Überblick
CO2-Abgabe für Vermieter: So teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Die CO2-Abgabe für Vermieter ist der Anteil an den CO2-Kosten der Heizung, den der Vermieter selbst bezahlt. Seit dem 1.
Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), dass Vermieter und Mieter diese Kosten nach einem Stufenmodell teilen: Je schlechter das Gebäude gedämmt und je höher der Verbrauch, desto mehr trägt der Vermieter.
Maßgeblich ist der Ausstoß in Kilogramm CO2 je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Unter 12 Kilogramm zahlt der Mieter alles, ab 52 Kilogramm trägt der Vermieter 95 Prozent, dazwischen liegen zehn Stufen.
Betroffen sind Wohnungen, die mit Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas heizen. Holz, Wärmepumpe und Direktstrom unterliegen nicht dem nationalen CO2-Preis; bei Fernwärme weist der Netzbetreiber den Ausstoß auf der Rechnung aus.
Der Rechner hilft Vermietern, die Heizkostenabrechnung zu erstellen, und Mietern, sie zu prüfen.
Er übernimmt den Ausstoß aus der Brennstoffrechnung oder berechnet ihn aus dem Verbrauch, ordnet ihn einer Stufe zu und zeigt Vermieteranteil und Mieteranteil in Prozent und Euro.
Mieter mit Gasetagenheizung sehen, welchen Betrag der Vermieter ihnen erstatten muss. Bei 120.000 Kilowattstunden Erdgas auf 600 Quadratmetern sind das 36,3 Kilogramm je Quadratmeter, Stufe 6 und je 777,08 Euro für beide Seiten.