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Pendlerpauschale 2026: Entfernungspauschale für den Arbeitsweg

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Kurzantwort

Pendlerpauschale-Rechner 2026: Gib einfache Entfernung (km) und Arbeitstage pro Jahr ein und erhalte die Pendlerpauschale jährlich (€) als Ergebnis. Individuelle Werte können abweichen.

Pendlerpauschale 2026 und km-Pauschale für den Arbeitsweg direkt berechnen

Kilian AchatzFachredaktion Auto & Mobilität
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Apr. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Pendlerpauschale-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wer 28 km zur Arbeit pendelt und 220 Tage im Büro ist, setzt 2026 rund 2.341 Euro Werbungskosten an — steuerlich wirkt sich aber nur der Betrag oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro aus. Wie viel das bei deinem Grenzsteuersatz tatsächlich bedeutet, macht dieser Rechner in einem Schritt sichtbar.

Ab 2026 gilt die Entfernungspauschale gemäß § 9 EStG einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – die frühere Staffelung (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) entfällt.

Maßgeblich sind die einfache Entfernung zur Tätigkeitsstätte und die tatsächlichen Arbeitstage; aus beiden mal 0,38 € ergibt sich der jährliche Werbungskostenwert.

Damit wird sichtbar, wie stark Entfernung, Präsenztage und Arbeitsmodell den steuerlich ansetzbaren Betrag verändern.

Gerade bei viel Homeoffice oder wechselnder Präsenz lohnt sich dieser Blick, weil der Rohbetrag der Pauschale oft deutlich anders wirkt als die tatsächliche steuerliche Entlastung, die zusätzlich vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag und vom Grenzsteuersatz abhängt.

Drei Größen beantworten dabei drei verschiedene Fragen, und der Rechner hält sie bewusst auseinander. Entfernung und Arbeitstage erzeugen den Rohbetrag.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € entscheidet, ob davon überhaupt etwas ankommt – er ist eine Schwelle und kein Abzug, denn das Finanzamt setzt ihn auch ohne jeden Nachweis an.

Und der Grenzsteuersatz übersetzt erst den Überhang in echtes Geld.

Deshalb kann ein Arbeitsweg vierstellige Werbungskosten erzeugen und trotzdem null Euro Ersparnis bringen: Nicht die Pauschale zählt, sondern was von ihr über der Schwelle übrig bleibt.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Fünf Felder, und die beiden ersten tragen das Ergebnis fast allein. Die einfache Entfernung (1 bis 500 km) meint die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – ausdrücklich nur den Hinweg.

Wer die Tagesstrecke einträgt, verdoppelt seine Werbungskosten auf dem Papier.

Die Arbeitstage pro Jahr (1 bis 365) sind die Tage, an denen du die Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast; 220 ist der übliche Vollzeitwert nach Abzug von Urlaub und Feiertagen.

Das Feld Homeoffice-Tage wirkt anders, als viele erwarten: Es zieht diese Tage von den Arbeitstagen ab und senkt damit die Entfernungspauschale.

Was es nicht tut, ist die Homeoffice-Pauschale gegenzurechnen – der Rechner bildet nur die Pendelseite ab. Wer beide Seiten gegenüberstellen will, nutzt dafür den Homeoffice-Rechner.

Die letzten beiden Felder entscheiden über die eigentliche Frage, nämlich was von der Pauschale übrig bleibt.

Weitere Werbungskosten (0 bis 10.000 €) – Arbeitsmittel, Fortbildung, Gewerkschaftsbeitrag – addiert der Rechner zur Pauschale, bevor er den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abzieht.

Genau hier entsteht der häufigste Aha-Moment: Bei 14 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen bleibt die Pauschale mit 1.170,40 € unter diesem Pauschbetrag, den das Finanzamt ohnehin ansetzt – die ausgewiesene Steuerersparnis ist dann null, egal wie hoch der Rohbetrag wirkt.

Schon ein Kilometer mehr kippt das: 15 km ergeben 1.254 €, liegen damit 24 € über der Schwelle und bringen bei 30 Prozent Grenzsteuersatz ganze 7,20 € im Jahr. Die Schwelle verläuft bei diesen 220 Tagen also zwischen 14 und 15 Kilometern.

Der Grenzsteuersatz (0 bis 45 Prozent) wirkt zuletzt und ausschließlich auf die Ersparniszeile; er verändert den Werbungskostenbetrag selbst nicht.

