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Kündigungsfrist Wohnung berechnen: Mieter und Vermieter nach § 573c BGB

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Art des Wohnraums
Monate
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Kurzantwort

Kündigungsfrist Wohnung: Mieter oder Vermieter, Mietbeginn und Zugang eingeben – frühestes Vertragsende und spätester Zugang sofort berechnet. Nur Orientierung – für verbindliche Auskunft Mieterschutzverein oder Anwalt konsultieren.

Kündigungsfrist Mietvertrag berechnen: Mieter 3 Monate

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Immobilien (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

4 Annahmen und 4 Grenzen

Annahmen

  • Kündigungsfrist Mieter: immer 3 Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB), unabhängig von der Mietdauer.
  • Kündigungsfrist Vermieter: 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre seit Überlassung des Wohnraums) nach § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB.
  • Zugang bis zum 3. Werktag eines Monats: Frist läuft ab diesem Monat. Werktage sind Montag bis Samstag ohne bundesweite Feiertage; der Samstag zählt mit, fällt aber der 3. Werktag selbst auf einen Samstag, endet die Karenzzeit erst am nächsten Werktag (§ 193 BGB, BGH VIII ZR 206/04). Fristende ist immer ein Monatsende.
  • Möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters: Kündigung bis zum 15. zum Ende desselben Monats (§ 573c Abs. 3 BGB).

Grenzen

  • Sonderkündigungsrechte (§ 543 BGB fristlose Kündigung, § 561 BGB bei Mieterhöhung, § 540 BGB bei Untermieterlaubnis) sind nicht berücksichtigt.
  • Eigenbedarfskündigung und Sperrfristen nach Umwandlung (§ 577a BGB) sind nicht modelliert.
  • Sozialklausel (§ 574 BGB) kann eine Vermieter-Kündigung unwirksam machen – der Rechner prüft nur die Fristen, nicht die Wirksamkeit.
  • Beim 3. Werktag berücksichtigt der Rechner nur die bundesweiten Feiertage (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 25./26. Dezember); Landesfeiertage am Ort des Empfängers wie der 6. Januar, Fronleichnam oder der 1. November können den Stichtag um einen Tag nach hinten verschieben.

Stand der Prüfung: § 573c BGB in der seit 01.09.2001 geltenden Fassung (Mietrechtsreformgesetz); keine Änderung seitdem. BGH-Urteil VIII ZR 206/04 vom 27.04.2005 (Sonnabend als Werktag, § 193 BGB für den letzten Tag der Karenzzeit), am 16.10.2026 im Volltext geprüft.

Überblick

Was ist der Kündigungsfrist Wohnung?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Kündigungsfrist-Rechner für Wohnraum berechnet, wann ein Mietverhältnis bei ordentlicher Kündigung frühestens enden kann. Die Grundregel ist einfach: Mieter haben nach § 573c Abs.

1 Satz 1 BGB immer eine Frist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange sie in der Wohnung wohnen.

Vermieter dagegen müssen eine nach Mietdauer gestaffelte Frist einhalten: drei Monate bei bis zu fünf Jahren, sechs Monate nach fünf Jahren und neun Monate nach acht Jahren seit Überlassung des Wohnraums (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).

Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger. Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats: Die Frist läuft ab diesem Monat. Zugang nach dem dritten Werktag: Die Frist verschiebt sich auf den Folgemonat.

Samstage gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.

April 2005, VIII ZR 206/04) als Werktage, gesetzliche Feiertage nicht; fällt der dritte Werktag selbst auf einen Samstag, reicht nach § 193 BGB der Zugang am nächsten Werktag.

Für möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters gilt eine verkürzte Sonderregelung nach § 573c Abs. 3 BGB: Kündigung bis zum 15. eines Monats wirkt zum Ende desselben Monats.

Eingaben

Kündigungsfrist Wohnung berechnen: Eingaben für Mieter und Vermieter

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du wählst, ob Mieter oder Vermieter kündigt, trägst den Mietbeginn laut Vertrag und das Datum des Zugangs der Kündigung ein. Optional kannst du die Art des Wohnraums auf möbliertes Zimmer oder vorübergehenden Gebrauch umstellen und eine verbleibende Kündigungsausschlussfrist in Monaten eingeben.

Den Mietbeginn findest du auf der ersten Seite deines Mietvertrags, den Zugang bestimmst du nach dem tatsächlichen Einwurf in den Briefkasten oder dem Übergabedatum des Schreibens.

Ein häufiger Fehler ist, das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder den Poststempel mit dem Zugang zu verwechseln: Maßgeblich ist, wann der Brief den Empfänger erreicht hat, nicht wann er aufgegeben wurde.

Der Kündigungsausschluss ist eine vertragliche Vereinbarung, die beiden Seiten für einen bestimmten Zeitraum das ordentliche Kündigungsrecht nimmt, maximal vier Jahre. Im Rechner gibst du nur die verbleibende Restlaufzeit in Monaten ein.

