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Probezeit-Rechner 2026: Ende und Fristen nach BGB

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Kurzantwort

Probezeit-Rechner: Arbeitsbeginn und Probezeitdauer eingeben und Probezeitende, Kündigungsfristen und letzten Kündigungszugang nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen. Keine Rechtsberatung, Stand 2026.

Probezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Aug. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Probezeit-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Probezeit-Rechner berechnet das exakte Probezeitende, den letzten möglichen Kündigungszugang für eine Beendigung innerhalb der Probezeit und – bei Eingabe eines konkreten Kündigungsdatums – das Beendigungsdatum nach der 2-Wochen-Frist. Rechtsgrundlage sind §§ 187 und 188 BGB für die Fristberechnung sowie § 622 Abs.

3 BGB für die verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit.

Die Probezeit ist die Phase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von nur 2 Wochen kündigen dürfen – ohne festen Kündigungstermin wie den 15. oder das Monatsende.

Gesetzlich darf die Probezeit maximal 6 Monate betragen; kürzere Zeiträume sind vertraglich möglich, längere unwirksam.

Die hier berechneten Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Probezeit-Fristen: Arbeitsbeginn, Probezeitende und 14-Tage-Kündigungsfrist auf einer Zeitleiste

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst den Arbeitsbeginn (erster Arbeitstag), die vereinbarte Probezeitdauer in Monaten (1 bis 6) und optional ein geplantes Kündigungsdatum ein. Der Arbeitsbeginn ist das Datum, ab dem die Probezeit läuft – in der Regel der erste Tag laut Arbeitsvertrag.

Die Probezeitdauer ist auf maximal 6 Monate begrenzt, weil § 622 Abs. 3 BGB die verkürzte Frist nur für diesen Zeitraum zulässt.

Das Kündigungsdatum ist optional: Lässt du es leer, berechnet der Rechner nur das Probezeitende und den letzten Kündigungszugang.

Trägst du ein Datum ein, erhältst du zusätzlich das Beendigungsdatum (Kündigungsdatum plus 14 Tage) und die Information, ob die Kündigung noch in der Probezeit liegt.

Ein typischer Eingabefehler ist, den Vertragsunterzeichnungstag statt des tatsächlichen ersten Arbeitstags einzutragen – die Probezeit beginnt erst mit dem Arbeitsbeginn, nicht mit der Unterschrift.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt den BGB-Regeln zur Fristberechnung in drei Schritten. Zuerst das Probezeitende: Arbeitsbeginn plus n Monate minus 1 Tag.

Bei Arbeitsbeginn am 1. März 2026 und 6 Monaten Probezeit ergibt sich der 1. September 2026 minus 1 Tag, also der 31. August 2026. Die Monatsaddition folgt § 188 Abs. 2 BGB: Der Tag im Monat bleibt erhalten; existiert er im Zielmonat nicht (etwa 31.

Januar plus 1 Monat), wird auf den letzten Tag des Zielmonats geklemmt (28. oder 29. Februar). Dann der letzte Kündigungszugang für eine Beendigung innerhalb der Probezeit: Probezeitende minus 14 Tage. Im Beispiel der 31.

August 2026 minus 14 Tage, also der 17. August 2026. Geht die Kündigung erst am 18. August zu, endet die 2-Wochen-Frist am 1. September – einen Tag nach dem Probezeitende.

Die Kündigung bleibt zwar wirksam, aber die Beendigung liegt dann nicht mehr in der Probezeit. Drittens das Beendigungsdatum bei konkretem Kündigungszugang: Kündigungsdatum plus 14 Tage. Bei Zugang am 15. Juli 2026 endet das Arbeitsverhältnis am 29.

Juli 2026 – taggenau, ohne den Umweg über den 15. oder das Monatsende, weil in der Probezeit kein fester Kündigungstermin gilt. Letzter Kündigungszugang: 14 Tage vor dem Probezeitende für eine Beendigung innerhalb der Probezeit

Probezeit-Formel: Probezeitende gleich Arbeitsbeginn plus n Monate minus 1 Tag; Kündigungsfrist 14 Tage.
Fristberechnung der Probezeit nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB.