Notiere die Bürotage am besten fortlaufend über das Jahr, statt sie am Ende grob zu schätzen: Gerade bei wechselndem Homeoffice weichen gefühlte und tatsächliche Präsenztage oft deutlich voneinander ab.

Auch ein Wechsel der ersten Tätigkeitsstätte im Jahresverlauf sollte mit der jeweils gültigen Entfernung getrennt erfasst werden.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Formel lautet: einfache Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,38 € (Satz 2026 ab dem 1. Kilometer).

Daraus entsteht ein jährlicher Werbungskostenwert, der anschließend in den steuerlichen Kontext eingeordnet werden kann.

Bei Nutzung des eigenen Pkw gibt es 2026 keinen 4.500-Euro-Deckel mehr, bei ÖPNV oder Mitfahrt bleibt dieser Höchstbetrag bestehen.

Wichtig ist: Dieser Wert ist nicht identisch mit der späteren Steuerersparnis – wieviel ausgezahlt wird, hängt vom Grenzsteuersatz ab.

Erst Grenzsteuersatz, weitere Werbungskosten und der Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag entscheiden, wie stark die Pendlerpauschale deinen Steuerfall tatsächlich verändert. Pendlerpauschale-Berechnung: einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, mal Arbeitstage Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: 28 km einfache Entfernung an 220 Arbeitstagen ergeben rund 2.341 € Werbungskosten.

Liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € darunter, wirkt nur die Differenz von etwa 1.111 € zusätzlich steuermindernd; bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % entspricht das grob 333 € realer Entlastung im Jahr.

So zeigt die Formel nicht allein den Rohbetrag, sondern macht auch nachvollziehbar, ab welcher Entfernung und ab wie vielen Präsenztagen sich der Arbeitsweg steuerlich spürbar auszuwirken beginnt.

Nachschlagen

Pendlerpauschale 2026: Jahresabzug nach Entfernung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich ab dem ersten Kilometer: 0,38 € je Entfernungskilometer. Die frühere Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km, erst darüber 0,38 €) ist entfallen. Der Abzug gilt für jeden Arbeitstag, wobei Hin- und Rückfahrt zusammen als eine Fahrt zählen.

Pendlerpauschale 2026 – Jahresabzug bei 220 Arbeitstagen und tatsächliche Steuerersparnis nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Entfernung (km)Abzug je Arbeitstag (€)Jahresabzug 220 AT (€)Steuerersparnis ca. (42 % Grenzsteuersatz, €)
103,80836,000,00
155,701.254,0010,08
207,601.672,00185,64
259,502.090,00361,20
3011,402.508,00536,76
4015,203.344,00887,88
5019,004.180,001.239,00
6022,805.016,001.590,12
7026,605.852,001.941,24
8030,406.688,002.292,36
9034,207.524,002.643,48
10038,008.360,002.994,60

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025 (gültig ab 01.01.2026). Abzug je Arbeitstag = 0,38 € × km. Die Steuerersparnis wirkt erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € (§ 9a EStG), der ohnehin jedem zusteht: Bei 10 km bleibt der Jahresabzug mit 836 € darunter, die Pendlerpauschale bringt dort also keinen Cent zusätzlich. Erst ab rund 15 km entsteht überhaupt ein Vorteil, und er wächst danach schnell. Die Werte sind Richtwerte bei 42 % Grenzsteuersatz ohne Soli und ohne weitere Werbungskosten; wer daneben andere Werbungskosten geltend macht, überschreitet den Pauschbetrag früher.

Weitere Pauschalen rund um Pendeln und Dienstreisen

Neben der Entfernungspauschale gibt es vier weitere feste Werte, die häufig mit ihr verwechselt oder danebengefragt werden. Sie werden nicht von diesem Rechner ermittelt, sind aber gesetzlich fest beziffert.

Feste Pauschalen neben der Entfernungspauschale: Mobilitätsprämie, Homeoffice-Tagespauschale, Dienstreise-Kilometerpauschale und pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss
PauschaleHöheFür wen / wofürRechtsgrundlage
Mobilitätsprämie14 % der EntfernungspauschaleNur wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt und dessen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen – sonst wirkt die Pendlerpauschale steuerlich ins Leere.§ 101 EStG
Homeoffice-Tagespauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage)Tage im Homeoffice, für die es keine Entfernungspauschale gibt – dieser Rechner zieht Homeoffice-Tage nur ab, ohne die Tagespauschale gegenzurechnen.§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG
Dienstreise-Kilometerpauschale0,30 €/Kilometer, ohne HöchstbetragAuswärtstätigkeiten mit dem privaten Pkw außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (Kundenbesuch, Fortbildung) – keine Pendelfahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Eigener Rechner: Reisekosten-Rechner.§ 9 EStG i. V. m. R 9.5 LStR
Fahrtkostenzuschuss, pauschal versteuert15 % pauschale Lohnsteuer beim ArbeitgeberZuschüsse des Arbeitgebers zum Arbeitsweg, solange sie die Entfernungspauschale nicht übersteigen – für den Arbeitnehmer dann kein zusätzlicher Werbungskostenabzug in dieser Höhe.§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG

Quellen: § 101 EStG (Mobilitätsprämie), § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice-Tagespauschale), § 9 EStG i. V. m. R 9.5 LStR (Reisekosten-Kilometerpauschale), § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG (pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss) – alle auf gesetze-im-internet.de, geprüft 2026-09-26. Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte gilt der Reisekosten-Rechner (/finanzen/gehalt/reisekosten-rechner), nicht dieser Pendlerpauschale-Rechner.

Ausblick

Was ändert sich 2027 bei der Pendlerpauschale?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Für 2027 ist nach aktuellem Quellenstand keine weitere Anpassung der Entfernungspauschale bekannt: Der mit dem Steueränderungsgesetz 2025 zum 1. Januar 2026 eingeführte einheitliche Satz von 0,38 € je Kilometer gilt unverändert fort, eine erneute Staffelung oder Erhöhung ist nicht vorgesehen.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und der Höchstbetrag von 4.500 € für ÖPNV, Fahrrad und Mitfahrer sind ebenfalls nicht befristet und gelten ohne bekanntes Enddatum weiter.
  • Sollte der Gesetzgeber die Entfernungspauschale für 2027 doch ändern, würde das typischerweise im Rahmen eines Jahressteuergesetzes im Herbst des Vorjahres beschlossen – bis dahin bleibt der Rechner mit dem Satz von 0,38 €/km die verlässliche Grundlage.

Stand: 26.09.2026 · Quelle: § 9 EStG (gesetze-im-internet.de), gegengeprüft mit der Zusammenfassung des Steueränderungsgesetzes 2025 auf steuertipps.de

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Pendlerpauschale-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026 pro Kilometer?

Die Pendlerpauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer – die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer ist entfallen.

Berechnet wird sie, indem die einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte mit den tatsächlichen Arbeitstagen und dem Satz von 0,38 € multipliziert wird: Bei 25 km und 220 Arbeitstagen ergeben sich 2.090 € Werbungskosten im Jahr.

Wer nur 10 km zurücklegt, kommt bei denselben 220 Tagen lediglich auf 836 € und bleibt damit unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € – die Pauschale bringt dann für sich genommen keinen zusätzlichen Steuervorteil.

Maßgeblich ist ausschließlich die einfache Fahrt, nicht Hin- und Rückweg, und angefangene Kilometer werden abgerundet.

Der Pendlerpauschale-Rechner übernimmt diese Multiplikation automatisch und zeigt zusätzlich, welcher Teil über dem Pauschbetrag liegt und sich damit tatsächlich auf die Steuer auswirkt.

Was ist der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Kilometerpauschale?

Pendlerpauschale und Kilometerpauschale werden im Alltag oft gleichgesetzt, meinen aber unterschiedliche Sachverhalte.

Die Pendlerpauschale, fachlich Entfernungspauschale nach § 9 EStG, gilt ausschließlich für den täglichen Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte und beträgt 0,38 € je Entfernungskilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Die Kilometerpauschale meint in vielen Texten dagegen die Reisekosten-Pauschale für Dienstreisen mit dem privaten Pkw außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte – etwa zu Kunden oder Fortbildungen – und liegt nach § 9 EStG in Verbindung mit R 9.5 LStR bei 0,30 € je Kilometer, ohne Höchstbetrag und ohne Kürzung bei Rückfahrten.

Wer 220 Tage lang 25 km pendelt, setzt über die Pendlerpauschale 2.090 € an; eine einzelne 100-km-Dienstfahrt mit dem eigenen Auto ergibt dagegen nur 30 € Reisekosten.

Für Dienstreisen ist deshalb nicht dieser Rechner, sondern der eigene Reisekosten-Rechner zuständig.

Wie viel Pendlerpauschale bekomme ich tatsächlich ausgezahlt?

Ausgezahlt wird die Pendlerpauschale nicht direkt: Sie mindert als Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen, und real bei dir ankommt nur der Teil, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt, multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.

