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EBITDA und EBIT berechnen: Marge und Multiple aus der GuV

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Kurzantwort

Der EBITDA-Rechner ermittelt aus den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung das Ergebnis vor Steuern (EBT), vor Zinsen und Steuern (EBIT) und vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Du kannst von unten beim Jahresüberschuss starten oder von oben bei den Umsatzerlösen. Bei 60.000 Euro Jahresüberschuss, 30.000 Euro Ertragsteuern, 20.000 Euro Zinsaufwand und 50.000 Euro Abschreibungen ergeben sich EBT 90.000 Euro, EBIT 110.000 Euro und EBITDA 160.000 Euro; bei 1.000.000 Euro Umsatz sind das eine EBIT-Marge von 11,0 Prozent und eine EBITDA-Marge von 16,0 Prozent. Optional folgen EV/EBITDA und EV/EBIT. Die Definitionen sind gesetzlich nicht normiert; Grundlage ist die Gliederung der GuV nach § 275 Abs. 2 HGB.

EBITDA und EBIT berechnen: aus dem Jahresüberschuss von unten oder aus der GuV von oben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

EBITDA und EBIT berechnen: von der GuV zur Kennzahl

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Werte (englisch: Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization). Es zeigt, was ein Unternehmen im laufenden Geschäft verdient, bevor Finanzierung, Ertragsteuern und der Wertverzehr des Anlagevermögens abgezogen werden.

Aus 60.000 Euro Jahresüberschuss, 30.000 Euro Ertragsteuern, 20.000 Euro Zinsaufwand und 50.000 Euro Abschreibungen wird ein EBITDA von 160.000 Euro, bei 1.000.000 Euro Umsatz eine EBITDA-Marge von 16,0 Prozent.

Das EBIT ist dasselbe Ergebnis nach den Abschreibungen (hier 110.000 Euro, EBIT-Marge 11,0 Prozent), das EBT das Ergebnis vor Ertragsteuern (90.000 Euro).

Keine dieser Größen ist eine Zeile der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB; du leitest sie aus den Posten des Jahresabschlusses ab.

Der Rechner geht beide Wege, von unten ab dem Jahresüberschuss und von oben ab den Umsatzerlösen, und richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer, Gründer und Kaufinteressenten, die Kennzahlen für Bankgespräch, Bewertung oder Verkauf brauchen.

Nützlich ist das vor allem dann, wenn ein Kreditgeber nach dem EBITDA fragt, ein Käufer sein Angebot als Vielfaches des EBITDA nennt oder du zwei Geschäftsjahre vergleichen willst, deren Abschreibungen und Zinsen sich stark unterscheiden.

Eingaben

Jahresüberschuss oder GuV-Posten: welche Werte du brauchst

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Wähle zuerst den Rechenweg. Von unten brauchst du den Jahresüberschuss (bei Verlust mit Minus), die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag laut Gewinn- und Verlustrechnung (Körperschaft- oder Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag), den Zinsaufwand und die Abschreibungen; Zinserträge trägst du ein, wenn es welche gibt.

Grundsteuer oder Kfz-Steuer zählen nicht zu den Ertragsteuern, denn sie stecken schon im Jahresüberschuss und bleiben im EBIT als Betriebsaufwand.

Von oben trägst du Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen ein, jeweils als positiven Betrag.

Hast du Lager aufgebaut oder Anlagen selbst erstellt, kommt die Bestandsveränderung hinzu, ein Lagerabbau mit Minus. Der Umsatz liefert die Margen und ist von unten freiwillig. Den Unternehmenswert (EV) brauchst du nur für das Multiple.

Alle Beträge gelten für dasselbe Geschäftsjahr, netto ohne Umsatzsteuer. Die Zahlen findest du im Jahresabschluss, in der Summen- und Saldenliste deines Steuerberaters oder in der betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Rechne nicht mit Monatswerten gegen Jahreswerte, sonst stimmen Margen und Multiples nicht. Das Vorzeichen ergibt sich aus der Rechnung: Aufwände trägst du immer positiv ein, nur Jahresfehlbetrag, Steuerertrag und Lagerabbau mit Minus.

Berechnung

Von EBT über EBIT zum EBITDA: die Brücke Schritt für Schritt

Verstehe den Formelweg.

