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TVöD Krankengeldzuschuss Rechner: Zuschuss ab Woche 7

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Erfahrungsstufe
€
Kinder
Krankenversicherung
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Kurzantwort

Berechnet den Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD: nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung der Unterschied zwischen Nettöntgelt und Bruttokrankengeld, bei mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit bis zur 13. Woche, bei mehr als drei Jahren bis zur 39. Woche, mit Zeitleiste der Phasen.

TVöD Krankengeldzuschuss berechnen: Entgeltgruppe, Stufe und Krankheitsbeginn eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

TVöD-Krankengeldzuschuss: Wie viel Zuschuss gibt es nach sechs Wochen?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der TVöD-Krankengeldzuschuss füllt die Lücke, die nach sechs Wochen Krankheit entsteht: Dann endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die Krankenkasse zahlt nur Krankengeld, und das liegt deutlich unter dem Nettoentgelt. § 22 Abs.

2 TVöD verpflichtet den Arbeitgeber, den Unterschied zwischen Nettoentgelt und der tatsächlichen Barleistung der Krankenkasse auszugleichen, solange der Zuschuss läuft.

Wie lange das geschieht, hängt von der Beschäftigungszeit ab: Bei mehr als einem Jahr gibt es den Zuschuss bis zum Ende der 13. Woche der Arbeitsunfähigkeit, bei mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39. Woche.

Der Rechner nimmt dein Tabellenentgelt aus Entgeltgruppe und Stufe, schätzt das Nettoentgelt, bestimmt das Bruttokrankengeld und zeigt Zuschuss im Monat, Gesamtsumme, Enddatum und die Zeitleiste.

Im Standardfall (EG 9a, Stufe 3, VKA) sind es 265,79 € im Monat und 2.046,58 € in 231 Tagen. Wichtig ist die Abgrenzung: Der Zuschuss ersetzt weder das Krankengeld der Kasse noch die Entgeltfortzahlung.

Er kommt nur im mittleren Abschnitt der Krankheit zum Tragen, und nach seinem Ende bleibt allein das Krankengeld, höchstens bis zur 78. Woche.

Eingaben

Entgelt, Steuerdaten und Krankheitsbeginn eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Tarifbereich, „Entgeltgruppe“ und „Erfahrungsstufe“ stehen auf deiner Entgeltabrechnung; daraus liest der Rechner das Tabellenentgelt der Tabelle ab 01.05.2026. Weicht dein Entgelt ab, trägst du es bei „Tabellenentgelt von Hand (0 = aus der Tabelle)“ als Monatsbrutto ein.

„Steuerklasse“, „Kirchensteuerpflichtig“, „Bundesland“ und „Kinder“ bestimmen Lohnsteuer, Kirchensteuer und Pflegeversicherung und damit das Nettoentgelt, aus dem der Zuschuss folgt. Bei „Krankenversicherung“ wählst du gesetzlich oder privat.

Der „Beginn des Arbeitsverhältnisses“ ist der erste Beschäftigungstag aus dem Arbeitsvertrag; er entscheidet, ob die Beschäftigungszeit über einem oder über drei Jahren liegt.

Der „Beginn der Arbeitsunfähigkeit“ ist der erste Tag der Krankschreibung; von ihm aus zählen sechs Wochen Entgeltfortzahlung, die 13. oder 39. Woche und die 78 Wochen Krankengeld.

Typische Eingabefehler sind ein vertauschtes Datum, ein späteres Datum nach der Probezeit statt des Vertragsbeginns und der Griff zum Netto statt zum Tabellenentgelt: Eingetragen wird immer der Bruttobetrag.

Bei Teilzeit trägst du das gekürzte Monatsbrutto von Hand ein, weil dann Tabellenentgelt, Netto und Krankengeld alle kleiner sind.

Praxisfälle

TVöD-Krankengeldzuschuss: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um den Zuschuss nach § 22 TVöD, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Wie hoch ist der Zuschuss?

