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Künstlersozialkasse Beitrag berechnen: Monat und Abgabe

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Perspektive
€
Berufsanfänger in den ersten drei Jahren
Krankenversicherung
%
Kinderlos und ab 23 Jahre
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Kurzantwort

Der KSK-Beitragsrechner berechnet aus dem Jahresarbeitseinkommen den Monatsbeitrag zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung und für Auftraggeber die Künstlersozialabgabe auf Honorare.

Künstlersozialkasse Beitrag berechnen: Monatsbeitrag für Rente

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Was berechnet der KSK-Beitragsrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Künstlersozialkasse (KSK) versichert selbständige Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie zahlen nur die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte kommt aus der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und aus dem Bundeszuschuss (§ 14 KSVG).

Grundlage ist deine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens, die du jedes Jahr bis zum 1. Dezember für das Folgejahr abgibst (§ 12 KSVG). Der Rechner zeigt beide Seiten.

Als Versicherte oder Versicherter gibst du Jahreseinkommen, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Kinderfragen an und erhältst den Monatsbeitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, den Jahresbeitrag und den Anteil am Einkommen.

Als Auftraggeber gibst du die Honorare des Jahres an und erhältst die Künstlersozialabgabe mit der Prüfung der Bagatellgrenze.

Ein Zahlenbeispiel: Bei 24.000 € Jahreseinkommen zahlt eine kinderlose Person mit Krankengeldanspruch und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag 409,00 € im Monat, das sind 186,00 € Rentenversicherung, 175,00 € Krankenversicherung und 48,00 € Pflegeversicherung, 20,5 Prozent des Einkommens.

Für 12.000 € Honorare an Künstler zahlt ein typischer Verwerter 588,00 € Abgabe. Das Ergebnis ist eine Schätzung.

Verbindlich ist der Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse; der Rechner hilft bei der Einkommensmeldung und beim Vergleich von Varianten. Der Beitragsanteil für einen Kalendermonat wird am Fünften des folgenden Monats fällig (§§ 15, 16, 16a KSVG).

Wer ihn plant, braucht eine belastbare Prognose: Das Einkommen bestimmt Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung gleichermaßen, und kleine Abweichungen der Meldung ändern den Beitrag jeden Monat.

Auftraggeber melden ihre Entgelte getrennt; die Künstlersozialabgabe ist keine Versicherung, sondern ein Umlagebeitrag, der die zweite Hälfte der Beiträge mitfinanziert.

Versichert werden nach § 1 KSVG selbständige Künstler und Publizisten, wenn sie die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und im Zusammenhang damit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen; ausgenommen sind Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Das Gesetz kennt Ausnahmen von der Versicherungspflicht, etwa wenn jemand schon anderweitig versichert ist oder als wirtschaftliche Haupttätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit ausübt (§ 5 KSVG).

Wer dazugehört, entscheidet die Künstlersozialkasse im Einzelfall; der Rechner setzt die Versicherungspflicht voraus und zeigt nur, was sie kostet.

Gerade bei schwankenden Einkommen lohnt es sich, den Beitrag für mehrere Szenarien durchzurechnen, bevor du die Prognose abgibst.

Eingaben

Perspektive, Jahreseinkommen, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Kinder eintragen

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Wähle zuerst die „Perspektive“: Versicherte/r für den Monatsbeitrag, Auftraggeber/Verwerter für die Künstlersozialabgabe. Bei der Versichertenseite trägst du das „Voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen“ ein, also den erwarteten Gewinn aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit.

„Berufsanfänger in den ersten drei Jahren“ sagt, ob die Einkommensgrenze von 3.900 € für dich zunächst nicht gilt.

Bei der „Krankenversicherung“ wählst du gesetzlich mit Krankengeld (14,6 Prozent), gesetzlich ohne Krankengeldanspruch (14,0 Prozent) oder privat versichert.

Der „Zusatzbeitrag der Krankenkasse“ steht auf 2,9 Prozent, dem Durchschnitt 2026; ersetze ihn durch den Satz deiner Kasse.

„Kinderlos und ab 23 Jahre“ löst den Zuschlag von 0,6 Punkten in der Pflegeversicherung aus, „Kinder unter 25 Jahren“ senkt den Beitrag ab dem zweiten Kind um 0,25 Punkte je Kind.

Als Auftraggeber trägst du die „Honorare und Entgelte im Jahr (netto)“ ohne Umsatzsteuer ein und wählst die „Art des Auftraggebers“: Typische Verwerter wie Verlage, Theater oder Werbeagenturen zahlen immer, andere Unternehmen mit Eigenwerbung oder Nutzung erst über 1.000 € im Jahr.

Alle Felder haben Vorgabewerte und der Rechner zeigt sofort das Beispiel mit 24.000 € Einkommen. Ändere die Felder, die bei dir abweichen.

Ist eine Kombination nicht möglich, etwa ein negatives Einkommen oder ein Zusatzbeitrag über 6 Prozent, nennt der Rechner den Grund statt einer Zahl. Zwei Felder verdienen besondere Aufmerksamkeit.

„Berufsanfänger in den ersten drei Jahren“ ändert die Höhe nicht, sondern nur die Aussage zur Versicherungspflicht bei einem Einkommen bis 3.900 €.