Brücke vom Jahresüberschuss 60.000 Euro über EBT 90.000 Euro und EBIT 110.000 Euro zum EBITDA von 160.000 Euro mit Ertragsteuern, Zinsaufwand und Abschreibungen Von unten läuft die Brücke in drei Schritten: EBT = Jahresüberschuss + Ertragsteuern, EBIT = EBT + Zinsaufwand − Zinserträge, EBITDA = EBIT + Abschreibungen. Im Standardfall sind das 60.000 + 30.000 = 90.000 Euro, dann 90.000 + 20.000 − 0 = 110.000 Euro und 110.000 + 50.000 = 160.000 Euro.

Von oben gilt: EBITDA = Umsatzerlöse + Bestandsveränderung + sonstige betriebliche Erträge − Material − Personal − sonstige betriebliche Aufwendungen. Mit 1.000.000 + 20.000 − 450.000 − 300.000 − 110.000 sind es ebenfalls 160.000 Euro.

Danach folgen EBIT = EBITDA − Abschreibungen und EBT = EBIT + Zinserträge − Zinsaufwand. Die Marge ist Kennzahl durch Umsatz mal 100, hier 160.000 / 1.000.000 = 16,0 Prozent.

Das Multiple EV/EBITDA teilt den Unternehmenswert durch das EBITDA: 800.000 / 160.000 = 5,0. Alle Beträge werden in ganzen Cent geführt, damit die Brücke aufgeht.

Sonstige Steuern wie Grundsteuer bleiben auf beiden Wegen im EBIT, weil sie schon im Jahresüberschuss abgezogen sind; von oben gehören sie deshalb zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Jede Stufe der Brücke hat eine eigene Aussage.

Das EBT zeigt, was vor der Steuer übrig bleibt und wie stark Zinsen das Ergebnis belasten: Im Standardfall sind es 20.000 Euro Finanzergebnis mit negativem Vorzeichen.

Das EBIT zeigt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit nach Abschreibungen, also nach dem Verschleiß von Maschinen, Fahrzeugen und Software.

Das EBITDA lässt auch diesen Verschleiß weg und fragt nur, was das laufende Geschäft vor Kapitaldienst und Investitionen hergibt. Die Differenz EBITDA minus EBIT ist deshalb immer genau die Summe der eingetragenen Abschreibungen.

EBITDA gleich J plus S plus ZA minus ZE plus A; Marge M gleich EBITDA durch U mal 100; Multiple V gleich EV durch EBITDA.
EBITDA = Jahresüberschuss plus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag plus Zinsaufwand minus Zinserträge plus Abschreibungen (Posten nach § 275 Abs. 2 HGB); EBITDA-Marge = EBITDA durch Umsatzerlöse mal 100; Multiple = Unternehmenswert durch EBITDA.

Nachschlagen

Brücke vom Jahresüberschuss zum EBITDA: Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Tabelle führt den Standardfall des Rechners Schritt für Schritt vom Jahresüberschuss über EBT und EBIT zum EBITDA. Die Postennummern verweisen auf § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren); die Beträge liefert dieselbe Funktion wie der Rechner.

Überleitung vom Jahresüberschuss auf EBT, EBIT und EBITDA mit Postennummer, Zu- oder Abschlag und Zwischensumme in Euro
Schritt (Posten nach § 275 Abs. 2 HGB)Zu- oder AbschlagZwischensumme
Jahresüberschuss (§ 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB)–60.000,00 €
plus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Nr. 14)+ 30.000,00 €–
= EBT (Ergebnis vor Steuern)–90.000,00 €
plus Zinsaufwand (Nr. 13)+ 20.000,00 €–
minus Zinserträge (Nr. 11)0,00 €–
= EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern)–110.000,00 €
plus Abschreibungen (Nr. 7 a)+ 50.000,00 €–
= EBITDA–160.000,00 €

Die sonstigen Steuern (Nr. 16) sind im Jahresüberschuss schon abgezogen und bleiben im EBIT. EBT, EBIT und EBITDA sind keine Posten des Handelsgesetzbuchs, sondern abgeleitete Kennzahlen.

Gleiches EBIT, andere Abschreibungen: so verändert sich das EBITDA

Die Tabelle hält Jahresüberschuss, Ertragsteuern, Zinsen und Umsatz des Standardfalls fest und ändert nur die Abschreibungen. EBT und EBIT bleiben gleich, das EBITDA und die Multiples verschieben sich; die Zahlen kommen aus derselben Funktion wie der Rechner.