    „Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss in EG 9a Stufe 3?“

    Eingabe
    TVöD-VKA, EG 9a, Stufe 3, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, Beginn 01.03.2022, krank ab 01.09.2026
    Ergebnis
    4.097,67 € brutto, 2.657,93 € netto, Krankengeld 2.392,14 €: Zuschuss 265,79 € im Monat, 2.046,58 € in 231 Tagen
  2. Zuschuss nur bis Woche 13

    „Wie lange gibt es den Zuschuss mit zwei Jahren Beschäftigungszeit?“

    Eingabe
    Wie oben, aber Beginn des Arbeitsverhältnisses 01.09.2024
    Ergebnis
    13 Wochen: Zuschuss vom 13.10.2026 bis 30.11.2026, 49 Tage, 434,12 €
  3. Zuschuss bei Steuerklasse V

    „Wie wirkt die Steuerklasse auf den Krankengeldzuschuss?“

    Eingabe
    Wie im Standardfall, aber Steuerklasse V
    Ergebnis
    Nettoentgelt 2.228,76 €, Krankengeld 2.005,88 €, Zuschuss 222,88 € im Monat; in Klasse III sind es 298,58 €
  4. Kein Zuschuss unter einem Jahr

    „Gibt es Krankengeldzuschuss in den ersten Monaten?“

    Eingabe
    Wie im Standardfall, aber Beginn des Arbeitsverhältnisses 01.12.2025
    Ergebnis
    Kein Zuschuss: Das Arbeitsverhältnis erreicht ein Jahr erst nach der 13. Woche; nach 6 Wochen bleiben 1.985,65 € Krankengeld nach Beiträgen

Berechnung

Krankengeldzuschuss TVöD: So wird er berechnet

Verstehe den Formelweg.

Zeitleiste ab Krankheitsbeginn am 01.09.2026: Entgeltfortzahlung bis 12.10.2026, Zuschuss bis 31.05.2027, danach nur Krankengeld bis 28.02.2028 Die Rechnung hat fünf Schritte. Erstens das Entgelt: EG 9a Stufe 3 (VKA) ist 4.097,67 € brutto, das Nettoentgelt nach Lohnsteuer und Sozialabgaben 2.657,93 €.

Zweitens das Bruttokrankengeld: 70 Prozent vom Brutto wären 2.868,37 €, die Grenze von 90 Prozent vom Netto liegt bei 2.392,14 € und gilt (§ 47 SGB V); der Höchstbetrag von 4.068,75 € bleibt außen vor.

Drittens der Zuschuss: 2.657,93 € − 2.392,14 € = 265,79 € im Monat, geteilt durch 30 sind es 8,86 € je Kalendertag.

Viertens die Zeitleiste: Ab 01.09.2026 zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen Entgelt bis 12.10.2026, der Zuschuss läuft vom 13.10.2026 bis zum Ende der 39. Woche am 31.05.2027, das sind 231 Tage und 2.046,58 €.

Fünftens die Prüfung der Beschäftigungszeit: Wer am 01.03.2022 begonnen hat, ist am Ende der 39. Woche über drei Jahre beschäftigt. Das Krankengeld läuft höchstens bis 28.02.2028, 78 Wochen nach Krankheitsbeginn.

Das Nettoentgelt rechnet das Brutto-Netto-Modul des Portals: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach Steuerklasse, Kirchensteuer nach Bundesland und die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag.

Die Krankenkasse ermittelt das Netto für das Krankengeld nach eigenen Regeln, deshalb können einzelne Euro abweichen.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 €, 70 Prozent davon sind der Höchstbetrag von 4.068,75 €.

Formelgrafik: Zuschuss gleich Nettoentgelt minus Bruttokrankengeld, Krankengeld gleich 0,9 mal Nettoentgelt und Gesamtzuschuss gleich Zuschuss durch 30 mal Zuschusstage
Mit 2.657,93 € Nettoentgelt und 2.392,14 € Bruttokrankengeld beträgt der Zuschuss 265,79 € im Monat; über 231 Tage sind das 2.046,58 €.

Nachschlagen

Krankengeldzuschuss nach Entgeltgruppe im TVöD-VKA, Stufe 3

Die Tabelle zeigt für elf Entgeltgruppen in Stufe 3 (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, ohne Kinder, gesetzlich versichert, Beschäftigung seit 01.03.2022, krank ab 01.09.2026), wie hoch Nettoentgelt, Krankengeld und Zuschuss im Monat sind. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Tabellenentgelt, Nettoentgelt, Bruttokrankengeld und Krankengeldzuschuss im Monat nach Entgeltgruppe (TVöD-VKA, Stufe 3, gültig ab 01.05.2026)
EntgeltgruppeTabellenentgelt bruttoNettoentgeltKrankengeld bruttoZuschuss im Monat
EG 33.215,57 €2.175,52 €1.957,97 €217,55 €
EG 53.449,05 €2.305,13 €2.074,62 €230,51 €
EG 63.580,46 €2.377,54 €2.139,79 €237,75 €
EG 83.843,36 €2.520,93 €2.268,84 €252,09 €
EG 9a4.097,67 €2.657,93 €2.392,14 €265,79 €
EG 9c4.594,76 €2.920,73 €2.628,66 €292,07 €
EG 104.794,69 €3.024,59 €2.722,13 €302,46 €
EG 115.046,03 €3.153,60 €2.838,24 €315,36 €
EG 125.359,50 €3.312,23 €2.981,01 €331,22 €
EG 135.709,87 €3.486,47 €3.137,82 €348,65 €
EG 156.634,05 €3.986,66 €3.587,99 €398,67 €

