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Prozesskostenrechner: Kostenrisiko im Zivilprozess berechnen

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Kurzantwort

Prozesskostenrechner: Streitwert und Instanz eingeben und das Kostenrisiko im Zivilprozess sofort sehen — Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gesamtkosten bei Obsiegen, Unterliegen und Teilobsiegen.

Prozesskosten berechnen: Gerichtskosten nach GKG

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Prozesskostenrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wer einen Zivilprozess fuehrt, traegt ein doppeltes Kostenrisiko: Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und Anwaltsgebuehren fuer beide Seiten nach dem Rechtsanwaltsverguetungsgesetz (RVG). Bei vollstaendigem Unterliegen muss die unterliegende Partei saemtliche Kosten tragen — eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten.

Der Prozesskostenrechner ermittelt dieses Gesamtrisiko auf Grundlage der gesetzlichen Gebuehrentabellen. Du gibst den Streitwert, die Instanz und die erwartete Obsiegensquote ein.

Der Rechner zeigt das Gesamtrisiko bei Unterliegen, die Gerichtskosten, die Anwaltskosten beider Seiten, die Kosten bei Teilobsiegen und die Vorabkosten, die der Klaeger vor Verfahrensbeginn einzahlen muss.

Bei einem Streitwert von 5.000 Euro in erster Instanz betraegt das Gesamtrisiko 2.639,88 Euro.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Im Feld Streitwert gibst du den Wert des Streitgegenstands in Euro ein, also den Betrag, ueber den das Gericht entscheidet. Der Streitwert bestimmt sowohl die Gerichtskosten nach der GKG-Gebuehrentabelle als auch die Anwaltsgebuehren nach der RVG-Tabelle.

Er liegt zwischen 500 und 500.000 Euro. Bei der Instanz waehlst du zwischen erster Instanz, Berufung und Revision.

Jede Instanz hat eigene Gebuehrensaetze: Die Gerichtskosten steigen von 3,0-fach in erster Instanz auf 4,0-fach in der Berufung und 5,0-fach in der Revision.

Bei den Anwaltsgebuehren steigt die Verfahrensgebuehr von 1,3 in erster Instanz auf 1,6 in Berufung und Revision. Die Obsiegensquote bestimmt die Kostenverteilung bei Teilobsiegen.

Bei 100 Prozent traegt die Gegenseite alle Kosten, bei 0 Prozent traegst du alles, bei 50 Prozent wird geteilt.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Das Gesamtrisiko bei vollstaendigem Unterliegen ergibt sich als Gesamtrisiko = Gerichtskosten + 2 × Anwaltskosten brutto. Die Gerichtskosten berechnen sich als GKG-Einfachgebuehr × Gebuehrensatz: 3,0 in erster Instanz, 4,0 in der Berufung, 5,0 in der Revision.

Bei 5.000 Euro Streitwert: 161 × 3,0 = 483 Euro.

Die Anwaltskosten je Partei ergeben sich aus der Verfahrens- und Terminsgebuehr multipliziert mit der RVG-Tabellengebuehr, zuzueglich 20 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer: Anwaltskosten = ((VG + TG) × RVG-Tabelle + 20) × 1,19.

In erster Instanz: VG = 1,3, TG = 1,2. Bei 5.000 Euro: ((1,3 + 1,2) × 354,50 + 20) × 1,19 = 1.078,44 Euro. Die Kosten bei Obsiegensquote: KostenBeiQuote = (1 − Quote ÷ 100) × Gesamtrisiko. Bei 50 Prozent: (1 − 0,5) × 2.639,88 = 1.319,94 Euro.

Prozesskostenrechner-Formel: Gesamtrisiko gleich Gerichtskosten plus zwei mal Anwaltskosten. Kosten bei Quote gleich Gesamtrisiko mal Verlustanteil.
Gesamtrisiko im Zivilprozess: Gerichtskosten (GKG) plus eigene und gegnerische Anwaltskosten (RVG), verteilt nach Obsiegensquote (§ 92 ZPO).

Nachschlagen

Prozesskosten nach Streitwert: Gesamtrisiko bei vollstaendigem Unterliegen in erster Instanz

Gesamtrisiko bei vollstaendigem Unterliegen (0 % Obsiegensquote) in erster Instanz. Gerichtskosten nach GKG Anlage 2 (3,0-facher Satz), Anwaltskosten je Partei nach RVG Anlage 2 (Verfahrensgebuehr 1,3 + Terminsgebuehr 1,2 + 20 Euro Auslagen + 19 % USt). Stand KostBRAG 2025, gueltig seit 01.06.2025.

