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Mietminderung berechnen: Quote, Tage und Betrag nach § 536 BGB

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Wie bestimmst du die Minderungsquote?
€
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Kurzantwort

Der Mietminderung-Rechner kürzt die Bruttomiete um eine Quote und rechnet die Minderung für den Zeitraum des Mangels tagesgenau je Kalendermonat aus. Die Quote kommt aus einer Gerichtsentscheidung mit Aktenzeichen, aus der Abweichung der Wohnfläche oder aus deiner eigenen Annahme. Die Quoten sind Einzelfälle, keine feste Tabelle.

Mietminderung berechnen: Bruttomiete, Minderungsquote und Zeitraum eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Mietminderung berechnen: Bruttomiete, Quote und Tage

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Mietminderung heißt: Hat die Wohnung einen Mangel, zahlst du für die Dauer des Mangels weniger Miete. Nach § 536 BGB entfällt die Miete ganz, solange die Tauglichkeit der Wohnung aufgehoben ist, und sie sinkt auf eine angemessen herabgesetzte Miete, solange die Tauglichkeit nur gemindert ist.

Der Mangel kann Schimmel sein, ein Heizungsausfall, Baulärm oder eine zu kleine Wohnfläche; entscheidend ist, wie stark er den Gebrauch beeinträchtigt, und eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht.

Bemessungsgrundlage ist die Bruttomiete, also die Warmmiete mit Betriebskostenvorauszahlung (BGH, VIII ZR 347/04). Dieser Rechner nimmt Bruttomiete, Quote und Zeitraum und teilt die Minderung tagesgenau auf die Kalendermonate auf.

Die Quote kommt aus einer Gerichtsentscheidung mit Aktenzeichen, aus der Abweichung der Wohnfläche vom Mietvertrag oder aus deiner eigenen Annahme. Bei 900 Euro Warmmiete und 25 Prozent wegen erheblichen Schimmelpilzbefalls vom 10. März bis 20.

Mai 2026 ergeben sich 529,84 Euro: 159,68 Euro für März, 225,00 Euro für April und 145,16 Euro für Mai. Eine verbindliche Quotentabelle gibt es nicht.

Die Quoten im Rechner sind Einzelfälle einzelner Gerichte; über die Höhe der Mietminderung in deiner Wohnung entscheidet das Ausmaß der Beeinträchtigung.

Eingaben

Mietminderung berechnen: Warmmiete, Quote und Zeitraum eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Zuerst legst du unter „Wie bestimmst du die Minderungsquote?“ fest, woher der Prozentsatz kommt: aus einer Entscheidung mit Aktenzeichen, aus einer eigenen Annahme oder aus der Abweichung der Wohnfläche. Die „Bruttomiete (Warmmiete) pro Monat“ ist der Betrag, den du jeden Monat überweist, also Nettokaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung oder -pauschale; Strom und Internet, die du direkt bezahlst, gehören nicht dazu.

Die Vorgaben von 900 Euro und 25 Prozent sind Beispielwerte, die du überschreibst. Bei „Mangelart und Entscheidung“ wählst du die Zeile, die deinem Mangel am nächsten kommt; jede Zeile nennt Gericht, Aktenzeichen und Quote.

Wer lieber selbst schätzt, trägt die „Eigene Minderungsquote“ in Prozent ein. Bei einer zu kleinen Wohnung gibst du die „Wohnfläche laut Mietvertrag“ und die „Tatsächliche Wohnfläche“ in Quadratmetern ein.

Die Felder „Beginn des Mangels“ und „Ende des Mangels (letzter Tag)“ begrenzen den Zeitraum, beide Tage zählen mit. Nur bei einer Maßnahme, die Energie spart, stellst du „Ist eine energetische Modernisierung die Ursache?“ auf Ja.

Häufiger Eingabefehler: die Kaltmiete statt der Warmmiete einzutragen.

Praxisfälle

Mietminderung berechnen: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um Quote, Zeitraum und Betrag der Mietminderung, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Mietminderung bei Schimmel: 25 Prozent von 900 Euro

    „Wie viel Miete darf ich bei erheblichem Schimmelpilzbefall mindern?“

    Eingabe
    900 Euro Warmmiete, 25 Prozent (LG Hamburg, 307 S 39/09), 10. März bis 20. Mai 2026
    Ergebnis
    225,00 Euro im vollen Monat, 529,84 Euro im Zeitraum von 72 Tagen
  2. Mietminderung bei Heizungsausfall im Dezember

    „Wie viel Mietminderung steht mir bei Heizungsausfall im Winter zu?“

    Eingabe
    850 Euro Warmmiete, 50 Prozent (AG Mitte, 20 C 318/21), 5. Dezember 2025 bis 14. Januar 2026
    Ergebnis
    425,00 Euro im vollen Monat, 562,10 Euro für 41 Tage
  3. Mietminderung bei zu kleiner Wohnfläche

