Zum Hauptinhalt springen

Provision berechnen: Provisionsrechner mit Staffel und Fixum

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Was möchtest du berechnen?
€
Umsatz ist angegeben als
%
Umsatzsteuer auf die Provision
Anzeige

Kurzantwort

Der Rechner führt die Provisionsberechnung in fünf Richtungen: Provision aus Umsatz und Satz, Provisionssatz aus dem Betrag, Umsatzziel für eine Wunschprovision, Staffelprovision mit zwei Umsatzgrenzen und drei Sätzen sowie Fixum plus Provision. Die Bemessungsgrundlage ist nach § 87b Abs. 2 HGB das Entgelt ohne Umsatzsteuer; ein Bruttoumsatz wird deshalb vorher auf netto umgerechnet. Aus 50.000 Euro Netto-Umsatz werden bei 5 Prozent 2.500,00 Euro Provision netto und 2.975,00 Euro brutto mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei 60.000 Euro Umsatz und der Staffel 3, 5 und 7 Prozent (Grenzen 20.000 und 50.000 Euro) sind es stufenweise 2.800,00 Euro, nach Gesamtumsatz 4.200,00 Euro. Der Satz ist immer deine Eingabe, der Rechner kennt keine Marktsätze.

Provision berechnen aus Umsatz und Satz, als Staffel stufenweise oder nach Gesamtumsatz

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Provision berechnen: Umsatz, Satz, Staffel und Fixum

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Eine Provision ist ein Prozentsatz vom Umsatz, den du für die Vermittlung oder den Abschluss eines Geschäfts erhältst. Sie ist der klassische Lohn von Handelsvertretern, Außendienstlern und freiberuflichen Vertrieblern.

Nach § 87 HGB hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision für alle Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind.

Berechnet wird sie nach § 87b Abs. 2 HGB vom Entgelt des Geschäfts, ohne die Umsatzsteuer: Aus 50.000,00 € Netto-Umsatz werden bei 5 Prozent 2.500,00 € Provision, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 2.975,00 € brutto.

Der Provisionssatz selbst ist keine gesetzliche Größe: Du findest ihn im Vertrag oder in der Provisionsordnung des Unternehmens, und der Rechner setzt ihn nie für dich. Der Provisionsrechner rechnet in fünf Richtungen.

Er ermittelt die Provision aus Umsatz und Satz, den Satz aus Provision und Umsatz und das Umsatzziel für eine Wunschprovision.

Dazu kommen die Staffelprovision mit zwei Umsatzgrenzen, stufenweise oder nach erreichter Stufe, und die Kombination aus Fixum und Provision. Er richtet sich an Vertreter, Vertriebsmitarbeiter und Unternehmer, die Provisionen zahlen und prüfen.

Für die Maklerprovision beim Immobilienkauf ist der Maklercourtage-Rechner zuständig, weil dort das Bundesland entscheidet.

Eingaben

Umsatz, Provisionssatz, Staffelgrenzen und Umsatzsteuer richtig eintragen

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Wähle zuerst unter „Was möchtest du berechnen?“ die Richtung; die passenden Felder erscheinen von selbst. Der Umsatz ist das Entgelt des Geschäfts oder der Umsatz des Zeitraums, für den abgerechnet wird.

Gib an, ob er netto oder brutto mit 19 oder 7 Prozent Umsatzsteuer vorliegt: Bei brutto teilt der Rechner zuerst durch 1,19 bzw. 1,07, denn die Provision wird vom Nettobetrag berechnet. Skonto und Fracht ziehst du nicht ab (§ 87b Abs. 2 HGB).

Den Provisionssatz trägst du in Prozent ein: 5 bedeutet 5 Prozent, nicht 0,05. Für die Staffel brauchst du zwei Umsatzgrenzen und drei Sätze; bis einschließlich der Grenze gilt die niedrigere Stufe, danach die höhere.

Die Staffelart legt fest, ob jede Stufe nur ihren Mehrumsatz zählt oder die erreichte Stufe für den ganzen Umsatz gilt. Beim Fixum gibst du den festen Monatsbetrag netto an und den Umsatz eines Monats.

Bei der Umsatzsteuer wählst du 19 Prozent oder keine, etwa als Kleinunternehmer, Versicherungsvermittler oder Angestellter.

Berechnung

Von der Bemessungsgrundlage zur Provision: Formeln für Satz, Staffel und Fixum

Verstehe den Formelweg.

Die Grundformel lautet: Provision = Bemessungsgrundlage × Provisionssatz. Die Bemessungsgrundlage ist nach § 87b Abs.

2 HGB das Entgelt ohne Umsatzsteuer, bei einem Bruttoumsatz also Umsatz ÷ 1,19 (bzw. ÷ 1,07). Aus 59.500,00 € brutto werden 50.000,00 € netto, 5 Prozent davon sind 2.500,00 €.

