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Anwaltskosten Arbeitsrecht berechnen: Kündigungsklage 2026

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Wie weit geht das Verfahren?
Worum geht der Streit?
€
Wie endet die Sache?
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Kurzantwort

Der Rechner Anwaltskosten Arbeitsrecht bestimmt aus Streitgegenstand und Bruttomonatsgehalt den Streitwert, rechnet Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten nach GKG und zeigt, was Vergleich, Sieg und Niederlage in der 1. Instanz und in der Berufung kosten. Er berücksichtigt § 12a ArbGG und die Selbstbeteiligung einer Rechtsschutzversicherung.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen: Streitwert

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage, Streitwert und Kostenrisiko

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht sind die gesetzlichen Gebühren, die ein Rechtsanwalt nach dem RVG aus dem Streitwert berechnet, dazu kommen bei einem Urteil die Gerichtskosten. Wer eine Kündigung erhält und das Arbeitsgericht anrufen will, fragt zuerst nach diesen Kosten, denn die Klagefrist von drei Wochen lässt wenig Zeit.

Der Rechner Anwaltskosten Arbeitsrecht gibt dir die Antwort, ob du Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bist.

Er leitet aus dem Bruttomonatsgehalt den Streitwert ab (bei einer Kündigung höchstens drei Monatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG), rechnet Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten nach GKG und zeigt, was Vergleich, Sieg oder Niederlage kosten.

Das Arbeitsrecht hat eigene Kostenregeln: Im ersten Rechtszug trägt jede Partei ihren Anwalt selbst, auch als Gewinner (§ 12a Abs. 1 ArbGG).

Gerichtskosten entstehen nur bei einem Urteil, einen Vorschuss verlangt das Gericht nicht (§ 11 GKG), und bei einem Vergleich entfällt die Gerichtsgebühr ganz.

Bei 3.000 Euro Bruttogehalt liegt der Streitwert bei 9.000 Euro, der eigene Anwalt kostet 1.786,49 Euro ohne und 2.491,56 Euro mit Einigung. Verbindlich setzt das Gericht den Streitwert fest. Alle Werte entsprechen dem Rechtsstand Oktober 2026.

Eingaben

Anwaltskosten Arbeitsrecht berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Unter „Worum geht der Streit?“ wählst du den Streitgegenstand: Kündigungsschutzklage (auch bei Befristung), Abmahnung, qualifiziertes Zeugnis oder Zahlungsklage. Davon hängt der Streitwert ab.

Das „Bruttomonatsgehalt“ ist das regelmäßige Entgelt vor Abzügen mit festen Zulagen und anteiligen Sonderzahlungen, nicht das Netto, nicht das Jahresgehalt und nicht die Abfindung. Bei Teilzeit zählt das tatsächlich gezahlte Entgelt.

Beim „Eingeklagten Betrag“ trägst du die geforderte Summe ohne Zinsen ein; unter 500 Euro gilt die unterste Gebührenstufe. Mit „Wie weit geht das Verfahren?“ wählst du außergerichtlich, Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht (Berufung).

Die Berufung wird als eigener Rechtszug gerechnet, die Kosten der ersten Instanz kommen dazu. „Wie endet die Sache?“ legt Vergleich, Sieg oder Niederlage fest; außergerichtlich zählt nur, ob eine Einigung zustande kommt.

Die „Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung“ steht im Versicherungsschein. Hast du keine Versicherung, lass den Wert stehen und ignoriere die Zeile Eigenanteil.

Felder, die nicht zum gewählten Streitgegenstand passen, blendet der Rechner automatisch aus. Cent-Beträge musst du nicht eintragen, ganze Euro reichen für eine verlässliche Größenordnung.

Berechnung

Streitwert, RVG-Gebühren und Gerichtskosten: so rechnet der Rechner

Verstehe den Formelweg.

Zuerst entsteht der Streitwert: Bei einer Kündigung zählt der Vierteljahresverdienst, also 3 × 3.000 Euro = 9.000 Euro (§ 42 Abs. 2 Satz 1 GKG).

Abmahnung und Zeugnis bewertet der Streitwertkatalog mit einem Monatsgehalt, die Zahlungsklage mit dem Klagebetrag.

Aus dem Streitwert liest der Rechner zwei Tabellengebühren ab: 592,50 Euro für den Anwalt (Anlage 2 RVG) und 260,50 Euro für das Gericht (Anlage 2 GKG).

Der Anwalt erhält vor dem Arbeitsgericht 1,3 für die Verfahrensgebühr (VV 3100) und 1,2 für die Terminsgebühr (VV 3104), also 770,25 + 711,00 Euro; eine Einigung bringt 1,0 dazu (VV 1003, 592,50 Euro).