    „Wie berechne ich die Mietminderung, wenn die Wohnung kleiner ist als im Vertrag?“

    Eingabe
    1.482 Euro Warmmiete, 180 statt 154,83 Quadratmeter, 1. März 2002 bis 31. März 2003
    Ergebnis
    Quote 13,98 Prozent, 207,18 Euro im Monat, 2.693,34 Euro in 13 Monaten wie im BGH-Urteil VIII ZR 347/04
  4. Mietminderung bei Fassadendämmung

    „Kann ich bei einer energetischen Modernisierung sofort mindern?“

    Eingabe
    1.000 Euro Warmmiete, 20 Prozent, 1. April bis 30. September 2026, energetische Modernisierung
    Ergebnis
    Minderung erst ab 1. Juli 2026, 600,00 Euro statt 1.200,00 Euro ohne die Drei-Monats-Regel

Berechnung

So wird die Minderung je Kalendermonat berechnet

Verstehe den Formelweg.

Die Rechnung hat drei Schritte. Erstens die Quote q: Sie ist der Prozentsatz der Bruttomiete, der entfällt.

Zweitens die Minderung für einen vollen Monat, Bruttomiete W mal Quote q durch 100. Mit 900 Euro und 25 Prozent sind das 225,00 Euro, die geminderte Bruttomiete beträgt 675,00 Euro.

Drittens die Aufteilung auf den Zeitraum: Für jeden Kalendermonat zählt der Rechner die Tage t mit Mangel, teilt sie durch die Tage T des Monats und rechnet W mal q mal t durch T.

Jeder Monatsbetrag wird auf den Cent gerundet, die Summe ist die Summe dieser gerundeten Beträge.

Das Beispiel zeigt, warum die Tage zählen: Der April hat 30 Tage und wird voll gerechnet, der März mit 22 und der Mai mit 20 Tagen nur anteilig. Mietminderung vom 10. März bis 20. Mai 2026 bei 900 Euro Warmmiete und 25 Prozent: März 22 von 31 Tagen 159,68 Euro, April 225,00 Euro, Mai 20 von 31 Tagen 145,16 Euro, zusammen 529,84 Euro Bei einer zu kleinen Wohnung ersetzt die Flächenabweichung die Quote: Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 Prozent von der Vertragsfläche ab, ist die Abweichung die Quote, auf zwei Stellen gerundet.

Bei 154,83 statt 180 Quadratmetern sind das 13,98 Prozent; so setzte auch der BGH in VIII ZR 347/04 die Minderung an.

Bei einer energetischen Modernisierung bleiben nach § 536 Abs. 1a BGB die ersten drei Monate außer Betracht, der Rechner zählt erst ab dem Tag danach; endet der Zeitraum vor Ablauf der drei Monate, bleibt die Minderung null.

Manche Gerichte rechnen jeden Monat mit 30 Tagen, das ändert die Beträge nur um wenige Cent.

Formelgrafik: Minderung M gleich Bruttomiete W mal Quote q durch 100; Teilmonat Mk gleich W mal q mal t durch 100 mal T; Quote q aus der Abweichung zwischen Vertragsfläche und Messung.
Bei 900 € Bruttomiete und 25 % Quote sind es 225,00 € pro vollem Monat; für 22 von 31 Märztagen 159,68 €. Bei 154,83 statt 180 m² beträgt die Quote 13,98 % (BGH, VIII ZR 347/04).

Nachschlagen

Mietminderung Quoten aus Urteilen mit Aktenzeichen

Eine gesetzliche Mietminderungstabelle gibt es nicht. Die Zeilen sind veröffentlichte Einzelentscheidungen einzelner Gerichte mit Aktenzeichen und Datum; die letzte Spalte zeigt, was die Quote bei 900 Euro Warmmiete für einen vollen Monat bedeutet. Die Werte stammen aus derselben Liste wie der Rechner.

Minderungsquoten aus Entscheidungen mit Gericht, Aktenzeichen und Datum sowie die Minderung für einen vollen Monat bei 900 Euro Bruttomiete
MangelQuoteGericht und AktenzeichenDatumMinderung pro Monat bei 900 €
Heizung und Warmwasser vollständig ausgefallen, Oktober20 %AG Mitte, 20 C 318/2115.05.2022180,00 €
Heizung und Warmwasser vollständig ausgefallen, November oder März30 %AG Mitte, 20 C 318/2115.05.2022270,00 €
Heizung und Warmwasser vollständig ausgefallen, Dezember bis Februar50 %AG Mitte, 20 C 318/2115.05.2022450,00 €
Heizungsanlage im Winter ausgefallen oder nicht vorhanden70 %LG Berlin, 61 S 37/0229.07.2002630,00 €
Feuchtigkeitsschäden mit kleineren Schimmelflecken in mehreren Räumen20 %LG Berlin, 63 S 188/1026.11.2010180,00 €
Erheblicher Schimmelpilzbefall in der Wohnung25 %LG Hamburg, 307 S 39/0917.09.2009225,00 €
Wohnung insgesamt nicht benutzbar (Tauglichkeit aufgehoben)100 %§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGBGesetz900,00 €

Jede Quote gilt für den entschiedenen Einzelfall und nicht automatisch für andere Wohnungen; ähnliche Mängel haben andere Gerichte anders bewertet. Die beiden Berliner Landgerichtsurteile sind über Fundstellen belegt, AG Mitte und LG Hamburg im Volltext gelesen (Stand 08.10.2026).