EBT, EBIT, EBITDA, Margen und Multiples bei 0, 50.000, 100.000 und 150.000 Euro Abschreibungen bei 800.000 Euro Unternehmenswert und 1.000.000 Euro Umsatz
AbschreibungenEBTEBITEBITDAEBIT-MargeEBITDA-MargeEV/EBITDAEV/EBIT
0,00 €90.000,00 €110.000,00 €110.000,00 €11,0 %11,0 %7,37,3
50.000,00 €90.000,00 €110.000,00 €160.000,00 €11,0 %16,0 %5,07,3
100.000,00 €90.000,00 €110.000,00 €210.000,00 €11,0 %21,0 %3,87,3
150.000,00 €90.000,00 €110.000,00 €260.000,00 €11,0 %26,0 %3,17,3

Je höher die Abschreibungen, desto kleiner wirkt der Preis im Verhältnis zum EBITDA und desto größer der Abstand zum EV/EBIT. Welches Multiple für eine Branche üblich ist, hängt von Größe und Marktlage ab und ist hier nicht hinterlegt.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu EBITDA, EBIT und EBT

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Ist das EBITDA immer höher als das EBIT?

Fast immer, aber nicht zwingend. Das EBITDA ist das EBIT plus Abschreibungen, und Abschreibungen sind in der Regel positiv.

Im Standardfall stehen 160.000 Euro EBITDA gegen 110.000 Euro EBIT; die Differenz von 50.000 Euro sind genau die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Werte (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 a HGB).

Gleich hoch sind beide nur, wenn im Geschäftsjahr nichts abgeschrieben wird, etwa bei einem Dienstleister ohne Anlagen: Dann liegen EBITDA und EBIT bei 110.000 Euro und beide Margen bei 11,0 Prozent.

Je mehr Anlagevermögen ein Betrieb hat, desto weiter öffnet sich die Schere, bei 150.000 Euro Abschreibungen etwa auf 260.000 Euro EBITDA gegen 110.000 Euro EBIT. Ein negatives EBITDA zieht auch das EBIT ins Minus.

Vergleiche deshalb immer beide Kennzahlen und lies im Rechner nach, welcher Teil des Abstands aus den Abschreibungen stammt.

Als Gegenprobe genügt eine Zeile: EBITDA minus EBIT muss genau die eingetragenen Abschreibungen ergeben, sonst stimmt etwas in der Eingabe nicht.

Wie berechne ich EBITDA aus dem Jahresüberschuss?

Du gehst die Gewinn- und Verlustrechnung von unten nach oben zurück. Zum Jahresüberschuss (§ 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB) addierst du die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Nr. 14) und erhältst das EBT.

Dazu kommen der Zinsaufwand (Nr. 13), abzüglich der Zinserträge (Nr. 11); das Ergebnis ist das EBIT. Zuletzt addierst du die Abschreibungen auf Anlagevermögen (Nr. 7 a) und hast das EBITDA.

Mit 60.000 Euro Jahresüberschuss, 30.000 Euro Ertragsteuern, 20.000 Euro Zinsaufwand, keinen Zinserträgen und 50.000 Euro Abschreibungen sind das 90.000 Euro EBT, 110.000 Euro EBIT und 160.000 Euro EBITDA.

Wichtig: Die sonstigen Steuern (Nr. 16) sind im Jahresüberschuss schon abgezogen und werden nicht zurückgerechnet. Bei einem Jahresfehlbetrag trägst du den Verlust mit Minus ein; die Rechnung bleibt dieselbe.

Zur Gegenprobe rechnest du von oben aus den Einzelposten nach; stimmen beide Wege überein, sind alle Posten vollständig und keine Position wurde doppelt oder gar nicht berücksichtigt.

Welche Steuern rechne ich beim EBIT zurück?

Nur die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, also Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und latente Steuern, wie sie in § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB stehen.

Die sonstigen Steuern (Nr. 16), etwa Grundsteuer oder Kfz-Steuer, gehören zum Betriebsaufwand und bleiben im EBIT.

Wer 8.000 Euro Grundsteuer fälschlich als Ertragsteuer einträgt, erhält statt 110.000 Euro ein EBIT von 118.000 Euro und statt 160.000 Euro ein EBITDA von 168.000 Euro.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften taucht die Einkommensteuer des Inhabers nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung auf, die Gewerbesteuer dagegen schon.

Schau im Zweifel in den Steuerposten des Anhangs oder in die Summen- und Saldenliste und trage nur den Betrag aus Nr. 14 ein. Ein Steuerertrag, etwa aus latenten Steuern, wird mit Minus eingetragen und senkt dann das EBT.

Die Frage entscheidet auch über die Vergleichbarkeit: Wer Grundsteuer zurückrechnet, bewertet sein Unternehmen höher als ein Wettbewerber, der sie im EBIT lässt.

EBITDA-Marge berechnen: Was ist eine gute Marge?

