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Indexmiete-Rechner: Index- und Staffelmiete berechnen und vergleichen

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Anpassungsintervall Indexmiete
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Kurzantwort

Indexmiete oder Staffelmiete: Gib Startmiete, Vergleichszeitraum, Staffelsatz und Inflationsannahme ein und der Rechner zeigt Endmiete, kumulierte Summe und die Differenz beider Modelle. Für verbindliche Entscheidungen Fachberatung und aktuelle Marktdaten hinzuziehen.

Indexmiete und Staffelmiete mit Inflation, Staffelhöhe und Laufzeit vergleichen und die...

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Mai 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist eine Indexmiete – und wie unterscheidet sie sich von der Staffelmiete?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wenn du Indexmiete und Staffelmiete über mehrere Jahre vergleichen willst, berechnest du mit diesem Rechner Endmiete, Gesamtsumme und die Wirkung unterschiedlicher Inflationsannahmen in einem Schritt. Der Vergleich ist für Vermieterinnen, Vermieter und auch Mieter gedacht, die nicht nur eine einzelne Jahresanpassung, sondern die kumulierten Mieteinnahmen beziehungsweise Mietzahlungen über den gewählten Zeitraum rechnerisch sauber einordnen möchten.

Die Staffelmiete steigt jährlich um einen vertraglich fest vereinbarten Prozentsatz, während die Indexmiete an die Inflation gekoppelt ist und sich nur in festen Anpassungsintervallen verändert.

Der Rechner bildet beide Modelle über den Vergleichszeitraum ab und stellt Endmiete sowie kumulierte Summe gegenüber.

So wird sichtbar, welches Modell unter der angenommenen Inflation über die Jahre die höheren Einnahmen oder die höhere Belastung erzeugt und wie stark schon kleine Änderungen der Inflationsannahme das Ergebnis verschieben.

Die VPI-Formel (Verbraucherpreisindex) für Indexmieten lautet: Neue Miete = alte Miete × (neuer VPI ÷ alter VPI). Damit steigt die Miete genau mit der Inflation. Der Break-even liegt dort, wo Staffel- und Indexmiete gleich hoch sind.

Bei einer 3%-Staffel und 2% Inflationsannahme wächst die Miete real um 1 Prozentpunkt pro Jahr; über 10 Jahre entspricht das bei 1.000 Euro Startmiete etwa 7.700 Euro mehr Einnahmen für Vermieter.

Kippt die Inflation über die Staffel (z. B. 4% Inflation vs. 3% Staffel), dreht sich der Vorteil: Bei jährlicher Anpassung übersteigt die Indexmiete die Staffel dann bereits ab dem ersten Jahr. Wie rechnet man die Indexmiete aus?

Neue Miete = alte Miete × (neuer VPI / alter VPI). Beispiel: Steigt der VPI von 119,3 (Jahresdurchschnitt 2024) auf 121,9 (2025), erhöht sich eine Kaltmiete von 900 EUR um rund 2,18 % auf 919,61 EUR. Ist Indexmiete gut oder schlecht für Mieter?

Bis zur Schwelle von etwa 3 % Inflation ist die Staffelmiete bei 3 % Staffelsatz teurer; steigt die Inflation dauerhaft darüber, kehrt sich der Vorteil um.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die aktuelle Kaltmiete, den Vergleichszeitraum in Jahren, die jährliche Staffelerhöhung in Prozent, die angenommene Inflation als VPI-Annahme und das Anpassungsintervall der Indexmiete ein. Diese Werte stammen meist aus dem Mietvertrag, aus einer geplanten Vertragsgestaltung oder aus einer Szenariorechnung zur künftigen Mietentwicklung.

Häufige Eingabefehler sind das Verwechseln von nomineller Staffelerhöhung und realer Inflation, die Annahme jährlicher Indexanpassungen trotz längerer Intervalle und die Erwartung, dass beide Modelle schon nach kurzer Zeit zu ähnlich hohen Endmieten führen.

Beachte die formalen Unterschiede der beiden Vertragstypen: Bei der Staffelmiete muss im Vertrag für jede Stufe der konkrete Betrag oder der Erhöhungsbetrag in Euro stehen — eine bloße Prozentangabe genügt nicht.

Der Rechner arbeitet aus Vergleichsgründen dennoch mit einem Prozentsatz, damit sich beide Modelle auf einer gemeinsamen Skala gegenüberstellen lassen.

Bei der Indexmiete ist die Bezugsgröße der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland; deine Inflationsannahme ist deshalb eine Schätzung der Zukunft und keine vertraglich fixierte Größe.

In beiden Modellen muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben — kürzere Anpassungsintervalle sind unzulässig.

Praxisfälle

Indexmiete und Staffelmiete: Anwendungsfälle mit konkreten Zahlen

Sechs typische Fragen aus der Praxis, jeweils mit dem Ergebnis aus dem Rechner oder der zutreffenden Rechtsgrundlage.