Mietminderung pro Monat: Warmmiete und Quote im Raster

Die Tabelle zeigt die Minderung für einen vollen Kalendermonat, also Bruttomiete mal Quote. Für Teilmonate teilt der Rechner zusätzlich nach Tagen mit Mangel durch Tage des Monats.

Minderung für einen vollen Monat in Euro für Bruttomiete (Zeilen) und Minderungsquote in Prozent (Spalten)
Bruttomiete5 %10 %15 %20 %25 %30 %50 %
600,00 €30,00 €60,00 €90,00 €120,00 €150,00 €180,00 €300,00 €
800,00 €40,00 €80,00 €120,00 €160,00 €200,00 €240,00 €400,00 €
1.000,00 €50,00 €100,00 €150,00 €200,00 €250,00 €300,00 €500,00 €
1.200,00 €60,00 €120,00 €180,00 €240,00 €300,00 €360,00 €600,00 €
1.500,00 €75,00 €150,00 €225,00 €300,00 €375,00 €450,00 €750,00 €

Bemessungsgrundlage ist die Bruttomiete einschließlich Betriebskostenvorauszahlung (BGH, VIII ZR 347/04). Die Beträge sind auf den Cent gerundet.

Wohnung zu klein: ab wann gibt es eine Minderung?

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der Fläche im Mietvertrag ab, liegt ein Mangel vor, und die Abweichung ist die Quote. Die Tabelle rechnet das für eine Vertragsfläche von 80 Quadratmetern und 900 Euro Warmmiete durch.

Abweichung, Mangel, Quote und Minderung pro Monat für verschiedene tatsächliche Wohnflächen bei 80 m² Vertragsfläche und 900 € Bruttomiete
Tatsächliche FlächeAbweichungMangel?QuoteMinderung pro Monat
78 m²2,50 %Nein, höchstens 10 %0 %0,00 €
74 m²7,50 %Nein, höchstens 10 %0 %0,00 €
72 m²10,00 %Nein, höchstens 10 %0 %0,00 €
71 m²11,25 %Ja, mehr als 10 %11,25 %101,25 €
70 m²12,50 %Ja, mehr als 10 %12,50 %112,50 €
68 m²15,00 %Ja, mehr als 10 %15 %135,00 €
64 m²20,00 %Ja, mehr als 10 %20 %180,00 €
60 m²25,00 %Ja, mehr als 10 %25 %225,00 €

Erheblichkeitsgrenze nach BGH, VIII ZR 295/03; Minderung in Höhe der Abweichung wie im Fall VIII ZR 347/04. Bei genau 10 Prozent Abweichung besteht noch kein Mangel.

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Mietminderung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechne ich die Mietminderung tageweise?

Rechne je Kalendermonat: Bruttomiete mal Quote mal Tage mit Mangel, geteilt durch die Tage des Monats. Bei 900 Euro Warmmiete und 25 Prozent Minderung wegen Schimmels vom 10. März bis 20.

Mai 2026 ergibt der März mit 22 von 31 Tagen 159,68 Euro, der April mit 30 von 30 Tagen 225,00 Euro und der Mai mit 20 von 31 Tagen 145,16 Euro, zusammen 529,84 Euro. Beide Randtage zählen mit.

Ein einzelner Tag im Oktober kostet bei 1.200 Euro Warmmiete und 20 Prozent genau 7,74 Euro, weil der Oktober 31 Tage hat.

Manche Gerichte rechnen jeden Monat mit 30 Tagen; das verschiebt einzelne Beträge nur um wenige Cent, volle Monate bleiben gleich. Runde jeden Monatsbetrag einzeln auf den Cent und addiere erst danach, dann geht die Summenprobe auf.

Schreibe bei der gekürzten Überweisung kurz dazu, welchen Mangel und welchen Zeitraum du meinst, damit der Vermieter die Kürzung zuordnen kann.

Warum zählt die Nebenkostenvorauszahlung bei der Minderung mit?

Weil die Minderung nach der Rechtsprechung von der Bruttomiete ausgeht.

Der Bundesgerichtshof hat 2005 im Urteil VIII ZR 347/04 entschieden, dass alle Entgelte für die Gesamtleistung des Vermieters zählen, also Nettokaltmiete plus Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlung.

Bei 700 Euro Kaltmiete und 200 Euro Vorauszahlung sind 25 Prozent Minderung 225,00 Euro, von der Kaltmiete allein wären es nur 175,00 Euro.