Auf die Provision kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, das sind 475,00 €, brutto also 2.975,00 €.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wird auf netto umgerechnet, dann der Satz angewandt, und Skonto sowie Fracht ohne gesonderte Berechnung bleiben in der Basis.

Umgekehrt gilt: Provisionssatz = Provision ÷ Umsatz und Umsatzziel = Wunschprovision ÷ Satz. Für 3.000,00 € bei 5 Prozent brauchst du 60.000,00 € Netto-Umsatz. In der Staffel gibt es zwei Verfahren.

Stufenweise erhält jede Stufe nur ihren Anteil: Bei 60.000,00 € Umsatz mit 3 Prozent bis 20.000 €, 5 Prozent bis 50.000 € und 7 Prozent darüber sind es 600,00 € + 1.500,00 € + 700,00 € = 2.800,00 €.

Nach erreichter Stufe gilt der Satz der höchsten Stufe für den ganzen Umsatz: 60.000,00 € × 7 Prozent = 4.200,00 €.

Dabei entsteht eine Sprungstelle: Bei 50.000,00 € sind es 2.500,00 €, bei 50.001,00 € schon 3.500,07 €, also rund 1.000,00 € mehr (50.000 € × (7 % − 5 %)).

Die Stufen sind dabei nur Bereiche des Umsatzes, kein eigener Betrag: Stufe 2 umfasst die 30.000,00 € zwischen den Grenzen, Stufe 3 die 10.000,00 € darüber.

Beim Fixum gilt Gesamtvergütung = Fixum + Provision; die Umsatzsteuer wird einmal auf die Summe berechnet. Jeder Betrag wird auf den Cent gerundet, die Summenprobe geht auf. Rechenweg der Provision: 59.500,00 Euro brutto werden zu 50.000,00 Euro netto, bei 5 Prozent ergeben sich 2.500,00 Euro Provision netto und mit 19 Prozent Umsatzsteuer 2.975,00 Euro brutto

Provision netto P gleich Umsatz netto U mal Provisionssatz s durch 100; Provision brutto G gleich P mal 1 plus Umsatzsteuersatz t durch 100; Gesamtvergütung S gleich Fixum F plus P.
Provision netto = Netto-Umsatz mal Provisionssatz; mit Umsatzsteuer ergibt sich der Rechnungsbetrag brutto; bei Fixum plus Provision addieren sich Festbetrag und Provision (§ 87b Abs. 2 HGB: Bemessung vom Entgelt ohne Umsatzsteuer).

Nachschlagen

Provision netto nach Umsatz und Provisionssatz

Die Tabelle zeigt die Provision netto, berechnet als Netto-Umsatz mal Provisionssatz, für Umsätze von 10.000 bis 100.000 Euro und Sätze von 3, 5, 8 und 10 Prozent. Die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben. Die Sätze sind Rechenbeispiele, kein Marktüberblick: Welcher Satz gilt, steht in deinem Vertrag.

Provision netto in Euro bei Netto-Umsatz von 10.000 bis 100.000 Euro (Zeilen) und Provisionssatz 3, 5, 8 und 10 Prozent (Spalten)
Netto-Umsatz (€)3 %5 %8 %10 %
10.000300,00500,00800,001.000,00
20.000600,001.000,001.600,002.000,00
30.000900,001.500,002.400,003.000,00
40.0001.200,002.000,003.200,004.000,00
50.0001.500,002.500,004.000,005.000,00
60.0001.800,003.000,004.800,006.000,00
80.0002.400,004.000,006.400,008.000,00
100.0003.000,005.000,008.000,0010.000,00

Die Provision wächst linear mit dem Umsatz: Doppelter Umsatz bedeutet doppelte Provision. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer multiplizierst du den Betrag mit 1,19, ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer, Versicherungsvermittler) bleibt der Nettobetrag stehen. Kaufmännisch auf den Cent gerundet; bei 50.000 Euro und 5 Prozent sind es 2.500,00 Euro.

Staffelprovision stufenweise und nach erreichter Stufe im Vergleich

Die Tabelle vergleicht beide Staffelverfahren mit den Voreinstellungen des Rechners: 3 Prozent bis 20.000 Euro, 5 Prozent bis 50.000 Euro und 7 Prozent darüber. Stufenweise erhält jede Stufe nur ihren Anteil am Umsatz, nach erreichter Stufe gilt der Satz der höchsten erreichten Stufe für den gesamten Umsatz.