  1. Indexmiete oder Staffelmiete bei 900 Euro Startmiete über 10 Jahre

    „Was ist besser: Indexmiete oder Staffelmiete?“

    Eingabe
    Startmiete 900 €, Vergleichszeitraum 10 Jahre, Staffel 3 %, Inflation 2,5 %, jährliches Intervall
    Ergebnis
    Staffelmiete 1.209,52 € gegenüber Indexmiete 1.152,08 € im Endjahr, Differenz kumuliert 3.502,76 € zugunsten der Staffel.
  2. Staffelmiete mit festem Eurobetrag statt Prozentsatz

    „Muss die Staffelmiete als Betrag oder Prozent im Vertrag stehen?“

    Eingabe
    3 % Staffel auf 900 € Startmiete: Jahr 1 = 927,00 €, Jahr 2 = 954,81 €, Jahr 3 = 983,45 €
    Ergebnis
    Diese Eurobeträge müssen laut § 557a Abs. 1 BGB einzeln im Vertrag stehen – eine reine Prozentangabe macht die Klausel unwirksam.
  3. Indexmiete im Hochinflationsjahr 2022 (VPI +6,9 %)

    „Wie stark kann eine Indexmiete in einem einzelnen Jahr steigen?“

    Eingabe
    Startmiete 900 €, Vergleichszeitraum 1 Jahr, Inflation 6,9 %, jährliches Intervall
    Ergebnis
    Die Indexmiete steigt von 900,00 € auf 962,10 € – ein Plus von 62,10 € allein durch die VPI-Kopplung, ohne gesetzliche Obergrenze.
  4. 2-Jahres-Intervall verzögert die Indexmiete

    „Wie wirkt sich das Anpassungsintervall auf die Indexmiete aus?“

    Eingabe
    Startmiete 900 €, Vergleichszeitraum 10 Jahre, Inflation 3 %, Intervall alle 2 Jahre statt jährlich
    Ergebnis
    Trotz identischer 3-Prozent-Rate wie bei der Staffel liegt die kumulierte Indexmiete bei 125.694,49 € statt 127.524,19 € – 1.829,70 € weniger durch den Anpassungs-Lag.
  5. Modernisierung während Staffelmiete ausgeschlossen

    „Darf der Vermieter während einer Staffelmiete wegen Modernisierung erhöhen?“

    Eingabe
    Keine Rechner-Eingabe nötig – Rechtsfrage nach § 557a Abs. 2 BGB.
    Ergebnis
    Nein: § 557a Abs. 2 BGB schließt jede Erhöhung nach §§ 558 bis 559b BGB während der Staffellaufzeit vollständig aus, auch die Modernisierungsumlage.
  6. Mietpreisbremse gilt bei Staffelmiete für jede Stufe neu

    „Gilt die Mietpreisbremse auch für spätere Staffelstufen?“

    Eingabe
    Keine Rechner-Eingabe nötig – Rechtsfrage nach § 557a Abs. 4 BGB.
    Ergebnis
    Ja: Jede einzelne Staffelstufe darf die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um 10 % übersteigen (§ 556d i. V. m. § 557a Abs. 4 BGB) – bei der Indexmiete gilt das dagegen nur für die Ausgangsmiete (§ 557b Abs. 4 BGB).

    Mieterhöhungsspielraum berechnen

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Staffel-/Indexmiete-Formel (Staffel Jahr j = Startmiete × (1 + Staffel%)^j; Indexmiete = Startmiete × (1 + Inflation%)^Anpassungsblöcke; kumulierte Miete = Σ Jahressummen über Vergleichszeitraum): Staffelmiete im Jahr j = Startmiete × (1 + Staffelprozentsatz / 100) ^ j. Für die Indexmiete zählt der Rechner nur volle Anpassungsschritte je nach gewähltem Intervall: Indexmiete im Jahr j = Startmiete × (1 + Inflation / 100) ^ Anzahl der bis dahin wirksamen Anpassungsblöcke.

Kumulierte Miete = Jahressumme aller Monatsmieten über den gesamten Vergleichszeitraum. Die Differenz zeigt, welches Modell über die Jahre mehr Einnahmen oder Belastung erzeugt.

Praxisbeispiel: Bei 900 Euro Startmiete, 10 Jahren Vergleichszeitraum, 3 Prozent Staffelerhöhung und 2,5 Prozent Inflation liegt die Staffelmiete im Endjahr bei rund 1.210 Euro monatlich, während die jährliche Indexmiete rechnerisch bei rund 1.150 Euro liegt.

Über den Gesamtzeitraum kann sich dadurch bereits ein spürbarer Einnahmeunterschied ergeben.

In Zahlen nennt der Rechner für diesen Fall 1.209,52 Euro Staffelmiete und 1.152,08 Euro Indexmiete im Endjahr sowie kumuliert 127.524,19 gegenüber 124.021,44 Euro — eine Differenz von 3.502,76 Euro über zehn Jahre.

Entscheidend ist dabei das Anpassungsintervall: Weil der Rechner nur volle Anpassungsschritte zählt, wirkt bei zweijährigem Intervall jede zweite und bei dreijährigem jede dritte Inflationsrunde gar nicht.

Dieselbe Inflation von 2,5 Prozent führt so zu einer spürbar flacheren Indexkurve, obwohl sich an der Preisentwicklung nichts ändert — der Vertrag entscheidet, nicht der Index. Indexmiete vs. Staffelmiete – 10-Jahres-Verlauf (Vorteil Staffel ca. 3.500 €)

Staffelmiete-Formel: Miete im Jahr j gleich Startmiete mal eins plus Staffelsatz hoch Vertragsjahr.

Nachschlagen

Indexmiete vs. Staffelmiete: Vergleich und VPI-Anpassung

Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gebunden. Bei der Staffelmiete (§ 557a BGB) sind Erhöhungen betragsmäßig im Voraus festgelegt. Beide Formen schließen parallele Mieterhöhungen nach §§ 558 bis 560 BGB aus.