Nachschlagen

Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit: Tabelle nach § 622 BGB

Wie lang ist die Kündigungsfrist? Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber steigen mit der Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit gilt die verkürzte Frist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB), danach die Grundfrist und ab 2 Jahren die gestaffelte Frist nach § 622 Abs. 2 BGB.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB: Probezeit, Grundfrist und Staffelung nach Betriebszugehörigkeit für Arbeitgeber-Kündigungen
BetriebszugehörigkeitKündigungsfristKündigungsterminRechtsgrundlage
In der Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochentaggenau (kein fester Termin)§ 622 Abs. 3 BGB
Unter 2 Jahre (nach Probezeit)4 Wochenzum 15. oder Monatsende§ 622 Abs. 1 BGB
Ab 2 Jahre1 Monatzum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Ab 5 Jahre2 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Ab 8 Jahre3 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Ab 10 Jahre4 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB
Ab 12 Jahre5 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 5 BGB
Ab 15 Jahre6 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB
Ab 20 Jahre7 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB

Die Staffelung nach § 622 Abs. 2 BGB gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können stets mit der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen, sofern arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Quelle: § 622 BGB (geprüft 31.08.2026).

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Probezeit-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wann endet die Probezeit genau?

Das Probezeitende berechnet sich nach §§ 187 und 188 BGB: Arbeitsbeginn plus die vereinbarte Anzahl von Monaten minus ein Tag. Bei Arbeitsbeginn am 1. März 2026 und einer 6-monatigen Probezeit ergibt sich der 31. August 2026 als Probezeitende.

Der Tag des Arbeitsbeginns wird dabei nach § 187 BGB mitgerechnet. Beginnt das Arbeitsverhältnis am 15. eines Monats, endet die 6-monatige Probezeit am 14. des sechsten Monats danach.

Falls der entsprechende Tag im Zielmonat nicht existiert (z. B. 31. Januar plus 1 Monat), wird auf den letzten Tag des Zielmonats gerundet. Bei einer kürzeren Probezeit von 3 Monaten und Arbeitsbeginn am 1. April 2026 endet die Probezeit am 30.

Juni 2026 – der Rechner zeigt dieses Datum sofort an. Die Berechnung im Probezeit-Rechner folgt exakt diesen BGB-Regeln und berücksichtigt automatisch Schaltjahre und unterschiedliche Monatslängen.

Wer die regulären Kündigungsfristen nach der Probezeit berechnen möchte, nutzt den Kündigungsfristen-Rechner.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen (14 Kalendertage), geregelt in § 622 Abs. 3 BGB.

Diese Frist gilt taggenau – es gibt keinen festen Kündigungstermin wie den 15. oder das Monatsende, der sonst nach § 622 Abs. 1 BGB bei regulären Kündigungen greift.

Die 14 Tage zählen als Kalendertage, Samstage, Sonn- und Feiertage werden also normal mitgezählt. Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung beim Empfänger. Bei einem Zugang am 15. Juli endet das Arbeitsverhältnis am 29. Juli.

Zum Vergleich: Nach der Probezeit beträgt die Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, also fast doppelt so lang und an feste Termine gebunden.

Bei einer Arbeitgeber-Kündigung verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit sogar auf bis zu 7 Monate (§ 622 Abs. 2 BGB). Der Rechner berechnet das Beendigungsdatum automatisch, wenn ein Kündigungsdatum eingegeben wird.

Kann am letzten Tag der Probezeit noch gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung am letzten Probezeittag ist rechtlich zulässig. Es genügt, dass die Kündigung dem Empfänger innerhalb der Probezeit zugeht – die 2-Wochen-Frist darf über das Probezeitende hinauslaufen. Bei Probezeitende am 31.

August 2026 und Kündigungszugang an genau diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis am 14. September 2026, also 14 Tage nach dem Probezeitende. Die verkürzte 2-Wochen-Frist gilt trotzdem, weil der Zugang noch in die Probezeit fiel.

Dieses oft überraschende Ergebnis bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Entscheidend ist dabei nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der tatsächliche Zugang beim Empfänger: Ein Brief, der am 31.

August eingeworfen wird, aber erst nach den üblichen Postzustellzeiten ankommt, gilt unter Umständen erst am 1. September als zugegangen – dann greift bereits die reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen statt 2 Wochen.

Der Probezeit-Rechner weist beide Daten aus: Probezeitende und tatsächliches Beendigungsdatum.

