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Pflichtteilsrechner: Pflichtteil und Ergänzung berechnen

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Wer verlangt den Pflichtteil?
Ehegatte beim Erbfall vorhanden?
Güterstand der Ehe
Stellung des Ehegatten (bei Zugewinngemeinschaft)
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Jahre
Wer hat die Schenkung erhalten?
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Kurzantwort

Berechnet den Pflichtteil nach dem BGB: gesetzliche Erbquote je Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote als Hälfte, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen mit Abschmelzung um ein Zehntel je Jahr und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.

Pflichtteil berechnen: Nachlass, Güterstand, Kinder und Schenkungen eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Pflichtteil berechnen: Wie viel steht Kindern, Ehegatten und Eltern zu?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Nachlass, den Kinder, Ehegatte und, wenn es keine Kinder gibt, die Eltern auch dann bekommen, wenn ein Testament sie ausschließt. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und wird als Geldanspruch gegen die Erben ausgezahlt.

Der Pflichtteilsrechner bestimmt zuerst die gesetzliche Erbquote aus Familienlage und Güterstand, halbiert sie und rechnet den Betrag aus dem Nachlass.

Die Zahl überrascht oft: Weil der Pflichtteil die Hälfte einer ohnehin geteilten Erbquote ist, bleibt einem von zwei Kindern bei erbender Mutter nur ein Achtel des Nachlasses.

Dazu kommt die Pflichtteilsergänzung: Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren etwas verschenkt, wird die Schenkung fiktiv dem Nachlass zugerechnet, Jahr für Jahr um ein Zehntel weniger (§ 2325 BGB).

Ist im Testament schon etwas für den Berechtigten vorgesehen, bleibt als Zusatzpflichtteil nur die Differenz.

Im Standardfall mit 300.000 € Nachlass, zwei Kindern, erbendem Ehegatten in Zugewinngemeinschaft und 100.000 € Schenkung vor vier Jahren steht jedem Kind ein Pflichtteil von 37.500 € plus 7.500 € Ergänzung zu, zusammen 45.000 €.

Eingaben

Nachlass, Familie und Schenkungen eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Der „Nachlasswert“ ist das Vermögen beim Tod abzüglich der Schulden. Bei „Wer verlangt den Pflichtteil?“ wählst du Kind, Ehegatte oder Elternteil; Geschwister haben keinen Pflichtteil.

„Ehegatte beim Erbfall vorhanden?“ steht auf Ja, wenn die Ehe beim Tod bestand, und der „Güterstand der Ehe“ ist ohne Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft.

Bei Zugewinngemeinschaft trägst du die „Stellung des Ehegatten (bei Zugewinngemeinschaft)“ ein: Erbt er oder bekommt er ein Vermächtnis, gilt der erhöhte Erbteil, ist er ganz enterbt, der nicht erhöhte.

Bei „Kinder des Erblassers (Stämme)“ zählt ein vorverstorbenes Kind mit Enkeln als ein Stamm. „Lebende Eltern des Erblassers“ und „Geschwister des Erblassers vorhanden?“ wirken nur, wenn es keine Kinder gibt.

Mit „Schenkungen des Erblassers an Dritte in den letzten 10 Jahren“, „Vollendete Jahre seit der Schenkung“ und „Wer hat die Schenkung erhalten?“ beschreibst du eine Schenkung.

„Zuwendung laut Testament an den Berechtigten“ ist der Wert, den der Berechtigte aus dem Testament erhält. Typischer Eingabefehler: den Nachlass ohne Abzug der Schulden eintragen.

Alle Felder haben Vorgabewerte; ändere zuerst die Familie, dann die Schenkung, damit du siehst, welche Angabe den Betrag am stärksten verschiebt.

Praxisfälle

Pflichtteil berechnen: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um den Pflichtteil, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Pflichtteil eines Kindes

    „Wie hoch ist der Pflichtteil bei 300.000 € Nachlass und zwei Kindern?“

    Eingabe
    Nachlass 300.000 €, Kind, Ehegatte erbt in Zugewinngemeinschaft, 2 Kinder, ohne Schenkung
    Ergebnis
    Erbquote 1/4, Pflichtteilsquote 1/8: Pflichtteil 37.500 € je Kind
  2. Pflichtteil bei enterbtem Ehegatten

    „Wie ändert sich der Pflichtteil der Kinder, wenn der Ehegatte enterbt ist?“

    Eingabe
    Wie oben, aber Ehegatte ganz enterbt
    Ergebnis
    Erbquote 3/8, Pflichtteilsquote 3/16: Pflichtteil 56.250 € je Kind
  3. Pflichtteil mit Schenkung