Die Marge ist die Kennzahl geteilt durch die Umsatzerlöse mal 100. Bei 1.000.000 Euro Umsatz sind 160.000 Euro EBITDA eine EBITDA-Marge von 16,0 Prozent und 110.000 Euro EBIT eine EBIT-Marge von 11,0 Prozent.

Ohne Umsatz gibt es keine Marge, der Rechner lässt sie dann weg. Eine allgemeingültige Schwelle für eine gute Marge gibt es nicht, weil sie von Branche, Größe und Kapitalbedarf abhängt; der Rechner nennt deshalb keinen Richtwert.

Verlässlicher ist der Vergleich mit dem eigenen Vorjahr oder mit Betrieben derselben Branche, deren Kennzahlen gleich abgegrenzt sind.

Achte auf die Abschreibungen: Bei gleichem EBIT von 110.000 Euro zeigt ein Betrieb mit 150.000 Euro Abschreibungen eine EBITDA-Marge von 26,0 Prozent, während die EBIT-Marge mit 11,0 Prozent unverändert bleibt.

Wer nur auf die EBITDA-Marge schaut, überschätzt anlagenintensive Betriebe. Für Gespräche mit der Bank gilt: Nenne immer dazu, ob du EBITDA oder EBIT meinst, denn die beiden Margen unterscheiden sich im Beispiel um fünf Prozentpunkte.

Ist EBITDA dasselbe wie der Cashflow?

Nein, und das ist der häufigste Denkfehler bei dieser Kennzahl. Das EBITDA ist ein Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung, kein Geldfluss.

Von 160.000 Euro EBITDA gehen im Standardfall noch 20.000 Euro Zinsen und 30.000 Euro Ertragsteuern ab, zusammen 50.000 Euro, bevor ein Euro in neue Maschinen oder Fahrzeuge fließt.

Dazu kommen Veränderungen bei Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten: Ein Umsatz auf Rechnung steht schon im EBITDA, das Geld kommt aber erst mit dem Zahlungseingang.

Das Verhältnis beider Größen liest du am besten über mehrere Jahre: Wächst das EBITDA, aber nicht das Geld auf dem Konto, lohnt der Blick auf Investitionen und Zahlungsziele.

Ein Unternehmen mit hohem EBITDA kann deshalb knapp bei Kasse sein, wenn es viel investiert oder Kunden spät zahlen. Für die Frage, ob das Geld reicht, brauchst du eine Liquiditätsplanung oder eine Kapitalflussrechnung.

Das EBITDA beantwortet eine andere Frage, nämlich wie ertragreich das laufende Geschäft vor Finanzierung, Steuern und Abschreibungen arbeitet.

Was sagt EV/EBITDA beim Firmenverkauf aus?

Das Multiple setzt den Unternehmenswert (Enterprise Value) ins Verhältnis zum EBITDA. Bei 800.000 Euro Unternehmenswert und 160.000 Euro EBITDA ist es das 5,0-Fache, bezogen auf das EBIT von 110.000 Euro das 7,3-Fache.

Der Wert zeigt, wie viele Jahresergebnisse ein Käufer im Preis bezahlt.

Der Unternehmenswert umfasst den Kaufpreis für das gesamte Unternehmen einschließlich der Finanzschulden, abzüglich der flüssigen Mittel; er ist nicht der Preis allein für die Anteile.

Der Rechner nennt keine üblichen Multiples einer Branche, weil sie von Größe, Zeitpunkt und Marktlage abhängen. Ist das EBITDA oder das EBIT gleich 0 oder negativ, bleibt das jeweilige Multiple ausgeblendet.

Frage bei einem Angebot immer, auf welches Ergebnis es sich stützt und ob Sondereffekte bereinigt wurden, denn der Rechner bereinigt nichts und rechnet nur mit den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung.

Als Tabelle zeigt der Rechner die Brücke vom Jahresüberschuss zum EBITDA, sodass du dem Käufer jede Stufe offenlegen kannst.

Warum weichen die beiden Rechenwege voneinander ab?

Bei konsistenten Zahlen führen beide Wege zum selben EBITDA, im Standardfall zu 160.000 Euro. Weichen sie ab, liegt es meist an einer von fünf Ursachen.

Erstens: Sonstige Steuern fehlen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, dann ist das EBITDA von oben zu hoch.

Zweitens: Die Abschreibungen stehen schon in den sonstigen Aufwendungen, dann werden sie doppelt abgezogen; aus 110.000 Euro Aufwendungen werden 160.000 Euro, das EBITDA fällt auf 110.000 Euro.

