Überblick
TVöD-Krankengeldzuschuss: Wie viel Zuschuss gibt es nach sechs Wochen?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der TVöD-Krankengeldzuschuss füllt die Lücke, die nach sechs Wochen Krankheit entsteht: Dann endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die Krankenkasse zahlt nur Krankengeld, und das liegt deutlich unter dem Nettoentgelt. § 22 Abs.
2 TVöD verpflichtet den Arbeitgeber, den Unterschied zwischen Nettoentgelt und der tatsächlichen Barleistung der Krankenkasse auszugleichen, solange der Zuschuss läuft.
Wie lange das geschieht, hängt von der Beschäftigungszeit ab: Bei mehr als einem Jahr gibt es den Zuschuss bis zum Ende der 13. Woche der Arbeitsunfähigkeit, bei mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39. Woche.
Der Rechner nimmt dein Tabellenentgelt aus Entgeltgruppe und Stufe, schätzt das Nettoentgelt, bestimmt das Bruttokrankengeld und zeigt Zuschuss im Monat, Gesamtsumme, Enddatum und die Zeitleiste.
Im Standardfall (EG 9a, Stufe 3, VKA) sind es 265,79 € im Monat und 2.046,58 € in 231 Tagen. Wichtig ist die Abgrenzung: Der Zuschuss ersetzt weder das Krankengeld der Kasse noch die Entgeltfortzahlung.
Er kommt nur im mittleren Abschnitt der Krankheit zum Tragen, und nach seinem Ende bleibt allein das Krankengeld, höchstens bis zur 78. Woche.