    „Wird eine Schenkung beim Pflichtteil mitgerechnet?“

    Eingabe
    Wie im Standardfall, Schenkung 100.000 € an einen Dritten vor 4 Jahren
    Ergebnis
    60 Prozent zählen: Ergänzung 7.500 €, Gesamtanspruch 45.000 € je Kind
  4. Pflichtteil der Eltern

    „Haben Eltern einen Pflichtteil, wenn es keine Kinder gibt?“

    Eingabe
    Nachlass 200.000 €, Elternteil, beide Eltern leben, kein Ehegatte, keine Kinder
    Ergebnis
    Erbquote 1/2, Pflichtteilsquote 1/4: Pflichtteil 50.000 € je Elternteil

Berechnung

Pflichtteil berechnen: Erbquote, Hälfte und Ergänzung

Verstehe den Formelweg.

Pflichtteilsquote bei zwei Kindern: Ehegatte erbt 12,5 Prozent, Ehegatte enterbt 18,75 Prozent, Gütertrennung 16,67 Prozent, Gütergemeinschaft 18,75 Prozent, ohne Ehegatte 25 Prozent Die Rechnung hat fünf Schritte. Erstens die gesetzliche Erbquote: Neben Kindern erbt der Ehegatte ein Viertel (§ 1931 Abs.

1 BGB), bei Zugewinngemeinschaft kommt ein weiteres Viertel dazu, wenn er erbt oder ein Vermächtnis erhält (§ 1371 Abs. 1 BGB); die Kinder teilen den Rest zu gleichen Teilen. Im Standardfall sind das 1/2 für den Ehegatten und je 1/4 für zwei Kinder.

Zweitens die Pflichtteilsquote: die Hälfte der Erbquote, also 1/8. Drittens der Pflichtteil: 300.000 € × 1/8 = 37.500 €.

Viertens die Ergänzung: Von der Schenkung zählen nach vier vollen Jahren 60 Prozent, das sind 60.000 €; 1/8 davon ergibt 7.500 €, zusammen 45.000 €.

Fünftens der Restanspruch: Der Gesamtanspruch wird um die Zuwendung aus dem Testament gekürzt, ohne Zuwendung bleiben 45.000 €.

Drei Zusatzregeln verändern die Quote: Ist der Ehegatte ganz enterbt, rechnen alle Pflichtteile nach dem nicht erhöhten Viertel (§ 1371 Abs. 2 BGB).

Bei Gütertrennung teilen sich Ehegatte und ein oder zwei Kinder zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB). Eltern haben nur ohne Kinder einen Pflichtteil (§ 2309 BGB).

Der Rechner arbeitet mit Brüchen statt mit gerundeten Prozenten, damit Drittel und Sechzehntel auf den Cent stimmen: Ein Pflichtteil von 1/6 aus 300.000 € ergibt genau 50.000 €.

Erst am Ende rundet er auf volle Cent, und der Gesamtanspruch ist immer die Summe aus Pflichtteil und Ergänzung.

Formelgrafik: Pflichtteil gleich Quote durch 100 mal Nachlass, Ergänzung mit Abschmelzung um ein Zehntel je Jahr der Schenkung und Pflichtteilsquote als Hälfte der Erbquote
Mit 300.000 € Nachlass, 12,5 Prozent Pflichtteilsquote und 100.000 € Schenkung vor vier Jahren beträgt der Pflichtteil 37.500 € und die Ergänzung 7.500 €.

