Rechenbasis
Annahmen und Grenzen
Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.
5 Annahmen und 4 Grenzen
Annahmen
- Toleranzabzug: 3 km/h bei gemessener Geschwindigkeit unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h (jeweils zugunsten des Betroffenen aufgerundet).
- Bußgelder und Punkte entsprechen den Regelsätzen der BKatV Anlage (Stand 09.11.2021). Vorsatz oder Wiederholung kann höhere Sanktionen nach sich ziehen.
- Fahrverbot: Ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts droht ein Regelfahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
- Probezeit: Jede Überschreitung mit mindestens 1 Punkt gilt als A-Verstoß. Folge: Aufbauseminar (§ 2a StVG) und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
- Wiederholungstäter: Bei erneuter Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres kann ein Fahrverbot auch unterhalb der regulären Schwelle verhängt werden.
Grenzen
- Der Rechner bildet nur Geschwindigkeitsverstöße ab, keine Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen oder sonstige Ordnungswidrigkeiten.
- Die Toleranz gilt für stationäre und mobile Radargeräte. Bei nachfahrenden Messverfahren kann die Toleranz abweichen (z. B. 5 Prozent bei Videoabstandsmessung).
- Erhöhte Bußgelder bei Vorsatz (Verdopplung gemäß § 3 Abs. 4a BKatV) sind nicht einbezogen.
- Der Rechner zeigt Regelsätze. In Einzelfällen kann die Bußgeldstelle nach Ermessen abweichen.
Stand der Prüfung: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Stand Änderungsverordnung 19.10.2021 (BGBl. 2021 I S. 4688), fachredaktionell geprüft am 11.09.2026.