Provision netto in Euro bei Staffel 3, 5 und 7 Prozent mit Grenzen 20.000 und 50.000 Euro: stufenweise, nach erreichter Stufe und Differenz
Netto-Umsatz (€)Stufenweise (€)Nach erreichter Stufe (€)Differenz (€)
10.000300,00300,000,00
20.000600,00600,000,00
30.0001.100,001.500,00400,00
50.0002.100,002.500,00400,00
60.0002.800,004.200,001.400,00
80.0004.200,005.600,001.400,00
100.0005.600,007.000,001.400,00

Bis einschließlich der Grenze gilt die niedrigere Stufe, deshalb sind beide Verfahren bei 20.000 Euro gleich. Bei 50.000 Euro liegen sie 400,00 Euro auseinander, ab 50.001 Euro springt die Provision nach erreichter Stufe um rund 1.000,00 Euro. Berechnet mit dem Rechner oben; Beträge auf den Cent gerundet.

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Provision, zur Staffel und zur Umsatzsteuer

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wird die Provision vom Brutto oder Netto berechnet?

Vom Netto.

Nach § 87b Abs. 2 HGB berechnet sich die Provision vom Entgelt, das der Kunde oder der Unternehmer zu leisten hat, und die Umsatzsteuer, die nur aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften in der Rechnung ausgewiesen ist, gilt nicht als besonders in Rechnung gestellt.

Sie gehört also nicht zur Bemessungsgrundlage. Bei einem Bruttoumsatz von 59.500,00 € und 19 Prozent Umsatzsteuer rechnet der Provisionsrechner zuerst auf 50.000,00 € netto um; 5 Prozent davon sind 2.500,00 € Provision.

Wer 5 Prozent von 59.500,00 € nimmt, landet bei 2.975,00 € und verwechselt die Brutto-Provision mit der Basis.

Ebenso wenig zieht man Skonto ab: Nachlässe bei Barzahlung bleiben unberücksichtigt, bei 50.000,00 € mit 2 Prozent Skonto wären sonst nur 2.450,00 € herausgekommen. Maßgeblich ist am Ende dein Vertrag.

Prüfe, ob er die Bemessungsgrundlage ausdrücklich regelt, bevor du eine Abrechnung gegenrechnest, und wähle im Rechner unter „Umsatz ist angegeben als“ die Form, in der dir der Betrag vorliegt.

Wie berechne ich meine Provision aus dem Umsatz?

Du multiplizierst den Netto-Umsatz mit dem Provisionssatz: Provision = Umsatz × Satz ÷ 100. Bei 50.000,00 € Umsatz und 5 Prozent sind das 2.500,00 € netto.

Als Handelsvertreter stellst du die Provision zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung: 19 Prozent von 2.500,00 € sind 475,00 €, der Rechnungsbetrag beträgt 2.975,00 € brutto.

Im Rechner wählst du „Provision aus Umsatz und Satz“, trägst Umsatz und Satz ein und lässt die Umsatzsteuer auf 19 Prozent stehen.

Je Zeitraum gilt dasselbe: Rechnest du das Quartal ab, nimmst du den Quartalsumsatz, beim einzelnen Auftrag den Auftragswert. Zur Probe hilft der umgekehrte Weg: 2.500,00 € geteilt durch 50.000,00 € ergeben wieder 5 Prozent.

Achte darauf, den Satz in Prozent einzugeben, also 5 und nicht 0,05, und den Umsatz in der Form anzugeben, in der er vorliegt, netto oder brutto.

Der Rechner zeigt zusätzlich den effektiven Satz, damit du die Abrechnung des Unternehmers mit einem Blick vergleichen kannst.

Wie hoch ist die übliche Provision?

Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. § 87b Abs. 1 HGB sagt nur: Ist die Höhe der Provision nicht bestimmt, gilt der übliche Satz als vereinbart. Eine Zahl nennt das Gesetz nicht, sie hängt von Branche, Produkt und Verhandlung ab.

Deshalb gibt der Provisionsrechner keinen Standardsatz vor, die 5 Prozent im Feld sind ein Rechenbeispiel.

Was ein Satz bedeutet, siehst du an der Wirkung: Bei 50.000,00 € Netto-Umsatz sind es 1.500,00 € bei 3 Prozent, 2.500,00 € bei 5 Prozent, 4.000,00 € bei 8 Prozent und 5.000,00 € bei 10 Prozent.

Die Tabelle weiter unten zeigt dieselbe Rechnung für Umsätze von 10.000 bis 100.000 €. Entscheidend ist, was im Vertrag steht: der Satz, die Bemessungsgrundlage, mögliche Staffeln und ob ein Fixum gezahlt wird.

Fehlt eine Regelung, lässt du dich am besten beraten, etwa beim Branchenverband oder bei einem Rechtsanwalt für Handelsvertreterrecht, statt einen Satz aus dem Netz zu übernehmen.

Staffelprovision: stufenweise oder nach Gesamtumsatz?