Nachschlagen

Pflichtteilsquoten nach Familienlage und Güterstand

Die Tabelle zeigt für dreizehn häufige Familienlagen die gesetzliche Erbquote des Berechtigten, seine Pflichtteilsquote und den Pflichtteil bei 300.000 € Nachlass (ohne Schenkungen). Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Gesetzliche Erbquote, Pflichtteilsquote und Pflichtteil bei 300.000 € Nachlass je Familienlage und Güterstand
FamilienlageGesetzliche ErbquotePflichtteilsquotePflichtteil bei 300.000 € Nachlass
Kind, ein Kind, Ehegatte erbt (Zugewinngemeinschaft)1/2 (50,0 %)1/4 (25,0 %)75.000,00 €
Kind, zwei Kinder, Ehegatte erbt (Zugewinngemeinschaft)1/4 (25,0 %)1/8 (12,5 %)37.500,00 €
Kind, drei Kinder, Ehegatte erbt (Zugewinngemeinschaft)1/6 (16,67 %)1/12 (8,33 %)25.000,00 €
Kind, zwei Kinder, Ehegatte ganz enterbt3/8 (37,5 %)3/16 (18,75 %)56.250,00 €
Kind, zwei Kinder, Gütertrennung1/3 (33,33 %)1/6 (16,67 %)50.000,00 €
Kind, zwei Kinder, Gütergemeinschaft3/8 (37,5 %)3/16 (18,75 %)56.250,00 €
Kind, zwei Kinder, kein Ehegatte1/2 (50,0 %)1/4 (25,0 %)75.000,00 €
Ehegatte, zwei Kinder, erbt (großer Pflichtteil)1/2 (50,0 %)1/4 (25,0 %)75.000,00 €
Ehegatte, zwei Kinder, ganz enterbt (kleiner Pflichtteil)1/4 (25,0 %)1/8 (12,5 %)37.500,00 €
Ehegatte, zwei Kinder, Gütertrennung1/3 (33,33 %)1/6 (16,67 %)50.000,00 €
Ehegatte, keine Kinder, beide Eltern, erbt3/4 (75,0 %)3/8 (37,5 %)112.500,00 €
Elternteil, beide Eltern, kein Ehegatte, keine Kinder1/2 (50,0 %)1/4 (25,0 %)75.000,00 €
Elternteil, beide Eltern, Ehegatte erbt, keine Kinder1/8 (12,5 %)1/16 (6,25 %)18.750,00 €

Alle Zeilen gelten für Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes steht; beim Ehegatten in Zugewinngemeinschaft kommt bei ganz enterbtem Ehegatten der konkrete Zugewinnausgleich hinzu. Geschwister haben nie einen Pflichtteil, Eltern nur ohne Kinder.

Pflichtteilsergänzung nach Jahren seit der Schenkung

Die Tabelle zeigt für eine Schenkung von 100.000 € an einen Dritten und eine Pflichtteilsquote von 1/8 (zwei Kinder, Ehegatte erbt), wie viel von der Schenkung noch zählt und wie hoch die Ergänzung ist. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Anteil der Schenkung, der zählt, und Pflichtteilsergänzung je vollendetem Jahr bei 100.000 € Schenkung und 1/8
Vollendete Jahre seit der SchenkungZählender AnteilZählender BetragErgänzung bei 1/8
0100,0 %100.000,00 €12.500,00 €
190,0 %90.000,00 €11.250,00 €
280,0 %80.000,00 €10.000,00 €
370,0 %70.000,00 €8.750,00 €
460,0 %60.000,00 €7.500,00 €
550,0 %50.000,00 €6.250,00 €
640,0 %40.000,00 €5.000,00 €
730,0 %30.000,00 €3.750,00 €
820,0 %20.000,00 €2.500,00 €
910,0 %10.000,00 €1.250,00 €
100,0 %0,00 €0,00 €

Im ersten Jahr zählt die Schenkung voll, danach jedes Jahr ein Zehntel weniger, nach zehn vollen Jahren gar nicht mehr (§ 2325 Abs. 3 BGB). Bei Schenkungen an den Ehegatten gibt es keine Abschmelzung.

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Pflichtteil

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der Pflichtteil für ein Kind?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Wie groß der gesetzliche Erbteil ist, hängt von der Familie ab: Gibt es einen Ehegatten in Zugewinngemeinschaft, der erbt, und zwei Kinder, erbt jedes Kind ein Viertel, der Pflichtteil beträgt ein Achtel.

Bei 300.000 € Nachlass sind das 37.500 € je Kind. Ohne Ehegatten erbt jedes von zwei Kindern die Hälfte, der Pflichtteil beträgt ein Viertel oder 75.000 €.

Ist der Ehegatte ganz enterbt, steigt der Pflichtteil der Kinder auf 3/16, also 56.250 €, weil mit dem nicht erhöhten Erbteil des Ehegatten gerechnet wird (§ 1371 Abs. 2 BGB). Dazu kommt gegebenenfalls eine Ergänzung für Schenkungen.

Stelle im Rechner Kinderzahl, Ehegatte und Güterstand ein und lies Quote und Betrag ab; prüfe bei Familien mit Patchwork-Verhältnissen vorsichtshalber mit einer Rechtsberatung.

Rechne zusätzlich mit der Ergänzung, falls der Erblasser in den letzten zehn Jahren geschenkt hat.

Wie viel bekommt der Ehegatte als Pflichtteil?

Das hängt vom Güterstand und von der Stellung des Ehegatten ab. In Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Wege.

Ist der Ehegatte ganz enterbt, bekommt er den kleinen Pflichtteil nach dem nicht erhöhten Erbteil: neben zwei Kindern 1/8, bei 300.000 € Nachlass 37.500 €, und kann zusätzlich den konkreten Zugewinnausgleich verlangen (§ 1371 Abs. 2 BGB).

