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Kinderkrankengeld-Rechner 2026: Anspruch berechnen

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Kurzantwort

Kinderkrankengeld-Rechner: Nettoverdienst, Anzahl der Kinder, Alleinerziehenden-Status und geplante Pflegetage eingeben. Nur Orientierung — maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse.

Kinderkrankengeld 2026 schätzen: 90 % des Nettoverdienstes, max. 135,63 €/Tag

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Kinderkrankengeld du bekommst, wenn dein Kind krank ist und du zuhause bleiben musst, schätzt der Kinderkrankengeld-Rechner ab. Die Kernfrage: Wie viel zahlt die Krankenkasse, wenn ich wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten kann?

Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 45 SGB V. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes pro Krankheitstag, maximal 135,63 Euro pro Tag (Höchstbetrag aus der KV-Beitragsbemessungsgrenze 2026).

Sind in den letzten 12 Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) geflossen, kann der Satz auf 100 Prozent des Nettoentgelts steigen — der Rechner schätzt den 90-%-Basisfall.

Der Anspruch gilt für gesetzlich versicherte Elternteile bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren.

Der Rechner ermittelt den täglichen Betrag, die maximalen Anspruchstage pro Jahr (15 pro Kind, 30 bei Alleinerziehenden, max. 35/70) und das Gesamtkrankengeld für die geplanten Tage.

Er richtet sich an berufstätige Eltern, die ihren Anspruch vorab einschätzen wollen. Verbindlich ist der Bescheid der Krankenkasse. Bei den Tagen lohnt ein genauer Blick ins Gesetz, denn die 15 Tage sind nicht der Normalfall.

Die Grundregel des § 45 Abs. 2 SGB V sieht nur 10 Arbeitstage je Kind und höchstens 25 Tage im Jahr vor, für Alleinerziehende 20 und höchstens 50.

Die höheren Werte von 15 und 30 Tagen samt der Obergrenzen von 35 und 70 stehen in § 45 Abs. 2a SGB V und gelten ausdrücklich für das Kalenderjahr 2026.

Der Rechner bildet damit den für dieses Jahr geltenden Rechtsstand ab – prüfe die Tage aber neu, sobald du für ein späteres Jahr planst.

Eingaben

Kinderkrankengeld berechnen: Nettoverdienst, Kinderzahl und Pflegetage eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Der Rechner benötigt vier Angaben: Nettoverdienst monatlich (nach Steuern und Sozialabgaben), Anzahl Kinder unter 12 Jahren (1 bis 4 und mehr), Alleinerziehend (ja oder nein, verdoppelt die Anspruchstage) und Geplante Pflegetage (voraussichtlich benötigte Tage, 1 bis 70). Beim Nettoverdienst trägst du dein monatliches Nettoeinkommen (nach Steuern und Sozialabgaben) ein — die Krankenkasse berechnet daraus den Tagesbetrag als Nettoverdienst geteilt durch 30 und davon 90 Prozent.

Bei der Anzahl der Kinder gibst du alle Kinder unter 12 Jahren an, für die du anspruchsberechtigt bist. Bei Alleinerziehenden verdoppeln sich die Anspruchstage: 30 statt 15 pro Kind.

Bei den geplanten Pflegetagen trägst du ein, wie viele Tage du voraussichtlich benötigst — der Rechner begrenzt das automatisch auf den maximalen Jahresanspruch.

Häufige Fehler: das Brutto- statt des Nettoeinkommens einzutragen, Kinder über 12 Jahre mitzuzählen oder den Alleinerziehenden-Schalter zu vergessen. Privat versicherte Eltern haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.

Wie die Anzahl der Kinder und der Alleinerziehenden-Schalter zusammenwirken, zeigt ein Beispiel: Trägst du 2.500 Euro netto, zwei Kinder, alleinerziehend und 40 Pflegetage ein, weist der Rechner 60 Anspruchstage und 3.000 Euro aus – zweimal 30 Tage, noch unterhalb der Jahresobergrenze von 70 Tagen.

Die Zahl der Kinder erhöht also dein Tagekonto, nicht den Tagesbetrag: Der bleibt bei 75 Euro, egal wie viele Kinder du angibst.

Praxisfälle

Kinderkrankengeld-Rechenbeispiele für typische Situationen

Sechs durchgerechnete Fälle für die häufigsten Suchanfragen rund um das Kinderkrankengeld – vom Standardfall über die Deckelung bei hohem Gehalt bis zur Alters- und Jahresgrenze.

