Zum Hauptinhalt springen

Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen: Zahllast und Frist

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Voranmeldungszeitraum
Jahr
Monat der Voranmeldung
€
€
€
€
€
Dauerfristverlängerung?
Anzeige

Kurzantwort

Der Umsatzsteuer-Voranmeldung-Rechner berechnet aus Netto-Umsätzen zu 19, 7 und 0 Prozent, Leistungen nach § 13b UStG und abziehbarer Vorsteuer die Zahllast des Monats oder Quartals, bestimmt den Voranmeldungszeitraum aus der Vorjahressteuer und nennt die Frist für Abgabe und Zahlung samt Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung. Bei 10.000 Euro Umsatz zu 19 Prozent, 2.000 Euro zu 7 Prozent und 900 Euro Vorsteuer ergibt sich für September 2026 eine Zahllast von 1.140 Euro (2.040 Euro Umsatzsteuer minus 900 Euro Vorsteuer), fällig am Montag, 12.10.2026, weil der 10.10.2026 ein Samstag ist. Eine Kennzahl-Tabelle ordnet die Beträge den Zeilen des amtlichen Vordrucks 2026 zu. Rechtsstand 2026; der Rechner ersetzt weder ELSTER noch Steuerberatung.

Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen: Zahllast aus 19- und 7-%-Umsätzen minus Vorsteuer

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnen: Zahllast, Zeitraum und Frist

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (kurz UStVA) ist die regelmäßige Meldung, mit der Unternehmer dem Finanzamt die Umsatzsteuer eines Monats oder Quartals selbst berechnen und die Vorauszahlung leisten (§ 18 Abs. 1 UStG).

Im Mittelpunkt steht die Zahllast: die Umsatzsteuer auf die eigenen Umsätze abzüglich der abziehbaren Vorsteuer.

Bei 10.000 Euro Umsatz zu 19 Prozent, 2.000 Euro zu 7 Prozent und 900 Euro Vorsteuer sind das 1.140 Euro; für September 2026 ist die Voranmeldung bis Montag, 12.10.2026 fällig.

Der Rechner richtet sich an Selbstständige, Gründer und kleine Betriebe mit Regelbesteuerung, die vor der elektronischen Übermittlung über ELSTER wissen wollen, wie hoch die Zahllast ist, ob für sie der Monat oder das Quartal als Voranmeldungszeitraum gilt, wann die Frist endet und was Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung bedeuten.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben in der Regel keine Voranmeldung ab. Einen einzelnen Brutto- oder Nettobetrag rechnest du im Mehrwertsteuer-Rechner um, den Jahresgewinn ermittelst du im Einnahmen-Überschuss-Rechner.

Auf Papier gibt das Finanzamt die Voranmeldung nur zur Vermeidung unbilliger Härten frei (§ 18 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Eingaben

Umsätze, Vorsteuer und Zeitraum richtig eintragen

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Wähle zuerst den Voranmeldungszeitraum: monatlich, vierteljährlich oder „Aus Vorjahressteuer ermitteln“. Im dritten Fall trägst du die Umsatzsteuer des Vorjahres ein und den Monat der Voranmeldung; liegt sie über 9.000 Euro, gilt der Kalendermonat, sonst das Quartal, und bis 2.000 Euro kann das Finanzamt dich befreien.

Wer die Tätigkeit im laufenden oder vorigen Jahr aufgenommen hat, wählt „Ja“; bis 2026 zählt dann die auf ein Jahr umgerechnete oder voraussichtliche Steuer, die du als Vorjahressteuer einträgst, ab 2027 gilt der Monat.

Bei vierteljährlicher Abgabe trägst du die Summe der drei Monate ein. Die Umsätze zu 19, 7 und 0 Prozent gibst du netto und in vollen Euro ein, wie im Vordruck (Kennzahlen 81, 86 und 87); Gutschriften und Rabatte ziehst du vorher ab.

Leistungen, bei denen du die Steuer nach § 13b UStG schuldest, trägst du als eigene Nettosumme ein.

Die abziehbare Vorsteuer stammt aus den Eingangsrechnungen des Zeitraums und darf Cent enthalten; die Steuer aus § 13b-Leistungen kommt nicht noch einmal hinzu.

Für die Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung brauchst du die Vorauszahlungen des Vorjahres vor Abzug der damaligen Sondervorauszahlung.

Berechnung

Zahllast, Zeitraum, Frist und Sondervorauszahlung: so wird gerechnet

Verstehe den Formelweg.

Für jeden Steuersatz gilt: Umsatzsteuer = Netto-Umsatz × Satz. Im Standardfall sind das 10.000 × 19 % = 1.900 Euro und 2.000 × 7 % = 140 Euro, zusammen 2.040 Euro.

Auf Leistungen nach § 13b setzt der Rechner 19 Prozent an und zieht dieselbe Summe als Vorsteuer wieder ab (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG), sodass sie die Zahllast nicht verändert.