Drittens: Die Bestandsveränderung fehlt, bei einem Lagerabbau von 30.000 Euro wären es 130.000 statt 160.000 Euro.

Viertens: Beteiligungserträge oder Abschreibungen auf Finanzanlagen (Nr. 9, 10 und 12) stecken im Jahresüberschuss, aber nicht in der Rechnung von oben.

Fünftens: Das Unternehmen nutzt das Umsatzkostenverfahren, bei dem von oben keine Rechnung möglich ist.

Gleiche die Posten mit der Gewinn- und Verlustrechnung ab; die Hinweiszeile im Ergebnis zeigt den Rechenweg Schritt für Schritt, sodass sich der abweichende Posten schnell findet.

Ist EBITDA im HGB oder bei der ESMA geregelt?

Nein, die Kennzahl ist gesetzlich nicht definiert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in § 275 Abs. 2 HGB kennt 17 Posten vom Umsatz bis zum Jahresüberschuss, aber keine Zeile EBT, EBIT oder EBITDA.

Es sind alternative Leistungskennzahlen, die ein Unternehmen aus dem Abschluss ableitet. Die ESMA nennt in ihren Leitlinien (ESMA/2015/1415, Tz.

17 und 18) das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen als Beispiel und verlangt von Emittenten, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden, eine Überleitung auf die nächstliegende Position des Abschlusses (Tz. 26).

Für eine kleine GmbH besteht keine Pflicht, Banken und Käufer fragen die Zahl aber häufig ab. Dokumentiere deshalb die Abgrenzung.

Kleinstkapitalgesellschaften dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung mit nur einer Steuerzeile aufstellen; dann trennst du die Ertragsteuern aus der Buchhaltung heraus.

Im Zweifel gilt: Wer die Zahl nach außen nennt, legt offen, welche Posten er hinein- und herausgerechnet hat.

Hinweise

EBITDA, EBIT und Multiple einordnen: Wie viel macht die Abschreibung aus?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies EBITDA und EBIT nebeneinander, nicht das EBITDA allein. Die Differenz sind die Abschreibungen, im Standardfall 50.000 Euro von 160.000 Euro EBITDA.

Bei gleichem EBIT von 110.000 Euro zeigt ein Betrieb ohne Abschreibungen ein EBITDA von 110.000 Euro, einer mit 150.000 Euro Abschreibungen 260.000 Euro; das EBITDA macht beide im laufenden Geschäft vergleichbar, das EBIT zeigt, ob der Wertverzehr der Anlagen verdient wird. Gleiches EBIT von 110.000 Euro, andere Abschreibungen: EBITDA 110.000, 160.000, 210.000 und 260.000 Euro bei 0, 50.000, 100.000 und 150.000 Euro Abschreibungen Ist das EBITDA positiv, das EBIT aber negativ, reicht das operative Ergebnis nicht für den Ersatz der Anlagen: Bei einem Jahresfehlbetrag von 80.000 Euro, 30.000 Euro Zinsen und 60.000 Euro Abschreibungen bleibt ein EBITDA von 10.000 Euro, das EBIT liegt bei −50.000 Euro.

Das Multiple EV/EBITDA setzt einen Preis ins Verhältnis zum Ergebnis: 800.000 Euro sind das 5,0-Fache des EBITDA und das 7,3-Fache des EBIT.

Welches Multiple in deiner Branche üblich ist, nennt der Rechner bewusst nicht; vergleiche nur EBITDA mit EBITDA gleicher Abgrenzung. Die nächsten Schritte hängen vom Anlass ab.

Für ein Bankgespräch legst du die Brücke offen und nennst EBITDA und EBIT nebeneinander, damit der Kreditgeber die Abschreibungen sieht.

Für einen Verkauf prüfst du mit dem Berater, welche Sondereffekte das Ergebnis des Jahres verzerren, etwa Einmalerträge oder ungewöhnliche Reparaturen; der Rechner bereinigt sie nicht.

Für die laufende Steuerung rechnest du mehrere Jahre nach demselben Schema und beobachtest, ob EBITDA-Marge und EBIT-Marge gemeinsam steigen oder sich auseinanderbewegen.

Anwendung

Beispiel Fensterbau: Kaufangebot gegen EBITDA und EBIT prüfen

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Fensterbau: Umsatz 3.200.000 Euro, EBITDA 450.000 Euro, EBIT 260.000 Euro, EBT 210.000 Euro, Angebot 2.700.000 Euro entspricht 6,0-fachem EBITDA und 10,4-fachem EBIT Die Fensterbau Kowalski GmbH soll verkauft werden, ein Interessent bietet einen Unternehmenswert von 2.700.000 Euro.

