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Gewerbesteuer-Rechner: Gewerbesteuer online berechnen

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Kurzantwort

Gewerbesteuer-Rechner: Gewerbeertrag, Rechtsform und Hebesatz eingeben und die Gewerbesteuer mit ESt-Anrechnung sofort berechnen.

Gewerbesteuer berechnen: Gewerbeertrag, Rechtsform und Hebesatz eingeben und...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Aug. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Gewerbesteuer-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Gewerbesteuer-Rechner beantwortet die zentrale Steuerfrage jedes Gewerbetreibenden: Wie hoch ist die Gewerbesteuer auf meinen Gewinn, und wie viel davon rechnet das Finanzamt auf die Einkommensteuer an? Das Ergebnis in Kuerze: Du multiplizierst den steuerbaren Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde.

Einzelunternehmer und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 Euro, Kapitalgesellschaften nicht. Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die jede Gemeinde ueber ihren individuellen Hebesatz mitbestimmt.

Dadurch variiert die tatsaechliche Belastung erheblich: Bei 200 Prozent Hebesatz zahlt ein Einzelunternehmer mit 80.000 Euro Gewerbeertrag nur 3.885 Euro, bei 900 Prozent waeren es 17.483 Euro.

Der Rechner bildet diesen Mechanismus vollstaendig ab und weist zusaetzlich die ESt-Anrechnung nach § 35 EStG aus, die bei Personenunternehmen einen grossen Teil der Gewerbesteuer kompensiert.

Die Berechnung basiert auf dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) und vereinfacht an einer Stelle: Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kuerzungen nach § 9 GewStG werden nicht beruecksichtigt.

Fuer die meisten Einzelunternehmer und kleine GmbHs ist der eingegebene Gewerbeertrag daher identisch mit dem Gewinn aus Gewerbebetrieb. Gewerbesteuer-Berechnungsweg: Von 80.000 Euro Gewerbeertrag ueber Freibetrag, Steuermesszahl und Hebesatz zu 7.770 Euro Gewerbesteuer

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst drei Werte ein. Der Gewerbeertrag ist dein Gewinn aus Gewerbebetrieb, also der steuerliche Gewinn vor Gewerbesteuer.

Die Rechtsform bestimmt, ob der Freibetrag von 24.500 Euro greift: Einzelunternehmer und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) erhalten ihn, Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nicht.

Der Hebesatz ist der Prozentsatz deiner Gemeinde, typischerweise zwischen 200 und 900 Prozent. Den Hebesatz findest du auf der Website deiner Gemeinde oder im letzten Gewerbesteuerbescheid.

Er aendert sich selten, kann aber bei einem Umzug des Betriebssitzes erheblich abweichen.

Achte darauf, den Gewerbeertrag vor Gewerbesteuer einzugeben, nicht den Gewinn nach Steuern, denn die Gewerbesteuer selbst ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfaehig.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung laeuft in drei Schritten. Erstens der steuerbare Gewerbeertrag: Gewerbeertrag minus Freibetrag, mindestens null.

Zweitens der Steuermessbetrag: steuerbarer Gewerbeertrag mal 3,5 Prozent (die einheitliche Steuermesszahl nach § 11 Abs. 2 GewStG). Drittens die Gewerbesteuer: Steuermessbetrag mal Hebesatz geteilt durch 100.

Rechenbeispiel: Bei 80.000 Euro Gewerbeertrag, Rechtsform Einzelunternehmer und Hebesatz 400 Prozent ergibt sich ein steuerbarer Gewerbeertrag von 55.500 Euro (80.000 minus 24.500), ein Steuermessbetrag von 1.942,50 Euro und eine Gewerbesteuer von 7.770 Euro.

Die ESt-Anrechnung betraegt maximal 3,8 mal den Steuermessbetrag, also 7.381,50 Euro. Die effektive Belastung nach Anrechnung liegt damit bei nur 388,50 Euro.

Bei einer GmbH mit denselben 80.000 Euro Gewerbeertrag entfaellt der Freibetrag: Der Steuermessbetrag betraegt 2.800 Euro, die Gewerbesteuer 11.200 Euro.

