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Übergangsgeld-Rechner 2026: Übergangsgeld berechnen

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Kurzantwort

Übergangsgeld-Rechner: Bruttogehalt, Steuerklasse und Kinderfreibetrag eingeben. Nur Orientierung — maßgeblich ist der Bescheid des Rehabilitationsträgers (DRV, BfA, BA).

Übergangsgeld 2026 schätzen: Leistungssatz 75 % (mit Kind) oder 68 % (ohne Kind) nach § 66...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Übergangsgeld-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Übergangsgeld du während einer Reha-Maßnahme oder beruflichen Wiedereingliederung erhältst, schätzt der Übergangsgeld-Rechner ab. Die Kernfrage: Was bekomme ich, wenn ich wegen einer Rehabilitation vorübergehend kein Gehalt beziehe?

Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung nach §§ 65 bis 71 SGB IX.

Es ersetzt das Einkommen, wenn du an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation teilnimmst, die von einem Träger wie der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Bundesagentur für Arbeit oder einer Berufsgenossenschaft finanziert wird.

Der Leistungssatz beträgt 75 Prozent des Netto-Regelentgelts für Versicherte mit Kind, 68 Prozent ohne Kind. Der Rechner ermittelt aus Bruttogehalt und Steuerklasse das Netto-Regelentgelt, wendet den Leistungssatz an und gibt das Übergangsgeld aus.

Er richtet sich an Personen vor oder während einer Reha-Maßnahme. Verbindlich ist der Bescheid des jeweiligen Rehabilitationsträgers.

Die beiden Leistungssätze zu kennen lohnt sich, weil der Abstand größer ist, als die sieben Prozentpunkte vermuten lassen. Bei 3.000 Euro brutto in Steuerklasse I liefert der Rechner ohne Kind 1.275 Euro; mit Kind sind es 1.406,25 Euro.

Über eine viermonatige Maßnahme summiert sich das auf 525 Euro Unterschied – allein aus dem Häkchen für das Kind.

Die Voraussetzungen nach § 66 SGB IX: mindestens ein Kind im Sinne des EStG (Kinderfreibetrag ≥ 0,5), ein aufgenommenes Stiefkind oder ein aus Pflege- oder Betreuungsgründen nicht erwerbstätiger Ehegatte oder Lebenspartner ohne Pflegeversicherungsanspruch.

Wechselst du direkt aus dem Krankengeld in eine Rehabilitation, bleibt das Übergangsgeld an dein letztes Arbeitsentgelt geknüpft – nicht an das vorher bezogene Krankengeld (§ 67 SGB IX).

Beispiel: 3.000 Euro brutto, Steuerklasse I, kein Kind – Krankengeld: 1.687,50 Euro; Übergangsgeld: 1.275 Euro. Der Wechsel in die Reha senkt das Ersatzeinkommen in diesem Fall um rund 400 Euro monatlich. Den Krankengeld-Betrag schätzt der Krankengeld-Rechner.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst drei Angaben. Das Bruttogehalt ist dein regelmäßiges monatliches Brutto (zuletzt abgerechneter Monat; der Träger stellt nach § 67 SGB IX auf den letzten Abrechnungszeitraum ab).

Es wird auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 2026 (8.450 Euro/Monat) gekappt — mehr Einkommen erhöht das Übergangsgeld nicht.

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer pauschal vom Regelentgelt abgezogen wird, um das Netto-Regelentgelt zu berechnen (§ 66 SGB IX). Steuerklasse III führt zu weniger Lohnsteuer und damit einem höheren Netto-Regelentgelt als Steuerklasse V.

Der Schalter für den erhöhten Leistungssatz zeigt an, ob du nach § 66 SGB IX anspruchsberechtigt bist (Kind im Sinne des EStG, aufgenommenes Stiefkind oder nicht erwerbstätiger Ehegatte/Lebenspartner aus Pflege-/Betreuungsgründen) — das erhöht den Leistungssatz von 68 auf 75 Prozent.

Häufiger Fehler: das Nettoeinkommen statt des Bruttogehalts einzutragen oder die Steuerklasse falsch anzugeben.

Dass die Kappung wirklich greift, kannst du im Rechner selbst nachvollziehen: Trägst du 9.000 Euro brutto ein, weist er als gekapptes Brutto 8.450 Euro aus und rechnet mit einem Netto-Regelentgelt von 5.281,25 Euro weiter – daraus werden 3.591,25 Euro Übergangsgeld.

Nur drei Angaben zu brauchen ist bequem, hat aber einen Preis: Der Rechner kennt weder deinen Träger noch die Dauer deiner Maßnahme und rechnet stets einen vollen Monat.