Die Gewinn- und Verlustrechnung nennt Umsatzerlöse von 3.200.000 Euro, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen von 80.000 Euro, sonstige Erträge von 40.000 Euro, Material von 1.150.000 Euro, Personal von 1.300.000 Euro, sonstige Aufwendungen von 420.000 Euro, Abschreibungen von 190.000 Euro, Zinsaufwand von 55.000 Euro und Zinserträge von 5.000 Euro.

Von oben ergibt der Rechner ein EBITDA von 450.000 Euro (14,1 Prozent), ein EBIT von 260.000 Euro (8,1 Prozent) und ein EBT von 210.000 Euro. Das Angebot ist das 6,0-Fache des EBITDA und das 10,4-Fache des EBIT.

Zur Kontrolle liefert der Weg von unten mit 147.000 Euro Jahresüberschuss und 63.000 Euro Ertragsteuern dieselben Zahlen.

Entscheidung: Der Inhaber verhandelt über beide Multiples, denn die Abschreibungen von 190.000 Euro machen mehr als zwei Fünftel des EBITDA aus.

Würde der Käufer allein das 6,0-Fache des EBITDA nennen, klänge der Preis günstiger, als ihn das 10,4-Fache des EBIT erscheinen lässt.

Der Inhaber bittet deshalb um eine Begründung, auf welche Kennzahl sich das Angebot stützt, und lässt seinen Steuerberater prüfen, ob die Abschreibungen die tatsächliche Erneuerung der Maschinen abbilden.

Am Ende steht keine Zusage, sondern eine Verhandlungsgrundlage: Das Angebot liegt im Verhältnis zum EBITDA bei 6,0 und im Verhältnis zum EBIT bei 10,4, und der Inhaber weiß jetzt, welche Zahl er dem Käufer entgegenhält und welche Fragen er ihm stellt.

Fallstricke

EBITDA berechnen: typische Fehler bei Steuern und Abschreibungen

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: EBITDA als Cashflow lesen. Von 160.000 Euro EBITDA gehen noch 20.000 Euro Zinsen und 30.000 Euro Ertragsteuern ab, bevor ein Euro in neue Maschinen fließt; Investitionen und Zahlungsziele fehlen in der Kennzahl ganz.

Fehler 2: Alle Steuern zurückrechnen. Nur die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören in die Brücke. Wer 8.000 Euro Grundsteuer zusätzlich zurückrechnet, kommt statt auf 110.000 auf 118.000 Euro EBIT und auf 168.000 statt 160.000 Euro EBITDA.

Fehler 3: Abschreibungen von oben doppelt abziehen. Stehen die 50.000 Euro schon in den sonstigen Aufwendungen (160.000 statt 110.000 Euro), sinkt das EBITDA auf 110.000 Euro, denn die Abschreibungen werden danach noch einmal für das EBIT abgezogen.

Fehler 4: Das Umsatzkostenverfahren von oben rechnen. Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten enthalten Abschreibungen; dann gelingt nur der Weg von unten, und die Abschreibungen stehen im Anlagenspiegel oder im Anhang.

Fehler 5: Den Unternehmenswert mit dem Preis der Anteile verwechseln.

Das Multiple setzt den Wert des gesamten Betriebs an, also einschließlich der Finanzschulden und abzüglich der flüssigen Mittel; wer nur den Kaufpreis für die Anteile einträgt, rechnet ein zu kleines Vielfaches aus.

Dazu kommt, dass ein Multiple ohne gleiche Abgrenzung des EBITDA nichts aussagt.

Nächster Schritt

EBITDA auf einen Blick: Brücke prüfen, Kennzahl richtig lesen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der EBITDA-Rechner führt den Jahresüberschuss in drei Schritten über EBT und EBIT zum EBITDA oder rechnet von den Umsatzerlösen abwärts, und zeigt EBITDA-Marge, EBIT-Marge sowie auf Wunsch EV/EBITDA.

Entscheidend sind drei Dinge: nur Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zurückrechnen, Abschreibungen nicht doppelt führen und EBITDA nie mit Cashflow verwechseln. Wie sich der Unternehmenswert aus dem EBIT ergibt, rechnest du im Firmenwert-Rechner.

Die Abschreibungen selbst ermittelst du im AfA-Rechner, die Gewerbesteuer im Gewerbesteuer-Rechner und den Gewinn aus Umsatz und Kosten im Gewinn-Rechner. Kennzahlen mit unterschiedlicher Abgrenzung vergleichst du nie direkt, auch nicht mit dem Ergebnis eines Wettbewerbers.

