eine abschließende Aufzählung enthält und gewöhnliche Mehrarbeit dort nicht genannt wird.

Wer regelmäßig Nacht- oder Sonntagsüberstunden leistet, sollte die steuerfreien Zuschläge separat in der Lohnabrechnung ausweisen lassen, damit das Finanzamt den Freibetrag anerkennt.

Wie viel Netto bleibt von ausbezahlten Überstunden?

Die Nettoauszahlung von Überstunden fällt regelmäßig geringer aus, als viele Beschäftigte erwarten, weil der Grenzsteuersatz und nicht der Durchschnittssteuersatz maßgeblich ist.

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den nächsten hinzuverdienten Euro anfällt, und liegt bei einem Monatsbrutto von 3.500 Euro in Steuerklasse 1 bereits bei rund 37 Prozent Lohnsteuer plus Sozialabgaben von etwa 20 Prozent.

Dadurch verbleiben von 550 Euro Überstundenbrutto häufig nur rund 300 Euro netto, also eine Auszahlungsquote von etwa 54 Prozent.

Der Rechner oben ermittelt diesen Grenzeffekt, indem er das Netto mit und ohne Überstunden berechnet und die Differenz bildet. Wer die tatsächliche Auszahlungsquote kennt, kann fundiert entscheiden, ob der zeitliche Aufwand lohnt.

Besonders bei höherem Grundgehalt sinkt die Quote weiter, weil der progressive Einkommensteuertarif nach Paragraf 32a EStG den Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen erhöht.

Freizeitausgleich oder Auszahlung: Welche Variante lohnt sich?

Finanziell betrachtet ist der Freizeitausgleich oft günstiger, weil dabei keine zusätzliche Steuer- und Abgabenlast entsteht.

Bei einer Auszahlung dagegen erhöht das Überstundenbrutto das zu versteuernde Einkommen, sodass der Grenzsteuersatz greift und die Nettoauszahlung spürbar unter dem Bruttowert liegt.

Ein Beispiel: 20 Überstunden zu je 22 Euro mit 25 Prozent Zuschlag ergeben 550 Euro brutto, aber nur rund 299 Euro netto bei einem Grundgehalt von 3.500 Euro in Steuerklasse 1.

Der Freizeitausgleich entspricht dagegen 2,5 freien Arbeitstagen bei einer 40-Stunden-Woche, ohne Steuereinbußen.

Allerdings kann eine Auszahlung sinnvoll sein, wenn dringender Geldbedarf besteht oder der Arbeitgeber keinen zeitnahen Freizeitausgleich ermöglicht.

Paragraf 612 BGB sichert den Vergütungsanspruch: Sind Überstunden weder durch Freizeit noch durch Geld abgegolten, verjährt der Anspruch nach drei Jahren. Der Rechner zeigt beide Varianten im Vergleich.

Wie berechne ich meinen Stundenlohn für Überstunden?

Wenn der Arbeitsvertrag keinen expliziten Stundenlohn nennt, lässt er sich aus dem Monatsgehalt ableiten. Die gängige Formel lautet: Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit.

Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich der Monatsfaktor aus 40 Stunden mal 13 Wochen pro Quartal geteilt durch 3 Monate, also 173,33 Stunden. Für ein Brutto von 3.500 Euro resultiert daraus ein Stundenlohn von rund 20,19 Euro.

Bei einer 38,5-Stunden-Woche liegt der Faktor bei 166,83 Stunden, bei 35 Stunden bei 151,67 Stunden. Tarifverträge wie der TVöD oder der TV-L definieren eigene Berechnungsformeln, die vom Tabellenwert abweichen können.

Der Stundenlohn ist die Basis für den Überstundenzuschlag: Ein vertraglicher Zuschlag von 25 Prozent auf 20,19 Euro ergibt 25,24 Euro pro Überstunde brutto.

Im Rechner oben lässt sich der Stundenlohn direkt eingeben, sodass sofort ersichtlich wird, welches Netto je Überstunde tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommt.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

In Deutschland existiert kein gesetzlicher Anspruch auf einen Überstundenzuschlag.

Paragraf 612 Absatz 1 BGB regelt lediglich, dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Arbeitsleistung den Umständen nach nur gegen Entgelt zu erwarten ist.

Ein Zuschlag ergibt sich jedoch häufig aus dem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Im TVöD beträgt der Überstundenzuschlag zum Beispiel 30 Prozent für die ersten acht Überstunden im Monat.

Viele private Arbeitgeber vereinbaren 25 Prozent, manche verzichten ganz darauf.

Klauseln, nach denen Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, müssen transparent sein und dürfen höchstens etwa 10 bis 15 Prozent der regulären Arbeitszeit umfassen, wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden hat.

