Überblick
Was ist der Mieterhöhungs-Rechner: Kappungsgrenze prüfen?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Mit dem Mieterhöhung-Rechner prüfst du, ob und in welcher Höhe eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete rechnerisch möglich sein könnte. Er unterstützt Vermieterinnen und Vermieter dabei, aus aktueller Nettokaltmiete, Wohnfläche, Vergleichsmiete, Fristen und Kappungsgrenze einen möglichen Erhöhungsbetrag sowie den frühesten Zeitpunkt für Ankündigung und Wirksamkeit sauber vorzuprüfen.
Die zulässige Erhöhung ist immer der kleinere Wert aus dem Abstand zur Vergleichsmiete und dem verbleibenden Kappungsrahmen, der frühere Erhöhungen der letzten drei Jahre berücksichtigt.
Weil die Vergleichsmiete pro Quadratmeter angegeben wird, muss sie für den Vergleich auf die gesamte Wohnfläche umgerechnet werden.
Das Ergebnis ist eine rechnerische Vorprüfung, die zeigt, welcher Betrag im Rahmen von Kappungsgrenze und Frist überhaupt durchsetzbar wäre, bevor ein formgerechtes Erhöhungsschreiben sinnvoll wird.
Nach § 558 BGB darf die Miete nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus angehoben werden, und es gilt die sogenannte Kappungsgrenze: In normalen Märkten sind maximal 20 % in drei Jahren möglich, in angespannten Wohnungsmärkten nur 15 % in drei Jahren.
Welche Gemeinden als angespannt gelten, legt die jeweilige Landesregierung nach § 558 Abs. 3 BGB per Rechtsverordnung fest — maßgeblich sind dabei unter anderem überdurchschnittlich steigende Mieten, eine hohe Mietbelastung und ein geringer Leerstand bei wachsender Bevölkerung.
Eine Kündigungsfrist gibt es dabei nicht: Nach § 558b BGB hat der Mieter nach Zugang des Erhöhungsverlangens eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats, die erhöhte Miete ist ab Beginn des dritten Kalendermonats zu zahlen — der Rechner berechnet das Wirksamkeitsdatum als das spätere von zwei Terminen: Beginn des dritten Kalendermonats nach Ankündigung oder fünfzehn Monate nach Mietbeginn beziehungsweise letzter Erhöhung.
Ein Beispiel: Bei 1.000 Euro Miete, 15-%-Kappungsgrenze und bereits 50 Euro Erhöhung in den letzten drei Jahren darf die Miete um maximal 100 Euro angehoben werden (150 − 50).
Vermieter müssen eine Mieterhöhung spätestens 3 Monate vorher in Textform ankündigen (§ 558a BGB). Eine korrekte Mieterhöhung muss in Textform erfolgen, eine Begründung enthalten (z. B. Mietspiegel) und § 558a BGB entsprechen.
Nach einer Mieterhöhung gilt eine Sperrfrist von 15 Monaten (§ 558 Abs. 1 BGB), nicht 24 Monate — erst dann ist die nächste Erhöhung zulässig.