Notiere zu jeder Zahl, welche Posten du eingerechnet hast, damit du sie in einem Jahr, gegenüber der Bank oder bei einem Verkauf nachvollziehbar erklären kannst.

Vertiefung

Rechenbeispiele: von unten, von oben, Verlust und hohe Abschreibungen

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · EBITDA 160.000 € (16,0 %) | EBIT 110.000 € (11,0 %) | EBT 90.000 € | EV/EBITDA 5,0 | EV/EBIT 7,3

Derselbe Betrieb von oben gerechnet

Rechenweg
Von oben (aus Umsatz und Aufwänden der GuV)
Umsatzerlöse
1.000.000 €
Sonstige betriebliche Erträge
20.000 €
Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen
0 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · EBT 360.000 € | EBIT 390.000 € (7,8 %) | EBITDA 690.000 € (13,8 %) | EV/EBITDA 5,1 | EV/EBIT 9,0

Maschinenbau mit hohen Abschreibungen

Rechenweg
Von unten (aus dem Jahresüberschuss)
Jahresüberschuss (negativ: Jahresfehlbetrag)
250.000 €
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
110.000 €
Umsatzerlöse
5.000.000 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · EBITDA 300.000 € (15,0 %) | EBIT 240.000 € (12,0 %) | EBT 240.000 € | EV/EBITDA 5,0 | EV/EBIT 6,3

Softwarefirma mit kaum Abschreibungen

Rechenweg
Von oben (aus Umsatz und Aufwänden der GuV)
Umsatzerlöse
2.000.000 €
Sonstige betriebliche Erträge
0 €
Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen
0 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · EBT −80.000 € | EBIT −50.000 € (−10,0 %) | EBITDA 10.000 € (2,0 %) | keine Multiples

Jahresfehlbetrag, aber positives EBITDA

Rechenweg
Von unten (aus dem Jahresüberschuss)
Jahresüberschuss (negativ: Jahresfehlbetrag)
-80.000 €
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
0 €
Umsatzerlöse
500.000 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · EBITDA 130.000 € (13,0 %) | EBIT 80.000 € (8,0 %) | EBT 60.000 € | EV/EBITDA 6,2 | EV/EBIT 10,0

Lagerabbau von 30.000 Euro mindert das EBITDA

Rechenweg
Von oben (aus Umsatz und Aufwänden der GuV)
Umsatzerlöse
1.000.000 €
Sonstige betriebliche Erträge
20.000 €
Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen
-30.000 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · EBITDA 450.000 € (14,1 %) | EBIT 260.000 € (8,1 %) | EBT 210.000 € | EV/EBITDA 6,0 | EV/EBIT 10,4

Fensterbau GmbH mit Kaufangebot

Rechenweg
Von oben (aus Umsatz und Aufwänden der GuV)
Umsatzerlöse
3.200.000 €
Sonstige betriebliche Erträge
40.000 €
Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen
80.000 €

