Überblick
Pflichtteil berechnen: Wie viel steht Kindern, Ehegatten und Eltern zu?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Nachlass, den Kinder, Ehegatte und, wenn es keine Kinder gibt, die Eltern auch dann bekommen, wenn ein Testament sie ausschließt. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und wird als Geldanspruch gegen die Erben ausgezahlt.
Der Pflichtteilsrechner bestimmt zuerst die gesetzliche Erbquote aus Familienlage und Güterstand, halbiert sie und rechnet den Betrag aus dem Nachlass.
Die Zahl überrascht oft: Weil der Pflichtteil die Hälfte einer ohnehin geteilten Erbquote ist, bleibt einem von zwei Kindern bei erbender Mutter nur ein Achtel des Nachlasses.
Dazu kommt die Pflichtteilsergänzung: Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren etwas verschenkt, wird die Schenkung fiktiv dem Nachlass zugerechnet, Jahr für Jahr um ein Zehntel weniger (§ 2325 BGB).
Ist im Testament schon etwas für den Berechtigten vorgesehen, bleibt als Zusatzpflichtteil nur die Differenz.
Im Standardfall mit 300.000 € Nachlass, zwei Kindern, erbendem Ehegatten in Zugewinngemeinschaft und 100.000 € Schenkung vor vier Jahren steht jedem Kind ein Pflichtteil von 37.500 € plus 7.500 € Ergänzung zu, zusammen 45.000 €.