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Rente versteuern Rechner 2026: Steuer auf Rente berechnen

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Kirchensteuer
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Kurzantwort

Renten-Steuer-Rechner: Brutto-Monatsrente, Jahr des Rentenbeginns, weitere Einkünfte und Kirchensteuer eingeben und Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen, Einkommensteuer und Netto-Rente erhalten. Keine Steuerberatung, Stand 2026.

Steuer auf die gesetzliche Rente 2026 berechnen: Besteuerungsanteil (84 %)

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Renten-Steuer-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Steuer auf deine gesetzliche Rente anfällt und wie viel netto übrig bleibt, rechnet dir der Renten-Steuer-Rechner vor. Die Kernfrage: Muss ich als Rentner Steuern zahlen – und wenn ja, wie viel?

Anders als beim Arbeitslohn ist nicht die ganze Rente steuerpflichtig, sondern nur ein bestimmter Anteil, der sogenannte Besteuerungsanteil.

Er richtet sich nach dem Jahr deines Rentenbeginns: Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent versteuern, 16 Prozent bleiben als dauerhafter Rentenfreibetrag steuerfrei (Deutsche Rentenversicherung, § 22 EStG).

Der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Anteil, den Rentenfreibetrag, dein zu versteuerndes Einkommen, die Einkommensteuer, eine optionale Kirchensteuer sowie die Netto-Rente pro Jahr und pro Monat.

Hinweis: Die ausgewiesene Netto-Rente zeigt den Betrag nach Abzug der Einkommensteuer — Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht enthalten; real überwiesen werden entsprechend rund 11–12 Prozent weniger.

Wer wegen Erwerbsminderung Rente bezieht und zunächst die Bruttohöhe ermitteln möchte, nutzt den Erwerbsminderungsrenten-Rechner. Er richtet sich an Neu-Rentner, an Menschen kurz vor dem Ruhestand und an alle, die prüfen wollen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung. Bis zu welcher Rente zahlt man keine Steuern?

Bei Rentenbeginn 2026 bleibt eine gesetzliche Rente bis rund 14.900 Euro im Jahr (rund 1.240 Euro im Monat) steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.

Grund: 84 Prozent Besteuerungsanteil, Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbeträge (insgesamt 138 Euro) sowie der Grundfreibetrag von 12.348 Euro.

Wer absetzbare KV/PV-Beiträge als Sonderausgaben geltend macht, kann die Grenze auf überschlägig 17.300 bis 17.500 Euro anheben.

Wie stark das Rentenbeginn-Jahr wirkt, siehst du an den Rändern der Kohortentabelle: Für einen Rentenbeginn 2020 sind 80 Prozent steuerpflichtig, für 2030 schon 86 Prozent, und ab dem Rentenbeginn 2058 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig – der Rentenfreibetrag beträgt dann null.

Seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte je Jahrgang statt um einen ganzen Punkt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG). Steuerpflichtiger Rentenanteil steigt von 50 auf 100 Prozent

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst vier Werte ein. Die monatliche Bruttorente ist deine gesetzliche Rente vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – sie steht in deinem Rentenbescheid.

Das Jahr des Rentenbeginns bestimmt den Besteuerungsanteil; entscheidend ist das Jahr, in dem die Rente erstmals gezahlt wurde, nicht dein aktuelles Alter.

Bei den weiteren Einkünften trägst du zu versteuernde Nebeneinkünfte pro Jahr ein, etwa aus einer Betriebsrente, aus Vermietung oder einem Minijob – lasse das Feld auf null, wenn du nur die gesetzliche Rente beziehst.

Bei der Kirchensteuer wählst du zwischen keiner Kirchensteuer, 8 Prozent (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (übrige Bundesländer).

Häufige Eingabefehler: die Rente nach Abzug der Krankenversicherung statt brutto einzutragen, das falsche Rentenbeginn-Jahr zu wählen oder Betriebsrenten und Riester-Auszahlungen zu vergessen, die ebenfalls steuerpflichtig sind.

Je vollständiger deine Einkünfte, desto realistischer die berechnete Steuer.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Rentensteuer entsteht in vier Schritten. Schritt 1: Jahresbruttorente = monatliche Rente mal zwölf.

Schritt 2: steuerpflichtiger Teil = Jahresbruttorente mal Besteuerungsanteil; der Rest ist der dauerhaft festgeschriebene Rentenfreibetrag.

Schritt 3: zu versteuerndes Einkommen = steuerpflichtiger Rententeil minus Werbungskosten-Pauschbetrag (102 Euro) plus weitere Einkünfte minus Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro).

Schritt 4: Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif 2026 angewendet; der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro.

Beispiel Rentenbeginn 2026, 1.600 Euro Monatsrente: Jahresbruttorente 19.200 Euro, davon 84 Prozent steuerpflichtig ergibt 16.128 Euro, Rentenfreibetrag 3.072 Euro.

Nach den Pauschbeträgen beträgt das zu versteuernde Einkommen 15.990 Euro, die Einkommensteuer rund 631 Euro. Es bleiben etwa 18.569 Euro netto im Jahr. Wie sich der Tarif auf andere Einkommen auswirkt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

An dieser Rechenkette wird das sogenannte Kohortenprinzip der Rentenbesteuerung sichtbar: Nicht die gesamte Rente ist steuerpflichtig, sondern nur der Besteuerungsanteil, dessen Höhe sich allein nach dem Jahr deines Rentenbeginns bemisst und für den gesamten weiteren Rentenbezug festgeschrieben bleibt.

Der steuerfrei bleibende Teil wird als fester Eurobetrag ermittelt und wächst später nicht mit, weshalb spätere Rentenanpassungen in voller Höhe steuerlich zu Buche schlagen.

Der Rechner bildet die Grundzüge der Einzelveranlagung ab und lässt individuelle Positionen wie absetzbare Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen außen vor.

Er liefert damit einen Orientierungswert, aber keine verbindliche Steuerfestsetzung – maßgeblich ist stets der Bescheid deines Finanzamts. Berechnungsweg von der Jahresbruttorente zur Einkommensteuer

Nachschlagen

Besteuerungsanteil der Rente nach Rentenbeginn (2005–2058)

Der Besteuerungsanteil legt fest, welcher Prozentsatz der Jahresbruttorente steuerpflichtig ist. Er wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und gilt lebenslang. Der verbleibende Rentenfreibetrag wird im ersten auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahr als fester Euro-Betrag eingefroren (§ 22 Nr. 1 S. 3 Bu. a Dbu. aa EStG). Ab dem Jahrgang 2058 wird die Rente vollständig besteuert. Konkrete Steuerbeträge nach Monatsrente für Rentenbeginn 2026 findest du in der Tabelle weiter unten.

Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag nach Renteneintritts-Jahrgang gemäß § 22 EStG (Wachstumschancengesetz)
RentenbeginnBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
2005 oder früher50 %50 %
201060 %40 %
201570 %30 %
202080 %20 %
202181 %19 %
202282 %18 %
202382,5 %17,5 %
202483 %17 %
202583,5 %16,5 %
202684 %16 %
202784,5 %15,5 %
202885 %15 %
203086 %14 %
203588,5 %11,5 %
204091 %9 %
205096 %4 %
2058100 %0 %

Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG, angepasst durch Wachstumschancengesetz (ab 2023 nur noch +0,5 Prozentpunkte je Jahr statt zuvor +1). Der Freibetrag wird als Euro-Betrag im ersten auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahr fixiert und bleibt lebenslang unverändert — spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Steuerbeträge im Einleitungstext: Einzelveranlagung, Grundfreibetrag 12.348 € (2026), ohne Kirchensteuer, ohne absetzbare KV-/PV-Beiträge. In der Praxis fällt die Steuer meist niedriger aus.

Einkommensteuer nach Monatsrente (Rentenbeginn 2026, alleinstehend)

Tabelle für häufige Rentenbeträge bei Rentenbeginn 2026. Grundlage: 84 % Besteuerungsanteil, Grundfreibetrag 12.348 €, Werbungskosten-Pauschbetrag 102 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €. Kirchensteuer und KV/PV-Beiträge nicht berücksichtigt — die tatsächliche Netto-Rente liegt entsprechend niedriger.

Alle Werte aus dem Renten-Steuer-Rechner (Rentenbeginn 2026, 84 % Besteuerungsanteil, ohne Kirchensteuer, ohne KV/PV-Abzug)
MonatsrenteJahresbruttorentezvEEinkommensteuer/JahrNetto-Rente/Jahr
1.000 €12.000 €9.942 €0 €12.000 €
1.200 €14.400 €11.958 €0 €14.400 €
1.400 €16.800 €13.974 €251,82 €16.548,18 €
1.600 €19.200 €15.990 €631,18 €18.568,82 €
1.800 €21.600 €18.006 €1.084,56 €20.515,44 €
2.000 €24.000 €20.022 €1.576,28 €22.423,72 €
2.200 €26.400 €22.038 €2.082,06 €24.317,94 €
2.400 €28.800 €24.054 €2.601,92 €26.198,08 €
2.600 €31.200 €26.070 €3.135,85 €28.064,15 €
2.800 €33.600 €28.086 €3.683,84 €29.916,16 €
3.000 €36.000 €30.102 €4.245,91 €31.754,09 €

Alle Beträge aus dem Renten-Steuer-Rechner (run-calc, Stand 2026). Einzelveranlagung, kein Kirchensteuer-Abzug, keine KV/PV-Beiträge — die reale Netto-Rente liegt entsprechend niedriger. Rentenbeträge bis 1.239 € im Monat bei Rentenbeginn 2026 bleiben ohne weitere Einkünfte steuerfrei.

Ausblick

Was ändert sich 2027 bei der Rentenbesteuerung?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Der Besteuerungsanteil steigt für den Rentenjahrgang 2027 von 84 Prozent (Rentenbeginn 2026) auf 84,5 Prozent – das ist bereits geltendes Recht nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG (Wachstumschancengesetz) und keine Entwurfsregelung. Bei 1.240 Euro Monatsrente sinkt der Rentenfreibetrag dadurch von 2.380,80 Euro (Rentenbeginn 2026) auf 2.306,40 Euro (Rentenbeginn 2027).
  • Der Grundfreibetrag soll 2027 laut Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 (vorgelegt am 18.08.2026) von 12.348 Euro auf 12.564 Euro je Person steigen; der Entwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren und kann sich bis zum Beschluss noch ändern.
  • Rechnerisch ergäbe die Kombination aus dem bereits feststehenden Besteuerungsanteil 2027 (84,5 Prozent) und dem noch nicht beschlossenen Grundfreibetrag-Entwurf (12.564 Euro) eine steuerfreie Grenze von rund 15.030 Euro Jahresrente beziehungsweise rund 1.253 Euro im Monat ohne weitere Einkünfte – etwa 130 Euro mehr als die entsprechende Grenze 2026 von rund 14.900 Euro. Dieser Rechner selbst rechnet weiterhin mit dem geltenden Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro, bis der Grundfreibetrag 2027 amtlich feststeht.

Stand: 24.09.2026 · Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG (Besteuerungsanteil, Wachstumschancengesetz); BMF-Referentenentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Grundfreibetrag, vorgelegt 18.08.2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Renten-Steuer-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Muss ich meine Rente versteuern?

Grundsätzlich ja, aber nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig, und Steuern fallen erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Dieser beträgt 2026 für Ledige 12.348 Euro, Verheiratete mit Zusammenveranlagung profitieren vom doppelten Betrag.

Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent, 16 Prozent bleiben als dauerhafter Rentenfreibetrag steuerfrei.

Die nachgelagerte Besteuerung wurde 2005 eingeführt und bewirkt, dass jeder neue Rentenjahrgang einen höheren steuerpflichtigen Anteil hat.

Nur wenn der steuerpflichtige Teil zusammen mit weiteren Einkünften den Grundfreibetrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig. Der Rechner zeigt dir den steuerpflichtigen Anteil, das zu versteuernde Einkommen und die voraussichtliche Steuer.

Wer beispielsweise seit 2015 in Rente ist, gibt Rentenbeginn 2015 ein und erhält sofort den korrekten Besteuerungsanteil von 70 Prozent – zusammen mit dem zu versteuernden Einkommen und der voraussichtlichen Steuerlast.

Er ersetzt keine Steuerberatung.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil 2026?

Für alle, die 2026 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen, beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent (Deutsche Rentenversicherung).

Das heißt: 84 Prozent der Jahresbruttorente sind steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei.

Der Anteil richtet sich nach dem Kohortenprinzip und steigt mit jedem späteren Rentenbeginn: 2025 waren es 83,5 Prozent, 2027 sind es 84,5 Prozent.

Seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, sodass erst der Rentnerjahrgang 2058 seine Rente zu 100 Prozent versteuern muss.

Wer bereits früher in Rente gegangen ist, hat einen niedrigeren Besteuerungsanteil – zum Beispiel 80 Prozent bei Rentenbeginn 2020, 70 Prozent bei Rentenbeginn 2015 und nur 60 Prozent bei Rentenbeginn 2010.

Im Rechner wählst du dein Renteneinstiegsjahr aus, und der passende Besteuerungsanteil wird automatisch ermittelt.

Ein Rentner mit Rentenbeginn 2010 und einer Monatsrente von 1.500 Euro hat damit nur 900 Euro monatlich steuerpflichtig – ein deutlich günstigeres Ergebnis als bei einem Renteneintritt 2026.

Was ist der Rentenfreibetrag und bleibt er gleich?

Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil deiner Rente. Er ergibt sich aus dem nicht besteuerten Anteil – bei Rentenbeginn 2026 also 16 Prozent der Jahresbruttorente.

Wichtig: Dieser Freibetrag wird im ersten auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt dann lebenslang unverändert.

Bei 19.200 Euro Jahresrente sind das rund 3.072 Euro, bei einer Monatsrente von 2.000 Euro wären es rund 3.840 Euro Freibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind dagegen voll steuerpflichtig und werden nicht durch den Freibetrag geschützt.

Deshalb steigt der steuerpflichtige Anteil deiner Rente über die Jahre real an, obwohl der Prozentsatz bei Rentenbeginn festgelegt wurde.

Gibst du im Rechner eine Monatsrente von 1.200 Euro und Rentenbeginn 2026 ein, zeigt er einen Rentenfreibetrag von 2.304 Euro pro Jahr — das ist der Betrag, der im ersten auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahr gesetzlich eingefroren wird (§ 22 EStG).

Steigt die Rente später auf 1.400 Euro, bleibt dieser Freibetrag rechtlich bei 2.304 Euro; der Rechner selbst leitet ihn dagegen jedes Mal neu aus der eingegebenen Rente ab.

Bestandsrentner sollten daher die Rente des ersten vollen Rentenjahres eingeben, um den korrekten eingefrorenen Freibetrag zu ermitteln. Die Erhöhung um 200 Euro im Monat ist voll steuerpflichtig und wird nicht durch den Freibetrag geschützt.

Ab welcher Rentenhöhe muss ich Steuern zahlen?

Als grobe Orientierung: Bei Rentenbeginn 2026 und einem Besteuerungsanteil von 84 Prozent bleibt eine gesetzliche Rente bis rund 14.900 Euro im Jahr steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen – das sind etwa 1.240 Euro Monatsrente.

Grund ist das Zusammenspiel aus Rentenfreibetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag (102 Euro), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro) und Grundfreibetrag (12.348 Euro): (12.348 + 138) ÷ 0,84 ≈ 14.864 Euro.

Absetzbare Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge heben diese Grenze noch etwas an – berücksichtigt man sie als Sonderausgaben, verschiebt sich die steuerfreie Grenze auf überschlägig 17.300 bis 17.500 Euro Jahresrente.

Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, wird Steuer fällig. Bei 1.600 Euro Monatsrente sind es rechnerisch rund 631 Euro Einkommensteuer im Jahr. Weitere Einkünfte senken diese Freigrenze deutlich.

Wer zum Beispiel neben 1.200 Euro Monatsrente noch 2.400 Euro Mieteinnahmen im Jahr bezieht, erhöht damit das zu versteuernde Einkommen und kann auch bei einer eigentlich steuerfreien Rente in die Steuerpflicht rutschen.

Gib dein Nebeneinkommen daher immer vollständig als weitere Einkünfte ein.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Das hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Übersteigt es den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), besteht in der Regel Erklärungspflicht. Der Rechner zeigt dir an, ob dein zu versteuerndes Einkommen über dieser Grenze liegt.

Viele Rentner sind erklärungspflichtig, ohne es zu wissen – das Finanzamt fordert Erklärungen auch rückwirkend für mehrere Jahre an, was zu Nachzahlungen führen kann.

Die Festsetzungsverjährung beträgt in der Regel vier Jahre, bei Steuerhinterziehung sogar zehn Jahre.

Umgekehrt kann sich eine freiwillige Erklärung lohnen: Wer Krankenversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend macht, zahlt oft weniger oder bekommt Geld zurück.

Mit dem Rechner kannst du schnell prüfen, ob dein zu versteuerndes Einkommen die Pflichtgrenze überschreitet – bei 1.200 Euro Monatsrente und Rentenbeginn 2020 (Besteuerungsanteil 80 Prozent) ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 11.382 Euro und damit knapp unter der Grenze.

Schon 100 Euro Mieteinnahmen im Monat würden die Erklärungspflicht jedoch auslösen. Im Zweifel hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

Werden Betriebsrente und Riester-Rente auch besteuert?

Ja, aber nach eigenen Regeln. Betriebsrenten aus der Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse sind in der Auszahlungsphase in der Regel voll steuerpflichtig und müssen zusätzlich zur gesetzlichen Rente versteuert werden.

Auch Riester-Renten werden in der Auszahlung voll besteuert, weil die Beiträge zuvor gefördert wurden. Dasselbe gilt für die Rürup-Rente (Basisrente), deren Beiträge ebenfalls steuerlich begünstigt waren.

Diese Zahlungen erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen und können dich über den Grundfreibetrag heben, selbst wenn die gesetzliche Rente allein steuerfrei bliebe.

Trage solche Bezüge deshalb im Feld weitere Einkünfte ein, damit die Rechnung realistisch wird.

Wer neben 1.200 Euro gesetzlicher Rente noch 400 Euro Betriebsrente pro Monat erhält, hat dadurch allein 4.800 Euro zusätzliches zu versteuerndes Einkommen im Jahr – das kann eine bis dahin steuerfreie Situation grundlegend verändern und zu einer Steuerpflicht von mehreren Hundert Euro führen.

Für Betriebsrenten gelten zudem oft eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der Rechner bildet die Grundsystematik ab.

Kann ich meine Krankenversicherungsbeiträge absetzen?

Ja. Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Rentner kannst du als Sonderausgaben in voller Höhe von der Steuer absetzen. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen spürbar und damit die Steuer.

Dieser Rechner berücksichtigt die Beiträge bewusst noch nicht – die tatsächliche Steuer fällt dadurch in der Praxis meist niedriger aus als hier angezeigt, die Beiträge wirken also zu deinen Gunsten.

Ähnlich absetzbar sind bestimmte weitere Vorsorgeaufwendungen sowie außergewöhnliche Belastungen, etwa hohe Krankheitskosten. Auch Spenden und Kirchensteuer mindern das zu versteuernde Einkommen.

Wer diese Posten in der Steuererklärung angibt, verschiebt die Grenze, ab der überhaupt Steuer anfällt, nach oben.

Zahlt ein Rentner monatlich 250 Euro für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, sinkt das zu versteuernde Einkommen um 3.000 Euro im Jahr – das kann die tatsächliche Steuerlast im Vergleich zur Rechnerausgabe erheblich verringern, im günstigen Fall auf unter 100 Euro.

Ein Lohnsteuerhilfeverein hilft bei der konkreten Berechnung.

Wie wirkt sich eine Rentenerhöhung auf die Steuer aus?

Rentenerhöhungen sind vollständig steuerpflichtig. Weil der Rentenfreibetrag als fester Euro-Betrag im ersten auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahr eingefroren wird, schützt er nur den ursprünglichen Rententeil.

Jede spätere Anpassung – zum Beispiel die jährliche Rentenerhöhung zum 1. Juli – kommt oben voll obendrauf und ist zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Dadurch steigt der reale steuerpflichtige Anteil deiner Rente über die Jahre, auch wenn der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn festgelegt wurde.

Das kann dazu führen, dass Rentner, die bei Rentenbeginn knapp steuerfrei waren, nach einigen Erhöhungen doch steuerpflichtig werden.

Ein Beispiel: Steigt die Rente durch Erhöhungen von 1.400 auf 1.600 Euro im Monat, können rund 630 Euro Jahressteuer anfallen. Rechne deine Steuer daher regelmäßig neu und lege gegebenenfalls Rücklagen für eine mögliche Nachzahlung zurück.

Mit dem Rechner lässt sich dieses Szenario schnell simulieren: Gib nacheinander 1.200 Euro und dann 1.600 Euro Monatsrente bei gleichem Rentenbeginn ein, um die Steuersteigerung abzulesen – von null auf 631 Euro zeigt das Werkzeug den Effekt von Rentenerhöhungen auf einen Blick.

Was berechnet der Steuerrechner fuer Rentner genau?

Der Steuerrechner fuer Rentner ermittelt aus deiner monatlichen Bruttorente und dem Rentenbeginn-Jahr, wie viel Einkommensteuer auf die gesetzliche Rente anfaellt.

Der Rechenweg beginnt mit dem Besteuerungsanteil, der vom Rentenbeginn-Jahr abhaengt: Fuer 2026 sind 84 Prozent der Jahresbruttorente steuerpflichtig, die restlichen 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei.

Vom steuerpflichtigen Anteil zieht der Rechner den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab und addiert eventuelle weitere Einkuenfte, etwa aus einer Betriebsrente oder aus Vermietung.

Liegt das so ermittelte zu versteuernde Einkommen ueber dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, wendet der Rechner den Einkommensteuertarif nach Paragraf 32a EStG 2026 an und weist die faellige Steuer aus.

Absetzbare Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege sind im Rechner bewusst noch nicht enthalten, sodass die tatsaechliche Steuer in der Praxis niedriger ausfaellt.

Anders als ein allgemeiner Einkommensteuer-Rechner ist dieses Werkzeug auf die Besonderheiten der Rentenbesteuerung zugeschnitten: Es kennt die Besteuerungsanteils-Tabelle aller Rentenbeginnjahrgaenge seit 2005 und berechnet den Rentenfreibetrag automatisch.

Das Ergebnis zeigt Steuer pro Jahr und pro Monat sowie die verbleibende Netto-Rente.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte entscheiden über deine Steuerlast. Erstens der Rentenfreibetrag: Er wird im zweiten Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt lebenslang gleich – spätere Rentenerhöhungen sind dagegen voll steuerpflichtig, sodass der steuerpflichtige Anteil mit den Jahren real steigt.

Zweitens die Krankenversicherungsbeiträge: Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du als Sonderausgaben absetzen, was die Steuer spürbar senkt – dieser Rechner berücksichtigt sie noch nicht, sie wirken also zu deinen Gunsten.

Drittens weitere Einkünfte: Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder ein Minijob erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen und können dich über den Grundfreibetrag heben.

Viertens die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, hol dir über die Anlage KAP zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

Prüfe mit dem Einkommensteuer-Rechner, wie sich zusätzliche Einkünfte auswirken, und ziehe bei Unsicherheit einen Lohnsteuerhilfeverein hinzu.

Und behalte die zeitliche Dynamik im Blick: Weil der Rentenfreibetrag als fester Betrag eingefroren wird, künftige Rentenerhöhungen aber voll steuerpflichtig sind, kann in die Steuerpflicht hineinwachsen, wer heute noch knapp darunter liegt.

Prüfe deine Lage daher nicht nur einmalig, sondern immer dann, wenn sich deine Renten oder weitere Einkünfte spürbar ändern.

Zwei Durchläufe zeigen, wie schmal der Grat zur Steuerpflicht ist: Bei 1.200 Euro Monatsrente und Rentenbeginn 2026 bleibt das zu versteuernde Einkommen mit 11.958 Euro knapp unter dem Grundfreibetrag – der Rechner weist null Euro Steuer aus und verneint die Erklärungspflicht.

Bei 1.600 Euro kippt beides zugleich. Die Kirchensteuer kommt gegebenenfalls obendrauf: Neun Prozent auf 631,18 Euro Einkommensteuer sind 56,81 Euro im Jahr, die deine Netto-Rente zusätzlich mindern.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine Rentnerin mit Rentenbeginn 2026 bezieht 1.600 Euro gesetzliche Rente im Monat und hat keine weiteren Einkünfte.

Schritt 1 – Besteuerungsanteil: 84 Prozent von 19.200 Euro Jahresrente sind 16.128 Euro steuerpflichtig, der Rentenfreibetrag beträgt dauerhaft 3.072 Euro.

Schritt 2 – zu versteuerndes Einkommen: Nach Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag bleiben 15.990 Euro, die über dem Grundfreibetrag liegen.

Schritt 3 – Steuer: Es fallen rund 631 Euro Einkommensteuer an, netto bleiben etwa 18.569 Euro im Jahr oder rund 1.547 Euro im Monat.

Schritt 4 – Pflichten: Weil das zu versteuernde Einkommen über 12.348 Euro liegt, muss sie voraussichtlich eine Steuererklärung abgeben. Sie senkt ihre Steuer, indem sie ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben angibt.

Für die laufende Haushaltsplanung nutzt sie ergänzend den Brutto-Netto-Rechner.

Verallgemeinert lässt sich der Fall so lesen: Ob überhaupt Steuer anfällt, entscheidet sich daran, ob das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt – liegt es darunter, bleibt die Rente effektiv steuerfrei, ohne dass dies ein dauerhaftes Versprechen wäre.

Wer neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte bezieht, etwa aus einer Betriebsrente, aus Vermietung oder einem Minijob, rückt schneller über den Freibetrag und sollte alle Einkommensquellen zusammen betrachten.

Umgekehrt senken absetzbare Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie weitere Vorsorgeaufwendungen die tatsächliche Belastung gegenüber dieser vereinfachten Schätzung.

Ob am Ende eine Steuererklärung abzugeben ist, hängt vom Einzelfall ab und wird vom Finanzamt festgestellt; im Zweifel hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine steuerberatende Person weiter.

Die hier gezeigte Rechnung ersetzt diese Prüfung nicht, sondern ordnet die eigene Lage nur grob ein. Brutto-Rente und Netto-Rente im Jahresvergleich

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: zu glauben, Rentner zahlten grundsätzlich keine Steuern. Ob Steuern anfallen, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab – liegt es über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, wird Einkommensteuer fällig.

Zweiter Fehler: den vollen Rentenbetrag zu versteuern. Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil, für Rentenbeginn 2026 also 84 Prozent.

Dritter Fehler: das Rentenbeginn-Jahr falsch anzugeben; ein späteres Jahr bedeutet einen höheren steuerpflichtigen Anteil und damit mehr Steuer.

Vierter Fehler: Betriebsrenten, Riester-Renten oder Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen zu vergessen – sie sind ebenfalls steuerpflichtig und werden teils anders besteuert als die gesetzliche Rente.

Fünfter Fehler: die absetzbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu übersehen, die die Steuer senken. Sechster Fehler: die Steuererklärungspflicht zu ignorieren – das Finanzamt fordert Erklärungen auch rückwirkend an.

Dieser Rechner bildet die Einzelveranlagung ab und ersetzt keine Steuerberatung. Siebter Fehler: anzunehmen, ein einmal ermittelter Steuerbetrag gelte dauerhaft.

Weil spätere Rentenanpassungen voll steuerpflichtig sind, steigt die Belastung über die Jahre, selbst wenn sich sonst nichts ändert.

Achter Fehler: Ehegatten pauschal einzeln zu betrachten – bei einer Zusammenveranlagung greift der Splittingtarif, der zu einem anderen Ergebnis führt als diese Einzelbetrachtung.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Renten-Steuer-Rechner macht die Rentenbesteuerung 2026 greifbar: Er zeigt den steuerpflichtigen Anteil (84 Prozent für Rentenbeginn 2026), den dauerhaften Rentenfreibetrag, das zu versteuernde Einkommen, die Einkommensteuer inklusive optionaler Kirchensteuer und die Netto-Rente.

Im Beispiel mit 1.600 Euro Monatsrente bleiben von 19.200 Euro Jahresrente nach rund 631 Euro Steuer etwa 18.569 Euro netto.

Wichtig: Nicht die ganze Rente wird besteuert, und absetzbare Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge senken die Steuer zusätzlich. Wie hoch KV- und PV-Abzug bei deiner Bruttorente genau ausfallen, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner.

Für die eigene Rechnung: Trage deine Bruttorente, das Rentenbeginn-Jahr und mögliche Nebeneinkünfte ein und prüfe, ob dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt – dann besteht meist Erklärungspflicht.

Denk daran, dass spätere Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind. Für die Einordnung deiner gesamten Steuerlast hilft der Einkommensteuer-Rechner.

Den persönlichen Zeitpunkt für den Renteneintritt — Regelaltersgrenze nach Jahrgang und Abschlag bei Frühverrentung — berechnet der Renteneintritts-Rechner. Wer neben der eigenen Rente noch Witwenrente erhält, berechnet deren Höhe nach Einkommensanrechnung im Witwenrenten-Rechner.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung, Stand 2026. ## Steuerrechner fuer Rentner: Besteuerungsanteil, Freibetraege und Ertragsanteil Der Steuerrechner fuer Rentner beruecksichtigt die drei Bausteine, die das zu versteuernde Einkommen im Ruhestand bestimmen.

Erstens den Besteuerungsanteil: Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und legt fest, wie viel Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig sind.

Fuer Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent, der Rest bleibt als fester Eurobetrag dauerhaft steuerfrei.

Zweitens den Ertragsanteil: Private Rentenversicherungen und Leibrenten, die nicht unter die nachgelagerte Besteuerung fallen, werden mit einem altersabhaengigen Ertragsanteil besteuert, der deutlich niedriger ausfaellt als der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente.

Drittens die Freibetraege: Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro senken gemeinsam das zu versteuernde Einkommen.

Absetzbare Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege kommen als weitere Sonderausgaben hinzu und verschieben die Steuerfreigrenze spuerbar nach oben.

Wer mehrere Rentenarten bezieht, etwa gesetzliche Rente plus Betriebsrente, muss alle Einkuenfte zusammenrechnen, weil sie gemeinsam das zu versteuernde Einkommen bilden.

Der Rechner zeigt, ob die Summe den Grundfreibetrag uebersteigt und damit Steuer anfaellt.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · zvE 9.942 €, Einkommensteuer 0 €, Netto-Rente 12.000 €/Jahr, Steuererklärung: Nein

Kleine Rente bleibt steuerfrei

Monatliche Bruttorente
1.000 €
Jahr des Rentenbeginns
2026
Weitere Einkünfte pro Jahr (optional)
0 €
Kirchensteuer
Keine

Beispiel 2 · Mittel · zvE 18.006 €, Einkommensteuer 1.084,56 €, Netto-Rente 20.515,44 €/Jahr, Steuererklärung: Ja

Höhere Rente

Monatliche Bruttorente
1.800 €
Jahr des Rentenbeginns
2026
Weitere Einkünfte pro Jahr (optional)
0 €
Kirchensteuer
Keine

Beispiel 3 · Komplex · zvE 23.022 €, Einkommensteuer 2.334,04 €, Kirchensteuer 210,06 €, Netto-Rente 21.455,89 €/Jahr

Mit Nebeneinkünften und Kirchensteuer

Monatliche Bruttorente
2.000 €
Jahr des Rentenbeginns
2026
Weitere Einkünfte pro Jahr (optional)
3.000 €
Kirchensteuer
9 %