Erbt er oder bekommt er ein Vermächtnis, das weniger als sein Pflichtteil ist, rechnet der große Pflichtteil nach dem erhöhten Erbteil: 1/4, also 75.000 €.

Bei Gütertrennung neben zwei Kindern erbt der Ehegatte ein Drittel, der Pflichtteil beträgt 1/6. Der Rechner zeigt den Anspruch für beide Stellungen; den Zugewinnausgleich in Euro berechnet der Zugewinnausgleich-Rechner.

Entscheide mit Beratung, ob die Ausschlagung der Erbschaft und der Pflichtteil für dich günstiger sind. Notiere dir dazu den Güterstand aus dem Ehevertrag; ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft.

Haben Eltern oder Geschwister einen Pflichtteil?

Geschwister nie. Eltern nur, wenn der Erblasser keine Kinder oder entfernteren Nachkommen hinterlässt (§ 2309 BGB).

Dann gehören sie zur zweiten Ordnung, erben mit dem Ehegatten und haben einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote.

Ohne Ehegatten und Kinder erben beide Eltern zu gleichen Teilen: jedes Elternteil hat 1/2 und damit einen Pflichtteil von 1/4, bei 200.000 € Nachlass 50.000 € je Elternteil.

Gibt es einen Ehegatten in Zugewinngemeinschaft, der erbt, bekommt er 3/4, und jedes Elternteil hat nur 1/8 Erbquote und 1/16 Pflichtteil, bei 200.000 € Nachlass 12.500 €.

Lebt nur ein Elternteil und gibt es Geschwister, teilen sich beide den Rest; ohne Geschwister erbt der überlebende Elternteil allein. Wähle im Rechner „Ein Elternteil“, setze Kinder auf 0 und lies die Quote ab.

Geschwister des Erblassers stehen in keinem Fall in der Tabelle der Pflichtteilsberechtigten.

Zählen Schenkungen beim Pflichtteil mit?

Ja, aber nur zeitlich begrenzt. Nach § 2325 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte eine Ergänzung verlangen, als wäre die Schenkung noch im Nachlass.

Im ersten Jahr vor dem Erbfall zählt sie voll, in jedem weiteren Jahr ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren gar nicht mehr.

Bei einer Schenkung von 100.000 € und einer Pflichtteilsquote von 1/8 ergeben sich im ersten Jahr 12.500 €, nach vier Jahren 7.500 €, nach acht Jahren 2.500 €, nach zehn Jahren 0 €. Die Frist läuft ab der Leistung des verschenkten Gegenstands.

Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt sie erst mit der Auflösung der Ehe, die Schenkung zählt deshalb ohne Abschmelzung.

Trage im Rechner den Wert, die vollen Jahre und den Empfänger ein; mehrere Schenkungen rechnest du einzeln und addierst die Ergänzungen; das Ergebnis gilt je Schenkung.

Schenkungen an dich selbst werden auf deinen Anspruch angerechnet (§ 2327 BGB); der Rechner berücksichtigt das nicht.

Wie lange kann ich den Pflichtteil fordern?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB).

Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und du davon sowie vom Erben Kenntnis hast (§ 199 Abs. 1 BGB); unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche aus einem Erbfall in 30 Jahren.

Stirbt der Erblasser im Oktober 2026 und erfährst du im Dezember 2026 davon, endet die Frist am 31.12.2029. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und ist auf Geld gerichtet; Schuldner sind die Erben.

Zur Vorbereitung kannst du vom Erben Auskunft und ein Nachlassverzeichnis verlangen (§ 2314 BGB).

Notiere die Frist und fordere den Pflichtteil schriftlich mit Fristsetzung; bei Streit hilft eine Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht, damit die Verjährung nicht ungewollt eintritt.

Notiere den Fristablauf im Kalender; wartest du bis kurz vor Fristende, bleibt zu wenig Zeit für Auskunft und Verhandlung.

Wann steht mir ein Zusatzpflichtteil zu?

Der Zusatzpflichtteil gleicht aus, wenn dir das Testament zwar etwas hinterlässt, aber weniger als die Hälfte deines gesetzlichen Erbteils. Nach § 2305 BGB kannst du von den Miterben den Wert des Fehlenden verlangen.

Ein Beispiel: Dein Pflichtteil beträgt 37.500 €, das Testament sieht für dich ein Vermächtnis von 20.000 € vor. Du kannst den Rest von 17.500 € als Zusatzpflichtteil verlangen.

Hast du Anspruch auf eine Ergänzung wegen Schenkungen, wird die Zuwendung auch auf den Gesamtanspruch angerechnet: 45.000 € abzüglich 20.000 € ergeben 25.000 €. Erreicht die Zuwendung den Gesamtanspruch, etwa mit 60.000 €, bleibt nichts offen.