  1. Kinderkrankengeld bei 2.500 Euro netto und 5 Pflegetagen: 375 Euro

    „Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich bei 2.500 Euro netto?“

    Eingabe
    Nettoverdienst 2.500 €, 1 Kind, nicht alleinerziehend, 5 Pflegetage
    Ergebnis
    375 € gesamt (75 €/Tag × 5 Tage, Jahresanspruch 15 Tage)
  2. Kinderkrankengeld gedeckelt: Höchstbetrag ab 4.521 Euro netto

    „Ab welchem Gehalt wird das Kinderkrankengeld gedeckelt?“

    Eingabe
    Nettoverdienst 5.000 €, 1 Kind, nicht alleinerziehend, 10 Pflegetage
    Ergebnis
    1.356,30 € (135,63 €/Tag Höchstsatz × 10 Tage – nicht 150 €/Tag, wie 90 % von 5.000/30 ergäben)
  3. Alleinerziehend mit 2 Kindern: 60 Tage Jahresanspruch

    „Wie viele Kinderkrankengeld-Tage stehen Alleinerziehenden mit 2 Kindern zu?“

    Eingabe
    Nettoverdienst 2.500 €, 2 Kinder, alleinerziehend, 20 Pflegetage
    Ergebnis
    1.500 € (75 €/Tag × 20 Tage von 60 Jahrestagen, Maximum 70)
  4. 3 Kinder gleichzeitig krank: Jahresobergrenze von 35 Tagen greift

    „Werden bei mehreren Kindern die Anspruchstage einfach addiert?“

    Eingabe
    Nettoverdienst 3.000 €, 3 Kinder, nicht alleinerziehend, 45 geplante Tage
    Ergebnis
    3.150 € für 35 von 45 geplanten Tagen – die Jahresobergrenze (35 Tage) kappt den Rest
  5. Gehaltskürzung bei Kind krank: 10 Prozent weniger als der volle Tageslohn

    „Wie stark wird mein Gehalt gekürzt, wenn mein Kind krank ist?“

    Eingabe
    Nettoverdienst 3.000 €, 1 Kind, nicht alleinerziehend, 3 Pflegetage
    Ergebnis
    90 €/Tag Kinderkrankengeld statt 100 €/Tag vollem Nettolohn – ein Abzug von 10 € bzw. 10 % pro Tag
  6. Kein Anspruch mehr: Kind über 12 Jahre ohne Behinderung

    „Bekomme ich Kinderkrankengeld auch für ein 13-jähriges Kind?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe möglich – der Rechner fragt nur Kinder unter 12 Jahren ab
    Ergebnis
    Kein gesetzlicher Anspruch nach § 45 Abs. 1 SGB V, außer bei Behinderung mit Hilfebedarf (Abs. 4, keine Altersgrenze)

    Krankengeld-Rechner öffnen

Berechnung

Wie wird das Kinderkrankengeld berechnet? Tagessatz, Anspruchstage und Höchstbetrag

Verstehe den Formelweg.

Kinderkrankengeld 2026: § 45 SGB V – Tagesbetrag Netto/30 × 90 % max. 135,63 €, Jahresanspruch 15 Tage normal oder 30 Tage alleinerziehend, Beispiel 2.500 € netto 5 Tage = 375 € Die Berechnung folgt § 45 SGB V in drei Schritten.

Schritt 1 – Tagesbetrag: Nettoverdienst geteilt durch 30, davon 90 Prozent. Maximum: 135,63 Euro pro Tag (aus KV-BBG 2026: 69.750 Euro / 360 x 70 %).

Schritt 2 – Jahresanspruch: 15 Tage pro Kind (normal) oder 30 Tage (alleinerziehend), maximal 35 oder 70 Tage pro Jahr. Schritt 3 – Gesamtbetrag für geplante Tage: Tagesbetrag mal Abruftage.

Ein Beispiel: 2.500 Euro netto, 1 Kind, nicht alleinerziehend, 5 geplante Tage. Tagesbetrag: 2.500 / 30 mal 0,9 = 75 Euro pro Tag (unter Höchstbetrag). Jahresanspruch: 15 Tage. Gesamtbetrag: 75 mal 5 = 375 Euro.

Für das Maximum von 15 Tagen: 1.125 Euro. Die Krankenkasse zahlt direkt oder über den Arbeitgeber; für den Anspruch ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Zwei Deckelungen greifen dabei unabhängig voneinander.

Die erste begrenzt den Betrag pro Tag, die zweite die Zahl der Tage pro Kalenderjahr. Wer viel verdient, stößt an die Tagesobergrenze; wer viele Kinder hat, stößt an die Höchstzahl der Tage.

Beide Grenzen zusammen bestimmen, wie viel im Jahr überhaupt möglich ist.