Eine ESt-Anrechnung gibt es nicht, weil Kapitalgesellschaften Koerperschaftsteuer statt Einkommensteuer zahlen. Gewerbesteuer nach Rechtsform: Einzelunternehmer zahlt 388,50 Euro effektiv, GmbH zahlt 11.200 Euro bei gleichem Gewerbeertrag

Gewerbesteuer-Formel: Steuermessbetrag gleich Gewerbeertrag minus Freibetrag mal 3,5 Prozent; Gewerbesteuer gleich Steuermessbetrag mal Hebesatz geteilt durch 100.
Gewerbesteuer-Berechnung nach § 11 GewStG: Steuermessbetrag und Hebesatz.

Nachschlagen

Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag und Hebesatz (Einzelunternehmer)

Die Tabelle zeigt die Gewerbesteuer fuer sechs typische Gewerbeertraege und vier gaengige Hebesaetze. Alle Werte gelten fuer Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit dem gesetzlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) erhalten keinen Freibetrag und zahlen hoehere Betraege.

Gewerbesteuer in Euro fuer Einzelunternehmer und Personengesellschaften bei unterschiedlichen Gewerbeertraegen und Hebesaetzen (Freibetrag 24.500 EUR, Steuermesszahl 3,5 %, Gewerbeertrag auf volle 100 EUR abgerundet gemaess GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3)
GewerbeertragHebesatz 200 %Hebesatz 300 %Hebesatz 400 %Hebesatz 500 %
25.000 EUR35,00 EUR52,50 EUR70,00 EUR87,50 EUR
50.000 EUR1.785,00 EUR2.677,50 EUR3.570,00 EUR4.462,50 EUR
75.000 EUR3.535,00 EUR5.302,50 EUR7.070,00 EUR8.837,50 EUR
100.000 EUR5.285,00 EUR7.927,50 EUR10.570,00 EUR13.212,50 EUR
150.000 EUR8.785,00 EUR13.177,50 EUR17.570,00 EUR21.962,50 EUR
200.000 EUR12.285,00 EUR18.427,50 EUR24.570,00 EUR30.712,50 EUR

Berechnung: Steuerbarer Gewerbeertrag = (Gewerbeertrag minus 24.500 EUR Freibetrag), abgerundet auf volle 100 EUR (GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3). Steuermessbetrag = steuerbarer Gewerbeertrag mal 3,5 %. Gewerbesteuer = Steuermessbetrag mal Hebesatz / 100. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften koennen zusaetzlich die ESt-Anrechnung nach § 35 EStG (3,8-Faches des Steuermessbetrags, max. Gewerbesteuer) geltend machen, die hier nicht abgebildet ist. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag ohne Freibetrag; ihre Werte sind daher hoeher als in dieser Tabelle.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Gewerbesteuer-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus drei Schritten: Erstens wird der steuerbare Gewerbeertrag bestimmt, indem vom Gewerbeertrag der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen wird (nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Das Ergebnis wird gemaess GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 auf volle 100 Euro abgerundet. Zweitens wird der Steuermessbetrag berechnet: steuerbarer Gewerbeertrag mal 3,5 Prozent Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG).

Drittens ergibt sich die Gewerbesteuer aus Steuermessbetrag mal gemeindlichem Hebesatz geteilt durch 100. Bei 80.000 Euro Gewerbeertrag und Hebesatz 400 Prozent zahlt ein Einzelunternehmer 7.770 Euro Gewerbesteuer.

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG erhalten keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Die Gesamtformel lautet: Gewerbesteuer = abgerundeter steuerbarer Gewerbeertrag × 0,035 × Hebesatz / 100.

Fuer Einzelunternehmer kommt zusaetzlich die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG hinzu, die die effektive Belastung bei niedrigen Hebesaetzen erheblich senkt.

Was ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

Der Freibetrag betraegt 24.500 Euro pro Jahr und steht nur natuerlichen Personen und Personengesellschaften zu — also Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG.

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG erhalten keinen Freibetrag; ihr Gewerbeertrag wird ab dem ersten Euro besteuert. Der Freibetrag wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Steuermesszahl angewendet wird.

Bei einem Gewerbeertrag unter 24.500 Euro faellt fuer Einzelunternehmer und Personengesellschaften daher keine Gewerbesteuer an. Wichtig: Der Freibetrag ist ein echter Freibetrag und keine Freigrenze.

Das bedeutet, dass bei einem Gewerbeertrag von 50.000 Euro nur der uebersteigende Betrag von 25.500 Euro der Besteuerung unterliegt, nicht der gesamte Gewerbeertrag.