Die Zahllast ist Umsatzsteuer minus Vorsteuer: 2.040 − 900 = 1.140 Euro; ein negatives Ergebnis ist eine Erstattung.

Jede Steuerkomponente wird einzeln auf den Cent gerundet und die Summe aus den gerundeten Teilen gebildet, damit die Summenprobe aufgeht.

Der Rechner nimmt an, dass du die Steuer nach vereinbarten Entgelten berechnest (§ 16 Abs. 1 UStG); mit Genehmigung der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG trägst du nur die vereinnahmten Entgelte ein.

Der Zeitraum folgt § 18 Abs. 2 UStG: Vorjahressteuer über 9.000 Euro bedeutet Kalendermonat, sonst Kalendervierteljahr. Die Frist ist der 10.

Tag nach Zeitraumende, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später; fällt sie auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweiten Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Vorjahres-Vorauszahlungen: 11.000 ÷ 11 = 1.000 Euro, und sie entfällt bei vierteljährlicher Abgabe. Rechenweg der Voranmeldung September 2026: 1.900 Euro Umsatzsteuer auf 19 Prozent, 140 Euro auf 7 Prozent, 900 Euro Vorsteuer, Zahllast 1.140 Euro, Frist Montag 12.10.2026

Zahllast Z gleich 19 mal A plus 7 mal B plus 19 mal R durch 100 minus V minus 19 mal R durch 100; Sondervorauszahlung S gleich P durch 11.
Zahllast = Umsatzsteuer auf die Umsätze zu 19 und 7 Prozent plus Steuer nach § 13b minus Vorsteuer minus dieselbe § 13b-Steuer als Vorsteuer (§§ 12, 13b, 15, 16 UStG); Sondervorauszahlung = ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV).

Nachschlagen

Kennzahlen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026: welcher Betrag in welche Zeile gehört

Die Tabelle ordnet die Ergebnisse des Rechners den Zeilen und Kennzahlen des amtlichen Vordrucks USt 1 A 2026 zu. Beispielfall: 10.000 Euro Umsatz zu 19 Prozent, 2.000 Euro zu 7 Prozent, 1.000 Euro Bauleistung nach § 13b UStG und 900 Euro Vorsteuer für September 2026. Alle Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner.

Zeile und Kennzahl des Vordrucks USt 1 A 2026 mit Bemessungsgrundlage in vollen Euro und Steuer in Euro und Cent
KennzahlZeileInhaltBemessungsgrundlage (€)Steuer (€)
8113Steuerpflichtige Umsätze zu 19 %10.0001.900,00
8614Steuerpflichtige Umsätze zu 7 %2.000140,00
8715Steuerpflichtige Umsätze zu 0 %00,00
84 / 8532Andere Leistungen nach § 13b Abs. 2 UStG (z. B. Bauleistungen), Steuer schuldet der Empfänger1.000190,00
46 / 4730Sonstige Leistungen eines Unternehmers aus dem übrigen EU-Gebiet nach § 13b Abs. 1 UStG (statt Kz 84 / 85)––
6638Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer–900,00
6741Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG–190,00
3949Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung (nur Dezember mit Dauerfristverlängerung)––
8350Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung (Überschuss mit Minus)–1.140,00

Die Zahllast im Beispiel beträgt 1.140,00 Euro (Umsatzsteuer 2.230,00 Euro minus Vorsteuer 1.090,00 Euro); die 190,00 Euro Steuer aus der Bauleistung stehen in Kennzahl 85 und zugleich in Kennzahl 67 und heben sich auf. Die Steuer auf die Umsätze zu 19 und 7 Prozent berechnet ELSTER aus der Bemessungsgrundlage selbst. Bei sonstigen Leistungen eines Unternehmers aus dem übrigen EU-Gebiet (§ 13b Abs. 1 UStG) tragen Sie die Beträge statt in Kennzahl 84 und 85 in Kennzahl 46 und 47 ein. Quelle: Vordruckmuster USt 1 A 2026, BMF-Schreiben vom 29.12.2025.

Abgabe- und Zahlungsfristen 2026 für die monatliche Voranmeldung

Die Frist endet am 10. Tag nach Ablauf des Monats; fällt er auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweiten Feiertag, gilt der nächste Werktag. Mit Dauerfristverlängerung kommt ein Monat hinzu. Die Daten berechnet dieselbe Funktion wie der Rechner.