Wichtig ist außerdem, dass die Krankenkasse den Tagesbetrag nach ihren eigenen Regeln aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt ermittelt und dabei Beitragsabzüge berücksichtigt — die hier gezeigte Rechnung ist eine vereinfachte Näherung.

Ob und in welcher Höhe Kinderkrankengeld gezahlt wird, entscheidet allein deine Krankenkasse im Einzelfall.

Nachschlagen

Kinderkrankentage 2026: Anspruchstage nach Kinderzahl und Status

Übersicht der Kinderkrankentage 2026 nach § 45 Abs. 2a SGB V (Sonderregelung). Die Tabelle zeigt die maximalen Arbeitstage je Elternteil und Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Kinderzahl und Familienstand.

Kinderkrankentage 2026 — Sonderregelung nach § 45 Abs. 2a SGB V
KinderzahlTage je Elternteil (Normal)Tage je Elternteil (Alleinerziehend)
1 Kind15 Arbeitstage30 Arbeitstage
2 Kinder30 Arbeitstage60 Arbeitstage
3+ Kindermax. 35 Arbeitstagemax. 70 Arbeitstage
Regelwert (§ 45 Abs. 2)10 Tage/Kind, max. 2520 Tage/Kind, max. 50

Die Sonderregelung nach § 45 Abs. 2a SGB V gilt auch für 2026 (aus der Coronazeit fortgeführt). Kinderkrankengeld beträgt 90 % des Nettoverdienstes (100 % bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten), maximal 135,63 Euro pro Kalendertag. Anspruch besteht für gesetzlich versicherte Eltern mit einem Kind unter 12 Jahren. Maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse. Stand: Juli 2026.

Kinderkrankengeld 2026 nach Monatsnetto

Übersicht des täglichen Kinderkrankengeldes und des Gesamtbetrags für typische Pflegezeiträume nach Monatsnetto. Grundlage: 90 % des Nettoverdienstes pro Tag, maximal 135,63 € (KV-BBG 2026: 5.812,50 €/Monat). Ab 4.521 € Netto greift der Höchstbetrag. Werte aus dem Rechner (§ 45 Abs. 2 SGB V).

Kinderkrankengeld je Tag und Gesamtbetrag nach Monatsnetto (2026)
MonatsnettoKG pro Tag5 Tage15 Tage (1 Kind, § 45 Abs. 2a SGB V)
1.500 €45,00 €225,00 €675,00 €
2.000 €60,00 €300,00 €900,00 €
2.500 €75,00 €375,00 €1.125,00 €
3.000 €90,00 €450,00 €1.350,00 €
3.500 €105,00 €525,00 €1.575,00 €
4.000 €120,00 €600,00 €1.800,00 €
ab 4.521 €135,63 €678,15 €2.034,45 €

Ab einem Monatsnetto von 4.521 € erreicht 90 % des Tagesentgelts den gesetzlichen Höchstbetrag von 135,63 € (= 70 % × KV-BBG 2026 / 30 Tage). Werte aus dem Rechner generiert (§ 45 Abs. 2 SGB V, KV-BBG 2026 = 5.812,50 €/Monat). Stand: August 2026.

Ausblick

Kinderkrankengeld 2027: Was ändert sich?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die erhöhten Anspruchstage nach § 45 Abs. 2a SGB V (15 Arbeitstage je Kind, 30 bei Alleinerziehenden) gelten nach dem Gesetzeswortlaut ausdrücklich nur für die Kalenderjahre 2024, 2025 und 2026.
  • Ohne eine neue Verlängerung durch den Gesetzgeber gilt ab dem 1. Januar 2027 wieder die reguläre Anspruchsdauer nach § 45 Abs. 2 SGB V: 10 Arbeitstage je Kind (Höchstgrenze 25 Tage im Jahr), bei Alleinerziehenden 20 Tage je Kind (Höchstgrenze 50 Tage) – jeweils die Hälfte der 2026 geltenden Werte.
  • Auch das Bundesgesundheitsministerium nennt in seiner FAQ zum Kinderkrankengeld ausdrücklich nur die Jahre 2024 bis 2026 als Geltungszeitraum der erhöhten Tage; eine Ankündigung zur Verlängerung über 2026 hinaus liegt Stand September 2026 nicht vor.
  • Der Leistungssatz von 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 45 Abs. 2 SGB V) ist von dieser Befristung nicht betroffen und bleibt unverändert.
  • Der Höchstbetrag von aktuell 135,63 Euro pro Tag hängt an der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, die jährlich zum 1. Januar per Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung neu festgesetzt wird; der amtliche Wert für 2027 liegt noch nicht vor.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: § 45 SGB V (gesetze-im-internet.de) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – FAQ Kinderkrankengeld

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Kinderkrankengeld

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V haben Elternteile, die gesetzlich krankenversichert sind, wenn ein Kind unter 12 Jahren krank ist, ärztlich behandelt wird, der Elternteil deshalb der Arbeit fernbleibt und kein anderer im Haushalt lebender Erwachsener das Kind betreuen kann.