VPI-Entwicklung (Jahresdurchschnitt) und Vergleich Index- vs. Staffelmiete, Basis 1.000 € Startmiete
JahrVPI (Basis 2020 = 100)Veränderung zum VorjahrIndexmiete (Basis 1.000 €)Staffelmiete (3 % Staffel, Basis 1.000 €)
2020100,0Basisjahr1.000 €1.000 €
2021103,1+3,1 %1.031 €1.030 €
2022110,2+6,9 %1.102 €1.061 €
2023116,7+5,9 %1.167 €1.093 €
2024119,3+2,2 %1.193 €1.126 €
2025121,9+2,2 %1.219 €1.159 €

Vergleich Indexmiete vs. Staffelmiete: Indexmiete – Vorteil Mieter: Schutz bei niedriger oder rückläufiger Teuerung; Nachteil: kein Schutz bei hoher Inflation, da die Erhöhung 1:1 dem Index folgt. Staffelmiete – Vorteil Mieter: volle Planungssicherheit über die Vertragslaufzeit; Nachteil: Erhöhungen laufen unabhängig von der tatsächlichen Marktentwicklung weiter, auch wenn die Inflation sinkt. Beide Varianten müssen schriftlich vereinbart werden, jede Anpassung erfordert mindestens 12 Monate Abstand zur vorherigen. VPI-Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex Deutschland, Jahresdurchschnitte, Genesis-Tabelle 61111-0001; Inflationsraten laut Pressemitteilungen PD25_020_611 (2024) und PD26_019_611 (2025, Korrektur). Stand: 27.09.2026.

Reguläre Mieterhöhungsgrenzen im Vergleich zu Staffel- und Indexmiete

Anders als bei der regulären Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gelten bei Staffel- und Indexmiete eigene Regeln. Die folgende Übersicht zeigt die Grenzen, die für reguläre Mieterhöhungen gelten und während einer laufenden Staffel- oder Indexvereinbarung ganz oder teilweise außer Kraft sind.

Kappungsgrenze, Mietpreisbremse, Modernisierungsumlage und Mietwucher-Schwellen im Überblick
RegelungGrenzeRechtsgrundlageGilt bei StaffelmieteGilt bei Indexmiete
Kappungsgrenze (reguläre Mieterhöhung)20 % in 3 Jahren, in angespannten Gebieten 15 %§ 558 Abs. 3 BGBNein, ausgeschlossenNein, ausgeschlossen
Mietpreisbremse bei VertragsbeginnMax. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete§ 556d Abs. 1 BGBJa, für jede einzelne Staffelstufe neu (§ 557a Abs. 4 BGB)Nur für die Ausgangsmiete, nicht für spätere Indexschritte (§ 557b Abs. 4 BGB)
Modernisierungsumlage8 % der Kosten pro Jahr, gedeckelt auf 3 €/m² (2 €/m² bei Miete unter 7 €/m²) in 6 Jahren§ 559 Abs. 1 und 3a BGBNein, vollständig ausgeschlossenNur wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat
Mietpreisüberhöhung (Ordnungswidrigkeit)Mehr als 20 % über ortsüblicher Vergleichsmiete§ 5 WiStGBezieht sich auf die vereinbarte Ausgangs-/Staffelhöhe, nicht auf die ErhöhungsmechanikBezieht sich auf die vereinbarte Ausgangsmiete, nicht auf die Erhöhungsmechanik
Mietwucher (Straftat)Mehr als 50 % über ortsüblicher Vergleichsmiete bei Ausnutzung einer Zwangslage§ 291 StGBBezieht sich auf die vereinbarte Ausgangs-/Staffelhöhe, nicht auf die ErhöhungsmechanikBezieht sich auf die vereinbarte Ausgangsmiete, nicht auf die Erhöhungsmechanik

Die Kappungsgrenze und die reguläre Mieterhöhung nach § 558 BGB sind während einer laufenden Staffel- oder Indexmiete vollständig gesperrt (§ 557a Abs. 2, § 557b Abs. 2 BGB) – der Vermieter kann während der Laufzeit nicht zusätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, selbst wenn diese stärker steigt. Mietpreisüberhöhung und Mietwucher sind unabhängig vom Mietmodell zu jedem Zeitpunkt unzulässig und betreffen die Angemessenheit der vereinbarten Miethöhe selbst, nicht die Frage, ob Staffel oder Index vereinbart wurde. Quelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), §§ 556d, 557a, 557b, 558, 559, 5 WiStG, 291 StGB. Stand: 27.09.2026.

Ausblick

Was ändert sich im kommenden Jahr?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Inflationsrate in Deutschland lag im August 2026 laut Statistischem Bundesamt bei 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und damit über dem Jahresdurchschnitt 2025 von 2,2 Prozent. Wer eine Indexmiete für 2027 kalkuliert, sollte eher mit diesem höheren aktuellen Trend als mit dem niedrigeren Vorjahreswert planen.
  • Der endgültige Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex für 2026 (Basis 2020 = 100) steht erst nach Jahresende fest; die bislang veröffentlichten Monatswerte deuten auf einen höheren Indexstand als die 121,9 Punkte des Jahres 2025 hin – ein vorläufiger Trend, kein endgültiger Jahreswert.
  • An den gesetzlichen Grundlagen selbst ändert sich für 2027 nichts: §§ 557a und 557b BGB, die Mindestlaufzeit von 12 Monaten zwischen zwei Anpassungen und die Kappungsgrenze von 20 beziehungsweise 15 Prozent in 3 Jahren für reguläre Mieterhöhungen bleiben unverändert in Kraft.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex für Deutschland – vorläufiger Wert August 2026, veröffentlicht September 2026

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Indexmiete-Rechner: Index vs. Staffelmiete

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Indexmiete oder Staffelmiete: Was ist wirtschaftlich besser?

Das hängt allein davon ab, ob die tatsächliche Inflation über oder unter dem vereinbarten Staffelsatz liegt.

