Überblick
Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparatur oder Wiederbeschaffungsaufwand?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur eines Unfallautos so teuer wird, dass der Bundesgerichtshof sie nicht mehr auf Kosten des Schädigers zulässt. Die Grenze heißt 130-Prozent-Regel: Liegen die Reparaturkosten zusammen mit dem Minderwert über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, bekommst du nur den Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Der Rechner nimmt die Zahlen aus dem Kfz-Gutachten und ordnet den Schaden einer von vier Zonen zu: Reparaturschaden, Reparatur über dem Wiederbeschaffungsaufwand, 130-Prozent-Fall oder Totalschaden.
Danach zeigt er, was du je nach Abrechnung erhältst, denn die Quote allein sagt nicht, wie viel Geld fließt.
Ein technischer Totalschaden meint dagegen ein Fahrzeug, das gar nicht mehr zu reparieren ist; hier geht es nur um die wirtschaftliche Frage, ob die Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert noch vernünftig bleibt.
Im Standardfall mit 7.200 € Reparaturkosten, 6.000 € Wiederbeschaffungswert und 1.800 € Restwert beträgt die Quote 120 Prozent. Rechnest du nur nach dem Gutachten ab, sind es 4.200 €.
Lässt du fachgerecht reparieren und fährst das Auto sechs Monate weiter, sind es 7.500 € einschließlich 300 € Minderwert.