Bei 25 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen ergeben sich 2.090 € Pendlerpauschale, davon 860 € oberhalb des Pauschbetrags; bei 30 % Grenzsteuersatz sind das 258 € echte Steuerersparnis im Jahr – nicht die vollen 2.090 €, sondern nur rund ein Achtel davon.

Bei 30 km und sonst gleichen Angaben steigen Pauschale auf 2.508 €, der übersteigende Betrag auf 1.278 € und die Ersparnis auf 383,40 €.

Je länger der Arbeitsweg, desto größer wird also nicht nur der Rohbetrag, sondern auch der Anteil, der tatsächlich als Steuerersparnis wirkt. Der Rechner zeigt beide Zeilen getrennt, damit du sie nicht verwechselst.

Ab wie viel Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale steuerlich?

Steuerlich spürbar wird die Pendlerpauschale erst, sobald sie zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt – bis dahin ersetzt sie nur einen Betrag, den das Finanzamt ohnehin gewährt.

Bei 220 Arbeitstagen liegt diese Schwelle zwischen 14 und 15 Kilometern: 10 km ergeben 836 € und damit 0 € zusätzliche Ersparnis, während 15 km auf 1.254 € kommen, 24 € über dem Pauschbetrag liegen und bei 30 % Grenzsteuersatz immerhin 7,20 € Ersparnis bringen.

Ab dort wächst der Effekt schnell weiter, weil jeder zusätzliche Kilometer ungebremst on top kommt.

Wer weniger Arbeitstage hat oder viel im Homeoffice arbeitet, verschiebt diese Schwelle nach oben, da weniger Pendeltage denselben Rohbetrag erst bei größerer Distanz erreichen.

Trage deine reale Entfernung und Arbeitstage ein, um zu sehen, ob dein individueller Arbeitsweg schon über der Schwelle liegt.

Gilt die Pendlerpauschale auch mit Firmenwagen oder Dienstwagen?

Ja, die Entfernungspauschale kannst du grundsätzlich auch dann als Werbungskosten ansetzen, wenn du mit einem Firmen- oder Dienstwagen zur Arbeit fährst – die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung und die Pendlerpauschale schließen sich nicht gegenseitig aus.

Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch, wenn dein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bereits pauschal versteuert und die Lohnsteuer dafür übernommen hat: In diesem Fall entfällt der zusätzliche Werbungskostenabzug über die Entfernungspauschale, weil der Vorteil dann schon abgegolten ist.

Prüfe dazu deine Lohnabrechnung beziehungsweise die elektronische Lohnsteuerbescheinigung auf einen entsprechenden Vermerk.

Ohne diese Pauschalversteuerung gilt für dich exakt dieselbe Rechnung wie mit dem eigenen Pkw: einfache Entfernung mal Arbeitstage mal 0,38 €, ohne den Höchstbetrag von 4.500 €, der nur für ÖPNV, Fahrrad und Mitfahrer greift.

Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?

Die Pendlerpauschale gehört in der Steuererklärung in den Abschnitt „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ der Anlage N.

Dort trägst du nicht direkt den Euro-Betrag ein, sondern die Anzahl der Arbeitstage und die einfache Entfernung in Kilometern; das Finanzamt beziehungsweise Elster errechnet daraus automatisch die Entfernungspauschale mit 0,38 € je Kilometer.

Nutzt du mehrere Verkehrsmittel oder wechselst im Jahresverlauf die erste Tätigkeitsstätte, solltest du die Angaben für jeden Abschnitt getrennt erfassen, da unterschiedliche Entfernungen sonst zu einem falschen Durchschnittswert verschmelzen.

Rechne die erwartete Pendlerpauschale vorab mit diesem Rechner durch, dann erkennst du sofort, ob die spätere Berechnung des Finanzamts plausibel ist. Belege musst du in der Regel nicht einreichen, solltest sie aber für Rückfragen aufbewahren.

Was ist die Mobilitätsprämie und wer bekommt sie?

Die Mobilitätsprämie ist eine Alternative zur Pendlerpauschale für Geringverdiener, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die deshalb ohnehin keine oder kaum Lohnsteuer zahlen – für sie würde die Entfernungspauschale sonst steuerlich wirkungslos verpuffen.

Sie beträgt 14 % des Betrags, um den die Entfernungspauschale zusammen mit weiteren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt, muss aber mindestens 10 € betragen, um ausgezahlt zu werden.

Bei 30 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen ergeben sich 2.508 € Pendlerpauschale, davon 1.278 € über dem Pauschbetrag; 14 % davon sind rund 179 € Mobilitätsprämie.