Das hängt von der Vertragsklausel ab, und der Unterschied ist groß.

Stufenweise erhält jede Stufe nur ihren Anteil am Umsatz: Bei 60.000,00 € und einer Staffel von 3 Prozent bis 20.000 €, 5 Prozent bis 50.000 € und 7 Prozent darüber sind es 600,00 € + 1.500,00 € + 700,00 € = 2.800,00 €.

Nach erreichter Stufe gilt der Satz der höchsten Stufe für den ganzen Umsatz, also 60.000,00 € × 7 Prozent = 4.200,00 €. Dabei entstehen Sprungstellen: Bei genau 50.000,00 € sind es 2.500,00 €, bei 50.001,00 € schon 3.500,07 €.

Der Rechner zeigt immer beide Verfahren nebeneinander, das gewählte als Ergebnis und das andere als Vergleich. Achte auf Formulierungen wie „ab“ oder „bis einschließlich“ einer Grenze; der Rechner setzt die Grenze selbst noch in die niedrigere Stufe.

Gilt im Vertrag „ab“ der Grenze, verschiebst du sie um einen Cent nach unten.

Wie berechne ich den Umsatz für meine Wunschprovision?

Du teilst die Wunschprovision durch den Provisionssatz: Umsatz = Provision ÷ Satz. Für 3.000,00 € Provision netto bei 5 Prozent brauchst du 60.000,00 € Netto-Umsatz.

Bei 4 Prozent sind es 75.000,00 €, bei 8 Prozent nur 37.500,00 €, der Satz hat also eine große Hebelwirkung.

Im Rechner wählst du „Umsatzziel für eine Wunschprovision“, gibst die Wunschprovision und den Satz ein und bekommst das Ziel; mit der Auswahl „brutto mit 19 Prozent“ zeigt er zusätzlich 71.400,00 €, falls dein Umsatz brutto geführt wird.

Der Zeitraum ist beliebig, aber Provision und Umsatz müssen zum selben Zeitraum gehören, etwa beide für ein Jahr. Beachte, dass die Rechnung mit einem festen Satz arbeitet.

Hast du eine Staffel, liegt das Ziel meist niedriger, weil höhere Stufen mehr bringen; rechne dann mit der Staffelfunktion verschiedene Umsätze durch, bis die Provision stimmt.

Als Plausibilitätsprüfung hilft der Blick auf die Tabelle unter dem Rechner.

Wann wird die Provision fällig und wann entfällt sie?

Nach § 87a Abs. 1 HGB entsteht der Anspruch, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat.

Ausgeführt hat er es zum Beispiel mit der Lieferung; unabhängig von einer Vereinbarung entsteht der Anspruch außerdem, sobald der Kunde geleistet hat.

Vereinbaren die Parteien etwas anderes, hast du Anspruch auf einen angemessenen Vorschuss, der spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig ist.

Fällig wird die Provision nach § 87a Abs. 4 HGB am letzten Tag des Monats, in dem nach § 87c Abs. 1 HGB über sie abzurechnen ist.

Sie entfällt nach § 87a Abs. 2 HGB, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet; bereits erhaltene Beträge musst du zurückgeben.

Führt der Unternehmer das Geschäft nicht oder anders aus, behältst du den Anspruch, es sei denn, das beruht auf Umständen, die er nicht zu vertreten hat (§ 87a Abs. 3 HGB).

Storno, Vorschuss und Rückzahlung bildet der Rechner nicht ab; prüfe die Abrechnung des Unternehmers auf Abzüge, die dein Vertrag nicht deckt.

Muss ich Umsatzsteuer auf meine Provision berechnen?

In der Regel ja. Die Provision eines Handelsvertreters ist das Entgelt für eine Leistung und unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent nach § 12 Abs. 1 UStG. Aus 2.500,00 € netto werden so 475,00 € Umsatzsteuer und 2.975,00 € brutto.

Ausnahmen gibt es: Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt.

Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sind nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei. Angestellte stellen ohnehin keine Rechnung, ihre Provision ist Teil des Arbeitslohns.

In diesen Fällen wählst du im Rechner „keine Umsatzsteuer“ und siehst 2.500,00 € auch als Bruttobetrag. Welche Regel für dich gilt, entscheidet das Finanzamt oder deine Steuerberatung, der Rechner wendet nur deine Auswahl an.

Den Umsatzsteuer-Anteil eines Bruttobetrags trennst du im Mehrwertsteuer-Rechner.

Was bringt ein Fixum zusätzlich zur Provision?

Ein Fixum sichert ein Grundeinkommen, auch wenn der Umsatz schwankt.