Dazu kam 2011 das Urteil VIII ZR 223/10: Die Minderung wirkt auch in der Betriebskostenabrechnung, und es ist unerheblich, ob der Vermieter sie auf die Kaltmiete oder auf die Vorauszahlung verrechnet.

Für dich heißt das: Kürze die monatliche Gesamtzahlung, nicht nur die Kaltmiete, und prüfe in der Jahresabrechnung, ob die Minderung berücksichtigt wurde. Strom oder Internet, die du direkt beim Anbieter bezahlst, gehören nicht zur Bruttomiete.

Im Rechner trägst du die Warmmiete so ein, wie sie im Mietvertrag steht.

Wie viel Prozent Mietminderung bei Schimmel?

Das Landgericht Hamburg sprach 2009 bei erheblichem Schimmelpilzbefall 25 Prozent zu (307 S 39/09), das Landgericht Berlin 2010 bei kleineren Flecken in mehreren Räumen 20 Prozent (63 S 188/10).

Bei 900 Euro Warmmiete sind das 225,00 und 180,00 Euro im Monat. Beide Werte sind Einzelfälle, entscheidend sind Ausmaß und betroffene Räume.

Wichtig ist auch die Ursache: Im Hamburger Fall musste zunächst der Vermieter beweisen, dass der Schimmel nicht auf eindringende oder aufsteigende Feuchtigkeit zurückgeht.

Eine bloße Schimmelgefahr durch Wärmebrücken reicht dagegen nicht, wenn die Wohnung dem Baustandard ihrer Entstehungszeit entspricht (BGH, VIII ZR 271/17, Dezember 2018).

Fotografiere den Befall mit Datum, melde ihn schriftlich und setze eine Frist zur Beseitigung.

Die Quote im Rechner ist eine Orientierung aus diesen Entscheidungen und kein Anspruch; ob ein Gericht in deinem Fall mehr oder weniger zubilligt, hängt von Gutachten und Wohnverhalten ab.

Wie viel Mietminderung bei Heizungsausfall im Winter?

Das Amtsgericht Mitte setzte bei vollständigem Ausfall von Heizung und Warmwasser 20 Prozent im Oktober, 30 Prozent im November und März und 50 Prozent von Dezember bis Februar an (20 C 318/21).

Das Landgericht Berlin hielt bei einem Ausfall der Heizungsanlage im Winter 70 Prozent für angemessen (61 S 37/02). Bei 900 Euro Warmmiete sind das im Monat 180,00, 270,00, 450,00 und 630,00 Euro.

Die Gerichte streuen also, und ein Ausfall im Kernwinter wiegt schwerer als einer im Herbst. Erstreckt sich der Ausfall über Monate mit verschiedenen Quoten, rechne die Zeiträume getrennt, denn der Rechner verwendet eine Quote je Berechnung.

Halte Raumtemperaturen schriftlich fest, melde den Ausfall sofort und setze eine Frist zur Reparatur.

100 Prozent kommen nur in Betracht, wenn die Wohnung überhaupt nicht nutzbar ist; dann entfällt die Miete nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB für diese Zeit ganz.

Wie berechne ich Mietminderung bei zu kleiner Wohnfläche?

Prüfe zuerst, ob überhaupt ein Mangel vorliegt: Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent unter der Fläche im Mietvertrag, ist das ein Mangel (BGH, VIII ZR 295/03). Dann ist die Abweichung die Quote.

Im Fall VIII ZR 347/04 hatte die Wohnung 154,83 statt 180 Quadratmeter, das sind 13,98 Prozent.

Bei 1.482 Euro Warmmiete sinkt die Miete um 207,18 Euro auf 1.274,82 Euro im Monat, und für die 13 Monate von März 2002 bis März 2003 ergeben sich 2.693,34 Euro, genau der Betrag, den der Bundesgerichtshof für diesen Zeitraum errechnete.

Bis einschließlich 10 Prozent Abweichung entsteht keine Minderung. Miss die Wohnung deshalb nach den Regeln der Wohnflächenverordnung nach oder lass sie vermessen, bevor du kürzt, und rechne den Zeitraum ab Beginn des Mietverhältnisses.

Im Rechner wählst du dafür die Quote aus der Flächenabweichung und trägst beide Flächen in Quadratmetern ein.

Muss ich den Mangel melden, bevor ich mindere?

Ja, zeige den Mangel dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c BGB).

Unterlässt du die Anzeige, schuldest du Ersatz des daraus entstehenden Schadens, und soweit der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige nicht abhelfen konnte, kannst du weder mindern noch Schadensersatz verlangen noch ohne Fristsetzung kündigen.

Einen Antrag oder die Zustimmung des Vermieters verlangt das Gesetz für die Minderung selbst nicht: Für die Zeit des Mangels schuldest du nur die herabgesetzte Miete.