Hinzu kommen die Auslagenpauschale von 20 Euro und 19 Prozent Umsatzsteuer. Das Gericht berechnet bei einem Urteil das 2,0-Fache (KV 8210), hier 521,00 Euro. Bei einem Vergleich entfällt es (Vorbemerkung 8 zu Teil 8 KV).

Außergerichtlich rechnet der Anwalt eine Geschäftsgebühr (VV 2300) mit der Regelgebühr 1,3, bei Einigung kommt 1,5 dazu (VV 1000).

Wird später geklagt, rechnet das Gesetz einen Teil der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr an (Vorbemerkung 3 Abs. 4); diese Anrechnung bildet der Rechner nicht ab. Jeder Betrag wird einzeln auf den Cent gerundet und dann addiert.

In der Berufung gelten 1,6 und 1,2 für den Anwalt, 1,3 für die Einigung und 3,2 für das Gericht; wer verliert, trägt dort auch den gegnerischen Anwalt. Rechenweg Kündigungsschutzklage: Streitwert 9.000 Euro, Anwalt 2.491,56 Euro mit Vergleich, Gerichtskosten 521,00 Euro bei Urteil

Anwaltskosten netto N gleich Sätze V plus T plus E mal Tabellengebühr G plus Pauschale P; brutto B gleich N mal 1,19; Streitwert W gleich 3 mal Gehalt M; Gerichtskosten C gleich S mal H.
Anwaltskosten im Arbeitsrecht = (Sätze der Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) mal Tabellengebühr nach Anlage 2 RVG plus Auslagenpauschale, dazu 19 Prozent Umsatzsteuer; Streitwert der Kündigung = 3 Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG); Gerichtskosten bei Urteil = 2,0 beziehungsweise 3,2 mal Tabellengebühr nach Anlage 2 GKG.

Nachschlagen

Kündigungsschutzklage: Anwaltskosten und Kostenrisiko nach Bruttogehalt

Die Tabelle zeigt für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, welcher Streitwert sich aus dem Bruttomonatsgehalt ergibt (drei Monatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG) und was der eigene Anwalt, die Gerichtsgebühr und die Niederlage in der ersten Instanz kosten. Die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben.

Streitwert, Anwaltskosten brutto ohne und mit Einigung, Gerichtskosten bei Urteil und Gesamtkosten bei Niederlage in der ersten Instanz für Bruttomonatsgehälter von 2.000 bis 8.000 Euro, Gebührentabellen seit 01.06.2025
BruttomonatsgehaltStreitwertAnwalt ohne EinigungAnwalt mit VergleichGerichtskosten bei UrteilNiederlage insgesamt
2.000 €6.000,00 €1.255,45 €1.748,11 €386,00 €1.641,45 €
2.500 €7.500,00 €1.609,48 €2.243,75 €476,00 €2.085,48 €
3.000 €9.000,00 €1.786,49 €2.491,56 €521,00 €2.307,49 €
3.500 €10.500,00 €2.127,13 €2.968,46 €627,00 €2.754,13 €
4.000 €12.000,00 €2.127,13 €2.968,46 €627,00 €2.754,13 €
5.000 €15.000,00 €2.290,75 €3.197,53 €688,00 €2.978,75 €
6.000 €18.000,00 €2.454,38 €3.426,61 €749,00 €3.203,38 €
8.000 €24.000,00 €2.781,63 €3.884,76 €871,00 €3.652,63 €

Beispiel: Bei 3.000 € Bruttogehalt beträgt der Streitwert 9.000,00 €; ein Sieg kostet den eigenen Anwalt 1.786,49 €, weil in der ersten Instanz keine Kostenerstattung stattfindet (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Bei einem Vergleich entfällt die Gerichtsgebühr.

Arbeitsgericht und Berufung: Kosten bei Streitwerten von 3.000 bis 30.000 Euro

Die zweite Tabelle geht vom Streitwert aus und stellt die erste Instanz der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gegenüber. Sie zeigt die einfachen Tabellengebühren nach Anlage 2 RVG und Anlage 2 GKG und die Gesamtkosten bei Niederlage und bei Vergleich; in der Berufung zahlt der Verlierer zusätzlich den gegnerischen Anwalt.