Im Rechner gibst du den festen Monatsbetrag netto und den Umsatz des Monats ein: Bei 1.500,00 € Fixum und 4 Prozent von 40.000,00 € Umsatz entstehen 1.600,00 € Provision, die Gesamtvergütung beträgt 3.100,00 € netto im Monat.

Das Fixum gehört wie die Provision zum Entgelt, deshalb fällt die Umsatzsteuer auf beide an. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer, einmal auf die Summe berechnet, sind es 3.689,00 € brutto, auf zwölf Monate gerechnet 37.200,00 € netto.

Die Provision macht dabei 51,6 Prozent der Gesamtvergütung aus, das Einkommen hängt also etwa zur Hälfte vom Umsatz ab. Die Gesamtvergütung entspricht 7,75 Prozent vom Umsatz. Ohne Umsatzsteuer, etwa bei Angestellten, bleiben es 3.100,00 €.

Beachte, dass bei Angestellten Lohnsteuer und Sozialabgaben dazukommen; das Netto nach Abzügen rechnet der Brutto-Netto-Rechner. Ob und in welcher Höhe ein Fixum gezahlt wird, regelt dein Vertrag.

Hinweise

Ergebnis lesen: Provision netto, brutto und der Staffelvergleich

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst die Provision netto: Sie ist der Betrag, der dir vertraglich zusteht. Die Provision brutto mit 2.975,00 € ist der Rechnungsbetrag, den du als Handelsvertreter stellst; die 475,00 € Umsatzsteuer führst du ans Finanzamt ab.

Der effektive Satz vergleicht die Provision mit dem Umsatz: Bei der Staffel stufenweise liegt er bei 60.000,00 € Umsatz mit 4,67 Prozent deutlich unter dem Spitzensatz von 7 Prozent.

Der Vergleich zum anderen Staffelverfahren zeigt, was die Vertragsklausel wert ist. Bei 60.000,00 € sind es 2.800,00 € gegenüber 4.200,00 €, ein Unterschied von 1.400,00 €.

Bei 30.000,00 € liegen die Verfahren nur 400,00 € auseinander (1.100,00 € zu 1.500,00 €). Gilt die Stufe für den gesamten Umsatz, lohnt sich der Blick auf die Grenze: Bei genau 50.000,00 € sind es 2.500,00 €, bei 50.001,00 € schon 3.500,07 €.

Fehlen dir wenige Euro Umsatz bis zur nächsten Stufe, kann ein Abschluss vor dem Abrechnungsende viel ausmachen.

Zeigt die Staffel einen deutlich niedrigeren Effektivsatz als den Spitzensatz, ist die Staffel stufenweise gebaut und der Spitzensatz gilt nur für den letzten Teil des Umsatzes.

Beim Umsatzziel hilft der Vergleich der Sätze: Für 3.000,00 € brauchst du bei 4 Prozent 75.000,00 €, bei 5 Prozent 60.000,00 € und bei 8 Prozent 37.500,00 €.

Beim Fixum zeigt der Anteil der Provision an der Gesamtvergütung, wie stark dein Einkommen vom Umsatz abhängt: Bei 1.500,00 € Fixum und 4 Prozent von 40.000,00 € sind es 1.600,00 € von 3.100,00 €, also 51,6 Prozent. Vergleich der Staffelverfahren bei 60.000,00 Euro Netto-Umsatz: stufenweise 2.800,00 Euro, nach erreichter Stufe 4.200,00 Euro, Sprungstelle bei 50.000 Euro um rund 1.000,00 Euro

Anwendung

Beispiel: Handelsvertreterin rechnet ihre Staffelprovision nach

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine Handelsvertreterin vertritt einen Hersteller von Bürostühlen. Ihr Vertrag sieht eine Staffel vor: 3 Prozent bis 20.000 €, 5 Prozent bis 50.000 € und 7 Prozent darüber, jeweils stufenweise auf den Netto-Umsatz des Quartals.

Der Hersteller meldet Geschäfte mit einer Rechnungssumme von 71.400,00 € brutto. Sie ist selbstständig und keine Kleinunternehmerin, also stellt sie 19 Prozent Umsatzsteuer auf ihre Provision in Rechnung.

Sie trägt in den Rechner ein: Staffelprovision, Umsatz 71.400 € brutto mit 19 Prozent, Grenzen 20.000 € und 50.000 €, Sätze 3, 5 und 7 Prozent, stufenweise, 19 Prozent Umsatzsteuer.

Der Rechner macht daraus 60.000,00 € Netto-Umsatz und rechnet 600,00 € + 1.500,00 € + 700,00 € = 2.800,00 € Provision netto, dazu 532,00 € Umsatzsteuer, 3.332,00 € brutto, effektiv 4,67 Prozent.

Hätte sie die Staffel auf die 71.400,00 € gerechnet, hätte sie 3.598,00 € Provision erwartet, also 798,00 € zu viel.