Beantragt wird sie zusätzlich zur Einkommensteuererklärung und nur auf Antrag, nicht automatisch.

Dieser Rechner ermittelt ausschließlich die Entfernungspauschale und den übersteigenden Betrag – die Mobilitätsprämie selbst musst du daraus manuell mit 14 % errechnen.

Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale – was bringt steuerlich mehr?

Das hängt vom Verhältnis zwischen Arbeitsweg und Homeoffice-Anteil ab: Die Homeoffice-Pauschale bringt 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr bei 210 Tagen, während die Pendlerpauschale 0,38 € je Entfernungskilometer und Präsenztag ansetzt.

Schon ab rund 16 km einfacher Strecke übersteigt ein einzelner Pendeltag die 6 € der Homeoffice-Pauschale, sodass sich lange Arbeitswege trotz weniger Bürotage oft stärker auszahlen.

Ein Beispiel mit 30 km Entfernung, 210 Arbeitstagen insgesamt und 90 davon im Homeoffice ergibt 120 Pendeltage und damit 1.368 € Pendlerpauschale; addierst du die 90 Homeoffice-Tage mit 6 € dazu, kommen 540 € Homeoffice-Pauschale hinzu.

Beide Pauschalen lassen sich für unterschiedliche Tage im selben Jahr kombinieren, aber nie für denselben Tag doppelt ansetzen. Mit dem Pendlerpauschale-Rechner ermittelst du zuerst den Pendelanteil und rechnest die Homeoffice-Tage separat dagegen.

Ändert sich die Pendlerpauschale 2027?

Nach aktuellem Quellenstand (Prüfdatum 26.09.2026) ist für 2027 keine weitere Änderung der Entfernungspauschale bekannt: Der mit dem Steueränderungsgesetz 2025 zum 1.

Januar 2026 eingeführte einheitliche Satz von 0,38 € je Kilometer soll unverändert fortgelten, ohne erneute Staffelung oder Erhöhung.

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und der Höchstbetrag von 4.500 € für ÖPNV, Fahrrad und Mitfahrer sind nicht befristet.

Solltest du diesen Rechner für ein zukünftiges Steuerjahr nutzen, prüfe trotzdem vorab die aktuelle Fassung von § 9 EStG, da der Gesetzgeber Anpassungen typischerweise erst im Herbst des Vorjahres per Jahressteuergesetz beschließt.

Bis zu einer solchen Änderung bleibt der Satz von 0,38 €/km die verlässliche Rechengrundlage für alle Beispiele auf dieser Seite.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Wenn du 28 km einfache Entfernung und 220 Arbeitstage eingibst, zeigt das Ergebnis: rund 2.341 € Werbungskosten aus der Pendlerpauschale. Das bedeutet fachlich: Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits 1.230 € beträgt, wirkt sich nur der Betrag oberhalb davon steuerlich zusätzlich aus – also rund 1.111 € mehr, was bei einem Grenzsteuersatz von 35 % eine reale Steuererparnis von etwa 389 € bedeutet.

Vergleiche eine Variante mit nur 180 Präsenztagen und sieh, wie stark Homeoffice die tatsächliche steuerliche Wirkung des Pendelwegs reduziert: Die Pendlerpauschale jährlich sinkt auf 1.915,20 € und die Steuerersparnis (Jahr) auf 239,82 €.

Teste zusätzlich eine Variante mit voller Präsenz von 230 Tagen und eine mit starkem Homeoffice von nur 140 Tagen: Der Werbungskostenwert schwankt dann zwischen 2.447,20 € und 1.489,60 €, die Ersparnis dagegen zwischen 426,02 € und 90,86 €.

Genau dieser Vergleich zeigt das Wesentliche: Während der Rohbetrag lediglich auf drei Fünftel sinkt, bricht die Ersparnis auf ein Fünftel ein – weil der Pauschbetrag von unten dagegendrückt und den schrumpfenden Überhang zuerst auffrisst.

Aktuelle Steuerregeln veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Häufig gestellte Frage: Wie wirkt sich die Pendlerpauschale auf das Netto aus? Direkt gar nicht – die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht das Nettogehalt selbst.

Die Steuerersparnis kommt erst über die Einkommensteuererklärung als Rückerstattung oder – falls ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen ist – monatlich gestückelt über eine niedrigere Lohnsteuer zurück. Homeoffice-Effekt auf die Pendlerpauschale: Weniger Präsenztage senken den Werbungskostenwert

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Yusuf pendelt 22 km einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte und arbeitet an 200 Tagen im Büro, den Rest im Homeoffice. Den Werbungskostenwert berechnet er mit 22 km × 200 Tage × 0,38 € = 1.672 €.