Für Vermächtnisse mit Beschränkungen oder Beschwerungen gelten Sonderregeln. Trage im Rechner die Zuwendung ein und lies den Restanspruch ab, bevor du eine Erbschaft ausschlägst.

Rechne vor einer Ausschlagung nach, was dir der Pflichtteil bringt, und frage nach den Folgen für deinen Anspruch.

Wie wirkt Gütertrennung auf den Pflichtteil?

Bei Gütertrennung erbt der Ehegatte neben ein oder zwei Kindern zu gleichen Teilen mit ihnen (§ 1931 Abs. 4 BGB); es gibt kein zusätzliches Viertel wie bei der Zugewinngemeinschaft.

Mit einem Kind sind es je 1/2, mit zwei Kindern je 1/3, ab drei Kindern erbt der Ehegatte 1/4 und die Kinder den Rest.

Bei 300.000 € Nachlass und zwei Kindern beträgt der Pflichtteil je Kind 1/6, das sind 50.000 €; der Ehegatte erreicht ebenfalls 1/6. In der Zugewinngemeinschaft mit erbendem Ehegatten wären es dagegen nur 1/8 oder 37.500 € je Kind.

Bei Gütergemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern ein Viertel, der Pflichtteil je Kind steigt bei zwei Kindern auf 3/16. Der Güterstand steht im Ehevertrag; ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft.

Wähle den Güterstand im Rechner und vergleiche die Beträge. Die Quoten sind nach dem Gesetz fest; ein Ehevertrag verändert sie nur über den Güterstand, nicht über Absprachen.

Muss der Erbe den Pflichtteil sofort zahlen?

Der Anspruch ist mit dem Erbfall fällig, der Erbe kann aber die Stundung beantragen, wenn die sofortige Zahlung wegen der Art des Nachlasses eine unbillige Härte wäre (§ 2331a BGB).

Typisch ist der Fall, dass er das Haus verkaufen müsste, in dem er mit der Familie wohnt. Bei einem Pflichtteil von 60.500 € je Kind und 121.000 € insgesamt, wie im Beispiel mit Schenkung, können Raten oder ein späterer Zahlungstermin sinnvoll sein.

Das Nachlassgericht entscheidet bei unstreitigem Anspruch über die Stundung, der Berechtigte wird angemessen berücksichtigt.

Berechtigte sollten ihren Anspruch schriftlich geltend machen, Auskunft verlangen (§ 2314 BGB) und die drei Jahre Verjährung beachten. Erben prüfen früh, ob Liquidität vorhanden ist.

Stelle den Rechner auf dein Beispiel und plane die Zahlung anhand des Gesamtanspruchs. Berechtigte können Raten anbieten, um einen Streit zu vermeiden; lass die Vereinbarung schriftlich festhalten.

Hinweise

Pflichtteil, Schenkung und Frist richtig einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Pflichtteilsergänzung bei 100.000 € Schenkung und 1/8: 12.500 € im ersten Jahr, 7.500 € nach vier Jahren, 2.500 € nach acht Jahren, nach zehn Jahren null Lies zwei Zahlen: die Pflichtteilsquote und den Gesamtanspruch. Die Quote hängt am stärksten vom Ehegatten ab.

Mit zwei Kindern sind es 1/8 (12,5 Prozent), wenn der Ehegatte erbt, aber 3/16 (18,75 Prozent), wenn er ganz enterbt ist, und 1/4 (25 Prozent) ohne Ehegatten.

Ein enterbter Ehegatte verschiebt also Geld zu den Kindern, bekommt aber selbst den Zugewinnausgleich. Bei Schenkungen entscheiden die Jahre.

100.000 € ergeben bei 1/8 im ersten Jahr 12.500 € Ergänzung, nach vier Jahren 7.500 €, nach acht Jahren 2.500 € und nach zehn Jahren nichts.

Wer einen Pflichtteil prüft, sollte deshalb die Schenkungen der letzten zehn Jahre zusammenstellen; der Erblasser kann den Pflichtteil durch Schenkungen an Dritte nur mit Wartezeit verringern, nicht durch Schenkungen an den Ehegatten.

Über den Nachlass bekommt der Berechtigte Auskunft nach § 2314 BGB. Der Erbe kann bei unbilliger Härte die Stundung beantragen (§ 2331a BGB). Prüfe außerdem die Verjährung: drei Jahre (§ 195 BGB).

Frage dich, wer zahlen muss: Schuldner sind die Erben, nicht der Staat und nicht die anderen Pflichtteilsberechtigten.