Bis wann muss die Kündigung spätestens zugehen, damit das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit endet?

Der letzte Kündigungszugang für eine Beendigung innerhalb der Probezeit ist das Probezeitende minus 14 Tage. Bei Probezeitende am 31. August 2026 muss die Kündigung spätestens am 17.

August 2026 beim Empfänger eingehen, damit die 2-Wochen-Frist noch vor dem Probezeitende abläuft. Geht die Kündigung einen Tag später zu, am 18. August, endet die Frist erst am 1. September – einen Tag nach dem Probezeitende.

Die Kündigung bleibt wirksam mit der 2-Wochen-Frist, aber die tatsächliche Beendigung liegt dann nach der Probezeit. Bei einer kürzeren Probezeit von 3 Monaten und Arbeitsbeginn am 15. April 2026 endet die Probezeit am 14.

Juli 2026, der letzte Kündigungszugang liegt dann am 30. Juni 2026. Je kürzer die vereinbarte Probezeit, desto früher muss die Kündigung vorbereitet werden.

Der Probezeit-Rechner berechnet diesen letzten Zugangstermin automatisch für jede beliebige Kombination aus Arbeitsbeginn und Probezeitdauer.

Darf die Probezeit länger als 6 Monate sein?

Nein, die gesetzliche Höchstdauer der Probezeit beträgt 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB).

Eine vertragliche Vereinbarung über eine längere Probezeit ist hinsichtlich der Kündigungsfrist unwirksam – ab dem siebten Monat gilt automatisch die reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB.

Kürzere Probezeitvereinbarungen (z. B. 3 Monate) sind dagegen zulässig und können sinnvoll sein, wenn beide Seiten schneller Klarheit wünschen.

Eine Ausnahme gilt für Berufsausbildungsverhältnisse nach § 20 BBiG: Die Probezeit muss dort mindestens 1 und darf höchstens 4 Monate betragen – diese Sonderregelung ist im Probezeit-Rechner nicht abgebildet.

Tarifverträge dürfen die Probezeit ebenfalls auf unter 6 Monate begrenzen, aber nicht über die gesetzliche Höchstdauer hinaus verlängern.

Der Probezeit-Rechner akzeptiert Werte von 1 bis 6 Monaten und berechnet das Ende korrekt für jeden Zeitraum innerhalb dieser Spanne.

Was passiert nach Ablauf der Probezeit?

Nach Ablauf der Probezeit gelten automatisch die regulären Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Für Arbeitnehmer beträgt die Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).

Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit stufenweise nach § 622 Abs. 2 BGB – von 1 Monat bei 2 Jahren bis zu 7 Monaten bei 20 Jahren.

Die regulären Fristen für alle Betriebszugehörigkeiten berechnet der Kündigungsfristen-Rechner. Die Probezeit endet automatisch, ohne dass eine Erklärung oder Bestätigung des Arbeitgebers nötig wäre.

Ab dem siebten Monat greift außerdem der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, sofern der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG).

Der Arbeitgeber braucht dann einen sozial gerechtfertigten Grund für eine ordentliche Kündigung – personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt.

Diese Einschränkung besteht während der Probezeit noch nicht, weshalb die Probezeit für beide Seiten eine wichtige Orientierungsphase ist.

Zählt die Probezeit zur Betriebszugehörigkeit?

Ja, die Probezeit zählt vollständig zur Betriebszugehörigkeit. Die Betriebszugehörigkeit beginnt mit dem ersten Arbeitstag, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde.

Das ist relevant für den Urlaubsanspruch (nach 6 Monaten besteht der volle Jahresanspruch nach § 4 BUrlG), für die gestaffelte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB und für eine mögliche Abfindungshöhe. Ein Beispiel: Wer am 1.

März 2026 anfängt und am 30. September kündigt, hat 7 Monate Betriebszugehörigkeit, obwohl die ersten 6 Monate Probezeit waren.

Die 7 Monate zählen vollständig für den Urlaubsanspruch und eine mögliche spätere Abfindungsberechnung (Regelabfindung: typischerweise 0,5 Bruttomonatsgehälter je vollendetem Beschäftigungsjahr nach § 1a KSchG).

In den ersten 6 Monaten besteht allerdings kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, da dieses erst nach 6-monatiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit greift (§ 1 Abs. 1 KSchG).