Kinder selbst müssen ebenfalls gesetzlich versichert sein. Privat versicherte Eltern haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Alle vier Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein – fehlt eine, etwa weil die nicht berufstätige Großmutter im selben Haushalt lebt, entfällt der Anspruch.

Wichtig: Wenn du unsicher bist, ob die Voraussetzungen vorliegen, stelle den Antrag trotzdem.

Über den Anspruch entscheidet nicht dieser Rechner, sondern deine Krankenkasse – und ein nicht gestellter Antrag wird sicher abgelehnt, ein zweifelhafter nicht.

Eltern in geringfügiger Beschäftigung (Minijob) sind häufig nicht gesetzlich krankenversichert und haben daher keinen Anspruch – kläre deinen Versicherungsstatus vorab.

Auch Pflegeeltern und Stiefelternteile können anspruchsberechtigt sein, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt und sie die Betreuung übernehmen.

Wie viele Kinderkrankengeld-Tage stehen mir pro Jahr zu?

Pro Kind und Elternteil stehen im Kalenderjahr 2026 15 Arbeitstage zu, bei Alleinerziehenden 30 Arbeitstage pro Kind.

Das Maximum pro Elternteil beträgt 35 Arbeitstage (70 bei Alleinerziehenden) unabhängig von der Kinderzahl – genau diese Werte rechnet der Rechner.

Beachte zwei Punkte, die oft falsch wiedergegeben werden: Das Gesetz zählt Arbeitstage, nicht Kalendertage – ein krankes Wochenende verbraucht also nichts.

Und die 15/30/35/70 Tage sind kein Dauerrecht, sondern stehen in der Sonderregel § 45 Abs. 2a SGB V, die ausdrücklich nur die Kalenderjahre 2024 bis 2026 nennt.

Der Regelwert in § 45 Abs. 2 SGB V liegt darunter: 10 Arbeitstage je Kind, 20 für Alleinerziehende, höchstens 25 bzw. 50 im Jahr. Bei Eltern ohne alleiniges Sorgerecht können die Tage unter beiden Elternteilen aufgeteilt werden.

Tipp: Deine Krankenkasse ist verpflichtet, dir auf Anfrage den aktuell verbrauchten Stand mitzuteilen – nutze diese Auskunft, um die verbleibenden Tage zwischen beiden Elternteilen bewusst aufzuteilen.

Wie wird das Kinderkrankengeld berechnet?

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts pro Krankheitstag (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V), gedeckelt auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Tagesbetrag ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30, mal 0,9. Beispiel mit den Vorgabewerten des Rechners: 2.500 Euro netto ergeben 2.500 / 30 × 0,9 = 75 Euro pro Tag, bei 5 Pflegetagen also 375 Euro.

Die Deckelung greift bei einem Höchstsatz von 135,63 Euro pro Tag – das sind 70 Prozent der KV-Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr), geteilt durch 30.

Ab rund 4.521 Euro Monatsnetto bringt mehr Gehalt also kein höheres Kinderkrankengeld mehr.

Ausnahme: Sind in den letzten 12 Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld geflossen, kann der Satz auf 100 Prozent des Nettoentgelts steigen.

Die Krankenkasse berechnet dies auf Basis der tatsächlichen Gehaltsabrechnungen. Da im Regelfall 2026 maximal 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil anfallen, liegt der rechnerische Höchstbetrag beim Standardbeispiel bei 15 × 75 Euro = 1.125 Euro.

Wird das Kinderkrankengeld vom Brutto- oder Nettogehalt berechnet?

Das Kinderkrankengeld wird vom Nettogehalt berechnet, nicht vom Bruttogehalt – die Krankenkasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts pro Tag (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V).

Ein Beispiel zeigt die Kürzung gegenüber dem vollen Gehalt: Bei 3.000 Euro netto im Monat beträgt der volle Tagesverdienst 100 Euro (3.000 geteilt durch 30), das Kinderkrankengeld liegt bei 90 Euro pro Tag – ein Abzug von 10 Euro bzw. 10 Prozent gegenüber dem regulären Gehalt.

Trage in den Rechner deshalb dein Netto- und nicht dein Bruttogehalt ein, sonst fällt das Ergebnis zu hoch aus.

