Überblick
Was ist der Pendlerpauschale-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wer 28 km zur Arbeit pendelt und 220 Tage im Büro ist, setzt 2026 rund 2.341 Euro Werbungskosten an — steuerlich wirkt sich aber nur der Betrag oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro aus. Wie viel das bei deinem Grenzsteuersatz tatsächlich bedeutet, macht dieser Rechner in einem Schritt sichtbar.
Ab 2026 gilt die Entfernungspauschale gemäß § 9 EStG einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – die frühere Staffelung (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) entfällt.
Maßgeblich sind die einfache Entfernung zur Tätigkeitsstätte und die tatsächlichen Arbeitstage; aus beiden mal 0,38 € ergibt sich der jährliche Werbungskostenwert.
Damit wird sichtbar, wie stark Entfernung, Präsenztage und Arbeitsmodell den steuerlich ansetzbaren Betrag verändern.
Gerade bei viel Homeoffice oder wechselnder Präsenz lohnt sich dieser Blick, weil der Rohbetrag der Pauschale oft deutlich anders wirkt als die tatsächliche steuerliche Entlastung, die zusätzlich vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag und vom Grenzsteuersatz abhängt.
Drei Größen beantworten dabei drei verschiedene Fragen, und der Rechner hält sie bewusst auseinander. Entfernung und Arbeitstage erzeugen den Rohbetrag.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € entscheidet, ob davon überhaupt etwas ankommt – er ist eine Schwelle und kein Abzug, denn das Finanzamt setzt ihn auch ohne jeden Nachweis an.
Und der Grenzsteuersatz übersetzt erst den Überhang in echtes Geld.
Deshalb kann ein Arbeitsweg vierstellige Werbungskosten erzeugen und trotzdem null Euro Ersparnis bringen: Nicht die Pauschale zählt, sondern was von ihr über der Schwelle übrig bleibt.