Davon wirkt sich steuerlich nur der Teil oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € zusätzlich aus, also rund 442 €. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % ergibt das eine reale Steuerentlastung von etwa 133 €.

Anschließend prüft er eine Variante mit 230 Präsenztagen: Der Werbungskostenwert steigt auf 22 km × 230 × 0,38 € = 1.923 €, der Anteil über dem Pauschbetrag auf 693 € und die Entlastung auf rund 208 €.

Die Entscheidung: Yusuf erkennt, dass jeder zusätzliche Bürotag spürbar mehr bringt, und dokumentiert seine Präsenztage genau, um den Pendelweg in der Steuererklärung belastbar anzusetzen.

Zur Absicherung legt Yusuf eine einfache Jahresübersicht an, in der er Bürotage, Homeoffice-Tage und Dienstreisen getrennt festhält, weil nur die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte in die Entfernungspauschale gehören.

Diese Aufstellung hilft ihm beim Ausfüllen der Anlage N und falls das Finanzamt später Nachweise verlangt – wobei die konkrete steuerliche Anerkennung im Einzelfall beim Finanzamt liegt. Yusufs Pendlerpauschale: 200 Tage = 133 € vs. 230 Tage = 208 € Steuerentlastung – jeder Bürotag bringt 2,50 €

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Ein häufiger Fehler bei der Pendlerpauschale ist, Hin- und Rückweg statt nur der einfachen Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen und so den Werbungskostenwert glatt zu verdoppeln. Ein zweiter Fehler ist, Urlaub, Krankheit oder Homeoffice pauschal als Arbeitstage mitzuzählen, obwohl an diesen Tagen keine Fahrt zur Tätigkeitsstätte stattfindet und der Entfernungspauschale damit die Grundlage fehlt.

Ein dritter, weit verbreiteter Irrtum ist, den Werbungskostenwert mit der späteren Steuererstattung gleichzusetzen, obwohl erst der Grenzsteuersatz und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag die echte Entlastung bestimmen.

Auch geschätzte Arbeitstage aus dem Arbeitsvertrag statt aus dem tatsächlichen Jahresprofil sowie nicht getrennte Jobticket-Zuschüsse erzeugen einen Betrag, der plausibel wirkt, aber den realen Pendelfall nicht korrekt abbildet.

Ebenso wird oft übersehen, dass der frühere Höchstbetrag von 4.500 € bei Nutzung des eigenen Pkw ab 2026 entfällt, bei ÖPNV oder Mitfahrgelegenheit aber weiter gilt – wer diese Grenze pauschal auf alle Wege anwendet, deckelt seinen Ansatz ohne rechtlichen Grund.

Ein letzter Fehler betrifft das Feld Weitere Werbungskosten.

Wer Arbeitsmittel, Fortbildung oder den Gewerkschaftsbeitrag weglässt, weil die Pendlerpauschale für sich genommen ohnehin unter dem Pauschbetrag bleibt, verschenkt unter Umständen die gesamte Wirkung.

Der Rechner addiert nämlich beides, bevor er die 1.230 € abzieht: Erst die Summe entscheidet über die Schwelle.

Bei 14 km und 220 Tagen bleibt die Pauschale mit 1.170,40 € allein bei null Ersparnis – kommen 400 € weitere Werbungskosten hinzu, stehen 1.570,40 € zu Buche, davon 340,40 € über dem Pauschbetrag, und daraus werden bei 30 Prozent immerhin 102,12 € Entlastung.

Zwei für sich wirkungslose Posten können gemeinsam also sehr wohl zählen.

Nicht zuletzt wird die Mobilitätsprämie übersehen: Wer ein zu geringes Einkommen hat, um Lohnsteuer zu zahlen, aber Anspruch auf Entfernungspauschale hätte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % der übersteigenden Werbungskosten beantragen – der Rechner bietet diese Alternative nicht an, aber sie ist für Geringverdiener mit langem Arbeitsweg relevant.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Pendlerpauschale-Rechner ermittelt den Werbungskostenwert für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und zeigt, wie stark Entfernung, Arbeitstage und Homeoffice-Anteil diesen Betrag verändern – damit der Unterschied zwischen Rohbetrag und echter Steuererparnis sichtbar wird.