Wichtig für Besserverdienende: Die Krankenkasse deckelt den Tagessatz zusätzlich auf 135,63 Euro (2026), unabhängig vom tatsächlichen Nettoverdienst – ab rund 4.521 Euro Monatsnetto bringt mehr Gehalt also kein höheres Kinderkrankengeld mehr.

Flossen in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, kann die Krankenkasse den Satz auf 100 Prozent des Nettoentgelts anheben – das prüft sie anhand der tatsächlichen Gehaltsabrechnungen, nicht dieser Rechner.

Welche Unterlagen brauche ich für das Kinderkrankengeld?

Du benötigst ein ärztliches Zeugnis (§ 45 Abs. 1 SGB V), dass das Kind krank ist und deine Betreuung notwendig ist – dieses erhältst du beim Kinderarzt, umgangssprachlich als Kinderkrankenschein oder Muster 21 bezeichnet.

Außerdem eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass du der Arbeit ferngeblieben bist und kein Gehalt erhalten hast. Die Bescheinigung muss bei der Krankenkasse eingereicht werden; manche Kassen ermöglichen dies digital.

Konkreter nächster Schritt: Lass dir das Zeugnis am ersten Krankheitstag ausstellen, nicht rückwirkend am Ende der Woche, und reiche es zügig bei deiner Krankenkasse ein.

Der Rechner schätzt dabei nur die Höhe – bewilligen und exakt abrechnen kann ausschließlich deine Krankenkasse. Melde die Betreuung außerdem sofort dem Arbeitgeber; ohne Freistellung fehlt eine der Anspruchsvoraussetzungen.

Viele Krankenkassen bieten heute eine digitale Einreichung per App oder Online-Portal an – das beschleunigt die Bearbeitung spürbar.

Für die Arbeitgeberbestätigung gibt es meist einen eigenen Vordruck, den du vorab herunterladen oder bei der Kasse anfordern kannst. Reiche alle Dokumente vollständig ein, um Rückfragen zu vermeiden.

Gilt das Kinderkrankengeld auch für ältere Kinder?

In der Regel nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind – für sie gilt keine Altersgrenze.

Das steht in § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB V: Anspruch besteht, wenn das Kind „das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist”.

Der Rechner kennt diese Ausnahme nicht und fragt nur nach Kindern unter 12 Jahren; für ein behindertes Kind über 12 gilt derselbe Tagessatz, du musst den Anspruch aber direkt mit der Krankenkasse klären.

Nicht verwechseln: § 45 Abs. 4 SGB V regelt einen anderen Fall – die Begleitung eines unheilbar erkrankten Kindes mit begrenzter Lebenserwartung, dort gibt es keine Tagesbegrenzung.

In der Praxis bedeutet „auf Hilfe angewiesen”, dass das Kind Alltagstätigkeiten dauerhaft nicht selbst ausführen kann – ein anerkannter Pflegegrad ist dabei keine zwingende Voraussetzung.

Kläre daher frühzeitig mit deiner Krankenkasse, ob dein Kind unter diese Ausnahmeregelung fällt.

Kann ich Kinderkrankengeld beantragen, wenn ich im Homeoffice arbeite?

Nur wenn du tatsächlich nicht arbeiten kannst, weil du das Kind betreust. Wer im Homeoffice arbeitet und gleichzeitig das Kind betreut, hat keinen Anspruch, da nicht von der Arbeitsleistung freigestellt.

Wenn du jedoch aufgrund der Krankheit des Kindes wirklich nicht arbeiten kannst – auch nicht im Homeoffice – und der Arbeitgeber die Freistellung bestätigt, besteht der Anspruch.

Der entscheidende Punkt ist also nicht der Ort, sondern der Verdienstausfall: Kinderkrankengeld ersetzt 90 Prozent eines ausgefallenen Nettoentgelts. Läuft dein Gehalt im Homeoffice weiter, fällt nichts aus und es gibt nichts zu ersetzen.

Praktisch heißt das: Entweder du arbeitest und wirst bezahlt, oder du wirst freigestellt und beantragst Kinderkrankengeld – ein Nebeneinander sieht § 45 SGB V nicht vor.

Kläre die Freistellung deshalb vorab mit dem Arbeitgeber, bevor du den Antrag bei der Krankenkasse stellst.

Lass dir die Freistellung außerdem schriftlich bestätigen – dieses Dokument ist das entscheidende Nachweismittel für die Krankenkasse und gibt dir bei Rückfragen Rechtssicherheit.

Was passiert, wenn ich mehr als die maximalen Tage benötige?