Praktisch schreibst du per E-Mail und Einschreiben, nennst Mangel, Beginn und Ort, fügst Fotos bei und setzt eine angemessene Frist, im Beispiel der Krämers eine Woche.

Hebe das Protokoll mit Datum auf, denn im Streit musst du den Mangel und seine Dauer belegen. Kanntest du den Mangel schon beim Einzug und hast ihn bei der Übergabe nicht vorbehalten, kann das Recht nach § 536b BGB verloren gehen.

Der Rechner zählt vom Beginn des Mangels, den du eingibst.

Droht eine Kündigung, wenn ich zu viel mindere?

Das Risiko ist real. Erkennt ein Gericht nur eine niedrigere Quote an, bleibt der Unterschied als Mietrückstand offen.

Bei Wohnraum darf der Vermieter fristlos kündigen, wenn du für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Verzug bist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB); der Teil ist nur dann nicht unerheblich, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB).

Bei 900 Euro Warmmiete liegt die Schwelle also bei 900 Euro. Die Kündigung wird unwirksam, wenn du die fällige Miete spätestens zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Räumungsklage zahlst (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

Sicherer ist es, nur um eine Quote zu kürzen, die eine Entscheidung stützt, oder die volle Miete unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen und die Höhe von einem Mieterverein prüfen zu lassen.

Der Rechner nennt dir die Quote samt Aktenzeichen, das Risiko trägst du.

Kann ich bei Modernisierung oder Baulärm mindern?

Bei einer energetischen Modernisierung bleibt die Minderung für drei Monate außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB), danach gilt sie. Bei 1.000 Euro Warmmiete und 20 Prozent vom 1. April bis 30. September 2026 zählt der Rechner ab dem 1.

Juli und kommt auf 600,00 statt 1.200,00 Euro. Die Regel gilt nur für Maßnahmen nach § 555b Nr. 1 BGB, die Endenergie sparen, etwa Fassadendämmung oder Fenstertausch; bei anderen Bauarbeiten greift sie nicht.

Bei Baulärm von der Nachbarbaustelle ist die Hürde hoch: Nach dem Bundesgerichtshof (VIII ZR 31/18, 29.

April 2020) kann der Mieter nicht mehr verlangen, als der Vermieter gegenüber dem Nachbarn durchsetzen könnte, und er muss Art, zeitlichen Umfang und Intensität der Störung konkret darlegen, ein Lärmprotokoll ist dafür nicht Pflicht.

Ortsübliche oder unwesentliche Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Minderung. Für solche Fälle trägst du im Rechner eine eigene Quote ein.

Hinweise

Ergebnis prüfen: Wie hoch darf die Quote sein?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst die Minderung für einen vollen Monat: Im Beispiel kürzt du 225,00 Euro und zahlst 675,00 Euro. Die Summe von 529,84 Euro zeigt, was über den ganzen Zeitraum nicht geschuldet ist.

Wie viel die Quote ausmacht, zeigt der Vergleich bei 900 Euro Warmmiete: 20 Prozent sind 180,00 Euro, 25 Prozent 225,00 Euro, 30 Prozent 270,00 Euro, 50 Prozent 450,00 Euro und 70 Prozent 630,00 Euro im Monat. Minderung pro Monat bei 900 Euro Warmmiete: 20 Prozent 180 Euro, 25 Prozent 225 Euro, 30 Prozent 270 Euro, 50 Prozent 450 Euro, 70 Prozent 630 Euro Die Spanne ist breit, weil Mängel und Gerichte verschieden sind: Beim Heizungsausfall im Winter kamen das Amtsgericht Mitte auf 50 Prozent und das Landgericht Berlin auf 70 Prozent.

Der nächste Schritt ist deshalb immer die Mängelanzeige an den Vermieter (§ 536c BGB), mit Datum, Fotos und einer Frist zur Abhilfe.

Kürze dann nur um die Quote, die du belegen kannst: Bleibt die Miete hinter der später anerkannten Minderung zurück und übersteigt der Rückstand eine Monatsmiete, droht bei Wohnraum die fristlose Kündigung (§§ 543, 569 BGB).

Wer unsicher ist, zahlt die volle Miete unter Vorbehalt und fordert den Betrag zurück. Die Minderung wirkt auch in der Betriebskostenabrechnung (BGH, VIII ZR 223/10).

Die Zusammenfassung unter dem Ergebnis nennt Quote, Zeitraum und Monatsbetrag, die Monatstabelle zeigt, ob ein Teilmonat den Betrag drückt. Bewahre beides mit dem Mängelprotokoll auf, falls der Vermieter nachfragt.

Anwendung

Beispiel: Heizungsausfall im Dezember bei 850 Euro Warmmiete

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Lena und Tobias Krämer mieten eine Dreizimmerwohnung für 850 Euro Warmmiete. Am Freitag, dem 5. Dezember 2025, fällt die Heizung samt Warmwasser aus.