Gib deine realen Präsenztage und die einfache Entfernung ein und prüfe, ob sich der Pendelweg nach Abzug des Pauschbetrags und mit deinem Grenzsteuersatz steuerlich wirklich spürbar auswirkt.

So trennst du den oft beeindruckend wirkenden Rohbetrag der Pauschale von der tatsächlichen Entlastung, die erst nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und über deinen persönlichen Grenzsteuersatz entsteht – eine Orientierung, die eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzt, aber die Größenordnung realistisch einordnet.

Zwei Dinge lohnt es sich zu merken: Seit 2026 gilt der Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer, eine Staffelung nach Entfernungszonen gibt es nicht mehr.

Und die Zeile, auf die es ankommt, ist nicht die Pendlerpauschale, sondern die Steuerersparnis – erst sie berücksichtigt, dass die ersten 1.230 € Werbungskosten ohnehin pauschal gewährt werden und dein Arbeitsweg erst oberhalb dieser Schwelle steuerlich zu wirken beginnt.

Neben der steuerlichen Entlastung durch die Pendlerpauschale lohnt der Blick auf die laufenden Fahrzeugkosten: Die jährliche Kfz-Steuer für das Pendlerfahrzeug ermittelt der Kfz-Steuer-Rechner aus Motortyp, Hubraum und CO₂-Wert.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Pendlerpauschale 1.915,20 EUR, davon 685,20 EUR über dem Pauschbetrag, geschätzte Steuerentlastung rund 219 EUR

Klassischer Büroarbeitsweg ohne Homeoffice

Einfache Entfernung (km)
24
Arbeitstage pro Jahr
210
Homeoffice-Tage pro Jahr
0
Grenzsteuersatz (%)
32

Beispiel 2 · Mittel · Pendlerpauschale 2.875,84 EUR bei 176 Pendlertagen, geschätzte Steuerentlastung rund 576 EUR

Lange Strecke mit vier Präsenztagen pro Woche

Einfache Entfernung (km)
43
Arbeitstage pro Jahr
220
Homeoffice-Tage pro Jahr
44
Grenzsteuersatz (%)
35

Beispiel 3 · Komplex · Pendlerpauschale 902,88 EUR bei 132 Pendlertagen; zusammen mit 260 EUR weiteren Werbungskosten 1.162,88 EUR — und damit unter dem Pauschbetrag

Hybridmodell — trotz Pauschale keine Steuerersparnis

Einfache Entfernung (km)
18
Arbeitstage pro Jahr
220
Homeoffice-Tage pro Jahr
88
Weitere Werbungskosten
260

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Fahrrad vs. AutoFahrrad und Auto vergleichen nach Kosten, CO₂-Einsparung und Reisezeit. Drei Modi: Kostenvergleich mit Amortisation, CO₂-Einsparung in kg und Äquivalenten, Zeitvergleich inklusive Parkplatzsuche. Für alle Fahrradtypen inkl. E-Bike.Heimarbeits-ErsparnisHomeoffice vs. Pendeln – wie viel sparst du durch Heimarbeit an Fahrtkosten?Bahn vs. Auto – Kosten, Zeit und CO₂Bahn und Auto vergleichen: Kosten pro Fahrt und pro Jahr, CO₂-Emissionen und Reisezeit. Mit Bahncard-Vergleich, Fixkosten Auto und Produktivitätsfaktor Bahn.Gesamtkosten (TCO)Echte Gesamtkosten pro Monat und pro km: Wertverlust, Finanzierung, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung, Reifen.Mitfahren & CarpoolFahrgemeinschaft und Mitfahren – Kosten aufteilen und Ersparnis berechnen.Fahrtenbuch-RechnerPrivatanteil und geldwerten Vorteil beim Fahrtenbuch vs. 1-%-Regelung vergleichen.Autokredit-RechnerMonatliche Autokredit-Rate berechnen: Annuität aus Fahrzeugpreis, Anzahlung, Laufzeit und Zinssatz – auch für 3-Wege-Finanzierung mit Schlussrate.Auto-Folierungs-RechnerAuto folieren Kosten berechnen: Vollfolierung und Teilfolierung nach Fahrzeugklasse, Folienqualität und Ausführung – mit Materialkosten und Haltbarkeit.MautrechnerLkw-Maut nach BFStrMG (Infrastruktur, Luft, Lärm, CO₂) und Pkw-Vignetten für Österreich, Schweiz und Slowenien berechnen.Jährliche FahrleistungJährliche Fahrleistung in km berechnen – aus Pendelstrecke und Freizeit-km oder aus zwei Tachoständen. Mit Einordnung in die Versicherungs-Staffeln für die Kfz-Versicherung.KFZ-SteuerJährliche Kfz-Steuer nach Antrieb, Hubraum, CO₂ und Erstzulassung berechnen und Fahrzeugvarianten sauber vergleichen.Leasing vs. KaufLeasing vs. Kauf: Gesamtkosten, monatliche Belastung, Restwert und Empfehlung für Ihre Fahrzeugfinanzierung vergleichen.Leistungsgewicht-RechnerLeistungsgewicht in kg/PS, PS/t und kW/t berechnen. Vergleichstabelle ordnet Pkw, Motorrad und Lkw von Supersportwagen bis Kleinwagen ein.Ballonfinanzierung-RechnerBallonfinanzierung berechnen: Monatsrate mit Schlussrate, Volltilgung und Anschlussfinanzierung im Gesamtkostenvergleich.Hubraum-RechnerHubraum berechnen aus Bohrung, Hub und Zylinderzahl nach DIN 70020-1. Mit Steuer-Einheiten, Hub/Bohrung-Verhaeltnis und Verdichtung.