Tabellengebühren Anwalt und Gericht (1,0) sowie Gesamtkosten bei Niederlage und bei Vergleich in der ersten Instanz und in der Berufung für Streitwerte von 3.000 bis 30.000 Euro, brutto
StreitwertTabellengebühr AnwaltTabellengebühr GerichtNiederlage 1. InstanzVergleich 1. InstanzNiederlage BerufungVergleich Berufung
3.000 €235,50 €125,50 €975,41 €1.004,66 €2.018,58 €1.172,80 €
6.000 €414,00 €193,00 €1.641,45 €1.748,11 €3.424,10 €2.043,71 €
9.000 €592,50 €260,50 €2.307,49 €2.491,56 €4.829,62 €2.914,61 €
12.000 €707,00 €313,50 €2.754,13 €2.968,46 €5.762,24 €3.473,25 €
15.000 €762,00 €344,00 €2.978,75 €3.197,53 €6.226,36 €3.741,60 €
18.000 €817,00 €374,50 €3.203,38 €3.426,61 €6.690,48 €4.009,94 €
24.000 €927,00 €435,50 €3.652,63 €3.884,76 €7.618,72 €4.546,63 €
30.000 €1.013,00 €476,00 €3.989,48 €4.242,95 €8.321,44 €4.966,23 €

Beispiel: Bei 9.000 € Streitwert kostet die Niederlage in der Berufung 4.829,62 € statt 2.307,49 € in der ersten Instanz. Alle Werte gelten für Regelgebühren und einen Rechtszug, ohne Vergleichsmehrwert und ohne Vorsteuerabzug.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu den Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage mit Anwalt?

Die Kosten hängen am Streitwert, und der beträgt bei einer Kündigung höchstens drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Bei 3.000 Euro brutto sind das 9.000 Euro.

Dein Anwalt rechnet in der ersten Instanz 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr auf die Tabellengebühr von 592,50 Euro, dazu 20 Euro Pauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer: 1.786,49 Euro brutto.

Einigt ihr euch, kommt eine 1,0 Einigungsgebühr dazu, dann sind es 2.491,56 Euro. Gerichtskosten von 521,00 Euro zahlt nur, wer ein Urteil verliert; die Niederlage kostet dich insgesamt 2.307,49 Euro.

Bei 2.000 Euro brutto sind es 1.641,45 Euro, bei 5.000 Euro 2.978,75 Euro. Ein verbreiteter Irrtum ist, die Kündigungsschutzklage koste nur ein paar hundert Euro oder werde automatisch vom Gegner bezahlt.

Frag deinen Anwalt vor dem Mandat nach einer Kostenschätzung, kläre eine Rechtsschutzversicherung und notiere dir die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).

Wie hoch ist der Streitwert bei einer Kündigung?

Bei Streit über Bestand oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt höchstens der Betrag des Arbeitsentgelts für ein Vierteljahr, eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet (§ 42 Abs. 2 Satz 1 GKG). Bei 3.500 Euro brutto sind das 10.500 Euro.

Dauert der streitige Fortbestand weniger als drei Monate, sinkt der Wert entsprechend (Streitwertkatalog Nr. 20).

Eine Abmahnung bewertet der Katalog mit einem Bruttomonatsgehalt, ein qualifiziertes Zeugnis ebenfalls, ein einfaches Zeugnis mit zehn Prozent davon, eine Zahlungsklage mit dem Klagebetrag.

Der Katalog ist nur eine Empfehlung, das Gericht setzt den Wert fest. Ein zusätzlicher Weiterbeschäftigungsantrag erhöht ihn um ein weiteres Monatsgehalt (Nr. 26), das bildet der Rechner nicht ab.

Die häufigste Fehlannahme ist, das Jahresgehalt oder die erhoffte Abfindung als Streitwert zu nehmen. Trage im Rechner immer das Bruttomonatsgehalt ein und lass dir den festgesetzten Wert vom Gericht bestätigen, bevor du Gebühren nachrechnest.

Wer zahlt vor dem Arbeitsgericht den Anwalt?

In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gibt es keinen Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Anwaltskosten (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Wer gewinnt, zahlt seinen Anwalt also trotzdem selbst, bei 9.000 Euro Streitwert 1.786,49 Euro brutto.

Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Wer keinen Anwalt beauftragt, spart diese Kosten, denn vor dem Arbeitsgericht darfst du den Rechtsstreit selbst führen (§ 11 Abs. 1 ArbGG).

Der Anwalt muss dich vor Abschluss der Vertretungsvereinbarung auf diesen Ausschluss hinweisen. Haben die Parteien im Vergleich nichts zu den Kosten geregelt, gelten die Kosten als gegeneinander aufgehoben (§ 98 ZPO).

Ein typischer Irrtum lautet, der Arbeitgeber müsse bei einer unwirksamen Kündigung automatisch alle Kosten tragen.

Verhandle deshalb im Vergleich die Abfindung mit Blick auf deine Anwaltskosten, prüfe Rechtsschutz oder Gewerkschaftsvertretung und rechne mit dem Rechner den Ausgang Sieg ohne Einigung durch, um deinen Eigenanteil zu kennen.

Gerichtskosten Arbeitsgericht: Was fällt an?