Bei einer Reha, die mitten im Monat beginnt oder endet, musst du den Betrag selbst anteilig umlegen.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Übergangsgeld 2026: SGB-IX-Berechnung – Brutto gedeckelt auf BBG 8.450 €, Netto-Regelentgelt minus SV 20 % und LSt, dann mal 0,68 ohne Kind oder 0,75 mit Kind, Beispiel 1.275 €/Monat Die Berechnung folgt SGB IX §§ 66 und 67 in drei Schritten. Schritt 1 – Bruttodeckelung: Das Bruttogehalt wird auf die BBG RV 2026 (8.450 Euro) gekappt.

Schritt 2 – Netto-Regelentgelt: Vom gedeckelten Brutto werden die Sozialversicherungspauschale (20 Prozent) und die Lohnsteuer nach Steuerklasse pauschal abgezogen.

Schritt 3 – Übergangsgeld brutto: Netto-Regelentgelt mal Leistungssatz (0,75 mit Kind, 0,68 ohne Kind). Ein Beispiel: 3.000 Euro brutto, Steuerklasse I, kein Kind. Netto-Regelentgelt: 3.000 minus 20 % SV minus 17,5 % LSt = rund 1.875 Euro.

Übergangsgeld: 1.875 mal 0,68 = 1.275 Euro. Der Rechner nutzt pauschale Lohnsteuersätze; das tatsächliche Netto-Regelentgelt nach § 66 SGB IX kann abweichen.

An der Kette wird sichtbar, wo die Unschärfe entsteht: Jeder der drei Schritte arbeitet mit Pauschalen.

Der Rehabilitationsträger ermittelt das Regelentgelt dagegen aus dem tatsächlich abgerechneten Arbeitsentgelt des maßgeblichen Bemessungszeitraums und berücksichtigt dabei Einmalzahlungen sowie deine konkreten Abzüge.

Kleine Abweichungen im Regelentgelt wirken sich über den Leistungssatz direkt auf den Auszahlbetrag aus. Hinzu kommt: Welcher Träger überhaupt zuständig ist und ob die Maßnahme als Rehabilitation anerkannt wird, klärt der Rechner nicht.

Ob und in welcher Höhe Übergangsgeld zusteht, entscheidet allein der zuständige Rehabilitationsträger im Einzelfall. Gesetzliche Systematik (§ 66 i.

V. m. § 67 SGB IX): Berechnungsgrundlage sind 80 % des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt; davon 75 % mit Kind, 68 % ohne.

Da das Netto bei Arbeitnehmern regelmäßig unter 80 % des Bruttos liegt, rechnet der Rechner direkt mit dem pauschalierten Netto.

Abgrenzung zum Krankengeld: Krankengeld beträgt 70 % des Bruttos, maximal 90 % des Nettos, und wird von der Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt — Übergangsgeld dagegen 68 oder 75 % des Netto-Regelentgelts, gezahlt vom Reha-Träger während einer anerkannten Maßnahme; nach 78 Wochen Krankengeld folgt oft eine Rehabilitation mit Übergangsgeld.

Als Tagesbetrag im Beispiel: 1.275 € ÷ 30 = 42,50 € kalendertäglich.

Nachschlagen

Übergangsgeld nach Bruttogehalt und Steuerklasse (Tabelle 2026)

Wie hoch ist das Übergangsgeld bei Reha? Diese Übersicht zeigt das geschätzte monatliche Übergangsgeld brutto nach § 66 SGB IX für gängige Bruttogehälter in Steuerklasse I und III – jeweils mit 68 % (ohne Kind) und 75 % (mit Kind). Für andere Steuerklassen oder Gehälter nutzt du den Rechner oben.

Geschätztes Übergangsgeld brutto pro Monat nach Bruttogehalt, Steuerklasse und Leistungssatz (pauschalierte Schätzung, § 66 SGB IX, Stand 2026)
Brutto/MonatStKl I – 68 %StKl I – 75 %StKl III – 68 %StKl III – 75 %
2.000 €850 €938 €952 €1.050 €
2.500 €1.063 €1.172 €1.190 €1.313 €
3.000 €1.275 €1.406 €1.428 €1.575 €
3.500 €1.488 €1.641 €1.666 €1.838 €
4.000 €1.700 €1.875 €1.904 €2.100 €
4.500 €1.913 €2.109 €2.142 €2.363 €
5.000 €2.125 €2.344 €2.380 €2.625 €
5.500 €2.338 €2.578 €2.618 €2.888 €
6.000 €2.550 €2.813 €2.856 €3.150 €

Pauschalierte Schätzung auf Basis des Rechners (§§ 66, 67 SGB IX): SV-Pauschale 20 %, Lohnsteuer-Pauschale 17,5 % (StKl I) bzw. 10 % (StKl III), Leistungssatz 68 % ohne Kind / 75 % mit Kind. Die Tabellenwerte sind der Auszahlbetrag — Übergangsgeld ist beitragsfrei, der Träger trägt alle Sozialabzüge. Bruttogehälter über der Beitragsbemessungsgrenze RV (2026: 8.450 €/Monat) werden gekappt. Individuelle Abzüge können abweichen; maßgeblich ist der Bescheid des Rehabilitationsträgers.