Fristende für Abgabe und Zahlung je Kalendermonat 2026, ohne und mit Dauerfristverlängerung
VoranmeldungszeitraumFrist ohne DauerfristverlängerungFrist mit Dauerfristverlängerung
Januar 2026Dienstag, 10.02.2026Dienstag, 10.03.2026
Februar 2026Dienstag, 10.03.2026Freitag, 10.04.2026
März 2026Freitag, 10.04.2026Montag, 11.05.2026
April 2026Montag, 11.05.2026Mittwoch, 10.06.2026
Mai 2026Mittwoch, 10.06.2026Freitag, 10.07.2026
Juni 2026Freitag, 10.07.2026Montag, 10.08.2026
Juli 2026Montag, 10.08.2026Donnerstag, 10.09.2026
August 2026Donnerstag, 10.09.2026Montag, 12.10.2026
September 2026Montag, 12.10.2026Dienstag, 10.11.2026
Oktober 2026Dienstag, 10.11.2026Donnerstag, 10.12.2026
November 2026Donnerstag, 10.12.2026Montag, 11.01.2027
Dezember 2026Montag, 11.01.2027Mittwoch, 10.02.2027

Landesfeiertage (zum Beispiel Fronleichnam) sind nicht berücksichtigt und können die Frist zusätzlich auf den nächsten Werktag schieben. Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 1 UStG, § 46 UStDV, § 108 Abs. 3 AO. Die Sondervorauszahlung bei monatlicher Abgabe mit Dauerfristverlängerung ist bis zum 10. Februar zu zahlen.

Abgabe- und Zahlungsfristen 2026 für die vierteljährliche Voranmeldung

Bei Kalendervierteljahren zählt der 10. Tag nach Quartalsende. Auch hier verschiebt die Dauerfristverlängerung um einen Monat, eine Sondervorauszahlung fällt bei vierteljährlicher Abgabe nicht an.

Fristende für Abgabe und Zahlung je Kalendervierteljahr 2026, ohne und mit Dauerfristverlängerung
VoranmeldungszeitraumFrist ohne DauerfristverlängerungFrist mit Dauerfristverlängerung
1. Quartal 2026Freitag, 10.04.2026Montag, 11.05.2026
2. Quartal 2026Freitag, 10.07.2026Montag, 10.08.2026
3. Quartal 2026Montag, 12.10.2026Dienstag, 10.11.2026
4. Quartal 2026Montag, 11.01.2027Mittwoch, 10.02.2027

Maßgeblich ist, dass die Zahlung dem Finanzamt am Fälligkeitstag gutgeschrieben ist; bei Überweisung gilt der Tag der Gutschrift (§ 224 Abs. 2 Nr. 2 AO), bei SEPA-Lastschriftmandat der Fälligkeitstag.

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Bis wann muss die Voranmeldung abgegeben werden?

Voranmeldung und Vorauszahlung sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Für September 2026 und für das 3.

Quartal 2026 ist das der 10.10.2026, ein Samstag; die Frist verschiebt sich nach § 108 Abs. 3 AO auf Montag, den 12.10.2026, und die Finanzverwaltung wendet das auf Abgabe und Zahlung an. Für das 4.

Quartal 2026 endet sie am Montag, 11.01.2027, weil der 10.01. ein Sonntag ist. Mit Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV) rückt jede Frist um einen Monat nach hinten: September 2026 ist dann am Dienstag, 10.11.2026 fällig.

Maßgeblich für die Zahlung ist die Gutschrift beim Finanzamt, bei Überweisung also der Tag, an dem der Betrag dort eingeht (§ 224 Abs. 2 Nr. 2 AO).

Plane deshalb zwei Bankarbeitstage Vorlauf ein oder erteile ein SEPA-Lastschriftmandat, bei dem die Zahlung am Fälligkeitstag als entrichtet gilt. Landesfeiertage berücksichtigt der Rechner nicht; prüfe sie bei Fristen in der Nähe.

Monatlich oder vierteljährlich: Welcher Zeitraum gilt für mich?

Das entscheidet die Umsatzsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres (§ 18 Abs. 2 UStG).

Betrug sie mehr als 9.000 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum; bei genau 9.000 Euro gilt noch das Kalendervierteljahr, bei 9.001 Euro schon der Monat.

Lag sie bei höchstens 2.000 Euro, kann das Finanzamt dich von Voranmeldung und Vorauszahlung befreien; das ist eine Ermessensentscheidung, und ohne Befreiung bleibt die Abgabepflicht bestehen.

Wer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit aufnimmt, gibt nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im laufenden und folgenden Kalenderjahr monatlich ab; für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt aber abweichend Satz 6: Maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer des Gründungsjahres bzw. die auf ein Jahr umgerechnete Steuer, mit denselben Schwellen von 9.000 und 2.000 Euro.

Ab 2027 ist es wieder der Monat. Maßgeblich ist die Steuer, nicht der Umsatz: Bei 1.800 Euro Vorjahressteuer ist das Quartal richtig und eine Befreiung möglich, bei 6.000 Euro bleibt es beim Quartal ohne Befreiung.

Stelle den Rechner dazu auf „Aus Vorjahressteuer ermitteln“. Wer im Vorjahr einen Überschuss von mehr als 9.000 Euro hatte, darf freiwillig monatlich abgeben (§ 18 Abs. 2a UStG), um Erstattungen früher zu erhalten.

