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Einnahme-Überschuss-Rechner: EÜR online berechnen

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Kurzantwort

Einnahme-Überschuss-Rechner: Betriebseinnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG erfassen, Gewinn oder Verlust mit Ausgabenquote und GewSt-Hinweis sofort ablesen. Kein Ersatz für die amtliche Anlage EÜR oder eine Steuerberatung.

EÜR online berechnen: Einnahmen und 6 Ausgabenblöcke eingeben — Gewinn

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Einnahme-Überschuss-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Form der Gewinnermittlung im deutschen Steuerrecht: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den steuerlichen Gewinn oder Verlust.

Freiberufler nach § 18 EStG dürfen sie unbeschränkt nutzen, Gewerbetreibende bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn.

Es gilt das Zufluss- und Abflussprinzip — Einnahmen zählen im Jahr des tatsächlichen Geldzugangs, Ausgaben im Jahr der Zahlung. Dieser Rechner berechnet den EÜR-Gewinn sofort aus sechs Ausgabenblöcken mit USt-Trennung und optionalem Privatanteil.

Im Unterschied zur doppelten Buchführung erfasst die EÜR nur tatsächliche Geldbewegungen. Dadurch entfallen Inventur, Anlagenverzeichnis und Abgrenzungsposten, was den Verwaltungsaufwand für Einzelunternehmer und kleine Betriebe erheblich senkt.

Der Rechner bildet genau diese Gegenüberstellung ab: sechs Ausgabenblöcke werden von den Nettoeinnahmen abgezogen, die Umsatzsteuer wird als durchlaufender Posten getrennt ausgewiesen, und ein optionaler Privatanteil reduziert die ansetzbaren Ausgaben.

Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 gelten nach § 141 AO erhöhte Buchführungspflichtgrenzen: Gewerbetreibende dürfen die EÜR nutzen, solange ihr Jahresumsatz unter 800.000 Euro und ihr Jahresgewinn unter 80.000 Euro bleiben.

Zuvor lagen die Grenzen bei 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn. Freiberufler unterliegen keiner Buchführungspflicht und dürfen die EÜR unabhängig von Umsatz und Gewinn verwenden.

Das Ergebnis eignet sich für eine erste Einschätzung, ob das Geschäftsjahr mit Gewinn oder Verlust abschließt, und ob der Gewinn über dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro liegt.

Die amtliche Anlage EÜR bei ELSTER, die dem Finanzamt eingereicht wird, enthält deutlich mehr Positionen; der Rechner vereinfacht bewusst auf die sechs wichtigsten Kostenblöcke, damit die Kernlogik sichtbar bleibt. Zufluss-Abfluss-Prinzip: Betriebseinnahmen 60.000 EUR netto minus Betriebsausgaben 20.000 EUR ergibt 40.000 EUR Gewinn

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die Betriebseinnahmen netto in Euro ein und wählst den Umsatzsteuersatz: 19 Prozent (Regelsteuersatz), 7 Prozent (ermäßigt, etwa für Autoren, Künstler oder bestimmte Lebensmittel) oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wenn du keine Umsatzsteuer ausweist. Bei Kleinunternehmerregelung beträgt die Umsatzsteuer null und der Bruttobetrag entspricht dem Nettobetrag.

Die Betriebsausgaben werden in sechs Blöcken erfasst: Waren und Material, Personalkosten, Raumkosten (Miete und Nebenkosten), Kfz-Kosten, AfA als vereinfachter Jahresbetrag sowie sonstige Betriebsausgaben.

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) wird hier als Gesamtbetrag eingetragen, nicht nach einzelnen Wirtschaftsgütern aufgeschlüsselt. Gib den Jahresbetrag ein, den du in der steuerlichen Gewinnermittlung als AfA geltend machst.

Der optionale Privatanteil in Prozent reduziert die gesamten Betriebsausgaben um den Anteil, der auf die private Nutzung entfällt. Das betrifft typischerweise Kfz-Kosten, Telekommunikation oder Arbeitszimmer.

