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Kündigungsfrist Wohnung berechnen: Mieter und Vermieter nach § 573c BGB

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Kurzantwort

Kündigungsfrist Wohnung: Mieter oder Vermieter, Mietbeginn und Zugang eingeben – frühestes Vertragsende und spätester Zugang sofort berechnet. Nur Orientierung – für verbindliche Auskunft Mieterschutzverein oder Anwalt konsultieren.

Kündigungsfrist Mietvertrag berechnen: Mieter 3 Monate

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Immobilien (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Kündigungsfrist Wohnung?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Kündigungsfrist-Rechner für Wohnraum berechnet, wann ein Mietverhältnis bei ordentlicher Kündigung frühestens enden kann. Die Grundregel ist einfach: Mieter haben nach § 573c Abs.

1 Satz 1 BGB immer eine Frist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange sie in der Wohnung wohnen.

Vermieter dagegen müssen eine nach Mietdauer gestaffelte Frist einhalten: drei Monate bei bis zu fünf Jahren, sechs Monate nach fünf Jahren und neun Monate nach acht Jahren Mietdauer (§ 573c Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB).

Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger. Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats: Die Frist läuft ab diesem Monat. Zugang nach dem dritten Werktag: Die Frist verschiebt sich auf den Folgemonat.

Samstage gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 291/03) als Werktage.

Für möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters gilt eine verkürzte Sonderregelung nach § 573c Abs. 3 BGB: Kündigung bis zum 15. eines Monats wirkt zum Ende desselben Monats.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du wählst, ob Mieter oder Vermieter kündigt, trägst den Mietbeginn laut Vertrag und das Datum des Zugangs der Kündigung ein. Optional kannst du die Art des Wohnraums auf möbliertes Zimmer oder vorübergehenden Gebrauch umstellen und eine verbleibende Kündigungsausschlussfrist in Monaten eingeben.

Den Mietbeginn findest du auf der ersten Seite deines Mietvertrags, den Zugang bestimmst du nach dem tatsächlichen Einwurf in den Briefkasten oder dem Übergabedatum des Schreibens.

Ein häufiger Fehler ist, das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder den Poststempel mit dem Zugang zu verwechseln: Maßgeblich ist, wann der Brief den Empfänger erreicht hat, nicht wann er aufgegeben wurde.

Der Kündigungsausschluss ist eine vertragliche Vereinbarung, die beiden Seiten für einen bestimmten Zeitraum das ordentliche Kündigungsrecht nimmt, maximal vier Jahre. Im Rechner gibst du nur die verbleibende Restlaufzeit in Monaten ein.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Mieter-Frist = 3 Monate, Vermieter-Frist = 3 Monate (Mietdauer < 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre) oder 9 Monate (> 8 Jahre). Mietdauer = Differenz zwischen Mietbeginn und Zugang der Kündigung in vollen Monaten.

Fristbeginn: Zugang ≤ 3. Werktag → aktueller Monat, sonst Folgemonat. Frühestes Vertragsende = letzter Tag des Monats, der auf den Fristbeginn plus Kündigungsfrist fällt. Praxisbeispiel: Mietbeginn 1. Januar 2020, Zugang der Mieterkündigung am 2.

September 2026. Mietdauer = 80 Monate (6 Jahre 8 Monate). Mieter-Frist = 3 Monate. Der 3. Werktag im September 2026 ist der 3. September (Donnerstag). Zugang am 2. liegt davor → Frist beginnt im September.

September + 3 Monate = Dezember → frühestes Vertragsende 31. Dezember 2026. Hätte der Vermieter gekündigt, wäre die Frist wegen der Staffelung 5–8 Jahre = 6 Monate, also September + 6 = März → frühestes Ende 31. März 2027. Kündigungsfrist Wohnung: Mieter 3 Monate, Vermieter 3/6/9 nach Mietdauer

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Kündigungsfrist Wohnung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter bei einer Mietwohnung?

Mieter haben nach § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis besteht. Diese Frist ist zwingend und kann vertraglich nicht verlängert werden.

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit die Frist ab diesem Monat läuft. Geht die Kündigung nach dem dritten Werktag zu, verschiebt sich der Fristbeginn um einen Monat.

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH (VIII ZR 291/03) als Werktage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht. Beispiel: Bei Zugang am 2. September 2026 endet das Mietverhältnis frühestens am 31. Dezember 2026.

Wie berechnet sich die Kündigungsfrist für Vermieter nach § 573c BGB?