Der Rechner setzt den Zuschlag standardmäßig auf 25 Prozent, lässt aber jeden Wert zwischen 0 und 100 Prozent zu. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag, bevor Sie den Zuschlag eingeben.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Überstunden-Netto aus?

Die Steuerklasse beeinflusst den Lohnsteuerabzug auf Überstunden erheblich, weil sie den Grenzsteuersatz verschiebt.

In Steuerklasse 3 liegt der Grenzsteuersatz bei gleichem Brutto deutlich niedriger als in Steuerklasse 5, sodass ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse 3 bei identischen 550 Euro Überstundenbrutto etwa 80 bis 120 Euro mehr netto behält als sein Partner in Steuerklasse 5.

In Steuerklasse 1 und 4 fallen die Abzüge ähnlich aus, da beide den gleichen Grundfreibetrag ansetzen. Steuerklasse 2 entlastet Alleinerziehende durch den Entlastungsbetrag geringfügig.

Wichtig zu wissen: Die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Lohnsteuereinbehalt und nicht die endgültige Jahressteuer.

Ehepaare mit der Kombination 3 und 5 sind zur Einkommensteuererklärung verpflichtet, und der Jahresausgleich kann eine Nachzahlung ergeben, die den monatlichen Vorteil teilweise aufhebt.

Im Rechner oben lassen sich alle sechs Steuerklassen direkt vergleichen, um den tatsächlichen Nettoeffekt zu ermitteln.

Wie viele Überstunden sind gesetzlich maximal erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit in Paragraf 3 ArbZG auf acht Stunden und erlaubt eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden, sofern innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden pro Werktag eingehalten wird.

Bei einer 40-Stunden-Woche und sechs Werktagen bedeutet das maximal 12 Überstunden pro Woche, also rechnerisch bis zu 48 Überstunden im Monat, die aber durch den Ausgleichszeitraum begrenzt werden.

Für werdende und stillende Mütter gilt nach dem Mutterschutzgesetz ein Überstundenverbot, ebenso für Jugendliche unter 18 nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen setzen oft engere Grenzen, etwa 15 oder 20 Überstunden monatlich. Der Rechner akzeptiert beliebige Stundenzahlen, damit auch Sonderfälle wie Abrechnungen über mehrere Monate simuliert werden können.

Arbeitgeber müssen geleistete Überstunden nach einem Urteil des EuGH systematisch erfassen.

Wie werden Überstunden im Zweitjob in Steuerklasse 6 besteuert?

Einkünfte aus einem Zweitjob werden über die Steuerklasse 6 abgerechnet, in der kein Grundfreibetrag, kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag und kein Sonderausgaben-Pauschbetrag berücksichtigt wird.

Dadurch fällt bereits ab dem ersten Euro Lohnsteuer an, und der effektive Steuersatz liegt deutlich höher als im Hauptjob.

Überstunden im Zweitjob werden ebenfalls in Steuerklasse 6 versteuert, sodass von 550 Euro Überstundenbrutto je nach Einkommenshöhe nur noch rund 220 bis 270 Euro netto verbleiben, also eine Auszahlungsquote von 40 bis 49 Prozent.

Im Rechner oben lässt sich dieser Effekt nachvollziehen, indem Steuerklasse 6 und das Grundgehalt des Zweitjobs eingetragen werden.

Allerdings findet am Jahresende über die Einkommensteuererklärung ein Ausgleich statt: Beide Einkünfte werden zusammengerechnet und nach dem regulären Tarif des Paragrafen 32a EStG versteuert, was häufig zu einer Erstattung führt.

Die monatliche Belastung in Steuerklasse 6 ist also eine Vorauszahlung, kein endgültiger Verlust.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

In Steuerklasse I bleiben bei mittlerem Einkommen rund 50 bis 58 Prozent der Überstundenvergütung netto übrig. Je höher das Grundgehalt, desto kleiner wird dieser Anteil, weil der Grenzsteuersatz mit dem Einkommen steigt.

Bei 2.000 Euro Monatsgehalt liegt die Auszahlungsquote bei etwa 63 Prozent, bei 5.000 Euro nur noch bei rund 47 Prozent — die Steuerprogression frisst den Zuschlag zunehmend auf. Rechne immer beide Varianten durch: Auszahlung und Freizeitausgleich.

Der monetäre Wert eines freien Tages ergibt sich aus der Nettoauszahlung geteilt durch die Freizeittage. Im Standardbeispiel sind das 299,12 Euro für 2,5 Tage, also rund 120 Euro pro freiem Tag.

Wer diesen Tag anderweitig nutzen kann — etwa für eine bezahlte Nebentätigkeit oder eingesparte Betreuungskosten — sollte den Freizeitausgleich bevorzugen. Überstundenzuschläge sind steuerlich nicht privilegiert.