„Kinderlos und ab 23 Jahre“ und die Zahl der Kinder hängen zusammen: Bei Kinderlosen fällt der Zuschlag an und die Kinderzahl bleibt unberücksichtigt, bei Eltern entfällt der Zuschlag, und ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Pflegesatz um 0,25 Punkte je Kind, höchstens bis zum fünften Kind.

Praxisfälle

KSK-Beitrag nach Fall berechnen: Künstler, Berufsanfänger, Eltern, privat versichert, Auftraggeber

Sieben typische Fragen zur Künstlersozialkasse, jede mit den Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis aus dem Rechner oben.

  1. 24.000 € Jahreseinkommen

    „Wie hoch ist der KSK-Beitrag bei 24.000 € Einkommen?“

    Eingabe
    Versicherte, 24.000 €, Krankengeld 14,6 %, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos
    Ergebnis
    409,00 € pro Monat | Rente 186,00 € | KV 175,00 € | PV 48,00 € | 20,5 %
  2. Niedriges Einkommen 3.900 €

    „Was zahle ich bei 3.900 € Jahreseinkommen?“

    Eingabe
    Versicherte, 3.900 €, Krankengeld, kinderlos
    Ergebnis
    103,73 € pro Monat | 31,9 % | Mindestbemessung KV 659,17 €
  3. Berufsanfänger

    „Gilt die Grenze von 3.900 € für Berufsanfänger?“

    Eingabe
    Versicherte, 3.900 €, Berufsanfänger ja
    Ergebnis
    Versicherungspflichtig in den ersten drei Jahren (§ 3 Abs. 2 KSVG) | 103,73 € pro Monat
  4. Eltern mit drei Kindern

    „Wie wirken drei Kinder auf den Beitrag?“

    Eingabe
    Versicherte, 24.000 €, nicht kinderlos, 3 Kinder unter 25
    Ergebnis
    PV 26,00 € | 387,00 € pro Monat | 19,4 %
  5. Ohne Krankengeldanspruch

    „Was ändert sich ohne Krankengeld?“

    Eingabe
    Versicherte, 24.000 €, gesetzlich ohne Krankengeldanspruch (14,0 %)
    Ergebnis
    KV 169,00 € | 403,00 € pro Monat
  6. Privat krankenversichert

    „Was zahle ich als Privatversicherte?“

    Eingabe
    Versicherte, 24.000 €, privat versichert
    Ergebnis
    Rente 186,00 € | Zuschuss zur KV bis zu 175,00 €
  7. Auftraggeber mit 12.000 € Honorar

    „Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe auf 12.000 € Honorare?“

    Eingabe
    Auftraggeber, 12.000 €, typischer Verwerter
    Ergebnis
    588,00 € Abgabe (4,9 %) | bei Eigenwerbung und 1.000 €: keine Abgabe

Berechnung

KSK-Beitrag berechnen: Bemessung, halber Beitragssatz und Abgabe

Verstehe den Formelweg.

Monatsbeitrag zur Künstlersozialkasse bei 24.000 € Jahreseinkommen: Rentenversicherung 186,00 €, Krankenversicherung 175,00 €, Pflegeversicherung 48,00 €, zusammen 409,00 € Der Beitrag wird aus einer Bemessung berechnet. Für die Rentenversicherung gilt das Jahreseinkommen geteilt durch 12, mindestens 3.900 € im Jahr, höchstens die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € (§ 165 SGB VI).

Der Versichertenanteil ist die Hälfte von 18,6 Prozent, also 9,3 Prozent: R = Bemessung · 9,3 %. Bei 24.000 € sind es 2.000 € · 9,3 % = 186,00 €.

Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt nach § 234 SGB V ein Dreihundertsechzigstel des Jahreseinkommens je Tag, mindestens ein Einhundertachtzigstel der monatlichen Bezugsgröße.

Bei 3.955 € Bezugsgröße 2026 sind das 659,17 € im Monat, die Obergrenze liegt bei 5.812,50 €. Die Krankenversicherung ist K = Bemessung · (14,6 % + Zusatzbeitrag) ÷ 2 = 2.000 € · 17,5 % ÷ 2 = 175,00 €.

Die Pflegeversicherung ist P = Bemessung · (1,8 % + Zuschlag − Abschlag) = 2.000 € · 2,4 % = 48,00 €. Die Summe 186,00 + 175,00 + 48,00 = 409,00 € im Monat sind 4.908,00 € im Jahr. Bei Auftraggebern gilt Abgabe = Entgelte · 4,9 %.

Der Zuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 Punkte mal Bemessung, hier 12,00 €; er steckt in den 48,00 € Pflegeversicherung (36,00 € plus 12,00 €).

Die Gegenhälfte der Künstlersozialkasse ist 186,00 + 175,00 + 36,00 = 397,00 € ohne den Zuschlag, den der Versicherte allein trägt. An den Rändern greifen die Grenzen.

Bei 3.900 € Jahreseinkommen sind es 325,00 € im Monat; die Rentenversicherung rechnet daraus 30,23 €, Kranken- und Pflegeversicherung dagegen aus der Mindestbemessung von 659,17 €: 57,68 € und 15,82 €.

Bei 100.000 € sind es 8.333,33 € für die Rentenversicherung (775,00 €), aber nur 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung (508,59 € und 139,50 €).