Praxisfälle

Typische Kündigungssituationen bei der Mietwohnung

Sechs Szenarien aus der echten Rechenfunktion – von der langjährigen Mieterkündigung bis zum vertraglichen Kündigungsausschluss.

  1. Mieter kündigt nach 20 Jahren: Frist bleibt bei 3 Monaten

    „„Kündigungsfrist Mieter nach 20 Jahren“ – ändert sich die Frist bei langer Mietdauer?“

    Eingabe
    Kündigung durch: Mieter, Mietbeginn 02.09.2006, Zugang der Kündigung 02.09.2026, normale Mietwohnung
    Ergebnis
    Kündigungsfrist 3 Monate, frühestes Vertragsende 31.12.2026 – trotz 20 Jahren Mietdauer unverändert.
  2. Vermieter kündigt nach mehr als 5 Jahren: Frist springt auf 6 Monate

    „„Kündigungsfrist Vermieter nach 5 Jahren“ – ab wann gilt die verlängerte Frist?“

    Eingabe
    Kündigung durch: Vermieter, Mietbeginn 01.09.2021, Zugang der Kündigung 02.09.2026, normale Mietwohnung
    Ergebnis
    Kündigungsfrist 6 Monate, frühestes Vertragsende 31.03.2027 – die 5 Jahre sind mit Ablauf des 01.09.2026 vollendet; ein Zugang genau am Jahrestag ergäbe noch 3 Monate.
  3. Vermieter kündigt nach mehr als 8 Jahren: maximale Frist von 9 Monaten

    „„Kündigungsfrist Vermieter nach 8 Jahren“ – wie hoch ist die Höchstfrist?“

    Eingabe
    Kündigung durch: Vermieter, Mietbeginn 01.09.2018, Zugang der Kündigung 02.09.2026, normale Mietwohnung
    Ergebnis
    Kündigungsfrist 9 Monate, frühestes Vertragsende 30.06.2027 – die 8 Jahre sind mit Ablauf des 01.09.2026 vollendet.
  4. Eigenbedarfskündigung nach 8 Jahren und 4 Monaten

    „„Kündigung wegen Eigenbedarf Frist“ – gilt eine andere Frist als sonst?“

    Eingabe
    Kündigung durch: Vermieter, Mietbeginn 02.05.2018, Zugang der Kündigung 02.09.2026, normale Mietwohnung
    Ergebnis
    Kündigungsfrist 9 Monate, frühestes Vertragsende 30.06.2027 – gleiche Staffelfrist wie bei jeder anderen Vermieterkündigung, zusätzlich ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
  5. Möbliertes Zimmer beim Vermieter: Kündigung zum Monatsende

    „„Kündigungsfrist möbliertes Zimmer“ – wie kurz ist die Frist beim Wohnen in der Vermieterwohnung?“

    Eingabe
    Kündigung durch: Mieter, Zugang der Kündigung 10.09.2026, Art des Wohnraums: möbliertes Zimmer in Vermieterwohnung
    Ergebnis
    Kündigungsfrist 0 Monate (Sonderregel), frühestes Vertragsende 30.09.2026 – Zugang vor dem 15. wirkt zum Ende desselben Monats.
  6. Kündigungsausschluss mit 6 Monaten Restlaufzeit

    „„Kündigungsausschluss Mietvertrag“ – wie verschiebt sich der früheste Kündigungstermin?“

    Eingabe
    Kündigung durch: Mieter, Mietbeginn 01.01.2024, Zugang der Kündigung 02.09.2026, Kündigungsausschluss (Restlaufzeit): 6 Monate
    Ergebnis
    Kündigungsfrist 3 Monate, frühestes Vertragsende 30.06.2027 statt regulär 31.12.2026 – der Ausschluss verschiebt den Fristbeginn um 6 Monate nach hinten.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Mieter-Frist = 3 Monate, Vermieter-Frist = 3 Monate (Mietdauer < 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre) oder 9 Monate (> 8 Jahre). Mietdauer = Differenz zwischen Mietbeginn und Zugang der Kündigung in vollen Monaten.

Fristbeginn: Zugang ≤ 3. Werktag → aktueller Monat, sonst Folgemonat. Frühestes Vertragsende = letzter Tag des Monats, der auf den Fristbeginn plus Kündigungsfrist fällt. Praxisbeispiel: Mietbeginn 1. Januar 2020, Zugang der Mieterkündigung am 2.

September 2026. Mietdauer = 80 Monate (6 Jahre 8 Monate). Mieter-Frist = 3 Monate. Der 3. Werktag im September 2026 ist der 3. September (Donnerstag). Zugang am 2. liegt davor → Frist beginnt im September.

September + 3 Monate = Dezember → frühestes Vertragsende 31. Dezember 2026. Hätte der Vermieter gekündigt, wäre die Frist wegen der Staffelung 5–8 Jahre = 6 Monate, also September + 6 = März → frühestes Ende 31. März 2027. Kündigungsfrist Wohnung: Mieter 3 Monate, Vermieter 3/6/9 nach Mietdauer

Nachschlagen

Kündigungsfristen Mietwohnung: Mieter und Vermieter im Überblick

Schnell nachschlagen – ohne selbst zu rechnen.

