Überblick
Was ist der Mieterhöhungs-Rechner: Kappungsgrenze prüfen?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Mit dem Mieterhöhung-Rechner prüfst du, ob und in welcher Höhe eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete rechnerisch möglich sein könnte. Er unterstützt Vermieterinnen und Vermieter dabei, aus aktueller Nettokaltmiete, Wohnfläche, Vergleichsmiete, Fristen und Kappungsgrenze einen möglichen Erhöhungsbetrag sowie den frühesten Zeitpunkt für Ankündigung und Wirksamkeit sauber vorzuprüfen.
Die zulässige Erhöhung ist immer der kleinere Wert aus dem Abstand zur Vergleichsmiete und dem verbleibenden Kappungsrahmen, der frühere Erhöhungen der letzten drei Jahre berücksichtigt.
Weil die Vergleichsmiete pro Quadratmeter angegeben wird, muss sie für den Vergleich auf die gesamte Wohnfläche umgerechnet werden.
Das Ergebnis ist eine rechnerische Vorprüfung, die zeigt, welcher Betrag im Rahmen von Kappungsgrenze und Frist überhaupt durchsetzbar wäre, bevor ein formgerechtes Erhöhungsschreiben sinnvoll wird. Wie viel Mieterhöhung ist zulässig?
Nach § 558 BGB darf die Miete nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus angehoben werden, und es gilt die sogenannte Kappungsgrenze: In normalen Märkten sind maximal 20 % in drei Jahren möglich, in angespannten Märkten (ab 7 Jahre Leerstandsquote unter 5 %) nur 15 % in drei Jahren.
Die erforderliche Kündigungsfrist für die Ankündigung beträgt mindestens einen Monat, die Wirksamkeit tritt drei Monate später ein — also insgesamt mindestens vier Monate Vorlauf.
Ein Beispiel: Bei 1.000 Euro Miete, 15-%-Kappungsgrenze und bereits 50 Euro Erhöhung in den letzten drei Jahren darf die Miete um maximal 100 Euro angehoben werden (150 − 50).