Bei 150.000 € ist auch die Rentenversicherung bei 8.450 € gedeckelt und kostet 785,85 €; der Gesamtbeitrag steigt dann kaum noch auf 1.433,94 €.

Formelgrafik: Rentenversicherung als Hälfte von 18,6 Prozent, Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus der Bemessung, Gesamtbeitrag, Anteil am Einkommen und Künstlersozialabgabe
Bei 24.000 € Jahreseinkommen zahlt eine kinderlose versicherte Person 186,00 € Rente, 175,00 € Krankenversicherung und 48,00 € Pflegeversicherung, zusammen 409,00 € im Monat; ein Auftraggeber zahlt auf 12.000 € Honorare 588,00 € Abgabe.

Nachschlagen

KSK-Beitrag nach Jahreseinkommen: Rente, Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat

Die Tabelle rechnet sechs Jahreseinkommen für Kinderlose mit Krankengeldanspruch und 2,9 % Zusatzbeitrag. Unter 12.000 € greift die Mindestbemessung, über 5.812,50 € im Monat die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung.

Monatsbeitrag der Versicherten zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach Jahreseinkommen, kinderlos, 2026
JahreseinkommenRentenversicherungKrankenversicherungPflegeversicherungGesamt pro MonatAnteil am Einkommen
3.900 €30,23 €57,68 €15,82 €103,73 €31,9 %
12.000 €93,00 €87,50 €24,00 €204,50 €20,5 %
24.000 €186,00 €175,00 €48,00 €409,00 €20,5 %
36.000 €279,00 €262,50 €72,00 €613,50 €20,5 %
60.000 €465,00 €437,50 €120,00 €1.022,50 €20,5 %
100.000 €775,00 €508,59 €139,50 €1.423,09 €17,1 %

Annahmen: Rentenversicherung 18,6 % hälftig, Krankenversicherung 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag hälftig, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 Punkte für Kinderlose; Mindestbemessung Kranken- und Pflegeversicherung 659,17 € im Monat. Stand: 11.10.2026.

KSK-Beitrag für Eltern mit drei Kindern unter 25 Jahren nach Jahreseinkommen

Für Eltern entfällt der Zuschlag von 0,6 Punkten, und ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegesatz um 0,25 Punkte je Kind: Bei drei Kindern beträgt der Pflegesatz des Versichertenanteils 1,3 Prozent.

Monatsbeitrag der Versicherten für Eltern mit drei Kindern unter 25 Jahren nach Jahreseinkommen, 2026
JahreseinkommenRentenversicherungKrankenversicherungPflegeversicherungGesamt pro MonatAnteil am Einkommen
3.900 €30,23 €57,68 €8,57 €96,48 €29,7 %
12.000 €93,00 €87,50 €13,00 €193,50 €19,4 %
24.000 €186,00 €175,00 €26,00 €387,00 €19,4 %
60.000 €465,00 €437,50 €65,00 €967,50 €19,4 %

Annahmen: Abschlag 0,25 Punkte je Kind vom zweiten bis fünften Kind unter 25 Jahren (§ 55 Abs. 3 SGB XI), in voller Höhe auf den Versichertenanteil gerechnet (§ 16a KSVG). Stand: 11.10.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zum KSK-Beitrag, zur Einkommensmeldung und zur Abgabe

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der KSK-Beitrag bei 24.000 € Einkommen?

Bei einem voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommen von 24.000 € beträgt der Monatsbeitrag einer kinderlosen Person 409,00 €.

Davon entfallen 186,00 € auf die Rentenversicherung (9,3 Prozent von 2.000 €), 175,00 € auf die Krankenversicherung bei Krankengeldanspruch und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 48,00 € auf die Pflegeversicherung mit 2,4 Prozent.

Im Jahr sind das 4.908,00 € oder 20,5 Prozent des Einkommens.

Hast du Kinder unter 25 Jahren, entfällt der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Punkten, der Pflegebeitrag sinkt auf 36,00 €, und ab dem zweiten Kind kommt ein Abschlag von 0,25 Punkten je Kind hinzu.

Die Künstlersozialkasse trägt die Gegenhälfte der Beiträge, bei dir 397,00 € im Monat, ohne Pflegezuschlag. Der Beitragsanteil ist am Fünften des Folgemonats fällig (§ 16 KSVG).

Verbindlich ist der Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, der auf deiner Einkommensmeldung beruht; der Rechner hilft dir, die Meldung vorzubereiten und Szenarien zu vergleichen.

Wie berechnet sich der Beitrag zur Künstlersozialkasse?

Der Beitrag folgt dem voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommen, das du bis zum 1. Dezember für das Folgejahr meldest (§ 12 KSVG).

Für die Rentenversicherung gilt das Einkommen geteilt durch 12, mindestens 3.900 €, höchstens 101.400 € im Jahr, der Versichertenanteil ist die Hälfte von 18,6 Prozent (§ 15 KSVG).

Für Kranken- und Pflegeversicherung wird ein Dreihundertsechzigstel je Tag angesetzt, mindestens ein Einhundertachtzigstel der Bezugsgröße (§ 234 SGB V): 659,17 € im Monat, höchstens 5.812,50 €.

