Überblick
Mietpreisbremse: Wie hoch darf die Miete bei Mietbeginn sein?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Die Mietpreisbremse begrenzt die Nettokaltmiete bei Mietbeginn: In einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt darf sie die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Absatz 1 BGB). Der Mietpreisbremse-Rechner zeigt dir für eine Wohnung, wie hoch die zulässige Miete ist, ob deine vereinbarte Miete darüber liegt und wie viel Geld du nach einer Rüge zurückverlangen kannst.
Der Rechner startet mit einem Beispiel: Der Mietspiegel nennt 12,00 Euro je Quadratmeter, die Wohnung hat 70 Quadratmeter. Die Grenze liegt dann bei 924,00 Euro im Monat.
Steht im Mietvertrag eine Nettokaltmiete von 1.050,00 Euro, ist die Miete um 126,00 Euro zu hoch, das sind 13,64 Prozent über der zulässigen Miete.
Der Rechner kennt auch die Ausnahmen: eine höhere Vormiete, eine Modernisierung in den letzten drei Jahren, einen Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Die Landesverordnungen dürfen nach dem Gesetz bis zum 31. Dezember 2029 gelten. Ob deine Gemeinde dazugehört, musst du selbst in der Verordnung deines Bundeslandes nachsehen.
Steigt die Miete erst im laufenden Mietverhältnis, ist die Mieterhöhung zuständig, nicht die Mietpreisbremse.