Überblick
Was ist der Renten-Steuer-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wie viel Steuer auf deine gesetzliche Rente anfällt und wie viel netto übrig bleibt, rechnet dir der Renten-Steuer-Rechner vor. Die Kernfrage: Muss ich als Rentner Steuern zahlen – und wenn ja, wie viel?
Anders als beim Arbeitslohn ist nicht die ganze Rente steuerpflichtig, sondern nur ein bestimmter Anteil, der sogenannte Besteuerungsanteil.
Er richtet sich nach dem Jahr deines Rentenbeginns: Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent versteuern, 16 Prozent bleiben als dauerhafter Rentenfreibetrag steuerfrei (Deutsche Rentenversicherung, § 22 EStG).
Der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Anteil, den Rentenfreibetrag, dein zu versteuerndes Einkommen, die Einkommensteuer, eine optionale Kirchensteuer sowie die Netto-Rente pro Jahr und pro Monat.
Hinweis: Die ausgewiesene Netto-Rente zeigt den Betrag nach Abzug der Einkommensteuer — Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht enthalten; real überwiesen werden entsprechend rund 11–12 Prozent weniger.
Wer wegen Erwerbsminderung Rente bezieht und zunächst die Bruttohöhe ermitteln möchte, nutzt den Erwerbsminderungsrenten-Rechner. Er richtet sich an Neu-Rentner, an Menschen kurz vor dem Ruhestand und an alle, die prüfen wollen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung. Bis zu welcher Rente zahlt man keine Steuern?
Bei Rentenbeginn 2026 bleibt eine gesetzliche Rente bis rund 14.900 Euro im Jahr (rund 1.240 Euro im Monat) steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.
Grund: 84 Prozent Besteuerungsanteil, Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbeträge (insgesamt 138 Euro) sowie der Grundfreibetrag von 12.348 Euro.
Wer absetzbare KV/PV-Beiträge als Sonderausgaben geltend macht, kann die Grenze auf überschlägig 17.300 bis 17.500 Euro anheben.
Wie stark das Rentenbeginn-Jahr wirkt, siehst du an den Rändern der Kohortentabelle: Für einen Rentenbeginn 2020 sind 80 Prozent steuerpflichtig, für 2030 schon 86 Prozent, und ab dem Rentenbeginn 2058 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig – der Rentenfreibetrag beträgt dann null.
Seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte je Jahrgang statt um einen ganzen Punkt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG).