Überblick
Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nach § 2 EStG — der Betrag, auf den das Finanzamt tatsächlich Steuer berechnet. Es ist immer niedriger als das Bruttoeinkommen, weil vorher Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen werden.
Der Rechner bildet die Berechnung für Arbeitnehmer vereinfacht ab: Bruttolohn minus Werbungskosten (mindestens die Pauschale von 1.230 Euro) ergibt die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Nach Abzug der Sonderausgaben – vor allem Altersvorsorgebeiträge, Kirchensteuer und sonstige Sonderausgaben – verbleibt das zvE, auf das der Einkommensteuertarif angewendet wird.
Der Rechner liefert eine Orientierung; die tatsächliche Steuer ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung oder dem Einkommensteuer-Rechner. Keine Steuerberatung.
Wichtig ist die Abgrenzung nach § 2 EStG: Bruttolohn minus Werbungskosten ergibt die Einkünfte (§ 2 Abs. 2); nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen entsteht das Einkommen (§ 2 Abs. 4); nach Abzug von Kinderfreibeträgen das zvE (§ 2 Abs. 5).
Für einen Arbeitnehmer ohne Kinder und ohne außergewöhnliche Belastungen fallen diese Stufen zusammen.
Sonderfälle wie außergewöhnliche Belastungen, Nebeneinkünfte oder Kapitalerträge bleiben außen vor – dafür ist eine Steuerberatung oder das Finanzamt die richtige Adresse.