Zur Kontrolle rechnet sie die Stufen einzeln nach: 3 Prozent von 20.000,00 € sind 600,00 €, 5 Prozent von 30.000,00 € sind 1.500,00 € und 7 Prozent von 10.000,00 € sind 700,00 €.

Außerdem fragt sie, ob der Hersteller Skonto oder Fracht abgezogen hat, denn beides gehört nach § 87b Abs. 2 HGB zur Basis. Die Abrechnung des Herstellers über 2.800,00 € netto stimmt damit.

Nach erreichter Stufe wären es 4.200,00 € gewesen, 1.400,00 € mehr. Entscheidung: Sie stellt 3.332,00 € brutto in Rechnung und nimmt das Verfahren nach erreichter Stufe als Verhandlungspunkt für die Vertragsverlängerung auf.

Sie weiß dabei, dass der Hersteller an den Grenzen Sprünge von 400,00 € und rund 1.000,00 € zahlen müsste. Praxisfall Handelsvertreterin: 71.400,00 Euro brutto sind 60.000,00 Euro netto, stufenweise Staffel 2.800,00 Euro netto und 3.332,00 Euro brutto, falsch auf brutto gerechnet 3.598,00 Euro

Fallstricke

Provision berechnen: Fehler bei Brutto, Skonto und Staffel

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, die Provision vom Bruttoumsatz zu berechnen. Wer bei 59.500,00 € brutto mit 5 Prozent rechnet, kommt auf 2.975,00 € statt auf 2.500,00 €; die Umsatzsteuer gehört nach § 87b Abs.

2 HGB nicht zur Bemessungsgrundlage. Der zweite Fehler ist, die Brutto-Provision als Satz zu deuten: 2.975,00 € auf 50.000,00 € Umsatz sehen nach 5,95 Prozent aus, vereinbart waren aber 5 Prozent netto. Der dritte Fehler betrifft Skonto und Fracht.

Zahlt ein Kunde 50.000,00 € mit 2 Prozent Skonto und der Unternehmer rechnet von 49.000,00 €, bekommst du 2.450,00 € statt 2.500,00 €: Nachlässe bei Barzahlung dürfen nach § 87b Abs. 2 HGB nicht abgezogen werden.

Fracht zählt mit, außer sie ist dem Kunden besonders in Rechnung gestellt; bei 2.000,00 € gesonderter Fracht sind 48.000,00 € die Basis, also 2.400,00 €. Der vierte Fehler verwechselt die Staffelverfahren.

Wer „7 Prozent ab 50.000 €“ liest und 60.000,00 € mal 7 Prozent rechnet, erwartet 4.200,00 €, die stufenweise Klausel ergibt aber 2.800,00 €.

Prüfe im Vertrag, ob die Stufe nur den Mehrumsatz betrifft, und lass dir die Staffel in der Abrechnung Stufe für Stufe ausweisen.

Der fünfte Fehler ist, einen Satz aus dem Netz zu übernehmen: § 87b Abs. 1 HGB nennt nur den „üblichen Satz“ als Auffangregel, keine Zahl; maßgeblich ist dein Vertrag.

Nächster Schritt

Provisionsberechnung auf einen Blick: Basis, Verfahren, nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Die Provision ist Umsatz mal Satz, aber nur vom Nettoumsatz: Aus 50.000,00 € werden bei 5 Prozent 2.500,00 € netto und 2.975,00 € brutto mit 19 Prozent Umsatzsteuer.

Die Umkehrungen nennen den Satz oder den Umsatz, der für eine Wunschprovision nötig ist, etwa 60.000,00 € für 3.000,00 € bei 5 Prozent.

In der Staffel entscheidet das Verfahren: Bei 60.000,00 € sind es 2.800,00 € stufenweise gegenüber 4.200,00 € nach erreichter Stufe. Wie du Brutto und Netto sauber trennst, zeigt der Mehrwertsteuer-Rechner.

Prozentwerte rechnest du mit dem Prozentrechner nach, den Bruttolohn eines angestellten Vertriebsmitarbeiters mit Provision setzt der Brutto-Netto-Rechner um. Notiere dir für jeden Vertrag Satz, Grenzen und Verfahren, dann dauert die Kontrolle nur Minuten.

Prüfe vor jeder Abrechnung, welche Basis und welches Staffelverfahren dein Vertrag nennt, und lege die Abrechnung des Unternehmers neben das Rechenergebnis.

Weichen die Beträge ab, frage nach Stornos, Skonto und Nebenkosten, bevor du deine Rechnung stellst.