Gesetzliche Kündigungsfristen für Mietwohnungen nach § 573c BGB – Mieter und Vermieter nach Mietdauer
MietdauerFrist MieterFrist VermieterRechtsgrundlage
unter 5 Jahre3 Monate3 Monate§ 573c Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB
5 bis 8 Jahre3 Monate6 Monate§ 573c Abs. 1 Satz 1 und 3 BGB
über 8 Jahre3 Monate9 Monate§ 573c Abs. 1 Satz 1 und 3 BGB
möbliertes Zimmer (Vermieterwohnung)bis 15. zum Monatsendebis 15. zum Monatsende§ 573c Abs. 3 BGB

Kündigungsfrist Mieter: stets 3 Monate, unabhängig von der Mietdauer. Kündigungsfrist Vermieter: gestaffelt nach Mietdauer (3 / 6 / 9 Monate). Zugang bis spätestens 3. Werktag eines Monats erforderlich. Quelle: § 573c BGB, Stand 2026.

Sonderfälle der Wohnraumkündigung: Fristen außerhalb der Regelstaffelung

Neben der ordentlichen Kündigung nach § 573c BGB kennt das Mietrecht mehrere Sonderfälle mit eigenen Fristen oder Voraussetzungen. Diese Fälle berechnet der Rechner oben nicht, weil sie eine rechtliche Einzelfallprüfung erfordern – die folgende Tabelle zeigt die festen gesetzlichen Eckwerte.

Sonderfälle bei der Kündigung von Mietwohnungen: Frist bzw. Regelung und Rechtsgrundlage
SonderfallFrist / RegelungRechtsgrundlage
Fristlose Kündigung (z. B. Zahlungsverzug ab 2 Monatsmieten)Sofort wirksam, keine Kündigungsfrist§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Eigenbedarfskündigung durch den VermieterGleiche gestaffelte Frist wie die ordentliche Kündigung (3/6/9 Monate), zusätzlich berechtigtes Interesse nachzuweisen§ 573 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 573c Abs. 1 BGB
Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung2 Monate zum Ablauf des übernächsten Monats§ 561 BGB
Vertraglicher KündigungsausschlussHöchstens 4 Jahre vereinbar, danach gelten wieder die gesetzlichen FristenBGH, Urteil vom 22.12.2004 – VIII ZR 27/04
Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnung3 Jahre, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zu 10 Jahre§ 577a BGB

Diese Sonderfälle ersetzen nicht die Berechnung im Rechner oben, sondern ergänzen sie um Fristen, die nicht von Mietdauer oder Zugangsdatum abhängen. Bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Kündigung empfiehlt sich die Prüfung durch einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Mietrecht. Quelle: §§ 543, 561, 573, 573c, 577a BGB, gesetze-im-internet.de, Stand 2026.

Ausblick

Kündigungsfrist nach Zahlungsverzug und Schonfristzahlung: Rechtsstand 2026

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.07.2025 (Az. VIII ZR 287/23) bestätigt, dass eine Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB nur die fristlose Kündigung heilt, nicht aber eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung wegen derselben Zahlungsrückstände.
  • Bleibt die ordentliche Kündigung nach einer Schonfristzahlung bestehen, läuft für sie die normale, nach Mietdauer gestaffelte Frist aus § 573c BGB weiter – 3 Monate bis 5 Jahre, 6 Monate nach 5 Jahren und 9 Monate nach 8 Jahren Mietdauer, genau die Staffel, die dieser Rechner berechnet.
  • Die Schwellenwerte für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (zwei Monatsmieten bzw. mehr als eine Monatsmiete an zwei Terminen, § 543 Abs. 2 Nr. 3, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB) sind absolute Eurobeträge ohne Index- oder Inflationsanpassung und blieben zum Stand Oktober 2026 unverändert.

Stand: 02.10.2026 · Quelle: BGH, Urteil vom 23.07.2025, VIII ZR 287/23; § 543, § 569, § 573c BGB, gesetze-im-internet.de (geprüft 02.10.2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Kündigungsfrist Wohnung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter bei einer Mietwohnung?

Für Mieter gilt eine feste Kündigungsfrist von 3 Monaten, geregelt in § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB. Diese Frist ist gesetzlich zwingend: Sie darf im Mietvertrag nicht zulasten des Mieters verlängert werden, wohl aber verkürzt.

Damit die Frist in einem bestimmten Monat zu laufen beginnt, muss die Kündigung spätestens am 3. Werktag dieses Monats beim Vermieter ankommen; Samstage zählen dabei nach BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 206/04) als Werktage; fällt der 3.