Wer selbst Erbe ist und weniger als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils bekommt, nutzt die Zeile „Noch offen nach Zuwendung“, die den Zusatzpflichtteil zeigt.

Ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, hängt von Güterstand und Zugewinn ab und gehört in eine Beratung.

Anwendung

Pflichtteil berechnen: Beispiel Testament mit Schenkung

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Testament Weber: Nachlass 400.000 €, Pflichtteil je Kind 50.000 € plus 10.500 € Ergänzung für die Schenkung von 120.000 € vor drei Jahren, zusammen 60.500 € je Kind Ausgangslage: Herr Weber stirbt mit einem Nachlass von 400.000 € nach Abzug der Schulden. Im Testament ist seine Frau Alleinerbin, die beiden Kinder sind enterbt; die Ehe lebte in Zugewinngemeinschaft.

Vor drei Jahren hatte er seinem Neffen 120.000 € geschenkt.

Eingaben: Nachlass 400.000 €, Berechtigter Kind, Ehegatte vorhanden, Zugewinngemeinschaft, Ehegatte erbt, 2 Kinder, keine Eltern, Schenkung 120.000 € nach 3 vollen Jahren an einen Dritten, Zuwendung 0 €.

Rechnung: Die Erbquote der Ehefrau ist 1/2, die der Kinder je 1/4, der Pflichtteil je Kind 1/8 = 50.000 €. Von der Schenkung zählen 70 Prozent, das sind 84.000 €; 1/8 davon ergibt 10.500 € Ergänzung.

Jedes Kind kann 60.500 € verlangen, beide Kinder zusammen 121.000 €. Entscheidung: Die Kinder fordern von der Mutter zuerst Auskunft über den Nachlass und die Schenkung und merken sich die Verjährung von drei Jahren.

Die Mutter prüft, ob sie 121.000 € flüssig hat, und beantragt sonst die Stundung. Wäre die Schenkung ein Jahr älter, zählte sie nur zu 60 Prozent, und die Ergänzung je Kind sänke auf 9.000 €.

Die Gegenprobe zeigt die Wirkung des Testaments: Wäre die gesetzliche Erbfolge eingetreten, hätte jedes Kind ein Viertel geerbt, das sind 100.000 €.

Der Pflichtteil macht mit 50.000 € genau die Hälfte davon aus, die Ergänzung von 10.500 € kommt obendrauf.

Fallstricke

Typische Fehler beim Pflichtteil

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Der Pflichtteil wird mit dem gesetzlichen Erbteil gleichgesetzt. Er ist nur die Hälfte; bei einer Erbquote von 1/4 sind es 1/8 des Nachlasses, bei 300.000 € also 37.500 € und nicht 75.000 €.

Der zweite Fehler: Geschwister oder Eltern neben Kindern werden mitgezählt. Geschwister haben nie einen Pflichtteil, Eltern nur, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt (§ 2309 BGB).

Der dritte Fehler: Der Ehegatte wird immer mit der Hälfte gerechnet.

Der erhöhte Erbteil gilt nur, wenn er erbt oder ein Vermächtnis erhält; ist er ganz enterbt, rechnen auch die Kinder mit dem nicht erhöhten Viertel, ihr Pflichtteil steigt dann von 1/8 auf 3/16.

Der vierte Fehler: Schenkungen an den Ehegatten werden abgeschmolzen. Richtig ist: Die Frist beginnt erst mit der Auflösung der Ehe, die Schenkung zählt voll (§ 2325 Abs. 3 BGB). Der fünfte Fehler: Die zehn Jahre werden ab dem Vertrag gezählt.

Maßgeblich ist die Leistung des verschenkten Gegenstands. Der sechste Fehler: Der Nachlass wird ohne Abzug der Schulden eingetragen, und der Pflichtteil fällt zu hoch aus. Der siebte Fehler: Die Zuwendung aus dem Testament wird ignoriert.

Erhält der Berechtigte schon 20.000 €, bleiben bei einem Gesamtanspruch von 45.000 € nur noch 25.000 € offen.

Nächster Schritt

Pflichtteil berechnen: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, berechnet aus dem Nachlass nach Abzug der Schulden.

Wie hoch die Erbquote ist, bestimmen Kinderzahl, Ehegatte und Güterstand; im Standardfall mit zwei Kindern und erbendem Ehegatten sind es 1/8 oder 37.500 € je Kind.

Schenkungen der letzten zehn Jahre erhöhen den Anspruch, jedes Jahr zählt ein Zehntel weniger; im Standardfall kommen 7.500 € Ergänzung dazu.

Dein nächster Schritt: Nachlass und Schenkungen zusammenstellen, die Familienlage in den Rechner eintragen und den Anspruch bei Bedarf schriftlich geltend machen, bevor die drei Jahre ablaufen.