Greift die 90-Prozent-Grenze des Krankengelds, ist der Zuschuss ein Zehntel des Nettoentgelts; in den hohen Entgeltgruppen begrenzt der Höchstbetrag von 4.068,75 € das Krankengeld, dann ist der Zuschuss größer. Das Nettoentgelt ist eine Schätzung mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag.

Dauer des Zuschusses nach Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für sieben Beginndaten und eine Arbeitsunfähigkeit ab 01.09.2026 zeigt die Tabelle, wann ein Jahr und drei Jahre Beschäftigungszeit erreicht sind, wie viele Wochen Zuschuss daraus folgen und wann er endet. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Jahrestage, Zuschusswochen und Zuschussende nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei Krankheitsbeginn am 01.09.2026
Beginn des ArbeitsverhältnissesEin Jahr erreicht amDrei Jahre erreicht amZuschuss bis Ende der WocheZuschuss endet am
01.03.202201.03.202301.03.20253931.05.2027
01.12.202301.12.202401.12.20263931.05.2027
01.06.202401.06.202501.06.20271330.11.2026
01.09.202401.09.202501.09.20271330.11.2026
01.09.202501.09.202601.09.20281330.11.2026
01.12.202501.12.202601.12.2028kein Zuschuss–
01.03.202601.03.202701.03.2029kein Zuschuss–

Maßgeblich ist nach § 22 Abs. 3 Satz 2 TVöD die im Laufe der Arbeitsunfähigkeit vollendete Beschäftigungszeit; der Rechner prüft sie am Ende der 13. und der 39. Woche. Ein Jahr ist erst „mehr als ein Jahr“, wenn der Jahrestag überschritten ist.

Expertenmodus

Häufige Fragen zum TVöD-Krankengeldzuschuss

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss im TVöD?

Der Zuschuss ist der Unterschied zwischen deinem Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld der Krankenkasse (§ 22 Abs. 2 TVöD). Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto (§ 47 SGB V).

Greift die 90-Prozent-Grenze, ist der Zuschuss genau ein Zehntel des Nettoentgelts.

Im Standardfall mit EG 9a, Stufe 3 (4.097,67 € brutto, 2.657,93 € netto) beträgt das Krankengeld 2.392,14 € und der Zuschuss 265,79 € im Monat oder 8,86 € je Kalendertag.

Bei hohen Entgelten begrenzt der Höchstbetrag von 4.068,75 € das Krankengeld; dann wird der Zuschuss größer, in EG 15 Stufe 6 sind es 706,67 € im Monat.

Trage deine Entgeltgruppe, Stufe und Steuerklasse in den Rechner ein und vergleiche das Ergebnis mit der Berechnung deines Arbeitgebers, denn nur die tatsächliche Barleistung deiner Krankenkasse ist verbindlich.

Das Ergebnis ist eine Schätzung mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag.

Ab wann gibt es den Krankengeldzuschuss?

Erst nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung (§ 22 Abs. 1 TVöD). In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Tabellenentgelt, danach beginnt das Krankengeld der Kasse, und der Zuschuss kommt dazu.

Bei Arbeitsunfähigkeit ab 01.09.2026 laufen die sechs Wochen bis zum 12.10.2026, der Zuschuss beginnt am 13.10.2026. Die Zählung beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit laut Krankschreibung, nicht am Tag, an dem du dich krankmeldest.

Voraussetzung ist außerdem, dass du Krankengeld oder eine entsprechende gesetzliche Leistung beziehst und die Beschäftigungszeit mehr als ein Jahr erreicht.

Trage im Rechner den Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein; die Zeitleiste zeigt dir Beginn und Ende jeder Phase und hilft dir, die Lücke zwischen Entgelt und Krankengeld zu planen.

Beispiel: Wer ab 01.09.2026 krank ist, erhält bis 12.10.2026 volles Entgelt; ab 13.10.2026 gilt erstmals Krankengeld mit Zuschuss. Frage die Personalstelle, zu welchem Termin die Zahlung erfolgt.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss?