In der Krankenversicherung zahlst du die Hälfte von 14,6 Prozent plus hälftigem Zusatzbeitrag, in der Pflegeversicherung 1,8 Prozent plus Zuschlag oder minus Abschlag (§§ 16, 16a KSVG).

Bei 12.000 € ergeben sich 93,00 € Rente, 87,50 € Krankenversicherung und 24,00 € Pflegeversicherung, zusammen 204,50 €. Der Beitragsanteil für einen Kalendermonat wird am Fünften des folgenden Monats fällig.

Der Rechner setzt alle Schritte im Rechenweg ein.

Was gilt bei Einkommen unter 3.900 €?

Bis 3.900 € Jahreseinkommen bist du nach § 3 Abs. 1 KSVG grundsätzlich versicherungsfrei.

In den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit gilt die Grenze aber nicht (Abs. 2), und die Versicherungspflicht bleibt bestehen, solange du die Grenze nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren unterschreitest (Abs. 3).

Das ist wichtig, weil niedrige Einkommen teuer sind: Bei 3.900 € zahlst du 103,73 € im Monat, 31,9 Prozent des Einkommens, weil Kranken- und Pflegeversicherung mindestens aus 659,17 € bemessen werden.

Die Rentenversicherung bemisst sich mindestens aus 3.900 €, das sind 30,23 € im Monat. Der Rechner rechnet auch unter der Grenze und weist auf die Versicherungsfreiheit hin.

Prüfe vor einer Meldung unter 3.900 €, ob du als Berufsanfänger gilst oder die Zweimal-Regel dich noch schützt, und frage im Zweifel die Künstlersozialkasse. Sie prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Versicherungspflicht.

Kann ich meine Einkommensmeldung ändern?

Ja.

Ändern sich die Verhältnisse, die für das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen maßgebend waren, wird die Änderung auf Antrag mit Wirkung vom Ersten des Monats berücksichtigt, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei der Künstlersozialkasse eingeht (§ 12 Abs. 3 KSVG).

Das gilt auch, wenn die Künstlersozialkasse dein Einkommen geschätzt hat; dann fügst du Unterlagen bei, die die Änderung belegen.

Der Rechner hilft dir, vor dem Antrag zu sehen, was sich ändert: Sinkt das Einkommen von 24.000 € auf 12.000 €, fällt der Monatsbeitrag von 409,00 € auf 204,50 €. Rückwirkend geht es nicht, deshalb lohnt der Antrag früh.

Beachte, dass die Künstlersozialkasse Nachweise wie Einkommensteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen verlangen kann (§ 13 KSVG).

Melde ehrlich und mit realistischer Prognose, damit der Bescheid zu deinen tatsächlichen Verhältnissen passt, und hebe Belege wie Rechnungen und Steuerbescheide auf.

Wie wirken Kinder und Zuschlag auf den Beitrag?

Der Pflegebeitrag hängt von Kindern und Alter ab. Kinderlose ab 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten (§ 55 Abs. 3 SGB XI), der Beitragsanteil erhöht sich entsprechend (§ 16a KSVG). Eltern zahlen ihn nicht.

Vom zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag um 0,25 Punkte je Kind.

Bei 24.000 € ist die Pflegeversicherung ohne Zuschlag 36,00 € (1,8 Prozent von 2.000 €), mit Zuschlag 48,00 €, mit drei Kindern 26,00 €, weil 1,8 Prozent minus 0,5 Punkte 1,3 Prozent sind. Der Gesamtbeitrag fällt von 409,00 € auf 387,00 €.

Kinder über 25 Jahre zählen für den Abschlag nicht, begründen aber die Elterneigenschaft ohne Zuschlag. Wähle im Rechner bei „Kinderlos und ab 23 Jahre“ Nein, wenn du Eltern bist, und trage die Zahl der Kinder unter 25 Jahren ein.

Wer trägt die andere Hälfte der Beiträge?

Die Mittel der Künstlersozialversicherung werden zur einen Hälfte durch die Beitragsanteile der Versicherten, zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und einen Zuschuss des Bundes aufgebracht (§ 14 KSVG).

Du zahlst also die Hälfte der Rentenversicherung (9,3 Prozent), die Hälfte der Krankenversicherung und die Hälfte der Pflegeversicherung, dazu den Zuschlag für Kinderlose. Die Künstlersozialkasse zahlt die Gegenhälfte an die Träger der Versicherung.

Bei 24.000 € Jahreseinkommen sind das 397,00 € im Monat zusätzlich zu deinen 409,00 €. Der Rechner zeigt diese Gegenhälfte ohne Zuschlag und Abschlag.

Voraussetzung ist, dass du die Voraussetzungen nach § 1 KSVG erfüllst, also die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübst und höchstens einen Arbeitnehmer beschäftigst; darüber entscheidet die Künstlersozialkasse.

Der Abgabesatz wird jedes Jahr so festgelegt, dass das Aufkommen zusammen mit den Beitragsanteilen der Versicherten und dem Bundeszuschuss den Bedarf der Künstlersozialkasse deckt (§ 26 Abs. 1 KSVG).

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Der Abgabesatz beträgt 2026 4,9 Prozent der Entgelte, die du im Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten zahlst (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 § 1).

Bemessungsgrundlage sind die Entgelte ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (§ 25 KSVG), auch an Künstler, die selbst nicht versicherungspflichtig sind.