Sie melden den Mangel am selben Tag per E-Mail und Einschreiben, setzen dem Vermieter eine Frist bis zum 12. Dezember und halten Datum und Raumtemperaturen in einem Protokoll fest. Am 14. Januar 2026 läuft die Anlage wieder.

Im Rechner wählen sie „Heizung und Warmwasser ausgefallen, Dezember bis Februar (AG Mitte, 20 C 318/21): 50 %“ und tragen den 5. Dezember 2025 bis 14. Januar 2026 ein.

Ergebnis: 41 Tage, im Dezember 27 von 31 Tagen mit 370,16 Euro, im Januar 14 von 31 Tagen mit 191,94 Euro, zusammen 562,10 Euro. Praxisfall Krämer: 850 Euro Warmmiete, 50 Prozent, 5. Dezember 2025 bis 14. Januar 2026, Dezember 370,16 Euro, Januar 191,94 Euro, zusammen 562,10 Euro Das Landgericht Berlin hielt bei einem Winterausfall 70 Prozent für angemessen, im Monat wären das 595,00 statt 425,00 Euro.

Die Krämers bleiben bei den 50 Prozent, weil sie diese Quote mit einer Entscheidung belegen können und ein zu hoher Abzug bei einem Rückstand von mehr als einer Monatsmiete die Kündigung riskiert.

Sie kürzen die Dezembermiete um 370,16 Euro und die Januarmiete um 191,94 Euro und schreiben dazu, dass die Minderung für die Zeit des Ausfalls gilt. Ab dem 15. Januar zahlen sie wieder die volle Warmmiete von 850,00 Euro.

Mängelanzeige und Protokoll heben sie auf, weil der Vermieter die Quote bestreiten kann, und sie bitten ihn, die Minderung in der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen (BGH, VIII ZR 223/10).

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Mietminderung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: von der Kaltmiete zu mindern. Der BGH rechnet von der Bruttomiete einschließlich Betriebskostenvorauszahlung.

Bei 700 Euro Kaltmiete und 200 Euro Nebenkosten ergeben 25 Prozent Minderung 225,00 Euro statt 175,00 Euro, im Monat also 50 Euro mehr. Der zweite Fehler: den ganzen Monat zu kürzen, obwohl der Mangel nur einen Teil des Monats bestand.

Im Beispiel dauert der Mangel im März 22 von 31 Tagen, die Minderung beträgt dort 159,68 Euro und nicht 225,00 Euro.

Ebenso ist der Beginn des Mangels nicht automatisch der Beginn der Minderung: Hat der Vermieter den Mangel nicht gekannt und konnte deshalb nicht abhelfen, entfällt das Recht für die Zeit vor der Anzeige (§ 536c BGB).

Der dritte Fehler: Schimmelgefahr mit Schimmel zu verwechseln.

Wer nur Wärmebrücken in einer Wohnung hat, die dem Baustandard ihrer Entstehungszeit entspricht, kann nicht mindern (BGH, VIII ZR 271/17); ein sichtbarer Befall, den der Vermieter zu verantworten hat, rechtfertigt dagegen eine Minderung.

Der vierte Fehler: eine Quote als Anspruch zu lesen. Die 25 Prozent des Landgerichts Hamburg gelten für den entschiedenen Fall, nicht für jede Wohnung mit Schimmel.

Ein fünfter Fehler betrifft die Monate: Wer die Zeile für den Ausfall im Oktober wählt, aber einen Zeitraum im Januar einträgt, rechnet mit 20 statt 50 Prozent; die Monatswerte gehören zu den Monaten, für die das Gericht sie angesetzt hat.

Nächster Schritt

Mietminderung berechnen im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Mietminderung-Rechner macht aus Bruttomiete, Quote und Zeitraum den Betrag, den du für einen Mangel kürzen darfst, und zeigt ihn je Kalendermonat. Im Standardfall sind das 225,00 Euro für einen vollen Monat und 529,84 Euro für die 72 Tage vom 10.

März bis 20. Mai 2026. Die nächsten Schritte: den Mangel schriftlich anzeigen, Beweise sichern, die Quote mit einer Entscheidung belegen und nur um den Betrag kürzen, den du vertreten kannst.

Was zur Bruttomiete gehört, zeigt der Warmmiete-Rechner, wie die Minderung in die Abrechnung fließt, der Nebenkostenabrechnung-Rechner, und wann eine Kündigung wirkt, der Kündigungsfrist-Rechner für die Wohnung.

Nicht abgebildet sind Schadensersatz nach § 536a BGB, Mängel, die du bei Vertragsschluss kanntest, und Gewerbemiete. Die Quoten im Rechner sind keine Empfehlung, sondern Orientierung aus veröffentlichten Urteilen.