Werktag selbst auf einen Samstag, reicht nach § 193 BGB der Zugang am nächsten Werktag. Ein Beispiel aus der Praxis: Geht die Kündigung am 2. September 2026 zu, endet der Mietvertrag frühestens am 31. Dezember 2026. Wäre das Schreiben erst am 5.

September angekommen, verschöbe sich das Ende auf den 31. Januar 2027. Trage Mietbeginn und Zugangsdatum oben in den Rechner ein, um dein persönliches Vertragsende in Sekunden zu sehen, statt die Monate von Hand zu zählen.

Bleibt die Kündigungsfrist für Mieter nach 10, 20 oder 30 Jahren gleich?

Ja, die 3-Monats-Frist des Mieters bleibt unverändert, egal ob die Wohnung seit 2, 10, 20 oder 30 Jahren bewohnt wird – nur die Frist des Vermieters staffelt sich mit der Mietdauer, die des Mieters nie.

Das ist ein häufiges Missverständnis, weil viele davon ausgehen, dass eine lange Mietdauer automatisch auch die eigene Kündigungsfrist verlängert. Konkret nachgerechnet: Bei Mietbeginn am 2. September 2006 und Zugang der Mieterkündigung am 2.

September 2026 beträgt die Mietdauer exakt 20 Jahre, die Kündigungsfrist bleibt trotzdem bei 3 Monaten und der Vertrag endet frühestens am 31. Dezember 2026.

Der Grund liegt im Gesetzeswortlaut: § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB nennt für den Mieter nur eine einzige Frist ohne Staffelung. Nur wer als Vermieter kündigt, muss je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate einhalten.

Verwechsle die beiden Seiten nicht, wenn du im Internet nach Fristtabellen suchst.

Wie berechnet sich die gestaffelte Kündigungsfrist für Vermieter nach § 573c BGB?

Die Vermieter-Kündigungsfrist staffelt sich nach der Mietdauer seit Überlassung der Wohnung: 3 Monate bis 5 Jahre, 6 Monate nach 5 Jahren und 9 Monate nach 8 Jahren (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).

Maßgeblich ist der Zeitraum von der Überlassung der Wohnung (meist der vertragliche Mietbeginn) bis zum Zugang der Kündigung beim Mieter, nicht das Datum im Kündigungsschreiben selbst. Nachgerechnet mit dem Rechner oben: Bei Mietbeginn am 1.

September 2021 und Zugang am 2. September 2026 sind die 5 Jahre vollendet, die Frist springt auf 6 Monate, und der Vertrag endet frühestens am 31. März 2027. Geht die Kündigung genau am Jahrestag zu (Mietbeginn 2. September 2021, Zugang 2.

September 2026), gilt noch die Drei-Monats-Frist, weil die 5 Jahre erst mit Ablauf dieses Tages vollendet sind (§§ 187, 188 BGB) – Vertragsende dann 31. Dezember 2026.

Zusätzlich zur Frist braucht der Vermieter für eine wirksame Kündigung immer einen berechtigten Grund nach § 573 BGB, etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung – reine Fristeinhaltung allein reicht für den Vermieter anders als beim Mieter nicht aus.

Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter nach 8 Jahren Mietdauer?

Ab einer Mietdauer von 8 Jahren gilt für den Vermieter die maximale gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten nach § 573c Abs. 1 Satz 3 BGB – eine weitere Verlängerung über 9 Monate hinaus sieht das Gesetz nicht vor, egal ob die Wohnung seit 9, 15 oder 30 Jahren vermietet ist.

Beispielrechnung: Bei Mietbeginn am 2. September 2018 und Zugang der Vermieterkündigung am 2. September 2026 sind exakt 8 Jahre Mietdauer erreicht, die Frist beträgt 9 Monate und der Vertrag endet frühestens am 30. Juni 2027.

Auch hier zählt der Zugang bis zum 3. Werktag des Monats für den Fristbeginn. Bei einer Mietdauer knapp unter 8 Jahren – etwa 7 Jahre und 11 Monate – gilt dagegen erst die mittlere Stufe von 6 Monaten.

Trage deinen exakten Mietbeginn in den Rechner ein, denn schon ein einzelner Monat Unterschied kann die Frist um 3 Monate verschieben.

Was bedeutet der dritte Werktag für die Kündigung einer Wohnung, und was passiert bei verspätetem Zugang?

Der dritte Werktag eines Kalendermonats ist der späteste Zugangstermin, damit eine Kündigung noch in diesem Monat zu laufen beginnt; danach verschiebt sich der Fristbeginn automatisch um einen ganzen Monat.

Werktage sind Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage – der BGH hat mit Urteil VIII ZR 206/04 vom 27. April 2005 klargestellt, dass auch der Samstag mitzählt, nicht nur Montag bis Freitag; fällt der 3.

Werktag selbst auf einen Samstag, verschiebt § 193 BGB den Stichtag auf den nächsten Werktag. Ein Beispiel: Fällt der 3.