Wie berechne ich die Zahllast und welche Kennzahlen gehören dazu?

Zuerst rechnest du die Umsatzsteuer: Netto-Umsatz zu 19 Prozent mal 0,19 plus Netto-Umsatz zu 7 Prozent mal 0,07. Bei 10.000 und 2.000 Euro sind das 1.900 und 140 Euro, zusammen 2.040 Euro.

Davon ziehst du die abziehbare Vorsteuer ab, etwa 900 Euro, und erhältst eine Zahllast von 1.140 Euro (§ 16 Abs. 2 UStG).

Im Vordruck 2026 stehen die Netto-Umsätze zu 19 Prozent in Zeile 13 (Kennzahl 81), die zu 7 Prozent in Zeile 14 (Kennzahl 86) und die zu 0 Prozent in Zeile 15 (Kennzahl 87); Entgelte trägst du in vollen Euro ein, Steuer- und Vorsteuerbeträge mit Cent.

Die Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer gehört in Zeile 38 (Kennzahl 66), die aus § 13b-Leistungen in Zeile 41 (Kennzahl 67), das Ergebnis in Zeile 50 (Kennzahl 83). Ein Überschuss erhält ein Minuszeichen.

Die vollständige Zuordnung findest du in der Tabelle unter dem Rechner.

Lohnt sich die Dauerfristverlängerung bei monatlicher Abgabe?

Sie schiebt Abgabe und Zahlung jeder Voranmeldung um einen Monat nach hinten (§ 46 UStDV): September 2026 ist dann nicht am 12.10., sondern am 10.11.2026 fällig.

Das Finanzamt muss sie auf Antrag gewähren, es sei denn, der Steueranspruch erscheint gefährdet.

Bei monatlicher Abgabe ist sie an eine Sondervorauszahlung gebunden: ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres, bei 24.000 Euro also 2.181,82 Euro, zu zahlen bis zum 10. Februar und in der Dezember-Voranmeldung wieder abzuziehen.

Finanziell ist das ungefähr neutral, weil die Sondervorauszahlung etwa eine durchschnittliche Monatszahlung vorwegnimmt; der Gewinn ist ein Monat mehr Zeit für Buchhaltung und Belege.

Bei knapper Liquidität im Februar kann der Betrag trotzdem drücken. Vierteljährlich Abgebende brauchen keine Sondervorauszahlung.

Beantragt wird elektronisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die erste betroffene Voranmeldung abzugeben wäre (§ 48 Abs. 1 UStDV); sie gilt, bis du verzichtest oder das Finanzamt sie widerruft.

Wie hoch ist die Sondervorauszahlung und wann ist sie fällig?

Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV). Bei 11.000 Euro sind das 1.000 Euro, bei 24.000 Euro 2.181,82 Euro.

Maßgeblich ist die Summe vor Abzug der Sondervorauszahlung: Hast du 24.000 Euro Vorauszahlungen angemeldet und im Dezember 2.000 Euro Sondervorauszahlung abgezogen, rechnest du mit 26.000 Euro und zahlst 2.363,64 Euro. Sie ist bis zum 10.

Februar anzumelden und zu entrichten (§ 48 Abs. 2 UStDV); 2026 ist der 10.02. ein Dienstag.

Hast du im Vorjahr nur einen Teil des Jahres gearbeitet, rechnest du die Vorauszahlungen auf ein volles Jahr hoch, angefangene Monate zählen voll (§ 47 Abs. 2 UStDV).

Beginnst du im laufenden Jahr, gilt die zu erwartende Vorauszahlung (§ 47 Abs. 3 UStDV). Ergibt sich im Vorjahr ein Überschuss, beträgt die Sondervorauszahlung 0 Euro.

Das Finanzamt kann sie festsetzen, wenn du sie falsch berechnest (§ 48 Abs. 3 UStDV).

Wie behandle ich Reverse-Charge-Leistungen in der Voranmeldung?

Bei Leistungen nach § 13b UStG, etwa Bauleistungen eines Subunternehmers oder sonstigen Leistungen eines Unternehmers aus dem übrigen EU-Gebiet, schuldest du als Leistungsempfänger die Steuer (§ 13b Abs. 5 UStG).

Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus.

Du meldest den Netto-Betrag samt Steuer in Abschnitt D des Vordrucks (Kennzahlen 84 und 85 für andere Leistungen, 46 und 47 für EU-Dienstleistungen) und ziehst dieselbe Steuer in Zeile 41 (Kennzahl 67) als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG).

Bei 5.000 Euro netto sind das 950 Euro Steuer und 950 Euro Vorsteuer: Mit 1.200 Euro übriger Vorsteuer bleibt die Zahllast bei 840 Euro, mit oder ohne die Bauleistung. Das gilt nur bei vollem Vorsteuerabzug.