Ja, aber erst nach einem Urteil und ohne Vorschuss (§ 11 GKG). Die Gebühr beträgt das 2,0-Fache der Tabellengebühr (KV 8210 GKG). Bei 9.000 Euro Streitwert sind das 2 × 260,50 = 521,00 Euro, die der Verlierer trägt.

Bei einem gerichtlichen Vergleich entfällt die Gebühr ganz (Vorbemerkung 8 zu Teil 8 KV), ebenso bei Klagerücknahme vor streitiger Verhandlung, etwa im Gütetermin.

Nimmst du die Klage erst nach streitiger Verhandlung zurück, bleibt eine 0,4-Gebühr, hier 104,20 Euro (KV 8211). Bei 3.000 Euro Streitwert sind es 251,00 Euro, bei 30.000 Euro 952,00 Euro.

Viele halten die Gerichtskosten für so hoch wie im Zivilprozess, wo die dreifache Gebühr gilt; das stimmt im Arbeitsrecht nicht.

Beende den Streit möglichst im Gütetermin durch Vergleich oder Rücknahme, wenn du das Kostenrisiko für die Gerichtsseite klein halten willst, und prüfe die Zahl im Rechner mit dem Ausgang Niederlage.

Lohnt sich die Berufung zum Landesarbeitsgericht?

Finanziell ist sie riskanter als die erste Instanz, weil der Verlierer auch den gegnerischen Anwalt zahlt; § 12a Abs. 1 ArbGG gilt dort nicht. Bei 9.000 Euro Streitwert kostet dein Anwalt 1,6 Verfahrens- plus 1,2 Terminsgebühr, brutto 1.998,01 Euro.

Das Gericht verlangt das 3,2-Fache, 833,60 Euro (KV 8220). Verlierst du, zahlst du beides und die gegnerischen 1.998,01 Euro, zusammen 4.829,62 Euro; gewinnst du, erhältst du deine Kosten erstattet. Ein Vergleich liegt bei 2.914,61 Euro.

Nimmst du die Berufung vor Eingang der Begründung zurück, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr auf das 0,8-Fache, hier 208,40 Euro (KV 8221). Vor dem Landesarbeitsgericht musst du dich vertreten lassen (§ 11 Abs. 4 ArbGG).

Wer glaubt, die Berufung koste nur etwas mehr als die erste Instanz, unterschätzt das Risiko.

Lass die Erfolgsaussicht schriftlich einschätzen, rechne den Ausgang Niederlage durch und beachte, dass ein vorsteuerabzugsberechtigter Gegner nur die Nettokosten erstattet bekommt.

Was kostet der Anwalt für Abfindungsverhandlung und Aufhebungsvertrag?

Ohne Klage rechnet der Anwalt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 ab. Der Rahmen liegt bei 0,5 bis 2,5, in durchschnittlichen Fällen gilt die Regelgebühr 1,3; mehr darf er nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit verlangen.

Kommt eine Einigung zustande, fällt eine 1,5 Einigungsgebühr nach VV 1000 an. Bei 9.000 Euro Streitwert sind das 770,25 Euro plus 888,75 Euro plus 20 Euro Pauschale, netto 1.679,00 Euro, brutto 1.998,01 Euro. Ohne Einigung bleiben 940,40 Euro.

Die Rechnung gilt für eine Kündigung bei 3.000 Euro Bruttogehalt und folgt derselben Tabelle wie die Klage. Folgt später doch eine Klage, wird die Hälfte der Geschäftsgebühr, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Verbreitet ist der Irrtum, eine Verhandlung ohne Gericht sei gratis. Lass dir die Vergütung vorab schriftlich bestätigen, vergleiche sie mit der Abfindung und frag nach einer Honorarvereinbarung, wenn der Anwalt abweicht.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt in gedeckten Fällen Anwalts- und Gerichtskosten, bei Niederlage in der Berufung auch die des Gegners, abzüglich deiner Selbstbeteiligung.

Bei 250 Euro Selbstbeteiligung bleiben dir von 2.491,56 Euro Vergleichskosten in der ersten Instanz 250 Euro.

Ob der Fall gedeckt ist, steht in den Bedingungen: Prüfe, ob dein Tarif den Baustein Arbeitsrechtsschutz enthält, und achte auf Wartezeiten, Ausschlüsse und den Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Hole die Deckungszusage ein, bevor du klagst, und frag im Zweifel beim Versicherer nach, bevor die Klagefrist abläuft.

Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann sich vor dem Arbeitsgericht von ihr vertreten lassen (§ 11 Abs. 2 ArbGG), ohne Anwaltsrechnung. Häufig wird angenommen, die Versicherung zahle jeden Streit.

Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe helfen, die du mit dem Prozesskostenhilferechner prüfst. Trage deine Selbstbeteiligung im Rechner ein und lies den Eigenanteil ab; so vergleichst du Selbstbeteiligung und Gesamtkosten auf einen Blick.