Wenn die jährlichen Kinderkrankengeld-Tage ausgeschöpft sind, besteht kein weiterer gesetzlicher Anspruch.

Der Rechner zeigt das direkt an: Trägst du mehr geplante Tage ein, als dir zustehen, kappt er die abgerufenen Tage auf deinen Jahresanspruch — 15 Arbeitstage je Kind (30 als Alleinerziehende/r), insgesamt höchstens 35 (bzw. 70).

Mögliche Alternativen: unbezahlter Urlaub, Abbau von Überstunden oder Resturlaub. In Ausnahmefällen (z. B. schwere Erkrankung des Kindes) können Härtefallregelungen gelten.

Auch Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) oder Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) können in Betracht kommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Prüfe außerdem § 616 BGB: Danach kann der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit verpflichtet sein – dieser Anspruch ist allerdings in vielen Arbeits- und Tarifverträgen wirksam ausgeschlossen.

Ein Blick in deinen Vertrag lohnt sich. Halte am besten eine eigene Übersicht mit Datum und genutzten Tagen je Kind – die Krankenkasse informiert den Arbeitgeber nicht automatisch, und den Überblick zu behalten liegt allein bei dir.

Auf Anfrage teilt dir deine Kasse den aktuellen Restanspruch mit.

Ist Kinderkrankengeld steuerpflichtig?

Kinderkrankengeld ist als Leistung aus einer Krankenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Das bedeutet: Das erhaltene Kinderkrankengeld erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Wenn du im selben Jahr reguläres Arbeitseinkommen hattest und zusätzlich Kinderkrankengeld bezogen hast, solltest du eine Steuererklärung abgeben – es kann zu einer Nachzahlung kommen.

Genauer: Wer mehr als 410 Euro solcher Lohnersatzleistungen im Jahr bezieht, ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sogar zur Abgabe verpflichtet. Diese Schwelle ist schnell erreicht – beim Vorgabewert von 75 Euro pro Tag bereits nach sechs Tagen.

Wer im selben Jahr zusätzlich Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten hat, muss alle diese Beträge für den Progressionsvorbehalt zusammenzählen.

Die Krankenkasse meldet den Betrag elektronisch ans Finanzamt und weist ihn in einer Bescheinigung aus; trage ihn in der Anlage N ein. Lass dich im Zweifel von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater unterstützen.

Hinweise

Kinderkrankengeld beantragen: Unterlagen, Fristen und Praxistipps

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte solltest du kennen. Erstens die Steuer: Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann deinen Steuersatz im Jahresausgleich erhöhen.

Denke an die Steuererklärung. Zweitens die Bescheinigung: Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung, dass das Kind krank ist und deine Betreuung notwendig ist. Hole diese am ersten Krankheitstag.

Drittens die Selbstständigen: Selbstständige sind in der Regel nicht nach § 45 SGB V anspruchsberechtigt, außer sie haben eine freiwillige GKV-Versicherung mit Krankengeld-Option.

Viertens Kinder mit Behinderung: Bei Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst versorgen können, gilt keine Altersgrenze (§ 45 Abs. 4 SGB V).

Fünftens das gemeinsame Sorgerecht: Bei getrennt lebenden Eltern kann jeder Elternteil seinen Anteil der Anspruchstage in Anspruch nehmen — je 15 Tage, zusammen also 30 Tage pro Kind.

Sechstens: Reichen die Tage nicht aus, sind zusätzliche Tage allenfalls als Satzungsleistung der jeweiligen Krankenkasse möglich — § 45 SGB V sieht weder einen Antrag noch eine Härtefallklausel vor.

Siebtens die Freistellung: Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz und der Geldanspruch gegen die Krankenkasse sind zwei getrennte Dinge.

Melde dich deshalb sofort im Betrieb, unabhängig davon, wann du die Bescheinigung bei der Kasse einreichst. Achtens der Arbeitgeberzuschuss: Manche Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen bei Erkrankung eines Kindes eine bezahlte Freistellung vor.

Dann zahlt dein Arbeitgeber weiter, und ein Kinderkrankengeld kommt gar nicht erst in Betracht – ein Blick in deinen Vertrag lohnt sich also vor dem Antrag bei der Kasse.

Anwendung

Kinderkrankengeld-Beispielrechnung: 2 Kinder, 5 Pflegetage

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine angestellte Mutter (2.500 Euro netto, nicht alleinerziehend) hat zwei Kinder unter 12 Jahren. Ein Kind ist fünf Tage krank. Schritt 1 – Tagesbetrag: 2.500 / 30 x 0,9 = 75 Euro (unter 135,63 Euro Höchstbetrag).