Beispiel: Bei 20.000 Euro Gesamtausgaben und 20 Prozent Privatanteil werden nur 16.000 Euro als Betriebsausgaben angesetzt. Achte darauf, alle Beträge netto einzugeben, da die Umsatzsteuer separat berechnet wird.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt vier nachvollziehbaren Schritten. Erstens die Umsatzsteuer: Betriebseinnahmen netto mal Umsatzsteuersatz geteilt durch 100.

Bei 60.000 Euro netto und 19 Prozent ergibt sich eine vereinnahmte Umsatzsteuer von 11.400 Euro und ein Bruttobetrag von 71.400 Euro. Kleinunternehmer: Umsatzsteuer gleich null, brutto gleich netto.

Zweitens die Gesamtausgaben vor Privatanteil: Die sechs Ausgabenblöcke werden addiert.

Bei den Voreinstellungen (Waren 5.000 Euro, Personal 0 Euro, Raum 6.000 Euro, Kfz 3.000 Euro, AfA 2.000 Euro, Sonstige 4.000 Euro) ergibt sich eine Summe von 20.000 Euro.

Drittens der Privatanteil-Abzug: Gesamtausgaben mal Privatanteil geteilt durch 100. Bei 0 Prozent Privatanteil bleibt die Summe bei 20.000 Euro. Viertens der Gewinn: Betriebseinnahmen netto minus Betriebsausgaben.

60.000 Euro minus 20.000 Euro ergibt einen Gewinn von 40.000 Euro. Die Ausgabenquote beträgt 20.000 geteilt durch 60.000 mal 100, also 33,3 Prozent. Die Formel in Kurzform: Gewinn = Einnahmen netto minus Betriebsausgaben.

Die Umsatzsteuer fließt bewusst nicht in die Gewinnermittlung ein, weil sie für Regelbesteuerte ein durchlaufender Posten ist: Die vereinnahmte Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt und die gezahlte Vorsteuer erstattet.

Der Gewinn von 40.000 Euro liegt über dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 GewStG; ein Gewerbetreibender müsste ab diesem Betrag Gewerbesteuer prüfen. Ausgabenblöcke der EÜR: Raumkosten 6.000 EUR, Waren 5.000 EUR, Sonstige 4.000 EUR, Kfz 3.000 EUR, AfA 2.000 EUR, Personal 0 EUR

EÜR-Formel: Gewinn gleich Betriebseinnahmen netto minus Betriebsausgaben gesamt; Betriebsausgaben gleich Summe der sechs Blöcke mal (1 minus Privatanteil).
EÜR-Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Grundlage des Einnahme-Überschuss-Rechners.

Nachschlagen

EÜR-Szenarien im Überblick: Gewinn nach Berufsgruppe und Umsatzstufe

Die folgenden Szenarien zeigen, wie unterschiedliche Einnahmen- und Ausgabenstrukturen den Gewinn nach der Einnahmenüberschussrechnung beeinflussen. Alle Werte sind mit dem Rechner berechnet und auf volle Euro gerundet.

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für typische Selbstständigen-Szenarien (Orientierungswerte)
SzenarioEinnahmen nettoUSt-SatzBetriebsausgabenPrivatanteilGewinn / VerlustAusgabenquoteGewSt-Hinweis
Freiberufler IT-Berater60.000 €19 %15.300 €10 %44.700 €25,5 %Über Freibetrag — GewSt prüfen
Freiberufler Übersetzer30.000 €19 %7.700 €0 %22.300 €25,7 %Unter Freibetrag
Gewerbetreibender mit Angestelltem120.000 €19 %91.000 €0 %29.000 €75,8 %Über Freibetrag — GewSt prüfen
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)20.000 €0 %5.120 €20 %14.880 €25,6 %Unter Freibetrag
Nebenberuflich Selbstständig12.000 €0 %1.820 €30 %10.180 €15,2 %Unter Freibetrag
Handwerker Solo80.000 €19 %36.670 €5 %43.330 €45,8 %Über Freibetrag — GewSt prüfen