Das hängt von der Beschäftigungszeit ab (§ 22 Abs. 3 TVöD). Bei mehr als einem Jahr zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss längstens bis zum Ende der 13. Woche, bei mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39.

Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit. Die Wochen zählen ab dem ersten Krankheitstag, nicht ab Ende der Entgeltfortzahlung; der Zuschuss läuft deshalb nur 7 oder 33 Wochen.

Maßgeblich ist die Beschäftigungszeit, die im Laufe der Arbeitsunfähigkeit vollendet wird. Wer am 01.03.2022 begann und ab 01.09.2026 krank ist, erhält den Zuschuss bis 31.05.2027, in 231 Tagen insgesamt 2.046,58 €.

Wer am 01.09.2024 begann, erhält ihn bis 30.11.2026 und damit 434,12 €. Gib im Rechner beide Daten ein und lies das Enddatum ab; die Zeitleiste zeigt die drei Phasen mit Datum. Liegt der Jahrestag knapp hinter dem Ende der 13.

Woche, entscheidet ein einziger Tag über 0 oder 13 Wochen Zuschuss.

Warum bekomme ich weniger als mein Netto?

Weil der Zuschuss nur das Bruttokrankengeld auf das Nettoentgelt anhebt, nicht das, was die Krankenkasse nach Abzug deiner Beiträge überweist.

Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil 6 AZR 215/20 vom 29.04.2021 entschieden, dass beim Krankengeld das volle, nicht um die Arbeitnehmeranteile geminderte Krankengeld vom Nettoentgelt abgezogen wird.

Aus dem Krankengeld gehen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab; sie zahlst du allein. Im Standardfall sind das 406,49 € im Monat, sodass nur 2.251,44 € statt 2.657,93 € auf dem Konto landen.

Rechne deshalb mit dem Auszahlbetrag aus dem Rechner, wenn du Miete und Raten planst, und hebe den Bescheid der Krankenkasse auf, damit du den Zuschuss deines Arbeitgebers nachprüfen kannst.

Ein Zuschuss von 672,28 € wäre falsch, denn die Differenz zwischen 2.657,93 € und 1.985,65 € enthält schon deine eigenen Beiträge. Rechnet dein Arbeitgeber anders, bitte ihn um die schriftliche Berechnung.

Gilt der Zuschuss auch bei privater Krankenversicherung?

Ja, aber die Berechnung ist anders geregelt. Für Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, legt § 22 Abs. 2 Satz 3 TVöD den Krankengeldhöchstsatz zugrunde, der bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zustünde.

Der Rechner deutet das als fiktives gesetzliches Krankengeld nach der 70-/90-Prozent-Regel und kommt im Standardfall auf denselben Zuschuss von 265,79 € im Monat wie bei gesetzlich Versicherten.

Das ist eine Auslegung, die Durchführungshinweise deines Arbeitgebers ersetzen können. Dein Krankentagegeld aus dem Versicherungsvertrag nennt der Tarifvertrag nicht; der Rechner zieht es nicht ab.

Bei Teilzeit wird das fiktive Krankengeld zeitanteilig umgerechnet; auch das bildet der Rechner nicht ab. Frage bei der Personalstelle nach der Berechnung und prüfe, ob dein Krankentagegeld nach 6 Wochen oder erst später einsetzt.

Nutze den Rechner als Orientierung und lass dir die Berechnung mit der Entgeltabrechnung bestätigen. Prüfe zudem, ab wann dein Krankentagegeld zahlt.

Endet der Zuschuss bei Rente oder Kündigung?

Ja, in beiden Fällen.

Nach § 22 Abs. 4 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt, und der Krankengeldzuschuss endet außerdem, sobald du eine Rente oder eine vergleichbare Leistung aus eigener Versicherung beziehst, etwa eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rente aus der Zusatzversorgung.

Der Rechner prüft beides nicht, er zeigt den Zuschuss bis zum tariflichen Fristende, im Standardfall bis 31.05.2027.

Wurde der Zuschuss trotz Rentenbeginn weitergezahlt, gilt die Überzahlung als Vorschuss auf die zustehende Rente, und die Ansprüche gehen insoweit auf den Arbeitgeber über (§ 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD). Melde den Rentenbescheid deshalb sofort.

Befristete Verträge enden ebenfalls zum vereinbarten Datum; trage im Zweifel den Vertragsablauf neben den Zuschusszeitraum in deinen Kalender.

Nach dem Ende des Zuschusses bleibt das Krankengeld, solange das Arbeitsverhältnis besteht; nach 78 Wochen endet es.