Der Freibetrag ist in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG geregelt und gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2004 unveraendert.

Davor betrug der Freibetrag je nach Rechtsform 24.500 Euro oder weniger; fuer Kapitalgesellschaften war er schon zuvor nicht vorgesehen.

Was ist der Hebesatz und wo finde ich ihn?

Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde individuell festlegt und jaehrlich per Haushaltssatzung beschliesst. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet und bestimmt die tatsaechliche Hoehe der Gewerbesteuer.

Den aktuellen Hebesatz findest du im letzten Gewerbesteuerbescheid, auf der Website deiner Gemeinde oder beim zustaendigen Gewerbeamt.

Typische Hebesaetze liegen zwischen 300 und 500 Prozent; in Grossstaedten wie Muenchen (490 Prozent), Frankfurt (460 Prozent) oder Berlin (410 Prozent) hoeher, in laendlichen Gemeinden teils bei 200 bis 300 Prozent.

Der gesetzliche Mindest-Hebesatz betraegt 200 Prozent gemaess § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG. Die Bandbreite der Hebesaetze fuehrt dazu, dass ein identischer Gewerbeertrag je nach Standort sehr unterschiedlich besteuert wird.

Bei 50.000 Euro Gewerbeertrag und einem Steuermessbetrag von 892,50 Euro ergibt ein Hebesatz von 200 Prozent nur 1.785 Euro Gewerbesteuer, ein Hebesatz von 500 Prozent dagegen 4.462,50 Euro — fast das Zweieinhalbfache.

Was ist die ESt-Anrechnung nach § 35 EStG?

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften koennen die Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen.

Der Anrechnungsbetrag betraegt das 3,8-Fache des Steuermessbetrags, maximal jedoch die tatsaechlich gezahlte Gewerbesteuer.

Bei einem Hebesatz von genau 380 Prozent wird die Gewerbesteuer damit rechnerisch vollstaendig kompensiert; bei niedrigeren Hebesaetzen entsteht sogar ein Ueberhang, der allerdings auf die tatsaechliche Gewerbesteuer gedeckelt wird.

Konkret: Bei 80.000 Euro Gewerbeertrag und Hebesatz 400 Prozent betraegt die Gewerbesteuer 7.770 Euro. Die Anrechnung ergibt 3,8 × 1.942,50 Euro Steuermessbetrag = 7.381,50 Euro.

Die effektive Mehrbelastung durch die Gewerbesteuer sinkt damit auf nur 388,50 Euro.

Kapitalgesellschaften erhalten keine ESt-Anrechnung, da sie Koerperschaftsteuer statt Einkommensteuer zahlen und die Koerperschaftsteuer einen eigenen, pauschalen Steuersatz von 15 Prozent hat.

Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern muss in der Einkommensteuererklaerung geltend gemacht werden. Der Anrechnungsfaktor von 3,8 gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2020.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler im Sinne des § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, solange sie keinen Gewerbebetrieb unterhalten.

Zu den freien Berufen gehoeren unter anderem Aerzte, Zahnaerzte, Rechtsanwaelte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftspruefer, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher und Kuenstler.

Die vollstaendige Aufzaehlung findet sich im Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; darueber hinaus werden aehnliche Berufe anerkannt, wenn sie eine vergleichbare Ausbildung und eigenverantwortliche Taetigkeit voraussetzen.

Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Taetigkeit prueft das Finanzamt im Einzelfall anhand der konkreten Verhaeltnisse.

Gemischte Taetigkeiten koennen zur Gewerbesteuerpflicht fuer den gesamten Betrieb fuehren, wenn der gewerbliche Anteil nicht sauber von der freiberuflichen Taetigkeit getrennt wird — etwa durch getrennte Buchfuehrung und separate Rechnungsstellung.

Wer als Freiberufler versehentlich ein Gewerbe anmeldet, wird allein dadurch nicht gewerbesteuerpflichtig; umgekehrt schuetzt eine fehlende Gewerbeanmeldung nicht vor der Steuerpflicht, falls das Finanzamt die Taetigkeit als gewerblich einstuft.

Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfaehig?

Nein. Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfaehig (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert also weder den steuerlichen Gewinn noch den Gewerbeertrag selbst.

Vor 2008 war die Gewerbesteuer dagegen abzugsfaehig, was zu einem Zirkeleffekt fuehrte: Die Gewerbesteuer minderte den Gewinn, der wiederum die Grundlage der Gewerbesteuerberechnung war.