Werktag auf einen Donnerstag und die Kündigung geht erst am folgenden Montag zu, beginnt die Frist nicht im aktuellen, sondern erst im nächsten Monat – bei einer 3-Monats-Frist bedeutet das ein um einen vollen Monat späteres Vertragsende.

Entscheidend ist dabei allein der tatsächliche Zugang beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Brief oder der Poststempel.

Plane deshalb mindestens 2 Werktage Postlaufzeit ein und sichere den Zugang idealerweise durch einen Boten mit Übergabeprotokoll oder ein Einwurf-Einschreiben ab.

Gilt bei einer Eigenbedarfskündigung eine andere Frist als bei der normalen Vermieterkündigung?

Nein, für die Eigenbedarfskündigung gelten dieselben gestaffelten Fristen von 3, 6 oder 9 Monaten wie für jede ordentliche Vermieterkündigung nach § 573c Abs. 1 BGB – der Unterschied liegt nicht in der Frist, sondern darin, dass der Vermieter zusätzlich ein berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nachweisen und im Kündigungsschreiben konkret benennen muss, etwa den Namen und das Interesse der Person, für die die Wohnung benötigt wird.

Beispiel: Bei 8 Jahren und 4 Monaten Mietdauer beträgt die Frist wegen Überschreitens der 8-Jahres-Grenze 9 Monate, unabhängig davon, ob als Grund Eigenbedarf oder eine andere Pflichtverletzung angegeben wird.

Fehlt die Begründung oder ist sie unzutreffend, kann die Kündigung insgesamt unwirksam sein, selbst wenn die Frist rechnerisch korrekt eingehalten wurde.

Wer sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren will, sollte zusätzlich prüfen lassen, ob eine Sozialklausel nach § 574 BGB greift.

Welche Kündigungsfrist gilt für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters?

Für ein möbliertes Zimmer, das Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, gilt eine deutlich kürzere Sonderfrist nach § 573c Abs. 3 BGB: Die Kündigung muss bis zum 15. eines Monats zugehen und wirkt dann bereits zum Ende desselben Monats, statt wie sonst zum Ende des übernächsten Monats.

Geht sie erst nach dem 15. zu, verschiebt sich das Vertragsende auf das Ende des Folgemonats. Beispiel: Bei Zugang am 10. September 2026 endet das Mietverhältnis bereits am 30. September 2026, weil der 15. September noch nicht überschritten ist.

Diese verkürzte Frist gilt ausschließlich, wenn Vermieter und Mieter dieselbe Wohnung teilen; ein möbliertes Apartment in einem separaten Gebäudeteil fällt dagegen unter die normale 3-Monats-Frist des § 573c Abs. 1 BGB.

Wähle im Rechner oben deshalb bewusst zwischen normaler Mietwohnung und möbliertem Zimmer, denn die beiden Regeln führen zu völlig unterschiedlichen Terminen.

Wie wirkt sich ein vertraglicher Kündigungsausschluss auf die Kündigungsfrist aus?

Ein Kündigungsausschluss verschiebt den frühestmöglichen Zugangstermin um die vereinbarte Ausschlussdauer nach hinten, bevor die reguläre Kündigungsfrist überhaupt zu laufen beginnt – erlaubt sind dabei höchstens 4 Jahre ab Vertragsschluss (BGH, Urteil vom 22.12.2004, VIII ZR 27/04).

Nachgerechnet: Bei Mietbeginn am 1. Januar 2024, einer Restlaufzeit des Ausschlusses von 6 Monaten und Zugang der Mieterkündigung am 2. September 2026 verschiebt sich das früheste Vertragsende von regulär 31. Dezember 2026 auf den 30.

Juni 2027 – die 3-Monats-Frist läuft erst nach Ablauf der 6 Monate Ausschluss. Ohne Ausschluss wäre der frühere Termin gültig gewesen.

Ein länger als 4 Jahre vereinbarter Ausschluss ist in diesem Umfang unwirksam; es gelten dann automatisch wieder die gesetzlichen Fristen.

Trage die verbleibende Restlaufzeit deines Ausschlusses aus dem Mietvertrag oben ein, um den tatsächlichen frühesten Kündigungstermin zu ermitteln.

Kann ich als Mieter trotz laufender Kündigungsfrist früher aus der Wohnung ausziehen?

Ein einseitiges Verkürzen der gesetzlichen 3-Monats-Frist ist nicht möglich, es sei denn, der Vermieter stimmt einem vorzeitigen Auszug ausdrücklich zu.

In der Praxis funktioniert das meist über zwei Wege: Entweder schließt du mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum gewünschten früheren Termin, oder du stellst einen oder mehrere zumutbare Nachmieter, sodass der Vermieter freiwillig auf den Rest der Frist verzichtet – ein gesetzlicher Anspruch auf Annahme eines Nachmieters besteht dabei grundsätzlich nicht, außer er wurde vertraglich vereinbart.

Ohne eine dieser Vereinbarungen bleibst du bis zum Ende der laufenden Frist zur Mietzahlung verpflichtet, selbst wenn du schon vorher ausziehst. Beispiel: Bei einer regulären 3-Monats-Frist mit Vertragsende 31.