Welcher Träger zahlt das Übergangsgeld?

Je nach Grund der Reha-Maßnahme ist ein anderer Rehabilitationsträger für Bewilligung und Auszahlung des Übergangsgeldes zuständig (§ 65 SGB IX). Bist du unsicher, welcher Träger für dich zuständig ist: Stelle den Antrag bei einem beliebigen Träger — er muss ihn nach § 14 SGB IX innerhalb von zwei Wochen prüfen und notfalls von sich aus weiterleiten.

Zuständiger Rehabilitationsträger für Übergangsgeld nach Grund der Maßnahme (§ 65 SGB IX, Stand 2026)
Grund der RehaZuständiger TrägerTypisches Beispiel
Medizinische oder berufliche Reha im Rahmen der RentenversicherungDeutsche Rentenversicherung (DRV Bund oder Regionalträger)Anschlussheilbehandlung nach Herzinfarkt, Umschulung nach Bandscheibenvorfall
Berufliche Eingliederung / ArbeitslosigkeitBundesagentur für ArbeitWeiterbildung nach längerer Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfall oder BerufskrankheitBerufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)Reha nach Arbeitsunfall auf der Baustelle
Dienstunfall im öffentlichen DienstUnfallkasse des Bundes oder der LänderReha nach Dienstunfall bei Polizei oder Feuerwehr

Die Träger klären die Zuständigkeit untereinander (§ 14 SGB IX) — ein bei der falschen Stelle eingereichter Antrag geht nicht verloren. Bei Unklarheit hilft die kostenfreie Auskunfts- und Beratungsstelle des jeweiligen Trägers oder die unabhängige Teilhabeberatung weiter.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Übergangsgeld-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist Übergangsgeld und wer bekommt es?

Übergangsgeld (§§ 65–71 SGB IX) ist eine Lohnersatzleistung, die Versicherte während einer anerkannten Reha-Maßnahme erhalten, wenn sie dadurch kein Arbeitsentgelt bekommen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die von einem Rehabilitationsträger – etwa der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Bundesagentur für Arbeit oder einer Berufsgenossenschaft – zu einer Maßnahme zugewiesen wurden und zuvor Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet haben. § 65 SGB IX regelt dabei nur, welcher Träger zahlt; die Höhe steht in § 66 SGB IX, die Berechnungsgrundlage in § 67 SGB IX.

Der Anspruch entsteht nicht automatisch mit der Reha, sondern wird zusammen mit dem Reha-Antrag geltend gemacht.

Bist du unsicher, ob du die Voraussetzungen erfüllst, stelle den Antrag trotzdem: Über den Anspruch entscheidet der Träger, nicht dieser Rechner.

Für die Berechnung braucht der Träger deinen Reha-Bescheid, deine letzten Gehaltsabrechnungen sowie eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Entgeltbescheinigung.

Wie hoch ist das Übergangsgeld – 68 oder 75 Prozent?

Das Übergangsgeld beträgt 75 Prozent des Netto-Regelentgelts bei Versicherten mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 EStG und 68 Prozent ohne Kind – geregelt in § 66 SGB IX, nicht in § 65, der nur die Zuständigkeit der Träger regelt.

Beispiel mit den Vorgabewerten des Rechners: Aus 3.000 Euro Brutto in Steuerklasse I ergibt sich ein Netto-Regelentgelt von 1.875 Euro; davon 68 Prozent sind 1.275 Euro Übergangsgeld im Monat, mit Kind 75 Prozent also 1.406,25 Euro.

In Steuerklasse III liegt das Netto-Regelentgelt wegen der geringeren Lohnsteuerpauschale bei 2.100 Euro, ohne Kind ergeben sich daraus 1.428 Euro.

Beachte die Vereinfachung: Gesetzlich sind die Sätze auf höchstens 80 Prozent des Regelentgelts anzuwenden, begrenzt auf das Nettoarbeitsentgelt (§ 66 i.

V. m. § 67 SGB IX); der Rechner setzt sie direkt auf ein pauschaliertes Netto an und liefert deshalb nur eine Schätzung.

Den 75-Prozent-Satz erhältst du zusätzlich bei einem aufgenommenen Stiefkind oder einem aus Pflege- oder Betreuungsgründen nicht erwerbstätigen Ehegatten ohne eigene Pflegeversicherung.

Was ist das Netto-Regelentgelt beim Übergangsgeld?