Im Gegenzug zur Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs wurden zwei Kompensationen eingefuehrt. Erstens wurde die Steuermesszahl von 5 Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt, was den Steuermessbetrag um 30 Prozent reduzierte.

Zweitens wurde der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG schrittweise von 1,8 auf aktuell 3,8 erhoeht.

Fuer Personenunternehmen ist die Gesamtbelastung in vielen Faellen dadurch spuerbar gesunken, insbesondere bei Hebesaetzen unter 400 Prozent.

Kapitalgesellschaften profitieren nur von der gesenkten Steuermesszahl, nicht von der ESt-Anrechnung, da fuer sie die Koerperschaftsteuer an die Stelle der Einkommensteuer tritt.

Was sind Hinzurechnungen und Kuerzungen?

Hinzurechnungen nach § 8 GewStG erhoehen den Gewerbeertrag um bestimmte Finanzierungsanteile: 25 Prozent der Summe aus Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebuehren werden hinzugerechnet, soweit diese Summe einen Freibetrag von 200.000 Euro pro Erhebungszeitraum uebersteigt.

Dabei werden die einzelnen Bestandteile unterschiedlich gewichtet — Immobilienmieten fliessen zu 50 Prozent ein, Mieten fuer bewegliche Wirtschaftsgueter zu 20 Prozent und Lizenzen zu 25 Prozent.

Kuerzungen nach § 9 GewStG mindern den Gewerbeertrag, vor allem um 1,2 Prozent des Einheitswerts des betrieblich genutzten Grundbesitzes.

Eine erweiterte Kuerzung fuer reine Grundstuecksunternehmen kann die Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen vollstaendig beseitigen, unterliegt aber strengen Voraussetzungen.

Beide Positionen sind in diesem vereinfachten Rechner nicht abgebildet, da sie betriebsindividuell stark variieren.

Bei grossen Finanzierungsvolumina oder erheblichem Grundbesitz sollte ein Steuerberater die exakte Berechnung vornehmen, weil Hinzurechnungen den Gewerbeertrag deutlich ueber den buchhalterischen Gewinn hinaus erhoehen koennen.

Ab welchem Gewinn faellt Gewerbesteuer an?

Fuer Einzelunternehmer und Personengesellschaften faellt Gewerbesteuer erst ab einem Gewerbeertrag ueber 24.500 Euro an, weil der Freibetrag den Betrag darunter vollstaendig neutralisiert.

Bei genau 24.500 Euro Gewerbeertrag betraegt die Gewerbesteuer 0 Euro; bei 25.000 Euro werden nur die uebersteigenden 500 Euro besteuert, was bei einem Hebesatz von 400 Prozent lediglich 70 Euro Gewerbesteuer ergibt.

Fuer Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag; Gewerbesteuer faellt ab dem ersten Euro Gewerbeertrag an. Beachte: Der Gewerbeertrag kann durch Hinzurechnungen nach § 8 GewStG hoeher ausfallen als der buchhalterische Gewinn.

Umgekehrt koennen Kuerzungen nach § 9 GewStG den Gewerbeertrag unter den Gewinn druecken.

Ausserdem wird der steuerbare Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags auf volle 100 Euro abgerundet (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG), bevor die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet wird.

Die 24.500-Euro-Grenze gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2004 unveraendert und wird regelmaessig diskutiert, bisher aber nicht angepasst.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Den Hebesatz deiner Gemeinde findest du im letzten Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website der Stadtverwaltung. Typische Hebesaetze liegen zwischen 300 und 500 Prozent, in Grossstaedten oft hoeher.

Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfaehig, dafuer wird sie bei Personenunternehmen ueber den Anrechnungsfaktor 3,8 pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet.

Bei einem Hebesatz bis 380 Prozent wird die Gewerbesteuer damit rechnerisch vollstaendig durch die ESt-Anrechnung kompensiert.

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (Aerzte, Rechtsanwaelte, Architekten, Kuenstler, Journalisten und aehnliche) zahlen keine Gewerbesteuer, solange sie keinen Gewerbebetrieb unterhalten.

Pruefe im Zweifel, ob deine Taetigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG betreffen vor allem Mieten, Pachten, Zinsen und Lizenzgebuehren und koennen den steuerbaren Gewerbeertrag erhoehen.