Typische Verwerter wie Verlage, Theater, Rundfunk, Galerien und Werbeagenturen zahlen immer (§ 24 Abs. 1).

Andere Unternehmen mit Eigenwerbung oder Nutzung von Werken zahlen nur, wenn die Entgelte für einen oder mehrere Aufträge im Kalenderjahr 1.000 € übersteigen (§ 24 Abs. 2). Bei 12.000 € Honoraren sind es 588,00 €, bei 20.000 € 980,00 €.

Bei 1.000 € entfällt die Abgabe für ein Unternehmen mit Eigenwerbung, bei 1.001 € sind es 49,05 €. Der Rechner prüft nicht, ob du abgabepflichtig bist; das klärt die Künstlersozialkasse beziehungsweise die Deutsche Rentenversicherung.

Der Bund bestimmt den Satz für das Folgejahr bis zum 30. September (§ 26 Abs. 5 KSVG).

Was zahle ich als Privatversicherte oder Privatversicherter?

Wer von der Versicherungspflicht befreit und privat krankenversichert ist, zahlt keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Künstlersozialkasse.

Auf Antrag erhält er einen Zuschuss: Er beträgt die Hälfte des Beitrags, den die Künstlersozialkasse bei Versicherungspflicht mit dem allgemeinen Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V zu zahlen hätte, höchstens aber die Hälfte des tatsächlich gezahlten Betrags (§ 10 Abs. 2 KSVG).

Bei 24.000 € ergibt der Rechner einen Höchstbetrag von 175,00 € für die Krankenversicherung im Monat; die Rentenversicherung bleibt mit 186,00 € bestehen. Zuschüsse zur privaten Pflegeversicherung sind im Rechner nicht berechnet.

Der Antrag gilt ab dem Monat nach der Stellung, stelle ihn also früh. Kläre die Voraussetzungen der Befreiung nach den §§ 6 und 7 KSVG vorher mit der Künstlersozialkasse und deiner Krankenversicherung, bevor du den Zuschuss beantragst.

Hinweise

Ergebnis lesen: Anteil am Einkommen, Mindestbemessung und Familie

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst den Anteil am Einkommen, nicht den Betrag. Zwischen 12.000 € und 60.000 € liegt er konstant bei 20,5 Prozent: 204,50 € bei 12.000 €, 409,00 € bei 24.000 €, 613,50 € bei 36.000 € und 1.022,50 € bei 60.000 €.

Darunter und darüber verändert er sich, weil Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze greifen. Monatsbeitrag nach Jahreseinkommen: 3.900 € 103,73 € (31,9 %), 12.000 € 204,50 €, 24.000 € 409,00 €, 100.000 € 1.423,09 € (17,1 %) Am unteren Rand zahlst du relativ mehr: Bei 3.900 € Jahreseinkommen sind es 103,73 € im Monat, das sind 31,9 Prozent, weil Kranken- und Pflegeversicherung mindestens aus 659,17 € bemessen werden.

Am oberen Rand zahlst du relativ weniger: Bei 100.000 € sind es 1.423,09 € (17,1 Prozent), bei 150.000 € 1.433,94 € (11,5 Prozent), weil KV und PV bei 5.812,50 € enden und die Rentenversicherung bei 8.450 € im Monat. Prüfe Krankenkasse und Familie.

Ohne Krankengeldanspruch fällt die Krankenversicherung von 175,00 € auf 169,00 €. Mit drei Kindern unter 25 Jahren sinkt die Pflegeversicherung von 48,00 € auf 26,00 €, der Gesamtbeitrag auf 387,00 €.

Als Privatversicherte zahlst du nur die Rentenversicherung von 186,00 €; der Zuschuss zur Krankenversicherung beträgt bis zu 175,00 €.

Rechne vor der Einkommensmeldung mehrere Szenarien durch: 12.000 €, 24.000 € und 36.000 € ergeben 204,50 €, 409,00 € und 613,50 €.

Der Unterschied zwischen zwei Szenarien beträgt 20,5 Prozent des Einkommensunterschieds, solange du zwischen Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze bleibst.

Ein Rechenbeispiel zur Prognose: 18.000 € Jahreseinkommen ergeben 306,75 € im Monat, 24.000 € ergeben 409,00 €; die Differenz von 102,25 € ist 20,45 Prozent des Mehreinkommens von 500 € im Monat.

Auch die Familienlage zählt: Der Zuschlag für Kinderlose macht bei 24.000 € 12,00 € im Monat aus, der Wechsel auf den ermäßigten Satz ohne Krankengeld spart 6,00 €, verzichtet aber auf Krankengeld.

Anwendung

Praxisbeispiel: Was zahlt eine Illustratorin bei 24.000 € Jahreseinkommen an die KSK?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine Illustratorin plant für das kommende Jahr 24.000 € Gewinn. Sie ist kinderlos, 34 Jahre alt, bei einer gesetzlichen Kasse mit Krankengeld und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag versichert.

Sie fragt: Was zahle ich im Monat an die Künstlersozialkasse, und wie wirkt sich ein Umsatzeinbruch aus? Künstlersozialabgabe 2026: 12.000 € Entgelte ergeben 588,00 € bei 4,9 %; bei Unternehmen mit Eigenwerbung entfällt die Abgabe bis 1.000 €, bei 1.001 € sind es 49,05 € Eingaben: Versicherte, Einkommen 24.000 €, keine Berufsanfängerin, Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos.