Vermieter haben eine nach Mietdauer gestaffelte Kündigungsfrist gemäß § 573c Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB. Bis fünf Jahre Mietdauer beträgt die Frist drei Monate, nach fünf Jahren sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate.

Die Mietdauer zählt ab dem im Vertrag vereinbarten Mietbeginn bis zum Zugang der Kündigung. Auch für Vermieter gilt die Zugangsregel am dritten Werktag.

Im Unterschied zum Mieter braucht der Vermieter zusätzlich einen berechtigten Grund wie Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) oder erhebliche Pflichtverletzung.

Die Staffelung schützt Langzeitmieter vor kurzfristiger Kündigung und gibt ihnen mehr Vorlauf für die Wohnungssuche.

Was bedeutet der dritte Werktag für die Kündigung einer Wohnung?

Der dritte Werktag eines Monats ist der Stichtag, bis zu dem eine Kündigung dem Empfänger zugegangen sein muss, damit die Kündigungsfrist ab diesem Monat läuft. Werktage sind Montag bis Samstag, wobei der BGH in seinem Urteil VIII ZR 291/03 vom 27.

April 2005 klargestellt hat, dass Samstage mitzählen. Fällt der dritte Werktag auf einen Feiertag, verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag.

In der Praxis bedeutet das: Wer am Montag, dem 4. eines Monats, die Kündigung einwirft, hat den Stichtag möglicherweise bereits verpasst, wenn der 1. ein Mittwoch war.

Einzige Ausnahme: Bei einem möblierten Zimmer in der Wohnung des Vermieters gilt statt des dritten Werktags der 15. des Monats als Stichtag (§ 573c Abs. 3 BGB).

Kann die gesetzliche Kündigungsfrist im Mietvertrag geändert werden?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter kann vertraglich nicht verlängert werden, wohl aber kann ein befristeter Kündigungsausschluss von bis zu vier Jahren vereinbart werden (BGH VIII ZR 27/04).

Während dieser Zeit kann keine Seite ordentlich kündigen. Nach Ablauf des Ausschlusses gelten wieder die gesetzlichen Fristen. Zugunsten des Mieters darf die Frist verkürzt werden, was jedoch selten vorkommt.

Für den Vermieter kann die Frist vertraglich verlängert, aber nie verkürzt werden. Formularklauseln, die den Mieter schlechter stellen als das Gesetz, sind nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam.

Tipp: Prüfe im Mietvertrag, ob ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde, und trage die verbleibende Restlaufzeit im Rechner ein.

Welche Kündigungsfrist gilt für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters?

Für möblierte Zimmer, die Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung sind, gilt eine verkürzte Frist nach § 573c Abs. 3 BGB: Die Kündigung muss bis zum 15. eines Monats zugehen und wirkt dann zum Ende desselben Monats.

Geht sie nach dem 15. zu, endet das Mietverhältnis erst zum Ende des Folgemonats. Ein Kündigungsgrund ist bei einem möblierten Zimmer in der Vermieterwohnung nach § 573a Abs. 1 BGB nicht erforderlich.

Die Frist verlängert sich nicht mit der Mietdauer, sondern bleibt stets gleich. Diese Sonderregel greift nur, wenn der Vermieter in derselben Wohnung wohnt.

Ein möbliertes Zimmer in einem separaten Apartment unterliegt den regulären Fristen des § 573c Abs. 1 BGB.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist Wohnung und Kündigungsfrist Arbeitsvertrag?

Die Kündigungsfristen für Wohnraum und Arbeitsverhältnisse beruhen auf völlig unterschiedlichen Gesetzen.

Mietkündigungen richten sich nach § 573c BGB und folgen einer Staffelung von 3, 6 und 9 Monaten je nach Mietdauer des Vermieters, während der Mieter stets drei Monate hat.

Arbeitsrechtliche Kündigungsfristen ergeben sich aus § 622 BGB und staffeln sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit von vier Wochen bis sieben Monate, wobei auch der Tarifvertrag abweichende Regelungen treffen kann.

Beide Fristen teilen das Konzept des Zugangszeitpunkts, unterscheiden sich aber in Stichtagen, Berechnungsweise und Rechtsschutz.

Wer auch die arbeitsrechtliche Frist berechnen möchte, findet dafür den Kündigungsfristen-Rechner für Arbeitsverhältnisse auf diesem Portal.

Was passiert, wenn die Kündigung erst nach dem dritten Werktag zugeht?

