Überblick
Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage, Streitwert und Kostenrisiko
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Anwaltskosten im Arbeitsrecht sind die gesetzlichen Gebühren, die ein Rechtsanwalt nach dem RVG aus dem Streitwert berechnet, dazu kommen bei einem Urteil die Gerichtskosten. Wer eine Kündigung erhält und das Arbeitsgericht anrufen will, fragt zuerst nach diesen Kosten, denn die Klagefrist von drei Wochen lässt wenig Zeit.
Der Rechner Anwaltskosten Arbeitsrecht gibt dir die Antwort, ob du Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bist.
Er leitet aus dem Bruttomonatsgehalt den Streitwert ab (bei einer Kündigung höchstens drei Monatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG), rechnet Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten nach GKG und zeigt, was Vergleich, Sieg oder Niederlage kosten.
Das Arbeitsrecht hat eigene Kostenregeln: Im ersten Rechtszug trägt jede Partei ihren Anwalt selbst, auch als Gewinner (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Gerichtskosten entstehen nur bei einem Urteil, einen Vorschuss verlangt das Gericht nicht (§ 11 GKG), und bei einem Vergleich entfällt die Gerichtsgebühr ganz.
Bei 3.000 Euro Bruttogehalt liegt der Streitwert bei 9.000 Euro, der eigene Anwalt kostet 1.786,49 Euro ohne und 2.491,56 Euro mit Einigung. Verbindlich setzt das Gericht den Streitwert fest. Alle Werte entsprechen dem Rechtsstand Oktober 2026.