Überblick
Was ist der Einnahme-Überschuss-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Form der Gewinnermittlung im deutschen Steuerrecht: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den steuerlichen Gewinn oder Verlust.
Freiberufler nach § 18 EStG dürfen sie unbeschränkt nutzen, Gewerbetreibende bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn.
Es gilt das Zufluss- und Abflussprinzip — Einnahmen zählen im Jahr des tatsächlichen Geldzugangs, Ausgaben im Jahr der Zahlung. Dieser Rechner berechnet den EÜR-Gewinn sofort aus sechs Ausgabenblöcken mit USt-Trennung und optionalem Privatanteil.
Im Unterschied zur doppelten Buchführung erfasst die EÜR nur tatsächliche Geldbewegungen. Dadurch entfallen Inventur, Anlagenverzeichnis und Abgrenzungsposten, was den Verwaltungsaufwand für Einzelunternehmer und kleine Betriebe erheblich senkt.
Der Rechner bildet genau diese Gegenüberstellung ab: sechs Ausgabenblöcke werden von den Nettoeinnahmen abgezogen, die Umsatzsteuer wird als durchlaufender Posten getrennt ausgewiesen, und ein optionaler Privatanteil reduziert die ansetzbaren Ausgaben.
Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 gelten nach § 141 AO erhöhte Buchführungspflichtgrenzen: Gewerbetreibende dürfen die EÜR nutzen, solange ihr Jahresumsatz unter 800.000 Euro und ihr Jahresgewinn unter 80.000 Euro bleiben.
Zuvor lagen die Grenzen bei 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn. Freiberufler unterliegen keiner Buchführungspflicht und dürfen die EÜR unabhängig von Umsatz und Gewinn verwenden.
Das Ergebnis eignet sich für eine erste Einschätzung, ob das Geschäftsjahr mit Gewinn oder Verlust abschließt, und ob der Gewinn über dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro liegt.
Die amtliche Anlage EÜR bei ELSTER, die dem Finanzamt eingereicht wird, enthält deutlich mehr Positionen; der Rechner vereinfacht bewusst auf die sechs wichtigsten Kostenblöcke, damit die Kernlogik sichtbar bleibt.