Dezember 2026 endet die Zahlungspflicht ohne Zustimmung des Vermieters erst mit diesem Datum, unabhängig vom tatsächlichen Auszugstag. Kläre einen vorzeitigen Auszug daher immer schriftlich mit dem Vermieter ab.

Was ist der Unterschied zwischen der Kündigungsfrist für eine Wohnung und der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?

Die Kündigungsfrist einer Mietwohnung nach § 573c BGB und die Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses nach § 622 BGB beruhen auf unterschiedlichen Gesetzen und Staffelungen: Bei der Wohnung hat der Mieter immer 3 Monate, der Vermieter je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate; bei der Arbeitskündigung staffelt sich die Frist des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit von 4 Wochen bis zu 7 Monaten, während der Arbeitnehmer meist bei 4 Wochen zum 15. oder Monatsende bleibt.

Auch der Stichtag unterscheidet sich: Bei der Mietkündigung zählt der 3. Werktag des Monats, bei der Arbeitskündigung meist der 15. oder das Monatsende ohne vergleichbare Werktagsregel.

Wer beide Fristen verwechselt, kann sich leicht um mehrere Monate verrechnen.

Für die Berechnung der Kündigungsfrist im Job nutzt du den separaten Kündigungsfristen-Rechner für Arbeitsverhältnisse auf diesem Portal – dieser Rechner hier behandelt ausschließlich die Kündigung von Wohnraum.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Rechne immer vom Zugangsdatum rückwärts: Wenn du zum 31. März 2027 kündigen willst, muss das Schreiben bei einer Drei-Monats-Frist bis spätestens zum 3.

Werktag im Dezember 2026 beim Empfänger eingehen. Plane zusätzlich Postlaufzeiten ein: Ein Brief braucht in Deutschland mindestens einen, häufig zwei Werktage.

Zur Beweissicherung empfiehlt sich die Zustellung per Bote mit schriftlichem Zustellungsnachweis oder per Einwurf-Einschreiben.

Ein einfaches Einschreiben mit Rückschein liefert keinen sicheren Zugangsnachweis, wenn der Empfänger den Brief nicht abholt.

Vermieter sollten beachten, dass die Staffelung 3/6/9 Monate an die Zeit seit der Überlassung des Wohnraums gekoppelt ist (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB), also an die Übergabe der Wohnung, nicht an das Datum der Vertragsunterschrift.

Mietverträge mit Kündigungsausschluss sind zulässig, dürfen aber höchstens vier Jahre betragen und müssen für beide Seiten gelten (BGH VIII ZR 27/04). Nach Ablauf des Ausschlusses laufen die gesetzlichen Fristen weiter.

Für Arbeitsverhältnisse gelten andere Fristen nach § 622 BGB — der Kündigungsfristen-Rechner für Arbeitsverhältnisse ist dafür gedacht.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Klara wohnt seit dem 1. März 2018 in einer 3-Zimmer-Wohnung in Hamburg und möchte zum nächstmöglichen Termin kündigen. Heute ist der 4. Oktober 2026. Ausgangslage: Mietdauer 8 Jahre 7 Monate, Mieterkündigung, normale Wohnung.

Eingaben: Mieter, Mietbeginn 01.03.2018, Zugang 04.10.2026, normale Mietwohnung, kein Kündigungsausschluss. Der 3. Werktag im Oktober 2026 ist der 5. Oktober (Montag). Klaras Zugang am 4.

Oktober (Sonntag) geht ins Leere — ein Sonntag ist kein Werktag, der Brief wird erst am 5. Oktober zugänglich. Zugang am 5. = 3. Werktag → Frist beginnt im Oktober. Drei Monate → frühestes Vertragsende 31. Januar 2027.

Hätte der Vermieter gekündigt, wäre die Frist wegen der Staffelung über 8 Jahre = 9 Monate, also Oktober + 9 = Juli → frühestes Ende 31. Juli 2027.

Klara entscheidet: Weil ein Brief per Post erst nach dem Stichtag ankäme, wirft sie das Kündigungsschreiben am Montag, dem 5. Oktober, zusammen mit einer Zeugin selbst in den Briefkasten des Vermieters ein – der 3.

Oktober (Samstag) ist als Tag der Deutschen Einheit kein Werktag, deshalb ist der 5. Oktober noch der dritte Werktag. Als Gegenprobe: Hätte Klara erst am 6. Oktober (Dienstag, nach dem 3.

Werktag) zugestellt, hätte sich der Fristbeginn auf November verschoben und das Mietverhältnis erst am 28. Februar 2027 geendet — ein Monat Miete mehr allein wegen eines Tages Verspätung.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Kündigungsfrist für die Mietwohnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Absendedatum und Zugang: Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Schreiben oder der Poststempel, sondern der Tag, an dem der Brief im Briefkasten des Empfängers liegt. Ein zweiter Fehler ist die Annahme, die Mieterkündigungsfrist verlängere sich mit der Mietdauer — sie beträgt nach § 573c Abs.

