Überblick
Was ist der Wohngeld-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Ob und wie viel Wohngeld du als Zuschuss zur Miete bekommst, schätzt der Wohngeld-Rechner für dich ab. Die Kernfrage: Wie viel trägt der Staat zu deiner Wohnkostenbelastung bei?
Im Beispiel eines 2-Personen-Haushalts in Mietstufe III ergibt die Formel bei 1.200 Euro anrechenbarem Einkommen rund 380 Euro im Monat – das anrechenbare Einkommen liegt dabei typischerweise 10 bis 30 Prozent unter dem Nettolohn, weil Freibeträge nach §§ 13–18 WoGG abgezogen werden.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Haushalte mit geringem Einkommen, die nicht im Bezug von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) oder Grundsicherung nach SGB XII stehen.
Die Berechnung folgt der Formel des § 19 WoGG: W = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y), wobei M die zu berücksichtigende Miete (gedeckelter Kaltmietbetrag plus Heizkostenentlastung nach § 12 Abs. 6 WoGG) und Y das anrechenbare Haushaltseinkommen sind.
Die Heizkostenentlastung fließt in M ein, bevor die Formel angewandt wird.
Der Rechner ermittelt aus Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietstufe den Miethöchstbetrag, die Wohngeldformel und den geschätzten Gesamtbetrag inklusive Heizkostenkomponente.
Er richtet sich an Mieter:innen mit niedrigem Einkommen, die prüfen wollen, ob ein Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind eine vereinfachte Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Wohngeld ist keine Dauerleistung, sondern läuft in Zeitscheiben: Nach § 25 WoGG soll es für zwölf Monate bewilligt werden, und der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst. Zwei Konsequenzen folgen daraus.
Wer im Laufe eines Monats einreicht, bekommt den ganzen Monat – wer bis zum Ersten wartet, verschenkt ihn.
Und weil die Bewilligung ausläuft, musst du rechtzeitig einen Weiterleistungsantrag stellen, sonst reißt die Zahlung ab, obwohl sich an deiner Lage nichts geändert hat.
Ein Ergebnis von null bedeutet hier übrigens nur, dass die Formel keinen positiven Wert liefert, nicht dass dein Antrag chancenlos wäre.
Wohngeld für Rentner ist eine häufig unterschätzte Leistung: Die gesetzliche Rente zählt als anrechenbares Einkommen nach §§ 13–18 WoGG, und Rentner:innen bilden eine der größten Empfängergruppen.
Wer beispielsweise 1.300 Euro Rente bezieht und davon nach Freibeträgen rund 1.000 bis 1.100 Euro anrechenbar bleiben, kann je nach Mietstufe einen Wohngeldanspruch von mehreren hundert Euro im Monat haben.
Voraussetzung ist, dass keine Grundsicherung nach SGB XII bezogen wird – im Zweifel lohnt ein Vergleich beider Leistungen mit dem Grundsicherung-Rechner.
Studierende und Auszubildende haben nur dann Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben – etwa weil die Fachrichtung nicht förderfähig ist, die Altersgrenze überschritten wurde oder ein Urlaubssemester vorliegt.
Wer BAföG als Vollleistung bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 WoGG). Ob ein BAföG-Anspruch dem Grunde nach besteht, lässt sich mit dem BAföG-Rechner einschätzen.
Wohngeld und Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) schließen sich gegenseitig aus (§ 7 Abs. 1 WoGG): Wer Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026: Bürgergeld) nach dem SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII bezieht, hat keinen Wohngeldanspruch.
Für Erwerbstätige kann es finanziell günstiger sein, auf Bürgergeld zu verzichten und stattdessen Wohngeld zu beantragen, weil beim Wohngeld die Vermögensprüfung entfällt und die Mitwirkungspflichten geringer ausfallen.
Rechne beide Wege mit dem Bürgergeld-Rechner durch, bevor du dich entscheidest.