Das Regelentgelt ist in § 67 SGB IX geregelt – und anders bemessen, als oft behauptet wird: Maßgeblich ist nicht der Durchschnitt der letzten 12 Monate, sondern grundsätzlich das Entgelt der letzten vier Wochen vor Leistungsbeginn; ist das Entgelt nach Monaten bemessen, gilt ersatzweise der 30.

Teil des letzten abgerechneten Kalendermonats. Nach § 67 Abs. 4 SGB IX wird es nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt; der Rechner kappt das Brutto deshalb bei 8.450 Euro im Monat (Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2026).

Vom gekappten Brutto zieht er eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent sowie eine Lohnsteuerpauschale je nach Steuerklasse ab – in Steuerklasse I sind das 17,5 Prozent, in Steuerklasse III nur 10 Prozent.

Bei 9.000 Euro Brutto zeigt der Rechner deshalb ein gekapptes Brutto von 8.450 Euro und ein Übergangsgeld von 3.591,25 Euro, unabhängig vom tatsächlich höheren Gehalt.

Der Rehabilitationsträger berechnet das Regelentgelt exakt anhand deiner Lohnsteuerbescheinigung und Gehaltsabrechnung des maßgeblichen Zeitraums, nicht anhand einer Pauschale.

Welcher Rehabilitationsträger zahlt das Übergangsgeld?

Je nach Reha-Art zahlt ein anderer Träger: die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei medizinischer oder beruflicher Reha im Rahmen der Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit bei beruflicher Eingliederung, die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und die Unfallkassen bei Dienstunfällen.

Welcher Träger zuständig ist, hängt vom Grund der Reha und der Vorversicherungszeit ab; § 65 SGB IX ordnet die Zuständigkeit den Trägern zu.

Du musst den richtigen Träger dafür nicht selbst ermitteln: Stelle den Antrag bei irgendeinem Rehabilitationsträger – nach § 14 SGB IX muss dieser innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist, und den Antrag andernfalls von sich aus weiterleiten.

Ein bei der falschen Stelle eingereichter Antrag geht dir also nicht verloren, ein nicht gestellter schon.

Reiche die Unterlagen möglichst direkt nach Vorliegen des Reha-Bescheids ein, denn das Übergangsgeld beginnt mit dem ersten Maßnahmentag – ein früher Eingang verhindert, dass Zahlungen erst Wochen nach Maßnahmenbeginn ankommen.

Wie beantrage ich Übergangsgeld – online, Formular, Frist?

Übergangsgeld beantragst du nicht separat, sondern automatisch mit dem Antrag auf die Reha-Maßnahme beim zuständigen Rehabilitationsträger – bei der DRV geht das online über die eServices oder schriftlich mit dem jeweiligen Formularsatz, bei der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitsagentur vor Ort.

Eine feste gesetzliche Antragsfrist für das Übergangsgeld selbst gibt es nicht, entscheidend ist aber der Zeitpunkt des Reha-Antrags: Stelle ihn, sobald der Reha-Bedarf feststeht, idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Beginn, damit Bescheid und erste Zahlung rechtzeitig vorliegen.

Notwendig sind der Reha-Antrag selbst, deine letzten Gehaltsabrechnungen und eine vom Arbeitgeber auszufüllende Entgeltbescheinigung, die dieser nach Aufforderung durch den Träger einreicht.

Fehlt die Entgeltbescheinigung bei Maßnahmenbeginn, verzögert sich die erste Auszahlung – frage deshalb frühzeitig bei der Personalabteilung nach.

Bei Unklarheiten über Formular oder zuständige Stelle helfen die gemeinsamen Servicestellen und die Auskunfts- und Beratungsstellen des Trägers kostenfrei weiter.

Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt und wann kommt die erste Auszahlung?

Übergangsgeld wird für die gesamte Dauer der anerkannten Reha-Maßnahme gezahlt, ohne feste gesetzliche Höchstdauer – eine medizinische Reha dauert typischerweise drei Wochen, eine berufliche Umschulung dagegen bis zu zwei Jahre; der Rechner gibt dafür einen Monatsbetrag aus.

Die erste Zahlung erfolgt nicht rückwirkend vor Antragstellung, sondern ab dem ersten Maßnahmentag, sobald der Träger Reha-Bescheid und Entgeltbescheinigung vollständig geprüft hat; plane für diese Erstbearbeitung realistisch zwei bis vier Wochen ein, danach läuft die Zahlung meist monatlich im Voraus oder nachträglich je nach Träger weiter.

Weil das Übergangsgeld beim Vorgabewert nur 1.275 Euro von 3.000 Euro Brutto ersetzt, lohnt sich eine Rücklage für diese Anlaufzeit, bevor das Geld erstmals eingeht.

Nach Abschluss der Reha endet der Anspruch, es sei denn, es schließt sich eine weitere anerkannte Maßnahme an.