Alle Werte mit dem EÜR-Rechner berechnet (§ 4 Abs. 3 EStG). Die Ausgaben setzen sich aus sechs Blöcken zusammen (Waren/Material, Personal, Raumkosten, Kfz, AfA, Sonstige); der Privatanteil mindert die abzugsfähigen Betriebsausgaben. Gewerbesteuerpflicht entsteht bei Gewerbetreibenden ab 24.500 € Gewinn (§ 11 GewStG); Freiberufler sind generell befreit. Stand: 2024.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Einnahme-Überschuss-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachste Form der steuerlichen Gewinnermittlung in Deutschland, geregelt in § 4 Abs. 3 EStG.

Du stellst alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber; der Unterschiedsbetrag ist dein Gewinn oder Verlust.

Anders als bei der Bilanzierung nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG musst du weder Forderungen noch Verbindlichkeiten erfassen, kein Anlagevermögen bilanzieren und keine Inventur durchführen.

Die EÜR folgt dem Zufluss- und Abflussprinzip: Einnahmen zählen im Jahr des tatsächlichen Geldzugangs, Ausgaben im Jahr der Zahlung.

Nutzen dürfen sie Freiberufler nach § 18 EStG ohne Einschränkung sowie Gewerbetreibende, solange ihr Umsatz unter 800.000 Euro und ihr Gewinn unter 80.000 Euro liegen.

Wird eine dieser Grenzen überschritten, fordert das Finanzamt den Wechsel zur doppelten Buchführung. Der Rechner bildet die Kernlogik der EÜR ab und zeigt den Gewinn, die Ausgabenquote und einen Gewerbesteuer-Hinweis.

Für die Steuererklärung reichst du die amtliche Anlage EÜR ein, die deutlich mehr Positionen umfasst als dieser vereinfachte Rechner.

Wer darf die EÜR verwenden und wer muss bilanzieren?

Freiberufler gemäß § 18 EStG dürfen die EÜR unabhängig von Umsatz oder Gewinnhöhe nutzen; Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Übersetzer und andere freie Berufe sind nie zur Bilanzierung verpflichtet, solange sie keine Handelsgesellschaft betreiben.

Gewerbetreibende dürfen die EÜR verwenden, wenn ihr Jahresumsatz unter 800.000 Euro und ihr Jahresgewinn unter 80.000 Euro liegen (§ 141 AO, seit Wachstumschancengesetz 2024).

Werden diese Grenzen überschritten, fordert das Finanzamt den Übergang zur doppelten Buchführung mit Bilanz und GuV. Land- und Forstwirte haben eigene Buchführungspflichtgrenzen.

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind stets bilanzierungspflichtig, eine EÜR kommt für sie nicht in Frage. Auch Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) sind als Kaufleute zur Bilanzierung verpflichtet.

Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer nutzen die EÜR am häufigsten, weil sie den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

Der Rechner prüft die Bilanzierungsgrenzen nicht automatisch, sondern setzt voraus, dass du die Voraussetzungen selbst einschätzt.

Was bedeutet das Zufluss-/Abflussprinzip in der EÜR?

Das Zufluss- und Abflussprinzip ist das zentrale Merkmal der EÜR und in § 11 EStG geregelt.

Einnahmen werden in dem Kalenderjahr erfasst, in dem das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht oder du es bar erhältst, nicht wenn du die Rechnung stellst.

Umgekehrt zählen Ausgaben in dem Jahr, in dem du sie tatsächlich bezahlst, nicht wenn die Rechnung eingeht. Stellst du im Dezember eine Rechnung über 5.000 Euro und erhältst das Geld erst im Januar, gehört diese Einnahme ins Folgejahr.

Kaufst du im November Software für 1.200 Euro und bezahlst per Sofortüberweisung, zählt die Ausgabe noch im laufenden Jahr.