Bei 900 Euro Startmiete, 3 Prozent Staffel und einer Inflationsannahme von 2,5 Prozent liegt die Staffelmiete nach 10 Jahren bei 1.209,52 Euro monatlich, die Indexmiete bei 1.152,08 Euro – ein kumulierter Vorteil der Staffel von 3.502,76 Euro über die Laufzeit.

Steigt die Inflation dagegen dauerhaft über den Staffelsatz, etwa auf die 6,9 Prozent des Jahres 2022, kehrt sich das Bild um: Bei sonst gleichen Werten läge die Indexmiete nach 10 Jahren bei 1.753,96 Euro, kumuliert rund 31.238 Euro mehr als die 3-Prozent-Staffel.

Für Vermieter ist die Staffel deshalb ein Instrument für Planungssicherheit bei moderater Teuerung, die Indexmiete dagegen ein Schutz gegen unterschätzte Inflation.

Trage beide Modelle mit deiner eigenen Startmiete und mehreren Inflationsannahmen in den Rechner ein, bevor du dich vertraglich für mehrere Jahre bindest.

Wie berechnet man die Indexmiete nach § 557b BGB?

Die Indexmiete folgt der Formel Neue Miete = Ausgangsmiete × (aktueller VPI ÷ Basis-VPI), wobei der VPI der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland ist.

Stieg der Index beispielsweise von 119,3 (Jahresdurchschnitt 2024) auf 121,9 (2025), erhöht sich eine Kaltmiete von 900 Euro um rund 2,18 Prozent auf 919,61 Euro.

Zwischen zwei Anpassungen müssen laut § 557b Abs. 2 BGB mindestens 12 Monate liegen, die Erhöhung muss der Vermieter in Textform erklären und mit der Indexveränderung begründen; sie wird erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang fällig.

Der Rechner übersetzt eine von dir gewählte jährliche Inflationsannahme in den Mietverlauf über mehrere Jahre: Bei 900 Euro Startmiete, 2,5 Prozent angenommener Inflation und jährlichem Intervall zeigt er nach 10 Jahren 1.152,08 Euro Indexmiete und 124.021,44 Euro kumulierte Mietsumme.

Nur die Ausgangsmiete unterliegt dabei der Mietpreisbremse, spätere Indexschritte nicht mehr.

Wie hoch darf eine Indexmiete steigen und gibt es eine Deckelung?

Eine gesetzliche Obergrenze für die einzelne Indexanpassung gibt es nicht: Die Miete darf exakt in dem Umfang steigen, in dem sich der Verbraucherpreisindex seit der letzten Festsetzung verändert hat – bei starker Teuerung kann das erheblich ausfallen.

Im Rechner zeigt sich der Effekt deutlich: Bei 900 Euro Startmiete und einer angenommenen Jahresinflation von 6,9 Prozent, wie sie Destatis für 2022 auswies, steigt die Indexmiete allein in diesem einen Jahr auf 962,10 Euro, über 10 Jahre bei gleichbleibender Rate sogar auf 1.753,96 Euro.

Begrenzend wirken nur die Mindestlaufzeit von 12 Monaten zwischen zwei Anpassungen und die Kopplung an einen amtlich veröffentlichten Index statt an eine freie Preisfestsetzung.

Sinkt der Index, muss die Miete im gleichen Verhältnis sinken; eine Indexmiete wirkt also in beide Richtungen.

Wer sich gegen Spitzenjahre wie 2022 absichern will, sollte ein Anpassungsintervall von 2 oder 3 Jahren statt jährlich vereinbaren und beide Varianten im Rechner vergleichen.

Welche Nachteile hat die Indexmiete für Mieter?

Der größte Nachteil ist die fehlende Obergrenze: Anders als bei der Staffelmiete kennt der Mieter die künftige Miethöhe nicht im Voraus, sondern trägt das volle Risiko einer unerwartet hohen Inflation.

Im Rechner wird das sichtbar, wenn man die Inflationsannahme von 2,5 auf 6,9 Prozent erhöht – bei 900 Euro Startmiete steigt die kumulierte Zehnjahresmiete dann von 124.021,44 Euro auf über 158.762 Euro.

Zusätzlich verzichtet der Mieter auf den Schutz der Kappungsgrenze aus § 558 Abs. 3 BGB, die reguläre Mieterhöhungen auf 20 beziehungsweise 15 Prozent in 3 Jahren begrenzt; diese Grenze gilt während einer Indexmiete nicht.

Vorteilhaft bleibt dagegen, dass Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB nur eingeschränkt zulässig sind, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht selbst zu vertreten hat, und dass die Miete bei sinkendem Index auch fallen kann.

Wäge im Rechner mindestens ein pessimistisches Inflationsszenario gegen ein optimistisches ab, bevor du eine Indexmiete unterschreibst.

Wie hoch darf die Staffelmiete sein und muss sie als Betrag oder Prozent im Vertrag stehen?

Eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der einzelnen Staffelstufe gibt es nicht, wohl aber eine Formvorschrift: § 557a Abs. 1 BGB verlangt, dass jede künftige Miete oder Erhöhung als konkreter Eurobetrag ausgewiesen wird – eine reine Prozentangabe wie „3 Prozent pro Jahr“ macht die Klausel unwirksam.

Der Rechner arbeitet aus Vergleichsgründen dennoch mit einem Prozentsatz: Bei 900 Euro Startmiete und 3 Prozent Staffel ergibt das nach 10 Jahren 1.209,52 Euro, nach 20 Jahren bei gleicher Rate bereits 1.625,50 Euro – die reale Vertragsklausel müsste diese Beträge aber Jahr für Jahr in Euro nennen.