Schritt 2 – Anspruchstage: 2 Kinder x 15 Tage = 30 Tage Jahresanspruch, maximal 35 Tage. Schritt 3 – Betrag: 75 x 5 = 375 Euro für diese Episode. Sie holt die ärztliche Bescheinigung, meldet das bei der Krankenkasse und erhält 375 Euro.

Im Jahresverlauf kann sie noch 25 weitere Tage in Anspruch nehmen. Wären beide Kinder gleichzeitig krank, zählt jeder Krankheitstag doppelt auf das Tageskonto. Schritt 4 – Grenzen der Schätzung: Der Rechner teilt ihr Monatsnetto schlicht durch 30.

Die Krankenkasse ermittelt den Tagesbetrag dagegen aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und zieht Beitragsanteile ab, weshalb der ausgezahlte Betrag von den 75 Euro abweichen kann.

Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld wirken sich aus, sind hier aber nicht abgebildet.

Schritt 5 – Vorgehen: Sie holt die ärztliche Bescheinigung am ersten Krankheitstag, informiert ihren Arbeitgeber sofort über die Freistellung und reicht die Bescheinigung bei ihrer Krankenkasse ein. Die genaue Höhe lässt sie sich dort bestätigen.

Ob und in welcher Höhe die Leistung gezahlt wird, entscheidet allein die Krankenkasse im Einzelfall — die Schätzung dient nur der Haushaltsplanung und ist kein Grund, den Anspruch nicht anzumelden.

Fallstricke

Kinderkrankengeld-Rechner: die häufigsten Fehler bei der Berechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: das Bruttoeinkommen statt des Nettoeinkommens einzutragen. Die Krankenkasse berechnet den Tagesbetrag aus dem Nettoverdienst, nicht dem Brutto.

Zweiter Fehler: Kinder über 12 Jahre zu zählen; ab 12 Jahren gilt die Altersgrenze (außer bei Behinderung). Dritter Fehler: den Alleinerziehenden-Status zu vergessen; er verdoppelt die Anspruchstage.

Vierter Fehler: anzunehmen, der Anspruch gelte unbegrenzt; nach dem Jahresmaximum besteht kein Kinderkrankengeld mehr. Fünfter Fehler: die Ärztebescheinigung zu vergessen oder erst spät zu holen; ohne sie zahlt die Kasse nicht.

Sechster Fehler: private Zusatzkrankenkasse mit gesetzlicher KV zu verwechseln; der gesetzliche § 45-Anspruch gilt nur für GKV-Mitglieder. Dieser Rechner liefert nur eine Orientierung; verbindlich ist der Bescheid der Krankenkasse.

Siebter Fehler: den Arbeitgeber nicht zu informieren.

Die Freistellung von der Arbeit und die Geldleistung der Kasse sind zwei verschiedene Dinge — melde die Betreuung deshalb umgehend im Betrieb und reiche die ärztliche Bescheinigung zeitnah bei der Kasse ein.

Achter Fehler: aus einer knappen Vorabschätzung zu schließen, es lohne sich nicht, die Leistung geltend zu machen.

Ob und in welcher Höhe Kinderkrankengeld zusteht, entscheidet allein deine Krankenkasse im Einzelfall auf Grundlage deines tatsächlichen Entgelts und deiner Versicherung.

Melde den Anspruch deshalb auch bei unsicherem Ergebnis an und frage bei deiner Kasse nach — die Kundenberatung erteilt kostenfrei Auskunft.

Nächster Schritt

Kinderkrankengeld-Rechner: Höhe, Tage und Anspruch im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kinderkrankengeld-Rechner macht den Anspruch nach § 45 SGB V nachvollziehbar: Er ermittelt 90 Prozent des täglichen Nettoeinkommens (max. 135,63 Euro), die Jahresanspruchstage und den Gesamtbetrag für geplante Pflegetage.

Im Beispiel von 2.500 Euro netto, 1 Kind, 5 Tage ergeben sich 75 Euro pro Tag und 375 Euro gesamt. Wichtig: Nur GKV-Versicherte haben Anspruch, die Altersgrenze liegt bei 12 Jahren (außer Behinderung), und der Jahresanspruch ist begrenzt.

So nutzt du es: Nettoverdienst und Kinderzahl eingeben, Tage planen und ärztliche Bescheinigung einholen. Nur Orientierung — kein verbindlicher Bescheid, maßgeblich ist die Krankenkasse, Stand 2026.

Gegenüber 2025 ist der Leistungssatz (90 %) unverändert; der Höchstbetrag stieg von 128,63 € (KV-BBG 2025: 66.150 €/Jahr) auf 135,63 € (KV-BBG 2026: 69.750 €/Jahr) — plus 7,00 € je Tag.