Prozesskosten 1. Instanz: Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gesamtrisiko nach Streitwert (GKG/RVG, KostBRAG 2025)
StreitwertGerichtskosten (3,0-fach)Anwaltskosten je Partei (brutto)Gesamtrisiko bei Unterliegen
2.000 €294 €547,40 €1.388,80 €
5.000 €483 €1.078,44 €2.639,88 €
10.000 €798 €1.963,50 €4.725 €
25.000 €1.233 €2.781,63 €6.796,26 €
50.000 €1.803 €4.060,88 €9.924,76 €
100.000 €3.387 €5.244,93 €13.876,86 €

Das Gesamtrisiko umfasst Gerichtskosten plus Anwaltskosten beider Parteien. Bei Obsiegen traegt die Gegenseite alle Kosten. Bei Teilobsiegen werden die Kosten anteilig verteilt. In Berufung (4,0-fach GKG, 1,6-fach VG) und Revision (5,0-fach GKG, 1,6-fach VG) steigen die Kosten erheblich. Sachverstaendigenkosten, Zeugengebuehren und Einigungsgebuehr sind nicht enthalten.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Bei 25.000 Euro steigt es auf 6.796,26 Euro, bei 100.000 Euro auf 13.876,86 Euro. Die Kosten steigen degressiv: Ein zwanzigfacher Streitwert fuehrt nur zum fuenffachen Risiko.

Der groesste Kostenhebel ist die Instanz. Bei 25.000 Euro Streitwert betragen die Anwaltskosten 2.781,63 Euro in erster Instanz, aber 3.112,56 Euro in der Berufung. Hoehere Gerichtskostensaetze und gestiegene Verfahrensgebuehren treiben die Kosten.

Eine Obsiegensquote von 75 Prozent senkt die tatsaechliche Belastung erheblich: Bei 25.000 Euro Berufung sinken die Kosten von 7.869,12 Euro auf 1.967,28 Euro.

Wer vor Klageerhebung die Erfolgsaussichten realistisch einschaetzt, kann das finanzielle Risiko eines Prozesses besser beurteilen und entscheiden, ob eine aussergerichtliche Einigung wirtschaftlich sinnvoller waere.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Unternehmer will eine offene Rechnung von 5.000 Euro einklagen. Er stellt die Eingaben auf: Streitwert 5.000 Euro, erste Instanz, Obsiegensquote 50 Prozent. Schritt 1 — Gerichtskosten: GKG-Einfachgebuehr 161 Euro × 3,0 = 483 Euro.

Schritt 2 — Anwaltskosten je Partei: Verfahrensgebuehr 1,3 × 354,50 = 460,85 Euro, Terminsgebuehr 1,2 × 354,50 = 425,40 Euro, Auslagen 20 Euro. Netto 906,25 Euro, USt 172,19 Euro, brutto 1.078,44 Euro.

Schritt 3 — Gesamtrisiko: 483 + 2 × 1.078,44 = 2.639,88 Euro. Schritt 4 — Kosten bei 50 Prozent: (1 − 0,5) × 2.639,88 = 1.319,94 Euro. Schritt 5 — Vorabkosten: 483 + 1.078,44 = 1.561,44 Euro.

Ergebnis: Selbst bei haelftigem Obsiegen traegt der Unternehmer 1.319,94 Euro. Die Vorabkosten von 1.561,44 Euro muss er unabhaengig vom Ausgang vorfinanzieren.

Bei einer Forderung von 5.000 Euro macht das Kostenrisiko mehr als die Haelfte des Streitwerts aus.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: Nur die eigenen Anwaltskosten einkalkulieren. Bei Unterliegen traegt die unterliegende Partei auch die Anwaltskosten der Gegenseite.

Bei 5.000 Euro Streitwert verdoppelt das die Anwaltsbelastung von 1.078,44 auf 2.156,88 Euro. Zweiter Fehler: Die Vorabkosten unterschaetzen. Der Klaeger muss vor Verfahrensbeginn den Gerichtskostenvorschuss und seinen eigenen Anwalt bezahlen.

Bei 100.000 Euro Streitwert betraegt dieser Vorabaufwand 8.631,93 Euro — unabhaengig vom Ausgang. Dritter Fehler: Die Instanzkosten addieren. Jede Instanz erzeugt eigene Gebuehren.

Wer in erster Instanz verliert und Berufung einlegt, zahlt die Kosten beider Instanzen. Bei 25.000 Euro Streitwert summieren sich erste Instanz und Berufung auf ueber 14.000 Euro Gesamtrisiko. Vierter Fehler: Prozesskostenhilfe nicht pruefen.

Wer die Prozesskosten nicht aufbringen kann, sollte PKH nach §§ 114 ff. ZPO beantragen.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Prozesskostenrechner berechnet das Kostenrisiko im Zivilprozess auf Grundlage der Gebuehrentabellen des GKG und RVG.