Jede Stufe muss zudem mindestens 12 Monate unverändert bleiben, und die Mietpreisbremse nach § 556d BGB gilt laut § 557a Abs. 4 BGB für jede einzelne Staffelstufe neu, nicht nur für die Ausgangsmiete.

Prüfe deshalb vor Vertragsabschluss, ob die im Angebot genannten Prozentwerte tatsächlich als Eurobeträge festgehalten sind.

Ist eine Staffelmiete noch zulässig und wie lange darf sie laufen?

Ja, die Staffelmiete ist nach § 557a BGB weiterhin uneingeschränkt zulässig, solange jede Stufe als Eurobetrag ausgewiesen ist und mindestens 12 Monate unverändert bleibt; eine gesetzliche Höchstlaufzeit für die Staffel selbst gibt es nicht.

Begrenzt ist dagegen das Kündigungsrecht des Mieters: Es darf für maximal 4 Jahre ab Vertragsschluss ausgeschlossen werden.

Während der gesamten Staffellaufzeit sind reguläre Mieterhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB vollständig gesperrt – das schließt auch Modernisierungsumlagen ein, die bei der Staffelmiete anders als bei der Indexmiete keine Ausnahme kennen.

Im Rechner zeigt sich der Langzeiteffekt deutlich: Bei 900 Euro Startmiete und 3 Prozent Staffel über 20 Jahre steigt die Miete auf 1.625,50 Euro, kumuliert zahlst du dann 298.906,05 Euro statt der 216.000 Euro einer konstant gebliebenen Miete.

Wer eine sehr lange Staffel unterschreibt, bindet sich also an einen im Voraus bekannten, aber über Jahre spürbar wachsenden Zahlungsplan.

Dürfen Vermieter während einer Staffel- oder Indexmiete zusätzlich wegen Modernisierung erhöhen?

Bei der Staffelmiete: nein, dort schließt § 557a Abs. 2 BGB jede Erhöhung nach §§ 558 bis 559b BGB aus, also auch die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB vollständig – der Vermieter ist während der gesamten Laufzeit an die vereinbarten Staffelbeträge gebunden.

Bei der Indexmiete gilt eine engere Ausnahme: § 557b Abs. 2 BGB erlaubt eine Erhöhung nach § 559 BGB nur, soweit der Vermieter die bauliche Maßnahme aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat, etwa bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Sanierung.

Freiwillige Modernisierungen wie eine neue Küche oder ein Balkonanbau dürfen dagegen nicht zusätzlich zur Indexmiete umgelegt werden.

Regulär wäre die Modernisierungsumlage auf 8 Prozent der Kosten pro Jahr begrenzt, gedeckelt auf 3 Euro je Quadratmeter in 6 Jahren – dieser Rahmen betrifft aber nur Mietverhältnisse ohne Staffel- oder Indexvereinbarung.

Prüfe bei einer angekündigten Modernisierung immer zuerst, welches der beiden Mietmodelle in deinem Vertrag vereinbart ist.

Was ist eine Wertsicherungsklausel und wie unterscheidet sie sich von der Indexmiete bei Wohnraum?

Eine Wertsicherungsklausel koppelt die Miete an einen amtlichen Preisindex und sichert beide Vertragsseiten gegen Kaufkraftverlust ab; im Wohnraummietrecht entspricht das genau der Indexmiete nach § 557b BGB mit ihrer Mindestlaufzeit von 12 Monaten je Anpassung.

Im Gewerberaummietvertrag sind solche Klauseln dagegen frei gestaltbar, weil weder Mietpreisbremse noch Kappungsgrenze gelten.

Typisch ist dort ein Schwellenwert: Die Miete wird erst angepasst, wenn der VPI seit der letzten Anpassung um einen vereinbarten Prozentsatz gestiegen oder gefallen ist, häufig 5 oder 10 Prozent.

Die Berechnung folgt derselben Formel wie bei der Wohnraum-Indexmiete: Neue Miete = Ausgangsmiete × (aktueller VPI ÷ Basis-VPI).

Bei einer Ausgangsmiete von 2.500 Euro, einem Basis-VPI von 100,0 (Jahr 2020) und dem aktuellen VPI von 121,9 (Jahresdurchschnitt 2025) ergibt sich eine Erhöhung um 21,9 Prozent auf 3.047,50 Euro, sobald der Schwellenwert erreicht ist.

Für die wirtschaftliche Einschätzung einer gewerblichen Wertsicherungsklausel kannst du den Rechner mit den Eckdaten deines Vertrags füttern; die Wirksamkeit der konkreten Formulierung sollte juristisch geprüft werden.

Wie stark ist die Miete durch den Verbraucherpreisindex seit 2020 gestiegen?

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100) stieg laut Destatis von 100,0 im Jahr 2020 auf 121,9 im Jahresdurchschnitt 2025 – ein Anstieg von 21,9 Prozent in 5 Jahren, mit dem stärksten Einzeljahr 2022 mit plus 6,9 Prozent.

Eine 2020 vereinbarte Indexmiete von 1.000 Euro läge damit 2025 rechnerisch bei 1.219 Euro, sofern jährlich angepasst wurde.

Zum Vergleich: Eine zeitgleich vereinbarte Staffelmiete mit 3 Prozent Jahresrate läge 2025 bei 1.159 Euro und damit unter dem tatsächlichen VPI-Anstieg dieser Fünfjahresperiode.