1 Satz 1 BGB immer drei Monate. Drittens setzen Vermieter die Staffelung gelegentlich falsch an, weil sie die Mietdauer ab der Vertragsunterschrift statt ab der Überlassung der Wohnung rechnen, auf die § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB abstellt.

Ebenso wird der Samstag regelmäßig als arbeitsfreier Tag und damit als Nicht-Werktag behandelt, obwohl der BGH Samstage ausdrücklich als Werktage zählt. Wer diese Regel ignoriert, verschiebt den 3.

Werktag um einen Tag und verpasst möglicherweise den Stichtag. Umgekehrt gilt: Ist der 3. Werktag selbst ein Samstag, endet die Karenzzeit nach § 193 BGB erst am nächsten Werktag, und gesetzliche Feiertage wie der 3. Oktober zählen nie als Werktag.

Ein weiterer Irrtum betrifft möblierte Zimmer: Die verkürzte Frist nach § 573c Abs. 3 BGB gilt nur für Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters, nicht für separat gelegene möblierte Apartments.

Schließlich glauben manche Mieter, die Kündigung werde durch Einwerfen in den Hausbriefkasten am Abend des 3. Werktags rechtzeitig zugestellt, obwohl der BGH darauf abstellt, wann unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Nächster Schritt

Kündigungsfrist Wohnung: Fazit und weiterführende Rechner

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kündigungsfrist-Rechner Wohnung ermittelt aus Partei, Mietbeginn, Zugang und Wohnungstyp das früheste Vertragsende nach § 573c BGB. Mieter kündigen immer mit drei Monaten Frist, Vermieter mit drei, sechs oder neun Monaten je nach Mietdauer.

Der Stichtag ist der dritte Werktag des Monats, an dem der Samstag mitzählt. Im nächsten Schritt solltest du den genauen Zugangstermin mit Zustellnachweis sicherstellen und die Kündigung schriftlich verfassen.

Für die laufende Miete bis zum Vertragsende hilft der Warmmiete-Rechner, für die Kaution der Mietkaution-Rechner.

Alle Angaben sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die konkrete Vertragslage. ## Kündigungsfrist Mietvertrag berechnen Wer eine Mietwohnung kündigen möchte, muss die gesetzliche Frist nach Paragraph 573c BGB einhalten und den Zugang des Schreibens beim Empfänger sicherstellen.

Mieter haben immer drei Monate Kündigungsfrist, unabhängig von der Mietdauer.

Vermieter dagegen müssen eine nach Mietdauer gestaffelte Frist einhalten: drei Monate bei bis zu fünf Jahren, sechs Monate nach fünf Jahren und neun Monate nach acht Jahren.

Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats, wobei Samstage nach BGH-Rechtsprechung als Werktage zählen. Ein konkretes Beispiel zeigt die Berechnung: Ein Mieter mit Mietbeginn 1.

Juni 2019 kündigt mit Zugang am 1. September 2026. Die Mietdauer beträgt 7 Jahre 3 Monate, die Mieterfrist bleibt bei 3 Monaten. Der 1. September liegt vor dem 3. Werktag, also läuft die Frist ab September. Frühestes Vertragsende laut Rechner: 31.

Dezember 2026. Spätester Zugang für diesen Termin wäre der 3. September 2026.

Wer den Stichtag um auch nur einen Tag verpasst, verschiebt das Vertragsende um einen vollen Monat — deshalb rechtzeitig per Einwurf-Einschreiben oder Boten mit Zustellnachweis zustellen.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Kündigungsfrist: 6 Monate | Frühestes Vertragsende: 31.03.2027 | Spätester Zugang: 03.09.2026

Vermieter kündigt nach 6 Jahren – 6 Monate Frist

Kündigung durch
Vermieter
Mietbeginn
01.01.2020
Zugang der Kündigung
02.09.2026
Art des Wohnraums
Normale Mietwohnung

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Kündigungsfrist: 9 Monate | Frühestes Vertragsende: 30.06.2027 | Spätester Zugang: 03.09.2026

Vermieter kündigt nach 11 Jahren – 9 Monate Frist

Kündigung durch
Vermieter
Mietbeginn
01.01.2015
Zugang der Kündigung
02.09.2026
Art des Wohnraums
Normale Mietwohnung

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Kündigungsfrist: 0 Monate | Frühestes Vertragsende: 30.09.2026 | Spätester Zugang: 15.09.2026

Möbliertes Zimmer – Kündigung zum Monatsende

Kündigung durch
Mieter
Mietbeginn
01.01.2024
Zugang der Kündigung
10.09.2026
Art des Wohnraums
Möbliertes Zimmer in Vermieterwohnung (§ 573c III)

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Kündigungsfrist: 3 Monate | Frühestes Vertragsende: 31.12.2026 | Spätester Zugang: 03.09.2026