Wie wirken Steuerklasse und Kinder auf den Zuschuss?

Sie verändern das Nettoentgelt, und der Zuschuss ist bei greifender 90-Prozent-Grenze ein Zehntel davon.

In EG 9a, Stufe 3, mit 4.097,67 € brutto liegt das Nettoentgelt in Steuerklasse III bei 2.985,76 €, in Klasse I bei 2.657,93 € und in Klasse V bei 2.228,76 €. Der Zuschuss beträgt entsprechend 298,58 €, 265,79 € und 222,88 € im Monat.

Kirchensteuer senkt das Nettoentgelt und damit den Zuschuss: In Klasse I sind es mit Kirchensteuer 260,86 €. Zwei Kinder erhöhen ihn leicht auf 268,19 €.

Das Krankengeld selbst folgt dem Netto, deshalb gilt: Je höher dein Netto, desto größer Krankengeld und Zuschuss. Die Steuerklasse der Entgeltabrechnung ist maßgeblich; prüfe vor der Krankheit, ob die Wahl der Klasse bei Ehepaaren noch passt.

Weicht deine Entgeltabrechnung um einige Euro ab, liegt das meist am geschätzten Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent oder an Zulagen, die der Rechner nicht kennt.

Beginnt eine neue Krankheit die Frist neu?

Nur bei einer anderen Krankheit. § 22 Abs. 3 TVöD zählt die 13. und 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit.

Bei derselben Krankheit zählt die Frist seit dem ersten Beginn der Arbeitsunfähigkeit; wann eine Unterbrechung eine neue Frist auslöst, klärt die Personalstelle.

Zusätzlich begrenzt Abs. 4 Satz 3, dass das Entgelt im Krankheitsfall innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt nur bis zum Ende der Fristen aus Abs. 3 Satz 1 bezogen werden kann; bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit besteht aber mindestens der Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Auch das Krankengeld der Kasse ist begrenzt: höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit (§ 48 SGB V), im Standardfall bis 28.02.2028.

Der Rechner bildet nur eine Krankheit ab; bei mehreren Erkrankungen im Jahr klärst du die Fristen mit der Personalstelle. Halte dafür alle Krankschreibungen und Bescheide der Krankenkasse lückenlos bereit.

Hinweise

Zuschuss, Krankengeld und Auszahlbetrag im Vergleich

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Nettoentgelt 2.657,93 € gleich Krankengeld 2.392,14 € plus Zuschuss 265,79 €; nach Beiträgen aus dem Krankengeld bleiben 2.251,44 € Lies zwei Zahlen gegeneinander: den Zuschuss und den Betrag, der auf dem Konto landet. Im Standardfall bringt der Zuschuss das Krankengeld brutto auf das Nettoentgelt von 2.657,93 €.

Auf dem Konto landen aber nur 2.251,44 €, denn aus dem Krankengeld gehen 406,49 € Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, und diese trägst du allein (BAG 6 AZR 215/20).

Plane den Haushalt deshalb mit dem Auszahlbetrag, nicht mit dem Nettoentgelt. Achte auf den Stichtag, an dem der Zuschuss endet.

Nach dem 31.05.2027 sinkt das Einkommen im Standardfall auf 1.985,65 € Krankengeld nach Beiträgen, 672,28 € weniger als das Nettoentgelt.

Bei hohem Entgelt kippt das Bild: Ein Tabellenentgelt von 8.204,11 € (EG 15, Stufe 6) bringt wegen der Beitragsbemessungsgrenze nur 4.068,75 € Krankengeld und deshalb 706,67 € Zuschuss im Monat.

Sprich bei Zweifeln mit der Entgeltabrechnung deines Arbeitgebers, denn er rechnet mit deiner tatsächlichen Barleistung der Krankenkasse. Prüfe schließlich, wann dein Krankengeld endet.

Die 78 Wochen zählen ab dem ersten Krankheitstag einschließlich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung, im Standardfall bis 28.02.2028.

Danach brauchst du eine andere Absicherung, etwa eine Rente oder Arbeitslosengeld; kläre das rechtzeitig mit deiner Krankenkasse und der Rentenversicherung.

Wer privat versichert ist, sieht im Rechner denselben Zuschuss und legt das eigene Krankentagegeld daneben.