Trage diese Werte oder deine eigene Startmiete in den Rechner ein, um die kumulierte Differenz für deinen individuellen Vergleichszeitraum zu sehen – schon bei 900 Euro Startmiete und 10 Jahren Laufzeit mit realistischen Annahmen ergeben sich Unterschiede von mehreren tausend Euro zwischen beiden Modellen.

Die Jahreswerte 2020 bis 2025 sind amtlich festgestellt, nicht geschätzt; nur der jeweils aktuelle Jahresdurchschnitt wird erst nach Jahresende final bestätigt.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Vermieter profitieren von der Staffelmiete, solange die vereinbarte Staffel über der tatsächlichen Inflation liegt — bei 3 Prozent Staffel und 2 Prozent realer Inflation wächst die Miete real um 1 Prozentpunkt pro Jahr. Bei 1.000 Euro Startmiete und 10 Jahren Laufzeit bedeutet das kumuliert rund 7.700 Euro mehr Einnahmen gegenüber der Indexmiete.

Kippt die Inflation jedoch über die vereinbarte Staffel, dreht sich der Vorteil: Bei jährlicher Anpassung übersteigt die Indexmiete die Staffel schon ab dem ersten Jahr und zieht danach immer weiter davon.

Mieter sollten beachten, dass die Staffelmiete keine Mietpreisbremse aushebelt — sie gilt weiterhin, sofern am Standort anwendbar.

Prüfe als Vermieter die Schwelle: Wenn deine Staffel bei 2 Prozent liegt und die Inflation dauerhaft über 3 Prozent bleibt, verlierst du über 10 Jahre bei 900 Euro Startmiete rund 6.900 Euro gegenüber der Indexmiete.

Als Mieter gilt umgekehrt: Eine Indexmiete mit Anpassungsintervall von 2 Jahren statt jährlich verzögert Erhöhungen spürbar und spart bei 3 Prozent Inflation über 10 Jahre rund 1.830 Euro.

Entscheidend ist immer die kumulierte Gesamtsumme, nicht die Endmiete — zwei Modelle mit identischer Endmiete können sich in der Gesamtbelastung um mehr als 3.000 Euro unterscheiden. Break-even Index- vs. Staffelmiete: kippt genau bei 3,0 % Inflation

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Andrea vermietet eine Wohnung mit 900 Euro Startmiete und will entscheiden, ob sie im neuen Vertrag eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart.

Ausgangslage: Sie rechnet über einen Vergleichszeitraum von 10 Jahren, plant 3 Prozent jährliche Staffelerhöhung und nimmt 2,5 Prozent Inflation für die Indexmiete an.

Eingaben: Startmiete 900 Euro, Vergleichszeitraum 10 Jahre, Staffelerhöhung 3 Prozent pro Jahr, Inflationsannahme 2,5 Prozent, Anpassungsintervall jährlich.

Der Rechner ergibt: Staffelmiete im Endjahr rund 1.210 Euro, Indexmiete im Endjahr rund 1.150 Euro, kumulierter Einnahmevorteil der Staffelmiete über die zehn Jahre rund 3.500 Euro.

Andrea entscheidet: Sie vereinbart die Staffelmiete, weil die planbare jährliche Erhöhung unter ihrer Inflationsannahme die höheren kumulierten Einnahmen bringt und sie nicht von schwankenden Indexwerten abhängig ist.

Ihr ist dabei bewusst, dass sie sich damit für zehn Jahre festlegt: Steigt die Inflation dauerhaft über ihre Staffel, bleibt sie an die vereinbarten Beträge gebunden und kann nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete umschwenken.

Genau diese Bindung ist der Preis der Planbarkeit. Zusätzlich rechnet sie ein Gegenszenario mit vier Prozent Inflation durch — dort läge die Indexmiete am Ende vorn.

Weil sie die künftige Teuerung aber nicht seriös vorhersagen kann und einen kalkulierbaren Zahlungsstrom für ihre eigene Finanzierung braucht, bleibt sie bei der Staffel.

Vor Vertragsabschluss lässt sie die Klausel juristisch prüfen: Jede Stufe muss als konkreter Betrag ausgewiesen sein, und die Mietpreisbremse ist am Standort zu beachten. Die Zahlen sind eine Modellrechnung und keine Inflationsprognose. Andreas Mietvergleich: Staffelmiete vs. Indexmiete über 10 Jahre

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Am meisten in die Irre führt der alleinige Blick auf die Endmiete beim Vergleich von Index- und Staffelmiete, obwohl die kumulierte Mietentwicklung über den gesamten Vergleichszeitraum wirtschaftlich entscheidender ist. Ein zweiter Fehler ist die Nutzung unrealistischer Inflationsannahmen, wodurch die an die Inflation gekoppelte Indexmiete systematisch zu hoch oder zu niedrig bewertet wird.

Drittens wird das Anpassungsintervall der Indexmiete übersehen und fälschlich eine jährliche Anpassung unterstellt, obwohl die Indexmiete sich nur in festen Schritten verändert.

Ebenso problematisch ist es, die Staffelmiete und die Indexmiete als frei austauschbar zu lesen, obwohl Vertragslogik, Formvorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen der beiden Modelle deutlich unterschiedlich sind.

Ein häufig übersehener Punkt: Wer eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, verzichtet damit auf die reguläre Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Zieht das Mietniveau im Viertel kräftig an, bleibt die vereinbarte Staffel trotzdem bindend — der Vermieter kann nicht zusätzlich erhöhen.

Umgekehrt schützt die vereinbarte Staffel den Mieter, wenn die Vergleichsmieten stärker steigen als die Staffel.

