Der Zugwagenrechner prüft sechs Eingabewerte aus der Zulassungsbescheinigung und ermittelt daraus, ob ein Anhänger gezogen werden darf, wie viel Reserve bleibt und ob Tempo 100 zulässig ist.
Bei den Standardwerten ergibt sich ein Verhältnis von 0,8, das Tempo 100 ohne Einschränkung erlaubt, eine Zuggesamtmasse von 3.300 kg und ein Stützlast-Anteil von 6,3 Prozent im empfohlenen Bereich.
Die drei größten Hebel sind die tatsächliche Anhängermasse, die gebremste Anhängelast und das daraus resultierende Verhältnis für die Tempo-100-Prüfung. Rechtsgrundlagen sind § 42 StVZO für die Anhängelast und die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für Tempo 100.
Die Werte sind Orientierungsgrößen und ersetzen keine Prüfung durch eine technische Prüfstelle.
Wer die Spritkosten des Gespanns kalkulieren will, findet den Mehrverbrauch im Anhänger-Verbrauchsrechner. ## Anhängelast berechnen: gebremst und ungebremst Die gebremste Anhängelast in Feld O.1 der Zulassungsbescheinigung ist der zentrale Wert für Wohnwagen, Pferdeanhänger und schwere Bootstrailer.
Sie liegt bei typischen Mittelklassefahrzeugen zwischen 1.200 und 2.500 kg und hängt von Fahrwerk, Bremsen und Karosseriesteifigkeit des Zugfahrzeugs ab.
Die ungebremste Anhängelast in Feld O.2 ist nach § 42 StVZO auf maximal 750 kg begrenzt und gilt für kleine Kastenanhänger ohne eigene Bremsanlage.
Für einen Kombi mit 1.800 kg Leermasse, 2.000 kg gebremster Anhängelast und einem 1.500 kg schweren Wohnwagen ergibt der Rechner: Anhängelast-Check bestanden, Reserve 500 kg, Zuggesamtmasse 4.000 kg und Verhältnis 0,83.
Damit ist Tempo 100 ohne weitere Nachweise erlaubt (Stufe 1,0). Die Stützlast von 90 kg entspricht 6 % der Anhängermasse und liegt im empfohlenen Bereich von 4 bis 10 %.
Entscheidend ist, die Anhängermasse reisefertig zu wiegen, also mit Wasser, Gas und Gepäck.