Was kostet die Erstberatung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Ohne Vereinbarung darf der Anwalt Verbrauchern für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro berechnen, zuzüglich Umsatzsteuer also 226,10 Euro (§ 34 Abs. 1 RVG).

Für eine weitere Beratung oder ein Gutachten liegt die Grenze bei 250 Euro, das sind 297,50 Euro mit Umsatzsteuer. Für Arbeitgeber, die als Unternehmer auftreten, gilt diese Grenze nicht; dort zählt die vereinbarte oder übliche Vergütung.

Wird er danach beauftragt, rechnet das Gesetz die Beratungsgebühr auf die weitere Gebühr an, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG).

Viele glauben, die Erstberatung sei grundsätzlich kostenlos; das ist nur der Fall, wenn der Anwalt es anbietet.

Frag beim Terminwunsch nach dem Preis, bringe Kündigung, Arbeitsvertrag und letzte Gehaltsabrechnung mit und notiere dir das Datum, an dem dir die Kündigung zuging, damit die Klagefrist von drei Wochen nicht verstreicht.

Erst danach rechnest du die Klagekosten im Rechner durch und vergleichst sie mit dem möglichen Gewinn.

Hinweise

Gerichtskosten Arbeitsgericht (KV 8210 GKG): kein Vorschuss, entfallen bei Vergleich

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die 2.491,56 Euro im Vergleichsfall sind die Summe aus Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr. Verlierst du dagegen das Urteil, zahlst du 1.786,49 Euro für den eigenen Anwalt plus 521,00 Euro Gerichtskosten, zusammen 2.307,49 Euro.

Der Vergleich ist bei 9.000 Euro Streitwert also 184,07 Euro teurer als die Niederlage; von 1.501 bis 80.000 Euro Streitwert gilt das durchgehend, darüber dreht es sich.

Entscheidend ist, was der Vergleich bringt: Eine Abfindung kann diese Differenz leicht überwiegen.

Als Faustwerte für die Niederlage in der ersten Instanz gelten 1.641,45 Euro bei 2.000 Euro Bruttogehalt, 2.307,49 Euro bei 3.000 Euro und 2.978,75 Euro bei 5.000 Euro; das entspricht Streitwerten von 6.000, 9.000 und 15.000 Euro.

Die Kosten wachsen also deutlich langsamer als das Gehalt, weil die Gebührentabelle degressiv steigt. Für Arbeitgeber gilt dieselbe Rechnung, auch sie bekommen ihren Anwalt in der ersten Instanz nicht erstattet. In der Berufung kippt das Risiko.

Bei 9.000 Euro Streitwert kostet die Niederlage 4.829,62 Euro, der Sieg nach Erstattung 0 Euro und der Vergleich 2.914,61 Euro. Rechne vor einer Berufung deshalb die Niederlage durch, nicht den Vergleich.

Wenn die Versicherung den Fall deckt, bleiben von 2.491,56 Euro nur 250 Euro Selbstbeteiligung bei dir.

Prüfe als Nächstes die Deckungszusage, eine Gewerkschaftsmitgliedschaft (Vertretung durch die Gewerkschaft statt durch einen Anwalt, § 11 Abs. 2 ArbGG) und die Klagefrist (§ 4 KSchG). Kosten bei 9.000 Euro Streitwert: Arbeitsgericht Vergleich 2.491,56, Sieg 1.786,49, Niederlage 2.307,49 Euro; Berufung Vergleich 2.914,61, Sieg 0, Niederlage 4.829,62 Euro

Anwendung

Praxisfall: Kündigungsschutzklage bei 3.500 Euro Bruttogehalt

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Frau Demir, Bürokauffrau, verdient 3.500 Euro brutto im Monat und erhält Ende September 2026 eine betriebsbedingte Kündigung. Sie hat drei Wochen für die Klage (§ 4 KSchG) und fragt, was der Weg zum Arbeitsgericht kostet. Rechtsschutz hat sie nicht.

Ihre Anwältin hat sie vor Mandatsbeginn darauf hingewiesen, dass die Gegenseite den Anwalt in der ersten Instanz nicht erstattet (§ 12a Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Im Rechner wählt sie „Kündigung oder Befristung“, 3.500 Euro, „Arbeitsgericht (1.

Instanz)“ und „Mit Vergleich oder Einigung“. Der Streitwert beträgt 3 × 3.500 = 10.500 Euro, die Tabellengebühr 707,00 Euro beim Anwalt und 313,50 Euro beim Gericht.

Verfahrensgebühr 919,10 Euro, Terminsgebühr 848,40 Euro, Einigungsgebühr 707,00 Euro und 20 Euro Pauschale ergeben netto 2.494,50 Euro, mit Umsatzsteuer 2.968,46 Euro. Gerichtskosten fallen nicht an.