Ein weiterer Irrtum ist die Annahme, die Kappungsgrenze begrenze auch Staffel- und Indexmieten; sie gehört zur regulären Vergleichsmietenerhöhung und greift hier nicht. Die Mietpreisbremse dagegen ist bei Vertragsabschluss zu beachten, wo sie gilt.

Und schließlich wird vergessen, dass die Erhöhung bei einer Indexmiete nicht automatisch eintritt: Sie muss vom Vermieter in Textform erklärt und mit der Indexentwicklung begründet werden.

Unterschätzt wird außerdem, wie stark sich die beiden Modelle über die Jahre auseinanderentwickeln: Bei einer Ausgangsmiete von 900 Euro summiert sich der Unterschied zwischen einer Staffel von 25 Euro pro Jahr und einer Indexanpassung von 2,5 Prozent über 10 Jahre bereits auf einen vierstelligen Betrag – und zwar in beide Richtungen, je nachdem, ob die Inflation über oder unter der vereinbarten Staffel liegt.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Die monatliche Mietentwicklung, Endmiete und kumulierte Einnahmen beider Modelle im Vergleich errechnet der Indexmiete-Staffelmiete-Rechner aus Startmiete, Vergleichszeitraum, Staffelerhöhung, Inflationsannahme und Anpassungsintervall.

Das Ergebnis zeigt, welches Modell über die gewählte Laufzeit wirtschaftlich günstiger ist und wie stark die Inflationsannahme das Resultat verschiebt.

Ein wirklich robustes Ergebnis liefert eine Sensitivitätsbetrachtung: Schon 0,5 Prozentpunkte höhere Inflation verschieben den Break-even zwischen Index- und Staffelmiete erheblich und können die Modellwahl grundlegend ändern.

Rechne deshalb mindestens ein pessimistisches und ein optimistisches Inflationsszenario durch, bevor du dich vertraglich für zehn Jahre bindest.

Dieser Rechner liefert ausschließlich eine wirtschaftliche Modellrechnung mit Orientierungswerten ohne Gewähr und erteilt keine Rechtsauskunft.

Ob eine Staffel- oder Indexmietklausel im konkreten Fall wirksam vereinbart ist, ob die Mietpreisbremse am Standort greift und wie die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel einzuordnen ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Zieh dafür eine Mietrechtsberatung, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht hinzu. ## Wertsicherungsklausel (Gewerbe): Schwellenwert und Anpassung Im Gewerberaummietvertrag sichern Wertsicherungsklauseln die Miete gegen Kaufkraftverlust ab.

Anders als bei der Indexmiete im Wohnraum nach Paragraf 557b BGB unterliegen gewerbliche Mietvertraege nicht der Mietpreisbremse und koennen die Anpassungsmechanik frei gestalten.

Typisch ist die Kopplung an den Verbraucherpreisindex (VPI) mit einem Schwellenwert: Die Miete darf erst angepasst werden, wenn der Index seit der letzten Anpassung um einen vereinbarten Prozentsatz gestiegen oder gefallen ist, haeufig 5 oder 10 Prozent.

Die Berechnung folgt der Formel: Neue Miete = Ausgangsmiete x (aktueller VPI / Basis-VPI).

Bei einer Ausgangsmiete von 2.500 Euro, einem Basis-VPI von 100,0 (Vertragsbeginn 2020) und dem aktuellen VPI von 121,9 (Jahresdurchschnitt 2025) ergibt sich eine Erhoehung um 21,9 Prozent auf rund 3.047,50 Euro, sofern der Schwellenwert erreicht ist.

Die Klausel wirkt in beide Richtungen: Sinkt der Index unter den Schwellenwert, kann auch der Mieter eine Absenkung verlangen.

Fuer die wirtschaftliche Abschaetzung, wie sich eine gewerbliche Indexmiete im Vergleich zur festen Staffel entwickelt, kannst du den Rechner mit den Eckdaten deines Gewerbemietvertrags fuettern und die Inflationsannahme entsprechend anpassen.

Die Wirksamkeit einzelner Wertsicherungsklauseln haengt von der konkreten Formulierung ab und ist juristisch zu pruefen.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Staffelmiete im letzten Jahr: 851,66 € | Indexmiete im letzten Jahr: 772,86 € | Differenz kumuliert: 2.728,78 € (Staffel teurer)

Kurzer Vergleichszeitraum (5 Jahre), höhere Staffel

Aktuelle Kaltmiete
700 €/Monat
Vergleichszeitraum
5 Jahre
Jährliche Staffelerhöhung
4 %
Annahme Inflation (VPI)
2 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Staffelmiete im letzten Jahr: 1.737,96 € | Indexmiete im letzten Jahr: 1.869,56 € | Differenz kumuliert: -3.307,43 € (Indexmiete teurer)

Langer Zeitraum (15 Jahre) mit 3-Jahres-Index – hier ist die Indexmiete teurer

Aktuelle Kaltmiete
1.200 €/Monat
Vergleichszeitraum
15 Jahre
Jährliche Staffelerhöhung
2,5 %
Annahme Inflation (VPI)
3 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Staffelmiete im letzten Jahr: 1.250,97 € | Indexmiete im letzten Jahr: 1.157,48 € | Differenz kumuliert: 5.948,87 € (Staffel teurer)