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Rohgewinn-RechnerRohgewinn, Rohgewinnmarge und Aufschlag aus Umsatzerloes und Wareneinsatz berechnen – fuer Handelsbetriebe, Freelancer und Selbststaendige.ROI-RechnerReturn on Investment 2026 berechnen: ROI gesamt und pro Jahr, Nettogewinn, Amortisationsdauer und Vergleichstabelle fuer Investitionsentscheidungen ermitteln.Eigenkapitalrendite-Rechner: Rentabilität mit FremdkapitalEigenkapitalrendite und Eigenkapitalrentabilität einer Immobilie berechnen und den Leverage-Effekt von Fremdkapital für mehrere Finanzierungsquoten prüfen.Vollkosten-RechnerVollkostenrechnung per Zuschlagskalkulation: aus Material- und Fertigungseinzelkosten mit Gemeinkostenzuschlägen Herstellkosten, Selbstkosten und Angebotspreis berechnen, summarisch oder per Divisionskalkulation, dazu Gemeinkostenanteil und Deckungsbeitrag als Teilkostensicht.Einnahme-Überschuss-RechnerEÜR online berechnen: Betriebseinnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG erfassen, Gewinn oder Verlust mit USt-Trennung und Privatanteil ermitteln.Skonto-RechnerSkonto berechnen: aus Rechnungsbetrag, Skontosatz, Skontofrist und Zahlungsziel den Skontobetrag, Zahlbetrag und effektiven Jahreszins ermitteln.Meldebestand-RechnerMeldebestand berechnen: Aus Tagesverbrauch, Lieferzeit und Sicherheitsbestand den Bestellpunkt ermitteln, ab dem eine neue Bestellung ausgelöst werden muss.Preiselastizität-RechnerPreiselastizität der Nachfrage berechnen: Preis- und Mengenänderung eingeben, Elastizität und Umsatzeffekt ablesen – für Pricing-Entscheidungen in Handel und Selbstständigkeit.Stundenverrechnungssatz-RechnerStundenverrechnungssatz berechnen: Jahresziel, Betriebskosten, Steuerquote und Ausfallzeit eingeben – kostendeckenden Stundensatz und Tagessatz für Selbstständige sofort ermitteln.Zahlungsziel-RechnerZahlungsziel 2026 berechnen: Faelligkeitsdatum, Skontofrist und Verzugsbeginn nach Par. 193 und Par. 286 III BGB unter Beruecksichtigung von Feiertagen ermitteln.TKP-RechnerTKP (CPM) berechnen: Tausend-Kontakt-Preis, Werbekosten oder benoetigte Impressionen ermitteln – mit CPC-, CTR-Ableitung und Vergleichstabelle.Conversion Rate RechnerConversion Rate, benoetigte Besucher und A/B-Test-Uplift berechnen – mit Umsatz je Besucher und Gesamtumsatz fuer Online-Marketing.FTE-RechnerFTE berechnen: Wochenstunden und Mitarbeiterzahl eingeben – Vollzeitäquivalent (Full Time Equivalent) und Auslastung sofort ermitteln.Umsatz-pro-Mitarbeiter-RechnerUmsatz pro Mitarbeiter berechnen: je Kopf und je Vollzeitäquivalent mit Teilzeit und Minijob, Personalkostenquote, Rohertrag je FTE und Vergleich mit dem Umsatz je tätige Person der Wirtschaftsabschnitte (Destatis).KSK-BeitragsrechnerKünstlersozialkasse-Beitrag berechnen: Monatsbeitrag für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Jahreseinkommen sowie die Künstlersozialabgabe für Auftraggeber mit Bagatellgrenze.

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  • Brücke vom Jahresüberschuss zum EBITDA: 60.000 Euro, plus 30.000 Euro Ertragsteuern gleich EBT 90.000 Euro, plus 20.000 Euro Zinsaufwand gleich EBIT 110.000 Euro, plus 50.000 Euro Abschreibungen gleich EBITDA 160.000 Euro

    Brücke vom Jahresüberschuss zum EBITDA

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           alt="Brücke vom Jahresüberschuss zum EBITDA: 60.000 Euro, plus 30.000 Euro Ertragsteuern gleich EBT 90.000 Euro, plus 20.000 Euro Zinsaufwand gleich EBIT 110.000 Euro, plus 50.000 Euro Abschreibungen gleich EBITDA 160.000 Euro"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/ebitda-rechner">Brücke vom Jahresüberschuss zum EBITDA auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/ebitda-rechner
  • Gleiches EBIT von 110.000 Euro, andere Abschreibungen: EBITDA 110.000, 160.000, 210.000 und 260.000 Euro bei 0, 50.000, 100.000 und 150.000 Euro Abschreibungen

    Gleiches EBIT, andere Abschreibungen: EBITDA im Vergleich

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           alt="Gleiches EBIT von 110.000 Euro, andere Abschreibungen: EBITDA 110.000, 160.000, 210.000 und 260.000 Euro bei 0, 50.000, 100.000 und 150.000 Euro Abschreibungen"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/ebitda-rechner">Gleiches EBIT, andere Abschreibungen: EBITDA im Vergleich auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/ebitda-rechner
  • Praxisfall Fensterbau: Umsatz 3.200.000 Euro, EBITDA 450.000 Euro, EBIT 260.000 Euro, EBT 210.000 Euro, Angebot 2.700.000 Euro entspricht 6,0-fachem EBITDA und 10,4-fachem EBIT

    Praxisfall Fensterbau: Kaufangebot gegen EBITDA und EBIT

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           alt="Praxisfall Fensterbau: Umsatz 3.200.000 Euro, EBITDA 450.000 Euro, EBIT 260.000 Euro, EBT 210.000 Euro, Angebot 2.700.000 Euro entspricht 6,0-fachem EBITDA und 10,4-fachem EBIT"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/ebitda-rechner">Praxisfall Fensterbau: Kaufangebot gegen EBITDA und EBIT auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) und ESMA-Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen (ESMA/2015/1415), Stand 2026; EBT, EBIT und EBITDA sind gesetzlich nicht definiert

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Selbstständigkeit
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). EBITDA-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/ebitda-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. EBITDA-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/ebitda-rechner

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