Geht die Kündigung nach dem dritten Werktag eines Monats zu, ist sie nicht unwirksam, sondern verschiebt sich lediglich der Fristbeginn um einen Monat.

Bei einer Mieter-Kündigung mit dreimonatiger Frist bedeutet das: Statt zum übernächsten Monatsende endet das Mietverhältnis erst einen Monat später. Entscheidend ist der tatsächliche Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben oder der Poststempel.

Der Zugang liegt vor, wenn das Schreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen kann, also in der Regel der Einwurf in den Briefkasten.

Zur Beweissicherung empfiehlt sich die Zustellung per Bote mit Zustellungsnachweis oder Einwurf-Einschreiben, wobei ein einfaches Einschreiben/Rückschein bei Nichtabholung keinen Zugangsnachweis liefert.

Gibt es neben der ordentlichen Kündigung auch Sonderkündigungsrechte bei Mietwohnungen?

Ja, das BGB kennt mehrere Sonderkündigungsrechte, die unabhängig von den Fristen des § 573c gelten.

Die fristlose Kündigung nach § 543 BGB (etwa bei erheblichem Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten oder Gesundheitsgefährdung) beendet das Mietverhältnis sofort.

Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 561 BGB mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats.

Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen greift eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren nach § 577a BGB, in angespannten Wohnungsmärkten bis zu zehn Jahren.

Diese Sonderfälle bildet der Rechner nicht ab, weil sie jeweils eine rechtliche Einzelfallprüfung erfordern. Im Streitfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Rechne immer vom Zugangsdatum rückwärts: Wenn du zum 31. März 2027 kündigen willst, muss das Schreiben bei einer Drei-Monats-Frist bis spätestens zum 3.

Werktag im Dezember 2026 beim Empfänger eingehen. Plane zusätzlich Postlaufzeiten ein: Ein Brief braucht in Deutschland mindestens einen, häufig zwei Werktage.

Zur Beweissicherung empfiehlt sich die Zustellung per Bote mit schriftlichem Zustellungsnachweis oder per Einwurf-Einschreiben.

Ein einfaches Einschreiben mit Rückschein liefert keinen sicheren Zugangsnachweis, wenn der Empfänger den Brief nicht abholt.

Vermieter sollten beachten, dass die Staffelung 3/6/9 Monate streng an die Mietdauer seit Vertragsschluss gekoppelt ist, nicht an das Einzugsdatum.

Mietverträge mit Kündigungsausschluss sind zulässig, dürfen aber höchstens vier Jahre betragen und müssen für beide Seiten gelten (BGH VIII ZR 27/04). Nach Ablauf des Ausschlusses laufen die gesetzlichen Fristen weiter.

Für Arbeitsverhältnisse gelten andere Fristen nach § 622 BGB — der Kündigungsfristen-Rechner für Arbeitsverhältnisse ist dafür gedacht.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Klara wohnt seit dem 1. März 2018 in einer 3-Zimmer-Wohnung in Hamburg und möchte zum nächstmöglichen Termin kündigen. Heute ist der 4. Oktober 2026. Ausgangslage: Mietdauer 8 Jahre 7 Monate, Mieterkündigung, normale Wohnung.

Eingaben: Mieter, Mietbeginn 01.03.2018, Zugang 04.10.2026, normale Mietwohnung, kein Kündigungsausschluss. Der 3. Werktag im Oktober 2026 ist der 5. Oktober (Montag). Klaras Zugang am 4.

Oktober (Sonntag) geht ins Leere — ein Sonntag ist kein Werktag, der Brief wird erst am 5. Oktober zugänglich. Zugang am 5. = 3. Werktag → Frist beginnt im Oktober. Drei Monate → frühestes Vertragsende 31. Januar 2027.

Hätte der Vermieter gekündigt, wäre die Frist wegen der Staffelung über 8 Jahre = 9 Monate, also Oktober + 9 = Juli → frühestes Ende 31. Juli 2027. Klara entscheidet: Sie gibt das Schreiben Freitag dem 2.

Oktober per Einwurf-Einschreiben auf, rechnet mit Zustellung am Samstag dem 3. Oktober und ist sicher im Fristfenster. Als Gegenprobe: Hätte Klara erst am 6. Oktober (Dienstag, nach dem 3.