Auch den anteiligen Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit berechnet der Urlaubstage-Rechner.

Wie weise ich den Zugang der Kündigung in der Probezeit nach?

Da in der Probezeit jeder Tag zählt und die 2-Wochen-Frist taggenau läuft, ist der Nachweis des Zugangsdatums besonders wichtig.

Empfehlenswert ist die persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung (Datum und Unterschrift des Empfängers), ein Einwurf-Einschreiben (Zustellnachweis durch die Post) oder die Übergabe durch einen Boten, der den Inhalt und das Datum bezeugen kann.

Ein normaler Brief lässt sich im Streitfall nur schwer datieren. Nach ständiger Rechtsprechung gilt bei Einwurf in den Briefkasten zu üblichen Zustellzeiten der Zugang am selben Tag, danach erst am Folgetag.

Wichtig: Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist unwirksam, weil § 623 BGB die Schriftform verlangt – das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein.

Verweigert der Empfänger die Annahme, gilt die Kündigung nach der Rechtsprechung trotzdem als zugegangen, wenn der Bote den Zustellversuch und die Verweigerung bezeugen kann.

Im Probezeit-Rechner wird das eingetragene Kündigungsdatum als Zugangstag gewertet.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Faustformel Probezeitende: 6 Monate ab dem 1. eines Monats enden immer am letzten Tag des sechsten Monats – Beginn 1.

Januar heißt Ende 30. Juni, Beginn 1. März heißt Ende 31. August. Eselsbrücke: „Probezeit = halbes Jahr minus ein Tag.“ Kündigung am letzten Tag ist zulässig. Selbst am allerletzten Probezeittag darf mit 2-Wochen-Frist gekündigt werden.

Das Arbeitsverhältnis endet dann zwar erst 14 Tage nach dem Probezeitende, aber die Kündigung ist trotzdem rechtzeitig innerhalb der Probezeit ausgesprochen worden – die verkürzte Frist gilt.

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber glauben fälschlicherweise, die Kündigung müsse auch während der Probezeit wirksam werden.

Zugang nachweisen. Wie bei jeder Kündigung zählt der Tag, an dem das Schreiben dem Empfänger tatsächlich zugeht – nicht das Datum auf dem Brief und nicht der Absendezeitpunkt.

Ein Einwurf-Einschreiben oder die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung sichern den Nachweis.

Rechtzeitig Anschlussjob planen. Mit dem berechneten Beendigungsdatum lässt sich direkt abschätzen, ab wann ein neuer Arbeitsvertrag starten sollte. Wer keinen nahtlosen Übergang schafft, findet im Arbeitslosengeld-Rechner eine erste Orientierung über die ALG-1-Höhe.

Den Urlaubsanspruch bei unterjährigem Ausscheiden berechnet der Urlaubstage-Rechner anteilig nach BUrlG.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine Angestellte beginnt am 1. März 2026 eine neue Stelle mit der üblichen 6-monatigen Probezeit. Im Rechner eingetragen: Arbeitsbeginn 01.03.2026, Probezeitdauer 6 Monate, Kündigungsdatum 15.07.2026. Ergebnis: Probezeitende ist der 31.

August 2026, die Probezeit umfasst 184 Kalendertage. Der letzte Kündigungszugang für eine Beendigung innerhalb der Probezeit ist der 17. August 2026. Wird am 15. Juli 2026 gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis am 29.

Juli 2026 – noch deutlich innerhalb der Probezeit. Zweites Szenario: Die Kündigung geht erst am 20. August 2026 zu, also 3 Tage nach dem letzten Zugang für eine Beendigung in der Probezeit. Das Beendigungsdatum liegt dann am 3.

September 2026, also nach dem Probezeitende. Die Kündigung ist aber weiterhin wirksam mit der 2-Wochen-Frist, weil sie vor dem Probezeitende zugegangen ist. Drittes Szenario: Kürzere Probezeit von 3 Monaten, Arbeitsbeginn 15. April 2026.

Probezeitende: 14. Juli 2026, letzter Kündigungszugang: 30. Juni 2026. Wer die vollen 6 Monate braucht, muss das ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbaren – sonst endet die verkürzte Frist schon nach 3 Monaten.