Stand ist Oktober 2026, der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Schimmel, Heizung, Wohnfläche und Modernisierung

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Minderung im Zeitraum: 562,10 € | Minderung für einen vollen Monat: 425,00 € | Dezember 370,16 € (27 von 31 Tagen) | Januar 191,94 € (14 von 31 Tagen) | Tage mit Mangel: 41

Heizung und Warmwasser fallen im Dezember aus, 850 € Warmmiete

Wie bestimmst du die Minderungsquote?
Quote aus einer Entscheidung wählen (mit Aktenzeichen)
Bruttomiete (Warmmiete) pro Monat
850 €
Mangelart und Entscheidung
Heizung und Warmwasser ausgefallen, Dezember bis Februar (AG Mitte, 20 C 318/21): 50 %
Beginn des Mangels
05.12.2025

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Minderung im Zeitraum: 2.693,34 € | Minderung für einen vollen Monat: 207,18 € | Geminderte Bruttomiete: 1.274,82 € | Quote: 13,98 % | Tage mit Mangel: 396

Wohnung 154,83 statt 180 m², 1.482 € Warmmiete (BGH-Fall)

Wie bestimmst du die Minderungsquote?
Wohnung ist kleiner als im Mietvertrag (Flächenabweichung)
Bruttomiete (Warmmiete) pro Monat
1.482 €
Wohnfläche laut Mietvertrag
180 m²
Tatsächliche Wohnfläche
154,83 m²

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Minderung im Zeitraum: 80,00 € | Minderung für einen vollen Monat: 80,00 € | Geminderte Bruttomiete: 720,00 € | Quote: 10 % | Tage mit Mangel: 31

Eigene Quote von 10 Prozent bei 800 € Warmmiete im März

Wie bestimmst du die Minderungsquote?
Eigene Quote in Prozent eingeben
Bruttomiete (Warmmiete) pro Monat
800 €
Eigene Minderungsquote
10 %
Beginn des Mangels
01.03.2026

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Minderung im Zeitraum: 600,00 € | Minderung für einen vollen Monat: 200,00 € | Tage mit Mangel: 183 | Tage, für die gemindert wird: 92

Fassadendämmung, 1.000 € Warmmiete, 20 Prozent von April bis September

Wie bestimmst du die Minderungsquote?
Eigene Quote in Prozent eingeben
Bruttomiete (Warmmiete) pro Monat
1.000 €
Eigene Minderungsquote
20 %
Beginn des Mangels
01.04.2026

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Minderung im Zeitraum: 600,00 € | Minderung für einen vollen Monat: 1.200,00 € | Geminderte Bruttomiete: 0,00 € | Quote: 100 % | Tage mit Mangel: 14

Wohnung zwei Wochen nicht nutzbar, 1.200 € Warmmiete im Februar

Wie bestimmst du die Minderungsquote?
Quote aus einer Entscheidung wählen (mit Aktenzeichen)
Bruttomiete (Warmmiete) pro Monat
1.200 €
Mangelart und Entscheidung
Wohnung nicht benutzbar, Tauglichkeit aufgehoben (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB): 100 %
Beginn des Mangels
01.02.2026

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Betriebskostenumlagen-RechnerVerteilung der jährlichen Betriebskosten auf einzelne Mieteinheiten nach Fläche, Personen und Heizkostenverordnung inklusive Nachzahlung oder Guthaben je Einheit.Mietausfall-RechnerBerechnet Mietausfall und bereinigte Renditekennzahlen bei einer Leerstandsquote – inklusive Cashflow, Break-even-Leerstandsquote und Szenarien.Indexmiete vs. StaffelmieteVergleicht Indexmiete und Staffelmiete aus Vermieter- und Mieterperspektive über einen wählbaren Zeitraum.ProzesskostenrechnerProzesskosten berechnen: Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gesamtrisiko bei Obsiegen, Unterliegen und Teilobsiegen – für 1. Instanz, Berufung und Revision.Mietpreisbremse-RechnerMietpreisbremse prüfen: zulässige Nettokaltmiete bei Mietbeginn (Vergleichsmiete plus 10 Prozent nach § 556d BGB), Überhöhung pro Monat und Rückforderung nach der Rüge, mit Vormiete, Modernisierung und Neubau als Ausnahmen.CO2-Abgabe-Vermieter-RechnerCO2-Abgabe Vermieter berechnen: Aufteilung der CO2-Kosten nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG mit Stufe, Vermieteranteil in Prozent und Euro, Mieteranteil und Erstattung bei Gasetagenheizung.Heizkostenabrechnung-RechnerBerechnet eine Beispiel-Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV: teilt Heiz- und Warmwasserkosten per Verteilschlüssel (50/50, 60/40, 70/30) in Grund- und Verbrauchskostenanteil auf und ermittelt Nachzahlung oder Guthaben je Wohnung.TagerechnerTage zwischen zwei Daten zählen – wahlweise mit Enddatum, als Arbeits- und Werktage ohne Feiertage, mit Wochentag – oder Datum plus/minus Tage berechnen.BaufinanzierungDarlehenssumme, monatliche Rate, Restschuld nach Zinsbindung und Eigenkapitalquote berechnenEigenkapitalBenötigtes Eigenkapital, fehlender Betrag und Zeit bis zum Kaufziel berechnenKaufnebenkostenGrunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision – Gesamtnebenkosten berechnenTilgungsplanVollständiger Tilgungsplan für ein Annuitätendarlehen mit monatlicher oder jährlicher Ansicht. Zeigt Zinsen, Tilgung, Restschuld und Sondertilgungen – unverzichtbar für jeden Immobilienkäufer.Mietrendite berechnen: Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite RechnerMietrendite einer Immobilie aus Kaufpreis, Jahresmiete, Kosten und Leerstand berechnen und Brutto-, Netto- sowie Eigenkapitalrendite nachvollziehbar prüfen.Pachtpreis-RechnerPachtpreis berechnen: Pacht je Hektar und Jahrespacht für Ackerland und Grünland nach Bundesland, mit Destatis-Durchschnitt 2023 als Vergleich, Bodenpunkten und Pacht über die Laufzeit.Kaufpreisfaktor ImmobilieKaufpreisfaktor- (Vervielfältiger-) Rechner für vermietete Immobilien: Faktor, Bruttorendite, Amortisationsdauer, Markteinordnung nach Lagetyp und maximaler Kaufpreis bei Zielrendite.