Werktag) zugestellt, hätte sich der Fristbeginn auf November verschoben und das Mietverhältnis erst am 28. Februar 2027 geendet — ein Monat Miete mehr allein wegen eines Tages Verspätung.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Absendedatum und Zugang: Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Schreiben oder der Poststempel, sondern der Tag, an dem der Brief im Briefkasten des Empfängers liegt. Ein zweiter Fehler ist die Annahme, die Mieterkündigungsfrist verlängere sich mit der Mietdauer — sie beträgt nach § 573c Abs.

1 Satz 1 BGB immer drei Monate. Drittens setzen Vermieter die Staffelung gelegentlich falsch an, weil sie die Mietdauer ab Einzug statt ab dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn rechnen.

Ebenso wird der Samstag regelmäßig als arbeitsfreier Tag und damit als Nicht-Werktag behandelt, obwohl der BGH Samstage ausdrücklich als Werktage zählt. Wer diese Regel ignoriert, verschiebt den 3.

Werktag um einen Tag und verpasst möglicherweise den Stichtag.

Ein weiterer Irrtum betrifft möblierte Zimmer: Die verkürzte Frist nach § 573c Abs. 3 BGB gilt nur für Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters, nicht für separat gelegene möblierte Apartments.

Schließlich glauben manche Mieter, die Kündigung werde durch Einwerfen in den Hausbriefkasten am Abend des 3. Werktags rechtzeitig zugestellt, obwohl der BGH darauf abstellt, wann unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kündigungsfrist-Rechner Wohnung ermittelt aus Partei, Mietbeginn, Zugang und Wohnungstyp das früheste Vertragsende nach § 573c BGB. Mieter kündigen immer mit drei Monaten Frist, Vermieter mit drei, sechs oder neun Monaten je nach Mietdauer.

Der Stichtag ist der dritte Werktag des Monats, an dem der Samstag mitzählt. Im nächsten Schritt solltest du den genauen Zugangstermin mit Zustellnachweis sicherstellen und die Kündigung schriftlich verfassen.

Für die laufende Miete bis zum Vertragsende hilft der Warmmiete-Rechner, für die Kaution der Mietkaution-Rechner. Alle Angaben sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die konkrete Vertragslage.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Kündigungsfrist: 6 Monate | Frühestes Vertragsende: 31.03.2027 | Spätester Zugang: 03.09.2026

Vermieter kündigt nach 6 Jahren – 6 Monate Frist

Kündigung durch
Vermieter
Mietbeginn
01.01.2020
Zugang der Kündigung
02.09.2026
Art des Wohnraums
Normale Mietwohnung

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Kündigungsfrist: 9 Monate | Frühestes Vertragsende: 30.06.2027 | Spätester Zugang: 03.09.2026

Vermieter kündigt nach 11 Jahren – 9 Monate Frist

Kündigung durch
Vermieter
Mietbeginn
01.01.2015
Zugang der Kündigung
02.09.2026
Art des Wohnraums
Normale Mietwohnung

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Kündigungsfrist: 0 Monate | Frühestes Vertragsende: 30.09.2026 | Spätester Zugang: 15.09.2026

Möbliertes Zimmer – Kündigung zum Monatsende

Kündigung durch
Mieter
Mietbeginn
01.01.2024
Zugang der Kündigung
10.09.2026
Art des Wohnraums
Möbliertes Zimmer in Vermieterwohnung (§ 573c III)

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Berechnung zeigt die gesetzlichen Fristen nach § 573c BGB. Sonderkündigungsrechte (z. B. § 543 BGB bei wichtigem Grund, § 561 BGB bei Mieterhöhung), Sperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen, Sozialklauseln (§ 574 BGB) und abweichende vertragliche Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist die konkrete Vertragslage und ggf. anwaltliche Beratung.

Quelle: § 573c BGB (Fristen ordentliche Kündigung Wohnraummietverhältnis), § 549 Abs. 2 BGB (vorübergehender Gebrauch), BGH VIII ZR 291/03 (Samstag = Werktag)

Stand: 2026-09-03

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
03. September 2026
Fachbereich
Immobilien / Mieten
Formeln basieren auf
§ 573c Abs. 1 BGB (Mieter: 3 Monate; Vermieter: 3/6/9 Monate nach Mietdauer), § 573c Abs. 3 BGB (möbliertes Zimmer: bis 15. zum Monatsende), BGH VIII ZR 291/03 (Samstag = Werktag), § 549 Abs. 2 BGB (vorübergehender Gebrauch)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kündigungsfrist Wohnung. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/kuendigungsfrist-wohnung

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kündigungsfrist Wohnung. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/mieten/kuendigungsfrist-wohnung

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.