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  • Ab etwa 20 km Arbeitsweg bringt die Pendlerpauschale mehr als die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag

    Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale

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           alt="Ab etwa 20 km Arbeitsweg bringt die Pendlerpauschale mehr als die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale">Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale
  • 28 km zu 0,38 Euro mal 220 Tage ergibt 2.340,80 Euro Werbungskosten, abzüglich 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleiben 1.110,80 Euro steuerlich wirksam, mal 35 Prozent Steuersatz gleich rund 389 Euro echte Ersparnis

    Pendlerpauschale: Berechnung der Steuerersparnis

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           alt="28 km zu 0,38 Euro mal 220 Tage ergibt 2.340,80 Euro Werbungskosten, abzüglich 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleiben 1.110,80 Euro steuerlich wirksam, mal 35 Prozent Steuersatz gleich rund 389 Euro echte Ersparnis"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale">Pendlerpauschale: Berechnung der Steuerersparnis auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale
  • Weniger Bürotage reduzieren die Steuerersparnis: 220 Tage ergeben 266 Euro, 180 Tage nur 139 Euro, 140 Tage nur 12 Euro Ersparnis

    Pendlerpauschale: Homeoffice-Effekt

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale">Pendlerpauschale: Homeoffice-Effekt auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale
  • 200 Tage: 1.672 € WK, 133 € Entlastung; 230 Tage: 1.923 € WK, 208 € Entlastung – jeder Bürotag zählt

    Pendlerpauschale-Praxis – 200 vs. 230 Präsenztage im Vergleich

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           alt="200 Tage: 1.672 € WK, 133 € Entlastung; 230 Tage: 1.923 € WK, 208 € Entlastung – jeder Bürotag zählt"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale">Pendlerpauschale-Praxis – 200 vs. 230 Präsenztage im Vergleich auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale
  • Infografik: Formel: Pendlerpauschale (Entfernungspauschale), PP = Tage · (min(20, km) · 0,30 + max(0, km−20) · 0,38), Steuerersparnis = PP · persönlicher Grenzsteuersatz, 0,30 €/KM BIS KM 20 · 0,38 €/KM AB KM 21 · NUR EINFACHE STRECKE, VARIABLEN, Pendlerpauschal

    Pendlerpauschale Formel

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           alt="Infografik: Formel: Pendlerpauschale (Entfernungspauschale), PP = Tage · (min(20, km) · 0,30 + max(0, km−20) · 0,38), Steuerersparnis = PP · persönlicher Grenzsteuersatz, 0,30 €/KM BIS KM 20 · 0,38 €/KM AB KM 21 · NUR EINFACHE STRECKE, VARIABLEN, Pendlerpauschal"
           width="760" height="392">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale">Pendlerpauschale Formel auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Ergebnisse sind Anhaltspunkte und ersetzen keine steuerliche Beratung. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab — im Zweifel empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale, Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025, gültig ab 01.01.2026), § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag), § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Tagespauschale)

Stand: 2026-09-26

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
26. September 2026
Fachbereich
Auto / Fahrzeugkosten
Formeln basieren auf
Pendlerpauschale = 0,38 €/km × Entfernung × (Arbeitstage − Homeoffice-Tage), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ab 01.01.2026. Steuerwirksam ist nur der Teil der Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Pendlerpauschale-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Pendlerpauschale-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/pendlerpauschale

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.