Dient die Leistung steuerfreien Umsätzen ohne Abzugsrecht (§ 15 Abs. 2 UStG), bleibt die Steuer eine echte Belastung, und du kürzt den Abzug selbst.

Was kostet eine verspätete Voranmeldung oder Zahlung?

Zwei Zuschläge sind zu unterscheiden. Der Säumniszuschlag trifft die verspätete Zahlung: 1 Prozent des auf 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat (§ 240 Abs. 1 AO).

Bei 1.140 Euro Zahllast wird auf 1.100 Euro abgerundet, das sind 11 Euro je Monat. Bei Überweisung wird er bis zu drei Tage Verspätung nicht erhoben (§ 240 Abs. 3 AO); bei Bar- und Scheckzahlung gibt es diese Schonfrist nicht.

Er entsteht erst, wenn die Steuer angemeldet oder festgesetzt ist (§ 240 Abs. 1 Satz 3 AO).

Der Verspätungszuschlag trifft die verspätete Abgabe: Das Finanzamt kann ihn festsetzen (§ 152 Abs. 1 AO), bei Voranmeldungen richtet sich die Höhe nach Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung und der Höhe der Steuer, höchstens 25.000 Euro (§ 152 Abs. 8 und 10 AO).

Ist die Verspätung entschuldbar, sieht es davon ab, wenn du das glaubhaft machst. Reiche eine verspätete Voranmeldung trotzdem sofort ein und zahle den Betrag, denn jeder angefangene Monat kostet 1 Prozent.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Voranmeldung?

Grundsätzlich nein.

Nach § 19 Abs. 1 UStG ist der Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet; die Erklärungspflichten aus § 18 Abs. 1 bis 4 UStG entfallen dann.

Du weist keine Umsatzsteuer aus und kannst keine Vorsteuer abziehen.

Eine Ausnahme gilt, wenn du als Kleinunternehmer die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldest, etwa bei einer Bauleistung: Dafür sind Voranmeldungen abzugeben, weil § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG den § 18 Abs. 4a UStG ausdrücklich unberührt lässt.

Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 Euro, entfällt die Steuerbefreiung. Wer auf die Regelung verzichtet (§ 19 Abs. 3 UStG), ist mindestens fünf Kalenderjahre gebunden und gibt dann Voranmeldungen ab.

Dieser Rechner ist für Regelbesteuerer gedacht; als Kleinunternehmer brauchst du ihn nicht.

Hinweise

Zahllast einordnen: Zahlung, Zeitraum und Dauerfristverlängerung

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst die Zahllast. Im Standardfall sind es 1.140 Euro, fällig bis Montag, 12.10.2026, weil der 10.10.2026 ein Samstag ist.

Überweise so früh, dass der Betrag bis dahin beim Finanzamt gutgeschrieben ist, oder erteile ein SEPA-Lastschriftmandat, dann gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als entrichtet (§ 224 Abs. 2 AO).

Ist die Zahllast negativ, etwa −930 Euro nach einer größeren Anschaffung, steht der Überschuss mit Minus in Zeile 50 (Kennzahl 83); das Finanzamt zahlt ihn nach seiner Zustimmung (§ 168 AO) ohne gesonderten Antrag aus, soweit es ihn nicht mit Steuerschulden verrechnet.

Prüfe danach den Zeitraum. „Monat“ heißt zwölf Meldungen im Jahr, „Quartal“ nur vier. Bei 1.800 Euro Vorjahressteuer ist das Quartal richtig und eine Befreiung möglich, bei 9.001 Euro gilt der Monat.

Die Grafik zeigt die Schwellen mit zwei Beispielen; ob dein Betrieb unter die Befreiung fällt, entscheidet das Finanzamt, nicht der Rechner. Voranmeldungszeitraum nach Vorjahressteuer: bis 9.000 Euro Kalendervierteljahr, bis 2.000 Euro Befreiung möglich, über 9.000 Euro Kalendermonat, Gründer bis 2026 nach Jahressteuer Mit Dauerfristverlängerung rückt die Frist für September 2026 vom 12.10. auf Dienstag, den 10.11.2026.

Bei monatlicher Abgabe zahlst du dafür bis zum 10. Februar eine Sondervorauszahlung; bei 11.000 Euro Vorjahres-Vorauszahlungen sind das 1.000 Euro, die du in der Dezember-Voranmeldung wieder abziehst.

Bewahre die Rechnungen zur Vorsteuer und die Belege der Entgelte für die Prüfung auf; die Kennzahl-Tabelle unter dem Rechner zeigt, welcher Betrag in welche Zeile gehört.

Anwendung

Beispiel Malerbetrieb: Oktober-Voranmeldung mit § 13b-Leistung

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Der Malerbetrieb Kaya hat im Vorjahr 24.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt und gibt deshalb monatlich ab.

