Überblick
IHK-Beitrag berechnen: Grundbeitrag, Umlage und Befreiung
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der IHK-Beitrag ist die jährliche Pflichtabgabe, die Gewerbetreibende an ihre Industrie- und Handelskammer zahlen. Er besteht nach § 3 Abs.
3 IHKG aus zwei Teilen: dem Grundbeitrag, den die Kammer nach Rechtsform und Gewerbeertrag staffelt, und der Umlage, einem Prozentsatz vom Gewerbeertrag.
Bei 60.000 Euro Gewerbeertrag, 150 Euro Grundbeitrag und 0,2 Prozent Umlagesatz sind das 239 Euro: Die Umlage wird nicht auf 60.000, sondern auf 44.660 Euro berechnet, weil bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 15.340 Euro abgeht.
Der Rechner richtet sich an Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende, Gründer und Geschäftsführer kleiner Gesellschaften, die ihren Beitragsbescheid nachprüfen oder den Beitrag vorab einplanen wollen.
Er prüft zuerst, ob du überhaupt zahlst: Wer nicht im Handelsregister steht, ist bis 5.200 Euro Gewerbeertrag freigestellt, und Gründer sind in den ersten Jahren ganz oder teilweise befreit.
Grundbeitrag und Umlagesatz setzt jede Kammer selbst fest, du trägst sie aus deinem Bescheid ein. Die Gewerbesteuer rechnest du getrennt im Gewerbesteuer-Rechner.
Handwerksbetriebe gehören mit ihrem handwerklichen Teil zur Handwerkskammer und nur mit einem nichthandwerklichen Betriebsteil zur IHK (§ 2 Abs. 3 IHKG).