Ergebnis: Rentenversicherung 186,00 €, Krankenversicherung 175,00 €, Pflegeversicherung 48,00 €, zusammen 409,00 € im Monat und 4.908,00 € im Jahr (20,5 %). Die Gegenhälfte der Künstlersozialkasse beträgt 397,00 €.

Sinkt das Einkommen auf 12.000 €, zahlt sie 204,50 €; der Anteil bleibt bei 20,5 Prozent.

Entscheidung: Sie meldet 24.000 €, weil Rechnungen von vier Kunden vorliegen, und stellt bei einer deutlichen Abweichung einen Antrag auf Änderung, der vom Ersten des folgenden Monats gilt (§ 12 Abs. 3 KSVG).

Ein Kunde, ein Verlag, fragt nach der Abgabe: Bei 12.000 € Honorar zahlt er 588,00 € Künstlersozialabgabe. Zur Kontrolle legt sie jeden Monat 409,00 € für den Beitrag zurück, der am Fünften des Folgemonats fällig wird, und merkt sich den 1.

Dezember als Termin für die Meldung des Folgejahres. Sinkt das Einkommen im Jahresverlauf auf 12.000 €, stellt sie den Änderungsantrag sofort, denn er wirkt erst ab dem Ersten des Folgemonats und spart dann 204,50 € im Monat.

Sie vergleicht außerdem die Alternative, den Beitrag selbst zu tragen: Als Mitglied der Künstlersozialkasse zahlt sie 409,00 €, die andere Hälfte trägt die Kasse.

Diese Gegenhälfte von 397,00 € im Monat bekommt sie nur, solange sie die Voraussetzungen nach § 1 KSVG erfüllt und ihr Einkommen realistisch meldet.

Sie bewahrt deshalb Rechnungen und Einkommensteuerbescheide auf, denn die Künstlersozialkasse kann sie jederzeit anfordern.

Fallstricke

Häufige Fehler beim KSK-Beitrag: Meldung, 3.900-€-Grenze, Mindestbemessung, Abgabe

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler: das Einkommen zu niedrig melden, um Beitrag zu sparen. Die Künstlersozialkasse kann Unterlagen verlangen, etwa Einkommensteuerbescheide (§ 13 KSVG), und schätzt das Einkommen, wenn die Meldung mit den Verhältnissen unvereinbar ist (§ 12 Abs.

1). Zweiter Fehler: die Grenze von 3.900 € mit einem Anspruch auf Befreiung zu verwechseln.

Wer sie nicht übersteigt, ist nach § 3 Abs. 1 KSVG zwar versicherungsfrei, die Versicherungspflicht bleibt aber bestehen, solange die Grenze nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren unterschritten wird (Abs. 3).

Berufsanfänger sind in den ersten drei Jahren ausgenommen (Abs. 2). Dritter Fehler: die Mindestbemessung zu übersehen.

Bei kleinen Einkommen steigt der Anteil von 20,5 auf 31,9 Prozent, weil Kranken- und Pflegeversicherung mindestens aus 659,17 € bemessen werden. Vierter Fehler: als Auftraggeber die Umsatzsteuer in die Bemessung einzurechnen.

Abgabepflichtig sind die Entgelte abzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer (§ 25 KSVG). Fünfter Fehler: die Bagatellgrenze für alle zu halten. Typische Verwerter zahlen die Abgabe immer, auch bei 500 €.

Sechster Fehler: die Abgabe mit dem Beitrag der Versicherten zu verwechseln. Die Künstlersozialabgabe zahlen Auftraggeber an die Künstlersozialkasse, sie mindert nicht das Honorar und wird nicht vom Künstler getragen.

Bei 12.000 € Honorar zahlt der Verwerter zusätzlich 588,00 €. Siebter Fehler: bei Honoraren an Dritte nur den Vertragspartner zu betrachten.

Bemessungsgrundlage sind auch Entgelte, die ein nicht abgabepflichtiger Dritter für Werke zahlt, die für einen zur Abgabe Verpflichteten erbracht werden (§ 25 Abs. 1 Satz 2 KSVG).

Ob das auf deinen Fall zutrifft, klärt die Künstlersozialkasse; der Rechner nimmt die Summe, die du eingibst.

Nächster Schritt

Künstlersozialkasse-Beitrag: das Wichtigste in Kürze

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Rechner liefert den Beitrag zur Künstlersozialkasse aus Jahreseinkommen, Krankenversicherung und Familie sowie die Künstlersozialabgabe für Auftraggeber.

Bei 24.000 € zahlt eine kinderlose Person 409,00 € im Monat, bei 12.000 € Honoraren zahlt der Auftraggeber 588,00 €.

Merke dir drei Dinge: Versicherte tragen die Hälfte der Beiträge, der Anteil liegt bei 20,5 Prozent und steigt bei niedrigem Einkommen durch die Mindestbemessung. Die Grenze von 3.900 € schützt nicht automatisch vor der Versicherungspflicht.

Und Auftraggeber zahlen 4,9 Prozent der Entgelte, Unternehmen mit Eigenwerbung erst über 1.000 €.