Wird die Bearbeitung ungewöhnlich lange nicht abgeschlossen, frag aktiv bei der zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle nach dem Bearbeitungsstand.

Ist Übergangsgeld steuerpflichtig?

Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Die richtige Fundstelle ist § 3 Nr. 1 Buchst. c EStG für das Übergangsgeld der Rentenversicherung; zahlt die Berufsgenossenschaft, greift stattdessen § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG.

Steuerfrei heißt hier nicht folgenlos: Auf das Übergangsgeld selbst zahlst du keine Steuer, es hebt aber den Steuersatz, mit dem dein übriges Einkommen versteuert wird.

Die Abgabe der Steuererklärung wird dadurch fast immer zur Pflicht: Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG greift die Pflichtveranlagung ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr, und bei 1.275 Euro monatlichem Übergangsgeld ist diese Grenze bereits im ersten Bezugsmonat überschritten.

In der Steuererklärung trägst du den Betrag in der Anlage N als steuerfreie Einnahme mit Progressionsvorbehalt ein, das genaue Feld nennt die vom Träger übersandte Bescheinigung. Leg dir diese Bescheinigung deshalb frühzeitig zu den Steuerunterlagen.

Wann wird kein Übergangsgeld gezahlt?

Kein Übergangsgeld erhältst du, wenn die Voraussetzungen nach §§ 65 ff. SGB IX nicht vorliegen – etwa ohne anerkannte Reha-Maßnahme, ohne ausreichende Vorversicherungszeit oder wenn während der Maßnahme weiterhin volles Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Übst du während der Reha eine Tätigkeit aus, wird das daraus erzielte Erwerbseinkommen nach § 72 SGB IX angerechnet; nicht gemeldetes Einkommen kann zur Rückforderung führen, denn der Rechner kennt nur dein bisheriges Bruttogehalt und geht von dessen vollständigem Wegfall aus.

Auch bei Abbruch der Maßnahme ohne wichtigen Grund oder bei Nichtteilnahme trotz Ladung kann die Zahlung eingestellt werden.

Trägst du 0 Euro Brutto ein, etwa weil du direkt aus einer Ausbildung in eine Umschulung wechselst, zeigt der Rechner 0 Euro Übergangsgeld – hier greift tatsächlich § 68 SGB IX mit einem fiktiven Arbeitsentgelt, das der Rechner nicht abbildet.

Kläre jede geplante Nebentätigkeit und jeden Sonderfall vorab schriftlich mit dem Rehabilitationsträger, das schützt wirksamer vor Rückforderungen als eine mündliche Zusage.

Wie hoch ist Übergangsgeld im Vergleich zum Krankengeld?

Übergangsgeld fällt bei gleichem Bruttogehalt meist niedriger aus als Krankengeld, weil beide Leistungen unterschiedliche Bemessungsgrundlagen haben: Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos, Übergangsgeld dagegen 68 oder 75 Prozent des pauschalierten Netto-Regelentgelts.

Im Beispiel mit 3.000 Euro brutto in Steuerklasse I ergeben sich beim Krankengeld-Rechner rund 1.687,50 Euro, beim Übergangsgeld-Rechner ohne Kind dagegen 1.275 Euro – ein Unterschied von gut 400 Euro im Monat.

Wer direkt aus einer Krankengeldphase in die Reha wechselt, behält für das Übergangsgeld die Bemessungsgrundlage des letzten Arbeitsentgelts vor der Erkrankung (§ 67 SGB IX), nicht das zuletzt bezogene Krankengeld.

Die typische Kette lautet: Lohnfortzahlung sechs Wochen, dann Krankengeld bis maximal 78 Wochen nach § 48 SGB V, danach Reha mit Übergangsgeld.

Plane diese Einkommenslücke beim Wechsel von Krankengeld in die Reha frühzeitig ein und lass dir die Bemessungsgrundlage vom Träger schriftlich bestätigen. Den Krankengeld-Betrag schätzt der Krankengeld-Rechner.

Wie wird das Übergangsgeld bei einer Umschulung berechnet?

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) – dazu zählen Umschulung, Weiterbildung und berufsvorbereitende Maßnahmen – greift § 68 SGB IX mit einem fiktiven Arbeitsentgelt statt der Standardberechnung nach § 67.

Der Rechner bildet diese Fälle nicht ab: Trägt man 0 Euro Brutto ein, zeigt er 0 Euro Übergangsgeld, obwohl § 68 in diesem Fall ein Übergangsgeld von 65 Prozent des fiktiven Tagesentgelts vorsieht.

Das Gesetz kennt vier Qualifikationsgruppen: Gruppe 1 (Hochschulabschluss) 1/300 der Jahresbezugsgröße täglich, Gruppe 2 (Meister-/Fachschulabschluss) 1/360, Gruppe 3 (Berufsausbildung) 1/450, Gruppe 4 (keine anerkannte Ausbildung) 1/600.

