Überblick
Was ist die Wertminderung nach einem Unfall?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Nach einem Unfall kann ein Auto trotz einwandfreier Reparatur weniger wert sein als zuvor. Dieser Verlust heißt merkantiler Minderwert, im Alltag meist Wertminderung: Käufer zahlen für ein repariertes Unfallfahrzeug weniger, weil sie verborgene Mängel befürchten.
Der Bundesgerichtshof behandelt ihn als Schaden nach § 251 BGB, den der Unfallverursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung in Geld ersetzen muss. Das gilt unabhängig davon, ob du das Auto später verkaufst oder weiterfährst.
Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt vom Alter des Fahrzeugs, vom Umfang der Reparatur und vom Markt ab; eine einheitliche gesetzliche Formel gibt es nicht. Der Rechner schätzt den Betrag nach der Methode von Ruhkopf und Sahm aus dem Jahr 1962.
Danach beträgt der Minderwert 3 bis 7 Prozent der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten, je nach Zulassungsjahr und Reparaturquote. Ersetzt wird nur der Unfallschaden, nicht der normale Wertverlust durch Alter und Kilometer.
Der Rechner richtet sich an Geschädigte, die ein Gutachten oder das Angebot der Versicherung einordnen wollen.
Ein Beispiel: Bei 20.000 Euro Wiederbeschaffungswert, 7.000 Euro Reparaturkosten und 18 Monaten Fahrzeugalter ergeben sich 1.350 Euro, nach Abzug der Umsatzsteuer 1.134,45 Euro netto.