Dieses Prinzip unterscheidet die EÜR grundlegend von der Bilanzierung, bei der Forderungen und Verbindlichkeiten periodengerecht erfasst werden.

In der Praxis ermöglicht das Zuflussprinzip eine begrenzte Steuergestaltung: Durch Vorziehen von Ausgaben oder Verschieben von Einnahmen über den Jahreswechsel kannst du den steuerpflichtigen Gewinn eines Jahres beeinflussen.

Beachte aber die Zehn-Tage-Regel des § 11 Abs. 2 EStG für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen.

Wie berechne ich den Gewinn mit der EÜR?

Der Gewinn ergibt sich aus einer einfachen Differenz: Betriebseinnahmen netto minus Betriebsausgaben.

Der Rechner addiert deine sechs Ausgabenblöcke (Waren und Material, Personal, Raumkosten, Kfz, AfA-Jahresbetrag und Sonstige), zieht den Privatanteil ab und bildet die Differenz zu den Nettoeinnahmen.

Rechenbeispiel mit den Voreinstellungen: 60.000 Euro Betriebseinnahmen netto minus 20.000 Euro Betriebsausgaben ergibt einen Gewinn von 40.000 Euro.

Die Ausgabenquote liegt bei 33,3 Prozent, das heißt ein Drittel der Einnahmen fließt in Betriebsausgaben. Die Umsatzsteuer von 11.400 Euro bei 19 Prozent USt-Satz ist ein durchlaufender Posten und fließt nicht in die Gewinnermittlung ein.

Die Betriebseinnahmen brutto betragen 71.400 Euro, aber für die EÜR zählt der Nettobetrag. Der Gewinn von 40.000 Euro liegt über dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro, weshalb ein Gewerbetreibender die Gewerbesteuerpflicht prüfen muss.

Freiberufler sind unabhängig von der Gewinnhöhe von der Gewerbesteuer befreit. Liegt der Gewinn bei exakt null, spricht man von einem Break-even — Einnahmen und Ausgaben gleichen sich aus.

Wie wirkt sich der Privatanteil auf die EÜR aus?

Der Privatanteil reduziert die als Betriebsausgaben absetzbaren Kosten um den Prozentsatz, der auf die private Nutzung entfällt.

Nutzt du beispielsweise dein Fahrzeug zu 30 Prozent privat, darfst du nur 70 Prozent der Kfz-Kosten als Betriebsausgabe ansetzen. Der Rechner wendet den Privatanteil vereinfacht auf alle Ausgabenblöcke gemeinsam an.

Beispiel: Bei 20.000 Euro Gesamtausgaben und 20 Prozent Privatanteil beträgt der Abzug 4.000 Euro, die ansetzbaren Betriebsausgaben sinken auf 16.000 Euro, und der Gewinn steigt von 40.000 auf 44.000 Euro.

In der Praxis gelten unterschiedliche Privatanteile je Kostenart. Für den Firmenwagen akzeptiert das Finanzamt entweder ein Fahrtenbuch oder die pauschale Ein-Prozent-Regelung.

Für das häusliche Arbeitszimmer gilt seit 2023 eine Jahrespauschale von 1.260 Euro oder der anteilige Nachweis. Telefonkosten werden häufig mit 20 bis 40 Prozent Privatanteil angesetzt.

Nutze den Rechner zur schnellen Orientierung und besprich die genauen Privatanteile je Kostenart mit deiner Steuerberatung, da das Finanzamt bei Betriebsprüfungen genau hinschaut.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG erfasst nur Geldbewegungen: Einnahmen beim Zufluss, Ausgaben beim Abfluss.

Die Bilanzierung nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG arbeitet periodengerecht mit Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Bestandsveränderungen. In der EÜR taucht eine unbezahlte Rechnung nicht auf, in der Bilanz schon.