Bei der Bezugsgröße 2026 von 44.940 Euro jährlich ergeben sich täglich 149,80 Euro (G1), 124,83 Euro (G2), 99,87 Euro (G3) und 74,90 Euro (G4); für Gruppe 4 greift bei Bedarf zusätzlich der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze.

Wer ohne eigenes Arbeitsentgelt eine LTA-Maßnahme antritt, klärt die passende Qualifikationsgruppe und den genauen Betrag verbindlich mit dem Rehabilitationsträger.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte solltest du kennen. Erstens die Beantragung: Übergangsgeld muss beim zuständigen Rehabilitationsträger (DRV, BA, Berufsgenossenschaft) beantragt werden, bevor die Maßnahme beginnt — stelle den Antrag rechtzeitig.

Zweitens die Dauer: Übergangsgeld wird für die gesamte Dauer der Reha-Maßnahme gezahlt, nicht nur für den Zeitraum einer Krankschreibung. Es ist an die anerkannte Maßnahme gebunden.

Drittens die Kombination mit Krankengeld: Wer bereits Krankengeld bezieht, erhält beim Übergang zur Reha in der Regel Übergangsgeld, das ähnlich berechnet wird.

Viertens der Steuerprogress: Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann zu einer Steuernachzahlung führen. Fünftens: Sind Maßnahmen im Inland und im EU-Ausland geplant, gelten unterschiedliche Regelungen.

Sechstens: Nach der Reha kann eine stufenweise Wiedereingliederung folgen — auch dafür gibt es Förderungen.

Siebtens die Zuständigkeit: Bei Unklarheit, welcher Träger für dich zuständig ist, reichst du den Antrag bei einem von ihnen ein — die Träger klären die Zuständigkeit untereinander, und der Antrag geht dir dadurch nicht verloren.

Achtens die Beratung: Die gemeinsamen Servicestellen, die Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung und die unabhängige Teilhabeberatung informieren dich kostenfrei über Voraussetzungen und Abläufe.

Neuntens der Bescheid: Erscheint dir der bewilligte Betrag zu niedrig oder wird die Maßnahme abgelehnt, kannst du innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen.

Ein ernüchterndes Rechnerergebnis ist ausdrücklich kein Grund, auf den Antrag oder auf Beratung zu verzichten.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein 45-jähriger Angestellter (3.000 Euro brutto, Steuerklasse I, kein Kind) nimmt für vier Monate an einer stationären Reha durch die DRV teil. Schritt 1 – Deckelung: 3.000 Euro liegt unter der BBG, kein Kappen.

Schritt 2 – Netto-Regelentgelt: 3.000 minus 20 % SV minus 17,5 % LSt (Klasse I) = rund 1.875 Euro. Schritt 3 – Übergangsgeld: 1.875 mal 0,68 = 1.275 Euro pro Monat. Für vier Monate erhält er 5.100 Euro Übergangsgeld.

Er beantragt dies über seine DRV-Beratungsstelle, legt den Reha-Bescheid und eine Einkommensbescheinigung vor. Nach der Reha kehrt er stufenweise in den Beruf zurück.

Schritt 4 – Warum der Betrag abweichen kann: Sein Arbeitgeber zahlt jährlich ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Der Rehabilitationsträger berücksichtigt solche Einmalzahlungen bei der Ermittlung des Regelentgelts, der Rechner dagegen nicht — der tatsächliche Auszahlbetrag kann deshalb über der Schätzung liegen.

Umgekehrt können abweichende Abzüge ihn auch senken.

Schritt 5 – Vorgehen: Er stellt den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung als seinem Reha-Träger, reicht die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers ein und lässt sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle die konkrete Berechnung erläutern.

Ob und in welcher Höhe Übergangsgeld zusteht, entscheidet allein der Rehabilitationsträger im Einzelfall — an dieser Entscheidung ändert eine Vorabschätzung nichts, und ein niedriges Ergebnis wäre kein Grund, die Reha nicht zu beantragen.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: zu glauben, Übergangsgeld sei dasselbe wie Krankengeld. Übergangsgeld ist an eine anerkannte Reha-Maßnahme gebunden und wird von anderen Trägern gezahlt.

Zweiter Fehler: das Nettoeinkommen statt des Bruttogehalts einzutragen — das Netto-Regelentgelt wird vom Rechner selbst berechnet. Dritter Fehler: die Beitragsbemessungsgrenze zu vergessen; über 8.450 Euro brutto erhöht sich das Übergangsgeld nicht.

Vierter Fehler: anzunehmen, Übergangsgeld sei steuerpflichtig; es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Fünfter Fehler: zu warten und den Antrag nicht rechtzeitig zu stellen.