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  • Mietminderung vom 10. März bis 20. Mai 2026 bei 900 Euro Warmmiete und 25 Prozent: März 159,68 Euro, April 225,00 Euro, Mai 145,16 Euro, zusammen 529,84 Euro.

    Mietminderung: Aufteilung auf die Kalendermonate bei 900 € Warmmiete und 25 %

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           alt="Mietminderung vom 10. März bis 20. Mai 2026 bei 900 Euro Warmmiete und 25 Prozent: März 159,68 Euro, April 225,00 Euro, Mai 145,16 Euro, zusammen 529,84 Euro."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/mietminderung-rechner">Mietminderung: Aufteilung auf die Kalendermonate bei 900 € Warmmiete und 25 % auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Minderung pro Monat bei 900 Euro Warmmiete: 20 Prozent 180 Euro, 25 Prozent 225 Euro, 30 Prozent 270 Euro, 50 Prozent 450 Euro, 70 Prozent 630 Euro.

    Mietminderung: Monatsbetrag bei fünf Quoten aus Urteilen und 900 € Warmmiete

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           alt="Minderung pro Monat bei 900 Euro Warmmiete: 20 Prozent 180 Euro, 25 Prozent 225 Euro, 30 Prozent 270 Euro, 50 Prozent 450 Euro, 70 Prozent 630 Euro."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/mietminderung-rechner">Mietminderung: Monatsbetrag bei fünf Quoten aus Urteilen und 900 € Warmmiete auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Praxisfall Krämer: 850 Euro Warmmiete, 50 Prozent, Heizungsausfall von Dezember bis Januar, Dezember 370,16 Euro, Januar 191,94 Euro, zusammen 562,10 Euro.

    Mietminderung: Praxisfall Krämer mit Heizungsausfall im Dezember und Januar

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           alt="Praxisfall Krämer: 850 Euro Warmmiete, 50 Prozent, Heizungsausfall von Dezember bis Januar, Dezember 370,16 Euro, Januar 191,94 Euro, zusammen 562,10 Euro."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/mietminderung-rechner">Mietminderung: Praxisfall Krämer mit Heizungsausfall im Dezember und Januar auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Quoten sind Einzelentscheidungen einzelner Gerichte, keine verbindliche Tabelle; ob und in welcher Höhe du mindern darfst, hängt vom Mangel, seiner Dauer und deinem Mietvertrag ab. Kürzt du zu hoch, drohen Zahlungsrückstand und Kündigung. Lass den Einzelfall von einem Mieterverein oder einer Fachanwältin für Mietrecht prüfen.

Quelle: BGB §§ 536, 536c, 543, 569, BGH-Urteile VIII ZR 347/04, 295/03, 223/10, 271/17 und AG Mitte 20 C 318/21, LG Hamburg 307 S 39/09, LG Berlin 61 S 37/02 und 63 S 188/10, Stand Oktober 2026; Quoten sind Einzelentscheidungen.

Stand: 2026-10-08

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
08. Oktober 2026
Fachbereich
Immobilien / Mieten
Formeln basieren auf
Minderung je Kalendermonat = Bruttomiete × Quote × Tage mit Mangel / Tage des Monats, auf den Cent gerundet, Summe über alle Monate (§ 536 Abs. 1 BGB, Bemessungsgrundlage Bruttomiete nach BGH VIII ZR 347/04); Quote bei Flächenabweichung = (Vertragsfläche − tatsächliche Fläche) / Vertragsfläche, wenn mehr als 10 Prozent (BGH VIII ZR 295/03 und 347/04); energetische Modernisierung: erste drei Monate außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Mietminderung-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/mietminderung-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Mietminderung-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/mietminderung-rechner

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