Kuerzungen nach § 9 GewStG mindern ihn, vor allem um 1,2 Prozent des Einheitswerts des Grundbesitzes. Beide sind in diesem vereinfachten Rechner nicht abgebildet.

Die Ergebnisse ersetzen keine Steuerberatung; fuer die Steuererklaerung ist der Steuerberater massgeblich.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Standortvergleich: Ein IT-Berater mit 120.000 Euro Gewerbeertrag als Einzelunternehmer vergleicht zwei Standorte. Standort A hat Hebesatz 300 Prozent, Standort B 490 Prozent.

Am Standort A: steuerbarer Gewerbeertrag 95.500 Euro, Steuermessbetrag 3.342,50 Euro, Gewerbesteuer 10.027,50 Euro, ESt-Anrechnung 10.027,50 Euro (gedeckelt auf die Gewerbesteuer), effektive Belastung 0 Euro.

Am Standort B: Steuermessbetrag 3.342,50 Euro, Gewerbesteuer 16.378,25 Euro, ESt-Anrechnung 12.701,50 Euro, effektive Belastung 3.676,75 Euro.

Der Unterschied von 3.676,75 Euro pro Jahr zeigt: Der Hebesatz ist bei hohen Gewerbeertraegen ein spuerbarer Standortfaktor.

Bei einem Hebesatz bis 380 Prozent wird die Gewerbesteuer fuer Einzelunternehmer rechnerisch vollstaendig ueber die ESt-Anrechnung kompensiert; erst darueber entsteht eine echte Zusatzbelastung. Gewerbesteuer nach Hebesatz: 3.885 Euro bei 200 Prozent bis 9.712,50 Euro bei 500 Prozent fuer einen Einzelunternehmer mit 80.000 Euro Gewerbeertrag

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der haeufigste Fehler ist, den Freibetrag auch fuer Kapitalgesellschaften anzusetzen. GmbH, UG und AG erhalten keinen Freibetrag, der Gewerbeertrag wird ab dem ersten Euro besteuert.

Zweitens verwechseln viele den Hebesatz mit der effektiven Steuerquote: Ein Hebesatz von 400 Prozent bedeutet nicht 400 Prozent Steuerlast, sondern 400 Prozent des Steuermessbetrags, also 3,5 Prozent mal 4 gleich 14 Prozent des steuerbaren Gewerbeertrags.

Drittens wird die ESt-Anrechnung oft vergessen, obwohl sie bei Personenunternehmen den groessten Teil der Gewerbesteuer kompensiert. Viertens versuchen manche, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, was seit 2008 nicht mehr zulaessig ist.

Fuenftens wird uebersehen, dass die ESt-Anrechnung nicht die tatsaechliche Einkommensteuer uebersteigen kann, sodass bei niedrigem Einkommen ein Teil der Gewerbesteuer nicht anrechenbar sein kann.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Gewerbesteuer-Rechner zeigt Steuermessbetrag, Gewerbesteuer und ESt-Anrechnung auf einen Blick und macht den Hebesatz als Standortfaktor greifbar.

Fuer den vollstaendigen Steuerbescheid muessen zusaetzlich Hinzurechnungen und Kuerzungen beruecksichtigt werden, die der vereinfachte Rechner nicht abbildet. Deinen tragfaehigen Stundensatz als Selbststaendiger kalkulierst du mit dem Stundensatz-Rechner.

Den steuerlichen Gewinn aus deiner EUER ermittelst du mit dem EUER-Rechner. Die Einkommensteuer auf den Gesamtgewinn berechnet der Einkommensteuer-Rechner. Die Ergebnisse ersetzen keine Steuerberatung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 11.200,00 € Gewerbesteuer

GmbH mit 80.000 € Gewerbeertrag, Hebesatz 400 %

Gewerbeertrag (€)
80.000
Rechtsform
Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG)
Hebesatz (%)
400

Beispiel 2 · Mittel · 0,00 € Gewerbesteuer

Einzelunternehmer unter Freibetrag (20.000 €)

Gewerbeertrag (€)
20.000
Rechtsform
Einzelunternehmer
Hebesatz (%)
400

Beispiel 3 · Komplex · 9.359,00 € Gewerbesteuer

Standort mit niedrigem Hebesatz (280 %)