Die Sonderregelung für erhöhte Tage gilt ausdrücklich für 2026 (§ 45 Abs. 2a SGB V). Für die eigene Erkrankung gilt statt § 45 der § 47 SGB V — der Krankengeld-Rechner schätzt die Höhe.

Fristen und Kuendigungsschutz der Elternzeit berechnet der Elternzeit-Rechner, die Schutzfristen und das Mutterschaftsgeld der Mutterschutzrechner.

Disclaimer: Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Orientierungswert für deine Haushaltsplanung, kein Bescheid und keine Sozialberatung.

Der Rechner prüft nicht, ob du versicherungsrechtlich anspruchsberechtigt bist, und er bildet die amtliche Ermittlung des Tagesbetrags aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nur vereinfacht ab.

Ob und in welcher Höhe Kinderkrankengeld gezahlt wird, entscheidet allein deine gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall.

Melde den Anspruch mit ärztlicher Bescheinigung deshalb auch dann an, wenn dieses Ergebnis niedrig ausfällt oder du unsicher bist — die Kundenberatung deiner Krankenkasse gibt dir kostenfrei verbindliche Auskunft.

Vertiefung

Kinderkrankengeld-Rechenbeispiele nach Nettogehalt und Kinderzahl

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Kinderkrankengeld gesamt: 1.356,30 € (135,63 €/Tag × 10 Tage; Höchstbetrag erreicht)

5.000 € netto, Höchstbetrag erreicht

Nettoverdienst (monatl.)
5.000 €
Anzahl Kinder (unter 12 Jahren)
1 Kind
Alleinerziehend
Nein
Geplante Pflegetage
10

Beispiel 2 · Mittel · Kinderkrankengeld gesamt: 1.500 € (75 €/Tag × 20 Tage; Jahresanspruch: 60 Tage)

Alleinerziehend, 2 Kinder, 20 Pflegetage

Nettoverdienst (monatl.)
2.500 €
Anzahl Kinder (unter 12 Jahren)
2 Kinder
Alleinerziehend
Ja
Geplante Pflegetage
20

Beispiel 3 · Komplex · Kinderkrankengeld gesamt: 900 € (für 15 von 20 geplanten Tagen; Jahresanspruch aufgebraucht)

2.000 € netto, kein Anspruch nach Jahresmaximum

Nettoverdienst (monatl.)
2.000 €
Anzahl Kinder (unter 12 Jahren)
1 Kind
Alleinerziehend
Nein
Geplante Pflegetage
20

Beispiel 4 · Komplex · Kinderkrankengeld gesamt: 3.150 € (für 35 von 45 geplanten Tagen; Jahresobergrenze 35 Tage erreicht)

3.000 € netto, 3 Kinder, 45 geplante Tage: Jahresobergrenze kappt

Nettoverdienst (monatl.)
3.000 €
Anzahl Kinder (unter 12 Jahren)
3 Kinder
Alleinerziehend
Nein
Geplante Pflegetage
45

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

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Weiternutzung

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  • Infografik: Kinderkrankengeld: Anspruch im Überblick, § 45 SGB V · GKV-versicherte Eltern mit Kind unter 12 Jahren, Höhe des Kinderkrankengeldes, 90 % Netto, max. 70 % der BBG KV (116,38 €/Tag, 2026), Voraussetzungen, • Kind unter 12 Jahre (oder behindert), • Är

    Kinderkrankengeld-Rechner Anspruch

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  • Infografik: Kinderkrankengeld-Rechner – Formel, Tagesbetrag = Nettoverdienst ÷ 30 × 0,9, max. 135,63 €/Tag (KV-BBG 2026) · Gesamtbetrag = Tagesbetrag × Abruftage, VARIABLEN, Netto – Nettogehalt/Mon., Tage/Kind – 15 bzw. 30., Abruftage – geplante Tage., Quelle: r

    Kinderkrankengeld-Rechner Formel

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Nur Orientierung — kein verbindlicher Bescheid. Anspruchsvoraussetzungen (Kassenversicherung des Kindes, Alter < 12 Jahre, Bescheinigung des Arztes) sind nicht geprüft. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.

Quelle: SGB V § 45 (Kinderkrankengeld), KV-BBG 2026

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
SGB V § 45 (Kinderkrankengeld-Anspruch), KV-BBG 2026 (69.750 €/Jahr → Höchstbetrag 135,63 €/Tag)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kinderkrankengeld-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kinderkrankengeld-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kinderkrankengeld-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kinderkrankengeld-rechner

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