Für Oktober 2026 hat er Rechnungen über 18.000 Euro netto zu 19 Prozent geschrieben; ein Subunternehmer hat Bauleistungen über 4.000 Euro netto ohne Umsatzsteuer berechnet, die Kaya als nachhaltig Bauleistender selbst versteuert (§ 13b Abs. 5 Satz 2 UStG), und in den Eingangsrechnungen für Material stehen 1.350,50 Euro Vorsteuer.

Eingaben: monatlich, Oktober 2026, 18.000 € zu 19 %, 4.000 € nach § 13b, 1.350,50 € Vorsteuer. Ergebnis: Umsatzsteuer 4.180 Euro (3.420 + 760), Vorsteuer 2.110,50 Euro (1.350,50 + 760), Zahllast 2.069,50 Euro, fällig am Dienstag, 10.11.2026.

Die 760 Euro aus der Bauleistung heben sich auf, die Zahllast folgt allein aus 3.420 − 1.350,50. Im Vordruck stehen die 18.000 Euro in Zeile 13 (Kennzahl 81), die 4.000 Euro in Zeile 32 (Kennzahl 84) und die Vorsteuer in den Zeilen 38 und 41.

Die Entscheidung: Herr Kaya legt 2.069,50 Euro zurück und prüft die Dauerfristverlängerung. Mit ihr endet die Frist für Oktober erst am Donnerstag, 10.12.2026; dafür zahlt er bis 10.

Februar eine Sondervorauszahlung von 2.181,82 Euro (24.000 ÷ 11) und zieht sie im Dezember wieder ab. Er gewinnt bei jeder Meldung einen Monat Zeit für die Buchhaltung und bindet dafür gut 2.000 Euro.

Fiele die Zahllast im Dezember so hoch aus wie im Oktober, überstiege der Abzug von 2.181,82 Euro sie, und er bekäme 112,32 Euro erstattet. Fällt ihm die Vorauszahlung im Februar schwer, bleibt er beim bisherigen Termin. Praxisfall Malerbetrieb Oktober 2026: Umsatzsteuer 4.180 Euro, Vorsteuer 2.110,50 Euro, Zahllast 2.069,50 Euro, Frist 10.11.2026, mit Dauerfristverlängerung 10.12.2026

Fallstricke

Voranmeldung berechnen: typische Fehler bei Netto, § 13b und Schwellen

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Brutto statt Netto. Wer 11.900 Euro Rechnungssumme als Umsatz zu 19 Prozent einträgt, rechnet 2.261 Euro Steuer statt 1.900 Euro und liegt 361 Euro zu hoch; der Vordruck verlangt die Entgelte ohne Umsatzsteuer, aus 11.900 Euro brutto werden 10.000 Euro netto.

Fehler 2: Die Steuer aus § 13b-Leistungen nur auf einer Seite buchen. Wer 5.000 Euro Bauleistung eines Subunternehmers meldet, schuldet 950 Euro Steuer, darf dieselben 950 Euro aber als Vorsteuer abziehen.

Fehlt der Abzug, steigt die Zahllast um 950 Euro. Fehler 3: Die Schwelle großzügig lesen. Bei genau 9.000 Euro Vorjahressteuer gilt noch das Quartal, denn der Monat verlangt „mehr als 9.000 Euro“; bei 9.001 Euro ist es der Monat.

Gründer rechnen bis 2026 mit der Jahressteuer (voraussichtlich bzw. umgerechnet, § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG), ab 2027 monatlich. Fehler 4: Abgabe und Zahlung verwechseln.

Die fristgerechte Abgabe ersetzt nicht die Zahlung, und eine Überweisung zählt erst mit der Gutschrift beim Finanzamt.

Die Dauerfristverlängerung gilt zudem erst, wenn der Antrag spätestens bis zur Abgabefrist der ersten betroffenen Voranmeldung gestellt wurde (§ 48 Abs. 1 UStDV). Fehler 5: Vorsteuer ohne Rechnung abziehen.

Der Abzug setzt den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG); Gegenstände, die du zu weniger als 10 Prozent betrieblich nutzt, zählen nicht als Unternehmensleistung.

Nächster Schritt

Voranmeldung auf einen Blick: Zahllast prüfen, Frist halten

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Umsatzsteuer-Voranmeldung-Rechner zeigt in einem Durchgang Zahllast, Voranmeldungszeitraum, Frist und Sondervorauszahlung nach dem Rechtsstand 2026.

Entscheidend sind drei Dinge: Netto-Umsätze in vollen Euro, Vorsteuer nur aus ordnungsgemäßen Rechnungen und die Schwellen von 9.000 und 2.000 Euro für den Zeitraum.

Übertrage die Beträge anhand der Kennzahl-Tabelle in die Voranmeldung, prüfe Fristen im Fristenrechner und Werktage im Arbeitstage-Rechner. Gewinn und Gewerbesteuer rechnest du im Gewinn-Rechner und im Gewerbesteuer-Rechner.

Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung und keine Übermittlung über ELSTER; bei Zweifeln zu Vorsteuerabzug oder § 13b klärst du den Fall mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Prüfe die Eingaben jedes Jahr zum 1.

Januar neu, denn Sätze, Schwellen und Vordruckzeilen können sich ändern, und übernimm nie ungeprüft Werte aus dem Vorjahr: Die Vorjahressteuer, die Vorauszahlungen und die Dauerfristverlängerung hängen jedes Jahr an anderen Zahlen.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Monat, Quartal, Dauerfristverlängerung und Erstattung

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Umsatzsteuer 6.120 € (5.700 + 420) | Vorsteuer 2.700 € | Zahllast 3.420 € | Frist Dienstag, 10.11.2026 | keine Sondervorauszahlung

Drittes Quartal 2026 mit Dauerfristverlängerung

Voranmeldungszeitraum
Vierteljährlich
Jahr
2026
Quartal der Voranmeldung
3. Quartal (Juli bis September)
Umsätze zu 19 % (netto)
30.000 €

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Zeitraum 2. Quartal 2026 (April bis Juni) | Umsatzsteuer 760 € | Vorsteuer 300 € | Zahllast 460 € | Frist Freitag, 10.07.2026 | Befreiung durch das Finanzamt möglich

Zeitraum aus 1.800 Euro Vorjahressteuer ermittelt

Voranmeldungszeitraum
Aus Vorjahressteuer ermitteln
Jahr
2026
Monat der Voranmeldung
Mai
Umsatzsteuer des Vorjahres (Jahressteuer)
1.800 €

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Umsatzsteuer 570 € | Vorsteuer 1.500 € | Zahllast −930 € (Erstattung) | Frist Montag, 12.10.2026

Erstattung nach einer Anschaffung

Voranmeldungszeitraum
Monatlich
Jahr
2026
Monat der Voranmeldung
September
Umsätze zu 19 % (netto)
3.000 €

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Zahllast 1.140 € | Frist Dienstag, 10.03.2026 | Sondervorauszahlung 1.000 € bis Dienstag, 10.02.2026

Januar mit Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung

Voranmeldungszeitraum
Monatlich
Jahr
2026
Monat der Voranmeldung
Januar
Umsätze zu 19 % (netto)
10.000 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Zahllast 1.140 € | nach Abzug der Sondervorauszahlung (Kennzahl 39) 140 € | Frist Mittwoch, 10.02.2027

Dezember mit Abzug der Sondervorauszahlung

Voranmeldungszeitraum
Monatlich
Jahr
2026
Monat der Voranmeldung
Dezember
Umsätze zu 19 % (netto)
10.000 €

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Umsatzsteuer 2.990 € (1.900 + 140 + 950) | Vorsteuer 2.150 € (1.200 + 950) | Zahllast 840 €