Verlöre sie ohne Einigung, kostete sie das 2.127,13 Euro Anwalt plus 627,00 Euro Gericht, also 2.754,13 Euro; bei einem Sieg bleiben 2.127,13 Euro.

Hätte sie sich schon vor der Klage außergerichtlich geeinigt, lägen die Kosten bei 2.379,52 Euro, ohne Einigung bei 1.117,53 Euro. Mit einer Rechtsschutzversicherung und 250 Euro Selbstbeteiligung bliebe ihr Eigenanteil bei höchstens 250 Euro.

Die Entscheidung: Der Arbeitgeber bietet im Gütetermin 7.500 Euro Abfindung. Nach den Vergleichskosten von 2.968,46 Euro bleiben ihr 4.531,54 Euro vor Steuern, bei einer Niederlage wären es minus 2.754,13 Euro.

Sie nimmt an, schreibt Betrag und Beendigungstermin fest und verzichtet auf die Berufung, die sie im schlechtesten Fall 5.762,24 Euro kosten würde. Praxisfall Frau Demir: 3.500 Euro brutto, Streitwert 10.500 Euro, Vergleich kostet 2.968,46 Euro, Niederlage 2.754,13 Euro, Sieg 2.127,13 Euro

Fallstricke

Sechs typische Fehler bei den Kosten im Arbeitsrecht

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Wer gewinnt, bekomme den Anwalt erstattet. In der ersten Instanz stimmt das nicht (§ 12a Abs.

1 ArbGG): Bei 3.500 Euro Bruttogehalt bleiben auch nach einem Sieg 2.127,13 Euro Anwaltskosten bei dir. Erst in der Berufung gilt wieder die übliche Kostenerstattung. Fehler 2: Abfindung oder Jahresgehalt als Streitwert anzusetzen.

Maßgeblich sind höchstens drei Bruttomonatsgehälter, eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet (§ 42 Abs. 2 Satz 1 GKG). Aus 3.500 Euro werden 10.500 Euro Streitwert, nicht 42.000 Euro.

Fehler 3: Gerichtskosten vorzuschießen oder in jedem Fall zu erwarten. Das Arbeitsgericht verlangt keinen Vorschuss (§ 11 GKG), und bei einem Vergleich entfällt die Gebühr ganz. Fehler 4: in die Berufung zu gehen, ohne die Niederlage durchzurechnen.

Bei 10.500 Euro Streitwert sind das 5.762,24 Euro statt 2.754,13 Euro in der ersten Instanz. Außerdem brauchst du dort einen Prozessbevollmächtigten (§ 11 Abs. 4 ArbGG), während du vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen darfst.

Fehler 5: das Netto statt des Bruttos einzutragen. Das senkt Streitwert und Gebühren und liefert zu niedrige Kosten; gib immer das Bruttomonatsgehalt ein. Fehler 6: den Rechnerwert als festen Preis zu lesen.

Anwälte dürfen ein Honorar vereinbaren, und ein ausgehandeltes Zeugnis erhöht als Vergleichsmehrwert den Streitwert um ein Monatsgehalt.

Nächster Schritt

Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Rechner Anwaltskosten Arbeitsrecht macht aus Bruttomonatsgehalt und Ausgang die Kosten sichtbar: Bei 3.000 Euro brutto und 9.000 Euro Streitwert kostet die erste Instanz 2.491,56 Euro mit Vergleich, 1.786,49 Euro mit Sieg und 2.307,49 Euro mit Niederlage.

Rechtsstand ist der 8. Oktober 2026: Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025 (RVG und GKG Anlage 2, BGBl. 2025 I Nr. 109), Kostenverzeichnis Teil 8 GKG, § 12a ArbGG und Streitwertkatalog Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung 2018).

Grenzen: Das Gericht setzt den Streitwert fest, der Katalog ist nur eine Empfehlung. Vergleichsmehrwert, mehrere Streitgegenstände, Honorarvereinbarung, Reisekosten, Vorsteuerabzug und frühere Instanzen fehlen im Modell.

Nächster Schritt: Rechtsschutz klären, die Kosten mit der Anwältin besprechen, die Klagefrist von drei Wochen im Blick behalten und bei der nächsten Gebührenanpassung die Tabellen neu prüfen.