Mittlerer Zeitraum (8 Jahre) mit 2-Jahres-Index

Aktuelle Kaltmiete
950 €/Monat
Vergleichszeitraum
8 Jahre
Jährliche Staffelerhöhung
3,5 %
Annahme Inflation (VPI)
2,5 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Betriebskostenumlagen-RechnerVerteilung der jährlichen Betriebskosten auf einzelne Mieteinheiten nach Fläche, Personen und Heizkostenverordnung inklusive Nachzahlung oder Guthaben je Einheit.Mietausfall-RechnerBerechnet Mietausfall und bereinigte Renditekennzahlen bei einer Leerstandsquote – inklusive Cashflow, Break-even-Leerstandsquote und Szenarien.Mietkaution-RechnerMaximale Kaution, Verzinsung, Rückgabebetrag, Ratenzahlung und Vergleich Barkaution vs. Kautionsversicherung.Kündigungsfrist WohnungKündigungsfrist Mietvertrag berechnen: Mieter 3 Monate, Vermieter 3–9 Monate gestaffelt nach Mietdauer – frühestes Vertragsende, 3. Werktag und Vermieter-Staffel nach § 573c BGB sofort ermitteln.BaufinanzierungDarlehenssumme, monatliche Rate, Restschuld nach Zinsbindung und Eigenkapitalquote berechnenEigenkapitalBenötigtes Eigenkapital, fehlender Betrag und Zeit bis zum Kaufziel berechnenKaufnebenkostenGrunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision – Gesamtnebenkosten berechnenTilgungsplanVollständiger Tilgungsplan für ein Annuitätendarlehen mit monatlicher oder jährlicher Ansicht. Zeigt Zinsen, Tilgung, Restschuld und Sondertilgungen – unverzichtbar für jeden Immobilienkäufer.GRZ und GFZ RechnerGRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) aus Grundstücks- und Gebäudefläche berechnen – mit Vergleich zu BauNVO-Richtwerten.Mietkauf-RechnerMietkauf-Rechner: Monatliche Rate, angerechneten Betrag und Gesamtkosten beim Mietkauf einer Immobilie berechnen und mit klassischem Kauf vergleichen.Quadratmeterpreis-RechnerKaufpreis pro Quadratmeter berechnen: Kaufpreis und Wohnfläche eingeben, Preis/m² sofort ablesen und mit regionalen Marktrichtwerten einordnen.ImmobilienbewertungVerkehrswert nach Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren der ImmoWertV 2021 berechnen.Niessbrauch-RechnerKapitalwert eines lebenslangen Niessbrauchs nach § 14 BewG mit Vervielfaeltiger aus Anlage 9 berechnen.Wohnrecht berechnenKapitalwert eines Wohnrechts nach § 14 BewG berechnen: Jahreswert aus Wohnfläche und Kaltmiete, Vervielfältiger nach Alter — lebenslang oder befristet.Ehepartner auszahlen Haus RechnerAuszahlungsbetrag berechnen, wenn ein Ehepartner den anderen bei der gemeinsamen Immobilie auszahlt — z. B. bei Scheidung oder Trennung.

Weiternutzung

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  • Bei 3 Prozent Staffel kippt der Vorteil genau bei 3,0 Prozent Inflation. Darunter bringt die Staffelmiete mehr (2,0 Prozent: 6.900 Euro; 2,5 Prozent: 3.500 Euro), darueber die Indexmiete (4,0 Prozent: 7.300 Euro).

    Index- vs. Staffelmiete – Wann kippt der Vorteil?

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           alt="Bei 3 Prozent Staffel kippt der Vorteil genau bei 3,0 Prozent Inflation. Darunter bringt die Staffelmiete mehr (2,0 Prozent: 6.900 Euro; 2,5 Prozent: 3.500 Euro), darueber die Indexmiete (4,0 Prozent: 7.300 Euro)."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/vermietung/indexmiete-staffelmiete">Index- vs. Staffelmiete – Wann kippt der Vorteil? auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/immobilien/vermietung/indexmiete-staffelmiete
  • Andrea vergleicht bei 900 EUR Startmiete über 10 Jahre: Staffelmiete (3 % jährlich) erreicht 1.210 EUR Endmiete, Indexmiete (2,5 % Inflation) erreicht 1.150 EUR. Kumulierter Vorteil Staffelmiete: 3.500 EUR.

    Staffelmiete vs. Indexmiete – Praxisbeispiel Andrea

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           alt="Andrea vergleicht bei 900 EUR Startmiete über 10 Jahre: Staffelmiete (3 % jährlich) erreicht 1.210 EUR Endmiete, Indexmiete (2,5 % Inflation) erreicht 1.150 EUR. Kumulierter Vorteil Staffelmiete: 3.500 EUR."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/vermietung/indexmiete-staffelmiete">Staffelmiete vs. Indexmiete – Praxisbeispiel Andrea auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Bei 3 Prozent Staffel und 2,5 Prozent Inflation liegt die Staffelmiete ueber 10 Jahre kumuliert rund 3.500 Euro ueber der Indexmiete. Der Break-even liegt bei 3,0 Prozent Inflation, also genau beim Staffelsatz.

    Indexmiete vs. Staffelmiete – 10-Jahres-Verlauf

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/vermietung/indexmiete-staffelmiete">Indexmiete vs. Staffelmiete – 10-Jahres-Verlauf auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Berechnung unterstützt den Vergleich von Indexmiete und Staffelmiete, ersetzt aber keine Vertrags- oder Mietrechtsprüfung.

Quelle: Mehrjahresvergleich aus Startmiete, Staffelerhöhung, Inflationsannahme und Anpassungsintervall mit kumulierten Mietsummen und Endmieten

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Immobilien / Vermietung
Formeln basieren auf
Immobiliennahe Kosten- und Szenariologik mit dokumentierten Annahmen
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Indexmiete-Rechner: Index vs. Staffelmiete. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/vermietung/indexmiete-staffelmiete

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Indexmiete-Rechner: Index vs. Staffelmiete. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/vermietung/indexmiete-staffelmiete

Werbestatus

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