Sechster Fehler: das Kind-Merkmal zu vergessen; 75 statt 68 Prozent machen über mehrere Monate einen spürbaren Unterschied. Dieser Rechner liefert eine Näherung mit pauschaler Lohnsteuer; verbindlich ist der Bescheid des Rehabilitationsträgers.

Siebter Fehler: den Rechnerwert als zugesagten Auszahlbetrag zu lesen. Er entsteht aus Pauschalen, während der Träger dein tatsächlich abgerechnetes Arbeitsentgelt zugrunde legt.

Achter Fehler: aus einer knappen Schätzung zu schließen, die Reha lohne sich finanziell nicht, und den Antrag deshalb zu unterlassen.

Ob und in welcher Höhe Übergangsgeld gezahlt wird, entscheidet allein der zuständige Rehabilitationsträger im Einzelfall — die Vorabschätzung nimmt dieser Entscheidung nichts vorweg.

Stelle den Antrag deshalb auch bei unsicherem Ergebnis, lass dich vorher kostenlos beraten und nutze bei einer Ablehnung die Widerspruchsfrist.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Übergangsgeld-Rechner macht die Lohnersatzleistung nach §§ 65 ff. SGB IX nachvollziehbar: Er ermittelt das Netto-Regelentgelt aus Bruttogehalt und Steuerklasse, wendet 68 oder 75 Prozent an und gibt das Übergangsgeld aus.

Im Beispiel von 3.000 Euro brutto, Steuerklasse I, kein Kind ergibt sich 1.275 Euro pro Monat.

Wichtig: Das Bruttogehalt wird auf die BBG RV 2026 gekappt, die Lohnsteuer wird pauschal geschätzt, und das Übergangsgeld ist steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

So nutzt du es: Werte eingeben, Anspruch schätzen und Antrag beim Rehabilitationsträger stellen. Ging der Reha eine längere Arbeitsunfähigkeit voraus, schätzt der Krankengeld-Rechner die Höhe der Entgeltersatzleistung für diesen Zeitraum.

Wird nach der Reha kein Arbeitsverhältnis mehr aufgenommen, schätzt der Arbeitslosengeld-Rechner den möglichen ALG-1-Anspruch ab. Nur Orientierung — kein verbindlicher Bescheid, maßgeblich ist der Rehabilitationsträger, Stand 2026.

Für Reha-Maßnahmen, die 2025 begonnen haben, gelten die niedrigeren BBG-Werte des Jahres 2025. Disclaimer: Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Orientierungswert auf Basis pauschaler Abzüge, kein Bescheid und keine Sozialberatung.

Der Rechner prüft weder, ob deine Maßnahme als Rehabilitation anerkannt wird, noch welcher Träger für dich zuständig ist, und er bildet Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum nicht ab.

Ob und in welcher Höhe Übergangsgeld zusteht, entscheidet allein der zuständige Rehabilitationsträger — Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft — im Einzelfall.

Stelle den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme, auch wenn dich dieses Ergebnis unsicher macht, und nutze die kostenlose Beratung deines Trägers oder die unabhängige Teilhabeberatung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Übergangsgeld (Auszahlbetrag): 1.575 € pro Monat (Leistungssatz 75 %)

3.000 € brutto, Steuerklasse III, mit Kind

Bruttogehalt (monatl.)
3.000 €
Steuerklasse
Steuerklasse III
Erhöhter Leistungssatz (75 %)
Ja

Beispiel 2 · Mittel · Übergangsgeld (Auszahlbetrag): 2.125 € pro Monat

5.000 € brutto, Steuerklasse I, kein Kind

Bruttogehalt (monatl.)
5.000 €
Steuerklasse
Steuerklasse I
Erhöhter Leistungssatz (75 %)
Nein

Beispiel 3 · Komplex · Übergangsgeld (Auszahlbetrag): 3.591,25 € pro Monat (gekappt auf BBG 8.450 €)

Höchstfall: 9.000 € brutto (über BBG), kein Kind

Bruttogehalt (monatl.)
9.000 €
Steuerklasse
Steuerklasse I
Erhöhter Leistungssatz (75 %)
Nein