Anwendung

TVöD-Krankengeldzuschuss: Beispiel 13 oder 39 Wochen

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Zwei Beschäftigte, gleiche Entgeltgruppe: Beginn 01.09.2024 ergibt 13 Wochen und 434,12 € Zuschuss, Beginn 01.03.2022 ergibt 39 Wochen und 2.046,58 € Ausgangslage: Frau Aydin und Herr Brandt arbeiten in derselben Stadtverwaltung in EG 9a, Stufe 3, Steuerklasse I, und werden beide ab 01.09.2026 krankgeschrieben. Frau Aydin begann am 01.09.2024, Herr Brandt am 01.03.2022.

Eingaben: Tarifbereich VKA, EG 9a, Stufe 3, Steuerklasse I, gesetzlich versichert; Beginn des Arbeitsverhältnisses 01.09.2024 oder 01.03.2022, Beginn der Arbeitsunfähigkeit 01.09.2026.

Rechnung: Beide haben 2.657,93 € Nettoentgelt und 2.392,14 € Krankengeld brutto, der Zuschuss ist 265,79 € im Monat. Frau Aydin hat zwei Jahre Beschäftigungszeit: Der Zuschuss läuft vom 13.10. bis 30.11.2026, 49 Tage, 434,12 €.

Herr Brandt hat über drei Jahre: bis 31.05.2027, 231 Tage, 2.046,58 €. Entscheidung: Frau Aydin legt sich ab Dezember ein Polster an, weil nur noch 1.985,65 € Krankengeld nach Beiträgen kommen.

Herr Brandt plant bis Mai mit 2.251,44 € im Monat und prüft früh, ob nach dem 31.05.2027 eine Krankentagegeldversicherung oder eine Rehabilitation nötig wird.

Der Unterschied von 1.612,46 € (2.046,58 € minus 434,12 €) zeigt, wie stark die Beschäftigungszeit wirkt: Mit demselben Gehalt bekommt Herr Brandt fast das Fünffache an Zuschuss.

Beide wählen im Rechner dieselben Eingaben und ändern nur das Datum des Beschäftigungsbeginns, damit der Vergleich sauber bleibt; rechnen sie den Verlauf bis Februar 2028 durch, sehen sie, dass das Krankengeld nach 78 Wochen am 28.02.2028 endet.

Beide prüfen die Entgeltabrechnung für Oktober, denn der Arbeitgeber muss 8,86 € je Kalendertag ausweisen, und notieren sich das Enddatum, 30.11.2026 für Frau Aydin und 31.05.2027 für Herrn Brandt.

Fallstricke

Typische Fehler beim Krankengeldzuschuss

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Vom Nettoentgelt wird das ausgezahlte Krankengeld abgezogen. Richtig ist das Bruttokrankengeld.

Mit dem Auszahlbetrag von 1.985,65 € kämen 672,28 € heraus, richtig sind 265,79 €. Der zweite Fehler: Der Zuschuss wird ab dem ersten Krankheitstag erwartet.

Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt; der Zuschuss beginnt im Standardfall erst am 13.10.2026. Der dritte Fehler: Die Beschäftigungszeit wird am Krankheitsbeginn gemessen.

Maßgeblich ist die im Laufe der Arbeitsunfähigkeit vollendete Zeit; wer am 01.09.2024 begann, bekommt 13 Wochen, wer am 01.12.2025 begann, trotz neun Monaten nur Entgeltfortzahlung und kein Zuschuss.

Der vierte Fehler: 13 und 39 Wochen werden vom Ende der Entgeltfortzahlung gezählt. Sie zählen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, der Zuschuss läuft also nur 7 oder 33 Wochen. Der fünfte Fehler: Der Bezug einer Rente wird als unerheblich angesehen.

Sobald eine Rente oder eine vergleichbare Leistung beginnt, endet der Zuschuss (§ 22 Abs. 4 TVöD), auch wenn die 39. Woche noch nicht erreicht ist; überzahlte Beträge gelten als Vorschuss auf die Rente.

Der sechste Fehler: Der Rechner wird bei Teilzeit oder mit Zulagen unverändert genutzt. Dann stimmt das Tabellenentgelt nicht; trage das tatsächliche Monatsbrutto von Hand ein, sonst fällt der Zuschuss zu hoch oder zu niedrig aus.

Nächster Schritt

Krankengeldzuschuss TVöD: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der TVöD-Krankengeldzuschuss gleicht nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung den Unterschied zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld aus. Er läuft bei mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit bis zur 13. Woche, bei mehr als drei Jahren bis zur 39.

Woche der Arbeitsunfähigkeit. Im Standardfall sind es 265,79 € im Monat, 2.046,58 € in 231 Tagen und danach 1.985,65 € Krankengeld nach Beiträgen.