Als Nächstes lohnt der Rechner zur Krankenversicherung für Selbständige und der GKV-Beitragsrechner für den Vergleich, wenn du dich gegen die Künstlersozialkasse entscheidest. Der Rechner ersetzt keine Beratung durch die Künstlersozialkasse.

Melde dein Einkommen bis zum 1. Dezember, ändere die Meldung bei geänderten Verhältnissen sofort und prüfe jedes Jahr die neuen Rechengrößen, denn Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenzen und Abgabesatz werden zum Jahreswechsel angepasst.

Wenn du Auftraggeber bist, sammle die Honorare netto und frage vor dem Jahresende nach der Abgabepflicht.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Illustratorin, Berufsanfänger, Eltern, privat versichert und Auftraggeber

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gesamt 103,73 € pro Monat | Rente 30,23 € | Krankenversicherung 57,68 € | Pflegeversicherung 15,82 € | 31,9 %

Niedriges Einkommen 3.900 €

Perspektive
Versicherte/r
Voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen
3.900 €
Berufsanfänger in den ersten drei Jahren
Nein
Krankenversicherung
Gesetzlich mit Krankengeld

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Gesamt 387,00 € pro Monat | Rente 186,00 € | Krankenversicherung 175,00 € | Pflegeversicherung 26,00 € | 19,4 %

Eltern mit drei Kindern unter 25

Perspektive
Versicherte/r
Voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen
24.000 €
Berufsanfänger in den ersten drei Jahren
Nein
Krankenversicherung
Gesetzlich mit Krankengeld

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Gesamt 403,00 € pro Monat | Krankenversicherung 169,00 € | 20,2 %

Ohne Krankengeldanspruch

Perspektive
Versicherte/r
Voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen
24.000 €
Berufsanfänger in den ersten drei Jahren
Nein
Krankenversicherung
Gesetzlich ohne Krankengeldanspruch

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Gesamt 1.423,09 € pro Monat | Rente 775,00 € | Krankenversicherung 508,59 € | Pflegeversicherung 139,50 € | 17,1 %

Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze

Perspektive
Versicherte/r
Voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen
100.000 €
Berufsanfänger in den ersten drei Jahren
Nein
Krankenversicherung
Gesetzlich mit Krankengeld

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Künstlersozialabgabe 588,00 € (4,9 %)

Auftraggeber mit 12.000 € Honoraren

Perspektive
Auftraggeber/Verwerter
Honorare und Entgelte im Jahr (netto)
12.000 €
Art des Auftraggebers
Typischer Verwerter

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

GmbH-Gründungskosten-RechnerGmbH- und UG-Gründungskosten berechnen: Notarkosten nach GNotKG, Registergebühr nach HRegGebV, Musterprotokoll oder individueller Vertrag, Bar- oder Sachgründung und Mindesteinzahlung.FTE-RechnerFTE berechnen: Wochenstunden und Mitarbeiterzahl eingeben – Vollzeitäquivalent (Full Time Equivalent) und Auslastung sofort ermitteln.Umsatz-pro-Mitarbeiter-RechnerUmsatz pro Mitarbeiter berechnen: je Kopf und je Vollzeitäquivalent mit Teilzeit und Minijob, Personalkostenquote, Rohertrag je FTE und Vergleich mit dem Umsatz je tätige Person der Wirtschaftsabschnitte (Destatis).ROAS-RechnerROAS berechnen: Werbeumsatz und Werbekosten eingeben, ROAS, ACoS, Break-even-ROAS aus deiner Marge und den Gewinn nach Werbung ermitteln – oder das Budget aus einem Ziel-ROAS planen.NPS-RechnerNPS berechnen: Net Promoter Score aus Antworten je Score oder aus Promotoren, Passiven und Detraktoren, mit 95-%-Konfidenzintervall, Verteilung und Weg zum Ziel-NPS.Optimale-Bestellmenge-RechnerOptimale Bestellmenge berechnen: aus Jahresbedarf, Bestellkosten, Einstandspreis und Lagerhaltungskostensatz Bestellmenge, Bestellhäufigkeit, Bestellabstand und Jahreskosten nach Andler ermitteln, mit Rundung auf Gebinde.Lagerzinsen-RechnerLagerzinsen berechnen: aus Anfangs- und Endbestand oder Monatswerten Ø Lagerbestand, Umschlagshäufigkeit, Lagerdauer, Lagerzinssatz und Lagerzinsen ermitteln, mit Kapitalbindungskosten und Tabelle zur Lagerdauer.Build-vs-Buy-RechnerBuild vs. Buy berechnen: Gesamtkosten (TCO) von Eigenentwicklung und Zukauf über 1 bis 15 Jahre mit Wartung, Lizenz und Preissteigerung, Kosten der Verzögerung, Kapitalwert und Break-even nach Jahren.Grenzkosten-RechnerGrenzkosten berechnen: aus zwei Kostenpunkten als Differenzenquotient oder aus der Kostenfunktion K(x) mit Ableitung, Stückkosten, Betriebsminimum, Betriebsoptimum, Preisuntergrenzen und Gewinnmaximum samt Rechenweg und Wertetabelle.Handelskalkulation-RechnerHandelskalkulation berechnen: vom Listeneinkaufspreis über Rabatt, Skonto, Bezugskosten, Handlungskosten und Gewinn zum Verkaufspreis, rückwärts zum höchsten Einkaufspreis oder per Differenzkalkulation zum Gewinn, mit Kalkulationszuschlag, Kalkulationsfaktor und Handelsspanne.ProvisionsrechnerProvision berechnen aus Umsatz und Satz, den Provisionssatz aus dem Betrag, das Umsatzziel für eine Wunschprovision, Staffelprovisionen stufenweise oder nach Gesamtumsatz sowie Fixum plus Provision, netto und brutto mit Umsatzsteuer.Churn-Rate-RechnerChurn-Rate berechnen: verlorene Kunden durch den Bestand zu Periodenbeginn teilen, Retention, Monats-, Quartals- und Jahreswert, Kundendauer und Kundenwert (CLV) ermitteln – oder den Umsatz-Churn mit Net Revenue Retention aus dem MRR.Customer-Lifetime-Value-RechnerCustomer Lifetime Value berechnen: Deckungsbeitrag, Kundenlebensdauer und Abzinsung zum Kundenwert, dazu LTV:CAC und Amortisation der Kundengewinnung für Handel mit Wiederkauf und Abo.Umsatzsteuer-Voranmeldung-RechnerUmsatzsteuer-Voranmeldung berechnen: Zahllast aus Umsätzen zu 19, 7 und 0 Prozent, Leistungen nach § 13b UStG und Vorsteuer, dazu Voranmeldungszeitraum, Abgabefrist, Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung.EBITDA-RechnerEBITDA und EBIT berechnen: Brücke vom Jahresüberschuss über EBT und EBIT zum EBITDA oder aus Umsatz und Aufwänden der GuV, mit EBITDA-Marge, EBIT-Marge und EV/EBITDA.