Bei abweichender Honorarvereinbarung gilt der vereinbarte Betrag. Vergleiche die drei Ausgänge nebeneinander, bevor du Klage erhebst oder einen Vergleich unterschreibst.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Anwaltskosten bei Kündigung, Abmahnung, Zeugnis und Zahlungsklage

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Streitwert 9.000 € | Anwalt brutto 2.491,56 € | Gerichtskosten 0 € | bei Niederlage 2.307,49 €, bei Sieg 1.786,49 €

Kündigung bei 3.000 € Bruttogehalt mit Vergleich

Worum geht der Streit?
Kündigung oder Befristung (Kündigungsschutzklage)
Bruttomonatsgehalt
3.000 €
Wie weit geht das Verfahren?
Arbeitsgericht (1. Instanz)
Wie endet die Sache?
Mit Vergleich oder Einigung

Beispiel 2 · Mittel · Streitwert 3.000 € | Anwalt brutto 724,41 € | Gerichtskosten 251,00 € | Gesamt 975,41 €

Abmahnung entfernen lassen und verlieren

Worum geht der Streit?
Abmahnung entfernen
Bruttomonatsgehalt
3.000 €
Wie weit geht das Verfahren?
Arbeitsgericht (1. Instanz)
Wie endet die Sache?
Ohne Einigung, ich verliere (Urteil)

Beispiel 3 · Komplex · Streitwert 9.000 € | Anwalt brutto 1.786,49 € | Gerichtskosten 0 € bei dir (521,00 € trägt der Gegner) | Gesamt 1.786,49 €

Zahlungsklage über 9.000 € Überstundenvergütung gewonnen

Worum geht der Streit?
Zahlungsklage (Lohn, Überstunden, Urlaubsabgeltung)
Eingeklagter Betrag
9.000 €
Wie weit geht das Verfahren?
Arbeitsgericht (1. Instanz)
Wie endet die Sache?
Ohne Einigung, ich gewinne (Urteil)

Beispiel 4 · Komplex · Eigener Anwalt 1.998,01 € | Gerichtskosten 833,60 € | Anwalt des Gegners 1.998,01 € | Gesamt 4.829,62 € (Vergleich 2.914,61 €, Sieg 0 €)

Berufung zum Landesarbeitsgericht verloren

Worum geht der Streit?
Kündigung oder Befristung (Kündigungsschutzklage)
Bruttomonatsgehalt
3.000 €
Wie weit geht das Verfahren?
Landesarbeitsgericht (Berufung)
Wie endet die Sache?
Ohne Einigung, ich verliere (Urteil)

Beispiel 5 · Komplex · Streitwert 10.500 € | Geschäftsgebühr 919,10 € + Einigungsgebühr 1.060,50 € | Anwalt brutto 2.379,52 € | ohne Einigung 1.117,53 €

Außergerichtlicher Aufhebungsvertrag bei 3.500 € Bruttogehalt

Worum geht der Streit?
Kündigung oder Befristung (Kündigungsschutzklage)
Bruttomonatsgehalt
3.500 €
Wie weit geht das Verfahren?
Nur außergerichtlich (Anwaltsschreiben, Verhandlung)
Wie endet die Sache?
Mit Vergleich oder Einigung

Beispiel 6 · Komplex · Streitwert 4.000 € | Anwalt brutto 1.252,48 € | Gerichtskosten 0 € | bei Niederlage 1.197,43 €, bei Sieg 901,43 €

Zeugnis berichtigen lassen und vergleichen

Worum geht der Streit?
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Bruttomonatsgehalt
4.000 €
Wie weit geht das Verfahren?
Arbeitsgericht (1. Instanz)
Wie endet die Sache?
Mit Vergleich oder Einigung

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Urlaubsabgeltung-RechnerUrlaubsabgeltung 2026 berechnen: Resturlaubstage nach Zwölftelregelung, Tagessatz nach § 7 Abs. 4 BUrlG und Brutto-Abgeltungsbetrag bei Kündigung oder Ausscheiden sofort ablesen.Resturlaub-Verfall-RechnerResturlaub-Verfall prüfen: Ampel zeigt je Urlaubsjahr, ob und wann Urlaubstage nach § 7 BUrlG verfallen – inklusive Hinweispflicht, Langzeiterkrankung und Elternzeit-Kürzung.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.Überstunden auszahlen RechnerÜberstundenvergütung netto berechnen: Bruttobetrag nach Stunden, Stundenlohn und Zuschlag, dann Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung zum Nettoauszahlungsbetrag. Vergleich mit Freizeitausgleich.ScheidungskostenrechnerScheidungskosten berechnen: Verfahrenswert nach FamGKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten – einvernehmlich oder strittig.Sozialplan-Punkte-RechnerSozialplan-Punkte berechnen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung als Punkte, Abfindung mit Punktwert und Vergleich zur Faustformel § 1a KSchG.Erbschein-KostenErbschein-Kosten berechnen: Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B aus dem Nachlasswert – Nachlassgericht oder Notar-Alternative im Vergleich.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.GNotKG-RechnerGNotKG-Gebühr nach Geschäftswert, Tabelle A oder B und Gebührensatz berechnen, mit Mindestgebühr, Auslagen und Umsatzsteuer – kostenlos, sofort.Zugewinnausgleich-RechnerZugewinnausgleich berechnen: Anfangs- und Endvermögen mit Indexierung, Zugewinn je Ehegatte und Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB – kostenlos, sofort.Notarkosten-Testament-RechnerNotarkosten fürs Testament berechnen: Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag aus Vermögen und Schulden, mit Register und Verwahrung – kostenlos, sofort.Notarkosten SchenkungNotarkosten bei Schenkung berechnen: Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht und Rückforderungsrecht, Schenkungsversprechen über Geld oder Wertpapiere und GmbH-Anteil, mit Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG 2026.PflichtteilsrechnerPflichtteil berechnen: gesetzliche Erbquote nach Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen der letzten zehn Jahre und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.HOAI HonorarrechnerArchitektenhonorar nach HOAI berechnen: Honorartafel § 35 mit Honorarzone I bis V, Basishonorarsatz bis oberer Satz, Leistungsphasen 1 bis 9, Umbauzuschlag, Nebenkosten und Umsatzsteuer.Ehevertrag-Kosten-RechnerNotarkosten für einen Ehevertrag nach GNotKG berechnen: Geschäftswert, 2,0-Gebühr Tabelle B, Auslagen und Mehrwertsteuer.

