Überblick
Mietminderung berechnen: Bruttomiete, Quote und Tage
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Mietminderung heißt: Hat die Wohnung einen Mangel, zahlst du für die Dauer des Mangels weniger Miete. Nach § 536 BGB entfällt die Miete ganz, solange die Tauglichkeit der Wohnung aufgehoben ist, und sie sinkt auf eine angemessen herabgesetzte Miete, solange die Tauglichkeit nur gemindert ist.
Der Mangel kann Schimmel sein, ein Heizungsausfall, Baulärm oder eine zu kleine Wohnfläche; entscheidend ist, wie stark er den Gebrauch beeinträchtigt, und eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht.
Bemessungsgrundlage ist die Bruttomiete, also die Warmmiete mit Betriebskostenvorauszahlung (BGH, VIII ZR 347/04). Dieser Rechner nimmt Bruttomiete, Quote und Zeitraum und teilt die Minderung tagesgenau auf die Kalendermonate auf.
Die Quote kommt aus einer Gerichtsentscheidung mit Aktenzeichen, aus der Abweichung der Wohnfläche vom Mietvertrag oder aus deiner eigenen Annahme. Bei 900 Euro Warmmiete und 25 Prozent wegen erheblichen Schimmelpilzbefalls vom 10. März bis 20.
Mai 2026 ergeben sich 529,84 Euro: 159,68 Euro für März, 225,00 Euro für April und 145,16 Euro für Mai. Eine verbindliche Quotentabelle gibt es nicht.
Die Quoten im Rechner sind Einzelfälle einzelner Gerichte; über die Höhe der Mietminderung in deiner Wohnung entscheidet das Ausmaß der Beeinträchtigung.