Weiternutzung

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  • Monatsbeitrag zur Künstlersozialkasse bei 24.000 € Jahreseinkommen: Rentenversicherung 186,00 €, Krankenversicherung 175,00 €, Pflegeversicherung 48,00 €, zusammen 409,00 €

    KSK-Beitrag bei 24.000 € Jahreseinkommen: 186,00 € Rente, 175,00 € Krankenversicherung, 48,00 € Pflege

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/kuenstlersozialkasse-beitrag-rechner">KSK-Beitrag bei 24.000 € Jahreseinkommen: 186,00 € Rente, 175,00 € Krankenversicherung, 48,00 € Pflege auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/kuenstlersozialkasse-beitrag-rechner
  • Monatsbeitrag nach Jahreseinkommen: 3.900 € 103,73 € (31,9 %), 12.000 € 204,50 €, 24.000 € 409,00 €, 100.000 € 1.423,09 € (17,1 %)

    Monatsbeitrag nach Jahreseinkommen: 103,73 €, 204,50 €, 409,00 €, 1.423,09 €

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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/kuenstlersozialkasse-beitrag-rechner">Monatsbeitrag nach Jahreseinkommen: 103,73 €, 204,50 €, 409,00 €, 1.423,09 € auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/kuenstlersozialkasse-beitrag-rechner
  • Künstlersozialabgabe 2026: 12.000 € Entgelte ergeben 588,00 € bei 4,9 %; bei Unternehmen mit Eigenwerbung entfällt die Abgabe bis 1.000 €, bei 1.001 € sind es 49,05 €

    Künstlersozialabgabe 2026: 588,00 € auf 12.000 €, 0,00 € bei 1.000 €, 49,05 € bei 1.001 €

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           alt="Künstlersozialabgabe 2026: 12.000 € Entgelte ergeben 588,00 € bei 4,9 %; bei Unternehmen mit Eigenwerbung entfällt die Abgabe bis 1.000 €, bei 1.001 € sind es 49,05 €"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/kuenstlersozialkasse-beitrag-rechner">Künstlersozialabgabe 2026: 588,00 € auf 12.000 €, 0,00 € bei 1.000 €, 49,05 € bei 1.001 € auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/kuenstlersozialkasse-beitrag-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der gesetzlichen Beitragssätze 2026 und ersetzt weder den Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse noch eine Beratung. Ob Versicherungspflicht oder Abgabepflicht besteht, entscheidet die Künstlersozialkasse.

Quelle: KSVG §§ 3, 10, 12 bis 16a, 24 bis 26; SGB V §§ 223, 234, 241, 243; SGB VI § 165; SVBezGrV 2026; Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026; Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 11.10.2026.

Stand: 2026-10-11

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
11. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Selbstständigkeit
Formeln basieren auf
Rentenversicherung = Bemessung (Jahreseinkommen ÷ 12, mindestens 325 €, höchstens 8.450 €) · 9,3 %; Krankenversicherung = Bemessung (mindestens 659,17 €, höchstens 5.812,50 €) · (14,6 % oder 14,0 % + Zusatzbeitrag) ÷ 2; Pflegeversicherung = Bemessung · (1,8 % + 0,6 % kinderlos − 0,25 % je Kind ab dem zweiten); Künstlersozialabgabe = Entgelte netto · 4,9 %.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). KSK-Beitragsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/kuenstlersozialkasse-beitrag-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. KSK-Beitragsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/kuenstlersozialkasse-beitrag-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.