Bauleistung nach § 13b UStG

Voranmeldungszeitraum
Monatlich
Jahr
2026
Monat der Voranmeldung
September
Umsätze zu 19 % (netto)
10.000 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Zahlungsziel-RechnerZahlungsziel 2026 berechnen: Faelligkeitsdatum, Skontofrist und Verzugsbeginn nach Par. 193 und Par. 286 III BGB unter Beruecksichtigung von Feiertagen ermitteln.Skonto-RechnerSkonto berechnen: aus Rechnungsbetrag, Skontosatz, Skontofrist und Zahlungsziel den Skontobetrag, Zahlbetrag und effektiven Jahreszins ermitteln.Stundensatz-Rechner für FreelancerStundensatz als Freelancer berechnen: aus Wunsch-Jahresnetto, Betriebskosten, Steuer- und SV-Quote sowie abrechenbaren Stunden den nötigen Netto-Stundensatz ermitteln.Rohgewinn-RechnerRohgewinn, Rohgewinnmarge und Aufschlag aus Umsatzerloes und Wareneinsatz berechnen – fuer Handelsbetriebe, Freelancer und Selbststaendige.Arbeitstage-RechnerArbeitstage zwischen zwei Daten berechnen: Wochenenden und gesetzliche Feiertage je Bundesland werden automatisch abgezogen.IHK-Beitrag-RechnerIHK-Beitrag berechnen: Grundbeitrag plus Umlage aus dem Gewerbeertrag nach § 3 IHKG, mit Freibetrag von 15.340 Euro, Beitragsfreistellung bis 5.200 Euro Gewerbeertrag und Gründerbefreiung.Vollkosten-RechnerVollkostenrechnung per Zuschlagskalkulation: aus Material- und Fertigungseinzelkosten mit Gemeinkostenzuschlägen Herstellkosten, Selbstkosten und Angebotspreis berechnen, summarisch oder per Divisionskalkulation, dazu Gemeinkostenanteil und Deckungsbeitrag als Teilkostensicht.Meldebestand-RechnerMeldebestand berechnen: Aus Tagesverbrauch, Lieferzeit und Sicherheitsbestand den Bestellpunkt ermitteln, ab dem eine neue Bestellung ausgelöst werden muss.Preiselastizität-RechnerPreiselastizität der Nachfrage berechnen: Preis- und Mengenänderung eingeben, Elastizität und Umsatzeffekt ablesen – für Pricing-Entscheidungen in Handel und Selbstständigkeit.Stundenverrechnungssatz-RechnerStundenverrechnungssatz berechnen: Jahresziel, Betriebskosten, Steuerquote und Ausfallzeit eingeben – kostendeckenden Stundensatz und Tagessatz für Selbstständige sofort ermitteln.TKP-RechnerTKP (CPM) berechnen: Tausend-Kontakt-Preis, Werbekosten oder benoetigte Impressionen ermitteln – mit CPC-, CTR-Ableitung und Vergleichstabelle.Firmenwert RechnerFirmenwert mit Ertragswert, vereinfachtem BewG-Verfahren (Faktor 13,75), EBIT-Multiplikator und Substanzwert berechnen – Bewertungsspanne und Vergleich aller Verfahren.Conversion Rate RechnerConversion Rate, benoetigte Besucher und A/B-Test-Uplift berechnen – mit Umsatz je Besucher und Gesamtumsatz fuer Online-Marketing.Break-Even-Point RechnerBreak-Even-Point berechnen: Fixkosten, Verkaufspreis und variable Kosten eingeben — Gewinnschwelle in Stueck und Euro, Deckungsbeitrag und Deckungsbeitragsquote ablesen.FTE-RechnerFTE berechnen: Wochenstunden und Mitarbeiterzahl eingeben – Vollzeitäquivalent (Full Time Equivalent) und Auslastung sofort ermitteln.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Alle 3 Grafiken dieser Seite darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Rechenweg der Voranmeldung September 2026: 1.900 Euro Umsatzsteuer auf 19 Prozent, 140 Euro auf 7 Prozent, 900 Euro Vorsteuer, Zahllast 1.140 Euro und Frist Montag, 12.10.2026

    Rechenweg der Umsatzsteuer-Voranmeldung für September 2026

    760 × 360 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner-rechenweg.svg"
           alt="Rechenweg der Voranmeldung September 2026: 1.900 Euro Umsatzsteuer auf 19 Prozent, 140 Euro auf 7 Prozent, 900 Euro Vorsteuer, Zahllast 1.140 Euro und Frist Montag, 12.10.2026"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner">Rechenweg der Umsatzsteuer-Voranmeldung für September 2026 auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner
  • Skala der Vorjahressteuer: bis 2.000 Euro Quartal mit möglicher Befreiung, bis 9.000 Euro Quartal, über 9.000 Euro Kalendermonat; Beispiele 1.800, 9.000 und 9.001 Euro sowie Gründung

    Voranmeldungszeitraum nach der Umsatzsteuer des Vorjahres

    760 × 360 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner-zeitraum.svg"
           alt="Skala der Vorjahressteuer: bis 2.000 Euro Quartal mit möglicher Befreiung, bis 9.000 Euro Quartal, über 9.000 Euro Kalendermonat; Beispiele 1.800, 9.000 und 9.001 Euro sowie Gründung"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner">Voranmeldungszeitraum nach der Umsatzsteuer des Vorjahres auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner
  • Praxisfall Malerbetrieb Oktober 2026: Umsatzsteuer 4.180 Euro, Vorsteuer 2.110,50 Euro, Zahllast 2.069,50 Euro, Frist 10.11.2026, mit Dauerfristverlängerung 10.12.2026 und Sondervorauszahlung 2.181,82 Euro

    Praxisfall Malerbetrieb: Voranmeldung Oktober 2026 mit Bauleistung nach § 13b

    760 × 360 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner-praxis-malerbetrieb.svg"
           alt="Praxisfall Malerbetrieb Oktober 2026: Umsatzsteuer 4.180 Euro, Vorsteuer 2.110,50 Euro, Zahllast 2.069,50 Euro, Frist 10.11.2026, mit Dauerfristverlängerung 10.12.2026 und Sondervorauszahlung 2.181,82 Euro"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner">Praxisfall Malerbetrieb: Voranmeldung Oktober 2026 mit Bauleistung nach § 13b auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: UStG § 12, § 13b, § 15, § 16, § 18, § 19 und § 20, UStDV §§ 46 bis 48, AO § 108, § 152 und § 240 sowie amtlicher Vordruck USt 1 A 2026 (BMF-Schreiben vom 29.12.2025), Rechtsstand 2026

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Selbstständigkeit
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Umsatzsteuer-Voranmeldung-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Umsatzsteuer-Voranmeldung-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-voranmeldung-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.