Dein nächster Schritt: Tabellenentgelt, Steuerklasse und die beiden Daten eintragen, das Enddatum notieren und mit der Entgeltabrechnung vergleichen.

Legst du für die Zeit nach dem Zuschuss Geld zurück, hilft der Brutto-Netto-Rechner bei der Planung, der Krankengeld-Rechner zeigt die gesetzliche Leistung allein.

Beide Daten sind die wichtigsten Eingaben: Ein falscher Krankheitsbeginn verschiebt jede Phase der Zeitleiste. Der Rechner schätzt und ersetzt weder die Berechnung deines Arbeitgebers noch eine Beratung.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Krankengeldzuschuss nach Entgeltgruppe

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Anspruch bis Ende der 13. Woche | Zuschuss 265,79 € im Monat | 13.10.2026 bis 30.11.2026, 49 Tage, insgesamt 434,12 € | danach nur Krankengeld 1.985,65 € nach Beiträgen

Zwei Jahre Beschäftigungszeit, nur 13 Wochen

Tarifbereich
TVöD-VKA (Kommunen)
Entgeltgruppe
EG 9a
Erfahrungsstufe
Stufe 3
Tabellenentgelt von Hand (0 = aus der Tabelle)
0 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Kein Krankengeldzuschuss | Krankengeld brutto 2.392,14 €, nach Beiträgen 1.985,65 € | Nettoentgelt 2.657,93 €

Unter einem Jahr, kein Zuschuss

Tarifbereich
TVöD-VKA (Kommunen)
Entgeltgruppe
EG 9a
Erfahrungsstufe
Stufe 3
Tabellenentgelt von Hand (0 = aus der Tabelle)
0 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Anspruch bis Ende der 39. Woche | Zuschuss 251,55 € im Monat (8,39 € je Tag) | 231 Tage, insgesamt 1.936,94 € | Tabellenentgelt 3.318,04 €, Nettoentgelt 2.515,53 €, Krankengeld brutto 2.263,98 €

Bund, EG 5 Stufe 2, Steuerklasse III

Tarifbereich
TVöD-Bund (Bundesbehörden)
Entgeltgruppe
EG 5
Erfahrungsstufe
Stufe 2
Tabellenentgelt von Hand (0 = aus der Tabelle)
0 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Anspruch bis Ende der 39. Woche | Zuschuss 706,67 € im Monat (23,56 € je Tag) | 231 Tage, insgesamt 5.441,36 € | Tabellenentgelt 8.204,11 €, Nettoentgelt 4.775,42 €, Krankengeld brutto 4.068,75 €

EG 15 Stufe 6, Höchstbetrag greift

Tarifbereich
TVöD-VKA (Kommunen)
Entgeltgruppe
EG 15
Erfahrungsstufe
Stufe 6
Tabellenentgelt von Hand (0 = aus der Tabelle)
0 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Anspruch bis Ende der 39. Woche | Zuschuss 176,89 € im Monat (5,90 € je Tag) | 231 Tage, insgesamt 1.362,05 € | Nettoentgelt 1.768,92 €, Krankengeld brutto 1.592,03 €

Eigenes Tabellenentgelt von 2.500 €

Tarifbereich
TVöD-VKA (Kommunen)
Entgeltgruppe
EG 9a
Erfahrungsstufe
Stufe 3
Tabellenentgelt von Hand (0 = aus der Tabelle)
2.500 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Lohnsteuer-RechnerBerechnet die Lohnsteuer nach Steuerklasse und Bruttolohn – mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, monatlich oder jährlich.Kinderkrankengeld-RechnerKinderkrankengeld 2026 schätzen: 90 % des Nettoverdienstes, max. 135,63 €/Tag – Anzahl der Anspruchstage nach § 45 SGB V (15 Tage/Kind, 30 bei Alleinerziehenden). Nur Orientierung.Urlaubsentgelt-RechnerUrlaubsentgelt berechnen: Tagessatz aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung nach § 11 BUrlG, bei festem Lohn, schwankendem Verdienst, Stundenlohn oder Minijob.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.KGV-RechnerKGV einer Aktie aus Aktienkurs und Gewinn pro Aktie berechnen, im Branchenkontext einordnen und mit Index sowie weiteren Aktien vergleichen.Rebalancing-RechnerPortfolio-Rebalancing planen: Abweichungen von der Zielallokation erkennen, notwendige Käufe und Verkäufe mit minimalem Handelsaufwand berechnen oder das Portfolio allein über eine monatliche Sparrate schrittweise zurück zur Zielallokation führen.Sparplan-RechnerETF-Sparplan berechnen, Sparplan vs. Einmalanlage vergleichen und inflationsbereinigtes Vermögen ermitteln. Mit Jahrestabelle und Grafiken.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltSteuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.RentenlückeRentenlücken-Rechner: Monatliche Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Wunschstandard, benötigtes Kapital und nötige Sparrate berechnen.