Die EÜR kennt keine Inventur, kein Anlagenverzeichnis im engeren Sinne und keine Abgrenzungsposten, weshalb sie deutlich einfacher zu erstellen ist. Der wesentliche Nachteil der EÜR: Sie zeigt kein vollständiges Bild des Vermögens und der Schulden.

Wer Kredite aufnehmen will, muss der Bank oft trotzdem eine Bilanz oder zumindest eine erweiterte Aufstellung vorlegen.

Die EÜR eignet sich für Freiberufler und kleine Gewerbebetriebe, deren Geschäftstätigkeit überschaubar ist und die keine komplexen Warenbestände oder langfristigen Verbindlichkeiten verwalten.

Überschreitest du die Bilanzierungsgrenzen von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn, wechselst du zwingend zur Bilanz. Der Rechner bildet die EÜR-Logik ab; für eine Bilanz benötigst du eine Buchhaltungssoftware oder eine Steuerberatung.

Wie behandelt die EÜR die Umsatzsteuer?

Für Regelbesteuerte ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten und beeinflusst den Gewinn nicht.

Du nimmst die Umsatzsteuer von deinen Kunden ein und führst sie an das Finanzamt ab; umgekehrt erhältst du die auf deine Einkäufe gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Der Rechner weist die vereinnahmte Umsatzsteuer separat aus: Bei 60.000 Euro netto und 19 Prozent USt-Satz sind das 11.400 Euro, die den Bruttoumsatz auf 71.400 Euro heben, aber keinen Cent zum Gewinn beitragen.

Bei 7 Prozent ermäßigtem Steuersatz beträgt die USt auf 60.000 Euro netto 4.200 Euro. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug; bei ihnen entspricht brutto gleich netto.

In der amtlichen Anlage EÜR werden die vereinnahmte Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer als eigene Betriebseinnahmen beziehungsweise Betriebsausgaben erfasst, heben sich aber im Ergebnis auf.

Der Rechner vereinfacht diesen Mechanismus, indem er die USt nur als Brutto-Netto-Differenz zeigt und den Gewinn ausschließlich aus den Nettowerten ableitet.

Ersetzt der EÜR-Rechner die Steuererklärung oder eine Steuerberatung?

Nein. Der Rechner ist eine Kalkulationshilfe, die den Gewinn nach der Grundformel der EÜR berechnet: Einnahmen minus Ausgaben.

Er vereinfacht die amtliche Anlage EÜR erheblich, die in der Fassung 2024 über 90 Zeilen mit detaillierten Positionen enthält.

Positionen wie nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, beschränkt abzugsfähige Bewirtungskosten, Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG und Sonderabschreibungen bildet der Rechner nicht ab.

Die AfA wird als pauschaler Jahresbetrag eingegeben, nicht nach einzelnen Wirtschaftsgütern und Nutzungsdauern aufgeschlüsselt. Auch die Vorsteuer auf der Ausgabenseite wird nicht gesondert erfasst.

Für die Steuererklärung musst du die amtliche Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen, in der Regel elektronisch über ELSTER.

Eine Steuerberatung ist besonders dann sinnvoll, wenn du gemischt genutzte Wirtschaftsgüter absetzt, Investitionsabzugsbeträge planst oder die Bilanzierungsgrenzen erreichst.

Der Rechner liefert eine belastbare Ersteinschätzung und macht die Kostenstruktur sichtbar, ersetzt aber weder die amtliche Anlage noch den fachkundigen Blick auf deinen Einzelfall.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Erfasse alle Betriebsausgaben vollständig, denn jeder fehlende Euro senkt den Gewinn nicht und erhöht damit die Steuerlast. Was gehört in die EÜR?

Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind: Wareneinkauf, Miete, Fahrtkosten, Telefon, Software, Versicherungen, Fortbildung, Büromaterial und die AfA für abnutzbare Wirtschaftsgüter. Wie funktioniert die EÜR für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug. Im Rechner wählst du den Umsatzsteuersatz Kleinunternehmer, dann gilt brutto gleich netto. Was ist der Privatanteil?