Mieter kündigt nach 7 Jahren – Zugang am 1. September

Kündigung durch
Mieter
Mietbeginn
01.06.2019
Zugang der Kündigung
01.09.2026
Art des Wohnraums
Normale Mietwohnung

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Mietausfall-RechnerBerechnet Mietausfall und bereinigte Renditekennzahlen bei einer Leerstandsquote – inklusive Cashflow, Break-even-Leerstandsquote und Szenarien.Leerstandskosten berechnenBerechnet die Gesamtkosten eines Leerstands aus Mietausfall, Fixkosten, Renovierung, Inseraten und Makler – inklusive Tageskosten und Szenarien unterschiedlicher Leerstandsdauer.Kündigungsfristen-RechnerKündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen: frühestes Beendigungsdatum, maßgebliche Frist und Rechtsgrundlage für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigung.Kaufen oder Mieten Rechner: Break-Even objektiv vergleichenLangfristige Kosten von Kaufen und Mieten vergleichen und das Break-even-Jahr berechnen, ab dem sich ein Immobilienkauf gegenüber Miete lohnt.Mietminderung-RechnerMietminderung berechnen: Minderung der Bruttomiete nach § 536 BGB für einen Zeitraum tagesgenau je Monat ermitteln, mit Quoten aus Urteilen samt Aktenzeichen, Flächenabweichung und energetischer Modernisierung.Mietpreisbremse-RechnerMietpreisbremse prüfen: zulässige Nettokaltmiete bei Mietbeginn (Vergleichsmiete plus 10 Prozent nach § 556d BGB), Überhöhung pro Monat und Rückforderung nach der Rüge, mit Vormiete, Modernisierung und Neubau als Ausnahmen.FristenrechnerBGB-Fristen berechnen: Ereignis- und Beginnfristen nach §§ 187–193 mit Feiertags- und Wochenendverschiebung für alle 16 Bundesländer.BaufinanzierungDarlehenssumme, monatliche Rate, Restschuld nach Zinsbindung und Eigenkapitalquote berechnenEigenkapitalBenötigtes Eigenkapital, fehlender Betrag und Zeit bis zum Kaufziel berechnenKaufnebenkostenGrunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision – Gesamtnebenkosten berechnenTilgungsplanVollständiger Tilgungsplan für ein Annuitätendarlehen mit monatlicher oder jährlicher Ansicht. Zeigt Zinsen, Tilgung, Restschuld und Sondertilgungen – unverzichtbar für jeden Immobilienkäufer.Mietrendite berechnen: Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite RechnerMietrendite einer Immobilie aus Kaufpreis, Jahresmiete, Kosten und Leerstand berechnen und Brutto-, Netto- sowie Eigenkapitalrendite nachvollziehbar prüfen.Wohnrecht berechnenKapitalwert eines Wohnrechts nach § 14 BewG berechnen: Jahreswert aus Wohnfläche und Kaltmiete, Vervielfältiger nach Alter — lebenslang oder befristet.Ehepartner auszahlen Haus RechnerAuszahlungsbetrag berechnen, wenn ein Ehepartner den anderen bei der gemeinsamen Immobilie auszahlt — z. B. bei Scheidung oder Trennung.Wie viel Haus kann ich mir leistenMaximalen Kaufpreis aus Einkommen, Eigenkapital, Zinssatz und Laufzeit berechnen — sofort wissen, welches Budget realistisch ist.

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Berechnung zeigt die gesetzlichen Fristen nach § 573c BGB. Sonderkündigungsrechte (z. B. § 543 BGB bei wichtigem Grund, § 561 BGB bei Mieterhöhung), Sperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen, Sozialklauseln (§ 574 BGB) und abweichende vertragliche Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist die konkrete Vertragslage und ggf. anwaltliche Beratung.

Quelle: § 573c BGB (Fristen ordentliche Kündigung Wohnraummietverhältnis), § 549 Abs. 2 BGB (vorübergehender Gebrauch), BGH VIII ZR 206/04 (Samstag = Werktag, § 193 BGB für den letzten Tag der Karenzzeit), BGH VIII ZR 287/23 (Schonfristzahlung heilt nur die fristlose, nicht die gleichzeitige ordentliche Kündigung)

Stand: 2026-10-16

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
16. Oktober 2026
Fachbereich
Immobilien / Mieten
Formeln basieren auf
§ 573c Abs. 1 BGB (Mieter: 3 Monate; Vermieter: 3/6/9 Monate nach Mietdauer), § 573c Abs. 3 BGB (möbliertes Zimmer: bis 15. zum Monatsende), BGH VIII ZR 206/04 (Samstag = Werktag, außer als letzter Tag der Karenzzeit: dann § 193 BGB), § 549 Abs. 2 BGB (vorübergehender Gebrauch)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kündigungsfrist Wohnung. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/kuendigungsfrist-wohnung

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kündigungsfrist Wohnung. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/kuendigungsfrist-wohnung

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