Der Zugewinnausgleich-Rechner ergänzt den Fall des enterbten Ehegatten, der Erbschaftssteuer-Rechner zeigt die Steuer auf den Erwerb.

Die vier wichtigsten Stellgrößen sind die Kinderzahl, die Stellung des Ehegatten, der Güterstand und die Jahre seit der Schenkung; wer sie kennt, schätzt den Anspruch in fünf Minuten selbst ab. Der Rechner ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Pflichtteil nach Familienlage

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gesetzliche Erbquote 3/8 (37,5 %) | Pflichtteilsquote 3/16 (18,75 %) | Pflichtteil 56.250,00 € | Ergänzung 11.250,00 € | Gesamtanspruch 67.500,00 € je Kind

Ehegatte ganz enterbt

Nachlasswert
300.000 €
Wer verlangt den Pflichtteil?
Ein Kind (oder Enkel in einem Stamm)
Ehegatte beim Erbfall vorhanden?
Ja, verheiratet beim Tod
Güterstand der Ehe
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)

Weitere 8 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Gesetzliche Erbquote 1/3 (33,33 %) | Pflichtteilsquote 1/6 (16,67 %) | Pflichtteil 50.000,00 € | Ergänzung 10.000,00 € | Gesamtanspruch 60.000,00 € je Kind

Gütertrennung, zwei Kinder

Nachlasswert
300.000 €
Wer verlangt den Pflichtteil?
Ein Kind (oder Enkel in einem Stamm)
Ehegatte beim Erbfall vorhanden?
Ja, verheiratet beim Tod
Güterstand der Ehe
Gütertrennung

Weitere 8 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Gesetzliche Erbquote 1/2 (50,0 %) | Pflichtteilsquote 1/4 (25,0 %) | Pflichtteil 75.000,00 € | Ergänzung 15.000,00 € | Gesamtanspruch 90.000,00 €

Der Ehegatte verlangt den Pflichtteil

Nachlasswert
300.000 €
Wer verlangt den Pflichtteil?
Der Ehegatte
Ehegatte beim Erbfall vorhanden?
Ja, verheiratet beim Tod
Güterstand der Ehe
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)

Weitere 8 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Gesetzliche Erbquote 1/4 (25,0 %) | Pflichtteilsquote 1/8 (12,5 %) | Pflichtteil 37.500,00 € | Schenkung zählt zu 0 % | Ergänzung 0,00 € | Gesamtanspruch 37.500,00 €

Schenkung nach zehn Jahren

Nachlasswert
300.000 €
Wer verlangt den Pflichtteil?
Ein Kind (oder Enkel in einem Stamm)
Ehegatte beim Erbfall vorhanden?
Ja, verheiratet beim Tod
Güterstand der Ehe
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)

Weitere 8 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Gesetzliche Erbquote 1/2 (50,0 %) | Pflichtteilsquote 1/4 (25,0 %) | Pflichtteil 50.000,00 € | Gesamtanspruch 50.000,00 € je Elternteil

Elternteil ohne Kinder

Nachlasswert
200.000 €
Wer verlangt den Pflichtteil?
Ein Elternteil
Ehegatte beim Erbfall vorhanden?
Nein, ledig, geschieden oder verwitwet
Güterstand der Ehe
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)

Weitere 8 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

NotarkostenrechnerNotarkosten berechnen: Beurkundung, Grundschuld und Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B.GNotKG-RechnerGNotKG-Gebühr nach Geschäftswert, Tabelle A oder B und Gebührensatz berechnen, mit Mindestgebühr, Auslagen und Umsatzsteuer – kostenlos, sofort.Witwenrenten-RechnerWitwenrente 2026 berechnen: große (55 %) oder kleine (25 %) Witwenrente, anrechnungsfreier Freibetrag, Einkommensanrechnung von 40 % und Betrag im Sterbevierteljahr.Notarkosten SchenkungNotarkosten bei Schenkung berechnen: Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht und Rückforderungsrecht, Schenkungsversprechen über Geld oder Wertpapiere und GmbH-Anteil, mit Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG 2026.RVG-RechnerAnwaltskosten nach RVG berechnen: Gebührentabelle Anlage 2 mit Gegenstandswert, Gebührensätzen und Auslagenpauschale – außergerichtlich, 1. Instanz oder Berufung.PfändungsrechnerPfändbares Nettoeinkommen nach § 850c ZPO berechnen: Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026, Grundfreibetrag und Zuschläge für Unterhaltspflichtige.Privatinsolvenz-RechnerPrivatinsolvenz berechnen: Pfändbarer Betrag, Gesamtzahlung über 3 Jahre, Treuhänderkosten nach InsVV und Insolvenzquote nach § 850c ZPO und InsO.ProzesskostenrechnerProzesskosten berechnen: Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gesamtrisiko bei Obsiegen, Unterliegen und Teilobsiegen – für 1. Instanz, Berufung und Revision.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.Anwaltskosten Arbeitsrecht RechnerAnwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen: Streitwert, RVG-Gebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiko bei Vergleich, Sieg oder Niederlage 2026 – kostenlos, sofort.HOAI HonorarrechnerArchitektenhonorar nach HOAI berechnen: Honorartafel § 35 mit Honorarzone I bis V, Basishonorarsatz bis oberer Satz, Leistungsphasen 1 bis 9, Umbauzuschlag, Nebenkosten und Umsatzsteuer.ScheidungskostenrechnerScheidungskosten berechnen: Verfahrenswert nach FamGKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten – einvernehmlich oder strittig.Verzugszinsen-RechnerVerzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte, tagesgenaue Berechnung über alle Zinsperioden.StBVV-RechnerSteuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.Prozesskostenhilfe-RechnerProzesskostenhilfe nach § 115 ZPO berechnen: einzusetzendes Einkommen, PKH-Freibeträge 2026, Monatsrate und Vermögenseinsatz.