Wenn du betriebliche Gegenstände auch privat nutzt, etwa ein Fahrzeug oder das Arbeitszimmer, darfst du nur den betrieblichen Anteil der Kosten absetzen.

Typische Privatanteile liegen bei 20 bis 40 Prozent für Kfz und 10 bis 20 Prozent für Telefon und Internet. Das Finanzamt akzeptiert entweder ein Fahrtenbuch oder einen pauschalen Privatanteil.

Der Rechner wendet den Prozentsatz auf alle Ausgabenblöcke gemeinsam an; in der Praxis gelten die Privatanteile je Kostenart einzeln. Für eine genauere Aufstellung nutze die Anlage EÜR des Finanzamts. Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt 24.500 Euro nach § 11 GewStG. Freiberufler zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer, unabhängig von der Gewinnhöhe.

Gewerbetreibende müssen ab dem Freibetrag Gewerbesteuer entrichten, die aber über § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Prüfe deinen Gewinn regelmäßig gegen diese Schwelle und bilde bei überschreitendem Gewinn Rücklagen für die Gewerbesteuer. Gewinn-Verlust-Schwelle: Bei 60.000 EUR Einnahmen und 20.000 EUR Ausgaben ergibt sich ein Gewinn von 40.000 EUR über dem GewSt-Freibetrag

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine freiberufliche Übersetzerin will prüfen, ob ihr Geschäftsjahr profitabel war.

Eingaben im Rechner: Betriebseinnahmen 45.000 Euro netto, Umsatzsteuersatz Kleinunternehmer (§ 19 UStG), Waren/Material 3.000 Euro, Personal 0 Euro, Raumkosten 4.800 Euro, Kfz 2.400 Euro, AfA 1.500 Euro, Sonstige 3.000 Euro, Privatanteil 20 Prozent (häusliches Arbeitszimmer und Kfz).

Ergebnis: Betriebseinnahmen brutto 45.000 Euro (brutto gleich netto bei Kleinunternehmer), vereinnahmte Umsatzsteuer 0 Euro, Gesamtausgaben vor Privatanteil 14.700 Euro, Privatanteil-Abzug 2.940 Euro, Betriebsausgaben gesamt 11.760 Euro, Gewinn 33.240 Euro, Ausgabenquote 26,1 Prozent.

Der Gewinn liegt über dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro, aber als Freiberuflerin fällt keine Gewerbesteuer an. Die niedrige Ausgabenquote von 26,1 Prozent ist typisch für Dienstleister ohne Wareneinsatz.

Als nächsten Schritt kann sie ein zweites Szenario rechnen: Was passiert, wenn die Einnahmen um 20 Prozent sinken? Bei 36.000 Euro Einnahmen und gleichen Ausgaben fiele der Gewinn auf 24.240 Euro, der Puffer wäre deutlich geringer.

So erkennt sie, wie stark ihr Gewinn von der Auslastung abhängt, und kann rechtzeitig gegensteuern.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, die Umsatzsteuer mit dem Gewinn zu vermischen. Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt, nicht dir; sie ist ein durchlaufender Posten und hat mit dem Gewinn nichts zu tun.

Zweitens wird der Privatanteil vergessen: Wer ein gemischt genutztes Fahrzeug zu 100 Prozent als Betriebsausgabe ansetzt, macht die Steuererklärung angreifbar.

Drittens verwechseln viele AfA und Sofortabschreibung: Wirtschaftsgüter über 800 Euro netto (GWG-Grenze 2024) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Der Rechner nimmt den AfA-Jahresbetrag entgegen, nicht den Anschaffungspreis.

Viertens wird das Zufluss-/Abflussprinzip missverstanden: Einnahmen und Ausgaben zählen im Jahr des Geldflusses, nicht bei Rechnungsstellung.

Wer eine Rechnung im Dezember stellt, aber erst im Januar bezahlt bekommt, muss die Einnahme im Folgejahr erfassen. Fünftens setzen Gründer die Betriebsausgaben zu niedrig an und wundern sich über die hohe Steuerlast.