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Grundrentenzuschlag-RechnerGrundrentenzuschlag und monatliche Zusatzrente aus Grundrentenzeiten schätzen.Witwenrenten-RechnerWitwenrente 2026 berechnen: große (55 %) oder kleine (25 %) Witwenrente, anrechnungsfreier Freibetrag, Einkommensanrechnung von 40 % und Betrag im Sterbevierteljahr.Zu-versteuerndes-Einkommen-RechnerZu versteuerndes Einkommen (zvE) 2026 berechnen: Bruttolohn minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Grundfreibetrag (11.784 €) – zvE und grobe Steuernaehrung schätzen.EntnahmeplanEntnahmeplan-Rechner: Wie lange reicht das Kapital bei regelmäßiger Entnahme und Verzinsung? Nachhaltige Entnahmerate (4-Prozent-Regel), Laufzeit und Kapitalverlauf.bAV-Auszahlung SteuerbAV-Auszahlung berechnen: Kapitalleistung oder monatliche Betriebsrente eingeben – Einkommensteuer, KV- und PV-Beitrag und Netto sofort ermitteln.Mütterrente-RechnerRentenzuschlag für Kindererziehungszeiten berechnen — Entgeltpunkte und monatliche Rente.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.Pension-netto-RechnerBeamtenpension netto 2026 berechnen: Brutto-Pension oder Dienstjahre eingeben, Versorgungsfreibetrag, Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und PKV-Beitrag abziehen – Netto pro Monat und Jahr.Beamtenpension-RechnerBeamtenpension berechnen: Ruhegehaltssatz aus Dienstzeit, Teilzeit und Ausbildung, Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand, Mindestversorgung und Netto-Überschlag nach BeamtVG (Bund).Riester-kündigen-RechnerRiester-Rente kündigen: Rückkaufswert, Zulagen und Steuervorteile eingeben – Rückforderung, Steuer auf den Ertrag und Netto sofort berechnen, mit Ruhendstellen als Vergleich.Teilrente-RechnerTeilrente berechnen: Anteil von 10 bis 99,99 Prozent, Abschlag auf den bezogenen Teil, Beiträge, Steuer, Gehalt netto und Vergleich mit der Vollrente samt Rentenplus aus der Weiterarbeit.Rentensplitting RechnerRentensplitting berechnen: Übertrag der Entgeltpunkte beider Ehegatten, Rentenänderung je Monat und Vergleich mit der Witwenrente nach Einkommensanrechnung 2026 (§§ 120a ff. SGB VI).KVdR RechnerKVdR-Vorversicherungszeit berechnen: zweite Hälfte der Rahmenfrist, erforderliche 9/10-Zeit, Kinderpauschale, fehlende Monate und frühestes Antragsdatum nach § 5 SGB V.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.Brutto-NettoBruttogehalt in Nettogehalt umrechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026

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  • Beispiel Rentenbeginn 2026: Jahresbruttorente 19.200 Euro, davon 84 Prozent steuerpflichtig ergibt 16.128 Euro. Nach Abzug von 102 Euro Werbungskosten- und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt das zu versteuernde Einkommen 15.990 Euro und die Einkommensteuer rund 631 Euro.

    Vom Bruttojahresrente zum zu versteuernden Einkommen und zur Steuer

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-steuer">
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           alt="Beispiel Rentenbeginn 2026: Jahresbruttorente 19.200 Euro, davon 84 Prozent steuerpflichtig ergibt 16.128 Euro. Nach Abzug von 102 Euro Werbungskosten- und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt das zu versteuernde Einkommen 15.990 Euro und die Einkommensteuer rund 631 Euro."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-steuer">Vom Bruttojahresrente zum zu versteuernden Einkommen und zur Steuer auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-steuer
  • Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 2005 waren es 50 Prozent, 2020 achtzig Prozent, 2026 vierundachtzig Prozent und ab 2058 volle 100 Prozent. Seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr.

    Besteuerungsanteil der Rente nach Jahr des Rentenbeginns

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           alt="Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 2005 waren es 50 Prozent, 2020 achtzig Prozent, 2026 vierundachtzig Prozent und ab 2058 volle 100 Prozent. Seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-steuer">Besteuerungsanteil der Rente nach Jahr des Rentenbeginns auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-steuer
  • Beispiel: 1.600 Euro Monatsrente ergeben 19.200 Euro Jahresbruttorente. Nach rund 631 Euro Einkommensteuer bleiben etwa 18.569 Euro netto, das sind rund 1.547 Euro pro Monat.

    Brutto-Rente und Netto-Rente im Jahr (Beispiel 2026)

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           alt="Beispiel: 1.600 Euro Monatsrente ergeben 19.200 Euro Jahresbruttorente. Nach rund 631 Euro Einkommensteuer bleiben etwa 18.569 Euro netto, das sind rund 1.547 Euro pro Monat."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-steuer">Brutto-Rente und Netto-Rente im Jahr (Beispiel 2026) auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuerberatung dar. Die tatsächliche Steuer hängt von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren individuellen Faktoren ab und wird erst im Steuerbescheid verbindlich festgesetzt. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Quelle: § 22 EStG (Rentenbesteuerung), Alterseinkünftegesetz, Einkommensteuer-Grundtarif 2026, Deutsche Rentenversicherung

Stand: 2026-09-24

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
24. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gesetzliche Rente
Formeln basieren auf
Besteuerungsanteil nach Kohortenprinzip (§ 22 EStG, Alterseinkünftegesetz), Rentenfreibetrag und Einkommensteuer-Grundtarif 2026
Änderungsprotokoll
  • 2026-04-19 – v4.0.0 – Feature

    Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitaetsstandards integriert.

    Impact: minor

Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Renten-Steuer-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-steuer

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Renten-Steuer-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-steuer

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.