Die gesetzlich reguläre Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB zeigt der Kündigungsfristen-Rechner für beliebige Betriebszugehörigkeiten.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, die Probezeit ab dem Tag der Vertragsunterschrift zu rechnen statt ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn. Wer am 15.

Februar unterschreibt und am 1. März anfängt, hat seine Probezeit erst am 31. August hinter sich – nicht schon am 14. August. Zweiter Fehler: annehmen, die Kündigung müsse noch innerhalb der Probezeit wirksam werden.

Tatsächlich reicht es, dass die Kündigung in der Probezeit zugeht – die 2-Wochen-Frist darf über das Probezeitende hinauslaufen. Dritter Fehler: die Probezeitfrist von 2 Wochen mit der regulären Grundfrist von 4 Wochen verwechseln.

In der Probezeit gilt die 2-Wochen-Frist taggenau, danach die 4-Wochen-Frist zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB.

Vierter Fehler: vergessen, dass Samstage, Sonn- und Feiertage bei der 14-Tage-Frist normal mitzählen – es handelt sich um Kalendertage, nicht Werktage.

Fünfter Fehler: eine vertraglich vereinbarte Probezeit von 9 oder 12 Monaten für bare Münze nehmen – gesetzlich sind maximal 6 Monate zulässig, darüber hinausgehende Vereinbarungen sind unwirksam, und ab dem siebten Monat gilt automatisch die reguläre Kündigungsfrist.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Probezeit-Rechner liefert das Probezeitende nach §§ 187/188 BGB, den letzten Kündigungszugang für eine Beendigung innerhalb der Probezeit und – bei eingegebenem Kündigungsdatum – das exakte Beendigungsdatum nach 2-Wochen-Frist (§ 622 Abs. 3 BGB).

Trage den tatsächlichen Arbeitsbeginn ein, nicht das Datum der Vertragsunterschrift, damit die Berechnung stimmt. Für die regulären Kündigungsfristen nach Ablauf der Probezeit – gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit – nutze den Kündigungsfristen-Rechner.

Den anteiligen Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit berechnet der Urlaubstage-Rechner, die finanzielle Abgeltung nicht genommener Tage der Urlaubsabgeltungs-Rechner. Was nach der Kündigung netto auf dem Konto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Werkstudenten prüfen ihr Brutto-Netto inklusive SV-Befreiung im Werkstudenten-Rechner. Für eine verbindliche Einschätzung bei Sonderkündigungsschutz oder strittigen Fällen bleibt der Weg zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unverzichtbar.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Probezeitende: 30.06.2026 | 181 Kalendertage | Letzter Zugang: 16.06.2026 | Beendigungsdatum: 29.06.2026 | In Probezeit: Ja

Jahresbeginn, 6 Monate Probezeit, Kundigung am 15. Juni

Arbeitsbeginn
01.01.2026
Probezeitdauer
6 Monate
Geplantes Kundigungsdatum
15.06.2026

Beispiel 2 · Mittel · Probezeitende: 14.09.2026 | 92 Kalendertage | Letzter Zugang: 31.08.2026 | Kundigungsfrist: 14 Tage

Kurze Probezeit von 3 Monaten, Beginn Mitte des Monats

Arbeitsbeginn
15.06.2026
Probezeitdauer
3 Monate

Beispiel 3 · Komplex · Probezeitende: 14.10.2026 | 183 Kalendertage | Beendigungsdatum: 28.10.2026 | Kundigung am letzten Tag: Ja | In Probezeit: Ja

Kundigung am letzten Probezeittag -- geht das?

Arbeitsbeginn
15.04.2026
Probezeitdauer
6 Monate
Geplantes Kundigungsdatum
14.10.2026

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  • Probezeit-Formel: Probezeitende gleich Arbeitsbeginn plus n Monate minus 1 Tag; Kündigungsfrist 14 Tage.

    Probezeit-Fristberechnung nach BGB

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Rechnerspezifische Grenzen: Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Individuelle Arbeits- und Tarifverträge sowie Sonderkündigungsschutz sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Quelle: §§ 187/188 BGB (Fristberechnung), § 622 Abs. 3 BGB (Probezeit-Kündigungsfrist)

Stand: 2026-08-29

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Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
29. August 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
§§ 187/188 BGB (Fristberechnung), § 622 Abs. 3 BGB (Kündigungsfrist in der Probezeit: 2 Wochen taggenau)
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