Vertiefung

Beispiele: Provision, Staffel, Umsatzziel und Fixum

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Bemessungsgrundlage 50.000,00 € netto | Provision netto 2.500,00 € | Provision brutto 2.975,00 €

Bruttoumsatz von 59.500 € mit 19 % Umsatzsteuer

Was möchtest du berechnen?
Provision aus Umsatz und Satz
Umsatz (Bemessungsgrundlage)
59.500 €
Umsatz ist angegeben als
brutto mit 19 % Umsatzsteuer
Provisionssatz
5 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Provisionssatz 6 % | Bemessungsgrundlage 30.000,00 € netto

Provisionssatz aus 1.800 € Provision bei 30.000 € Umsatz

Was möchtest du berechnen?
Provisionssatz aus Provision und Umsatz
Umsatz (Bemessungsgrundlage)
30.000 €
Umsatz ist angegeben als
netto
Provisionsbetrag (netto)
1.800 €

Beispiel 3 · Komplex · Nötiger Umsatz netto 60.000,00 € | Nötiger Umsatz brutto 71.400,00 €

Umsatzziel für 3.000 € Wunschprovision bei 5 %

Was möchtest du berechnen?
Umsatzziel für eine Wunschprovision
Umsatz ist angegeben als
brutto mit 19 % Umsatzsteuer
Provisionssatz
5 %
Wunschprovision (netto)
3.000 €

Beispiel 4 · Komplex · Provision netto 2.800,00 € (600,00 + 1.500,00 + 700,00) | brutto 3.332,00 € | Effektiver Satz 4,67 % | Vergleich nach erreichter Stufe 4.200,00 €

Staffel stufenweise bei 60.000 € Umsatz

Was möchtest du berechnen?
Staffelprovision mit bis zu drei Stufen
Umsatz (Bemessungsgrundlage)
60.000 €
Umsatz ist angegeben als
netto
Umsatzgrenze 1 (Stufe 1 gilt bis hier)
20.000 €

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Provision netto 4.200,00 € | brutto 4.998,00 € | Effektiver Satz 7 % | Vergleich stufenweise 2.800,00 €

Staffel nach erreichter Stufe bei 60.000 € Umsatz

Was möchtest du berechnen?
Staffelprovision mit bis zu drei Stufen
Umsatz (Bemessungsgrundlage)
60.000 €
Umsatz ist angegeben als
netto
Umsatzgrenze 1 (Stufe 1 gilt bis hier)
20.000 €

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Provision netto 1.600,00 € | Gesamtvergütung netto 3.100,00 € | brutto 3.689,00 € | zwölf Monate netto 37.200,00 € | 7,75 % vom Umsatz

Fixum 1.500 € plus 4 % von 40.000 € Monatsumsatz

Was möchtest du berechnen?
Fixum plus Provision
Umsatz (Bemessungsgrundlage)
40.000 €
Umsatz ist angegeben als
netto
Provisionssatz
4 %