Weiternutzung

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  • Zeitleiste ab Krankheitsbeginn am 01.09.2026: sechs Wochen Entgeltfortzahlung bis 12.10.2026, Krankengeld plus Zuschuss bis 31.05.2027 (231 Tage, 2.046,58 € Zuschuss), danach Krankengeld bis 28.02.2028.

    TVöD-Krankengeldzuschuss: Zeitleiste der drei Phasen bei Krankheitsbeginn am 01.09.2026 in EG 9a Stufe 3

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           alt="Zeitleiste ab Krankheitsbeginn am 01.09.2026: sechs Wochen Entgeltfortzahlung bis 12.10.2026, Krankengeld plus Zuschuss bis 31.05.2027 (231 Tage, 2.046,58 € Zuschuss), danach Krankengeld bis 28.02.2028."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tvoed-krankengeldzuschuss-rechner">TVöD-Krankengeldzuschuss: Zeitleiste der drei Phasen bei Krankheitsbeginn am 01.09.2026 in EG 9a Stufe 3 auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tvoed-krankengeldzuschuss-rechner
  • Nettoentgelt 2.657,93 € gleich Krankengeld brutto 2.392,14 € plus Zuschuss 265,79 €; nach 406,49 € Beiträgen aus dem Krankengeld bleiben 1.985,65 € plus 265,79 € gleich 2.251,44 € auf dem Konto.

    TVöD-Krankengeldzuschuss: Rechenweg vom Nettoentgelt über das Bruttokrankengeld zum Auszahlbetrag

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           alt="Nettoentgelt 2.657,93 € gleich Krankengeld brutto 2.392,14 € plus Zuschuss 265,79 €; nach 406,49 € Beiträgen aus dem Krankengeld bleiben 1.985,65 € plus 265,79 € gleich 2.251,44 € auf dem Konto."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tvoed-krankengeldzuschuss-rechner">TVöD-Krankengeldzuschuss: Rechenweg vom Nettoentgelt über das Bruttokrankengeld zum Auszahlbetrag auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tvoed-krankengeldzuschuss-rechner
  • Zwei Beschäftigte in EG 9a Stufe 3, krank ab 01.09.2026: Beginn 01.09.2024 ergibt 13 Wochen und 434,12 € Zuschuss, Beginn 01.03.2022 ergibt 39 Wochen und 2.046,58 € Zuschuss, Unterschied 1.612,46 €.

    TVöD-Krankengeldzuschuss: Dauer von 13 und 39 Wochen bei zwei und mehr als drei Jahren Beschäftigungszeit

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           alt="Zwei Beschäftigte in EG 9a Stufe 3, krank ab 01.09.2026: Beginn 01.09.2024 ergibt 13 Wochen und 434,12 € Zuschuss, Beginn 01.03.2022 ergibt 39 Wochen und 2.046,58 € Zuschuss, Unterschied 1.612,46 €."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tvoed-krankengeldzuschuss-rechner">TVöD-Krankengeldzuschuss: Dauer von 13 und 39 Wochen bei zwei und mehr als drei Jahren Beschäftigungszeit auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tvoed-krankengeldzuschuss-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner schätzt den Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD mit einem Nettöntgelt aus dem Tabellenentgelt. Verbindlich ist die Berechnung deines Arbeitgebers auf Grundlage der tatsächlichen Barleistung der Krankenkasse; Zulagen, Teilzeit und Besonderheiten deines Arbeitsvertrags sind nicht berücksichtigt.

Quelle: § 22 TVöD (Lesefassung TVöD-B Stand 01.08.2025), BAG 6 AZR 215/20, § 47 und § 48 SGB V sowie Entgelttabelle TVöD ab 01.05.2026; abgerufen am 10.10.2026.

Stand: 2026-10-10

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Öffentlicher Dienst & Tarif
Formeln basieren auf
§ 22 TVöD (Lesefassung Stand 01.08.2025), BAG 6 AZR 215/20, § 47 und § 48 SGB V, Entgelttabelle TVöD gültig ab 01.05.2026, Stand 10.10.2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). TVöD-Krankengeldzuschuss-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tvoed-krankengeldzuschuss-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. TVöD-Krankengeldzuschuss-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tvoed-krankengeldzuschuss-rechner

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