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

GKV-BeitragsrechnerGKV-Beitrag 2026 berechnen: Basisbeitrag (14,6 %), kassenindividuellen Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag (3,4 %) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Monatsbrutto und Kinderstatus ermitteln.Aufstiegs-BAföG-RechnerAufstiegs-BAföG berechnen: Zuschuss, KfW-Darlehen, Erlass und Eigenanteil für Lehrgangsgebühren und Meisterstück, bei Vollzeit mit Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag nach dem AFBG.Kinderzuschlag-RechnerKinderzuschlag 2026 berechnen: bis zu 297 Euro je Kind nach § 6a BKGG, Mindesteinkommen und Anspruch dem Grunde nach prüfen.KindergeldrechnerKindergeld 2026 berechnen: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 EStG, Summe pro Monat und Jahr für alle Kinder.Kostenbeitrag-Jugendhilfe-RechnerKostenbeitrag Jugendhilfe berechnen: Einkommensgruppe nach der Kostenbeitragsverordnung, Absenkung durch Unterhaltspflichten und Beitrag pro Monat bei Heim, Wohngruppe, Pflegefamilie oder Tagesgruppe.Unterhaltsvorschuss-RechnerUnterhaltsvorschuss 2026 berechnen: Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeld, Anrechnung von Unterhalt, Waisenbezügen und Einkünften des Kindes, Anspruch bis 12 oder 18 Jahre nach dem UVG.PflegegradrechnerPflegegrad 2026 kostenlos berechnen: Rohpunkte der 6 NBA-Module eingeben, gewichtete Punkte und voraussichtlichen Pflegegrad 1–5 nach § 15 SGB XI erhalten.RegelbedarfsrechnerRegelbedarf 2026 berechnen: Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II für Erwachsene und Kinder, monatlicher Regelsatz je Haushalt inklusive Aufschlüsselung.Kurzarbeitergeld-RechnerKurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.Schlechtwettergeld-RechnerSchlechtwettergeld (Saison-Kurzarbeitergeld) 2026 berechnen: Saison-Kug, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld aus Ausfallstunden und Steuerklasse nach §§ 101–102 SGB III schätzen.Wohngeld-RechnerWohngeld 2025 schätzen: Formel nach § 19 WoGG mit Heizkostenkomponente – berücksichtigte Miete, Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Nur Orientierung.Hortgebühren Berlin RechnerHortgebühren in Berlin ab der 4. Klasse berechnen: Einkommensstufe, Betreuungsmodul und Geschwisterermäßigung nach Anlage 2 TKBG für das Schuljahr 2026/27 – kostenlos, sofort.Lastenzuschuss-RechnerLastenzuschuss nach § 19 WoGG 2023 online schätzen: Wohngeld für Eigentümer nach Haushaltsgröße, Belastung und Mietenstufe berechnen – inkl. Heizkostenkomponente.Kurzfristige-Beschäftigung-RechnerKurzfristige Beschäftigung 2026 prüfen: 70-Tage-Regel nach § 8 Abs. 2 SGB IV, SV-Freiheit und Lohnsteuer bei Saisonarbeit und Ferienjobs einordnen. Kein Verdienstlimit.PKV-RechnerPKV-Beitrag schätzen: Modellrechner für private Krankenversicherung mit Eintrittsalter, Leistungsniveau und Selbstbeteiligung.

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  • Infografik: Übergangsgeld: Berechnungsschema, § 20 SGB VI · Leistung während medizinischer / beruflicher Rehabilitation, Letztes Bruttoarbeitsentgelt, Netto (80 % pauschal), Nettoentgelt = 80 % des Brutto (Pauschalierung), 68 %, ohne Kind, des Nettoentgelts

    Uebergangsgeld-Rechner Berechnung

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/uebergangsgeld-rechner">Uebergangsgeld-Rechner Berechnung auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/uebergangsgeld-rechner
  • Infografik: Übergangsgeld – Berechnung (§§ 66–67 SGB IX), Übergangsgeld = Netto-Regelentgelt × Leistungssatz, Steuerfrei mit Progressionsvorbehalt | Netto-RE = Brutto − 20 % SV − LSt-Pauschale, VARIABLEN, Brutto – max. 8.450 €, Netto-RE – abzgl. Pausch., Leist.-

    Uebergangsgeld-Rechner Formel

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           alt="Infografik: Übergangsgeld – Berechnung (§§ 66–67 SGB IX), Übergangsgeld = Netto-Regelentgelt × Leistungssatz, Steuerfrei mit Progressionsvorbehalt | Netto-RE = Brutto − 20 % SV − LSt-Pauschale, VARIABLEN, Brutto – max. 8.450 €, Netto-RE – abzgl. Pausch., Leist.-"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/uebergangsgeld-rechner">Uebergangsgeld-Rechner Formel auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/uebergangsgeld-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Nur Orientierung — kein verbindlicher Bescheid. Die Lohnsteuer wird pauschal geschätzt; das tatsächliche Netto-Regelentgelt richtet sich nach dem individuellen Steuerabzug nach § 66 SGB IX. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Rehabilitationsträgers (z. B. DRV, BfA, BA).

Quelle: SGB IX §§ 66–67 (Übergangsgeld-Berechnung), BBG RV 2026

Stand: 2026-09-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
SGB IX §§ 66, 67 — Leistungssatz 75 %/68 %, BBG RV 2026 (8.450 €/Monat)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Übergangsgeld-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/uebergangsgeld-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Übergangsgeld-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/uebergangsgeld-rechner

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