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Break-Even-Point RechnerBreak-Even-Point berechnen: Fixkosten, Verkaufspreis und variable Kosten eingeben — Gewinnschwelle in Stueck und Euro, Deckungsbeitrag und Deckungsbeitragsquote ablesen.Skonto-RechnerSkonto berechnen: aus Rechnungsbetrag, Skontosatz, Skontofrist und Zahlungsziel den Skontobetrag, Zahlbetrag und effektiven Jahreszins ermitteln.Handelskalkulation-RechnerHandelskalkulation berechnen: vom Listeneinkaufspreis über Rabatt, Skonto, Bezugskosten, Handlungskosten und Gewinn zum Verkaufspreis, rückwärts zum höchsten Einkaufspreis oder per Differenzkalkulation zum Gewinn, mit Kalkulationszuschlag, Kalkulationsfaktor und Handelsspanne.Gewerbesteuer-RechnerGewerbesteuer berechnen: Steuermessbetrag, Gewerbesteuer, ESt-Anrechnung nach § 35 EStG und effektive Belastung.Krankenversicherung SelbstständigeGKV vs. PKV für Selbstständige vergleichen: Beiträge mit Mindestbemessung, Krankengeld-Wahltarif, Pflegeversicherung und Break-even-Einkommen nach §§ 240, 243 SGB V berechnen.ProzentrechnerProzentwert, Prozentsatz oder Grundwert berechnen – universeller Prozentrechner.NPS-RechnerNPS berechnen: Net Promoter Score aus Antworten je Score oder aus Promotoren, Passiven und Detraktoren, mit 95-%-Konfidenzintervall, Verteilung und Weg zum Ziel-NPS.Optimale-Bestellmenge-RechnerOptimale Bestellmenge berechnen: aus Jahresbedarf, Bestellkosten, Einstandspreis und Lagerhaltungskostensatz Bestellmenge, Bestellhäufigkeit, Bestellabstand und Jahreskosten nach Andler ermitteln, mit Rundung auf Gebinde.Lagerzinsen-RechnerLagerzinsen berechnen: aus Anfangs- und Endbestand oder Monatswerten Ø Lagerbestand, Umschlagshäufigkeit, Lagerdauer, Lagerzinssatz und Lagerzinsen ermitteln, mit Kapitalbindungskosten und Tabelle zur Lagerdauer.Build-vs-Buy-RechnerBuild vs. Buy berechnen: Gesamtkosten (TCO) von Eigenentwicklung und Zukauf über 1 bis 15 Jahre mit Wartung, Lizenz und Preissteigerung, Kosten der Verzögerung, Kapitalwert und Break-even nach Jahren.Grenzkosten-RechnerGrenzkosten berechnen: aus zwei Kostenpunkten als Differenzenquotient oder aus der Kostenfunktion K(x) mit Ableitung, Stückkosten, Betriebsminimum, Betriebsoptimum, Preisuntergrenzen und Gewinnmaximum samt Rechenweg und Wertetabelle.Churn-Rate-RechnerChurn-Rate berechnen: verlorene Kunden durch den Bestand zu Periodenbeginn teilen, Retention, Monats-, Quartals- und Jahreswert, Kundendauer und Kundenwert (CLV) ermitteln – oder den Umsatz-Churn mit Net Revenue Retention aus dem MRR.Customer-Lifetime-Value-RechnerCustomer Lifetime Value berechnen: Deckungsbeitrag, Kundenlebensdauer und Abzinsung zum Kundenwert, dazu LTV:CAC und Amortisation der Kundengewinnung für Handel mit Wiederkauf und Abo.Umsatzsteuer-Voranmeldung-RechnerUmsatzsteuer-Voranmeldung berechnen: Zahllast aus Umsätzen zu 19, 7 und 0 Prozent, Leistungen nach § 13b UStG und Vorsteuer, dazu Voranmeldungszeitraum, Abgabefrist, Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung.EBITDA-RechnerEBITDA und EBIT berechnen: Brücke vom Jahresüberschuss über EBT und EBIT zum EBITDA oder aus Umsatz und Aufwänden der GuV, mit EBITDA-Marge, EBIT-Marge und EV/EBITDA.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Alle 3 Grafiken dieser Seite darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Rechenweg der Provision: 59.500,00 Euro brutto werden zu 50.000,00 Euro netto, bei 5 Prozent 2.500,00 Euro Provision netto und mit 19 Prozent Umsatzsteuer 2.975,00 Euro brutto

    Rechenweg der Provision bei 59.500 Euro Bruttoumsatz

    760 × 360 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/provisions-rechenweg.svg"
           alt="Rechenweg der Provision: 59.500,00 Euro brutto werden zu 50.000,00 Euro netto, bei 5 Prozent 2.500,00 Euro Provision netto und mit 19 Prozent Umsatzsteuer 2.975,00 Euro brutto"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner">Rechenweg der Provision bei 59.500 Euro Bruttoumsatz auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner
  • Staffelprovision bei 60.000,00 Euro Netto-Umsatz: stufenweise 2.800,00 Euro, nach erreichter Stufe 4.200,00 Euro, Sprungstelle bei 50.000 Euro um rund 1.000,00 Euro

    Staffelprovision stufenweise und nach erreichter Stufe bei 60.000 Euro

    760 × 360 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/provisions-staffel-vergleich.svg"
           alt="Staffelprovision bei 60.000,00 Euro Netto-Umsatz: stufenweise 2.800,00 Euro, nach erreichter Stufe 4.200,00 Euro, Sprungstelle bei 50.000 Euro um rund 1.000,00 Euro"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner">Staffelprovision stufenweise und nach erreichter Stufe bei 60.000 Euro auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner
  • Praxisfall Handelsvertreterin: 71.400,00 Euro brutto sind 60.000,00 Euro netto, stufenweise Staffel 2.800,00 Euro netto und 3.332,00 Euro brutto, falsch auf brutto gerechnet 3.598,00 Euro

    Praxisfall Handelsvertreterin: Staffelprovision aus 71.400 Euro brutto

    760 × 360 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/provisions-praxis-handelsvertreterin.svg"
           alt="Praxisfall Handelsvertreterin: 71.400,00 Euro brutto sind 60.000,00 Euro netto, stufenweise Staffel 2.800,00 Euro netto und 3.332,00 Euro brutto, falsch auf brutto gerechnet 3.598,00 Euro"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner">Praxisfall Handelsvertreterin: Staffelprovision aus 71.400 Euro brutto auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: Provisionsanspruch und Berechnung nach §§ 87, 87a, 87b HGB (Handelsvertreter), Stand 2026; Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 UStG, Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 11 UStG, Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Selbstständigkeit
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Provisionsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Provisionsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/provisions-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.