Jede nicht berücksichtigte Ausgabe erhöht den steuerpflichtigen Gewinn. Sechstens wird die Gewerbesteuerpflicht übersehen: Gewerbetreibende mit einem Gewinn über 24.500 Euro müssen Gewerbesteuer zahlen.

Freiberufler sind davon befreit, aber die Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe ist nicht immer eindeutig.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Einnahme-Überschuss-Rechner übersetzt Betriebseinnahmen und sechs Ausgabenblöcke in den steuerlichen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG und zeigt Ausgabenquote, USt-Betrag und Gewerbesteuer-Hinweis auf einen Blick.

Die Umsatzsteuer wird als durchlaufender Posten getrennt ausgewiesen, der Privatanteil reduziert die ansetzbaren Betriebsausgaben.

Das Ergebnis eignet sich als Ersteinschätzung für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Selbstständige, die ihren Gewinn schnell überschlagen wollen.

Für den nächsten Schritt empfiehlt sich, das Ergebnis mit der amtlichen Anlage EÜR bei ELSTER abzugleichen, die deutlich mehr Positionen enthält. Ob auf deinen Gewinn Gewerbesteuer anfällt und wie hoch sie ausfällt, zeigt der Gewerbesteuer-Rechner.

Deinen tragfähigen Stundensatz als Selbstständige oder Selbstständiger ermittelst du mit dem Stundensatz-Rechner. Den Rohgewinn ohne Fixkostenbetrachtung berechnet der Rohgewinn-Rechner.

Die Ergebnisse dieses Rechners ersetzen keine Steuerberatung; für die Steuererklärung ist die amtliche Anlage EÜR maßgeblich.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gewinn 53.400 €, Betriebseinnahmen brutto 142.800 €, USt 22.800 €, Betriebsausgaben 66.600 €, Privatanteil-Abzug 7.400 €, Ausgabenquote 55,5 %

IT-Beratung mit Angestelltem — hohe Ausgaben, 10 % Privatanteil

Betriebseinnahmen (netto)
120.000 €
Umsatzsteuersatz
19 %
Waren / Material
15.000 €
Personalkosten
28.000 €

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Gewinn 2.800 €, Betriebseinnahmen brutto 35.700 €, USt 5.700 €, Betriebsausgaben 27.200 €, Privatanteil-Abzug 0 €, Ausgabenquote 90,7 %

Nebenberuflich selbstständig — niedriger Gewinn unter GewSt-Freibetrag

Betriebseinnahmen (netto)
30.000 €
Umsatzsteuersatz
19 %
Waren / Material
8.000 €
Personalkosten
0 €

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Gewinn 55.335 €, Betriebseinnahmen brutto 90.950 €, USt 5.950 €, Betriebsausgaben 29.665 €, Privatanteil-Abzug 5.235 €, Ausgabenquote 34,9 %

Kreativbranche mit 7 % USt — Autorin mit 15 % Privatanteil

Betriebseinnahmen (netto)
85.000 €
Umsatzsteuersatz
7 %
Waren / Material
12.000 €
Personalkosten
0 €

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Weiternutzung

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  • EÜR-Formel: Gewinn gleich Betriebseinnahmen netto minus Betriebsausgaben gesamt; Betriebsausgaben gleich Summe der sechs Blöcke mal (1 minus Privatanteil).

    EÜR: Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip) mit sechs Ausgabenblöcken, optionalem Privatanteil und USt-Trennung. Stand 2024.

Stand: 2026-08-29

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
29. August 2026
Fachbereich
Finanzen / Selbstständigkeit
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

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Rechner-Portal (2026). Einnahme-Überschuss-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/einnahme-ueberschuss-rechner

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Rechner-Portal, 2026. Einnahme-Überschuss-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/selbststaendigkeit/einnahme-ueberschuss-rechner

Werbestatus

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