Wer stattdessen Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit leistet, profitiert von den Steuerbefreiungen nach § 3b EStG: Nachtzuschläge bis 25 Prozent, Sonntagszuschläge bis 50 Prozent und Feiertagszuschläge bis 125 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei.

Der SFN-Zuschlagsrechner zeigt den Unterschied im Detail. Wer seinen vertraglichen Stundenlohn nicht kennt, kann ihn über den Stundenlohn-Rechner aus dem Monatsgehalt ableiten.

Für die Gesamtplanung empfiehlt sich zusätzlich der Lohnerhöhungs-Rechner, um zu prüfen, ob eine dauerhafte Gehaltserhöhung netto mehr bringt als wiederkehrende Überstundenauszahlungen.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine Angestellte mit 3.500 Euro Monatsgehalt in Steuerklasse I (Bayern, keine Kirchensteuer, kinderlos) hat 20 Überstunden angesammelt und steht vor der Wahl: Auszahlung oder Freizeitausgleich.

Eingaben im Rechner: Monatsgehalt 3.500 Euro, 20 Überstunden, Stundenlohn 22 Euro, Zuschlag 25 Prozent, Steuerklasse I, Bayern, keine Kirchensteuer, 0 Kinder. Ergebnis: Bruttovergütung 550,00 Euro (20 × 22 × 1,25).

Steuern 131,25 Euro, Sozialabgaben 119,63 Euro, Nettoauszahlung 299,12 Euro. Auszahlungsquote: 54,4 Prozent. Freizeitausgleich: 2,5 Arbeitstage.

Entscheidung: Für 299,12 Euro netto hat die Angestellte 20 Stunden zusätzlich gearbeitet — das sind 14,96 Euro netto pro Überstunde. Umgerechnet auf einen freien Tag hätte sie pro Tag auf rund 119,65 Euro Nettovergütung verzichtet.

Ob das lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab: Wer das Geld für eine anstehende Anschaffung braucht, wählt die Auszahlung. Wer Erholung oder Kinderbetreuung priorisiert, nimmt den Freizeitausgleich.

Zweites Szenario: Dieselbe Situation in Steuerklasse III. Die Steuerlast auf die Überstunden sinkt deutlich, weil der Grenzsteuersatz in Klasse III niedriger liegt. Die Auszahlungsquote steigt spürbar, und die Nettoauszahlung wird attraktiver.

Als Vergleichswert zeigt der Brutto-Netto-Rechner, was vom regulären Gehalt ohne Überstunden netto bleibt. Den reinen Bruttowert der Überstunden ohne Steuerabzug rechnet der Überstundenrechner vor. Vergleich: 299,12 Euro Nettoauszahlung gegenüber 2,5 Tagen Freizeitausgleich für 20 Überstunden

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, Überstundenzuschläge seien steuerfrei. Anders als Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG sind reguläre Überstundenzuschläge vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wer 25 Prozent Zuschlag erhält, darf nicht davon ausgehen, dass dieser Betrag ungeschmälert ankommt — bei 550 Euro brutto bleiben nur 299,12 Euro netto. Zweiter Fehler: den Durchschnittssteuersatz statt des Grenzsteuersatzes ansetzen.

Überstunden werden nicht mit dem Durchschnittssatz des gesamten Gehalts besteuert, sondern mit dem höheren Grenzsteuersatz, weil sie auf das Grundgehalt aufgeschlagen werden.

Wer pauschal 20 Prozent Steuer ansetzt, unterschätzt die tatsächliche Belastung bei mittleren und hohen Einkommen erheblich. Dritter Fehler: den Stundenlohn falsch berechnen.

Viele teilen das Monatsgehalt durch die Kalendertage statt durch die tatsächlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 4,35). Bei 3.500 Euro und 40 Wochenstunden ergibt sich ein Stundenlohn von rund 20,11 Euro, nicht 16,67 Euro.

Vierter Fehler: den Freizeitausgleich als wertlos abzutun.

2,5 Tage zusätzliche Freizeit bei einer Auszahlungsquote von nur 54 Prozent können wirtschaftlich gleichwertig oder sogar vorteilhafter sein, wenn für die Mehrarbeit zusätzliche Fahrt- oder Betreuungskosten anfallen.

Fünfter Fehler: Überstunden mit Mehrarbeit im arbeitsrechtlichen Sinne verwechseln.

Überstunden überschreiten die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, Mehrarbeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz — die steuerliche Behandlung ist identisch, aber die Vergütungspflicht unterscheidet sich je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Die Berechnung stützt sich auf den Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG und das Lohnsteuerabzugsverfahren nach § 39b EStG.

Die Sozialversicherungsbeiträge folgen den Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen 2026 aus SGB IV, V, VI und XI: Krankenversicherung 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag (voreingestellt 2,9 Prozent), Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent und Pflegeversicherung 3,6 Prozent zuzüglich Kinderlosenzuschlag.