Gewerbeertrag (€)
120.000
Rechtsform
Einzelunternehmer
Hebesatz (%)
280

Beispiel 4 · Komplex · 30.098,25 € Gewerbesteuer

OHG mit 200.000 € Gewerbeertrag, Hebesatz 490 %

Gewerbeertrag (€)
200.000
Rechtsform
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR)
Hebesatz (%)
490

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Weiternutzung

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  • Schrittweise Berechnung der Gewerbesteuer: 80.000 Euro Gewerbeertrag minus 24.500 Euro Freibetrag ergibt 55.500 Euro steuerbaren Gewerbeertrag, mal 3,5 Prozent Steuermesszahl ergibt 1.942,50 Euro Steuermessbetrag, mal 400 Prozent Hebesatz ergibt 7.770 Euro Gewerbesteuer.

    Gewerbesteuer-Berechnungsweg bei 80.000 Euro Gewerbeertrag

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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner">Gewerbesteuer-Berechnungsweg bei 80.000 Euro Gewerbeertrag auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner
  • Vergleich bei 80.000 Euro Gewerbeertrag und 400 Prozent Hebesatz: Einzelunternehmer zahlt 7.770 Euro Gewerbesteuer, nach ESt-Anrechnung von 7.381,50 Euro verbleiben 388,50 Euro effektive Belastung. GmbH zahlt 11.200 Euro Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne ESt-Anrechnung.

    Gewerbesteuer nach Rechtsform: Einzelunternehmer vs. GmbH

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           alt="Vergleich bei 80.000 Euro Gewerbeertrag und 400 Prozent Hebesatz: Einzelunternehmer zahlt 7.770 Euro Gewerbesteuer, nach ESt-Anrechnung von 7.381,50 Euro verbleiben 388,50 Euro effektive Belastung. GmbH zahlt 11.200 Euro Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne ESt-Anrechnung."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner">Gewerbesteuer nach Rechtsform: Einzelunternehmer vs. GmbH auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner
  • Balkendiagramm zeigt die Gewerbesteuer eines Einzelunternehmers mit 80.000 Euro Gewerbeertrag bei drei Hebesätzen: 200 Prozent ergibt 3.885 Euro und 0 Euro effektive Belastung, 400 Prozent ergibt 7.770 Euro und 388,50 Euro effektive Belastung, 500 Prozent ergibt 9.712,50 Euro und 2.331 Euro effektive Belastung.

    Gewerbesteuer nach Hebesatz: 200 %, 400 %, 500 %

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           alt="Balkendiagramm zeigt die Gewerbesteuer eines Einzelunternehmers mit 80.000 Euro Gewerbeertrag bei drei Hebesätzen: 200 Prozent ergibt 3.885 Euro und 0 Euro effektive Belastung, 400 Prozent ergibt 7.770 Euro und 388,50 Euro effektive Belastung, 500 Prozent ergibt 9.712,50 Euro und 2.331 Euro effektive Belastung."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner">Gewerbesteuer nach Hebesatz: 200 %, 400 %, 500 % auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner
  • Gewerbesteuer-Formel: Steuermessbetrag gleich Gewerbeertrag minus Freibetrag mal 3,5 Prozent; Gewerbesteuer gleich Steuermessbetrag mal Hebesatz geteilt durch 100.

    Gewerbesteuer berechnen: Formel (§ 11 GewStG)

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           alt="Gewerbesteuer-Formel: Steuermessbetrag gleich Gewerbeertrag minus Freibetrag mal 3,5 Prozent; Gewerbesteuer gleich Steuermessbetrag mal Hebesatz geteilt durch 100."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner">Gewerbesteuer berechnen: Formel (§ 11 GewStG) auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Gewerbesteuer-Rechner liefert eine vereinfachte Berechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG. Für die verbindliche Steuererklärung einen Steuerberater hinzuziehen.

Quelle: GewStG, § 35 EStG

Stand: 2026-08-29

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
29. August 2026
Fachbereich
Finanzen / Selbstständigkeit
Formeln basieren auf
GewSt = Steuermessbetrag × Hebesatz / 100; Steuermessbetrag = max(0, Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 %; Freibetrag 24.500 € für Personenunternehmen, 0 € für Kapitalgesellschaften; ESt-Anrechnung: Faktor 3,8 × Steuermessbetrag (§ 35 EStG)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Gewerbesteuer-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner

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Rechner-Portal, 2026. Gewerbesteuer-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/gewerbesteuer-rechner

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