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  • Rechenweg Kündigungsschutzklage bei 3.000 Euro Bruttogehalt: Streitwert 9.000 Euro, Anwaltskosten 2.491,56 Euro brutto mit Vergleich, Gerichtskosten 521,00 Euro nur bei Urteil

    Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Rechenweg vom Gehalt zu den Kosten

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/anwaltskosten-arbeitsrecht-rechner">Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Rechenweg vom Gehalt zu den Kosten auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Kosten bei 9.000 Euro Streitwert: Arbeitsgericht Vergleich 2.491,56 Euro, Sieg 1.786,49 Euro, Niederlage 2.307,49 Euro; Berufung Vergleich 2.914,61 Euro, Sieg 0 Euro, Niederlage 4.829,62 Euro

    Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Vergleich, Sieg und Niederlage in zwei Instanzen

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  • Praxisfall Frau Demir: 3.500 Euro brutto, Streitwert 10.500 Euro, Vergleich kostet 2.968,46 Euro, Niederlage 2.754,13 Euro, Sieg 2.127,13 Euro; bei 7.500 Euro Abfindung bleiben 4.531,54 Euro

    Praxisfall Frau Demir: Kosten einer Kündigungsschutzklage und Wert des Vergleichs

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           alt="Praxisfall Frau Demir: 3.500 Euro brutto, Streitwert 10.500 Euro, Vergleich kostet 2.968,46 Euro, Niederlage 2.754,13 Euro, Sieg 2.127,13 Euro; bei 7.500 Euro Abfindung bleiben 4.531,54 Euro"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/anwaltskosten-arbeitsrecht-rechner">Praxisfall Frau Demir: Kosten einer Kündigungsschutzklage und Wert des Vergleichs auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Arbeitsgericht setzt den Streitwert nach eigenem Ermessen fest; der Streitwertkatalog ist nur eine Empfehlung. Vergleichsmehrwert, mehrere Streitgegenstände, Honorarvereinbarungen, Reisekosten und Anrechnungen früherer Gebühren sind nicht berücksichtigt.

Quelle: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Anlage 2, Vergütungsverzeichnis), Gerichtskostengesetz (Anlage 2, Kostenverzeichnis Teil 8, § 42), Arbeitsgerichtsgesetz (§ 12a) und Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit, Stand Oktober 2026.

Stand: 2026-10-08

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
08. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Streitwert Kündigung = 3 × Bruttomonatsgehalt (§ 42 Abs. 2 Satz 1 GKG); Anwaltsgebühr = Satz × Tabellengebühr nach Anlage 2 RVG (Verfahrensgebühr 1,3 / 1,6, Terminsgebühr 1,2, Einigungsgebühr 1,0 / 1,3, außergerichtlich Geschäftsgebühr 1,3 und Einigung 1,5); Auslagenpauschale = 20 % der Gebühren, höchstens 20 Euro (VV 7002); Gerichtskosten = 2,0 (1. Instanz) bzw. 3,2 (Berufung) × Tabellengebühr nach Anlage 2 GKG, entfallen bei gerichtlichem Vergleich (Vorbemerkung 8 KV); in der 1. Instanz keine Erstattung des Anwalts (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Anwaltskosten Arbeitsrecht. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/anwaltskosten-arbeitsrecht-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Anwaltskosten Arbeitsrecht. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/anwaltskosten-arbeitsrecht-rechner

Werbestatus

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