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  • Pflichtteilsquote eines von zwei Kindern: Ehegatte erbt 1/8 (12,5 %), Gütertrennung 1/6 (16,67 %), Ehegatte enterbt 3/16 (18,75 %), Gütergemeinschaft 3/16 (18,75 %), ohne Ehegatten 1/4 (25 %).

    Pflichtteilsrechner: Pflichtteilsquote eines von zwei Kindern nach Güterstand und Stellung des Ehegatten

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           alt="Pflichtteilsquote eines von zwei Kindern: Ehegatte erbt 1/8 (12,5 %), Gütertrennung 1/6 (16,67 %), Ehegatte enterbt 3/16 (18,75 %), Gütergemeinschaft 3/16 (18,75 %), ohne Ehegatten 1/4 (25 %)."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/pflichtteilsrechner">Pflichtteilsrechner: Pflichtteilsquote eines von zwei Kindern nach Güterstand und Stellung des Ehegatten auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Pflichtteilsergänzung bei 100.000 € Schenkung und Quote 1/8: 12.500 € im ersten Jahr, 10.000 € nach 2 Jahren, 7.500 € nach 4, 5.000 € nach 6, 2.500 € nach 8 Jahren, nach 10 Jahren 0 €.

    Pflichtteilsrechner: Pflichtteilsergänzung bei 100.000 € Schenkung nach vollendeten Jahren

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           alt="Pflichtteilsergänzung bei 100.000 € Schenkung und Quote 1/8: 12.500 € im ersten Jahr, 10.000 € nach 2 Jahren, 7.500 € nach 4, 5.000 € nach 6, 2.500 € nach 8 Jahren, nach 10 Jahren 0 €."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/pflichtteilsrechner">Pflichtteilsrechner: Pflichtteilsergänzung bei 100.000 € Schenkung nach vollendeten Jahren auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Testament Weber: Nachlass 400.000 €, gesetzlicher Erbteil eines Kindes 100.000 €, Pflichtteil 50.000 € plus 10.500 € Ergänzung für 120.000 € Schenkung vor 3 Jahren, zusammen 60.500 € je Kind.

    Pflichtteilsrechner: Testament mit Schenkung, Pflichtteil und Ergänzung je Kind im Vergleich zum gesetzlichen Erbteil

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           alt="Testament Weber: Nachlass 400.000 €, gesetzlicher Erbteil eines Kindes 100.000 €, Pflichtteil 50.000 € plus 10.500 € Ergänzung für 120.000 € Schenkung vor 3 Jahren, zusammen 60.500 € je Kind."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/pflichtteilsrechner">Pflichtteilsrechner: Testament mit Schenkung, Pflichtteil und Ergänzung je Kind im Vergleich zum gesetzlichen Erbteil auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/pflichtteilsrechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner berechnet Erbquote, Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung nach den Vorschriften des BGB. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Nachlassbewertung; Besonderheiten wie Erbverzicht, Großeltern, Auslandsvermögen und Anrechnungen sind nicht berücksichtigt.

Quelle: §§ 1371, 1925, 1931, 2303, 2305, 2309, 2310 und 2325 BGB (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 10.10.2026.

Stand: 2026-10-10

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
§§ 1371, 1925, 1931, 2303, 2305, 2309, 2310 und 2325 BGB, Stand 10.10.2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Pflichtteilsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/pflichtteilsrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Pflichtteilsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/pflichtteilsrechner

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