Gib Streitwert, Instanz und Obsiegensquote ein, um Gesamtrisiko, Gerichtskosten, Anwaltskosten beider Seiten, Kosten bei Teilobsiegen und Vorabkosten sofort zu sehen.

Bei 5.000 Euro Streitwert in erster Instanz betraegt das Gesamtrisiko bei Unterliegen 2.639,88 Euro, bei 100.000 Euro sind es 13.876,86 Euro.

Der groesste Hebel ist die Instanz: Berufung und Revision erhoehen sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebuehren. Die Obsiegensquote verteilt die Gesamtkosten anteilig.

Die Ergebnisse basieren auf den gesetzlichen Gebuehrentabellen (GKG Anlage 2, RVG Anlage 2, Stand KostBRAG 2025) und sind Richtwerte. Sachverstaendigenkosten, Zeugengebuehren und mehrere Termine koennen die tatsaechlichen Kosten erhoehen.

Fuer verbindliche Auskunft einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gesamtrisiko bei Unterliegen 2.639,88 €, Gerichtskosten 483,00 €

Beispiel: 5.000 €, erste_instanz

Streitwert
5.000 €
Instanz
erste_instanz
Obsiegensquote
50 %

Beispiel 2 · Mittel · Gesamtrisiko bei Unterliegen 2.639,88 €, Gerichtskosten 483,00 €

Beispiel: 5.000 €, revision

Streitwert
5.000 €
Instanz
revision
Obsiegensquote
50 %

Beispiel 3 · Komplex · Gesamtrisiko bei Unterliegen 2.639,88 €, Gerichtskosten 483,00 €

Vergleich: 5.000 €, revision

Streitwert
5.000 €
Instanz
revision
Obsiegensquote
50 %

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Weiternutzung

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  • Gestapeltes Balkendiagramm zeigt den Kostenaufbau im Zivilprozess in der 1. Instanz bei vollem Unterliegen fuer Streitwerte von 2.000 bis 100.000 Euro: Gerichtskosten nach GKG Anlage 2, eigene und gegnerische Anwaltskosten nach RVG. Bei 5.000 Euro Streitwert betraegt das Gesamtrisiko 2.640 Euro, bei 100.000 Euro Streitwert 13.877 Euro.

    Kostenaufbau im Zivilprozess nach Streitwert

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           alt="Gestapeltes Balkendiagramm zeigt den Kostenaufbau im Zivilprozess in der 1. Instanz bei vollem Unterliegen fuer Streitwerte von 2.000 bis 100.000 Euro: Gerichtskosten nach GKG Anlage 2, eigene und gegnerische Anwaltskosten nach RVG. Bei 5.000 Euro Streitwert betraegt das Gesamtrisiko 2.640 Euro, bei 100.000 Euro Streitwert 13.877 Euro."
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/prozesskostenrechner
  • Liniendiagramm zeigt den eigenen Kostenanteil abhaengig von der Obsiegensquote bei 25.000 Euro Streitwert in der 1. Instanz: 6.796 Euro bei 0 Prozent Obsiegensquote, 3.398 Euro bei 50 Prozent und 0 Euro bei 100 Prozent vollem Obsiegen. Die Verteilung folgt der Kostenquote nach Paragraph 92 ZPO.

    Eigener Kostenanteil nach Obsiegensquote

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           alt="Liniendiagramm zeigt den eigenen Kostenanteil abhaengig von der Obsiegensquote bei 25.000 Euro Streitwert in der 1. Instanz: 6.796 Euro bei 0 Prozent Obsiegensquote, 3.398 Euro bei 50 Prozent und 0 Euro bei 100 Prozent vollem Obsiegen. Die Verteilung folgt der Kostenquote nach Paragraph 92 ZPO."
           width="760" height="400">
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/prozesskostenrechner">Eigener Kostenanteil nach Obsiegensquote auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Werte sind Richtwerte auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen. Die tatsächlichen Kosten können durch Sachverständigenkosten, Zeugengebühren, mehrere Termine oder Vergleiche abweichen. Keine Rechtsberatung.

Quelle: Gerichtskosten GKG Anlage 2, Anwaltsgebühren RVG Anlage 2, Kostenverteilung § 91 ff. ZPO.

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Gerichtskosten nach GKG Anlage 2 (einfache Gebühr × Gebührensatz je Instanz), Anwaltsgebühren nach RVG Anlage 2 (Verfahrens- und Terminsgebühr + Auslagenpauschale + 19 % USt), Kostenverteilung nach § 91 ff. ZPO.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Prozesskostenrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/prozesskostenrechner

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Rechner-Portal, 2026. Prozesskostenrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/prozesskostenrechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.