Weiterführende Informationen bietet das Bundesfinanzministerium. Das Modell hat Grenzen: Es bildet das laufende Lohnsteuerabzugsverfahren ab, nicht die Einkommensteuererklärung.

Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Nebeneinkünfte und tarifvertragliche Sonderregelungen bleiben unberücksichtigt. Der Rechner setzt gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherungspflicht und Arbeitslosenversicherungspflicht voraus.

Beamte, Gesellschafter-Geschäftsführer und geringfügig Beschäftigte werden nicht korrekt abgebildet.

Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG für Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge wird bewusst nicht angewendet, da sie nur für diese Zuschlagsarten gilt und nicht für reguläre Überstundenzuschläge.

Die Ergebnisse gelten für das Steuerjahr 2026 und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Bei unterjährigen Beitragssatzänderungen oder einem Wechsel der Krankenkasse können die tatsächlichen Abzüge von der Berechnung abweichen.

Für die detaillierte Gehaltsabrechnung nutze den Brutto-Netto-Rechner, für steuerfreie Schichtzuschläge den SFN-Zuschlagsrechner.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Laut Rechner: Bruttovergütung ca. 975 €, davon Steuern ca. 200,17 € und Sozialabgaben ca. 203,78 €. Nettoauszahlung ca. 571,05 €, Auszahlungsquote ca. 58,6 %. Alternativ: 3,75 Tage Freizeitausgleich.

30 Überstunden als Facharbeiter in Steuerklasse 3 mit 2 Kindern

Monatliches Bruttogehalt
4.200 €
Anzahl Überstunden
30
Stundenlohn (brutto)
26 €
Überstundenzuschlag
25 %

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Laut Rechner: Bruttovergütung ca. 160 €, davon Steuern ca. 47,17 € und Sozialabgaben ca. 34,80 €. Nettoauszahlung ca. 78,03 €, Auszahlungsquote ca. 48,8 %. Alternativ: 1,25 Tage Freizeitausgleich.

10 Überstunden im Zweitjob (Steuerklasse 6, ohne Zuschlag)

Monatliches Bruttogehalt
2.800 €
Anzahl Überstunden
10
Stundenlohn (brutto)
16 €
Überstundenzuschlag
0 %

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Weiternutzung

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Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Wasserfall-Diagramm zeigt die Abzüge bei Auszahlung von Überstunden: 550 Euro brutto werden durch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf 299 Euro netto reduziert. Die Grenzbelastung liegt bei rund 46 Prozent.

    Überstunden auszahlen – Abzüge vom Brutto zum Netto

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ueberstunden-auszahlen-rechner">Überstunden auszahlen – Abzüge vom Brutto zum Netto auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ueberstunden-auszahlen-rechner
  • Balkendiagramm zeigt die Netto-Auszahlungsquote bei verschiedenen Gehaltsstufen: Bei 2.500 Euro Bruttogehalt bleiben rund 60 Prozent der Überstundenvergütung netto, bei 4.000 Euro rund 54 Prozent und bei 6.000 Euro nur noch rund 49 Prozent.

    Grenzbelastung bei Überstundenauszahlung nach Gehaltsstufe

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           alt="Balkendiagramm zeigt die Netto-Auszahlungsquote bei verschiedenen Gehaltsstufen: Bei 2.500 Euro Bruttogehalt bleiben rund 60 Prozent der Überstundenvergütung netto, bei 4.000 Euro rund 54 Prozent und bei 6.000 Euro nur noch rund 49 Prozent."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ueberstunden-auszahlen-rechner">Grenzbelastung bei Überstundenauszahlung nach Gehaltsstufe auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ueberstunden-auszahlen-rechner
  • Vergleichsdiagramm: Auszahlung von 20 Überstunden ergibt rund 375 Euro netto nach Abzügen, Freizeitausgleich bringt 20 Stunden Freizeit ohne Abzüge. Der steuerfreie Freizeitausgleich ist bei hohem Grenzsteuersatz oft vorteilhafter.

    Auszahlung vs. Freizeitausgleich – Überstunden im Vergleich

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           alt="Vergleichsdiagramm: Auszahlung von 20 Überstunden ergibt rund 375 Euro netto nach Abzügen, Freizeitausgleich bringt 20 Stunden Freizeit ohne Abzüge. Der steuerfreie Freizeitausgleich ist bei hohem Grenzsteuersatz oft vorteilhafter."
           width="760" height="370">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ueberstunden-auszahlen-rechner">Auszahlung vs. Freizeitausgleich – Überstunden im Vergleich auf Rechner-Portal</a></p>

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Quelle: Deutsche Bundesbank, Bundesministerium der Finanzen (BMF), BaFin

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
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